2003 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 37t. Dienste dm 24. November l8 Zeugs-Corps . 32 Flottenröcke fürBootsleute^Matroscn-Corps 104 Flottenröcke . . IZeugs-Corvs . 32 Spenfer "nd aqmparl ,^^^^^^.^ ^^ Spenser renden Char Zcngs Corps . 32 Westen Niatrosen Corps 104 Westen ^" ^'^ ^Zengs-Corps . 32 Tnchpantalon Matrosen-Corps 104 Tuchpantalon Zeugs-Corps . 32 Paletot für Mannschaft des Matrosen-Corps .........1762 Bordhemden für Mannschaft dcs Matro^ sen-Corps........1188 Bordhemden für Mannschaft des Zeugs-Corps .........443 Blouse für Mannschaft der Infanterie . 666 Blouse für Vandisten ..... 71 Tuchpantalon für Mannschaft der Infanterie 1677 Tuchpantalon für Manschaft dcs Matrosen-Corps .........4383 Tnchpantalon für Mannschaft des Zeugs-Corps . . . ......785) L8. Leinwand- und Wollsorten. Gebleichte Pantalon für Bootsleute des Matrosen-Corps.......247 Gebleichte Pantalon für Mannschaft dcs Matrosen- und Zeugs Corps . . . 7541 Gebleichte Pantalon für Mannschaft der Infanterie........2812 Schicmänner . . ., 33!) Ouartiermeister . . l)54 Marsgasten ... 1022 Leinenhemden für Matrosen 1. Classe . 2020 Matrosen 2. Classe . 4039 Matrosen 3. Classe . 1247 ^Infanterie .... 1864 Sommer-Blousen für Infanterie . . 1995 Sommer^Vlonscn für Bandisten ... 71 Halsbinden.........1152 Gatien.......... 15032 Aeidersäcke.........3390 Brodsäcke.........6719 s?. ztedersorte» und Fuschekleid«««,. hosenricmcu ........551 Handschuhe.........857 Schuhe..........4990 ». Wirklvaaren. Bordkappen ........5502 3ußsockcn.........22630 ^wirkte Leibet........11018 5. Kopfbrdeckunsss-Avtikel. kappen für Bootsleute undjMatrosen-Corps 104 ^uiparirenden Chargen detDeugs-Corps . 32 pappen für Bandisten ..... 71 "germützen für Infanterie .... 1335 8'. Posamenticr und sonstige Waaren. Aordkappm Bänder für Matrosen-Corps 950 ^"dkappcnBänder für Zeugs-Corps . 785 'ValsfN-e .........3793 Unteroffiziers- 1'oi'w-ch^ . . . . . 352 Unterofficieres-Kappenkronen .... 890 Bootsleute I.Classe 24 Distinctions-Börtchen fiir Bootsleute 2. Classe 26 jVootslente 3. Classe 43 Hornistcnschnnr sauunt Quaste ... 77 Bordhcmdgarnitur für Tambour uud Hornisten ....... . . 109 Blousengarnitur für Hornisten ... 109 Halsschleiscn für Unter- j Matrofen-Corps 104 officicrc dcs s Zellgs Corps . ' 32 Diejenigen, welche sich an dicfer Liefernng bcthciligcn wollen, haben ihre Offerte längstens bis 1. December 18 6 8, 12 Uhr Mittags, bei der Marine-Section dcs Rcichs-Kriegsministcriums in Wien (Stadt) Schcn-kenstraßc Nr. 14) zu überreichen. Das Offert muß ordnungsmäßig gestempelt, gesiegelt und mit dem Rcugcldc von füuf Perccut desjenigen Betrages, welcher nach dem Anbote ins Berdienen gebracht würde, in einem besonderen Umschlage entweder in: Baaren oder in Staats Obligationen, nach dem Börseucurse berechnet, dergestalt belegt sein, daß das Reugeld gezählt und übernommcu werdeu könne, ohne das Offert selbst zu öffnen. Auf dem Umschlage des Offertes ist die Münzoder Papiersorte des Reugeldes zu specificiren. In den: Offerte ist der Preis sür jeden einzelnen Artikel in österreichischer Währung genan in Ziffern nnd Buchstaben in Banknoten, dann der Ort der Cinlieferuug (Wien oder Pola) an zugeben. Die Anforderung einer Agio-Bergütung wird uutcr keiucr Bediugung berücksichtiget. Nachträgliche oder solche Anbote, welche, ohne die Gegenstände und deren Preis anzugeben, blos im Allgemeinen einen Percenten ^ Nachlaß ans den Anbot anderer Offerenten zugestehen, werden nicht angenommen. Anbote können auf einzelne Artikel, auf einzelne, mehrere oder alle Gruppen gemacht werden. — Die Marine-Section des Rcichs-Kriegs-ministeriums behält sich vor, solche Anbote ent weder ganz oder nur theilweise zn berücksichtigen, jcnachdem es für das Marine-Aerar Vortheilhaftcr befuuden wird. — Die Bedingung, nnr die Lieferung der gesammten offcrirten Artikel zu über nehmen, bleibt unberücksichtigt. Jeder Concurrent hat den Nachweis über seine Bcfähignng nnd die Mittel zur pünktlichen Bollzichuug der Lieferung dem Offerte anzuschließen. Die Form der Offerte ist unten beschrieben. Vic allgcmcin n Licfcrnngs-Vcdin^ni^c sind ftlgcndc: § 1. Die Monturssorten müssen mit Vcob-achtung der sür die einzelnen Truppencorps vor geschriebenen Abzeichen nach den vorhandenen Mu stern ganz genau verfertigt eingeliefert werden. Die Tuchgattnngen müssen genäßt und echt-färbig fein. Die Probemuster für jede Monturssorte sind bei der Kanzlei-Dircction der Marine-Section des Reichs - Kricgsmiuistcriums in Wien, dann bei dem Hafcn-Admiralatc in Pola nnd bei dem Sce-bezirks-Commando in Trieft einzusehen. Hinsichtlich der Größen-Differenz der Mon-tursstiicke werdcu die Kontrahenten den Weisnngcu dcs Montm-schauptmagazins sich zu fügen haben nnd die von jeder Größcngattung angeordnete Quantität zn liefern verpflichtet sein. H 2. Die einzuliefernden Monturssortcn müssen auf Kosten nnd Gefahr dcs Lieferanten entweder an die Kanzlci-Dircction der Marine-Section dcs Neichs-Kriegsmiuisteriums in Wien, oder an das k. k. Monturs-Hauptmagazin zu Pola in das zu ihrer Untersuchung und Uebernahme bestimmte Lo^ calc eingeführt werden. Die einlangenden Sorten werden einer commissionellcn Untersuchung nnter zogen, nnd jedes nicht nach dein Probcmuster verfertigte, oder im Materialc, in der Farbe oder in der Größe nicht qualitätmäßig befundene Mon-tnrsstück wird dem Lieferanten auf feine Kosten zurückgestellt. H 3. Die Einliefcrnng der Sorten hat im Monate März l^tt5Z stattzufinden und es werden die Uebernahmstage loco Wie«, vom l>. bis ls>., loco Dola, vom 3<>. bis letzten dieses Monates fcstgcfctzt. Für jede als qualitätmäßig angenommene Lieferung wird dem Contrahenten der Contracts-Preis uugesäumt ausgezahlt. — Außer obigen Zeit-terminen findet eine Licfcrungs-Uebernahme nicht statt, und es verfällt die Caution des Contrahen-ten im Verhältnisse des Lieferungs - Rückstandes zu Guusten des Aerars. § 4. Die Reugelder jener Offerte, welche nicht die Genehmigung der Marine Section des Rcichs-Kriegsniinistcriums erhalten, werden den betreffenden Offcrentcn mit dem bezüglichen Be fchcidc zurückgesendet. Die Offercnten, deren Anbote genehmigt werden, haben die Caution von zehn Percent der ins Verdienen zu bringenden Summe zu erlegen, worauf mit ihnen der Lieferungs ^ Contract vom Hafen-Admiralatc in Pola abgeschlossen werden wird. § 5. Einen eintretenden Mehrbedarf an Montnrssorten hat der Contra hent — bei vorausgegangener vierwöchentlicher Bestellung — zu den Contractsvreisen insoweit einzuliefern, als hiedurch das Duplum der ausgeschriebenen Quantität nicht überschritten wird. Die übrigen Bcdingnisse dieser Lieferung können bei der Kanzlei Direction der Marine-Section des Rcichs-Kriegsministeriums in Wien, bei dem Hafen Admiralate in Pola und bei dem Seebezirks-Commando in Trieft eingesehen werden. Ojfcrl-^mmullirl'. Ich Unterzeichneter, wohnhaft zu..... erkläre hiemit, das von der k. k. Marine-Section des Reichs-Kricgsministeriums ausgcschriebeneQuan-tum an nachbenanntcn Monturs-Sorten an das Monturs Hauptmagazin in Pola (an die Kanzlei-Dircction der k. k. Marine-Section des Reichs-Kriegsministeriums in Wien) unter genauer Beobachtung sämmtlicher Bediugnngen zu nachstehenden Preisen liefern zu wollen, und zwar: . . . Stück Tuchpantalon :). . . fl. . . kr., sage: .... Gnlden .... 'Nkr. per Stück. . . . Paar Schnhc ü . . ft. . . kr., sage: .... Gulden .... Nkr. per Paar. . . . Stück Halsflöre il . . ft. . . kr., sage: .... Gnlden .... Nkr. per Stück. Für dieses Offert hafte ich mit dem abgc fondcrt beigeschlossenen Reugclde von . . ft. . . kr. Datnm. Unterschrift dcs Offerenten mit Angabc des Gewerbes. Von dcr k. k. Mlarinc-S'rctilM dco Ncicho-Klirgominilicriums. l"2-3) Kundmachung. ^'^7. Am 3 0. Noveiuber d. I., 10 Uhr Vor-uiittag, wird im städtischen Rathssaalc zu Agram im Wcge öffentlicher Bersteigernng das Einhebimgs-recht der städtischen Viauthgebühren auf die Dauer eines Jahres, d. i. für die Zeit vom 1. Iäuncr 1869 bis 31. December 1869 verpachtet. Die diesbezüglichen Licitationsbedingnissc sind während den gewöhnlichen Amtsstnnden beim Stadt-magistratc cinznfchen. Anf schriftliche, versiegelte Offerte wird nur dann Rücksicht genommen, insofern dieselben vor Beginn der mündlichen Licitation einlangen uud mit dem Vadium, welches auf 700 ft. festgesetzt wurde, versehen sein werden. Bom löblichen Magistrate der königl. Frei Landeshauptstadt Agram, den 10. November 1868. 2004 (4492.) Nr. 1146. Bon Seite der k. k. Militär-Bau-Verwaltung in Laibach wird hiemit bekannt gemacht, daß am 14. December 18 0 8 um 10 Uhr Vormittags in dein k. k. Artillerie-Etablissement zu Stein (im Portierhaus, 1. Stock) wegen Sicherstellung von Bau - Werkmeister - Arbeiten , dan, Senkgrubenraumung in der filial- station Stein auf die Zeit von: 1. Jänner 1869 bis Ende December 1871 eine mündliche Licitationsverhand-lung, wobei auch schriftliche Offerte angenommen werden, abgehalten werden wird. Die sicherzustellenden Werkmeister - Arbeiten umfassen die Instandhaltungs-Arbeiten, dann die Senkgruben Räumung nebst Verführung des Un rathes aus 11 Senkgruben bei den militär-ärari-schen Gebäuden im Pulver-Etablissement zu Stein. Für die zur Verhandlung kommenden Van Werkmeister-Arbeiten sind nachstehende Vadien vor Beginn der Licitation zu erlegen, uud zwar: 1. für Erd- und Mauer-Arbeiten 120fl.ö.W. 2. „ Steinmetz- „ 5 „ „ 3. „ Zimmermanns- „ 40 „ „ 4. „ Ziegeldecker- „ 10 „ „ 5. „ Tischler- „ 15 „ „ 6. „ Schlosser-u.Schmied „ 15 „ „ 7. „ Glaser „ 10 „ „ 8. „ Anstreicher- „ 5 „ „ 9. „ Spengler- „ 5 „ „ 10. „ Binder- „' 5 „ „ oder für die gesammtcn Professionisten - Arbeiten 230 fl. ö. W. — nnd fiir die Senkgrnben-Arbeiten eine Vadium von 25 st. ö. W. Die näheren Licitations- und Contracts-bedingnisse, sowie die Gruudpreise der einzelnen Arbeiten können täglich in den gewöhnlichen Amtsstunden in der k. k. Bau Verwaltungs - Kanzlei zu Laibach, dann bei der k. k. Gebäude-Aufsicht zu Stein eingesehen werden, und wird hier nnr bemerkt, daß zuerst auf jede einzelue Profession licitirt nnd nach Schluß derselben auf die gc sammten Arbeiten die Anbote gestellt werden können. Offerte, die berücksichtiget werden sollen, müssen: 1. mit einer 50 kv. Stempclmarke versehen sein und den gestellten Anbot in Ziffern und Buchstaben genau angesetzt enthalten; 2. das vorgeschriebene Vadium enthalten; 3. bis längstens 10 Uhr Vormittags am Licitationstage wohl versiegelt und mit Angabe des Vor- und Zunamens und der Wohnung des Offerenten bei der Licitations - Commission oder einen Tag früher bei der k. k. Militä'r-Ban-Ver-waltung zu Laibach einlangen; 4. die ausdrückliche Erklärung enthalten, daß sich der Offerent den ihm bekannten, von ihm oder von seinem, sich durch eine legalisirte Vollmacht legitimireudcn Machthaber unterfertigten Verstei gerungsbcdingnissen für die von ihm übernommene Lieferung (Arbeitsleistung) unterwirft. 5. Bei Uebernahme der Arbeiten von zwei oder mehreren Personen muß die Solidarhaftung ^dcm Aerar gegenüber ausgesprochen sein. 6. Die der k. k. Militär Bau-Verwaltung nicht bekannten Bewerber müssen auch legale, vou der hiesigen Handels und Gewerbekammer oder vom Stadtmagistratc zu Stein ausgestellte Zeugnisse über ihre Befähigung bcischließen. 7. Auf Offerte, die den Bedingungen nicht entsprechen oder nachträglich oder in telegraphischer ^orm einlangen, wird, sie mögen wie immer beschaffen sein, keine Rücksicht genommen werden. 8. Müssen die Offercnteu die Licitationsbe dingnisse und die Preistarife entweder persönlich oder mittelst eines gesetzlich legitimirten Vertreters noch vor Ueberreichung ihrer Offerte unterfertigen. Formularien zu deu Offerten können bei der Bauverwaltung zu Laibach und bei der Gebäude-Aufsicht in Stein eingeholt werden. Schließlich wird noch beigefügt, daß jeder Concurrent fich mit seinem Privatsiegel zu versehen hat, um als Ersteher den Bindfaden des Licita-tionS-Protokolls gleichzeitig mitsiegcln zu können. Laibach, am 12/Novembcr 1868. (445a) Nr. 1133. Von Seite der Laibacher k. k. Militär-Bau Verwaltung wird hiemit bekannt gegeben, daß wegen Sicherstellung der genehmigten Adaptiruug des am Laibacher Felde befindlichen ärnrischol'S'lüpetcr-Mnqantto;u einem Pulver-VeM nebst ÄuMhrmlg einer Umflljsttngs-Mauer und eincr kleinen Wm!g!Mte am 16. December 18 6 8, um 10 Uhr Vormittags, in der hicsigeu k. k. Militär - Bauvcrwaltuugs - Kanzlei (Gradischagasfc Nr. 3, 1. Stock) eine Offertsverhaudluug mit Ausschluß jedes müudlichcn Anbotes abgehalten werden wird, wozu Unternehmungslustige hicmit eingeladen werden. Die Bct'östigungssumme beträgt nach dem von der k. k. Censur-Behörde geprüften Elaborat für läullutlichcProfcssiouistctt'Arb'eiten 2700 fl. ö. W. Die einzureichenden Offerte haben auf Per-centen-Nachlässc zu lautcu und müssen, wohl versiegelt, mit einer 50 kr. Stemvelmarke versehen sein, — den Anbot sowohl in Ziffern als auch in Buchstaben geschrieben, den Namen nnd Wohnort des Offerentcn deutlich beigesetzt enthalten, — ferner muß dem Offerte nebst dem vorgeschriebeucn Certificate der Handels- und Gewerbe-Kammer uoch cine 10pcrc. Caution von der obgcnannten Gcsammtsuuuue beigeschlossen sein. Die Offerte müssen längstens am Licitations-tagc, d. i. am 16. December 1868, 10 Uhr Vormittags, in der genannten Kanzlei eingereicht werden, indem auf nachträgliche oder auf solche, die im telegraphischen Wege eiulangen, dieselben mögen wie immer beschaffen fein, keine Rücksicht genommen werden wird. Das bezügliche Elaborat uud die näheren Contracts- und Licitationsbediugmsse können in den gewöhnlichen Amtsstuudeu Vor- und Nachmittags in der k. t. ^iilitär Bau-Verwaltuugs-Kanzlei ein gesehen werden, — woselbst auch Formularieu zu den Offerten eingeholt werden können. Laibach, am 12. November 1868.