1447 Amtsblatt i«r Laibacher Ieitnng Nr. 2t4 Mittwoch den l 8. September 1867. (293—2) Nr. 2364. Kundmachung. Bei der am 2. September.d. I. stattgehabten 465. und 406. Verlosung der alten Staatsschuld wurden die Serien-Nummern 39 und 375 gezogen. Die Serie Nr. 39 enthält Banco Obligationen im ursprünglichen Zinscnfußc von 5 Percent, und zwar Nr. 28.351 bis einschlüssig Nr. 29.023, "u Gesammtcapitalsbctragc von 1,025.094 fl. Die Serie Nr. 375 enthält mähr. ständische Acrarial'Obligationcn und zwar (ltt ^«iono 6tcn December 1793 im ursprünglichen Zinscnfuße von 4 Percent Nr. 28.125 mit dein Zehntel der Ca. pllcllssummc, .^l«il0 10. December 1794 im von 5 Percent Nr. 29.776 bls emschlüssig Nr. 30.539 mit der ganzen Ca-PUalssunnnc, Nr. 30.540 mit der Hälfte der Ca-pltalssuuune und Nr. 30.541 bis cinschlüssig Nr. ^0.548 nüt der ganzen Capitalssummc; ferner "^ schlcsisch ständischen Aerarial Obligationen im urspünglichcn Zinscnfußc von 5 Percent, und zwar We Anlagen von dcnIahren 1789nnd 1790lit. >^. ^r. 1 bis einschlüssig Nr. 191, bare Anlagen von ^n Jahren 17!)5 bis 1801 lit. 1l. Nr. 4 bis ein-Muffig 753, und Kricgsdarlehen vom Jahre 1795 "' -l. Nr. 2 bis einsch'lüssig Nr. 961, vom Jahre ,^6 lit. X. Nr. 3 bis 'einschlüssig Nr. 1025, """ Jahre 1797 M. 1.. Nr. 4 bis einschlüssig ^- N04, vom Jahre 1798 lit. M. Nr. 1 bis "Muffig Nr. 1109 nnd vom Jahre 1799 lit. X.> /"'. 8 dis einschlüssig Nr. 925, im Gcsammtcapi-talsbetrage von 1,049.402 st. 307, kr. Diese Obligationen werden nach den Besting Mungcn des allerhöchsten Patentes vom 21. März ^^ auf den ursprünglichen Zinsenfuß erhöht, und insofern dieser 5 Percent C. M. erreicht, nach ^Ul mit der Kundmachung des hohen k. k. Fi uanzministcriulus vom 26. October 1858, Z. 5286, <^. G. B. Nr. 190) vcröffeiitlichtcn Umstcllungs-'Uaßstabc in 5pcrccntigc auf österreichische Währung 'autende Etaatsschuldvcrschrcibungcn umgcwcchsclt. ^,' ^'ür jene Obligationen, welche in Folge der ^lchmg zur ursprünglichen, aber 5 Percent nicht pichenden Verzinsung gelangen, werden anf Bcr-^ugen der Partei nach Maßgabe der in der erwähnten undmachung enthaltenen Bestimmungen 5perccn-!^ auf ijstcrreichischc Währung lautende Obliga-""Uen crfolgt. ^ibach, am 11. Scptcnlber 1867. K. k. Fnndeoprnsidium. (297—2) Nr. 320. Concurs-Verlmltbllrung. Zur Wiedcrbesetzung mehrerer Actuars-Stcllen bei den hierländigen gemischten Bezirksämtern, mit welchen der Iahresgchalt von 420 fl. und das Gradualvorrückungsrecht in die höhere Gehaltsstufe verbunden ist, wird der Concurs bis Ende des laufenden Monates ausgeschrieben. Die Bewerber haben ihre mit der Nachweisung der vorgeschricbenencn Erfordernisse, insbesondere der Sprachkenntnissc belegten Gesuche binnen obiger Frist im Wege ihrer vorgesetzten Behörden bei dieser Landcscommission einzubringen. Tricst, am 7. September 1867. Von der k. k. LandescmnmWon für die Per-sonnl-Angelegenlieitcn der gemischten Pezirks- Ümtcr. ^89>i^2) Kundmachung. Das Kriegsministerium fiudet die künftige Beschaffung der Monturs- und Ausrüstungs - Erfordernisse für die k. k. Armee, unter Auflassung der dicsfalls bisher wirkfain gewesenen Monturs-Com-Missionen, lediglich im Wege der Privat-Industrie zu veranlassen nnd zur Betheiligung an diesen: Unternehmen die öffentliche Aufforderung zur Offert-Einbringnng hicmit zn erlassen. Gegenstand der obigen Offert - Verhandlung ist die Lieferung von fertigen Monturs- und Rü-stungssortcn, dann Feldrcquisiten und beziehungsweise Materialien für den Bedarf der k. k. Armee. Die Liefcrungspcriode nmfaßt den Zeitraum von drei Jahren, vom 1. Jänner 1868 angefangen, und werden hinsichtlich derselben mit den Lic-fcrungscrstehcrn förmliche Licferungsvcrträge abgeschlossen. Die mit dem 5pcrc. Badium und den von der Handels- nnd Gcwcrbekammcr über die Leistungsfähigkeit der Unternehmer auszustellenden Ccr-tificatcn versehenen und gehörig gestempelten Offerte sind dem Kricgsministcrium versiegelt unmittelbar zu überreichen, lind haben daselbst bis längstens 30. September d. I., ! 12 Uhr Mittags, einzulangen. Das Nähcrc siehe in der vollständigen Kundmachung im Amtsblattc dcr Laibacher Zeitung Nr. 208 . vom 11. September 1867. ^ (298—2) Kundmachung. Die nächste Prüfung aus der Staatsrech nungs-Wissenschaft wird am 2 1. Ortober 1 8 6 7 abgehalten werden. Diejenigen, welche sich dieser Prüfung unter zlehen wollen, haben ihre nach tz 4, 5 und 8 des Gesetzes vom 17. November 1852 (Reichsqesetz blatt Nr. 1 vom Jahre 1853) verfaßten und voll ständig instruirtcn Gesuche bis längstens 18. October 1867 an den unterzeichneten Präses einzusenden und darm insbesondere documentirt nachzuweisen, ob sie die Vorlesungen über die Berrechnungskunde frequen-int oder, wenn sie dieser Gelegenheit entbehrt haben durch welche Hilfsmittel sie sich als Autodidakten d:e erforderlichen Kenntnisse angeeignet haben. Nicht gehörig belegte Gesuche werden abschlä-gig verbeschiedcn werden. Graz, am 12. September 1867. Präses der Prüfungs^ Commission aus der Staatsrechnungs-Wisscnschaft für Steiermark, Kärnten nnd Krain Josef Gal. Lichtneael. . l- l- Stalthallrrei-Na!h ,ind Präses drr Prüsmi,,s: