Amtsblatt zur Laibacher Zeitung. ^-. 11^. Montag den 19. Mai 1851. Z. 246. a (1) Nr. 3UUU. Kundmachung. In Folge Erlasse dcö hohen k. k. Finanz-Ministeriums vom 5. Mai 1851, Z. 6506, wird mit Beziehung auf die hohen Erlasse vom 18. Februar und 11. März d. I. bekannt gemacht, daß von nun an die Hinausgabe der Ncichsschatzschcine schöpfi wlnde, kein weilerer Anspruch zustande, alb insofern il!>ien ein Pfandrecht gebührt. ! Obcrlaidach am 5. April !85l. 6- 6«5. (<:) Nr. 1^26 Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Gottschee wnd hiermit bekannt gemacht: Es habe über das Ansuchen des Iac. Kobelitsch v. Neufriesach, gegen Ioh. Maichen von Oradey, wegci, aus dem w. ä. vergleiche «lllo. 29. Mai l8'<9, schuldige, 430 st. c.8> e., die errc. öffentliche Fcilbietung der, dem i!etztevn gehörigen, im dießgenchilichen Grundbuche un-icr Nectf. Nr.436 vorkommenden,zuGradetz (ionsc. Nr. 5 gelegenen '/^ Urb. Hübe, im gerichtlich erhobenen Hchätzungswerthe von 200 fi., bewilliget, und zur Vornahme derselben die Feilbleiungslagsahungen am den I. Juli, 2. August und 3. September l. I., vormittags von 9 bis 12 Utzr, in loco Gradctz mi! dem Beisätze angeordnet, da!) dle Realilat bei de> eisten und zwcitcn Feilbietung nur über oder um, bei der dritten aber auch unter dem Schätzungswerthe wird hintangegeben werden. Das Schähungsprolocoll, die Limationsbeding-msse und der Hrunvbuchscxttact können bei diesem Genchte eingesehen werden. K.K.Bezirksglricht Gottschee am 12. April 1851. ^6?9.^(2) ^"^ Nr. 1422. Edict. Vor dem k. k. Bezirtsgenchle Krainburg h^be„ aUe Diejenigen, welche an die Verlassenschaft der an» 16. März ,851 zu Kramburg verstorbenen Io Hanna Siruppi, ledigen Äü.aersiochter, als Glau blger cme Forderung zu stellen haben, zur Amnel ^ U"d Dauhuung de>seiden den 27. Mai l. I, üruy um 9 Uhr zu erscheinen oder bis dahin ihi Anmeldungsgesuch sch'iMich .„ überreichen, widrigem ciesen Glau^gern an oie Verlasienschaft, welln sl^ durch dle Gezahlung der ayqcmcldelen Forderung er,chopfl würde, kni, weitcrei 3,ispruch zustande, al« lniofern ihnen ein Pfandrecht gcbühtt- Krainburg am 10. April 1851. Der k. k. Bezirksnchter: Bruner. > ! 3- 628. (2) Nr. 1849. Edict zur Einberufung der V e r la fsen scha fts-G l ä n b i g e r. Vor dem k. k. Bezirksgeiichte Sittich haben alle Diejenigen, welche an die Verlassenschalt des den 13. März l. I. verstorbenen Realicätenbesitzers, Joseph Stermolle, vulßo Skeibez von Vier, als Gläubige,-eine Forderung zu stellen haben, zur Anmeldung und Dai'thuung derselben den 20. Mai 1851 zu erscheinen, oder bis dahin ihr AnmeldungSgesuch schriftlich zu überreichen, widrigens diesen Gläubigern an die Ver-lassenschaft, wenn sie durch die Bezahlung, der ange.-meldeten Forderungen erschöpft wü,de, kein weiterer Anspruch zustande, als insofern ih«en ei», Pfandrecht gebührt. Sittich am 14. Mai l83I. 5 593. (3) Nl. 1922. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Senoselsch wild hiemit bekannt gemacht: (5s habe Jacob, Sohn des Bailhelmä Kabec, von Bründl, gegen die unbekannt wo befindlichen ^rben ode, Rechtsnachfolger des Lurenz Smerdu von Bründl, die Klage ö« pi-gy«. 9. April 185l, Nr. 1922, aus Anerkennung des Eigenthums der zu Blündl liegenden, im Wrundouche der vormaligen Herrschaft Senosetfch «uli Ulb. S<7. 357^7 vorkommenden Vierielhude, und zugleich auf Ve.iahrl- und Erloschene,klaiung folgender, auf obbezeichneter Reali« tät in llsuiw hastender Schuldposten , als' 1) Der Forderung des Anton Urbas, laut Schuld-bnefes vom 4. Sept. I8l7, pr. 13tt ss. 50 k:.; 2) der des, Joseph Deuzak von Senvselsch, aus der Schuldodligalion vom 1?. Jänner 1803, oeäii-t, am l^>. April 1806, an Ul-. Äluß, pr. 500 fi.; — 3) der des Mathias Dollenc, laut Schuldbriefes vom 19. Febr. 1U07, pr. 1200 ft. ; — ^) der des Martin GM von Ncißdors, laui ^chuloobiigatwn vom 22. Jänner 180!), pr. 300 fi.; — 5) dcr des Anton Mayorö.ö, laut Schuldobliganon vom 17. Jänner 1810, pr. 1200 fi.; __ d) der des Andreas Dolles, la^t Bestandcunlractes vom 15. Ollober 1810, pr. 1396 fi.; — ?) der des Anton Klanscher laut ge-nchillchen Einverständnisses vom 5. März 1811, pr. 9c, fi. 8^ kr.; — 8) der des Barthslrna Fenar,. "", laul Schuidbrieses pr. Ii7 ft. 49 kr., — und 9) der des Anton Pregl und Andreas Wisi.k von Pulle, laut Vergleiches vom 26. Apul 1805, pr 641 fi. —angebracht, womrer zur mündlichen Ve^ Handlung die T«g,atzung aus den 15. Juli 1851 um 9 Uhr Uommlags vor diesem Gecichle anberaumt werde. Hievon weiden die unbekannt wo befindlichen Erben ocer Rechtsnachfolger des Lorenz Smerdu, so wie die ebenfalls unbekannten Tabularglaubigec mit dlm Anhange in Kenntniß gefttzl, daß zu ihrer Vertheidigung und aus ihre Gefahr und Kosten ein ^ur-alol- llcl l»elum in der Person des Hrn. Barlhelmä ^merdu von üüründl, aufgfstlllt wurde, und daß sie zur Tagsatzung enlwedei pelsönlich, oder durch einen bevollmachtlgltn Sachwalter zu erscheinen oder dem (äuralor ihie Behelfe milzulheilen haben, alö ' sonst dieser Nechtsgegenst^nb mit dem Lctzlecn allein aus-getragen wirt'. K. k. Bezirksgericht Senoselsch am 9. Aprll 1851. Der k. k. Bczirkslichler: I e n k 0. ö 597. (3) ^Nr. »096. Edict. Von dem k. k. Vezirksgelichte Feistritz wird hiermit bekannt gemacht: Es sey von diesem Ge-richie über das Ansuchen des Herrn Joseph Dom ladisch von Zkistritz, gegen Joseph Uienko von Sme. rije, wegen vom intern schuldigen l00 fl ,.„5 jährlicher 50 st,, seit 5. August l84l bis Ende December 1U42 nack Abschlage von 95 fi MM e.8.0 , in die erceulive öss.nil.che Verstäge.una der' dem vctzie.n gehongen, lm Glundbucke der 5)^ schalt Prem ««l, Urb. Nr. 1 vortuend „^ l.tat .n nme^e, lm getlchlUch erhobenen ^cka.unas. wenhe von 3058 fi. 15 k. M. M u d d^ Fahr-nme. °ls^ealuat, zur Vornahme derselben vor >e,em berichte die Fe.Idielungstags.tzungen auf den 18.^um, auf dm lU.Iuli und auf den 18. August, I oeSlual iUo'Millag von 9 bis 12 Uhr mit dem anhange destlmml worden, daß diese ckcalilat nur bei der letzten auf den 18. August l«5l angedeuie-ten Fcilblllung bki allenfalls mchl erzieltem oder übtlbolenem Schä'tzungswcr'he auch unler demselben an den Meistbielcnden hintarigegeben welde. 274 Die Licitationsbedingmffe, das Schatzungspro-tocoll und der Grundbuchsertract könnm bei dicscm Gerichte in den gewöhnlichen Amtöstunden eilige sehen werden. K' k. Bezirksgericht Feisiritz am l0. April 1851. Z. 60l. (3) Nr. 57!5- Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Planina wird hiemit bekannt gemacht: Es sey über At-.su^en dee Michael Tckavc von Zala, gegen Johann Sklle von Odtlhlelnen, in die executive Feilbie^urig der dem Letzlern gehörigen, wegen «37 si. 43 kr. e. «. c. in Execution gezogenen, im Grundbuche Haaöberg «uli Rectf. Nr. 9l5/I und 9l6 vorkommenden, gerichtlich auf 1546 fi. geschähen Realitäten gewilliget, und es seyen zu diesem Ende drei Ftilbietungstermine auf den 23. April, 23. Mai und 23. Juni 185!, jedesmal früh 9—12 Uhr in loco der Realität mit dlm Beisätze angeordnet worden, daß diese Rea. lilaten nur bei der drillen Feildietung auch unter ' ihrem Schahungswerlhe hinzugegeben werden. Das Scha'tzungsprolocoll, die Licilationsbc« dingnisse und die Grundduchsertracle können hierge-lichts eingesehen werden. K. k. Bezirksgericht Planina am 24. October 1450. Nr. 275l. Anmerkung. Die erste Feilbielurigstagfatzung ist zu Folge Einverständnisses der Parteien als abgehalten anzusehen, und wud zur zweiten Feildic-tungstagsatzung auf den 23. Mai l I. geschrit» ten werden. K. k. Bezirksgericht Planina am 22. April 1651. Z. 621. (2) Kundmachung. Das auf dem Bahnhöfe Littai der k. k. südli, chen Staats - Eisenbahn ganz neu und solid hergestellte Gasthaus, 2 Stock hoch, bestehend zu ebener Erde aus: 2 Schank-Zimmern, I Küche sammt Speis-Gewölbe, Wohnung für den Wirth, 3 geräumigen Kellern ur.d I Eisgrube; ferner: I Kaufmanns« Gewölbe ^ sammt dazugchö-I Bäckerei ? rigen Wohnungs- I Fleischerei ^ Localttätcn, für welche Gewerbe die Herrschaft das Befugmß bereits in Handen hat; im Iten Stockwerke: Aus einem geräumigen Saale nebst 3 separaten Paffagiere «Zimmern, 1 Vorzimmer zum Saal und I Kaffeh» Küche; dann eine Wohnung mit 2 geräumigen Zimmern, Küche und Vorzimmer, ist vom I. Juni an, entweder ganz oder auch in einzelnen Theilen zu vergeben. Hierauf Resiectircnoe wollen sich gefalligst persönlich bei dem Verwaltungsamte der Herrschaft Ponovitsch nächst Littai anfragen, wo ihnen auch die weiteren Bedingungen bekannt gegeben werden. Verwaltungsamt der Herrschaft Ponovitsch am 12. Mai 1851.___________________ Z. ett«. (3) Hn der Herrengasse Haus Nr. 211 ist zu Michaeli d. I. eine Wohnung im 2ten Stocke gassenseitig, bestehend aus 7 heizbaren Zimmern, einer Sparhcrdküche, nebst Speis. Keller und einem großen Dachboden, zu beziehen. Nöthigen Falls könnte auch ein Stall, nebst Wagen und Heuremise beigegeben werden. Anzufragen beim Hausmeister.____________ 3. 593. (3) Bekanntmachung. In Unterschischka bei Laibach ist das Haus an der Hauptstraße, Nr. 82, nebst emem Acker zu verkaufen. Das Nähere ist beim Hauseigen-thümer zu erfragen. Z. 568. (3) Ein Fräulein, die unlängst angekommen ist. wünscht in sehr schön Weißnähm und sehr schön Weißsticken Unterricht zu ertheilen. Das Nähere ist am St. Iakodsplatz Nr. 149 beim Hausmeister zu erfragen. Z. 243. u. (1) Nr. 3922. Kundmachung oer k.k. Bezirks-Hauptmannschaft Laibqch. Betreffend die Ueberreichung der Hausbeschreibungen und Hauszins-Bekenntnisse für die Zeit-Periode von Georgi i85: bls dahin i352. Um die, die Stadt und Vorstädte Laibachö betreffende Hauözinssteuer für das Verwaltungö-Iahr 1852 ermitteln und bemessen zu können, ist es nothwendig, daß die vorgeschriebenen Hausbeschreibungen und Hauszins-Fassionen für die Zelt von Georgi 1851 bis Georgi 1852, auf dte dlö nun üblich gewesene Art bei der an die Stelle des Kreisamtes getretenen Laibacher Bezirks - Hauptmannschaft, innerhalb der unten festgesetzten Termine, wahrend der vor- und Nachmittagen Amtö-stunden eingereicht werden. Die Herren Hauseigenthümer und Hauöad-ministratoren der Stadt und Vorstädte Laibachs werden somit aufgefordert, sich bey der Abfassung der Hausbeschreibungen, dann der Hauszins-Bekenntnisse genau nach der in voller Wirksamkeit bestehenden Belehrung vom 26. Juni l820 zu be-nehmen, so wie nicht minder die zusammengestellten Beschreibungen, dann Fassionen vor der Fertigung und Ueberreichung bei der hiesigen Bezirks-Hauptmannschaft einer abermaligen Prüfung zu unterziehen, und zwar: ») Ob die Bestandtheile des Hauses, mit dem, demselben Hrn. Hauselgenthümer gehörigen, im Stadtbezirke liegenden Wirthschafts- oder Gewerbs-Gebäuden genau und vollständig aufgenommen seyen. K)Ob die jährlichen Miethzmse, mit Einschluß jener von den Kram-Läden, dann von den Ständchen in den Vorhäusern genau und gewissenhast angegeben erscheinen. c)Ob die ausgewiesenen Miethzins-Posten von sämmtlichen Wohn-Parteien in Ansehung der Richtigkeit des Zins «Ertrages gehörig geferw ä) ob alle auf die Verfassung der Zins-Fassionen erflossenen höheren Vorschriften beachtet wurden. Bemerkt wird ferner, daß zu Folge des h. Gubernial - Intimats vom 24. Juli 1840, Z. 18051, in die Hauszins-Bekenntnisse auch die Feucrlösch.-Requisitcn-Deposl'torien und die Fleischbänke einbezogen werden müssen, weil für die genannten Ubicationen, wenn sie auch keinen reelen Zins-Ertrag abwerfen, doch im Wege der Purification ein angemessenes Zins-Erträg-niß ermittelt werden kann. Die Unterfertigung in den Fassionen, sowohl von Seite der Herren Hauseigenthümer, als auch von Seite der Wohn - Parteien hat, falls sie des Schreibens kundig sind, in der Regel eigenhändig zu geschehen, im entgegengesetzten Falle haften sie für die Angaben ihrer Gewaltsträger. — Die Namensfertigcr der des Schreibens nicht kundigen Parteien, von denen die in der Fassion ausgesetzten Zins-Beträge genau angegeben werden müssen, bleiben für das beizusetzende Kreuzzeichen verantwortlich, und es wird hier nur noch beigefügt, das zur Namens« fertigung Niemand aus der Familie oder aus der Dienerschaft des Hauseigcnthümers verwendet werden dürfe. Bei schreibensunkundigcn Hauseigenthümern muß das beigesetzte eigenhändige Kreuzzeichen auch noch ein zweiter des Schreibens kundiger Zeuge bestätigen. Die mit der genauen Prüfung der eingebrachten Hauszins.Fassionen beauftragte Bczirks-Hauptmannschaft erwartet, die Hcnen Hausei« genthümcr werden die selbst benutzten, oder die an ihre Verwandten, an Haus-Administratoren und an Hausmeister überlassenen Wohnungen mit den Zinsungen der an Dritte vermietheten, Ubicationen in ein billiges Verhältniß stellen, um dadurch den lästigen officiosen Miethzinö-Ausmittlungen und Local-Erhebungen zu begegnen, weßhalb jene Bestandtheile, welche die Herren Hauseigenthümer selbst benutzen, um die nämlichen Beträge in Anschlag zu bringen sind, um die sie im Falle der Nichtbenützung an andere Parteien wahrscheinlicher Weise vermiethet Werden könnten. Zur Ueberreichung der so eben besprochenen Haus-Beschreibungen und der Hauszins-Ertrags-Fassionen sind nachstehende Termine festgesetzt worden, und zwar: Der innern Stadt: der 2. Juni 1851 für die Häuser von O^c. Nr. I — «5. « .. ,, nu ---- 14,1. " '' .........' " ,32 - ,!»?, "^ " " " " " '»« " 26». " « " " " " " «i.bisincw. D e r V 0 r st a d t S t. P e t e r : der 7. Juni 1851 für die Häuser von ^on,^. Nr. 1 — 65 „ 10. „ „ „ „ „ „ „ " ?« "V^ „11. „ „ „„ „ „ „ „ 12s ,nol..3iv.I.Me,^. Der Kapuziner -Vorstadt: der 12. Juni 1851 für die Häuser von (^on^. Nr. 1—83 und I^Ulna (^. Der Gradischa- Vorstadt: der 13- Juni 1851 für die Häuser von 601,80. Nr. 1 bis 76 und I.lUel'il ^. Der Polana - Vorstadt: d« 1,. Juni 1851 für die H«uft° Nr, ^^ ^ Der C a r l st ä d t e r . Vorstadt und H u h n e r d 0 r f : der ?7 Juni 1851 für die Häuser «ud 5«^. Nr. 1 - 25 und I^r« l). dann für die Häuser 5nd 5«n«. Nr. 1 - 54 und blö I^Uera (.. DerVorstadt-Tyrnau. der 18. Juni 1851 für die Häuser «nd ^cn5.. Nr. 1 - 80 und I^iUera ^. D e r V 0 r st a d t - K r a k a u : der 20. Juni 1851 für die Häuser 8»b 5on^. 1-75 und bls Litten (.. D e m C a r 0 l i n e n - G r u n d e : der 2l. Juni 1851 für die Häuser «uk (^n8e. Nr. 1 — 36. Einfache Erklärungen, daß sich der Stand der Mietyzinse seit dem vorigen Jahre nicht geändert habe, werden nicht angenommen. Wer diese oben angedeuteten Fristen zur Ueberreichung der Hausbeschreibungen und der Zins' Ertrags-Bekenntnisse nicht zuhalten sollte, verfallt in die nach §. 20 dcr Belehrung für die Haus-eiaenthümer 'vorgeschriebene Behandlung. Obgleich schließlich die so eben besprochenen Eingaben in der Regel von den Herren Hauseigenthümern selbst überreicht werden sollten, so will man davon jedoch nur gegen dem abgehen, daß die respective« Herren Hauseigenthümer z" dieser Uebergade lediglich solche Individuen verwenden werden, die zur Behebung etwaiger ^ stände eine entsprechende Aufklarung zu geben, oder eine Belehrung aufzufassen lm Stande s'"d. K. K. Bezirks - HauptmannsclM. Laibach am 12 Mai 1851. Thomas Glantschnigg, k. k. Bezirkshauptmann.