207 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 28. Freitag den ä. Februar 1869. (42—y sii. 128. Edict. . Beim k. k. Bezirksgerichte Gurk ist eine Ad-Mttenstelle mit dem Gehalte von 800 st., in: "orrüämlgsfalle mit 900 st. zn besetzen. Gesuche sind bis ?. März d. I. vemi Präsidiunl zu überreichen. Klagenfurt, am 3. Februar 1869. ^l"n Präsidium des k. k. Landeogcrichtes. (37^2) Nr. 764. Kulldmachung. 3m Wiederbesetzung von erledigten Anscul-""enstcheu, und zwar:' einer mit Adjutum für das Herzogthum Steierinark, und . zwei ohne Adjutum für das Herzogthum Kram, "Nd j)ie Bewerbung eröffnet. besuche sind im vorschriftsinäßigen Wege bis znm 15. Februar l. I. ,..^s gefertigte OberlandesgerichtsPräsidiniu zu Men. , Graz, am 28. Jänner 1869. ""lPMhjm„5eg ^-^- Ol'erlaudeogesichlcs. (40^ Nr. 147. Edict. ^ei dem k. k. Landesgerichte in Graz ist ^^fsicialstelle mit dem Gehalte jährlicher 525 st. stuf ^ornickungsrechte in die höhere Gehalts- '^ von 630 st. in Erledigung gekommen, ciek" ' ^e^erbcr um diese Stelle haben ihre ''""lig legten Gesuche im vorgeschriebenen Wege .. bis 12. Februar 1 869 "^ dem Präsidium des k. k. Landesgerichtes Graz ^ liberreichen. Graz, am 30. Jänner 1869. ^lcr k. k. Landeogerichts-Prnsident. (4i^7i) Nr?159? Aeferullgs- Ausschreibe». ^rd ^" ^"' ^ ^' Bergdirection Idria in Kram R4O0 Metzen Weizen, 5H«>0 „ Korn, '"VM c^O" „ Knkurutz ^N >!^'^ unter nachfolgenden Bedingungen Und ' ^as Getreide muß durchaus rein, trocken sein, und der Mctzen Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukurutz 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirthschaftsamte zu Idria im Magazine in den cimcn-tirten Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Qualitäts-Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurückgestoßene Partie anderes, gehörig qualificirtes Getreide der gleichnamigen Gattung um den contractmä-ßigcn Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zn interveniren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. k. Wirthschaftsamtcs als richtig und nnwider-fvrechlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung macheu könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide !ooo Idria zu stellen, nnd es wird auf Verlangen desselben der Wertsfrächter von Seite des Amtes verhalten, die Verfrachtung von Loitsch nach Idria mn den festgesetzten Preis von 24 Neukreuzer vr. Sack oder 2 Metzen zu leisteu. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme' des Getreides entweder bei der k. k. Vergdirections- ^ casse zu Idria oder bei der k. k. Landeshauptcasse zu Laibach gegen classmmä'ßig gestempelte Quittung, wenn der Erstcher kein Gewerbsmann oder Handelstreibender ist, im letzteren Falle aber gegen eine mit einer 5 kr. Stempelmarke versehene sal-dirte Rechnung. 5. Die mit einem 50 - Neukrmzer - Stempel versehenen Offerte haben längstens bis 38. Februar R869 bei der k. k. Bcrgdircction zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern Willens ist, und der Preis luoo Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körner-gattuugcn lauten, so steht es dem Bergamte frei, den Anbot für mehrere, oder auch nur für eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sicherstellung für die genaue Zuhaltung der sämmtlichen Vertrags - Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein 10pcrc. Vadium entweder bar, oder in annehmbaren Staatspapicren zu dem Tagcs-course, oder die Quittung über dessen Deponirung bei irgend einer montanistischen Cassc oder der k. k. Landeshauptcasse zu Laibach anzuschließen, widri-gcns auf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Contrahent die Vertragsverbindlichkei-tcn nicht zuhalten, so ist dem Aerar das Recht eingeräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden sowohl an dem Vadium, als an dessen gesammtem Vermögen zu regression. 8. Denjenigen Offerenten, welche keine Getreide-Lieferung erstehen, wird das erlegte Vadium allsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo-dann er die cine Hälfte des Getreides bis Ittften März <8ttN, die zweite Hälfte bis Mitte April R86O zu liefern hat. 9. Anf Verlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreide - Säcke von der k. k. Berg-direction gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspesen, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligen Verlust an Säcken während der Lieferung haftend. 10. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zn ergreifen, durch ^welche die pünktliche Erfüllung der Contractsbe-dingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber auch ^demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen ! bleibt, die derselbe aus den Eontracts-Bedingun-gen machen zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich bedungen, daß die aus dem Vertrage etwa entspringenden Rcchtsstreitigkeiten, das Acrar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sicherstellnngs- und , Efecutionsschritte bei demjenigen im Sitze des Fis-!calamtes befindlichen Gerichte durchzuführen sind, i welchem der Fiscus als Geklagter untersteht. Von der k.k. Bergdirection Idria, am 1. Februar 1869. M-2) Nr. 808. Kundmachung. Im Bürgcrspitalshause sul> Consc.-Nr. 271 in der Spitalsgasse kommt für Georgi dieses Jahres eine schöne Wohnung mit 5 Zimmern, Küche, Speisekammer und Holzlege zn vermiethen. Die nähere Auskunft wird Hieramts ertheilt. Stadtmagistrat Laibach, am 26sten Jänner 1809.