zur Laiba^r Zeitung. ^ ^r. 83. Kamstag Äen zi. Juli 13^,6. Amtliche Verlautbarungen. I. 1032. (2) Nr. 1657. Licitations- Ankündigung. In Folge hochlö'blichen hofkriegsräthlichen Resiripts vom 30. Mai 1846, 6 1472, wird am 30. Juli 184«, Vormittags von !> bis 12 llhr, b^i dl'r k. k. Moitturs- (Commission in Gratz über cine, im W ge dcr klNl-e^iise neu zu erbauende Kaserne im großen Hofe des Mon-turscommissions - Gebäudes, nebst Eröffnung eines neuen Einfahrtthoreö zu diesem Hofe, dann über den Zubau zur anstoßenden Schanzcorpo-rals-Wohnung und Dcmolirung des, an die Ex - Carmeliter - Kirche angebauten Benefi^ianten-Hauscs, eine öffentliche Gesammt- Licitacion, mit Vorbehalt der höheren Genehmigung, unter folgenden Bedingungen abgehalten werden. — Die bei dem Baue vorkommenden Arbeiten sind mit den nachstehenden Beträgen veranschlagt: Convent. Münze Für Maurer- und Erdarbeiten......' ' 17,620 48 », Steinmetz ^ Arbeiten........» 575, 5N ,/ Zimmermanns- do. ....... 4 . 3344 34 „ Tischler. do. . ........ 7!>5 4» « Schlosser- do. ......... ,«74 47 „ Spengler- do. ......... 418 5 « Gußwaaren-Lieferung......... 921 4 « Glaser - Arbeit.......... 225 7 », Anstreicher- do........... 135 35 „ Blciröhren- Erforderniß.......< . 11 15 ,, Gerüstholz, Gerüstung und Pölzung....... 253 15 Total-Summa . . . 25,976^ Hiev on kommt abzuschlagen: Die durch'Demolirung des Beneficiantenhauses und bei Abtragung der hölzernen 3a- ckirschupfe gewonnen werdenden Bau-Materialien, im Anschlagswerthe von 715 — Nach Abschlag ergibt sich die Summa der eigentlichen Baukosten von ... > 25,261 s — Bedingnlsse: Zu dieser Verhandlung werden nur solche Bauunternehmer zugelassen, welche hierorts als verläßlich bekannt, oder mit obrigkeitlichen Zeugnissen sich ausweisen können, jene Eigenschaften zu besitzen, um einen derlei Bau zu übernehmen vnd tadellos auszuführen. 2) Die Verhandlung wird über den Ge- sawlmbau gepflogen, und mit Uebcrlassung des ^"Ni) die Demolkungcn erhaltenen Materials an ' b"l Erstehcr, der entfallende vorbcrechncte ganze Betrag mit 25,261 ft. C. M. als Ausn:föpreiö angenommen und von dieser herablicitirt. 3) Jeder Mitlicitant hat vor Beginn der Licitation ein Vadium oder Reugeld der Commission zu erlegen, welches 5 Procent des Ausrufspreises, oder 1263 fl. C. M. beträgt; sollte der Ersteher dieAusfertigung des rechtskräftigen Con-tracteö oder Protocolls verweigern, so verfallt sein ganzes Vadium dem hohen Aerar; den übrigen Concurrenten wird das erlegte Reugeld gleich nach beendigter Licitation zurückgestellt. 452 4) Der Ersteher ist verpflichtet, daß erlegte Vadium gleich nach der Licitation auf zehn Procent des erstandenen Betrages zu ergänzen, welches dann, als die vorgeschriebene Caution, in die Gratzcr . Monturs - Commissions - Casse gegen Empfangsbestätigung deponirt wird. 5) Die Caution kann entweder in barem Gelde, in k. k. Staatspapieren, in einer Neal-Caution, oder in einer Bürgschaft bestehen; es werden jedoch nur die von der Kammerprocura-tur geprüften und hinreichende Sicherheit gewährenden Urkunden als Caution angenommen. «) Es wird nicht gestattet, daß dieser Bau, unter was immer für einem Vorwande einem Sub-contrahenten, weder theilweise, noch im Ganzen überlassen werde. 7) Der ganze Bau kommt, unter Aufsicht der Gratzer k. k. Fortifications - Local- Direction nach den genehmigten Planen und Borausmaßen auszuführen. 8) Die Baumaterialien aller Art, so wie die übrigen Professionisten - Erzeugnisse dürfen nicht eher zum Baue verwendet werden, bis sie nicht von dem , den Bau inspicirenden Ingenieur - Of-ficier geprüft, als gut befunden und angenommen wurden. 9) Der Bau der Caserne, so wie alle übrigen Arbeiten müssen bis Ende April 1848 beendet, und deren ordentliche CoUaudirung bewirkt seyn, uud es ist der Erstehcr gehalten, gleich nach dem Einlangen der hohen Entscheidung über die Licitations - Verhandlung, wozu sich « Wochen, vom Licitationstage gerechnet, vorbehalten werden; die Demolirung des Beneficianten - Hauses zu beginnen, und binnen 4 Wochen zu beenden. Ferner sind wenigstens die Fundamente des Baues noch heuer herzustellen, und alles Holz-materiale zu den Giebeln und Fußboden beizu-schaffen. 1U) Sollten durch Umstände ohne Schuld des Erstehers wahrend dem Baue Arbeiten und Herstellungen nothwendig werden, welche in dem dießfälligen Elaborate nicht begriffen sind, so werden dem Contrahenten die dadurch entstandenen und commissionell erhobenen Mehr-Arbeiten und Auslagen in dem Verhältnisse der erstandenen Nnll-osj>i8l? > Summa zu jener des Kostenüber-schlagls vergütet. Dagegen ist aber der Contrahent verpflichtet, alles was die Umstände gegen das Bau- Elaborat weniger herzustellen gestatten, sich, auf obige Art ' berechnet, von der contrahirten Bau- Summe in fencs Protocoll über die Mehr- und Minderarbeiten während dem ganzen Baue gehalten werden. 11) Der Contrahent hat alle zum Baue nöthigen Fuhrleistungcu ohne Mauthdcfreiung, so wie alle Gerüstungen,Pölzlmgcn, Laufbrücken, Treppen, Lehnböqen u. s. w. sammt Holz, dann das Seil - und Hedwerk, alle Requisiten ohne Ausnahme, überhaupt alles, was zur Ausführung der Arbeiten nöthig ist, dann die Regu-lirung der Wasser-Abläufe während dcs Baues, endlich die durch unvorgesehene Fälle, z. B. Gewitter, Platzregen, bei dem Ausgraben entstehenden Auslagen aus der entstandeneü Bausumme zu bestreiten. 12) Das Bruchstein - Mauerwerk ist sowohl in, als über den Fundamenten aus möglichst großen lagerhaften, und aus den besten Steinbrüchen bezogenen Steinen herzustellen, so wie zu den Ecken der Mauern stets große zugerichtete Steine zu verwenden sind, und das Mauerwerk nach den Regeln der Kunst auszufertigen. 13) Kalk, Sand und Ziegel, dann Marmor, Holz - und Eisen-Materialien sind von der besten Gattung beizustellen. 14) Ist der Contrahent verpflichtet, das Ge< baude mit allen in den Bauoperaten enthaltenen Requisiten vollkommen Versehen, im völlig reinen belegbaren Zustande zur festgesetzten Zeit zu übergeben, und diese Uebergabe mittelst einer schriftlichen Anzeige an die Monturs - Commission Behufs der Untersuchungs - oderCollaudirungs- Commission zu bewirken. 15) Vom Tage der ersten Collaudirung Hader Contrahent noch 3 Jahre für den vollkommen guten Bauzustand zu haften, und bei sodann klaglos befundenem Bauzustaude des Gebäudes durch cine abermalige commissionelle Collaudirung wird der Ersteher von allen ferneren Verbindlichkeiten freigesprochen und die eingelegte Caution gegen Bestätigung und Abfuhr des darüber von der Monturs - Commission ausge, stellten Empfangschemes demselben zurückgestellt. 1«) Die Bezahlung des Contrahenten erfolgt gleich nach der ersinn Collaudirung gegen gehörig gestämpelte Quittung: im Verhältnisse zu dem Fortschreiten des Bauet, und des dazu verwendeten Materials können auch:> t>)nt.n- Zahlungen nach den bestehenden Vorschriften, und dem Gutachten der dafür verantwortlichen Fortifications - Local - Direction in der Art geleistet 'werden, daß diese Zahlungen nie zwei Drittheile Abzug bringen zu lassen. Überhaupt wird ein of-der bewirkten Arbelten uverzieigen. 453 17) Für den Fall, als der Erstcher nicht in Gratz ansässig wäre, hat derselbe einen mit legaler Vollmacht versehenen Stellvertreter für die Dauer des Baues daselbst aufzustellen und der Monturä - Commission namhaft zu machen. 18) Die Stämpelgebü'hren für den Contract oder das dessen Stelle vertretende Licitations-protocoll, so wie auch jene der Geldabquittirun-gen hat der Ersteher aus Eigenem zu beftreiten. 19) Das ratificirte Licitations - Protocol! vertritt die 3tellc des Contractcs, und ist für den Ersteher gleich nach Abschluß des Licitationsacteä unwiderruflich bindend, für das hohe Aerar aber erst vom Tage der erfolgten Genehmigung. 20) Nebst der eingelegten Caution haftet der Contrahent für die genaue Erfüllung der 3i-citationö- Oedingnisse mit seinem ganzen beweglichen und unbeweglichen Vermögen, und im Falle als derselbe nach der ihm bekannt gewordenen Genehmigung des Licitationsactes die Bedingnisse nicht pünctlich erfüllt, so ist das k. k. Aerar berechtigt, denselben hiezu zu verhalten, auf dessen Gefahr und Kosten eine neue Licitations - Verhandlung auszuschreiben, oder den Bau wenn immer, von wem immer und um was immer für Preise feil zu bieten, auch diesen Bau in eigener Regie auf Kosten des Erstehers selbst auszuführen, wo sodann die erlegte Caution auf Abschlag der zu ersetzenden Differenz zurückbehalten und wen» sich keine höhere Beköstigung ergeben sollte, als verfallen eingezogen wird. 21) Ueberhaupt steht es dem k. k. Aerar frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, welche zur unaufgehaltenen Erfüllung des Contractcs führen, daher Entschuldigungen von Seiten des Er-strhers über Schwierigkeiten oder Unmöglichkeiten, sich das nöthige Materials ?c. zc. zu verschaffen , durchaus nicht berücksichtiget werden können. Dagegen bleibt dem Contrahenten der Rechtsweg für alle Ansprüche die er aus dem Contract machen zu können glaubt, mit der ausschließlichen Bedingniß unbenommen, daß derselbe in Betreff aller aus diesem Contract entstehenden Rechtsfragen und Streitigkeiten sich unbedingt der Gerichtsbarkeit und Entscheidung der betreffenden Militär ? Gerichte unterwerfe. 22) Stirbt der Contrahcnt vor Beendigung des übernommenen Baues, oder vor Ablauf der bedingten Haftzeit, so übergehen alle nach diesem Bertrage ihm zustehenden Rechte und Verpflichtungen an seine Rechtsnehmcr auf den Todesfall ; für dcn Fall aber, als er sonst zur Verwaltung seines Vermögens unfähig würde, an seine gesetzlichen Vertreter, wenn das Militär-Aerar in diesem Falle den Vertrag auszulösen nicht für gut findet. 23) Zu dieser Licitations - Verhandlung werden auch schriftliche Offerte angenommen, welche aber vor dem förmlichen öicitationsabschluß eingelangt und mit dem bestimmten Vadium versehen seyn müssen. Auch hat das betreffende Offert ausdrücklich zu enthalten, daß der Offerent in nichts von diesen Licitationsbedingungen abweichen wolle, vielmehr sich eben so verbindlich mache, als wenn ihm die Licitationsbedingnisse vorgelesen worden wären, und er das Licitations-Protocoll selbst unterschrieben hätte; endlich muß sich derselbe in dem schriftlichen Offerte verpflichten, daß, im Falle er Erstehcr bliebe, er nach erhaltener officieller Kenntniß hievon, das Vadium zur vollen Caution unverzüglich ergänzen, und im Unterlassungsfälle dem richterlichen Verfahren unbedingt sich unterwerfen wolle. Die bezüglichen Baupläne, Vorausmaße und Ueberschläge, so wie die näheren Licitations-Vedingnisse können täglich in den gewöhnlichen Amtsstunden bei der Gratzer k. k. Monturs-Oeconomie-Commission eingesehen werden. Vom k. k. illyr. inneröst. General - Commando. Gratz am 26. Juni 184«. Vermischte Verlautbarungen. Z. l044. (2) Nr. 450. Edict. Von dem k. t. Bezirksgerichte zu Weirelsttin wird hiemit bekannt gemacht : Es sey in die executive Feilbielung der, den, Ignaz Smolle gehörigen, dem Gute Untercrkenstein unter Urb. Nr. 25'/« und 37 dienstbaren, zu Gimpel in der Pfarr Savenstein liegenden Hubgninde, wegen schuldiger 136 fi. 45 kr. e. «. <:. gewilliget, und zu deren Vornahme die erste Tagf'ahrt auf den II. Juli, die zweite auf den 31. August und die dritte aus den 30. Septem« ber d. I., jedesmal Vormittags uon 9 bis 12 Uhr im Orte der Realitäten mit dem Beisatze angeordnet worden, daß diese Realitäten nur bei der 3ten Togfahrt unter dc>„ SchätzungSwerthe von 83 fi. 10 kr. werden hintan gegeben werden. Die Grundbuchserlracle, das Schätzungsproto' coil und die Licitalionsbcdingni,>e können hieramts eingesehen werden. ^ K. K, Gezirlsgericht ^avenstrm zu Weirelstein am 15. Mai 1846. Z. 1050. (2)^ N^l378. Edict. Vom Bezirksgerichte Gottschee wird hiemit be. kannt gemacht: (5s sey über Ansuchen des Herrn Johann Koßlcr von Orteneag in die Reassumirung der erecutiven Feilbietung der, dem Mathias Stt-fandel gebörigcn, in Hmsgrubci, »uli (5onsr. Nr. 4 45 l gelegenen, aus 300 fl. C. M. geschätzten l^ Urb. Hübe samnu Gebäuden, wcgül schuldigen 200 fl. <ö. M. c-. «. c. bcwilligs, ui^d zu dcrtn Vornahme die Tagsahrten auf den 23. Juli, 22. August und 2l. September l. I., jedesmal um !0 Uhr Vor» 'mittags >>n Orte del- Realität mic dem Bnsatze angeordnet worden, daß diese Realität uei der ersten und zweiten Ieilbieiungstagsahrt nur um oder über den gerichtlichen Schätzwerth, bei der dritten aber auch unter dcmselbenwerde hintangrgrben werden. Grundbuchsexlracte, SchätzungSplolocoll und Feilbiculngsbeolngnissc könneii hiergerichis eingesehen werden. Bezirksgericht (H^tschee am 17. Juni 1846. Z7"l053. (2) ^" Nr7i00^ E d i r t. Vom Bezirksgelichte Goccschee wird hiemit be--kanlU gemacht: C'"s sey über Ansuchen des Cnrl Schuster von Gotischer, BcvoUmächii^len des Joseph Petsche von II^ in die erecu ivc ^eilbietung der, dem Andreas Petschc gehörigen, dem Herzogwume Gottschce «»«!) .Nett^ Nr. 29l, dieilstbarcn ^4 Urb. Hude sammc Wohn- und Wirthjchashgcbäudcn «"!» Confer. Vir. 3 in Gnadendors, pco. schuldigen 500 fl. (Z. M. <:. «. «. gewilliget, und zu deren Vor« nähme die Tagfahrtcn aus den 16. Juli, l3 Au-gust und 12. Septenlber l. I,, jedesmal um l<) Uhr Vormittags loco Guadcndorf mic dcm Beisatze angeordnet worden, daß falls dicse Regnal bei dcr ersten und zweiten Feilbleiungslagsahrc uichr um oder über den gericdllich erhobenen Schätzwlrth pl. 800 fi, an Mann abbracht wurde, scloe del der dritten auch unler demselben würde himangegeben werden. Giundduchsernact, Echal^proiocoll und d>e Fcilbietungsdcdingilissc tonnen hi^rgevichts eingesehen werdcn. Bezirksgericht Got:schee am »8. Mai l846. Z. 1024. (3) Nr. 2958- Edict. Vom k k- Beziitt'gcrichte Umgebung Üaii'ach's wird kund gem,,chti ^ö^h.ü'e in dcr (3rc^u:ions!achc des Joseph Ogoreuz, «^csiionär des Anlon M^rhar, gegen Joh.-inn Bosoizh zn Iam>r bei Holluveidu, üder beioerseitiges, am 2l. Mar, l^6, Z. l^»7, genosscneö Hlaversiaxoniü, die m>t dießgcnch.lichem Edicrc vom 5. gamier ,846, Z. l9, aus den l4. Ap'il und l l. Mn ausgeschriebein' 2. u. 3. Feilbietung diemit auf dcn 25. ^uni und 25. Juli!. I., mü dem vorigen Anhange und oem Beisatze übertragen, daß die bei der ersten ^Nation nicht an Mann gebrachte, dcm Guie ^lrobclhos «l,l> Rcct. i)ir. 5l dienslba-re 2^» kr. Hübe sammr An' und Zugchur um den einverstandenen Plllü von 900 jl- ^u^gerufcn, und bei der dritten Licitation auch uillel demselben hinlan-gcgcben werden würde. K. K. ,Bezlrtsgerlcht Umgebung Laibach'ö den 24. März !846. Anmerkung: Bei dcr am 25. Illni o. I. abgehaltenen Licitation ist tein Kauflustiger erschien nen, daher am 23. Juli 1846 zur dritten Feil--biecn.-'g geschritten wird. K. K. Bezirksgericht der Umgebung Laibach ' am 47. Juni 1S l6. Z. 1025. (3) Rl. 2893. Edict. Von dem k. k, Bt)i,ksqerichce dcr Umgebung Laibach'S wird hicinit bekannt gemacht: Man habe, in dcr Execuuonssache der Maria Slounig von In« nergoritz, wider Matshäus Slounig von ebendon, wegen aus dem gcrichüichen Vergleiche ddo. 5. Juni l8'^0, Z. Urb. ^)ir. 20 dielittbareu, gerichtlich auf 2'i>66 fl. 20 kr. ge-schatzlcn Halbhul'e fannnt Wohn-und Wilthschafls-gebäuden gcwilliget,.und weg^'n dcren Vornuh'me die drei FeilbieiuügSlagsatzungkn auf den 22. Juni, 27. Juli und 24. August I- I., jedesmal von 9 bis l2 Uhr Vormittags in loco dec Äiealila't mit dcm Beisa» tze angeoidnel, daß dieselbe bei der ersten und zweiten Fkilbirlungbiagsatzung nur um odcr über den Echatzungowerth, bei der dlitien abcr auch uuter demselben hiutangegcbtn werden wüi've. Der Grundbuchsertract, da^ Schatzungoproto-coN und die ^i^sationsbedlngnisse können tagk'ch hier-anus eingesehen werden. Laiback am 25. März 18^6. Aumerrung: Beider ersten am 22. Juni l. I. abgehaltenen Fcildietungstags.i^ung ist lein Kauf- lustiger erschienen ; dader am 27. Juli d. I. zur zweile,i Feilbittu^ geschritten wiid. K, K. Be)irlsgencyt der Umgebung, Laibach'ö am 26. Juni i846. Z. ,030. (?) "Nr^e2. Edict. Von dein k. k. Bezirksgerichte Oberlaibach wird hiemit tund gethan: Es sey ln der Execulion^sacbe des Laulcxz ^vetle von Stein, ln die erecutivc Fcilr bieiung oer, dein (äreluren Johann ^)rasblcr gehön-gcn, zu Slcin «ul, l^onscr. Äir. Ü gelegenen, der Her» schafl ,^'eudcncl'^I «uli U'.b, Dir. 6l> dienstbaren, ge-richclich aus »233 ft. 22 '/, tr. bcwcrihtlen Viertel' l)ube sammt Ali» und Zubehör, und den nach einer besondeis zu erhebenden ^chähuna, zu übernehmen-dcn stehenden ^»üchien, wegen schuloigen >2l fi.28kr. ^ 5. c. ^williger, und es jey<>n zu dieiem Ende die Termine au! deir 50, Juni. 30. Juli u>'d 7, ^epiem" ber l. I.,iedes!nal mih 9 Uhr, in loco Stein mit dem Beisatze anbcr mmt worden , daß , wcnn diese Rlalität weder bcl dcr ersten n»ä) zweiten FcilbiülUng um den Schäyungswerth oter darüber a>, Mann gebracht werde», tönnie, selbe bei der drillen auch da-runicr »'.inlangeacben werden wird. Urvrigens hat jedcr ^iicilant das 5 "/„ Vadium des Schätzungswert thes zu Handen der ^uiralionscommiffion zu erlcgcn. Dessen die iii iialionslnstigcn und insbesondere die inlabulirten Gläubiger, diese zur Wahrung ihrer Nechie, >"il dem Äeisa^e i>l Kenntniß gesetzt werdcn, haß die Schä^ung, die Licilationsbedingnifse und dcr nrucstc ^rundbuchscxlratt läglich hicramls cmgesehen werden köllnen. K. K. ^Bezirksgericht Obcrlaibach am 7. Februar 1846. Anmerkung: Bei dcr ersten Licitation hat sich kein Kauflustiger gemeldet. K. K. Bezivtrgerichi Oberl.übach am 3. Juli »8^6. 455 3. 1047. (I) Kundmachung- y betreffend die frühere Ziehung der qroßen Realitäten- und Gold.Lotterie des k. k. priv. GroßhanolunMauses ZU«,n,nei' o> Ft«Z iL in Wien, nwbci die schönen nnd einträalichcn Güter Blyczkowce, Kwierzyii u. Bereznica-STiznla ln Galizien, gewonnen werden. Die überaus günstige Aufnahme, deren sich.die durch das'genannte Wroß- handlungshaus garantirte große Realitäten- und! Gold - Lotterie, welche mit der namhaften Dotations-Summe von Gulden 5Ol>, "^HsMi: Samstag den 22. Awgusf 1846 erfolgt die Grfte Ziehung dieser großen Güter-Verlosung, in welcher, unbeschadet der Hauptziehung, laut Spielplan H. ^ H H werthvolle Treffer ^ s, gezogen werden i Wer eine beliebige Anzahl Lose oder auch NUV eitt einziges 8sK vor d m 22. August kauft. Kann bedeutende Summen gewinnen, spielt damit m der Vovziehung auf sämmtliche RO»V Treffer; gewinnt er keinen dieser Treffer, so kann er seine Lose bis zur Haupt* ziehung wiederverkaufen, und hat sohin in der Borziehung. unentgeltlich mitgespielt. In der Hauptziehnng werden gewonnen: zusammen fl. OK^VAD RffRLH.I ^^"' ^^' ^ worunter < Iftttv Stuck k. k. Dueaten in Gold. -"»e weitern sehr namhaften Vortheile dieser großen Lotterie beschreibt der Spielplan. (3. Inlell.'Bl. Nr. 83. v. tl. Juli ,84«.) , 2 — 45« — Auf5 kose wird ein rothes Gratis-Gewinnst-kos unentgeltlich aufgeben. Abnehmer von 20 Losen auf einmal erhalten zwei Gratis-Lose mit slcherem Gewinne !^.!«"?' A-W uno zwei Gold-Prämien-Lose mit sicherem Gewinne von zwei Stuck k. k. Ducaten m Golo oder fi. 227, W W. Lose und die beliebten Fortuna-Anweisungen sind billigst zu haben in Laibach bei'm Handelsmanne •soft* tito. iš*ul*viM>r. Leihbibltotheks - Eröffnung! JOHANN GIONTINI, Buch-, Künste, Mustk-, Landkarten-, Papier - und Schreibmaterialien-Händler -,is , > Tag . . . — » 2 ^ « l Tag . . -^« 4 ^ » l Tag . . — . s ^ ^. Einlage für jeden Gand ist 30 kr, welche zurückerstattet wird. Die Reichhaltigkeit. dltserBibliotkek machr es dem ergebenst Gefeniqten möglich, auch den verehrten Lesefreunden auf dem Lande, in Badeorten, in naher und weitester Vntfernnng kleine und gröHe« Parthien von Viickern für längere oder kürzere Zeit unter den billigsten Bedingungen zu verabfolgen. 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