Kr. 20. 1874. Sonntag, 25. Oktober. Laibacher SCHULZEITUNG. Erscheint am 10. und 25. jedes Monats. Organ des krainischen Landes - Lehrervereins. Z-weiter Jahrg-ang. Vereinsmitglieder erhalten das Blatt gratis. Pränumerazionspreise : FürLaibach: Ganzjähr. fl. 2,60, halbjähr. fl. 1*40. — MitderPost: Ganzjähr. fl. 2'80, halbjähr. fl. 1'50 Expedizion: Buchhandlung Ign. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg, Kongressplatz Nr. 81. Inserate werden billigst berechnet. Schriften und Werke zur Rezension werden franko erbeten. Oe£fearLtlIclxex DsiinJs:- Wir erfüllen eine dringende Pflicht, wenn wir den Herren Abgeordneten des krainischen Landtages: Karl Deschmann, Anton Ritter v. Gariboldi, Dr. Robert v. Schrey und Dr. Ra-dovslav Razlag für die so warme Vertretung der Interessen der krainischen Lehrerschaft, ersterem auch für unsere glänzende und kräftige Verteidigung anlässlich der Angriffe und groben Insulten, die uns wol nur unter dem Schutze der in unwürdiger Weise misbrauchten parlamentarischen Redefreiheit ungestraft angethan werden konnten, im Namen aller verfassungstreuen krainischen Lehrer öffentlich unseren innigsten Dank aussprechen. Laibach, 21. Oktober 1874. Der Ausschuss des kraimschen Landeslehrervereines. Erste krainische Landeslehrerkonferenz. (Fortsetzung.) Zweiter Verhandlungstag am 22. September. (Fortsetzung.) Nachdem der Dringlichkeitsantrag Prof. Linharts einstimmig angenommen worden, folgte als zweiter Verhandlungsgegenstand Punkt 4 der Tagesordnung: „In welcher Weise wäre dem gegenwärtig herrschenden Lehrermangel abzuhelfen?“ Das Referat hatte Prof. Gariboldi übernommen. Dasselbe lautete: „Unser Volksschulwesen hat durch das Reichs Volksschulgesetz eine grossartige Umgestaltung erfahren. Ein einziger Umstand jedoch wird die strenge Durchführung der allgemeinen Schulpflicht wol noch lange hinausschieben: der Mangel an Lehrern, somit auch an Schulen. Selbst in jenen Ländern, wo das Schulwesen in früherer Zeit in blühendem Zustand sich befand und man eine relativ grössere Menge von Lehrern zählte, ist man durch die neuen Verhältnisse in dieser Hinsicht in grosse Verlegenheit gekommen, um wieviel mehr dann bei uns, wo die Schulen von jeher dünn gesäet waren, wo es vor wenigen Dezennien ausser den Städten und Märkten fast überhaupt keine Lehranstalten gab. Aus diesem Grunde suchten sich auch die einzelnen Kronländer, insbesondere aber die in der allgemeinen Bildung den übrigen voranschreitenden, die grösstmögliche Anzahl von Lehrern zu erwerben und zu sichern, indem sie das materielle Wol derselben hoben und darin eines dem andern zuvorzukommen trachteten. So die beiden Oesterreich, Salzburg und Steiermark. Dadurch gewann die dortige Lehrererschaft sehr viel. Allein dieser edle Wettstreit, die Vermittler der allgemeinen Volksbildung auch auf eine ihrer Aufgabe würdige Stufe im materiellen Leben zu stellen und so die besten Kräfte an sich zu ziehen, übt einen nachteiligen Einfluss auf die benachbarten Provinzen aus. Während die besten Lehrer in jene Länder strömen, wo ein günstiger Gehalt und andere Vorteile in Aussicht stehen, bleiben die Lehrstellen anderer Länder leer oder werden sie oft von Individuen eingenommen, denen die dazu nötige Eignung fehlt. „Namentlich in Krain haben wir uns in dieser Hinsicht zu beklagen. Drei Jahre lang hintertrieb eine finstere Partei das Zustandekommen unserer Landesschulgesetzte und gab so Veranlassung, dass sich unsere Nachbarländer auf Kosten unseres Landes ihre Lehrerschaft verstärkten; ein Teil der besten Lehrer Krains wanderte teils nach Steiermark und Oesterreich, teils nach Kärnten aus. Und dann, nachdem endlich die Landesgesetze zustande kommen mussten, galt es wieder die Einkünfte der Lehrer so tief als möglich hinabzudrücken, um ja jedem einigermassen intelligenten Menschen die Lust zum Lehramte gründlich zu vertreiben. Man schützte für diese Sparsamkeit die Rücksicht für den armen krainischen Landmanu vor, während die vielen tausende von Gulden, die jährlich nach Rom wandern; der Welt die Ueberzeugung verschaffen, dass es in Krain auf dem Lande sogar Geld zum Verwerfen gebe. „Es heisst nun den Schaden, den man damit dem Lande zugefügt, nach Möglichkeit wieder gut machen, d. h. dem Auswandern der Lehrer ein Ende zu setzen, dem Lehrfache so viele bildungsfähige junge Leute als möglich zuzuführen uud dieselben dem Laude zu erhalten. Krain wird, wie aus den bisherigen Verhältnissen unzweifelhaft hervorgeht, seine Lehrer materiell nie so gut ausstatten können, wie andere Länder. Eine notwendige Folge davon wird, falls jene Verhältnisse noch weiter belassen werden sollen, ein fortwährender grosser Lehrermangel sein, denn jeder begabtere Lehrer wird in der Sorge für eine bessere Existenz auch einen bessern Posten suchen und somit das Land zu verlassen sich gezwungen sehen. Eine Abhilfe dagegen böte nur der Umstand, dass die Lehrergehalte in ganz Oesterreich, d. h. in allen im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern, gleich gemacht würden. Dies wäre aber nur möglich, wenn der Staat einen Einfluss auf die materielle Stellung der gesummten Lehrerschaft nehme, d. h. wenn er das Volksschulwesen zentralisieren würde. Durch eine gleichmässig geregelte Dotazion der Lehrkräfte würde üer Auswanderung derselben am meisten vorgebeugt und auch verhütet werden, dass die Volksbildung des einen Kronlandes nicht auf Kosten und zum Nachteil des andern vor sich ginge. Selbstverständlich würde die krainische Lehrerschaft am meisten dabei gewinnen! „Könnte dieses wegen des Widerspruches der jetzt gut gestellten Lehrerschaften anderer Länder nicht realisiert werden, so wäre wenigstens dahin zu wirken, dass für das Reich ebensogut, wie dies für jedes Land der Fall ist, ein Minimum des Lehrergehaltes ausgesprochen würde, unter welches kein Landesgesetz gehen dürfte. Dieses Minimum kann, wenn dem § 55 des Reichs-Volksschulgesetze Rechnung getragen werden soll, wol nicht unter 600 fl. angenommen werden. „Sollte auch dieses nicht erreichbar sein, so müssen wir wenigstens die Verbesserung der gegenwärtigen Gehalte in Krain anstreben. In dieser Hinsicht hat der krainische Lehrerverein bereits im vorigen Jahre Schritte gethan, durch die er sich den Dank der ganzen Lehrerschaft Krains verdient hat ; er brachte nemlich eine Petizion an den Landtag um Gleichstellung der krainischen Lehrergehalte mit denen Niederösterreichs, dann an den Gemeinderat der Landeshauptstadt um Erhöhung der Gehalte der städtischen Lehrer ein. Der letztere Schritt wurde, wie bekannt, mit Erfolg gekrönt, und auch der zweite wird hoffentlich nicht ganz ohne solchen bleiben. Doch finden wir die Wreise, in der die Lehrergehalte des Landes erhöht werden sollen, nicht ganz gerecht. Wie es nemlich heisst, soll diese Erhöhung mit Rücksicht auf die gegenwärtig bestehenden Unterschiede in den Gehalten vor sich gehen, die doch nur dem ungleichmässigen Vorgänge der einzelnen Gemeinden entsprungen, also ganz unbegründet sind. Meiner Ansicht nach wäre das einzige nach alle Seiten hin befriedigende Mass die Festsetzung von Gehaltsklassen nach der Grösse und Wichtigkeit der Schule, und zwar würde ich nur drei derselben vorschlagen, von denen die erste (mit 800 fl.) auf die Landeshauptstadt, die zweite (mit 700 fl.) auf die vier-und dreiklassigen, die dritte (mit 600 fl.) auf zwei- und einklasige Volksschulen entfiele und wobei inbezug auf die erste und zweite Gehaltsklasse die amtliche Gleichstellung aller Lehrer derselben Schule vorausgesetzt, also das Alternieren eingeführt würde. Es wäre ferner auch den Leitern einklassiger Volksschulen eine entsprechende Funkzionszulage zu bewilligen, da die Leitung einer solchen Schule ebensoviel Mühe und Sorgfalt verlangt, wie die zwei- und mehrklassiger. Ebenso sollte jenen Lehrern, welche nicht im Schulgebäude wohnen, ein Quartiergeld nach Massgabe der Grösse des Gehaltes bewilligt werden. „Unbedingt notwendig aber ist, wenn man die Abiturienten der Lehrerbildungsanstalten im Laude behalten und neue Zöglinge gewinnen will, die Aufhebung der Unterlehrerstellen mindestens auf so lange, bis der Lehrermangel zum grössten Teile gedeckt ist. So lange dieser herrscht, können nicht einmal Lehrerstellen besetzt werden; eine Unterlehrerstelle muss somit stets vakant bleiben, und ist nur da, um mit ihrem Gehalte von 280 fl. junge Leute, die sich sonst dem Lehrfache widmen würden, von demselben zurückzuschrecken. Es ist unmöglich, mit einem solchen jährlichen Betrage auszukommen, ohne sich einem Nebengeschäfte zu widmen; man könnte es geradezu entwürdigend nennen, einem gebildeten Manne zuzumuten, dass er um das geringe Geld sich einem so beschwerlichen Dienste unterziehen werde. „Eine nicht zu unterschätzende Ursache des Lehrermangels bildet die Präsenzdienstpflicht der Lehramtszöglinge. Nur in den seltensten Fällen absolviert der junge Mann die Lehrerbildungsanstalt vor Eintritt seiner Militärpflichtigkeit, und so kam es z. B., dass an unserer Lehrerbildungsanstalt im vorigen Schuljahre von 11 Zöglingen des I. Jahrganges vier, von 12 des II. Jahrganges zwei ihren Lehrerberuf aufgeben mussten, um der allgemeinen Wehrpflicht genügeleisteu zu können; für eine spärlich besuchte Anstalt jedenfalls eine sehr bedenkliche Anzahl! Dazu halten diese Zöglinge Staatsstipendien genossen, welche somit rein hinausgeworfen waren. Es erscheint demnach, wenn man eine grössere Anzahl Lehrer gewinnen will, dringend gefordert, dass den Lehramtszöglingen inbezug auf Militärpflicht dieselben Begünstigungen gewährt werden, wie sie den angestellten Lehrern zustehen. In diesem Falle aber wird ein bedeutender Zudrang zu den Lehrerbildungsanstalten nicht ausbleiben. „Den krainischen Lehrern soll übrigens nicht blos in materieller, sondern auch in moralischer Beziehung die Lage erleichtert und verbessert werden. Dazu gehört insbesondere ihr Verhältnis zu den Ortsschulbehörden, namentlich dort, wo diese Aufsichtsbehörde nicht nur den Bedingungen der Schulaufsicht nicht entspricht, sondern nur dazu da ist, dem Lehrer jeden Erfolg zu vereiteln oder zu erschweren. Dieses leidige Verhältnis treibt viele Lehrer aus dem Lande und ist keineswegs geeignet, den Anfängern besondere Lust und Liebe zum Lehrerleben und zur Schule einzuflössen. Unabweislich aber erscheint mir die Forderung, dass das Ernen-nungsrecht von den verstärkten Ortsschulräten auf die verstärkten Bezirksschulräte oder auf den Landesschulrat übertragen werde. Letzterer allein hält die gesummten Lehrkräfte des Landes in Evidenz, kennt ihre Befähigung, weiss ihre Verdienste zu würdigen und ist im Stande eine richtige Wahl unter den Kompetenten für einen erledigten Posten zu treffen. Es würde zu weit führen, alle die Unzukömmlichkeiten zu besprechen, die eine solche Ernennung durch den Ortsschulrat im Gefolge hat, — jeder Lehrer kennt sie! „Zum Schlüsse will ich erwähnen, dass durch Hebung und Pflege der Lehrerbildungsanstalt viel gethan werden kann zur Abhilfe gegen den Lehrermangel. Es kommt nicht darauf au, wie viele solcher Anstalten es im Lande gibt, sondern dass die eine, die da ist, ordentlich hergestellt wird. Statt in den kleinen Landstädten in notdürftigen Lokali- täten lebensunfähige Lehranstalten zu gründen, gebe man der einen und einzigen ein ordentliches Gebäude, das dem Lehrerstand mehr Ansehen verschafft, gebe ihr gute Lehr- und Lernmittel, versehe die Zöglinge mit vielen und bedeutenderen Stipendien, errichte eine Vorbereitungsklasse mit zwei Kursen, behalte auch den einjährigen praktischen Kurs für Mittelschul-Abiturienten für die folgenden Jahre bei, und man wird sich bald eine grössere Anzahl Lehrer erworben haben. „Ich beantrage, dass die löbliche Landeskonferenz zur Abhilfe gegenüber dem herrschenden Lehrermangel als notwendig anerkenne: „1. Dass das Volksschulwesen als eine Staatsangelegenheit erklärt und der sämmt-liche Aufwand auf die Volksschule aus Staatsmitteln bestritten werde. Im Falle dies als nicht ausführbar erklärt werden sollte: § 55 des Keichsvolksschulgesetzes habe dahin geändert zu werden, dass ein Minimalbetrag festgesetzt würde, unter welchen kein Landesgesetz bei Bestimmung der Lehrergehalte gehen darf; die bisherigen Bestimmungen der Lehrergehalte seien in diesem Sinne zu ändern. Sollte auch diesem Anträge nicht folgegegeben werden können: § 22 des Landesgesetzes zur Kegelung der Rechtsverhältnisse des krainischen Lehrerstandes habe zu lauten: „„Der mindeste Betrag des festen Jahresgehaltes, auf welchen eine Lehrerstelle Anspruch macht, beträgt in der Landeshauptstadt Laibach 800 fl., in den Gemeinden mit drei- und mehrklassigen Volksschulen 700 fl., in Gemeinden mit zwei- und einklassigen Volksschulen 600 fl.““ Ferner § 23: „„Für Lehrer an Bürgerschulen ist der mindeste Betrag des festen Jahresgehaltes mit 900 fl. festzustellen.““ — Ferner § 31: „„Den Direktoren der Bürgerschulen gebührt eine Fuukzionszulage von je 200 fl., den Oberlehrern der übrigen drei- oder mehrklassigen Volksschulen eine Funkzionszulage von je 100 fl., den Leitern zwei- und einklassiger Volksschulen von je 50 fl. jährlich““ u. s. w. — Weiters wären die §§ 33 und 34 dahin zu ändern, dass jenen Lehrern (nicht blos Leitern), denen kein Naturalquartier angewiesen werden kann, eine den lokalen Verhältnissen des Ortes enstprechende Quartiergeldentschädigung gebühre. „2. Dass das Institut der Unterlehrer bis zur Deckung des Lehrerbedarfes aufgehoben und alle noch vorhandenen Unterlehrerstellen in Lehrerstellen verwandelt werden. „3. Dass sämmtliche auf das Institut der Ortsschulräte Bezug habenden Gesetze einer Revision unterzogen und inbezug auf Krain in denselben zeitgemässe Abänderungen getroffen werden. „4. Dass den Lehramtszöglingen inbezug auf Militärdienstpflicht dieselben Begünstigungen gewährt werden, wie sie den angestellten Lehrern zugestanden sind. „5. Dass in die Vorbereitungskiassei! für Lehrerbildungsanstalten schon Knaben von 13 Jahren aufgenommen und mit Stipendien beteilt werden, die dann einen zweijährigen Kurs bis zur Aufnahme in die Lehrerbildungsanstalt zurückzulegen hätten. „6. Dass für Abiturienten der Gimnasien und Realschulen an der Lehrerbildungsanstalt auch weiterhin ein einjähriger praktischer Kurs fortzubestehen habe. Derselbe fällt mit dem letzten Jahrgange der Anstalt in eine Klasse und die Zöglinge erhalten Stipendien von 200 fl. „7. Dass Stipendien für Lehramtszöglinge überhaupt in ausgiebigerer Weise, d. h. in grösserer Anzahl und grösseren Beträgen verteilt werden. „8. Dass für eine würdige Unterbringung der k. k. Lehrerbildungsanstalt in Laibach Sorge getragen werde.“ — In der hierüber eröffneten Debatte meldete sich zu Punkt 1 Abg. Jerše. Er finde es ungerecht, dass die Lehrer einklassiger Volksschulen im Gehalte den übrigen nachgesetzt werden sollen, nachdem ja dieselben gerade soviel zu thun haben, wie die an mehrklassigen. Uebrigens sind die Lebensmittel auf dem Lande teurer als in der Stadt; während dem städtischen Lehrer, besonders in Laibach, Bildungsmittel in Menge zur unentgeltlichen Benützung zur Verfügung stehen, müsse sich der Landlehrer solche selbst anschaffen. Er sei daher gegen die vom Referenten beantragte Scheidung der Lehrer in Klassen und wolle für alle Lehrer ohne Unterschied den gleichen Gehalt. Auf die Frage, wieviel derselbe betragen soll, erklärte er sich für 800 fl. — Ahg. Borštnik wünscht eine präzisere Bestimmung der Wohnung eines Lehrers, denn die Gemeinde weise ihm häufig zwei unbewohnbare Löcher zu, die sie für „Zimmer“ erklärt, und unter „Nebenlokalitäten“ wolle man oft nur die Küche verstanden haben. Er beantrage, dass im Texte des Landesgesetzes die Fläche und Höhe der Zimmer sowie ihr Zusammenhang ersichtlich gemacht werde, dann dass unter Nebenlokalitäten: Küche, Speisekammer, Holzlege und Keller zu verstehen sei. Ueber Aufforderung des Vorsitzenden, weiss er jedoch die Grösse der Fläche und Höhe der Zimmer nicht anzugeben, worauf Abg. Mercina die unten folgenden Zahlen beantragt. Nachdem der Referent unter Anführung seiner Gründe sich gegen den Antrag Jerse’s und für den Borstnik’s und Mercina’s erklärt, wurde bei der Abstimmung der er-stere abgelehnt, der zweite angenommen. § 33 hat demnach zu lauten: „Jeder Lehrer hat das Recht auf eine mindestens aus zwei anstossenden Zimmern in der Grösse von mindestens 12 D0 und 9D°, jedes mit mindestens 10' Höhe, und den erforderlichen Nebenlokalitäten, als: Küche, Speisekammer, Keller und Holzlege, bestehende Wohnung, welche ihm womöglich im Schulgebäude selbst anzuweisen ist. Kann ihm eine solche nicht ausgemittelt werden, so gebührt ihm eine den lokalen Verhältnissen angemessene Quartiergeldentschädigung.“ § 34 habe darnach zu entfallen. — Im übrigen wurde Punkt 1 nach dem Anträge des Referenten unverändert angenommen, ebenso 2, 3, 4, 6, 7, 8. Punkt 5 wurde über eine Erinnerung des Vorsitzenden dahin abgeändert, dass für Abiturienten der Gimnasien und Realschulen an den Lehrerbildungsanstalten solange ein einjähriger praktischer Kurs fortzubestehen habe, als sich die Anstalt auf drei Jahrgänge beschränkt. — Als dritter Gegenstand kam zur Verhandlung das Thema: „Welche Hindernisse stehen einem geregelten Schulbesuche an den Schulen auf dem Lande im Wege und wie wären solche möglichst zu beheben?“ — Ueber diesen Gegenstand entspann sich eine lebhafte, höchst interessante Debatte, in welcher namentlich der Ortsschulrat, aber auch die politischen Behörden und die Geistlichkeit ihrer Lässigkeit wegen schlecht wegkamen. Der Wichtigkeit des Gegenstandes wegen geben wir die treffendsten Erörterungen dieser Frage möglichst wortgetreu; Referent war Herr Bezirksschulinspektor Küster von Krainburg. Sein Referat lautete folgendermassen: „Es ist nicht zu leugnen, dass, wenn die Schule ihren Zweck erfüllen soll, vor allem ein regelmässiger Schulbesuch notwendig ist; nichts steht der Erfüllung der Aufgabe der Schule so hinderlich im Wege, als die in unseren Volksschulen, namentlich auf dem Lande so häufig vorkommenden Sch ul Versäumnisse. Ich will nun versuchen, die Hindernisse, die dem geregelten Schulbesuche im Wege stehen, anzugeben und, soweit mir es gelingt, auch die Mittel, wodurch diese beseitigt werden könnten. — Ein Hindernis des geregelten Schulbesuches ist oft der Lehrer selbst. Obgleich er machtlos dasteht, wenn er in seinem redlichen Streben von der Schulbehörde nicht unterstützt wird, bleibt ihm doch noch manches übrig, wodurch er wolthätigen Einfluss auf seine Schulgemeinde ausüben kann. Das gute Beispiel, das der Lehrer in allem und jedem geben soll, die Liebe zu seinem Amte und der ihm anvertrauten Jugend, die Annehmlichkeit seines Unterrichtes, die Gerechtigkeit und Beharrlichkeit, das stets standesgemässe Benehmen verschaffen ihm Ansehen und Autorität, und wo der Lehrer diese besitzt, ist auch der Schulbesuch ein günstigerer. Da die Eltern oft viel renitenter sind als die Kinder, ist es notwendig, sie über den Wert und die Bedeutung der Schule aufzuklären, wie ohne das gesetzliche Entlassungszeugnis das Fortkommen der Kinder sehr erschwert sei und es keine Lage im menschlichen Leben gibt, in welcher ein guter Schulbesuch von übler Folge werden könnte, denn bei jedem, der in eine Lehre oder in einen Dienst werde eintreten wollen, wird die erste Frage sein: „Hast du aber auch die Volksschule ordentlich besucht?“ Derlei wolmeinende Worte kann der Lehrer den Eltern bei der Aufnahme des Kindes in die Schule ans Herz legen, daher er ein Kind nur in Begleitung der Eltern oder deren Stellvertreter aufnehmen sollte. Leider geschieht es oft, dass die Lehrer mit den Eltern in keinen Verkehr treten wollen, keine Ermahnungen inbetreff der Kinder an dieselben ergehen lassen. Ihre einzige That besteht darin, die Schulversäumnisse dem Orts- oder Bezirksschulräte vorzulegen; viele thun aber apch das nicht, sind gar nicht im Besitze eines Klassenbuches, geschweige anderer Amtsbücher. Wie kann unter solchen Verhältnissen ein ordentlicher Schulbesuch stattfinden? „Ein weiteres Hindernis des geregelten Schulbesuches ist ferner das Schul geld, das leider in ganz Krain eingehoben wird. In einigen Kronländern Oesterreichs, wo die Schule gerechte Würdigung erfahren, hat man es schon längst abgeschafft. Eltern, welche dasselbe entrichten müssen, fallen oft in Gegenwart der Kinder mit Schimpf- und Schmähworten über den Lehrer her, besonders dann, wenn die Unterrichtserfolge nicht gar günstig sind. Da in der Regel einige Kinder vom Schulgeld befreit werden, der Ortsschulrat aber, wie bei andern Entscheidungen, auch hier oft sehr parteiisch ist, entstehen allerlei Gehässigkeiten unter den Parteien, die immer auf die Schule fallen. Noch viel wegwerfender wird die Schule von jenen Gemeinden behandelt, in welchen das Schulgeld erst eingeführt wurde. Es wäre also eine der notwendigsten Massregeln, das Schulgeld sofort aufzuheben. „Nicht unbekannt ist ferner die Armut, namentlich der niedern Klassen unseres Volkes, die gewöhnlich mit einer sehr zahlreichen Familie gesegnet ist. Zwar legt das Gesetz dem Ortsschulrate die Pflicht auf, für Bücher und andere Unterstützungen armer Kinder zu sorgen, aber wo kommt der Ortsschulrat dieser Pflicht nach? Durch die von der hohen Regierung jährlich gespendeten Gratisbücher, durch Vereine, so namentlich durch den Schulpfennigsverein, dessen Wolthätigkeit manche Gemeinden, ja sogar manche Lehrer' nicht einsehen wollen, werden zwar vielen Kindern Hilfsmittel an die Hand gegeben, aber wenn das Kind auch alle nötigen Schulrequisiten hat, ihm aber die unentbehrlichsten Kleidungsstücke fehlen, wie kann es die Schule regelmässig besuchen, zumal im Winter? — Der Armut wegen sind manche Eltern gezwungen, ihr Kind schon mit 7 oder 8 Jahren in den Dienst zu geben, und wird sodann ein solches Kind von der Behörde zum Schulbesuch gezwungen, so bringt es der Vater oder die Mutter zum Lehrer mit den Worten: „„Hier hast du das Kind, jetzt ernähre es aber auch!““ Derlei Fälle sind nicht vereinzelt. „Dem geregelten Schulbesuch ist ferner auch in bedeutendem Masse hinderlich der Ortsschulrat. Allenthalben tritt die Klage zutage, dass die Ortsschulräte ihrer grossen Aufgabe durchaus nicht gewachsen sind. Wenn der Bezirksschulrat noch so thätig ist, an der Lauigkeit der Ortsschulräte, an ihrem Indifferentismus scheitert jegliches Bemühen. Bei der Konstituierung der Ortsschulräte war gewöhnlich der Pfarrer seinem Willen gemäss als Obmann gewählt, nicht etwa der Arbeiten und der Verantwortlichkeit wegen, die mit dieser Stelle verbunden sind, sondern nur deshalb, damit er die Oberhand über den gesammten Ortsschulrat habe. Ausser dem Pfarrer sind die Mitglieder des Ortsschulrates gewöhnlich Leute, die weder lesen noch schreiben können, folglich auch keine Zuneigung zur Schule haben. „„Ich bin nicht in die Schule gegangen und lebe doch, mithin werden auch meine Kinder leben können.““ Derlei charakteristische Veusserungen hört man nicht selten. Werden so einem Ortsschulrate vom Lehrer die Schulversäumnisse vorgelegt, so wird gewöhnlich nach 3 bis 4 Monaten eine Sitzung gehalten, zu der ausser dem Vorsitzenden höchstens noch der Lehrer erscheint; häufig wird aber dieser von der Sitzung gar nicht in Kenntnis gesetzt. Protokolle werden höchst selten geführt; von 18 Schulen, die ich inspizierte, fand ich nur bei dreien Protokolle über Ortsschulratssitzungen. Bei der Debatte über die Strafanträge sind die geistlichen Herren gegen jedes Bestrafen, jedoch nehmen sie nur solche Eltern in Schutz, die ihnen treu ergebene Seelen sind. Wie kann also ein solcher Orts-schulrat Erspriessliches für die Schule wirken? Kommt es ja sogar vor, dass gerade die Kinder des einen oder andern Mitgliedes des Ortschulrates, selbst des Vorsitzenden, die Nachlässigsten sind, was den Schulbesuch anbelangt. An vielen Schulen gibt es überhaupt gar keinen Ortsschulrat oder er besteht nur dem Namen nach. „Ein weiterer Uebelstand, der hemmend einwirkt auf den Schulbesuch, ist die That-sache, dass der Religionsunterricht in einer höchst u nr eg el m ä s si ge n Weise erteilt wird. Es gibt Schulen, an welchen der Religionsunterricht zwei, ja sogar vier Monate gar nicht erteilt wurde; wenn der Namenstag dieses oder jenes Herrn Katecheten gefeiert 'vird, ist es selbstverständlich, dass der Religionsunterricht auszubleiben hat. Wenn aber von den Geistlichen die Schule auch noch „„glaubenslos““ und dergleichen gescholten wird, wer 'vird sich dann wundern, dass der Schulbesuch manches zu wünschen übrig lässt? — Unlängst hat ein Pfarrer, damit die Gemeinde zum Baue eines neuen Schulhauses nicht verhalten werden könne, statt 64 schulpflichtige Kinder, die vorhanden sind, nur 38 amtlich äusgewiesen, wol wissend, dass wenn nur 38 ausgewiesen werden, die Gemeinde zu einem Schulbaue nicht verhalten werden kann. Da aber doch hie und da der Ortsschulrat die Ausweise der nachlässigen Kinder mit den Strafanträgen an den Bezirksschulrat übermittelt, fällt auch oft, besonders jetzt, wo der Vorsitzende des Bezirksschulrates im eigenen Wirkungskreise die Verhandlung über die Einbringung der Strafgelder hat, diesen der Vorwurf zu, dass sie in der Ausübung ihrer Pflicht saumselig sind. So z. B. werden vom Orts-schulrate im Mai die Schul Versäumnisse vorgelegt, und erst im August, nachdem das Kind inzwischen 40 bis 50 Absenzen hat und zwei- bis dreimal ausgewiesen worden, werden