ANlsbltltt zur Laibachcr Zcilnz. ^r. 48. Donnerstag den 23. Jänner 1851 3. 34. 3. (2) Nr. l93. Vom k. k. Oberlandesgerichte für Steiermark wird bekannt gemacht, daß mehrere Auöcultanten-Ttellen mit dem Adjutum von 300 fl. C. M. im Kronlande Steiermark zu besetzen kommen. Alle Jene, welche sich um eine Auscultanten' Stelle bewerben wollen, haben ihre gehörig belegten Gesuche binnen vier Wochen bei dem k. k. Oberlandesgerichte, und zwar diejenigen, welche bereits bei einem Gerichte m der Dienstleistung stehen, durch den Gerichtövorstand, welcher das Qualisicationögutachten abzugeben hat, zu über-reichen, wobei bemerkt wird, daß die Kenntniß einer slavischen Sprache, insbesondere der windischen, vorzugsweise wünschenswerth ist. Gratz am 14. Jänner »651. Z. 78. (2) ' ^ Na. 15. Bon dem k. k. Landesgerichte Laibach wird bekannt gemacht: Es sty über Ansuchen der Frau Sophie Gräfin Bomdelles, Vormünoerin, und des Herrn Marcus Grasen BombeUes, im eige-m'n Namen und als Mitvormund der m. Carl Grafen, Louise und Sophie Gräsinnen Bomdelks, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem, am 31. März 1850 mit Hin. tcrlassung eiiur letztwiUigen Anordnung auf der Herrschast Savcnstem verstorbenen Herrn Heinrich Grafen v. Bomdclles, k. k. geheimen Rathes, die Tagsatzung auf den 24. Februar 185l, Bormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. LanoeS-gerichte bestimmt worden, bei welcher aller Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rcchtsgruude Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gowiß anmeld»n und rechtsgeltenb dar-thun sollen / widrigcns sie die Folgen des §.8l4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 7. Jänner 1851. Z. 25 ... (3) Nr. 58. E. St. Kundmachung der k. k. Bezirks - Hauptmannschast 3 a i b a ch. Die Einreichung der Einkommen, steuer - Beken ntnisse für das Jahr 1851 berreffend: Da der, laut Kundmachung der k. k. Steuer' Direction für Kram vom 20. November 1850 auf den 31. December l850 festgesetzte Termin zur Einreichung der Einkommensteuer-Bekenntnisse für das Verwaltungöjahr 1851 bereits ver-strichen ist, ohne daß sämmtliche Bekenntnisse bis nun eingelangt wären, so wird gegenwärtig für alle jene einkommensteuervstichtigcn Parteien, welche dicßfalls noch im Rückstände sind, der INte Februar 1851 als jener Tag bezeichnet, bis zu welchem mit äwangsmaßregeln noch zuaewar-tet werden wird. Wer aber bis dahin die vorschriftmaßige Fassion nlcht eingereicht haben wird, verfällt ohne weiters in ein Pönale von 5 si. C. M., welche Maßregel auf Grundlage des §. 32 des allerhöchsten Einkommensteuer-Patentes vom 29. Oct. 1849, verfügt wird. Bezüglich der Fatirung selbst gelten die im vorigen Jahre aufgestellten Grundsätze, mit der alleinigen Abänderung, daß zur Ermittlung des steuerbaren reinen Durchschnitts, Ertragnisses die Jahre 1847, 1848 und 1849 zur Grundlage zu nehmen seyen, und daß derjenige, der von den Erleichterungen des hohen Finanz. Ministerial« Erlasses vom 18- April 1850, Z. 5034, Gebrauch zu machen gedenkt, auf Grundlage des letzt abgewichenen Jahres, d. i. des Jahres 1850, die Roh- (Brutto-) Einnahmen und das reine Erträgniß gewissenhaft angeben müsse. Zur Vermeidung von Irruugen wlrd bemerkt, daß unter Roh-Cinahmen der ganze Verkehr (Umsatz) eines Geschäftes, ohne Abzug der Geschäfts-Auslagen, zu verstehen sey. Als reines Erträgniß eines Geschäftes ist durchaus nicht jenes anzunehmen, welches nach Abzug sämmtlicher Auslagen erübrigt, sich sonach als reines Ersparniß darstellt, son-dern vielmehr jener Betrag, welcher nach Abzug der Gewerbs - oder Geschäfts-Auslagen von der Roh-Einnahme sich berechnet. Es sind sonach bei einem Gewerbs - Betriebe wohl jene Auslagen, welche die Vorrichtungen, Hilfs-Arbeiter, oder sonst die durch das Gewerbe selbst bedingten Umstände hervorrufen, in Abzug zu bringen, nicht aber auch die der Familien - Erhaltung, des Haus-Aufwandes ?c., da gerade diese Auslagen, so ferne sie aus dem Erträgnisse des Gewerbes oder Geschäftes bestritten werden, schon ein reines Erträgniß des Geschäftes voraussetzen. Was insbesonders die Erwerbsteuer-Parteien betrifft, so ist von jedem Geschäfte, welches emer Erwerbsteuer unterliegt, eine besondere Fassion einzureichen; gemeinschaftliche Fassionirungen sind ^nicht zulässig. Nur jene Parteien, welche bis nun in der untersten Erwerbstcuer - Classe stehen, sind von der Uederrcichung einer Fassion befreit; sollte jedoch Jemand mehrere Gewerbe besitzen. so sind, wenn diese Gewerbe auch in der untersten Steuerclasse stehen, Fassionen, und zwar von jedem Gewerbe besonders einzureichen. Der Nichtbetricb eines Gewerbes befreit keineswegs von der Ueberreichung einer Fassion; dieser Umstand mag vielmehr in der Anmerkungs-Rubrik angesetzr werden. Jener Betrag, welcher in der Rubrik: angebotene Einkommensteuer, angesetzt wird, wird Hieramts so verstanden, daß derselbe neben der bisherigen Erwerdsteuer gezahlc werden will. Bezüglich des Einkommens aus jährlichen stehenden Bezügen für eine oder die andere Dienstleistung wird erinnert, daß derlei Bezüge, i^ so ferne sie bei Versorgungs, Lebens ' Versicherungö' Anstalten oder anderen Privaten ausbezahlt werden, nicht nur von den Bezugs-Berechtigten einzubckennen seyen, sondern es haben auch die besagten Casseanstalten und Privaten die vorgeschriebene Anzeige über die ausbezahlten Beträge zu überreichen. Die Bezugs. Berechtigten haben sich deS mit 1) bezeichneten Blanquets zu bedienen, wobei die Rubriken IV, V, und VI leer bleiben, in der Rubrik VII die bezogene Iahres-Summe, und in der Rubrik VUl jene Casse oder jene Privaten anzugeben find, welche die Zahlung leisten; die Cassen und Ptivaten selbst haben sich dagegen Behufs der oben erwähnten Anzeige des mit 15 bezeichneten Blanquets zu bedlcnen. In Betreff des in der III. Classe besteuerten Einkommens von Zinsen, von Darlehen und an-dern stehenden Schuldforderungen wird bemerkt, daß der Zinsengenuß aus Slaatsschuldverschrei-bungen gleich jenem, welcher von Privaten gelei. stet wird, fatirt werden muß, und daß nur hypo-thezirte Capitalien der Fatirung nicht unterliegen, und zwar wieder nur in so fern, als sie einen "^/o Abzug an Interessen erleiden. Ueber den Zeitpunct, welcher dießfalls im Auge zu behalten ist, wird bemerkt, daß die Zinsen und Renten nach dem Stande des Vermögens und Einkommens vom 31, October 1850 einzubekennen seyen. Die Fassionsbögen selbst können beim Stadt-Magistrate Laibach und bei den k. k. ^teueram-tern Umgebung Laibachö und Oberlaibach erhoben werden. K. k. Bezirköhauptmannschaft Laibach am !3 Jänner 1851. Z 30. ». (2) ^ Nr. 132 Kundmachung. In d.r Stvdt RadmannSdorf ist die einzig« Metzgergcrechtsame erlediget. Diejenigen, welche diese Gerechtsame ,u erhalten wünschen, wollen ihr Gesuche unter Nachweisung deö zum Betriebe derselben erforderlichen Vermögens und der ordentlich erlernt.»« Profession bis 30. Jänner bei der gefertigten Bez>rkshauptmannschaft überreichen. H k. Bezirkshauptmannschaft Radmanns-dorf am 12. Jänner 1851. Z. 33. 2. (3) Nr. 523? Kundmachung. Die Versteigerung der pachtweise» Ueberlas, sung der Vorspannsverführung im kommenden Militär-Quartale wird fürdie Statwnen Zirknih und Loitsch am 25. Jänner l. I., Vormittags 9 Uhr, für die Stationen Senosetsch und Adels-berg am selben Tage, Nachmittags 3 Uhr, u. z. nach allen Richtungen dieser Stationen, bei der k. k. Bez. Hauptmannschaft Adelsberg abgehal. ten. — Zu diefer Verhandlung werden alle Unternehmungslustigen mit dem Bemerken eingeladen, daß auch schriftliche Anbote, welche jedoch vor Beginn der Licitation der Commission versiegelt und mit dem Vadium belegt eingereicht werden müssen, angenommen werden. K. k. Bez. Hauptmannschaft Adelsberg am 19. Jänner »851. Z. 2«. «. (3) Kundmachung wegen Herstellung eines Kohlenmagazines zu Bad Tüffer. In Folge hohen Ministerial « Erlasses vom 4. Jänner l851, 3. 5830 V, wird die Herstellung «ineö hölzernen Kohlenmagazins mit Blechbedachung und Lagerdühne auf dem Sta< tiontzplatze zu Bad Tüffer auf der k. k. südlichen Staatöeisenbahn , im Wege der öffentlichen Con-currenz durch Ueberreichung schriftlicher Offerte an den Mltidestsordernden überlassen. Denjenigen, welche diese Bauführung zu über« nehmen beabsichtigen, wird Folgendes zur Richt« schnür bekannt gegeben. 4) Die für diesen Bau genehmigte Totalsumme beträgt 34?7 si. 40 kr., jedoch wird ausdrücklich bemerkt, daß dieser Betrag nur approximativ lediglich zur Bemessung der zu leistenden Caution diene, indem die Verdienstbeträge nach der wirklichen Ausführung, auf Grundlage der in dlr PreibtablUe enthaltenen Einheitspreise vergü, tet werden, daher auch die Offerte rücksichtlich des anzubietenden Procenten - Nachlasses sich auf diese Einheitspreise beziehen müssen. 2. Rücksichtlich des Bauvollendungs « Termi« ncs wird festgesetzt, daß sogleich nach erfolgter Eröffnung der Offertßgenehmigung, die nöthi« gen Oinleitungen so getroffen werden müssen, damit der Bau bis zu Ende Mai 1851 ganz vollendet, eollaudirt, und von der Staatsverwaltung übernommen werden könne. 2) Die auf einem 15 kr. Stämpel ausgefertigten Offerte müssen längstens bis zum 4. Februar 1851, Mittags um 12 Uhr, versiegelt und mit der Aufschrift: „Anbot zur Herstellung deö Koh-lenmagazines zu Bad Tüffcr versehen, bei der k. k. General, Baudirection fürdie StaatS, Eisenbah' nen in Wien, Wollzeile Nr. 8«7, eingebracht werden. 4) Iedeö Offert muß den Vor- und Zuna? men deb Offerenten, und die Angabe seineS Wohnortes enthalten. Der Nachlaß an den Einheitspreisen 'st ^ Procenten,und zwar sowohl mit Z'ffern als Buchstaben anzugeben. Offerte, welche diesen Bedingungen "'^ "t-sprechln, oder andere Bedingungen enlyalten, werden nicht beachtet werden. . 5) Der Offerent, welch« seme personllche Fähigkeit zur Ausführung °°n derle. Bauten be. den Staatöeisenbahnm nicht oemtl dargethan hat, muß diese Fähigkeit auf «me glaubwürdige a« Art nachweifen. Ferner hat d melde ausomckllck zu crklären, daß er die auf deu Gegenstand dieftr Kundmachung Bezug nehmenden Pläne, Vorausmaße, Kostenüberschlägo, Preist^bellen, allgemeinen und besondern Vaubcdingtnffe und die Baubeschreibung eingesehen, selbe wohl verstanden habe und sich genau darnach benchmln wolle, zu welchem Behufe er die erwählte» Documentt noch vor der Ueberreichung des Offert's unterschrieben habe. Die gedachten Behelfe werden bei der Civil-tiauleitung fü'r^'die südliche Staatöeisendahn zu Cilli in den gewöhnliche» Amttzstunoen bis incln». 2. Febr. zur Einsicht^ für den Offercnten bereit gehalten. k) Dem Offerte ist auch der Erlagsschein über das bel dem k. k. Universal - i^meral-Zahl-amte in Wien, oder bei einem Prouinzial - Ca-meral-Zahlamte erlegte Vadium mit 5> Proccnt von der annähcruugöwelse ausgemittelten Bausumme beizuschlicßen. Das Radium kann ubriqens in Banm odcr in hiezu gesetzlich geeigneten österreichischen Staats-papieren nach dem Börsenwerthe d?ö dem Erlagstasie vorausgehenden Tages (m't Ausnahme der nur im Nennwcrthe annehmbaren Obligationen der Verlosung-Anlchen von den Jahren 1834 u, 1^39) erlegt werden. Auch können zudiescm Behuf« nach dem Paraqraphe 1374 des a. b. G. B-versicherte hypothekarische Vcrschrelbungen, welche jedoch vorher in Bezichung auf '- 1476, Edict, Vom k. k. Bezirksgerichte zu Tsch^l'embl wild be. k^nnt gemacht: Es sey m der Erccucions'ache des Johann Speh.'r aus Sebetit'ch, qegen Ioh, Pauer a»Z Selschijesello, "> d,e erecntive Feilbietmic, der, dem Letzter,, gehongen,'«, Grundbuchs d.r Herrschaft Freichurn 5lil> Nctt. ^"-, 166 vorkommenden, gerichllich aus 342 fi. geschäßceli, mit I7 kr. 2 dl. bc^lisagten Nealicäl, wegen >chuldi-«"' »4 fi, 5^, Zi"!'-'" ^- « ^- gewilliget, und sind hiezu die Tagsal)unael, auf den l8. Februar, ^8. März nud »2 April ^551, jedesmal Früh »m 9 Uh-5tzm'aM'ertl) an Mann gebucht werden würde, dieselbe l>ei der dricrei, Fellbietuuq auch unter dem Tchätzwerthe hmtange-geben werden würde. , Das Schätzutigsprotocoll, der Orimdbuchsexttact und die ^icitationsbedingnifse können täglich hieramts Nüa^!'^^" werden. Tscherüembl am is), December l850. Der k. k. Bezirksrichter Brolich. Z, 77, («) 2 d i r ., "" '' Vom k k. Bezirksgerichte Egg wird bekannt aemackl- ' Das k. k. Landesgericht in Laibach h.be ?aut Schr.«^ ron 24. December 1850 Nr. 3324. dic w-de! Matches Uranker, G'lmdbes«tzer m K°m-pale, unterm -4. Mai 1849 wegen Verschwe.'dunc, verhängte Curmel wieder aufzuheben, und .hm d,e sre.e Verwaltung semes Vermögens emzuraumen befu.den K. k.'Bezirksgericht Egg den 2. ^anner l«?l. Z. U2. (2) Wichtige Anzeige für Zahnschmerzleidende. i So eben kehre ich von cmer Reise in die Residenz zurück, die ich in arztlicher Angelegenheit unternommen habe, um dort die neue Methode, Zahnweh durch Galvano Uttd MagnetV-Glectricität zu heilen, ganz genau kennen zu lernen. Ich überzeugte mich von der Wortrefflichkeit und erstaunlichen Wirkungskraft dieser Methode sowohl im Allgemeinen, wie auch durch mehrere in meinem Beiseyn mit dem glücklichsten Erfolge angewendeter Experiment?. Dieses bewog mich, die vom Herrn P. Pfeffermann in Wien mit solchem eclatanten Elfolg angewendeten (Zurart in allen Theilen und Einzelnhcitcn mir eigen zu ma-lchcn, und bin nun in den Stand gesetzt, vermittelst des Heilmittels der Galvano- und Magneto-Glectricität Zahnl iden nervöser, rheumatischer und gichtischer i Art schmerzlos zu heilen und den leidenden dabei den Schmerz des Zahnausziehens zu ersparen. Ich beeile mich , diese neue Bereicherung im Gebiete der Zahnarzneikunde nun auch hier anzuwenden und dem verehrten Publicum anzuzeigen, daß Alle, welche bei ihrem Zahnleiden der ärztlichen Hilfe bedürfen, sich im Vertrauen zu dieser vortrefflichen und erprobten Heilart an mich zu wcndcn belieben mögen, indem ich mich der Ueberzeugung hingebe, daß Jeder mit dem günstigsten Resultate erfreut styn wird. Zugleich zeige ich cincm verehrten Publicum an, daß ich fernerhin das Einsetzen künstlicher Zahne zu den möglichst billigsten Preisen, ohne Gntfernuug der etwa vorhandenen Zahnwurzeln, schmerzlos bewirke und die übrigen Zahnoperationen jcht wie vor, nach Beschaffenheit der Individualltät und dem Wunsche der l'. 'l,'. Patienten, mit und ohne A'cther-narcosc vornehme. Franz Xav Brunn, Zahnarzt des k. k badeten - Institutes in Gratz, (Henengasse, gemaltes Haus- Nr, 2l9.) Beachtenswevth! «W Wie und wo mm lür^ 8 Thaler Pieußisch. (äou>att5, eine große Wobnuna im zweiten Stocke zu vcrnnetden, bestehend aus 6 Zlmmern, Küche, Speisekammer, Holzlege, Keller und Dachkammer. Auch ist daselbst ein Magazin zu vergeben und "kann gleich bezogen werden. Näheres m der Handlung der Gebruder Hemiann. Z. 8«. (2) K. k. südliche Staats Gisenbahu. Vom 1. Februar d. I. a„ wird der Warenverkehr auch von und nach der Station 8»v» eröffnet; was mit dem Bemerken zur össemlichen Kenntniß gebracht wird, das; der hiefür qiltige Hrachtcn-Prcis-Tanf bei allen Personen- und Waren-Expedl-len auf der gal'zni südlichen Staats-Eisenbahnsttcckc eingesehen werden lann. Grah den 15. Jänner 1351. C. Hr* jwsnosele&na cdsta, N a z n ft n i I o# 1NP f. gveèana (_Fel»roiirJ») tekoeij^ai leta ^e ho Tožii ja rnxnls» "'»«» *»«« ll« ln ijB »»«ifnio mmva« »rieel«; xavoljo «e»» »«? i^afe veljaTii« eeno (Ja.iiu). kar Si« za loŽHio Maga plaeati trclia, pri vsih po-3 *« oilpravljatiji l.jutli In Waga po rell Jaanozelc.nl ce»