.N 132. Mia. ÄmkAalt zm LMacher Zeitung 6. Juli. Erkenntniß. Das f. k. Landesaericht Wien in Strafsachen erlrlint kraft der ihm von Sr. k. k. Äpoßol. Maje. slüt uerliehenen Amtsgewalt scher Antrag der k. k. Staalsanwaltschaft. daß der Inhalt der Druckschrift: «Dix mni-lii-5 d« ln Mlil^e nulilonicnno^nUnn-^l-il'. l'ruoo« ^l.^n^ et con»orl8,1)el)r,o?«, Vl^nn,', lilililip^t. I.clll-l'» iilll-^««!^ !M «l'siicui ."« m« .l'^UV! . ,<; pu,- X. X. — X. X. - Ii,-ux<ül>5 li! n. St. G. V. t'e^imidc lind ^eibindel ocimit auf Grund des ^ »^ P. G. d.,s Vcrl'ot ihrer w,ilcrc„ Verbreitung, Der k. l, i!atldc«gerichls ^äsldcut: Ä oscha il »l. s». Der k. l. Ratliösckrclär: Thal linger »>. z>. (220—l) Nr l!j« L. P, K. Kottlurs-Ausschreibunss. Bci den k. k. gemischten Bezirküämten, in Karnlen sind zwei Kanzlistcnstellen mit dem (lsehalte von 4'^l» st., und im Falle der Gladualvorrückung mir dem Gehalte uon :j<>7 si, 5»U fl öst. W, und dem Rechte der Vorrückung in die höhere Gehaltsstufe erledigt. Bewerber haben ihre vorschriftsmäßig belegten Gesuche, in welchen sie sich insbesondere auch über die Kenntnis, der slovenischen Sprache auszuweisen l)abe„, im Wege ihrer vorgesetzten ^»'lMde, wenn sie aber bei keiner Behörde in Verwendung stehen, im Wege der Bezirköbelwlde chreä Aufenthaltes binnen l^ Tagen, vom Tage der dritten Einschaltung dieser AuS. schreibimg in die Klagenfurter Zeitung a« dlese r. r. Landeökommission zu leiten. Auf geeignete diäpo.,ilU, Beamte wird bei der Bes.hung o.escr SteU.n vorzugsweise Be^ dacht genommen werden. K> k. Landes'Kommission s,!r Personal'?lngele. genheiten dcr gemischten Beziltöämter. Klagenfult den 2«. Juni lttlw (2l9—l) ^,r^^^'''"^"^'^iten,de^ Maurelarbeit sammt Material» beistellung mit . . ^,.4« n «„ ^ Z;mn,elmc,nnsmbe!t s detlo .t5,«3 tt7 ^tt'mnetzarbeit sammt dello l5.l« /, «» " Hlschlerarbeil ,..7^ ' .... " Schlosserarbeit . . ' ».^<, " ,' " Anstrcicherarbeit ...^ " ' . " Glaserarbeit . ' >^ «^ " Hafnerarbeit . . . 5,5 ^ " Spengleralbeit . >,'«, ^' ».I " Vergolderarbeit. ' ' '" """ """'--".l^is ' ' ,.' . " " " ^»«...^----- . ^ . l^!> „ 5z<» „ Beischaffung von Feuerlöscl). "P'isiten . . . Y2st. — kr. und sür sonstige verschiedenartige Leistungen mit . .' ») im Königgräher, Iiciner, Taborer, (ihrudimer, Plseker, Buoweiser und (izaölaucr Kreise ..... l lg in Mahren und Schlesien .... l 4 » Tirol und Vorarlberg..... Z 5»U im Küstenlande ....... I »-/ in Krain......... l 2'^ im Pester Bezirke....... ,2 „ Plesiliurgt'r ittezirke..... ^ ^ « Oedenburger ,» ...... ,4 „ Kaschauer .,...... _«,« >, Grosiwardeiner»...... — W » kroat. Montan - Distrikte und Zengger Militär - Komimmitalö.- Bezirke . i :l4 )) ^iccancr und Otto^aner Regiments- Bezirke........ , !4 » Oguliner Rcgimentä-Bezirke . . l 4i> » übrigen kroatisch - slavonischen Post- gebicte......... , « in der serbischen Wojwodschast und im Te- mescher Banale...... —z>8 in Siebenbürgen....... l >2 im Krakauer Negierungö-Bezirke . . z l<> » Lemberger „ . . I — „ Czcrnowitzcr ,1 . . —M Dic Gebühr für einen gedeckten Stationewagen wird auf die Hälfte, und für einen ungedeckten Wagen auf den vierten Theil des für l Pferd und eine einfache Post entfallenden Mttgeloeü festgesetzt. — Daä Postillons Trinkgeld und das Schmiergeld bleiben unverändert. K. k. Pos:direklio!i driest mi, ,. I„li lttil.V (^^3—l) Nr. 7W. Kundmachung. Bei dem k. k. Bcrgamie Idria >" Krain werdcil «4«>«> Metzen 2«^^,^ '"«-« „ Korn, »OO „ Kuknrny , mittelst Offerte unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß dllrchauü rcin, trocken und unverdorben sein, und der Mehen Wei^,, muß wenigstens Kl Pfund, daö Korn )5 Pfund und der Kufurul) tt'^t Pfund wiegen. 2. Daü Getreide wird von dem k k. Wittl> s6)astöamtc zu Idria im Magazine in den zi- mentirtcn Gefäßen abgemessen und übernommen, und jenes, wrlcheS den Qualitäts-Anfordcrun-gen>inä)t entspricht, zurückgewiesen. Dcr Lieferant ist verbünden, für jede zurückgeflossene Partie anderes, gehörig qualifizirtes Getreide der gleichnamigen Gattung um den kontraktmäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. ES steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei dcr U.ber-nahme zu interveniren. In Ermanglung der Gegenwart dcb ^efet ranten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund deb k. k. Wil thschaftamteü als richtig und unwioersprcchlich anerkannt werden, ohne daß dcr Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Ge^ treide lm:n Idria zu stellen, und cä wirb auf Verlangen desselben dcr Werköfrächtcr von Seite dcs, Amteö verhalten, die Verfrachtung von Loltsch nach Idria um den festgesetzten Preis vou 2^ Neukreuzer pr. Sack oder 2 Meheu zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides, entweder bei der k. k. Bergamtbkasse zu Idria, oder bei der k. k. Landes-hauptkasse zu Laibach gegen klassenmäßig ge« stempelte Quittung. 5» Die mit einem 5,0 Neukrcuzel-Stempel versehene« Offerte haben längstens b,b Ende Juli IU65 bei dem k. k. Bergamle zu Idria einzutreffen. U. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Galtung und Quantität Getreide der Lieferant zu licfern Willeuö ist, und den Preiü loco Idria zu stellen. Sollte e«n Offert auf mehrere Kör» ncrgattungen lauten, so steht es dem Bergamre frei, den Anbot für mehrere, oder auch nur für Eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sicherstcllung für die genaue Zuhaltung der sämmtlichen Vemagä^Verbindlichkeilen ist dem Offerte ein lU°/„ Vadium entweder baar oder in annehmbaren Slaatöpapicren zu den« Tageskurse, oder die Quittung über dessen D.'» pomrung bei irgend einer montanistischen Kasse, oder dcr k. k. Landeshauplkasse zu Laibach, anzuschließen, widligenö auf das Offert keine Rück« slcht genommen werden könnte. SoUle Kontrahent die 35ertrag5v.'lbl,!dlich-keill-!, nicht zuhalten, so ist dem Aerar das Recht eingeräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden, sowohl an dem Vadium, alü an dessen gesammtem Vermögen zu regressircn. «. Denjenigen Osscrenten, welche keine Ae< treide - Lieferung erstehen, wird das erlegte Vadium aUsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verstandi. gel werden, wo dann er die eine Hälfte des Ge» treideS bi6 Ende August lvlj.'», die zweite Halste bis Mille September lvU5 zu lief.ln hat, Kukuruh jedoch auch nicht früher. tt. Auf Verlangen werden die s'ür die ^,e. ferung erforderlichen Getreide-Säcke vom k k. Bergamte gegen jedesmalige oldnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohne V.lgü-lung der Frachtspesen, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligen Ver« lust an Sacken während der Licferung haftend. l<». Wird sich V0lbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche, die pünktliche Erfüllung dcr Kontraktö-bcdingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber auch dcmselbcn der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die delselbe aus den Koi^ ' ^ '5e, dingungrn machen zu können glaubt. I id ausdrücklich bedungen, daß die aus dem Kier« trage etwa entspringenden RechtSstreitigseitel,, das Aerar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie ll'^ck die hierauf Vezug habenden Sichcrst?7zungs- und Er.? chritte bei dem> jenigen, im Bitze deS F les befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der Fiskus als Geklagter untersteht. Vom k. k. Vcrgamte Idrla am l. Juli lttiiä