1852 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 279. Mittwoch den ä. December 1866. Erkenntnisse. DaS k. k. Laudcsa/richt in Strafsachen in Wien erkennt über Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft kraft der ihm uon Sr. k. k- Aposlol. Majestät verliehenen Amtsgewalt, dav der Inhalt der Druckschrift: „Glanbe und Vernunft, Nebeneinanderlielluug von Alt nnd Nen. Gebunden lind Frei in der Religion, dnrch Üblich in Magdeburg, Gotha. Druck und Verlag in der Stahl« belgischen Verlagsbuchhandlung 1806«, das Verbrechen der Neligionöstöruiig nach § 122 lil.li St. G. begründe, lind verbindet damit nach § 36 deö Prcßgesetzes das Verbot der weiteren Verbreitung dieses Werkes. Wien. am 24. November 1866. Der k. k. V.'Präsident. Der k. k. Nathssecretär: Schwarz mn. Thal linger mp. Das k. l. Landesgericht in Strafsachen zu Wien erkennt kraft der ihm von Sr, k. l. Apost. Majestät verliehenen Amtsgewalt über Antrag der k. k. Staatsau« waltschafl, daß der i:i der Nummer 54 der Zeitschrift »Figaro« vom 24. November 1866 enlbaltene Artikel: «Frommes Lied-, den Thatbestand deö Vergehens des ^ 302 St. G. V. begründe, und verbindet damit unter Bestätigung der vou der k. k. Staatsanwaltschaft veranlaßten Beschlagnahme dieses Vlattcs anf Grund der §F 16 des Strafverfahrens in Prcßsachcn und 36 mid 37 des Preßgcslt/cs das Verbot der weiteren Verbrei-tuug und die Anordnung der Vernichtung der mit Ve-schlag belegten Ercmplare dieses Vlattcs. Wicu. am 26. November 1866. Der k. k. V..Präsident: Der k. t. Nalssecretär: Schwarz mr,. Th alllug er 'ni>. Das k. k, Laudesgericht ln Strafsachen in Wien erkennt kraft der ihm von Sr. l. k. Avostl. Majestät verliehenen Amtsgewalt über Antrag der f. k. Staatsanwaltschaft, daß der Inhalt der in dcr „Constitutionel. len Vmstadt'Zcitung" vom 21. November 1866 Nr. 320 aufgenommenen Forlscpung dcr »Geschichte dcr Icsniten", das Vcrgrhen geZcn die öffentliche Nuhe uud Orduung durch Aufreizung zu Fciudscligkeiieu gegen eine religiöse Körperschaft im Sinne dcs § 302 St. G. begründe, und verbinrct damit auf Grund des § 16 des Strafverfahrens in Prcßsachen und § 36 des Preßgcs,hcS daS Verbot der weiteru Verbreitung dieses Artikels. Die unterm 21. November d. I. von dcr Sichel» heitsbchördc mit Beschlag belegten Eremplare bicscr Zc!« tungs-Nummer sind in Gemäßhcit dcs ^ 37 deS Preß« gcsehcs »ach Rechtskraft diescS Esssnntnisscs zu vernichten, Wicn. am 26. November 1866. Der l. k. V.'Präslcicltt: Der k. k Nathssecretär: Schwarz ms). Thal linger ml». Das k. k. LandcSgericht in Strafsachen zu Wien erkennt kraft der ihm von Sr. k. k. Avost. Majestät vcrlichcnsn Amtsgewalt über Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft in der Nummer 47 der Zeitschrift „Der gcraoc Michl" evar errichtete Stiftung jährlicher 40 si. 18 kr. ö. W. Zum Genusse dieser auf keine Studienabtheilung beschränkten Stiftung sind Verwandte deb Stifters und in deren Ermanglung Studircnde aus der Laibacher Vorstadt Krakan berufen. Daö Präsentationsrecht steht dem hiesigen fürstbischösiichcn Ordinariate zu. 5. Von dcr Üorenz Lakner'schen Studenten^ stiftung der erste Platz im dcrmaligcn Ertrage jährlicher 54 si. 9l kr. ö. W. Derselbe ist für arme Studircnde in Laibach überhaupt bestimmt (». Bei der von Georg Lenkovi<5 errichteten Studcntenstiftuna. der zweite Platz jährlicher 39 si l3 kr. ö. W., welche für wohlgesittete Studirende bestimmt ist, die Priester zu werden und dem Vaterlande zu dienen, daneben aber auch für des Stifters Seelenheil zu celcbriren und zu beten verbunden sind. Der Stiftungsgenuß ist nach absolm'r« ten Gymnasialstudicn auf die Theologie beschränkt. 7. Die vom Curatbencsiciaten Andreas Leuc errichtete Stiftung jährlicher 4l si. l0 kr. ö. W. zu dessen auf keine Sludicnabthcilung beschranktem Genusse arme, gutgcsittete und gut studirendc Bchüler vo>, Laibach berufen sind. Das Prascn-tationsrecht übt das hiesige fürstbischösiiche Ordinariat aus. 8. Bei der vom gewesenen Pfarrer zu Fras-lau Valentin Kus errichteten Scifung der erste Platz jährlicher 5« si, tl3 kr. ö. W. AufdenGcnns; diescr Stiftung haben vorzugsweise Verwandte des Stifters 'Anspruch und in Ermanglung solcher sind hiezu Studircnde, welche aus der Stadt Stein gebürtig sind, berufen. Diese Stiftung kann nur von der ersten bis zur Vollendung der sechsten Gymnasialclasse genossen werden. Das Präses tationsrecht steht dem Stadtpfarrer in Stein zu. 9. Die von Anton Naab errichtete zweite Stiftung jährlicher 238 si. »9 kr. ö. W., welche ausschließlich für Studircndc aus dcs Stifters oder dcssen Gcmalin Verwandtschaft bestimmt ist und so lange genossen werden kann, bis dcr Stift-ling zufolge seiner Studien in einen geistlichen Orden tritt oder Weltpriester wird. Das Prä-sentalionsrecht steht dem hiesigen Stadtmagistrate zu. !0 Bei der vom Lorenz Ra<'ki angeordneten Stiftung der zweite Platz jährlicher l01 st. 9'/, kr. ö, W. Zum Genusse dieser Stiftung sind blos Studirende aus der Anverwandtschaft dcs Stifters berufen, wobci jcncn der von männlicher Seite Namens Ra6ki abstammenden vor denen aus dcr weiblichen ^inie dcr Vorzug gebührt. Der Stiftungsbezug ist von dcr Normalschule angefangen auf keine Studienabtheilung beschränkt und das Präscntationsrecht steht dem Pfarrer von Fara bei Kostet zu. lt. Das Freiherr von Rosselti'sche Stipen. dium jährlicher 23 si. 88 kr. ö. W,, dessen Genuß auf die ersten sechs Gymnasialclassen beschrankt ist. Das Prasentationörecht steht, nachdem des Stifters Verwandtschaft erloschen ist, der k. k. Lan-dcsstclle zu. l2. Dcr erste Platz der Adam Schuppc'schcn Ltudentenstiftung jährlicher 3U st. «« kr. ö. W., auf deren Genuß vorzugsweise Studircnde aus des Stifters Verwandtschaft und aldann solche, welche aus dcr Stadt Stein gebürtig sind, dcn Anspruch haben. Daö Präscntationsrccht übt dcr Vorstand dcr Stadtgemcinde Stein aus. l3. Die Andreas Schurbi'sche Stiftung jähr-licher 33 si. 45 kr. ö. W., wclche blos für Stu« dirende aus dcn drei hiezu berufenen Familien, deren Repräsentanten und nächste Anverwandten des Stifters Andreas Schurbi, Mathias Sluga und Markus Vavpctic im bestandenen Bezirke Münkendorf sind, bestimmt ist. Der Stiftungsgenuß ist auf kcine Studienabtheilung beschränkt. 44 Das von Josef Skcrl errichtete Stipendium jährlicher 88 si. 70 kr. ö. W Auf dcn Genujj desselben haben Studirende aus den dem Stifter verwandten Familien den Anspruch, Der Stiftungsgenuß dauert über das Gymnasium hinaus nur an der Theologie fort. Das Prä'jcn-tationsrecht wird vom bischo'stichcn Ordinariate in Tricst gemeinschaftlich mit dem Pfarrer von Tomaj ausgeübt. 15. Bei der von Anton Thalnitscher von Thalbcrg angeordneten Stiftung der fünfte Platz jährlicher !2 tete und für einen armen, gut studircnden Schüler der sechsten Gymnasialclasse bestimmte Stipendium jährlicher 5,2 si. 50 kr. ö. W, Das Präsentationö« recht übt der Bevollmächtigte WeitenlMcr'sche Patronatsrepräscntant Herr Vinccnz Scunig in Laibach aus. 17. Bei dcr von Mathias und Friedrich Ka-stclitz errichteten Stiftung der erste Platz jährlicher 36 st, ll> kr. ö. W, Zum Genusse dieser Stiftung sind vorzugsweise Studircnde aus der Verwandtschaft der Stifter mit dcm Zunamen Ka-stclitz und in deren Ermanglung Studirendc überhaupt berufen. Der Genuß derselben ist vom Gymnasium angefangen unbeschränkt. Das Präsentationsrecht gebuhlt dem Aeltesten dcr Familie Kastclitz ltt. Der zweite Platz der Rcselvefond-Stu-dcntenstiftung im jährlichen Ertrage von Staatsbuchhaltung übernommen habe. Laibach, am 24. November l8ll6. 1853 (412—3) Nr ll>522. Kundttlachung. Bei der Schiffrcr von Schifferstcw'schen Alum« natöstiftung kommt mit Beginn des laufenden Schuljahres von den im Jahre l^48 creirten sechs Handstipendien daä zweite im Iahresertrage von I4U st. ö. W. zur Erledigung und wird hiemit zur Wicdcrbesetzung ausgeschrieben. Zum Genuffe dieses Stipendiums, dessen Ver» leihungörecht dem hiesigen hochwürdigen fürst« bischo'siichen Ordinariate zusteht, sind arme Stu-oircnde welche dem Stifter verwandt, und in Ermangelung solcher, die in der Stadt Krain-bürg gebürtig sind, berufen. Dieses Stipendium kann vom Gymnasium angefangen nur in dcr Theologie und zwar so lange genoffen werden, als dem Stiftlinge nicht ein Scminarsplatz dieser Stiftung zugewendet wird. Bewerber um dieseö Stipendium haben ihre Mit dem Taufscheine, dem Impfungs» und Dü'rf» tigkeitszeugnisse, ferner mit den Schulzcugnisscn von den letzten zwei Semestern, und für den Fall, als sie dasselbe aus dem Titel der Unverwandt» schaft beanspruchen sollten, mit den Beweisen über die Verwandtschaft zum Stifter belegten, an das fürstbischöflichc Ordinariat in Laibach zu stilisiren» den Gesuche bis Ende December l8Ntt unmittelbar bei demselben zu überreichen. Laibach, am 22. November »86«. K. k. Alindcol'chörde fur Brain. (423—2) Nr IN892. Kundmachung mittelst welcher zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß auf Grund hoher Anordnung bei der Laibacher k. k. Militär«VcrpstegsVerwaltung RR4Z n. ö.Gimer uugar. Nothweine im Wege schriftlicher Offerte, welche obige 35er-waltungs-Kanzlei bis 7. December d. I., Mittags l2 Uhr, entgegennimmt, an den Meist« bietenden hintangegeben werden. Hiebei wird festgesetzt: u) daß es den Kauflustigen unbenommen bleibe, sowohl auf das ganze .Quantum als auf kleinere Partien Anbote zu machen, nur sollen im letzteren Falle, um nachtraglichen Reklamationen vorzubeugen, die anzukaufen beabsichtigten Fässer genau bezeichnet werden; li) daß sich die Entscheidung über die ein» laufenden Offerte das k. k. Knegsmimstcrium vor. behalten habe; c) daß die Caution in !U Percent des offe< ritten Sachwertheö bestehe; 6) das die Behebung des erstandenen Weines binnen acht Tagen vom Tage der Genehmigung gegen Barbezahlung erfolgen müsse. Die näheren Bedingnisse so- wie Proben des zu veräußernden Weines können von heute in der Verpflegs-Verwaltungs-Kanzlei eingesehen werden. Laibach, am 24. November lUtitt. K. k. Militär-Verpstegs-HlNlpt-MagllMS. Verwaltung. (420—l) Nr. 8844. Gdictal-Vorladung. Nachstehende hicramts in Vorschreibung stehende Gewerbspartcien unbekannten Aufenthaltes werden mit Bezug auf den hohen Stcuerdirections - Erlast vom 2U. Juli l85«, Z, 5l5tl, hiemit aufgefordert, binnen l4 Tagen, von der letzten Einschaltung dieser Kundmachung an, um so gewisser hicramts sich zu melden und den auswärtigen Steuerrückstand zu berichtigen, als man im widrigen Falle die Löschung ihrer Gewerbe von Amtswegen veranlassen würde. ^ ^ Steuer-s K Name Charakter ? betrag ^m^- ^_______________________________s? fl.,tr."________ 1 Johann Klier Tischler 2238 -?A I^ ^A 2 Johanna Knschar Grciöleriil 2780 15 54 pro 18l;<: 3 Gertrand Inrjonz Orcislcrin 2073 5 !>7 ,,ro IWtt 4 Josef Slabina Schuster 2905 5 07 >>w 18U0 5 Josef Dlvischofsly Photoczrafth 2967 15 54 pro 1866 6 l!uigi Malatia Schleifer 2983 5 67 pro 186»« 1866 8 Leopold Straszcr Greisler 3196 2 83'/, pro 1866 9 Franz Kaiser Bäcker 2778 15.54 pro 1866 Stadtmagistrat Laibach, am 28. November I8UN. (42l—3) Nr. 8!>50. Kundmachung. Nächsten Donnerstag am t». d. M., Vormittags um lU Uhr, wird hieram-s die Lici-tation zur Verpachtung der städtischen Eisgruben am Iahrmarktsplatzc und im Garten des Civll^ spitals an der Wienerstraße pro 1867 abgehalten, wozu Unternehmungslustige hiemit eingeladen werden Stadtmagistrat Laibach, am I.Decembr !8lltl. Dcr Vülgsrmcister: Dr. G. H. Nusta.