1809 Amtsblatt zur Kaibacher Zeitung Nr. 259. Dinstag den 11. November 1873. <«»"Y Nl. 1818. Apothekenverpachtung. Von der gefertigten Bergdirection wird die als Mliche Apotheke erklärte k. k. Werksapotheke ^ Hdria mittelst Uebergabe der zum Betriebe ^ Apotheke erforderlichen Localitäten und Wohn-^ume und des gefammten lunäul, wntruotu« gegen ^uzentennachlaß von dem Preise der an die Werks-^gchmgen abzugebenden Medicamente und gegen !"stung einer Caution von 1000 fl. im schrift-lchen Offertwege an einen diplomirten Magister ^ Pharmacie anf fünf Jahre verpachtet. Die weiteren Pachtbedingungen können in der ^nzlei der k. k. Bergdirection in Idria und des Wichen k. k. Revierbergamtes in Laibach sowie im -Mean der Zeitschrift des „allgemeinen österreichi« 'lhm Apothekenvereins" in Wien (IX, Spital-^ ZO) eingesehen, und können von denselben ^! Kosten des Bewerbers Abschriften genommen ^den. Die nach diesen Bedingungen ausgestellten "^ belegten Offerte sind bis zum 20. Dezember 1873 M der gefertigten Direction einzureichen. O. k. Dcrgdircction Idria, ^_______ anl^ ^November 1873. ^496—2) "" Nr7^23?9. Vauholz- und Schnittmaterial-Lieferung. , Der Magistrat wird wegen Beistellung des "c das kommende Iahc erforderlichen Bauholzes "N Schnittmateriales ^ am 24. November 1873, Mittags um 10 Uhr, die Licitationsverhand-! l, z vornehmen und ladet Unternehmungslustige n, zu mit dem Beifügen ein, daß die diesfälligen ftia!?""^ "^^ ^ieferungsbedingnisse im magi- "lnchen Expedite eingesehen werden können. Auch werden vor Beginn der mündlichen Licitation ordnungsmäßig verfaßte schriftliche Offerte angenommen. Stadtmagistrat Laibach, am 5. Nov. 1873. Der Bürgermeister: Deschmann. "(494^-3) ^^6243^ Rinderpest. Aus Anlaß der ganz in der Nähe der Landesund hiesigen Bezirksgrenze in der kroatifchen Gemeinde Presid und in der kroatischen Ortschaft Zagarje in jüngster Zeit ausgebrochenen Rinderpest wird in Gemäßheit § 27 des'Rinderpestgesetzes vom 29. Juni 1868, R.G.Bl.Nr. 118, der Seuchen-grenzbezirk nachstehend festgesetzt: ! In den Seuchengrenzbezirk werden die sämmtlichen Ortschaften der Ortsgemeinden Ofivniz, Obergras, Suchen und Laferbach einbezogen, einfchließlich der dazu gehörigen Weideplätze und Tränken. Für diese Gemeinden gelten somit die im § 27 festgesetzten Bestimmungen zur Verhütung einer Einschleppung dieser Seuche, und erfolgt hievon die öffentliche Verständigung mit dem Beisatze, daß die Dawiderhandelnden nach der ganzen Strenge des Gesetzes werden bestraft werden. K. t. Bezirkshauptmannschaft Gottschee, am ! 2. November 1873. ^498^2) ' Nr. 768. Kundmachung. Samstag den 15. d. M., vormittags um 10 Uhr, findet im Amtslocale der Verpflegs-bezirks-Magazinsverwaltung in Laibach eine öffentliche Verhandlung wegen Sicherstellung der Reinigung und Reparatur der aus dem Belage der gesunden Mannschaft in das hiesige k. k. Betten-! magazin gelangenden Bettensorten auf die Zeit! vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1874 mittelst Entgegennahme schriftlicher Offerte und auch mündlicher Anbote statt. Die Reinigung der Bettensorten hat je nach dem Classificationsbefunde durch die Walke oder auch durch die ordinäre Wäsche zu geschehen, und es steht dem Offerenten frei, entweder für die Walke, Wäsche und Ausbesserung zusammen oder nur für das eine oder andere Anbote abzugeben. Die schriftlichen Anbote, welche mit einer 50 kr. Stempelmarke versehen fein müssen, sind vor Beginne der mündlichen Verhandlung zu überreichen und werden erst nach dem Abfchlusse derselben von der Behandlungscommission eröffnet werden. Jeder Offerent hat beim Beginne der Verhandlung ein Vadium von 300 st. für die Walke und von 600 fl. für die ordinäre Wäsche und Reparatur in Barem oder in Staatsvapieren, letztere zum Tagescourse berechnet, zu Handen der Behandlungscommisfion zu deponieren. Dieses Vadium ist von dem Ersteher nach erfolgter Ratification seiner Anbote auf den doppelten Betrag als Erfüllungscaution zu ergänzen. Die Anbote für die Walke, ordinäre Wäsche und für die Reparatur haben pr. Stück Winterkotze, Sommerdecke, Leintuch, Strohsack, dann Kopfpolster und Kopfpolster-Ueberzug ohne Unterschied der Gattung, bei schriftlichen Offerten in Ziffern und Worten, abgegeben zu weiden. Der Ersteher bleibt mit seinen Anboten vom »Momente der Abgabe bis zu deren Rückweisung ^oder im Genehmigungssalle bis zu deren vollständiger Erfüllung in Verpflichtung. Alle näheren Bedingungen können im Amts-locale der Magazinsverwaltung täglich von 8 bis 12 Uhr vormittags eingesehen werden. K. k. FUililül»Haupll»etlenmagaHins-Verwal» tung in Aaibach, am 6. November 1873.