515 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 7I Freitag den 1. April 1870. Erkenntniß. DaS l. l. LandeSgericht Wien als SchwurgerichtShof hat mit rechtskräftigem Erlcunlnisse vom 2l>. Felirnar d. I., Z. 4880, daS verbot der Weitrruerbreitnng d-v Druckschrift: „Äegrüßungsrede zur Gründung«- und Fahnrnenthüllnngsscier des Arbeiter - Vil-dluigs-Vercines VonvilrtS in Graz am I-'. December 1869, gehalten von Andrcni! Scheu, Drlcgirter der Arbeiter von Wien Preis 5 tr. ii. W. Wien, im Selbstverläge des Verfassers 1869" nach tz Zl; de« PreßgesetzeS ausgesprochen. Vom l. l kandc^qericht in Strafsachen. Wien, am 24. März 187U. Voschan m,). Thallinger mi>. Ausschließende Privilegien. Das t. l, Haüdeliiministerinm uud das lonigl, ungarische ^imstcrinm silr pandwirlhschaft, Industrie nnd Handel haben "achslchendc Privilegien vnlängert: Ant ^5>. Februar 1870. l. Das dem S. McnanS und Comp. auf eine Verbesserung t>cr Maschiueu zur Fabrication der Nägel, Stifte n. dgl. unterm ^- Februar 1863 ertheilte ausschließende Privilegium, auf die Dauer des achten Jahres. Nnl 27. Februar 1870. 8, DaS dein Nuton Wudinitza auf die Erfindung, Kohlen-, silcle aus Netzwerl herzustellen, unterm 8. März l8,!6 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer dc« sllnftrn Jahre«. 3. DaS dem Matthäus Filrntratt auf die Erfinduug eines sogenannten „Telephon," wodurch e« ermöglicht wird, basj zwei entfernte Personen mit einander miludlich correspondiren lönnen, unterm 5'. Februar 1868 ertheilte ausschließende Privilegium, auf die Dauer des dritten bis inclnsivc siebenten Jahres. 4. Daö dem Georg Schneider aus eine Verbesserung an den Telegraphen^Tyvcn-Apparalcn unterm 20. Februar I860 ertheille cnlbschlicßeude Privilegium, ans die Dauer des zweiten Jahres. Am l. Mär, 1870, 5. Da« den, I. Justus und Anton Riegel auf die Erfindnnq, Vnschlsmninngen nnd Vcrsandnngeu der Flußbette als Hindernisse der Schifsfllhlt durch locomobile - Regulatoren zu beseitige», unterm 25>. Februar 186!» ertheilte anSschlichendr Privilegium, ans die Dauer des zweiten Jahres. 6. Das dem Karl Schwarz uud S, Rothmüller ans die Erfindung , Sand auf eine bis jcht noch uicht bekannte Weise zum ^ hr raschen und sicheren Anhalten der Zllgr ans Locomotiv- ,md Pfcrdc'Eisenbahnen zu verwenden, unterm 1l>. März 18titt ertheilte ausschließende Privilegium, anf die Dauer dcS zweiten Jahre«. 7. DaS dem Ludwig Steyrer nnd Samuel Rothmüller auj eine «crbcsscrnng an den Rnndbrennern fur Petroleumlampen uuterm 16. März 1869 ertheilte ausschließende Privilegium, auf die Dauer dcS zweiten Jahres. Am 5. März l870 8, Das dem Joseph M. Pollal nnd Joseph I. Schnabl ans die Erfindung und Verbesserung der PhoSphor-Feuerzrnge unterm 12. Februar 1869 ertheilte ausschließende Privilegium, auf oic Dauer de« zweiten Jahres. Ueber die Einsprache dcö Becher und HildcSheim gegen den Nechtsbestand dcS dem Franz Ritter von Wertheim unterm 16teu August !8<>s» auf Verbesseruugeu an seinem privilegirl gewesenen amerilnnischen Eoinbinalionö-Schlosse erilieille», seither dnrch Zeit' ablans erloschenen Piivileginms, rrlcuut das Handelsmiuistrrium aus Grundlage der dicsfalls abgeführten eindringlichen Untersn chuug und drS hierüber eingeholten technischen VefundeS, daß dem Gegenstände diese« erloschenen Privilegiums, mit Ausnahme der Cunstrnctiou der Schlüssel mit dreifachen Platten (Fig. 18 der Zcichnuug zur bezüglichen Prwilegiums-Vrschreilning) mit ganz vcrdecllen Zähnen (Fig. 19) und mit verstellbaren Zähnen (Fig 20 und 2l) in allen übrigen Theilen schon znr Zeit der lieber-rcichung des Privilcgitngesncheö (3. Juli 1«65) die Gruudbcdin-guuz, der nach Z I Pr. Gesetz zum RrchtSbestande eine« Privilegiums erforderlichen Eigenschaft der N.nheit gemangelt ha!. Wien, am 1. März 1^7«. (11^—2) Nr. 246?. Kundmachung. Die dein hierortigen f. l. Ingenieur Heinrich Hausner zufolge Verordnung vom 1. December 1866, Z. 10726, übertragen gewesene Ermächtigung zur Vornahme der Dampfkesselproben im Rayon des bestandenen pol. Bezirkes Umgebung ^ Laibach geht, vom 1. April d. I. angefangen, an den hicrortigen k. k. Oberingenieur Wenzel Stedry über, was zur Benehmnngsweise der Betreffenden hicmit bekannt gemacht wird. Laibach, am 26. März 1870. Von der k. k. Landesregierung in Kram. (98—3) 3cr. 2180. Kundmachung. Laut Mittheilung der k. k. Statthalterei in Graz vom 4. März 1870, Z. 1208, sind für das Jahr 1870 drei Sigmund Freiherr von Schwihenfche Stiftungspräbenden, jede mit Einhundert sechsundzwanzig Gulden ö. W., für Witwen und Fräuleins aus dem krainischen Herrenstande zu besetzen. Bewerberinnen um diese Präbende haben ihre mit dem Taufscheine und Dürftigkeitszeugnissc oder im Falle ihrer Verwandtschaft mit dem Stifter mit den dieselbe nachweisenden Urkunden belegten Gesuche bis 20. April l. I. bei dieser Landeszeitung einzubringen. Laibach, am 17. März 1870. (105—2) ^lr.^2284. Kundmachung. Mit Bezug auf den § 7 des Gesetzes vom 9. März 1869 wird kundgemacht, daß das angefertigte Verzeichniß der zum Geschwornenamte berufenen Gemeindemitglicder bis zum 8. April 1870 im magistratlichcn Amtslocale (Expedite) zu Jedermanns Einsicht aufliege, und daß es den Betreffenden frei stehe, während dieser Frist wegen Uebergehung gesetzlich zulässiger oder wegen Ein-tragung unzulässiger Personen in die Urliste schriftlich oder zu Protokoll Einspruch zu erheben oder in gleicher Weise auf Grund des H 5 des bezogenen Gesetzes seine Ablehnnngsgründe geltend zu machen. Stadtmagistrat Laibach, am 29. März 1870. Dr. Josef Suppan, Vülgermeister.