Intelligenz-Blatt zur Laibacher Zeitung. .HF 90. Zamnag den 29. Muli 48^3. Aemtliche ^erlautbarunIm. Z. 12l2. (2) Kundmachung finer Holzlieferungs - Licitation. Zum Behufe des k. k. Bergamteö Idria werden ill den nächst folgenden Jahren die auf der Herrschaft Idria gelegenen Waldungen 15unvt5l'!i, 8a^i.i!i.0uvLrIi und 3i Klause dachaufwärtö gemessen, bezeichnet wird. — 4. Die Holzlieferung aus benannten Waldungen wird dem Kontrahenten auf Sechs nacheinander folgende Jahre überlassen, wor-nach die Vertragszcit mit letztem Mai 1850 zu Ende geht. Nach beiderseitiger Unterlassung clner voraus gegangenen Sechs monatlichen Aufkündung oder anderweitigen Uebereinkunft haben die gegenwärtigen Licitationsbeoingnissc für Sechs weitere Jahre dem ganzen Inhalte nach zu gelten. — 5. Die Reihe der Holzschläge, welche in dcn nächsten sechs Jahren zum Abtriebe kommen sollen, wird nach einer gemeinschaftlichen Begehung der Waldungen von Seite dcä k. k. Waldamtcö Idria mit dcm Lieferanten berathen werden, wobei jedoch dem k. k. Bergamte Idria das Recht vorbehalten wird, die Reihenfolge ganz nach eigenem Ermcssen zu bestimmen, und der Lieferant ist verpflichtet, bei dem Abtreiben und Bringen des Holzes sich genau an diese Bestimmung dcs k. k. Bergamtes Idria zu halten. — Für jeden Fall aber wird ausdrücklich bedungen, daß aNe dermalen in den vorbenannten Waldungen erliegenden Windfälle gleich im erste» Jahre der Holzbringung gänzlich aufgearbeitet und eingeliefert werden sollen. — 6. Die Holzlieferung bezieht sich nur auf Brennholz, und als Lieferungs - Quantum wird der jeweilige halbe W^rkäbeoarf an Brennholz festgesetzt. — Der Contrahent soll jedoch verpflichtet seyn, auf Begehren dcs Bcrgamteö auch ein größeres Holz-Quantum, ja selbst den ganzen einjährigen Wcrkübcdarf um den stivulirten Preis alljahrig einzuliefern, ohne jedoch zu der Forderung berechtiget zu seyn, daß ihm die Lie> fcrung eines größeren Quantums als des Halden Wcrksbcdarfs überlassen werden müsse. Daä aüjährig zu liefernde Holz'Quantum soll dem Conirahenten mit Ende Februars jeden Jahres von Amtöwegen schriftlich bekannt gegeben werden. — 7. Die Belegung der Holzschläge und die Eintheilung aller Holzbringungsarbei-ten hat der Contrahent dergestalt gehörig einzurichten, daß das gefällte Holz auch gehörig 564 2,g. (2) Nr. 17,4. Sdict. Von dem k. t. Bezirksgerichte Senosetsch wird hiemit bekannt gemacht: Oz sey in der Execu» tioossache des ssranz Macholtschilsch, sscssionär der lZhclcule Fi-anz und M Urb. Nr. 6 rienst. baren, gcrichtllch auf 2>>)c) fi. 5kr. bewertbeten Halbhudc gcwiNiget, und cü seyen zu deren Vor, liahme die Tagsahungen auf den »5. August, 25. S»pt,mbcr und 25. October d. I-- flüh vo„ 9 big »2 Uhr in loco Senosctsä) in der AmtSlan». lci mit dem Beisahe ^5l» G d » c t. Von dem k. k Bcziltsqerichte Senoselsch wird hiemil bctc>n,N gemacht: «ZS sey in der Ericu« tionsfache deö Franz Morauz von Scnosclsch, wi« der MalhiaS Debeuh von ebenda, in die executive Fcilbictullg der, dem Orcquirten gehörigen der Herrschaft Senosclsch ^ul^ Urb. Nr. "^ ^^ barcn. gerichtlich auf 976 ft. berverlheten, zu Se. nosetsch gelegenen V4 Hübe, und der demselben gehörigen, gerichtlich au ,2a ft. bewerthcten. der genannten Herrschalt bud Urh. 9^. ^^^ h^,^. b^ren, ebenfaNS zu Senosetsch gelegenen '/« ^n« tersay, wegen, aus dem wlrthschaslscimtlichen Ver. gleiche vom »3. Februar zß^ schuldiger 70 ft. c. 5. c. gciviliiget, und eg sey^ zu deren Vol. nähme die Tagsahungen auf den 25. August, den 25. September und den 25. October d. I., jedeg. mal Bormittags von 9 l?. Juli »tH3. 629 Eine CuUk-Klaftcr haben, wird dagegen nichts vergütet. — 16. Zu den Holzbringungs-Vor-richlungen, als R'ßcn, Bahnen, Tafclwerkcn u s. w, wird dem Kontrahenten das benöthigte Holz, i'lsofcrnc solches nicht aus den laufenden Holzschlägen bezogen werden könnte, von dem Wawamte, an Ort und Stelle des Bedarfes, jedoch nur ohne Nachtheil und Beschädigung des betreffenden Bestandes, von Fall zu Fall specicl ausgewiesen werden. Contrahentist jedoch verpflichtet, das zu derlei Vorrichtungen verwendete Holz nach eingetretener Entbehrlichkeit derselben, gleichfalls zu Brennholz aufzuarbeiten und einzuliefern, sobald es nur gesund und brauchbar ist, allein die Abtragung und Zerstörung aller was immer für Namen habenden, durch den Kontrahenten hergestellten Holzlicfc« rungs- Vorrichtungen, darf erst nach vorausgegangener Bewilligung dos k. k. Bergamtcä geschehen. Für den Fall aber, als das t. k. Berg' amt die Bewilligung zur Abtragung oder Zerstörung derlei Bringungsvorrichtungen, gleichviel od während der Dauer der mit Gegenwärtigem bedungenen Holzlieferung, oder aber nach Beendigung derselben und Erlöschung der gegenwärtigen Licitations-Bedingnisse, zu verweigern tn finden sollte, verpssichret sich das k. k. Bergamt, das in derlei Brmgungs-Vorrichtungen vorhandene, Zur beliebigen Verfügung des k. k. Bergamtes zurück bleibende gesunde und brauchbare Holz in dem Preise zu Einem Gulden und fünfzehn Kreuzer, mit Ausschluß jeder andern, wie immer benannten Entschädigung pr. Cubik-Klaftcr u2i6 Cubik-Fuß «oliäo Holzmasse zu vergüten, zu welchem Ende dieses Holz mit der Meßzange abgemessen, cubisch berechnet und auf obige Cubik^ Klafter reducirt werden sollte. Für Erdauöhebungen und Abgrabungen und sonstige bei diesem Vriugungs-unternchmcn bewerkstelligte Arbeiten, wird auch nach Auslösung dieses Vertrages durchaus keine Vergütung gleistet, und der Contrahent bleibt verpflichtet, alle Bringungsvorrichtungcn dem k. k. Bngamte um so mehr zur beliebigen Disposition ohne Entschädigung zu überlassen, als dle Unkosten für diese Herstellung schon m dem Gedinge einbegriffen sind. — 17. Zur Bringung des Holzes werden dem Contrahcnten die Aerarial'Klausen in I>iNr1ck,Lel2a und Idl-i-Z, dann der Idriancr Rechen zur zeitweiligen Benutzung überlassen, jedoch hat der Lieferant alle bei diesen Gebäuden während der Licfe-rungszeit etwa nothfallenden kleinern Reparationen aus Eigenem zu bestreiten, und das Aerar übernimmt hiebci einzig und alllin die Reparation des Körpers der Klausen und deren Dachungcn, und hat demnach über die Nothwendigkeit dieser Reparationen nur allein zu erkennen. Eden so trifft das Aerar bloß die Unterhaltung der Hauptbestandthcile der Rechen, den Lieferanten aber daS Auswechseln der Rechenspindeln bei denselben. — 18. In Fällen, wenn das Bcrgamt es für gut finden sollte, neben der mit Gegenwärtigem bedungenen Holzlicfcrung auch noch eine andere etwa nöthig werdende Holzliescrung mittlerweile anzuordnen, oder an sonst wen immer eine Concession zurHolztristung oder sonstigen Bringung zu ertheilen und wegen den Tristungsgebäuc den zu verfügen, darf der Contrahent dieß? falls keine Einstreuungen machen, wogegen auch er selbst in seiner Holzdringung m keinem Falle durch andere Parteien beirret werden darf. In zweifelhaften Fallen und bei Umständen, welche möglicherweise vorfallen können, hat sich der Contrahent durchaus in jeder Beziehung dem billigen Ermessen und Ausspruche des k. k. Bergamtes zu unterziehen. — 19. In Bezug auf die durch die Tristun-gen allenfalls sich ergebenden Uferbeschädigungen , überllimmt das Acrar die Ausgleichung dieser Gegenstände, wenn nicht derlei Beschädigungen aus Verschulden des Lieferanten herbeigeführt wurden. — 20. Für zufällige oder Elementar-Ereignisse herbeigeführte Ergebnisse und Beschädigungen leistet das Acrar durchaus keine Vergütung. — 21. Unter dem bei gegenwärtiger Licitation erstanden werdenden Lleferungspreise sind alle, wie immer Namen habenden Auslagen mitverstau-den, und es wird für nichts eine Extra-Vergütung geleistet. Lieferant hat daher um die-scn Preis das Holz bis auf die Ländt oder die andern zu bestimmenden Tristplatze zu stellen, und weder für die nöthigen Werkzeuge und ihre Reparation, noch für die Unterhat« tung der Brücken, Nege, Nißen, Bahne,, oder wie es sonst Namen haben mag, irgend etwas besonders anzusprechen. — 22. Das Holz muß mit der Säge gefällt und Zerstocket werben, und darf keinen Spronz oder schief abgehackte Flächen haben; über-dieß muß es auch im Walde geschält und von der Rinde befreiet werden; auch dürfen die im Walde zurückbleibenden Stöcke nicht höher als einen Fuß belassen werden. — 23. Wird ausdrücklich bestimmt, daß die gegenwärtigen Licttations-Bedingnisse einzig und allein mit 628 austrocknen und in den vorgeschriebenen Zeiträumen eingeliefert werden kann. Die vollständige Einlieferuna, des für jedes Jahr bestimmt werdenden HolzqnantumH hat bis Ende Mai des nächsten Jahres zuversichtlich zu geschehen; so z. B. würde das für die Holzdringung des Jahres 18l l Ende Februars 1Ü11 zu besilm« mende Holzquantum mit Ende Mai 1315 einzuliefern ftyn — wobei insbesondere bedungen wird, daß der dritte Thcil der einjährigen Holzlieferung jedesmal noch im Spätherbste desselben Jahres, also in dem obigen Beispiele noch biö Ende November 1814 einzuliefern sey. — 6. Das gesammte einzuliefernde Holz, wird bloß auf der Idrianer Landt übernommen; der Kontrahent Hal daher dab Holz auf jene Länot zu stellen, dort auszuziehen, zu spalten, auf die Tristplätze zu bringen, und dort nach der Bestimmung des Waldamtes in Tristen von ein oder zwei Klaftern Höhe, und der gewöhnlichen Uebermaß, mit vier Fuß weiten Zwischenrau-mcn der einzelnen Zäune oder Tristen aufzustellen. — i)..Unter dem Ausdrucke Klafter soll eine Wiener Cubik-Klaftcr von 216 Cubik-Fuß Rauminhalt verstanden seyn, und aus Sechs Fuß langen Spelten bestehen. Bei der Auftristung auf den Tristplatzcn soll jedoch bei jeder Cubik-Klafter Holzes eine Uebermaß von Sechs Zoll iu dcr Höhe gegeben werden. — 10. Die Aufklafterung muß möglichst dicht ge« schchen und darf nur höchstens alle Zwanzig Klafter einen Krcuzstosi enthalten. Wenn üdrv die Dichtigkeit der Aufklafterung irgend ein Zweifel entsteht, so hat das k. k. Brrgamt Idria das Recht, die Tristen umzuwerfen und neu aufklaftern zu lassen, wobei der Contra-hent alle hicdci anerlaufenen Kosten zu tragen hat, welche ihm demnach auch von scinem^lrfe-rungsgcdinge abgezogen werden. — 11. rollte das k. k. Vergamt es für nöthig finden, das Holz nicht auf der Landt auftristen zu lassen, sc steht demselben das Nccht zu, zu verlangen, daß es auf was immer für einem andern Plal^e aufgetrlstet werde. In diesem Falle hat der Con-trahcnt das Hol; auszuziehen, zu spalten und auf dcn von dem Vergamte zu bestimmenden und zu bezahlenden Fühlen aufzulegen, auf dem Tristplatzc, der ihm bezeichnet werden wird, Wieder abzuwerfen, und dort auf gleiche Art, wie auf der Ländt aufzutristcn, ohne für di« Modification des Austadens und Auftristens auf einem andern Wahe irgend eine Entschädigung fordern zu können. —. 12. Die zu dem Auftristcn nöthigen Unterlagen, welche we- nigstens 12 Zoll hoch seyn müssen, hat sich Con-trahcnt selbst vorzurichten, und Spelten von seinem zugebrachten Hulze zu verwenden, ohne weder,für >a6 Unterlagen-Holz, als auch die Arbeit hivbei,-«'ine besondere Vergütung zu erhalten. — 13. Als Lieferungsprcis wird für eine Cubik - Klafter sammt Uebermaß von der im Puncte 9 und 12 angeführten Beschaffenheit und in Sechs Fuß langen Scheitern oder Spelten — ohne Unterschied der oben benannten Holzschlage und der eingelieferten Holzgattungen — der bei gegenwärtiger Licitation erstanden werdende Holzpreis drei Zwanziger auf einen Gulden gerechnet, auöbedungen, welcher Durchschnittspreis nach erfolgter Uebernahme des Holzes stets dar- bezahlt wird. — 14. Die Uebernahme des Holzes hat mit Schluß eines jeden Monates auf dcn bestimmten Tristplatz"" zu erfolgen, jedoch sind die Lieferungstcrmine so einzuhalten, wie sie im Puncte 7 und 6 angesetzt sind, wobei nochmals wiederholet wird, daß mit Schluß des Monates Mai jeden Jahres die ganze Lieferung für das nächst vorhergehende Holzbringungsjahr bccndci scyn muß. Auch hat Kontrahent selbst zu sorgen, damit eine Ueberschlägerung über das jedesmal de: stimmt werdende Holzquantum nicht statt finde, und es wird ausdrücklich festgesetzt, daß, im Falle einer unmäßigen Uebcrschla'gerung, es nur von dem guten Willen des Bcrgamtcs abhängen solle, das überschlägerte Holz in dem bedungenen Liefcrungöprcise anzunehmen, oder aber oyne alle Vergütung pro H^r:n'io einzuziehen. — 15. Sollte nach Beendigung der mittelst der gegenwärtigen Licitation und überhaupt nach dem Ablaufe der hiemit festgesetzten Holzlieferungs-Periode selbst in dem Falle, wenn Kontrahent über Sechs Jahre hinaus die Holz.-liefcrung fortsetzen sollte, irgend ein gefälltes Holz im Walde und überhaupt außerhalb dcr Bachfahrten sich befinden, so wird dieses ohne irgend einer Vergütung als Eigenthum oeö k. k. Bergamteö Idria erklärt, welches nach Gutbesinden darüber verfügen kann, ohne daß Kontrahent berechtiget wäre, was immer für eine Entschädigung dafür anzusprechen. Solltc sich aber auf den Bachfahrtcn und zwar namentlich auf der Iclrixa und allenfalls.Kcixa-Vach^ fahrt noch ein Holz befinden, so ist der Lieferant verbunden, dieses in Cubik'Klaftcrn aufzustellen, wofür ihm dann für jede ganze Klafter drei Viertel des in der Licitation ausgefallenen Lieferungspreises vergütet werden wird. Für einzelne Haufen, welche nicht wenigstens 63l verwischte ^erlautbarunaett. Z. 1222. (5) „ . . , . ^r. 786. Die Verlaßgläubiger des am 22. Mai »943, „lit Rucklafsl'ng eincS Testamentes verstorbenen Anton Scl)"lilia vil^c» Turner, Realitälcnbesiyers zu Nassel'fuß Haus-Nr. »2. werden hiemil auf. gefordert, zur Anmeldung ihrer Forderungen am 2i. August l. I., Vormittags um 9 Uhr, bci Vermeidung der im §. 6,4 b. G. B. anqeoeute« ten Rechtsfolge», vor tiefem Gerichte zu erscheinen. Bezirksgericht Nassenfuh am ^. Juli »843. Z. 122Ü. (2) Nr. »05«. 9 d l c t. Bon dem k. k. Belirkögerichte Senos,lsch »rird hicmii dclannt gemacht: el Reclif. Nr- «3 dienstbaren, gerichtlich auf »265 ft. 2<> kr. bewert beten "/»2 Hübe gewilli-get, und cö seyen zu deren Vornahme die Tag« sayungcn auf den 5l. Uucr (Zxc> cullonös^cdc dcü Mathias Korrcn von Plamna, wlcer Io^ph Zh^i^i, von Hi-cnoriy, rrcgcn aus eeln w. 5. Vergleiche vom 27. Aläsz lUic) schul-viger 2^c>st. ^. , ^ ^ j^ ^.^ cxeculloe Fcildiclung ee^, dem Gxequistcn gehörigen, gerichtlich auf 345l st. 5u kr. bclvcrtbcti'!, . zu Hrenovil) gelegenen, de<- Hcrsschcift Scnoselsch 5uli llrb, Nr. 96^ t'cnstbarcn Muhlc sammt Un . und Zugchör >'. Wll igcc, und eü scyen zu deren Vornahme drei FeilbmnngStagsahuxgcn, alS: den 26. August. 27 (Änber und 26. October l. I , jete-wal slüh 9 b,z .2 Ul)r in loco der Neallläl zu Hre» nouih M't dem Beisaß angeordnet rvordcn, daß tiese Nealltat bei der ,. und 2. Feilb'emng nur «M oder über den Schäyungswenh. bci der drit« len aber auch unter demselben hintangegeben werde. Der Grundbuchsextkact, das Vchähungöpss-locoll und die Licitationübedignisse können täglich hieramtö eingesehen werden. K. K. Bezirlegericht Senoselsch am 6. Juli »643. Z. »2,6. (^ Nr. »64k Edict. Von dem k. t. Bezirlsgerichte Senofetsch wlld hlemlt bekannt gemacht: Ss sey in der Exe« cutionösache des Hrn. Franz Sorre von Haag. derg, Bevollmächtigter der Frau Sophie Gräfinn v. lZoronini, alü Inhaberinn der Voglherrschaft Luegg, wider Anton Premrou von St. Michael, wegen aus e»m w. ä. Vergleiche liclu. ,3. F^« bruar »U36 schuldigen »45si. c. z. ^,, in die ere-culive Feilbielung der, dem Ifequenten gehör», gen, der Herrschaft Luega. «ub Urb. Nr. »»7 dienstbaren, gerichtlich auf »9"4fl. bewendeten, zu St. Michael gelegenen Halvhube gcwilligcl, und es seyen zu deren Vornahme die Tagsahun« gen auf den 23 August, 23. September und 23. October l. I , jcdegmal VormitlagK uon 9 big »2 Uhr im Orte St. Michel mit dem Au» hange angeordnet worden, d^h dicse Realität bei der ersten und zweiten Fcilbielung nur um oder über den SchähUngSwerlh, bei der drillen aber auch untcr demselben hintangcgcben werde. Das Schähungsprotocoll, der Grundbuchse^ tract und die Licitationsbeoingnifse können taglich hieramts eingesehen werden. K. K. Bezilksgerichl Senosetsch am ,n. Juni Z. '223. (2) Nr. «236. S d i c t. Vom gefertigten Bezilksgerichte wird hiemit kund gemacht: Es habe Johann Zhcbulz von F>a> ta bei Ainöot, um Einberufung und sohin:uge Todeserklärung seines bereits vor 32 Jahren vom Hause cntferuten, unwissend wo befindlichen Bru« Lerö Andreas Zhebulz gebeten, und hirlüber ifi von Scile dicseS Gerichts diesem ^lbircsenol-il Hr. Franz Sorko von Neust^üll zum (Zurator und Vertreter bcstcllt worden. Drin Andreat> Zhcblilz oder dessen Glfsicuäsen wird nun dieses mit dcin Beisnhc bekannt gegeben, daß sic binnen eiucm Jahre vor diesem Gerichte sogcwlß zu erscheinen oder dieses Gericht auf eine antcre Art ln die Kenntniß seines Lebens zu seyen haben, als er sonst, Andreas Zbcbulz, für todc erklärt und das ihm gehörige, laut Obligation cllio. 24. 'i>t.il). 25. Jänner ,U57 beim Ioscph Sitter von Top. lih crllcgcnoe Capital pr. .^'5 st. .^9^/4 kr. saininl Zinsen gehörig abgehandelt uno den sich lcgilimi-rcudcn Erben cingeantlrollet werden würbe. Nczirlsgericht Rupertöhof zu Neustadll a-n 6. October lü42..,. ,., Z. ,226. (2) ^ "' ^f. 2I0K. Edict. Das Bezirksgerichte Haosdcrg macht hiemit bekannt: tZs sc>) über Ansuchen dei Hrn. Anton (Z. Intell-Blatt Nr. 30. v 23. Juli 1843.) 630 dem verbleibenden Ersteher und sohinigcn Con-rrahenten eingegangen werden, das; demnach das Bergamt Idria durchaus keine Rücksicht aus Verabredungen oder getroffene Einverständnisse m>t den übrigen stabilen oder intc-limalcn Holzknechtcn nimmt, und daß daher die interimalen Holzknechte als keine Aerarial« Arbeiter betrachtet werden können, und auch keinen, wie immer Namen habenden Anspruch auf irgend etwas machen können, — und daß es folglich auch in der Willkühr des Lieferanten steht, sie als Arbeiter beizubehalten oder nicht, oder sich auf irgend eine Art mir ihnen abzufinden. — Was übrigens 24. die noch bestehenden stabilen Holzknechte betrifft, so verbindet sich der Kontrahent, diese Arbeiter im Falle, als er dazu von dem Bcrg-qmtc aufgefordert werden sollte, zu beschäftigen und sich mit ihnen ihres Lohnes wegen, welcher unter den Betrag heä categoriemäßigen fixen Schichtenlohnes nicht fallen darf, abzufinden, wobei diesen stabilen Holzkncchten, 18 an der Zahl, die ihnen systcmmäsiig gebührende Proviantfassung während der Dauer des Vertrages gegen Bezahlung des Limitopreiscs zugesichert wird, und eben so wlrd diesen stabilen Holzkncchten auch wie bisher die freie medicinische Behandlung zugesichert. — Was weiter 25. die intermirenden Holzkncchte betrifft, die überhaupt schon laut den frühern Holzlicferungs-Verträgen außer allem Verbände mit dem Aera-no getreten sind, so haben diese, wenn sie auch wirklich in die Dienste des Lieferanten treten und. sich wegen künftiger Arbeit mit ihm abfinden' weder Anspruch auf die Proviantfassung, noch auf freie ärztliche Behandlung, u^d nur für dcn einzigen Fall, wenn sie in der gegenwärtigen licitationsgcmäß bedungenen Holzar-beit körperlich verwundet werden, wird ihnen während der Wirksamkeit der gegenwärtigen Bedingungen, und nur für ihre Person die wundarztliche freie Behandlung zugestanden___. 26. Auf Conto der Holzliefcrung werden dem Kontrahenten monatliche, jedoch nur der wirklich geleisteten Arbeit angemessene, zwei Drittel nicht überschreitende Geldoorschüsse verabfolgt werden. Ueber die geleistete Arbeit und dieAus-maß des Vorschusses hat jedoch das k.k. Vergamt zu erkennen, und der Contrahent hastet sowohl mit seiner bereits geleisteten Arbeit als auch mit der geleisteten Caution für die empfangenen Vorschüsse.— 27. Zur richtigen Einhaltung der gegenwärtigen Licitations- und darauf folgenden Contracts-Bcdingnisse verbindet sich der Lieferant, ' eine annehmbare Caution von Sechstausend Gul- den Conv. M. zu stellen, mit welcher derselbe nicht nur fur die empfangenen Gelduorschüsse haftet, sondern solche auch zu Handen des Aerars versallen seyn jollen, wenn Conirahent auch nur einen einzigen Punkt der gegenwärtigen Licita-talions- und Contracts-Bedingungen unerfüllt lasscn iollte.-28. Ucbrigens müssen alle Schläae sorstgemäß und nach der jedesmaligen Anleituna und Auüzeigung dcöWaldamteä geführt und ab^ getrieben werden, und dem k. k. Bergamte Idria bleibt immer und m j.der Beziehung in Ansehung der Ausführung die,er Holzliefcrung die Oberleitung dcs ganzen Geschäftes zu beobachten. — 29. Sollten sich über die gegenwärtigen Licita« tions, Bedingnisse und deren Ausführung in der FolgeAnstände ergeben, so verzichtet Contrahent vollkommen auf seinen Gerichtsstand, und stellet die endliche Schlichtung dieser Anstände lediglich dem rechtlichen und billigen Ermessen des k. k. Bcrgamtes Idria, des wohUöblichen k. k.Ob,r. bcrgamtcs in Klagenfurt, und endlich der hochlöblichen Hoskammer im Münz - und Bergwesen in höchster Instanz als Schiedsrichter anheim - 30. Weiter wird festgesetzt, daß der Lies> rant die Conttacts - Auofertigungskosten und Stampclgebuhren aus Eigenem zu destreiten habe; — endlich 31. sollen die im Vorstehenden stlpulirtcn Bcdingnijse für dcn Holzlieferungs-Contrahenttn, vom heutigen Tage angefangen, rechtlich bindend seyn, für das k. k. Vcrgamt Idria aber erst dann in Rechtskraft erwachsen, wenn solche d,e N«tchc«tion dcr hohen Münz- «Nt> Bcrglvesenö-Hoftammer erhalten haben w^den - Der Contrahent verzichtet auf alle wegm Annahme des Versprechens aus dem §. 662 d! G V. entspringenden Einwendungen, so wle auch auf die Einwendung wegen Verletzung über die Hälfte. - 32. Licitationslustige, welche gehindert seyn sollten, bei der Licitation persönlich zu erscheinen, können schriftliche versiegelte Offerte mit der Aufschrift: „Offerte zur Holzlieferungs -Lieitatlon« überreichen, welche» jedoch das angezeigte Vadium entweder im Ba« ren oder mittelst sideljussorischen, die gesetzmäßigen Erfordernisse umfassenden Instrumentes beigeschlossen und die Erklärung beigefügt seyn muß, daß, wenn sem Offert angenommen wird, dicseö biS zur Natisicatlon des nach den LicitationS-Bedingungen ausgefertiget wcrdendcnVcrtrageö die Stelle des letzteren zu vertreten habe. Die eingelaufenen Offerte werden am Tage der Li-citation geöffnet, und nach Verhältniß der übrigen Offerte darüber von der Licitations-Commission entschieden werden. — K. K. Vergamr Idria am 10. Juli 1943. Z. N2Y. (6) ^- 633 — HM KM 29. d. M. erfolgt die Gvste Ziehung der besonders beliebten großen Realitäten- und Geld-Lotterie des k. k. priv. Großhandlungshauses 6s. Hl. F»eI'iLL„tti in Wien, wobei das eder dic Ablösung vo« ^.W >> ^ > »» »N » Gulden W. W. aewonncn wicd.' >^M ^^ V^ M ^l^ ^^ X^ Diese Ausspielung enthält die ungewöhnlich namhafte Anzahl vott 33,8<)0Treffern,^ff«7."7/nGuldenW.W.6<)tt,000 bloss im baren Gelde, ohne Beigabe von gewöhnlichen Losen, «»t tV,«vV G'Nde« W,W., die im Hpielplane nicht mbegriffen find, gswo,!,!«!. 632 Msschck v.'N Planina, in die Rtassumirung >e, mil Vcscheidc vom 3. September ,«42, Z. 4o45, bewiNiglcil execulivcn Fcilbi«tung der, dem Ore. gar Schwigel von Dovctz gehöügen, dein Gute Thurnlat 5ul) Urb. Nr. ^7^ dienstbaren, auf 2n^l fl. 20 kr. geschätzten "/4 Hübe und deü beweg, licht« Vermögens, im Wcrthe vou lüz f!.. wegen schuleigen »^9 st. c. 5. ,: gcwilliget. uud es se»en zur Vornahme dcrsclbcn der 2g. August, der 26-September und der «7. October l. I., jetesmal vorinillags von 9 bis »2 Uhr in loco Dobeh mit dem Anhange bestimmt worden, »ah dicstK Real» und Mobilarvermögen nur bei der drillen Feilbielungstagsatzung unter der Schalung ver» tauft werde. Der Grundbuchsextract, das ScdähungsprH« tocall und die Llcilalionsbedingnisse kennen läg» lich hicrcrtü eingesehen werden. Bezirksgericht Haaöberg am 6. Juli »645. Z. »225. s») N,. 2auc>. I d i c t. ^ ^Uon lei,, Beliltsgerichte Haasberg wird bie. mit öffentlich kund gemacht: Iz scy üder Anlan« Oen des Hrn. Anton Mesches v^> Planlna, in die Reasfumirung der mil Beschciee v.?m »7. Juni »9^2, Z. 2«5l), aufgeschriebenen executiven Feil« drelung der, dem Johann Loute von Dodeh ge^ hörigen, dem Oute Thurnlak «ul, llrb. Nr. 472 zinsbaren, aus gnü st. 5o l,. gcschäylell Halbhube, lvegen noch schuleigen 5U st. c. 5. ^. gtlrilliget, nnd es seyen zu deren Vornahme der 28. August, ier 25. September und der 2Ü. October l I jediim^l Vormittaaö von I lns »2 Uhr in loco Dcdcy, »nit be»'« An^lige blslunn^l wordel' , dah iucsc H^lbhude bci dcr erslen und zweiten Vcr» steigerung nur um di» Schätzung otc» darüber, dci der dritten über auch unlcr derselben hlntan» gegeben »veldc. Der Grundbuchscltract, daö Schatzungspro. tocoN und die Llcilalionsdedingnifsc lönuci» läg^ lich hielamts eingesehen werden. Bczi tt'gcricht Haavdcrg am 6. Juli »3^3. Z. ,2 »3. (3) Nr. »209. E d i l t. Von dem Bcziltögerichte der k. k. Staats' hcrtschast Lack lvird hicmit kund gemacht: Eä sey über Ansucht" des Andreas Vollrin aus Lack, lvid.-r Ig-laz Petto von Püliand Hü. Nr. 9, ob ans dem qerlchtlichln Vergleiche vcm 9. Novcm« w, »8^.'schuldigen 52fi. 36tr. c. 5. « , in die rxccunve Ftlll.'itlu.'!g der, dem Lchtern gehörigen, zu Psl!äno «ud Hö.-3^r. 9 liegenden, der Slaals« Herrschaft Lack »ud Urb. Nr. «7» d,enstdarcn, ge« ,ichllicd aus >;5o ss. geschätzten '/, Hübe, uno sei« «er auf 57 ft, 3<.tr. geschätzten Fährnisse, durch essenlWe V^stclgerung ge^»lliget. und die V°r. uahme guf den 2». August, ,,. Seplonder und 23. Q.'lobc? l. I., jevesmal PonmllagH vsn c) bis »2 llhr in ?oco rer Ncalilät mit dem fesige« s«yt, daß die Realität, so wie die Fahrnisse bei der ». und 2. Feilbietung nur um oder über den Schäyungöwerth, bei der 3. aber auch unlcr dem» selben hintan^egfbcn rverden. Wozu die Kauf« lustigen mit dem Beisahe eingeladen lverbe», daß der GlundbuchrcNlact und die Licitationsdcdiug« nlsse täglich in den gewöhnlichen Amtsstuben hi»r eingssthen lVlrdcn können, und d^ß »o^ d«< Auöruföpre>seö alö Vadium zu erlegen seyn werden BezirkSgericlit der k. t. Slaalsherrschafl Lack am »6. Iul, ,84z. Z. »2t6. (5) Nr. 2945. I d i c «. Vom Nelirlsgerichte W'ppach wird lu?,d g«< »acht: !!> !uu!^ 5u^ Urb.' Fol. Nr. 266, Nr. 9; 5. Acker u Ul-IIi k„l) Urb. Fol. Nr. 46, Nr. 42, und z. der I)i»m. Grund'Ackcr rincl I^n^mk.-nn l'cxi ^-j«.'siju und Oednih mit 6 Planten bul> I)om. Grundb. Nr. ü». auf Gefahr und Kostcn der Er» sichcrinn, wegen «ncht bczadllem Meistbote ge!l.il-Nget, ^iezu, da b,i eer am , l. October v I. icu«»liche Feildietu»g auf tc/i ^I. August »U4ö, Vormitlclgs in loco Teinona, ^it dcm Anhange bcrau!til, dah die Rcalnaten auch unter der Schätzung hililangegcbcn wcltcn trinken. Die 3ifitaliol,sbedingnlsse, bcr Gruncbuchü« extract und das Schähui'^'prclocol! kö»„cn i« den AinlSstundcn hicrortö el!,gcs.hcn rreldcu. Bezirksgericht Wippach am 14. 9^^. »tz42. Z. ,2^5. (2) Om Vwnoforte ist zu verkanfen. Ein wohlcchaltcnes/ ausgespieltes Pianoforte ist um einen billigen Preis zu verkaufen, das Nähere erfährt man in der Lotto-Collectur am Mehlmalkt. - 634 — Man kann sich auf diese Grste Ziehung mit der geringen Darangabe von 1 A. 15 ^. Conv. Münze pränumerirel,, und zwar erhält man deN Vollen GeWiNNst-Vetrüg, dcr auf das pränumerirte Los fallt, und nicht bloß einen Antheil, wie bei den Gesellschaftsspielen. Spielpläne und Abbildungen beider Realitäten sind in Laibach gratis, alle 6 Sotten Lose, woraus diese Lotterie besteht, aber billigst und in großer Auswahl, dann dio Pränumerations-Scheine darauf, endlich verschiedene, nach einer neuen, für den Käufer vorteilhaften Idee combi-Nltte Gesellschafts-Actien in Summa auf 1.20 Lose, worunter 60 rothe Freilose und 2 Gold-Prämienlose, zu haben bis l. August bei'm Handelsmanne. Iyh Eh NMUtschkr. 3. 1174. (l) ^MM^M 2 Wohnungen. Im durchgehends neu hergestellten Hause Nr. 63 in der Stadt nächst St. Florian ist für nachstkom-wenden Michaeli, gassenseits, eine Wohnung im 2. Stocke, mit 4 ganz neu ausgemalten Zimmern, i Küche, ! Speis, » Keller, » Holzlege und i Dachkammer; weiters, zu ebener Erde eine Woh, nung aus 2 Zimmern, , Küche, , Speis, , Keller, i Holzlege nebst Dachkammer gleichzeitig zu vergeben. Nähere Auskunft hierüber ertheilen der Hoch-würdige Herr Stadtpfarrer zu St. Jacob, oder der Gefertigte. Igna? Nernbacher, H°"si„sp«tor. Eine schöne Wohnung, am Kundschaftsplatze Hs.-Nr. 2-3 im dritten Stock, bestehend aus 4 nett ausgemalten Zimmern, wovon 2 mit separatem Eingang, Küche, Speisekammer, Keller, Holzlege und Dachkammer, ist täglich zu vermiethen, und das Weitere in, ersten Stock daselbst ;u erfragen. 635 Klavt' «mV lillvrechlliche ^crlaulbarungsn. Ni. 125^. (1) Nr. 6 Ereignisse rom v. I. zerstörten Bauobjecte wird de Li« citations-Verhandlung bei dcm k. k vereinten Bezirks-Kommissariate Egg und Krcutderg den 7. August l. I. in den gewöhnlichen ?lmtöstun-den Vormittag von 9 di« 12 Uhr und auch »>örl)igenf^ll5 Nachmittag von 3 bis 6 Uhr ab-^chalten werden. — Die hohen OrtS zur Wie. d.rdcrslelltmg genehmigten Bauten bestehe,,, und zwar: 1. In H^stellung einer auf einen pilottirlen Nost auszustellenden 20° langen und sammt G^lnd 1" -5' hohen Straßenstüh-mauer zwische.v dcn Distanzzeichcn IVD-l im adjustirten Betrage von 547 si. 1l kr.— 2. In Reconstruction einer 42° langen, verglichen 5' 4" hohen, auf einem Schwellrost aufzu« setzenden Straßenstützmaucr im Distanzpstock 1V^7 — 8, dann w Negulkung des Radomla-Wildbaches daselbst durch 4l" Länge, zusammen im adjustirtcn Betrage von 79'1 si. 3l kr. — 3. In Herstellung einer auf einen pilottirten Rost aufzusetzenden, 18 Klafter langen, 1° hohen Strasienstützmaucr, im DistanzzeicheniV^lö auf V, im Auöbotsbetrage von 454 st. 30 kr. — und 4. in Herstellung einer neuen gewölbten, im Lichten l" 5' 6" messenden, vom Pflaster bis zum GewolbSbogen 1« 3' hohen Brücke in schiefer Richtung über den Bolska-W'ldbach, zwischen den Distanzzeichcn V^ll — !2,im Auä-botöbetrage von 192! si. 37 kr. — Z« dieser Licitaticnä-Vcchandlklia wcrdcn demnach alle Unternehmungslustigen mit dcm Beisätze vorgeladen, daß die Baupläne, Baubeschrcibun-ssen und Li.itatlons-Bcdingnisse bei dem gefertigten Straßcnbau-Ccnmnssaiiate täglich uudam Tage der Üicitalions-Vcrhanolung auch bei dem genannten k. k. Bczirkscommissariate eingesehen werden können, und daß schriftliche Offerte gehörig abgefaßt, und mit dcm vorgeschriebenen 5)>» Vadium versehen, nur vor Beginn der mündlichen Versteigerung angenommen, spater einlaufende hingegen nicht beachtet und zurück» gewiesen werden. — Vom k. k. Straßenbau-Comtnissaliatc. Laibach am 24. Juli 1tN3. Z. 1A5H. (l) Nr. 833. Licitati 0 nö - Ankündigung. Das k. k. Marine « Obcrcommando zu Venedig bringt zur allgemeinen Kenntniß: Daß am 7., 6- mid 9. August 18l3 um 10 Uhr Vormitcagö der Marincralh im gewöhnlichen Sa^le, oberhalb dcm Hauptthore des k. k. Ar-senels, sich versammeln und öffsncliche Licitatiotis-Vcrsuche abhalten wild, um die abgesonderten Litfel-lNlgen der hier unten beschriebenen verschiedenen Gegenstände, und diese, nämlich zur Bestreitung des dienstlichen Bedarfes der Ma, rine für das Militär-Jahr 1844 sowohl,, als zur Erhaltung der zweckmäßigen Vorrathe, dem auf ocn zur Zeit der Versteigerung lickannt zu grbcndcn Fiscalpreiftn Mindestsordeillden zu überlassen. — (5ä wird Jedermann frei stehen, waü immcr für ein schriftliches Offert, in so. ferne dieß vor dem Versuche unter Beibringung de5 betreffenden Reugeldes und mit der Erklärung, sich sämmtlichen Bedingungen deS Licitationä-Capitulates, besonders hinsichtlich der Vervollständigung d,r Caution unterwerfkll zu wollen, geschieht, dem Vorsitzenden Ratbe (Z. Intell.«Blatt N«. 90. o. 23. Juli 1853.) 637 bichl sub Rectf. 3?l. 6 dienstbaren Ganzhube,und vessen eben dahin 5"l) Rectf. Nr. »5 zinsb»ren Mühlr,alilät, im Schähungswerlhe pr. ,4«6 ft. 40 kr. bewilliget, u"0 es seyen zu dcren Vornahme tie To »-l ,oV» dienstbaren, auf 2206 fl. »oks. glschätztcn »'/» Hübe, dann dessen auf '6^ ft. 4:) ^. ^^.. schaben Fährnisse, ben'iNigel, und cS seyen j« eeren Volliahine die Tagsatzungen auf den »<. Eeptcniber, t>en «2. October und den ,3. vlove,n. der d. I>, jeresmal Vormittags von y bis »2 Uhr im Orte c-er Realität zu Noschze Honsc. Nr. », mit dem Beisatze angeordnet worcen. dah oie bezeichneten Realitäten und Iahrnisse, falls sic bei der ersten und ztveiltn Feilblelung »ucht wenlgstenK um den Schähungöwerld an Mann gebracht wer' een tonnten, bei d^r initten auch unter demselben hintalia.cgcven «reiden würden. Das Schähun^splolocoN, die Llcitationö Be« idingnisse und dcr Grundbuchsextract können vor« läufig m dieser Gcnchlöl'aüzlei, oie Licilalianö-Bedingnifse aber auch beim Herrn Dr. Paschali in Loibach eingesehen werten. ' Muntctidorf den 6. Juni ZLzZ. Z. ,247^(1) " "Nr/549. Edict. Nom Bezilkögerichte Pölland wird hiemit kund gemacht: Cv sey >nit Veschcid vom 17. Juli <ö^3, Nr. 549, in die executive Fcilbittung der, dem Gearg Schulte v. Schöpfenlag gehörigen Reali-tü,en. alö: Weinberg, «ul, LagcrbuchS-Nr. 273; ^>eil,btlg, Laglrb. Nr. 269; Weinberg sammt Aller. Lagclduchö-Nr. 57.,und Wiese, Ligerbuchü c«^'n "^^ '"' Tanzberge unter Herrschaft PoUand, s>«,. her Margarethe Schuster jure ccz5u des Georg Schuster schuldigen La st. Zg^tt- gewil» l,gtt, uuo ,ur Vornahme die erste Tagfayrt auf ten ,7. August, die zweite auf den 16. Septem« be» «nd die dlltle auf den ,6. October ,642, je. desnial um »o Uhr früh in voco Tanzbcrg mz> »cm Beisätze angeordnet rrorten, dah tisse Rea. liläten weder dei der ersten noch zweiten, wsbl ode, bei der drillen Tagfahrt auch unter tem Schäj. zungöwcrthe pr. »uc> ft. rverben hintangsgeben werden. Der Grundbuchseftract, SchähungvpsclocoN und Bedingnisse tonne» hierg,rlchlö eingesehen werden. Vezirksgericht PüNand am ,7. IuU »8.i3. Z. .2,4. (2) Nr. <2,a, G d i c «. Von dem BeziltSgerichte oer f. f. StaatS» Herrschaft Lack nird hiemit dem unwissend wo bcsintl'chen Urban Bernard und seinen gleichfaUt undct^nnlcn Srbcn erinnert: Gs h^be wiocr sie Hr. Johann Hcinrichcr cie Klag, a»f Verjährt» uno lHiloschel^'lNärung der Folterung aus dem lledcrgabs Vergleiche clllu. 2. Novclnber '807, nn^li. ^oclcll» pr. 5»u st., intabulill auf das dem Stadt Dur,» ^'ack eul^ Urb. Nr. »5 dienstbare Haus sammt Garten- und Holianthcilen hieramll angefacht, uno es sey jur münellchcn Nerhan». lu»g ricscr Rechlössche die Tagsahung auf den 26. ilngust l. I,, BormitlagS um 9 Uhr fcstge« sthl worden. Da tics.m Gerichte der Aufenthaltsort der Geklagten unbekannt i>5, so ist zu ihrer Verthci. d>gung und auf ihre Gefahr uno dosten in der vollicgenoen Rechtssache Hs. Ma>- ZebaN in Lack alü (äuratol, mit welchem diese Rechtssache nach tcr bcsichelidel, GerichtSoronung verhandelt und cnlschleccn wcroen wiro, bestellt worden, und wer. lcn tcsscn ^,c GeNagten hiemit zu dem Ende verständigt, damit sie alienfaNK zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder il,z,rischen dem bestimmten Vertreter ihre Recdlsbehelfezu Übergeben, oderauch slch cintn andern Sachwaller zu bestellen und tie. sem Gerichle namhaft zu machen, und Überhaupt in dem rechtliche» ordnungömäfMen Wege einzn. schreilcn wissen mögen, indem sie widr^cns sich selbst die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen zuzuschreiben haben werd.»,. Bezillögericht der k. k. Staalsherrschaft Lack den 17. Juli ,845. Z. »2.5. (2) Nr. 1925. Edict. Von dem Bczi'lZZcrichle Wippach wird hie» mit kund gemacht: Es sey über Ansuchen des Johann Nep. Dollen, von Wippach, tZossionäe deS Johann Rupnik von St. Vetth, in e,e ex,, culive Fcilbictung deö, der M^rgarelh Losey zu Podraqa gehörigen, dem Oute Neutosf.l 5ul> Urb. Nr. 9«zl6l/H dienstbaren, und gerichtlich auf ib« st. geschätzten Frelsassen« Acker poä 8oll»in, ob schuloigen '07 ft. tilr. c. 8. c gewilliget und hiezu die Tagfahrt auf den 5o. August, 5. Octa« , der nno tt. November d I.. jedcömal VarnnttaK 9 Uhr mit dem Beisatz« bestimmt worden, daA falls obiger Ilckcrgrund weder bei der «rstcn noch zweiten Feilbictung über «der um den SchäLuna> 636 einzureichen, wobei es bemerkt wlrd, baß der Abgang selbst eines einzige« vo« diesen Erfor« dermsscn das vorgelegte Offert nicht zulässig machl, so wie auch etwa gewagte Allträge und nachträgliche Aufbesserungen nicht angenommen werden. — Die Concurrentcn werden nicht eher zur Versteigerung zugelassen, bevor sie das in der nachfolgenden Tabelle auf jedes Lotto «»UfaUenoe Reugeld im Baren erlegt haben wer« den, und die Ersteher haben für die Erfüllung der aufgenommenen Contracte mittelst der hier unten bestimmten Sicherstellungsbcträge wel-che sowohl in Barem oder in Staarsobttgatio« nen und (^1-l.eilo <^o! >IolNo clei Uogno I^um-^ai-tla Ve,»c:l 24 Fellwcrke ........ 200 6W Am 9. August 1843: 15 Flaggenzeug und Sarfch« (3c»ja)..... 600 zZOo 16 Papierhändlcr-Waren......« 800 ^^ . 1?l Velschiedclle Gegenstände...... k00 ^00 Die detal'llirte Bezeichnung der die oben^ angeführten siedelizchn Lieferungen bildenden Gegenstände, so wie sämmtliche Cmttractö-Be« dingungen und die dicßfälligen Verbindlichkeiten sind im Licitalions.Berichte sammt (3clpit>>lace, ä. S33, vom 26. Mai l843, welcher bei dem k. t. Militär-Commando in Laibacl) zur dtlic-^igen Einsicht liegt, in weitlausiger Darstellung ausgesprochen. - Venedig den 30. Juni 1843. D" s. k. Marine-Ob«rcommandant ^»ceAbmiral. Der Ober.^ittntxmt und öcynomische "eferlln des k. k. Arsenals, ^Nß«1o Ooiuoilo. Z. ^',. (1) Nr. '^/«o Edict. Von dem vereinten Bezilksgerichte zu M«u, t7'/«ss. c. «. c., die Feilbietung des, eem L.hlelen üchöligen, zum Gute Molfj.