1190 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 133. Freitag den 7. Juli 1876. (2N8-5) Kundmachung der k. k. Steuer Lokalcommiffion in «aibach betreffend die Reberreichung der Hausbeschreibungen und Hauszins Bekenntnisse des Jahres 1876. Zum Zwecke der Umlegung der Hauszinssteuer für das nächstsolgende Verwaltungsjahr 1877 sind die vorgeschriebenen Hausbeschreibungen und Zinsertrags - Bekenntnisse für die Zeit von Michaeli 1875 biö Michaeli 1876 aus die bis nun üblich gewesene Art bei der gefertigten t. t. Steuer-Lokalcommission innerhalb der unten fest gesetzten Termine während den vor» und nachmittägigen Amtsstunden einzureichen. Die Herren Hauseigenthümer, Nutznießer, Administratoren und Sequester von Gebäuden, sowie deren Bevollmächtigte hier in der Stadt und den Borstädten Laibachs werden somit zur rechtzeitigen und genauen Vollziehung der in dieser Angelegenheit bestehenden Gesetze und Borschriften angewiesen und aufgefordert, sich bei Abfassung der Hausbeschreibungen, dann der Hauszins-Bekenntnisse genau nach der in voller Wirksamkeit bestehenden Belehrung vom 26. Juni 1820 zu benehmen, wobei zugleich bemerkt wird, daß auch alle Hütten, Buden, Kramläden, deren Benützung oder Ver-miethung dem Eigenthümer nicht bloß zeitweise zusteht und bezüglich welcher diesem auch das Eigenthum der Grundfläche, auf der sie errichtet sind, zukömmt, sowie alle zu einem Hause ge« hörigen vermietheten Hofräume, Portale :c. Objecte btr Hauszinssteuer bilden. Die einzubringenden Hauszinsertrags-Bekennt-lüsse, gleichwie die denselben beizuschließenden Haus-Schreibungen sind vor ihrer Ueberreichung noch tiny sorgfältigen Prüfung vorzüglich in folgenden Achtungen zu unterziehen: 1. Ob in denselben alle Hausbestandtheile richtig aufgenommen wurden; die Hausbestandtheile sind nemlich mit ihrer Lage nach, von zuunterst angefangen, fortlaufenden Zahlen, wie dies die Belehrung vom 26. Juni 1820 anordnet, in den Bekenntnissen — genau übereinstimmend mit den Beschreibungen — aufzuführen. Die bei einem oder dem andern Haufe gegen bas verflossene Jahr eingetretenen Aenderungen Müssen jedesmal in der Hauödefchreibung, und zwar in der Rubrik „Anmerkung" nachgewiefen werden, und es dürfen bei jenen Häusern, welche sich ganz oder zum Theile im Genusse von Bau-lreijahren befinden, die steuerfreien Bestandtheile burchaus keine andere Zahlenbezeichnung erhalten, als jene, welche sie durch die Baufreijahres-Be-willigung erhielten. DaS Decret, mittelst welchem eine noch gültige zeitliche Zinssteuerbefreiung bewilliget wurde, ist jedesmal in der Eolonne „Anmerkung" auf zuführen. 2. Ob genau diejenigen Zinsbeträge, welche Mit Berücksichtigung der etwa eingetretenen Zinssteigerungen oder Zinsermäßigungen, — für jedes ber vier Quartale — von Michaeli 1875 bishin 1876 bedungen wurden und welche den Maßstab zur Bemessung der Hauszinssteuer für das Steuer« Verwaltungsjahr 1877 zu bilden haben, sowol ^ach ihren vierteljährigen Theilbeträgen als in Hren ganzjährigen Summen aufgenommen wurden, hierbei wird mit Beziehung auf die tztz 1b und ^6 der erwähnten Belehrung erinnert, daß nebst "«N verabredeten baren Miethzinsbeträgen auch "lle auS Anlaß der Miethe allenfalls sonst ^och bedungenen Leistungen, als: Ar-"«it und Vcaturalgaben, dann Bei trage zu den Steuern, zn Gemeinde-umlagen, zu Reparaturskoften u. dgl in Anfchlag zu bringen und einzubekennen sind, daß die von den Hauseigenthümern selbst benutzten oder an Anverwandte, Hausverwalter, Hausmeister, sonstige Angehörige oder Dienstleute überlassenen Wohnungen — um sonst einzutretenden amtlichen Zinswerths-Erhebungen, wie solche in den Borjahren gegen mehrere Hausbesitzer bereits durchgeführt wurden, zu begegnen — mit den Mietzinsen der übrigen Wohnungen desselben oder der nachbarlichen Häufer in ein billiges Ebenmaß zu setzen, alfo mit jenen Zinsbeträgen einzubelennen sind, welche für dieselben von fremden Parteien, abgesehen von allen Nebenrücksichten, erzielt werden könnten, beziehungsweise früher wirklich erzielt wurden; endlich, daß vonseite der Hausbesitzer oder deren Bevollmächtigten nach der Bestimmung des § 30 der Belehrung der gestattete 15perzentige Abschlag weder von den Zinsungen der in eigener Benützung stehenden, noch von jenen der vermie« theten Wohnungen stillschweigend veranlaßt werden darf, weil dies Sache der Zinserhebungsbehörde zu bleiben hat. 3. Ob die eingestellten Zinsbeträge, wie solches die tz§ 21, 22, 23 der Belehrung vorzeichnen, je nach Bestand und Dauer der Miethe bezüglich ihrer Richtigkeit von sämmtlichen Wohnparteien eigenhändig bestätiget oder bei des Schreibens unkundigen Miethparteien durch einen Namens-schreider als Zeugen unterfertigt seien, wobei die Miethparteien zugleich aufmerksam gemacht werden, daß im Falle der Bestätigung einer un richtigen Hinsangabc auch sie einer verhältnismäßigen Bestrafung unter liegen. 4. Ob auch richtig alle unbewohnten und unbenutzt stehenden Hausbestandtheile nach Vorschrift der ^ 25 und 26 der Belehrung mit den angemessenen Zinöwerthsbeträgen angesetzt seien, weil für den Fall des UnbenütztseinS derselben über eingebrachte besondere Anzeigen der Anspruch aus verhältnismäßige Abschreibung der vorgeschriebenen, beziehungsweise Viückersatz der bereits" eingezahlten Zinssteuergebühr erwächst. Die Anzeigen über Leerftehungen muffen jedoch bei sonstigen gesetzlichen Folgen innerhalb R4 Tagen vom Tage als die Wohnung leer steht und dafür kein Hins entrichtet wird, anher überreicht und in derselben Frist auch die Anzeige« über Wiedervermiethnn gen oder Wicderbenützungen überhaupt erstattet werden. Das unterbliebene EinbekenntniS eines aus der Vermiethung von Hausbestandtheilen bezogenen Zinses ist auch dann eine als Zinsverheimlichung strafbare Unrichtigkeit, wenn diefe vermictheten Hausbestandlheile für sich allein oder mit anderen vereint als in der eigenen Benützung des Haus-eigenthümers angegeben und als solche ohne Ansatz eineS Zinswerthes gelassen werden. Auch müssen zufolge des hohen Gubernial-IntimateS vom 24. Juli 1840, Z. 18051, in die Hauszins - Bekenntnisse die Feuerlösch - Requisiten-Depositorien und die Fleischbänke einbezogen wer-den, weil für die genannten Ubicationen, wenn sie gleich leinen reellen Zinsertrag abwerfen, doch im Wege der Parification ein angemessenes Zinserträgnis ermittelt werden kann. Am Schlüsse jedes Zinsertrags-Belenntnisses ist die Klausel, wie solche der § 2 der Belehrung vom 26. Juni 1820 vorzeichnet, beizufehen und das Bekenntnis eigenhändig von dem hauseigen-thümer oder dessen bevollmächtigten Stellvertreter, bei Curanden durch den Curator zu unterfertigen. Sind mehrere Personen Eigenthümer eines Hauses, so ist das Bekenntnis von allen eigenhändig zu untersertigen, und darf demselben lein Collectivname beigesetzt werden. Jene Individuen, welche zur Verfassung, Unterfertigung und Ueberreichung der Zinsertrags-Belenntnisse vonfeite der dazu Verpflichteten beauftragt oder ermächtigt werden, haben eine auf den Act lautende Special-Bollmacht dem Bekenntnisse beizulegen, doch wird ausdrücklich bemerkt, daß im Falle einer in demselben entdeckten Unrichtigkeit oder eines Gebrechens nur die Aollmachtsgeber, d. i. die Hausbesitzer selbst, oder die nach den §ß 27 und 28 der Belehrung vom 2«. Juni 1820 zur Fassion5 einbringung Verpflichteten dem Steuerfonde verantwortlich und haftend bleiben. Die Namensfertiger der des Schreibens un« kundigen Parteien, denen die in der Fafsion ausgesetzten Zinsbeträge genau angegeben werden müssen, bleiben für daS beizusetzende Kreuzzeichen verantwortlich und es wird hier blos noch beigefügt, daß zur Namensfertigung niemand aus der Familie oder aus der Dienerschaft des Hauseigenthümers verwendet werden darf. Vei schreibensunlundigen Hauseigenthümern muß das beigesetzte eigenhändige Kreuzzeichen außer dem Namensfertiger auch noch ein zweiter schreibenskundiger Zeuge bestätigen. Für jedes, mit einer besonderen Conscriptions-zahl oder zugleich mit mehreren derlei Zahlen bezeichnete Zaus, sowie für jedes andere für sich bestehende Hauszinssteuer - Object ist ein abgesondertes Zinsbekenntnis zu überreichen und es sind nicht die Zinsertrags-Bekenntnisse von mehreren, einem Eigenthümer gehörigen Häusern mit einander zu verbinden. Zur Ueberreichung der eben besprochenen Hausbeschreibungen und Hauszinsertrags-Fassionen sind nachstehende Termine festgesetzt worden, und zwar: ») Der inneren Htadt der 17.Iuli 1870 für die Hüuser (i..Nr. I bi« iuol. 100, .. 18. Juli 1876 « .. „ lOl « « 200. „ 19. Juli 1876 .. « „ 20l „ « lit.U. b) Der Tt. Peter-Vorstadt der 20. Juli 1876 für die Häuser C..Nr. 1 bib incl lit. l). e) Der Kapuziner-Vorstadt dcr2l.Iuli 1876für die Hiluser C.-Nr. 1 bismel.lit.96. ch Der Gradifcha Vorstadt dcr 22. Juli 1876 für Hüuser L.-Nr. I bis ine!, ä. e) Der Polana Vorstadt dcr 24. Juli l 876 für die Häuser C.«Nr. 1 bis iucl. lit. 1). t> Der Karlstödter Vorstadt der 25. Juli 1876 für die Hüuser C.»Nr. I bis ine!. lit. l^. e) Der Vorstadt Hiihnerdors dcr 26. Juli 1876 für Häuser C.«Nr. 1 bis lit. V. n) Der Vorstadt «rakau der 27. Juli 1876 für die Hüuser E.-Nr. I bis inoi. lit. 0. y Der Vorstadt Tirnau der 28. Juli 1876 für die Häufer C.-Nr. 1 bi« iuol. L. k) Für den Karolinengrund der 29. Juli 1876 für die Häuser C.-Ar. I bis wo!. 100. Einfache Erklärungen, daß sich der Stand der Miethzinse seit dem vorigen Jahre nicht geändert habe, werden nicht angenommen. Wer die angegebenen Fristen zur Ueberrei chung der Hausbefchreibungen und der Zinsertrag-Bekenntnisse nicht zuhält, verfällt in die mit § 20 der Belehrung für die HauSeigenthümer vorgefchne bene Behandlung. Laibach am 23. Juni 1876. ». l. Steuer-Malcommiffion. 1190 (2202—1) Nr. 1122. Concurs-Kundmachung. Die bis zum 30. Juni l. I. anberaumte Frist zur Bewerbung um die Lehrstelle für katholische Religion, eventuell in Perbindung mit einem anderen Gymnasial - Lehrfache, am Staats - Untergymnasium in Gottschee wird hiemit biS zum 31. Juli l. I. erstreckt. Laibach am 2. Juli 1876. K. k. Landesschnlrath sur Srain. (2203—1) Nr. 3346. Rinderpest erloschen. Die Rinderpest in Hrastoudol, politischen Bezirkes Littai, ist am 1. Juli 1876 als erloschen erklärt worden. ES treten somit alle infolge dieser Seuche nach dem Rinderpestgejetze vom 29. Juni 1868 getroffenen Maßregeln mit heutigem Tage außer Wirkfamkeit. Littai am 2. Juli 1876. Der k. l. Vezirlshauptmannn.______ (2152-1) Nr. 5535. Kundmachung. Im Einvernehmen mit dem königl. ungarifchen Handelsministerium wird in Abänderung der Bestimmung des § 2, 2, der Fahrpostordnung vom Jahre 1838 im internen Verkehre und in jenem mit Deutschland gestattet, daß Sendungen mit lebendem Geflügel und Kaninchen von den k. k. Postämtern unter folgenden Bedingungen zur Be« förderung mit der Fahrpost aufgenommen werden: 1. Sendungen mit lebendem Geflügel dürfen nur Sing- oder Ziervögel kleinerer Gattung, Federwild oder Hausgeflügel (mit Ausnahme von Truthühnern, Schwänen, Pfauen) enthalten, und muß das Geflügel ebenso wie die Kaninchen in zweckdienlichen, wohlverschlossenen Körben, Käsigen oder anderen den Zutritt der Luft gestattenden Behältnissen verwahrt sein. 2. Diese Behältnisse sollen, falls die Beförderung nicht durchgehends auf der Eisenbahn stattfindet, 50 Centimeter in der Höhe und 40 Centimeter in der Breite nicht übersteigen und mit dauerhaft befestigten Gefäßen zum Nachfüllen des Wassers oder des von den Versendern beizubrin» genden nothwendigen Futters versehen.sein. 3. Solche Sendungen können nur nach Maßgabe der zugebote stehenden Transportmittel und nur in dem Falle aufgenommen werden, wenn hiedurch keine Gefahr einer Beschädigung der übrigen gleichzeitig zu befördernden Fahrpostsendungen zu befürchten ist. 4. Weiters müssen diefe Sendungen, welche frankiert oder unfrankiert, mit und ohne Nachnahme aufgegeben werden können, stets als Expreß-Sendungen behandelt, und muß die Efpreßgebühr bei der Aufgabe entrichtet werden. Die Adresse muß in deutlich lesbarer Schrift und in haltbarer Weise auf dem Behältnisse angebracht sein. 5. Die Postanstalt übernimmt für derlei , Sendungen keinerlei Haftung, und erfolgt deren Trausport stets nur auf Gefahr des Aufgebers. > 6. Die Postbediensteten haben derlei Sen< düngen sowol inbetreff der Verwahrung als der unaufgehaltenen Weiterbeförderung und Gestellung mit der thunlichsten Sorgfalt zu behandeln. Hievon wird das Publikum zufolge hohen Handels-Ministerialerlasses vom 12. Juni d. I., Z. 15756, in Kenntnis gesetzt. Trieft den 24. Juli 1876. _________K. l. Postdirection. (2199-2) Nr. 6945. Erkenntnis. Im Namen Seiner Majestät des Kaisers hat das k. k. Landes- als Preßgericht in Laibach über An< trag der l. k. Staatsanwaltschaft zu Recht erkannt: Der Inhalt des in der Nummer 76 der in Laibach erscheinenden slovenisch-politischen Zeitschrift „8Iov6nvc« vom 1. Juli 1876 abgedruckten Corre« fpondenzartikels ,0ä vravy, 27.Micha«, beginnend mit ,?oä 8oiälovd obiklchO« und endend mit „FraMui poäodno", begründe den Thatbestand dcS Vergehens gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung nach § 300 St. G. Es werde demnach zufolge §§ 488 und 493 St. P. O. die von der k. k. Staatsanwaltschaft in Laibach verfügte Beschlagnahme der Nummer 76 der Zeitschrift »8Iov6Nyo* vom 1. Juli 1876 bestätiget und gemäß §§36 und 37 des Preßqesehe« vom 17. Dezember 1862, Nr. 6 R. G. Bl. vom Jahre 1863, die Weiterverbreitung der gedachten Nummer des »8Iov6n«o« Verboten, die Vernichtung der mit Beschlag belegten Exemplare derselben und ^ die Zerstörung des Satzes des beanständeten Artikels veranlaßt. , Laibach am 4. Juli 1«? w-ie das Schützuligsprotololl und d«l Hrundbuchseitract tonnen in der dies-gerichtlichen Registratur eingesehen werde». 25. U/H""""" ""'"""' '" 1191 (2167-2) Nr. 6666. Zweite ezec. Feilbietung. Von dem t. l. Vezi'lsgerichte Felstriz »ird belannt gemacht, daß zu der in der sflcutionSsüche deS Herrn Anton Dom« lM von Feistriz gegen Mathias Renlo von dort Nr. 69 pow. 387 ft. 30 lr. mit vescheide vom 15. März 1876. Z. 2937, auf heute angeordneten ersten Realseilbie-lung lein Kauflustiger erschienen ist, da-htr zu der auf den 18. Juli 1876 bestimmten zweiten Feilbietung geschritten werden wird. «. l. Bezirksgericht Feistriz am 13teu Juni 1876.______________________ (1986—1) Nr. 5936. Gzecutive Realitäten-Versteigerung. Vom l. l. städt.-dcleg. Bezirksgerichte Rudolfswetlh wird belannt gemacht: E« sei über Ansuchen des Michael Vasparii von Hrastje die exec. Verstel-strung der dem Josef Schere in Polane aehbrigen, gerichtlich auf 1140 fl. ge» schützten, »ä Grundbuch Gut Swur »ub Nctf.'Nr. 17 vorlommmenden, in Polane gelegenen Realität pcw. 10? fl. e. ». o. bewilligt und hiezu drei Fellbletungs-^agsahungen, und zwar die erste auf den 21. Juli. die zweite auf den 2 2. »ugust und die dritte auf den 22. September 1 876, jedesmal vormittags vou 9 bi« 12 Uhr, hiergtlichls mit dem Anhange angeordnet Worden, daß die Pfaudrealilat bei der ersten und zweiten Feilblctung nur um oder über den Schätzungswerth, bei der drittel« aber auch uuter dtulselben hintangegeben wer-btn wird. Die Licitationsbedinglusse, wornach ^«besondere jeder viclto.nl vor gemachtem Anbote ein lOperz. Vadlum zahanden ^r Llcilationscommission zu erlegen hat, 'vwle das Schätzungsprotololl und der ^rundbuchsertract lünnen in der dieSge-"^lichtn Registratur eingesehen werden. ^ 5. l. stüdl.«beleg. Bezirksgericht Ru-^l^tllh am 3. Mai 1876.________ l207l—i) Nr. 2724 Grecutive Realitäten Versteigerung. Vom l. l. BezillSgerlchte Wippach wild belannt gemacht: <ös sei über Ansuchen lxr Frau «ntonia Dolenc von Eol die erec Veisteigerung der dem Franz Sluarl von Pole gehvrigen. ge-rlchlllch auf 1100 ft. geschützten. »6 H,rr. 'chaft Wippach sud Rust..low0 IV, ^'undb.'Nr. 318 eingetragenen Sechstel, vube bewilligt und hlezu drei Feilbietungs-"ssatzungen, und zwar die erste auf den ^ 21. Juli, "t zweite auf den 2 2. August ""d die dritte auf den , 22. September 1876, tbesmal vormittags von 9 bis 12 Uhr, ^ ber hieromtllcher, Gerichlslan^lei mi» dem anhangt angcoldnel worden, dah die Pfand« ^alltäl bei der ersten und zweiten Fell ^lctung nur um oder über den Schühungs-?ltth, bei der dritten aber auch unter dem» ltlben hlntanaegeben werden wirb. , Die ^icitationsbedlngnlsse, wornach Mtsc»ndere jeder tticitant vor gemachtem ^bott ein lOperz. Vadium zuhanden .^ ^lcitatlouscommisston zu erlegen hat. ^le das Schähungsprotololl und der ^lundbuchseflract ttnnen in der dies» sichtlichen Registratur eingesehen werden ) K. l. Bezirksgericht Wippach am ^-Vlai 1876 ^0?4^i) Nr. 2377. Dritte erec. ^ Vom l. l- Vczirtegerlchte W,ppach bekannt gemacht: l>t^« sei über Ansuchen der l. l. Finanz. lil,^talur für «rain, now. des h. Aerar« ! tfes ^lundcntlastul'gsfondes, die dritte ' ln»i'.^trsttigerung der dem Johann To- "von Slapp sir. lit gehörigen, ge- ichtlich auf 3085 fi. geschützten Realitäten päß. 43 und 22 l aä Slapp und paß. 183 und 186 ad Herrschaft 5k>ipvach l»ct,o. 72 fi. 83'/, kr. resp. der Efecutionslosten im ReassumierungSwege auf den 21. Juli 1876, vormittags von 10 bis 12 Uhr, in der hieramtlichcn Verichtslanzlei mit dem Anhange angeordnet worden, daß die Pfandrealitül bei dieser Feilbietung auch unter dem Schätzwerthe hintangegeben werden wird. Die Licitationsbedingllifse, wornach ins» besondere jeder Acltant vor gemachtem Anbote ein 10"/, Vadlum zuhanden der Licilationscommifslon zu erlegen hat, so. wie das Schähungsprotololl und der Grundbuchsertract können in der dlesge-richllichen Registratur eingesehen werden. K. l. Bezirksgericht Wippach a« II.Mlli 1876. (1480—2) Nr. 1627. Erecutioe Realitäten-Versteigerung. Vom l. l. Bezirksgerichte Großlaschiz wird belannt gemacht: Es sei über Ansuchen des Mathias Perjalclj von Unterlaase, als Clssionär des Simon Marott von Slerlovica, die erec. Versteigerung der dem Franz Iellenz von Srobotnil gehörigen, gerichtlich auf 1531 fi. geschätzten, im Grundbuchc der H.rrschaft Auersberg sub torn. X, sol. 37. Urb.'Nr. 915 und tow. XI, sol. 253 »ud Ulb.-Nr. 873 vorkommenden Realität bewilliget und hiezu drei Feilbietungs-Tag-satzullgen, und zwar die erste «ms den 9. September, die zweite auf den 7. Oktober und die dritte auf den 9. November 1876, jedesmal vormittags von 9 bis 12 Uhr, im hiergerichtlichen Amlsgebüude mit dem An» hange angeordnet worden, dah die Pfand« realltüt bei der ersten und zweiten Fcilbie-tung nur um oder über den Schähungs» werth, bei der dritten aber auch unter demselben hintangegeben werden wird. Die ^icitationsbedingnisse, wornach insbesondere jeder ttlcilant vor gemachtem Anbote ein lOperz. Vadium zuhanden der Llcltatlonscommission zu erlegen hat. so» wie das Schätzungsprotololl und der Grundbuchsextract lbnnen in der dies« gerichtlichen Registratur eingesehen werden. K. l. «ezlrlsgcrichl Grohlaschiz am 6. Milrz 1876. _____ (1640—2) Nr. 2441. Amortisations Edict. Vom l. l. Bezirksgerichte Mittat wird bekannt gemacht: Es fei über das Gesuch des Vartelm« Iefih Grundblsitzer in St. Ulrich,äv praos. 4. «pril 1876, g. 2441, in die (tmle,-tung des Verfahrens zur Amorlisierung der Eilioerlelbung der auf der Realität des Gcsuchstellers 8ub Utb.. Nr. 330, Band II, St'te 42b »ä Vallenberg: ») für das Helratsgut der Ursula Lileriselper 60 ft und für die Erbsent-ferllgung des Franz Slobe per 60 fi. seil 22. Jänner 1793; b) für den Inhalt aus dem Ueber-gabsoertrage vom 28. August l815 zu< gunsten des Ierni und Georg Slobe und für die Forderung der Uisula öinlovc per 30 ft. auS eben diesem Vertrage feit 27. Jänner 1816 und endlich e) für das Heiratsgul der Helena Voritnar (Vorstnar) aus dem Heirat«, vertrage vom 28. August 1815 ,« Ge-trage per 100 fl. seil 27. Jänner 1816 has-lendcn Pfandrechte gewiUigct worden. Es werden daher die obbenannlen, unbekannt wo befindlichen Tabl.largläu. biger, deren allfüllige unbekannte Erben und Rcchlsnachfalger, sowie alle, welche auf diese Hypolhclaiforderungen Ansprüche ei heben, aufgesoldert, liefe bis längstens I. Mai 1877 so gewiß hiergerichls anzumelden, als »i-drigens nach Ablauf dieser Frift über weiteres Ansuchen m»t der Nmorlisation oorgega>igen würde. K. l. Vezillsgerlcht iiittai am 5ten »plil 1876. (1722-2) Nr. 3192. Executive Realitäten-Versteigerung. Vom l. l. Gczirlsgerichle Litlai wird belannt gemacht: Es sei über Ansuchen des Anton Kopriunitar als Machthaber des Simon Surelli die exec. Versteigerung der dem Bernard Germosel gehörigen, gerichtlich auf 1372 ft geschützten, im Grundbucht Glünhof 8ud Urb.-Nr. 42, Reclf.-Nr. 30'/, vorkommenden Realität, in 8i-berga bewilliget und hiezu drei Fellbietungs' Tagsatzuligen, und zwar die erste auf den 12. Juli, die zweite »uf den 11. August und die dritte auf den 12. September 1876, jedesmal vormittags von 11 bis 12 Uhr, in der hiesigen Gcrichtslanzlei 1 Stock mit dem Anhange angeordnet worden, daß diese Pfandrealitüt bei der ersten und zweiten Feilbielung nur um oder über dem Schä-hungswerth bei der dritten aber auch unter demselben hintangegeben werden wird. Die Licilalionsbedilignisse, wornach insbesondere jeder Licitanl vor gemachtem Anbote ein lOperz. Vadium zuhanden der kicitatlonscommission zu erlegen hat, sowie das Schatzlmgsprotololl und der Grundbuchstftract ldnnen in der dies-gerichllichcn Registratur eingesehen werben. K. l. Vezirlsgericht Littai am 9. Mai 1876. (1871—3) Nr. 1655. Executive Vom l. k. Vezirlsgerlchte Stem wird belannt gemacht: Es sei über Ansuchen des öorenz Plahutnil von Rojino die exec. Verstei-gerung der dem Ialob Lepiinil von 6erna gehörigen, gerichtlich auf 1290 ft. ge-schatzlen, im Grundbuche Gut Luftlhal »üb Rctf.'Nr. 5 vorkommenden Realität potft. 42 ft. s. A. bewilligt und hiezu drei Feilbietungs-Tagsatzungen, und zwar die erst« °uf den 12. Juli, die zweite auf den 12. «ugust und die drille auf den !2 September 1876, jedesmal vormitlay« von 9 bis 12 Uhr, in der Gerich,slanzlei mit dem Anhange angeordnet worden, daß die Pfandrealitüt bei der ersten und zweiten Feilbietung nur um oder über dem Schühungswetth, bei der dritten abrr auch unter demselben hintan-gegeben werden wird. Die Licitationsbedingnisse. wornach insbesondere jeder Vlcitant vor gemachtem Anbote ein lOperz. Vadium zuhanden der öicitallonecommission zu erlegen hat. sowie das Schähungsprotololl und der Grund» buchseftract können in der diesgerichtlichen Registratur eingesehen werden. K l. Vezirlsgerichl Stein am lOten «pril 1876. (1717—2) Nr. 3512. Executive Realitäten Versteigerung. Vom k. l. Vezirlsgerichtc Litlai wird bekannt gemacht: O« sei über Ansuchen des Herrn Lula« Soetec in Vittai die exec. Versteigerung der dem Josef Anlon von Pilpach aus Kanders gehörigen, gerichtlich auf 7740 fi. geschätzten Realität Urb..Nr. 281 ^cl Münlcndms. Einl..Nr. 15 der Steuer-gemeinde ltanders. bewilligt und hiezu drei Feilbictungs-Tagsatzungen, und zwar die erste auf den 17. Iull, dic zweite auf den 16. August und die dritte auf den 15. September 1876, jedesmal Vormittage von 11 bis 12 Uhr, in der hiesigen Gerichtslanzlei, I. Slock, mil dem Anhange angeordnet worden, daß die Psandrcalitül bei der ersten und zweiten Feilbletung nur um oder üb«r den Schä» hungswerth, bei der dritten aber auch unter demselben hinlangegeben »erden wird- Die licitationsbedingnisse, wonWck insbesondere jeder ^icitant vor genlachle» Unvote ein lOperz. Vadiu« zuhanden der licitationscommission zu erlegen hat, sowie das Schützungsprotololl und der Grundbuchseftract können in der dies-gerichtlichen Registratur eingesehen »erben. 5. k. Vezirlsgericht Lillai »« 19len Mai 1876. (2168—3) Nr. 6654. Zweite exec. Feilbietung. Von dem l. k. Bezirksgerichte Feistrlz wird bekannt yemacht, daß zu der in der Efecutionssache der l. l. Finanzprocuratnr Laibach gegen Anton Viiii von Verce Nr. 10 l»cw. 24 fi. 56'/, lr. »it Vescheid vom 15. März 1876, Z. 2841, auf heute angeordneten ersten Realfeilbietung lein Kauflustiger erschienen ist, daher zu der auf den 14. Iull 1876 bestimmten zweiten Feilbielung geschritten werden »ird. «. l. Bezirksgericht Felstriz a« l3ten Juni 1876. (1718-3) Nr. »924. Executive Realitäten-Versteigerung. Vom l. l. Bezirksgerichte Litlai »trt ^elannt gemacht: Es sei über Ansuchen des Vulas Moiilnilar die exec. Versteigerung des dem Martin Iuvankil gehörigen, gerichtlich auf 1900fi. geschützten, auf die Realität de« Michael ^uoancV sud Urbar-Nr. 120 H(i Grundbuch Golisgilt Einl.-Nummer 8 der Steuergemeinde V»i zu. stehenden Vlsttz- und Genußrechte beWilligt und hiezu drei Feilbietungs-Tagsatzungen, und zwar die erste auf den 14. Juli. die zr eile auf den 14. August und die dritte auf den 13. September 1876, jedesmal vormittags von 11 bi»I2Uhr, in der hiesigen Gerichlslanzlei mit dem Anhange angeordnet worden, daß die Pfandrealit»t bei der erften und zweiten Feilbietung nur um ober über dem Schü-tzuna«w,rlh, bei der dritten aber auch »nter demselben hintangegeben werden »ird. Die tzicitationsbedingnifie, worn«ch insbesondere jeder Llcitant o»r gemachtem Anbote ein 10'/, Vadium zuhanden d'r Licitationscommission zu erlegen hat, so»ie das Schützungsprotololl und der Grund-buchscflracl können in der diesgerichtlichen Registratur eingesehen »erden. K. l. Bezirksgericht Mtai am 3ten Mai 1876.______________________ (195^—2) sir. 2141. Executive Realitäten Verfteigerunq. Vom l. l. Bezirksgerichte Senosetsch wird belannt aemacht: Velt einen gut klingenden Namens zu erwerben jrewusst, stammende Werk die weiteste Verbreitung gesichert, da einem das Buch die Möglichkeit an die Hand gibt, Gabelsbergers Kunst in 2 bis !i Monaten auch.olin* Hilfe einen Lehren durch Selbstunterricht zu erlernen. l 1914-3) Nr. 2046. Erinnerung an Varbara Andreas, Anna, Franzisla, Gertraud und Maria V eniina und deren unbekannle Rechts-Nachfolger. Von dem l. l. Vezirlsgerichte Relfniz wird der Varbara Andreas, «nna, Fran-zisla, Gertraud und Maria Veniina und deren unbekannten Rechtsnachfolgern hiemit erinnert: ES habe wider dieselben bei diesem Gerichte Jakob Leostel von Velavoda HS.. Nr. 72 die Klage auf Verjährt- und Er-loschenerllürung der zu ihren Gunsten auf der im Grundbuche der Herrschaft Reifniz 8ub Urb.'Nr. 1321 vorlommcnden Realität haftenden Satzposten per lib ft C. M., per ^0 fi C. M-, pcr 200 si. E. M. per 100 ft. E. M. und per 70 ft. C. M. angebracht und ist die Tagsahung auf den 14. Juli 1876, vormittag« 9 Uhr, hlergerichts angeordnet. Da der Aufenthaltsort der Geklagten dilsem Gerichte unbelalmt und dieselben vielleicht au« den l. l. Elblanden abwesend sind, so hat man zu deren Vertretung und auf ihre Gefahr und Kosten den Herrn Michael Gruhel von Relje als curator. 2ll. llget und zur Vornahme derselben die drei Feilbietungs.Tagslltzlmgen auf den 12. Juli, 12. August und 12. September 1876 jedesmal vormittags um 9 Uhr, hierae« richt« mit dem Anhang, bestimmt wor« den, daß die feilzubietende Realität nur bei der letzten Feilbietyng auch unter dem Schähungswerthe an den Meistbietenden Hinlangegeben werde. DaS SchähungSprolololl, der Grund« buchScitract und die tticitationSbidlnanisse lönnen bei diesem Gerichte in den ge, wohnlichen Amtsstunden eingesehen werden K. l. Vezlrlsgerlcht Idria am 7ten M«rz 1876. (2091—1) Nr. 2530. Bekanntmachung. Mit Vczuq auf das kdict vom 21steu Mai 1876, Z, 2003, wird bekannt ge< macht, daß den Talmlargläubigern Maria Fabian und Maria Pesjat von Kropp und rücksichtlich deren unbekannten Rechte» Nachfolgern Marlus Zmiltel von Kropp zum curator kä aotum bestellt wurde, und daß demselben die für sie bestimmten Feil-bielungSrulirilen vom Gescheide 21. Mai 1876, Z. 2003, zugestellt wurden. K. l Veziltsgericht Radmannsdorf am 22. ^uni 1876. (1911—2) Nr. 204.j Grilltlenmst an den unbekannt wo befindlichen Anton Rus von Rcifniz Ha.,5-Ar. 129. Von dem l. l GezirtSnerichte Reifniz wird dem unbekannt wo befindlich»'», Anton RuS von Neifniz Hs.'Nr. 129 hiemit er« innert: ES habe wider d.nselbm bei diesem Gerichte Simon Palis von Jurjooec, unter freiwilliger VerttltungSlcistutig dcS Martin RuS von Iurj"vec, die Kla^e auf Zahlung der LessioliSvuluta per 100 fi. sammt Anhang angebracht und die Tagsatzlwg auf den 14. Juli l. I., vormittags 9 Uhr. hicrgericht« anqeordnct. Da der Aufenthaltsort dcs Geklagten diesem Gerichte unbekannt und delsell't vielleicht aus den k. l. (irblanden abwesend ist, so hat man zu seiner Vertretung und auf seine Gefahr und Kosten den Herrn Jakob Arlo von Relfniz als eumwr aä »etuw bestellt. Der Gellagte wird hlevon zu dem Ende verständigt, damit er allenfalls zur rechten Zei. selbst erscheine oder flch einen andern Sachwalter bestellen und diesem Gerichte namhaft machen, überhaupt im ordnungsmäßigen Wege einschreiten und die zu feiner Vertheidigung erforderliche" chritte einleiten tonne, widrlgcns diese RechtSfache mit dem aufgestellten Euralol nach den Bestimmungen der GcrichtSord' nung verhandelt werden und der GcttagU» . welchem cS übrigens freisteht, die Rechts > behelfe auch dem benannten Enrator s"' die Hand zu geben, sich die aus einel Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumcssen haben wird. « .? '- ?^lrlsgcricht Reifniz am Stil» Aprll 18/6. (2063-2) Nr. 288»" Vrinnerullg . an Herrn VduardKanh, resp. desse" ^ unbelannte Erben. Von dem l. l. VezillSgetichte Loilsä wird dem Herrn Eduard «antz, resp dlsst" unbelannten Erben, hiemit erinnert: ES haben wider fie bei diesem Gerlä" die Frau Siloine Spieß und Herr Johl""' Iurassich, als Vormund der mmdeljähriac" Antonia Tomsich, durch Herrn Dr. S-f panlschilsch «üb Mög. 23. Juni 18?5, Z. 4909, die Klage pcw. ^00 si. s. <' und »üb praog. 23. Juni 1875. Z. 491" die Klage poto. 100 fi. s. A. eingebracht' Da der «ufenthallSort der Gella? ten diesem Gerichte unbekannt und dieses olelleicht aus den l. l Erblanden abwesep sino, so hat man zu deren Vertretung u'? auf deren Gefahr uno Kosten den He^ Anton llovsca von Planinll als euw^ ») messen haben werden. .^ K. l. VezlrlSgericht Loitsch aw l^ Juni 1876. ^j Druck und Verlag »,» Ig«z v. lll,ln«»yl ck Fedsr v«»itr>.