2009 Amtsblatt ^ur Laibacher Zeitung Nr.279. Dienstag den S.December 1870. (469—2) Nr. 8577. Kundmachung. Mit Beginn des Schuljahres 18'7,, kommen folgende Studcntenstiftungen zur Wicderbcsetzung: 1. Die von Blasius Blaznik angeordnete Stiftung jährlicher .".0 fl. ö. W., welche für studi-^nde Jünglinge aus der Verwandtschaft des Stif< ^rs und bei Abgänge folcher für Studirendc, welche ?N dcr Pfarvc Selzach gebürtig sind, bestimmt ist und U! allen Studicnabthcilungcn genossen werden kann. 2. Bei der Andreas Chrön'schen Stiftung der zweite Platz jährlicher 74 fl. 52 kr., zu dessen Genusse studireude Söhne armer Bürger von Laibach, "winburg und Obcrburg, vorzugsweise aus der Verwandtschaft des Stifters, vom Obergymnasium Angefangen bis in die Theologie, berufen sind. Das Prä'sentationsrecht steht dem fnrstbischöflichcn Ordinariate in Laibach zu. 3. Der erste Platz der Franz Dcmsar'schen Studentenstiftimg jährlicher 52 si. 50 kr., auf welche arme, wohlgesittete, talentvolle nnd gut stildircudc Jünglinge aus der Stadt Krainbnrg, von bersten Gymnasiale lasse angefangen, den Ansprnch haben. Das Bcrlcihnngsrccht gebührt dem Stadtpfarrer in Kramburg gemeinschaftlich mit den Kirchen-vorstehcrn. 4. Die Caspar Glavatic'sche Stiftllng jähr-^.cher 47 si. 40 kr. Das Präsentationsrccht zu ^cser ausschließlich jür die von den Brüdern oder den Schwestern des Stifters abstammenden Stndi^ nnden bestimmte Stiftung steht dem Acltcstcn der "'""ilie Glavalic zu. 5. Die vou Valcutiu Hoöevar errichtete Stif-lung jährlicher 32 ft. 8 kr., auf deren Genuß studirendc aus der AnVerwandtschaft des Stifters »Nd sodann solche, welche in der Laibachcr Vorstadt ^rakau gebürtig sind, den Anspruch haben. Das präscntationsrccht steht dem hiesigen fürstbischöflichen Ordinariate zu. 6. Die vom Nudolfswerthcr Chorherrn Franz 5"v. Ielovsek lant Stiftbriefcs voui 14. April l. I., >)- 1789, angeordnete Studentcnstiftnng jährlicher ^ fl. Auf den Genuß dieser Stiftung, welcher MM in der Hauptschule bcgiunt und in allen Studien-Abtheilungen fortdauert, haben Studircndc ans der ^cheuudschaft des Stifters uud bei deren Abgang ^"ve Studenten ans Laibach oder Nudolfswerth ''behaupt deu Auspruch. Das Präscntationsrccht ^'l)t dem fnrstbischöflichcn Ordinariate in Laibach zu. . 7. Die Lucas Icrovscg'fche Studeuteustiftung Ehrlicher 47 si. 38 kr., zu deren Genuß blos ^llldircndc aus der Nachkommenschaft der Töchter ^ Stifters berufen sind. . 8. Bei der von Mathias und Friedrich Kastclic 94 ?"" Stiftung der erste Platz jährlicher 28 si. s ^- Hum Gcnnssc dieses von, Gymnasium an "! keine Studicnabthciluug beschränkten Stistungs- ^^'s sind vorzugsweise Studircnde aus der Vcr- ^'^schaft der Stifter, mit dem Zunamen Kastelic, " in deren Erinangelung Studircude überhaupt ""fen. Das Präsentationsrecht übt der Aclteste ^ Minilie Kastelic aus. ^ 9. Bei der von Blasius Korie errichteten "lstung der zweite Platz jährlicher 39 ft. 22 kr., «welchen vorerst stndircndc Anverwandte des lsters, sodann aber Studircnde aus' der Gemeinde ^wcn'zenbcrg bei Wippach den Anspruch haben, dcw .?^""sl^ennß beginnt im Gymnasium und Präs ^" "^^'" Stndienabtheilungcn fort. Das ^ '"^"tionsrecht steht dem Zuraten zu Schwarzen-' zu. Et,,'.^^ ^^ Mite Platz des Valentin Kus'schcn "dentenstipendiums jährlicher 47 fl. 16 kr., schasl /'" Studircnde aus des Stifters Verwandt- Etch '^""" "bcr für solche, welche in der Stadt Hymn?""^ sind, von der ersten bis zur sechsten lccht ''"lcl"ssc bestimmt ist. Das Präscutatious- ""d von deul Stadtpfarrcr in Stein ausgeübt. 11. Bei der Lorenz Lakner'schen Stiftung der erste Platz jährlicher 43 ft. 86 kr. Derselbe ist für arme Studirende in Laibach überhaupt bestimmt. 12. Das von Clemens Thadäus Grafen Lanthicri angeordnete Studcntcnstipcndium jähr^ lichcr 07 st. 20 kr., welches für arme Schüler aus der Ortschaft Wippach wit ausgezeichneten Sitten und gutem Studiensortgange, von der dritten Normalclasse angefangen, bestimmt ist. Das Ver-lcihungsrccht steht dem Pfarrdechante in Wippach zu. 13. Bei der Georg Lenkovic'schen Stiftung der erste Platz jährlicher 43 fl. 08 kr., auf welchen wohlgesittete Studirendc den Anspruch haben, die Priester zu werden und dem Vatcrlande zu dienen, daneben aber auch für das Seelenheil des Stifters zu cclebriren und zu beten verbunden sind. Der Stiftnngsgcnuß ist nach zurückgelegten Gymnasialstudim auf die Theologie beschränkt. 14. Bei der von Polidor Montagnana errichteten Stiftung der zweite und vierte Platz von je jährlichen 73 ft. 78 kr. Zum Genusse dieser aus die Studien in Laibach beschränkten Stiftungsplätze sind arme Studircudc in Laibach überhaupt vom Gymnasium an berufen. 15. Die von Franz Oblak angeordnete Studentcnstiftung jährlicher 129 st. 26 kr., welche für Studircnde aus der AnVerwandtschaft des Stifters und in deren Ermangelung für folche arme Studircude ohne Unterschied der Religion und der Studienabtheilung bestimmt ist, die in Laibach gebürtig und dahin zuständig sind. 16. Bei dcr Christof Plankelj'schen Stiftung der zweite und dritte Platz mit je jährlichen 2? ft. 94 kr. Auf den Genuß dieser Stistungsplätze, welcher durch fünf Jahre der Gymnasialstudien, vom vollendeten 12. bis zum erreichten 18. Lebensjahre dauert, haben studircndc eheliche Bürgcrssöhne aus der Stadt Stein und sodann aus Laibach den Anspruch. 17. Das von Thomas Poklukar errichtete Studentcnstipendium jährlicher 20 ft. 50 kr. Dasselbe ist für studirendc Anverwandte des Stifters unter speciellen Bedingungen, uud bei Abgang solcher für Studirende aus der Pfarre Obergörjach bestimmt. Der Stiftuugsgcnuß ist unbeschränkt uud steht das Präsentationsrccht dem Neffen des Stifters und dessen Nachkommen zu. 18. Der zweite Platz der Johann PreZern-schen Studcntenstiftung jährlicher 139 ft. 92 kr. Zum Geuusse dieses StiftuugSplatzcs siud Studi-reudc in Kram, welche Hoffnung geben, daß sie zum geistlichen Stande gelangen dürften, mit vor> zugsweiser Berücksichtigung der Anverwandten des Stifters, berufen. Dieses Stipendium, dessen Prä-seutationsrecht den: hiesigen fürstbischöflichen Ordinariate zusteht, kann nach zurückgelegten Gymna-sialstudien nur in der Theologie noch fortgenossen werden. 19. Bei der von Anton Naab errichteten ersten Stiftung der zweite Platz im Iahresertrage von 102 ft/ 32 kr. Derselbe ist für gut studirende Bürgerssöhne Laibachs, von der vierten bis zur Beendigung der sechsten Gymnasialclasse, bestimmt. 20. Bon demselben Stifter die zweite Stiftung jährlicher 200 fl. 4 kr. Dieselbe ist blos für Studircnde aus des Stifters oder dessen'Gcmalin Verwandtschaft bestimmt, nnd kann so lange genossen werden, bis dcr Stiftling Weltpriester wird oder in einen geistlichen Orden eintritt. Das Präsentationsrecht bei beiden lctztgedachten Stiftungen steht dem hiesigen Stadtmagistrate zn. 21. Bei der von Lorenz Raiki angeordneten Stiftung der zweite Platz jährlicher 79 si. 16 kr. Zum Genusse desselben sind blos Studirende aus der Anvcrwandtschaft des Stifters berufen, wobei jenen, welche von männlicher Seite abstammen, vor dcncn aus der weiblichen Linie der Vor^ zng gebührt. Der Stiftungsbezug ist von der Normalschule angefangen auf keine Studienabtheilung beschränkt und das Präsentationsrecht übt der Pfarrer in Fara bei Kostet aus. 22. Der zweite Platz der Matthäus Rau nicher'schen Studentenstiftung jährlicher 101 st. 38 kr. Dieselbe ist vorerst für Studirende aus der mütterlichen und väterlichen Verwandtschaft des Stifters, sodann für Studirende aus dem Markte und der Pfarre Bai, ferner für Söhne der vormaligen Unterthanen des Graf Lamberg'schen Ca-nonicates und endlich für Studirende aus Krain überhaupt bestimmt. Das Präsentationsrecht steht dem hiesigen fürstbischöflichen Konsistorium zu. 23. Dcr zweite Platz der Franz Roic'schen Stiftung jährlicher 43 fl. 80 kr., auf deren Ge nuß vorzugsweise studirende Verwandte des Stifters, sodann aber Studirende aus der Pfarre Deutschruth im Görzcr Gebiete den Anspruch haben. Die Stiftungsoaucr ist auf keine Studien abtheilung beschrankt und das Präsentationsrecht gebührt dem Pfarrer in Deutschruth. 24. Das Freiherr von Nossetti'sche Stipendium jährlicher 19 ft. 6 kr., dessen Genuß auf die ersten sechs Gymnasialclasscn beschränkt ist. Das Präsentationsrecht steht, nachdem die Anver-wandtschaft des Stifters erloschen ist, nun der k. k. Landckstellc zu. 25. Der zweite Platz der Georg ThomaS Numpler'schen Stiftung jährlicher 26 ft. 38 kr., welcher für Studirende aus der Verwandtschaft des Stifters und in Ermanglung von solchen für jene aus der Verwandtschaft des Friedrich Perse bestimmt ist, nnd wobei alsdann auch andere Studirendc berücksichtigt werden können. Das Präsentationsrecht übt derzeit der Domherr am Agramer Metropolitancapitel Dr. Lukas Ad. Numpler aus. 26. Bei der von Adam Franz Schagar angeordneten Stiftung der zweite Platz jährlicher 39 si. 58 kr., welcher vom Gymnasium angefangen bis zur Theologie genossen werden kann. Auf dieses Stipendium haben vor allen die Verwand» ten des Stifters Anspruch, welche den Namen Schagar führen, dann die entferntern Seitenverwandten und endlich studirende Bürgersföhne aus Stein. Das Präscntationsrccht steht dem Aeltesten aus der Schagar'schen Abstammung zu. 27. Bei der Matthäus Schigur'schcn Stiftung der zweite Platz jährlicher 43 fl. 44 kr. Derselbe ist für Studirende aus 'der väterlichen und mütterlichen AnVerwandtschaft des Stifters, dann für Studircnde alls der Gemeinde St. Veit bei Wippach, und endlich alls dein Bezirke Wippach bestimmt und auf kciue Studienabthcilung beschränkt. Dcr Pfarrvicär von St. Veit bei Wippach ül.t hiebci das Präscntationsrccht aus. 28. Die Andreas Schurbi'sche Stiftung jähr licher 27 fl. 70 kr., welche blos für Studirende aus den drei hiezu berufenen Familien, deren Repräsentanten und nächste Anverwandte des Stifters Andreas Schurbi, MathiaS Sluga und Marcus Vavpetiö im bestandenen Bezirke Münkendorf sind, bestimmt ist. Der Stiftungsgenuß ist auf keine Studicnabtheilung beschränkt. 29. Der zweite Platz der Friedrich Skerpin» schen Stiftung jährlicher 43 fl. 40 kr., auf dessen Genuß Studirende aus der Anverwandtschaft des Stifters und alsdann solche, welche in der Stadt Stein geboren sind, den Anspruch haben. Das Präsentationsrecht zu dieser Stiftung, welche von der zweiten Gymnasialclasse angefangen, durch sechs Jahre genossen werden kann, übt der hiesige jubil. Magistrats-Sccretä'r Josef Viditz, als Aeltcster auS dcr Verwandtschaft des Stifters, aus. 30. Bei der Christof Skositz'schen Stiftung der erste Platz jährlicher 56 st. 36 kr. Zum Genusse dieses Stiftungsplatzes, welcher nur am Gymnasium und in der Theologie genossen werden kann, sind arme Stndirende überhaupt berufen. Das PräscntationSrecht steht dem fürstbischöflichen Ordinariate in Laibach zu. 2010 31. Bei der von Mathias Sluga errichteten Stiftung der dritte und sechste Platz von je jährlichen 62 st. 14 kr. Hiezu haben solche Studi^ rende Anspruch, welche n.) von den im Dorfe Zauchen bei Bischoflack und anderweitig sich befindlichen Anverwandten des Stifters, aus der väterlichen Sluga- und mütterlichen Krok'schen Familie, abstammen; k) mit dem Stifter überhaupt verwandt sind; o) aus der Nachbarschaft St. Johann zu Zauchen gebürtig, und ä) endlich Kramer überhaupt sind. 32. Bei der von Anton Thalnitscher v. Thalberg angeordneten Stiftung der zweite Platz jährlicher 103 fl. 66 kr. Hiezu sind vorzugsweise Studirendc berufen, welche von den Schwestern des Stifters abstammen, in Ermanglung solcher aber auch arme, gut gesittete und gut studirende Jünglinge, welche Neigung und Beruf zum geistlichen Staude haben, uud insbesondere Zöglinge des hiesigen fürstbischöflichcn Knabenseminars Moi-sianum). Die Stiftung, bei welcher das hiesige Domcapitcl das Präsentationsrecht ausübt, kann nach zurückgelegtem Gtzmnasium nur noch in der Theologie fortgenossen werden. 33. Die Carl Umek'sche Stiftung jährlicher 78 fl. 50 kr., aus welche studirende Anverwandte des Stifters und bei Abgang derselben andere arme, gut studirende Jünglinge den Anspruch haben. Der Stiftungsgenuß ist vom Gymnasium angefangen unbeschränkt und das Prä'sentationsrccht steht dem hiesigen fürstbischöflichen Ordinariate zu. 34. Bei der eisten Stiftung „Unbekannt" der zweite Platz jährlicher 40 fl. 62 kr., sowie auch 35. die zweiteStudcntenstiftung „Unbekannt" im dermaligcn Iahresertrage von 33 fl. 40 kr. Beide sind für wohlgesittete und dürftige Studirende in Laibach bestimmt. 36. Das von Johann Iobst Weber errichtete Stipendium jährlicher 70 fl. 96 kr. Dasselbe kann von einem gut studirenden Bürgerssohne ans Laibach von der vierten bis zur Vollendung der sechsten Gymuasialclasse genossen werden. Das Präfenta-tionsrecht wird von: hiesigen Stadtmagistrate ausgeübt. 37. Bei der von Andreas Weischel angeordneten Etndentenstiftung der zweite Platz jährlicher 60 ft. 22 kr. Aus den Genuß dieses auf die Gymnasial- und theologischen Studien beschränkten Stif-tungsplatzcs haben Studirende aus der Weischel-oder Gorjanc'schen Bcfreundschaft und, bei Abgang solcher, studirende Jünglinge aus dem Dorfe Ober-feuchting den Anspruch. 38. Endlich das von Friedrich Weitenhiller errichtete und für einen armen, gut studirenden Gymnasialschüler der sechsten Classe bestimmte Stipendium im jährlichen Ertrage von 41 st. 98 kr., bei welchem das Präscntationsrecht dem bevollmächtigten Weitenhiller'schen Patronatsrepräsentanten Herrn Vincenz Seimig in Laibach zusteht. Studirende, welche sich um die vorstehenden Stipendien bewerben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine, dem Dürftigkeils- und Impfungszeugnisse, dann mit den Studienzeugnissen von den zwei letzten Sckulsemestern, und im Falle, als sie das Stipendium aus dem Titel der Anver-wandtschaft beanspruchen würden, mit dem legalen Stammbaume belegten Gesuche bis Ende December 1870 im Wege der vorgesetzten Studiendirection Hieher zu überreichen. — Laibach, am 19. November 1870. K. k. Landesrl'gierung für Kraiu. (468—2) Nr. 8895. Kundmachung ^treffend die Aufnahme von Maschinisten 3. Elasse iu Tr. Majestät Kriegsmarine. ... .I" Sr. Majestät Kriegsmarine werden Ma-<^ « ^ ^"Ne mit dem Gehalte jährlicher 1000 fl. und dem competenten Ouartieraelde beziehungsweise Schiffskostgelde unter nachfolgenden Bedmgungcn aufgenommen: :l) das nicht überschrittene 30. Lebensjahr-d) eine robuste, für den Maschmendienst zur See geeignete Körperbeschaffenheit; 0) die legal nachzuweisende, mindestens durch zwei Jahre stattgehabte erfolgreiche praktische Verwendung in den verschiedenen, beim Maschinenbaue vorkommenden Handwerken, iusbcson-dere der Maschinenschlossers, Dreherei und Gießerei; ä) eine mindestens durch ein Jahr stattgehabte erfolgreiche Verwendung im Maschinendienste beim Visenbahnbetriebe oder an Bord von Fluß- oder See-Dampfschiffen; 6) die befriedigend abgelegte Prüfung über Wartung und Führung von Dampfmaschinen; 1) die vollständige Kenntniß der deutschen Sprache und genügende Fertigkeit im Constructions-und technischen Zeichnen. Bewerber um die Aufnahme als Maschinist haben ein schriftliches Gesuch an das Neichskriegs-miuisterimn (Marinesection) zu richten und demselben beizuschließen: a) den Tauf- oder Geburtsschein; d) ein militär-ärztliches Zeugniß über die körperliche Tauglichkeit zum Sce- und Kriegsdienste; 0) die Schulzeugnisse; ä) die oben erwähnten Prüfungs- und Verwendungszeugnisse ; 6) einen schriftlichen Aufsatz, sowie einige Zeichnungen, aus welchen deren Fertigkeit im deutschen Concepte und im Zeichnen entnommen werden kann; 1) die Zustimmung des Vaters oder Vormundes zum Eintritte in die Kriegsmarine im Falle der Unmündigkeit, und endlich ^) ein von der zuständigen politischen Behörde ausgestelltes Zeugniß über das tadellose Vorleben. Dle Aufnahme erfolgt nur als provisorisch und hat der Aspirant vorerst innerhalb einer Probezeit von zum mindestens einem Jahre Beweise seiner Fachkenntuisse uud praktischen Verwendbarkeit im Maschinendienste abzulegen. Entspricht derselbe den diesfalls an ihn zu stellenden Anforderungen, so erfolgt nach abgelegter Probezeit dessen Ernennung zum wirklichen Maschinisten dritter Classe (Marinebeamte der X. Diätemlasse), von welcher Zeit an der Betreffende in den Genuß der Vortheile tritt, an welchen alle wirklichen Mariue-beamten rücksichtlich der Ansprüche auf Pension, Versorgung u. s. w. Theil nehmen. Die Staatsbürgerschaft der österreichisch-ungarischen Monarchie wird im Falle der definitiven Aufnahme in Sr. Majestät Kriegsmarine obligatorisch. Wien, im November 1870. Vom k. k. Reichs Kricgsministerium. (Marine-Section.) Von der k. k. Landesregierung. Laibach, am 23. November 1870. (4771)—2) Nr. 14769. Kundmachung. Zur Sicherstellung der Buchbinder-Arbeiten und Beistellung der erforderlichen Kalender für die k. k. Finanzdirection und ihre Hilfsämter, dann für das k. k. Hauptsteueramt (Gebührenbemessungs-Amt), Steueramt, Hauptzollamt, Katastralmappen-Archiv, Tabake und Stempelverschleiß-Magazin und die Landeshauptcasse (sämmtlich in Laibach), ferner für die Bcwcrkstelligung des Heftens und Sigillirens der Gefällsregister in der Periode vom 1. Jänner 1871 bis letzten December 1872 wird Hieramts am 12. December 1870, um 11 Uhr Vormittags, eine Minuendo-Licitation mittelst schriftlicher Offerte abgehalten werden. Diejenigen, welche an dieser Verhandlung sich betheiligen wollen, haben ihre schriftlichen Offerte unter den in der ersten Kundmachung vom heutigen Tage, Z. 14769, festgesetzten und durch das Amtsblatt der Laibacher Zeitung Nr. 278 bereits veröffentlichten Bedingungen im Vorstandsbureau der k. k. Finanzdirection einzubringen, wozu die Unternehmungslustigen hiemit eingeladen werden. Laibach, am 30. November 1870. Von der k. k. Finanzdirection für Krain. (479-1) Nr. 1149. Baulicitations-znlndmachung über den mit d<'m Erlasse des hohcu k. k. Finanzministeriums vom l l). September 1869, Z. 27970, genehmigten Aufbau eim's 3. Stockwerkes am vordern Haupttracte dc6 k. l. Finanz-Directionsgebä'udes am Schulplatze nebst einem 2 Stock hohen Zubaue des Gebäudcsiügcls im Hofraumc daselbst. Der Gcsammtkostenlx'trag ist veranschlagt auf 13164 ft. 15i kr., welcher die nachstehenden Pro-fessionistenarbeiten mit Einschluß der Materialien, Requisiten und Gerüstung begreift, als: 1. Maurer- und Handlanger-Arbeit mit ....'. 6443 st. 15 kr. 2. Steinmetzarbeiten mit . . 194 „ 20 „ 3. Zimmcrmannsarbeiten mit . 3572 „ 49 „ 4. Tischlerarbeiten mit. . . 908 „ 70 „ 5. Schlosser- und Schmiedearbeiten mit.....1211 „ 88 „ 6. Spenglerarbeiten mit . . 220 „ 85 „ 7. Glaserarbciten mit ... 178 „ 90 „ 8. Anstrcicherarbciten mit . . 194 „ 26 „ 9. Hafnerarbeiten mit . . . 240 „ — „ Summa wie oben 13164 st. 43 kr. Wegen Uebernahme dicfes Baues wird die Minuendoversteigerung im Amtslocale der k. k. Finanzdirection am 23. December 1870 stattfinden, Vormittags um 9 Uhr bcgiuncn und vorerst nach deu einzelnen Profcsfionistenarbeitcn nnd dann auch mit Zusammenzichnng der einzelnen Anbote im Ganzen ausgeboten, wozu Unterm'h' mungslustigc mit dem Beisätze eingeladen werden, daß jeder, der für sich oder als Lcgatbcvollmäch' tigter für einen Andern licitircn will, das 5perc. Vadium des Fiscalpreiscs zu Handen des Vcr-stcigerungscommissärs noch Vor dem Beginne dcr mündlichen Licitation zu erlegen oder sich über w! Erlag bei irgend einer öffentlichen Casse mit dcm Legscheine auszuweisen hat. Auch schriftliche Offerte werden bis unmit' tclbar vor dcr mündlichen Licitation angenommen Nach dein Beginne dcr letzteren werden dieselbe" jedoch rückgewiesen. Diese schriftlichen Offerte sind mit dem 5pcrc. Reugelde zu belegen, mit einer 50 kr. Stempel marke zu versehen, und gehörig versiegelt an tue k. k. Finanz-Direction zu Handen der Licitations' Commission portofrei einzusenden. In einem solchen Offerte muß dcr Vor- und Zuname, der Wohnort und Charakter des Offe-reuten, sowie auch, ob für einen Artikel der Pro-fcssionistenarbeit oder für sämmtliche in: Ganzen offerirt wird, dann die angebotene Summe pel Bausch und Bogen odcr der Nachlaß in Pcrccntcn mit Zahlen und Buchstaben deutlich geschrieben und ausdrücklich erklärt werden, daß der Offerent sich den der Licitations - Verhandlung zu Grnnbe liegenden Licitations- und Baubcdingnisseu ohne Vorbehalt unterwerfe, und den Gegenstand des Baues genau kenne. Die Licitations- und Vaubedingnissc, das Bauelaborat und das Einheitspreis - Verzcichniß können täglich während der gewöhnlichen Amts' stunden bei dem Vaudepartcmcnt der k. k. Landesregierung und am Licitationstagc bei dcr gefertigten k. k. Finanzdirection eingesehen werden. Laibach, am 30. November 1870. K. k. Finan)-Direction in Krain. (481) Nr. 12050- Kundmachmlg. Freitag am 9. d. M., Vormittags um 9 UP werden cinige Hundert grofte alte PnMllmume an der Sonnegger-Straße partienweise licitando verkauft. ^ Kauflustige wollen um die bestimmte SllM^ beim Mauthschranken an der Sonncggcrstraße "' scheinen. „.. Stadtmagistrat Laibach, am 3. December 1» <"' Der Bürgermeister: Dr. Josef Hupp""