l»5l Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Rr.2l7. Donnerstag den 24. September 1874. (452) Nr. 9333. Ernennung. Vom k. k. Oberlandesgerichtc in Graz wird hiemit bekannt gemacht, daß Josef Pölz, als mit Iustizministerial-Erlaß vom 21. Mai 1874, Z. 6256, ernannter Notar für Kronau den Eid am 5. September 1874 abgelegt hat. Graz, am 16. September 1874. (435—2) ^lr. 2036. Concursausschreibung. Beim Staatsbaudicnste in Kram sind eine Bcmadjunctenstelle in der X. Nangsklasse mit den lystemluäßigcn Bezügen und zwei Bauprakticanten-stellen mit je einem Adjutum jährlicher 500 st. zu besetzen. Bewerber um eine dieser Dienstesstellen haben ihre documentierten und insbesondere mit dem Nachweis der vorgeschriebenen Studien versehenen Gesuche längstens bis letzten Oktober 1874 bei dem gefertigten Landespräsidium einzureichen. Laibach, am 13. September 1874. K. k. Landcsprnsidium für Kram. Der l. l. Hofrath: Widmann iu. p. (450-^s " Nr.^8761^ Elteuntnis. Im Namen Seiner Majestät des Kaisers hat das k. k. Landes- als Preßgericht in Lalvach über Antrag der t. k. Staatsanwaltschast zu Recht "tannt: Der Inhalt des in der am 15. September 1874 ausgegebenen Nummer 109 der in Laibach "scheinenden slovenisch politischen Zeitschrift „Äo-^VULe" cmf h^ e^sjen und zweiten Seite abgedruckten, uiit ,/I':^»)IM" —„^lugllidaliHö^über-'^^bcnen, mit ,,V«0iuu »votu ^0" beginnenden "^ "^lllio älch'6 kloliotl^'o" endenden Leitarti-^lS begründe den Thatbestand des Vergehens der Störung der öffentlichen Ruhe nach dem § 65 lit. a ^l- G. und des Vergehens gegen die öffentliche ^uhe und Ordnung nach dem 302 St. G., und A werde nach § 493 St. P. O. vom 23ten ^" 1873, Z. 119, und der §§ 36 und 37 ves Preßgesetzes vom 27. Dezember 1862, N. G. B. cr. 6, die ilber Ansuchen der k. k. Staatsanwalt-Mft verfügte Beschlagnahme der Nummer 109 h m 15. Septeinbcr 1874 der besagten Zeitschrift . e»«itigt und zugleich die Weiterverbreitung der ge-achten Nummer verboten, sowie die Vernichtung ^ "üt Beschlag belegten Exemplare, dann die Mlblimg bes versiegelten Satzes des beanstandn Artikels der- obigen Zeilschrift angeordnet. Laibach, am l 9. September 1874. ^3—1) ^lr.12680. Pvstezpedientenstelle. Die Poste^pedicntensteÜe bei dem k. k. Post-1^ " Dilce, womit die Iahresbestallung pr. . ^" ft. und das Amtspauschale pr. jährliche 40 fl. ^bunden ist, ist gegen Leistung der Caution pr. ft. und gegen Dienstvertrag zu besetzen. ^ s. Bewerber um diese Stelle haben ihre . genyiindig geschriebenen Gesuche, unter Nachwei-liche ^""^ Standes, Schulbildung, des sitt-tzip """b moralischen Wohlverhaltens und der ""mogensverhältnisse bei de- binnen drei Wochen "nd ^ ' ^ ^direction in Trieft einzubringen, tlciren " ""^geben, ob sich dieselben bereit erstellen"" zu" Postbetriebe geeignetes Locale bei- Triest, am 20. September 1874. Von der k. k. PoftdirecUon. (391—3) Kundmachung. Der Stadtmagistrat bringt zur allgemeinen, Kenntnis, daß zum Schutze deS Feldeigenthumes im Stadtpomerium mit heutigem Tage ! Vier Feldhüter bestellt und beeidet wurden, welche als Erkennungszeichen im Dienste das städtische Wappen tragen werden. , Stadrmagiftrat Laibach, am 26. August 1874. Nr. 11605. Nsstui Magistrat «piosno^nkLimm, 6» ^ Ukl8wvi1 iu V M88^o V201, litßli doäo iwä ^u«l-M6U^ V 8luidi Mv8tui ^lb U08i1i. äus 26. »vxu8Ul 1874. (408—2) Nr. 11539. Kundmachung. Am 24. d. M. vormittags wurde in der Spitalgasse eine Brieftasche mit einer Barschaft von 36 st. gefunden. Eigenthumsanfprüche darauf sind innerhalb eines Jahres vom Tage der dritten Kundmachung an Hieramts geltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist nach den Bestimmungen des a. b. G. B. tz 392 darüber verfügt werden würde. Stadtmagistrat Laibach, am 27. Aug. 1874. "(444II.3) Nr. 103. Schulenanfang. An der Lehrerinnenbildungsanstalt und der damit in Beibindung stehenden Uebungsschule zu Lalbach beginnt das Schuljahr 1874/5 mit dem heil. Geistamte am 1. Oktober. Die Anmeldungen neueintretender Zöglinge und jener Schülerinnen, welche in die erste, zweite oder dritte Klasse der Uebungsschule einzutreten wünschen, finden am 28., 29. und 3 0. September nachmittags in der Directionslanzlei der k. k. Lehrerbildungsanstalt statt. Zur Ausnahme in den ersten Jahrgang der Lehrerinnenbildungsanstalt wird das zurückgelegte 15. Lebensjahr oder die Bollendung desselben im Kalenderjahre, Physische Tüchtigkeit, sittliche Un-bescholtenheit und die entsprechende Borbildung gefordert. Außerdem sind einige musikalijche Borkenntnisse erwünscht. Der Nachweis der Borbildung wird durch eine strenge Aufnahmsprüfung geliefert. Die Aufnahmsprüfung zum Eintritte in den ersten Jahrgang erstreckt sich auf nachstehende Gegenstände : Religionslehre, Unterrichtssprache, Geographie und Geschichte, Rechnen, geometrische Formenlehre, Naturgeschichte, Naturlehre. Bei der Anmeldung ist beizubringen: a) das zuletzt erworbene Schulzeugnis; l>) der Tauf- oder Geburtsschein; 0) ein Gesundheitszeugnis. Neu eintretende Schülerinnen haben sich in Begleitung ihrer Eltern oder deren Stellvertreter unter Nachweisung des Tauf- oder Geburtsscheines, allfälliger Zeugnisse (Schulnachrichten) zu melden. Auch die der Lehranstalt bereits ungehörigen Zöglinge und Schülerinnen müssen sich längstens bis 30. September persönlich oder schriftlich melden. Die Tage der Aufnahms- und Wiederholungsprüfung werden fpäter bekannt gegeben werden. Laibach, am 19. September 1874. Direction der k. k. Lehrerbildungsanjtall. (445—3) Nr. 204." Schulenanfang. An der k. k. Lehrerbildungsanstalt und der damit in Verbindung stehenden Uebungsschule zu Laibach beginnt das Schuljahr 1874/5 mit dem hl. Geistamte am 1. Oktober. Die Anmeldungen neu eintretender Zöglinge und Schüler findet am l 28., 29. und 30. September vormittags in der Directionskanzlei der k. k. Lehrerbildungsanstalt statt. Zur Aufnahme in den ersten Jahrgang der Lehrerbildungsanstalt wird das zurückgelegte 15te Lebensjahr oder die Bollendung desselben im Ka^ lenderjahre, Physische Tüchtigkeit, sittliche Unbe scholtenheit und die entsprechende Borbildung ge fordert. Außerdem sind einige musikalische Bor-kenntnisse erwünscht. Der Nachweis der Borbildung wird durch eine strenge AufnahmSprüfuug geliefert. Die Aufnahmsprüfung zum Eintritte in den ersten Jahrgang erstreckt sich auf nachstehende Gegenstände: Religionslehre, Unterrichtssprache, Geographie und Geschichte, Rechnen, geometrische Formenlehre, Naturgeschichte, Naturlehre. I Bei der Anmeldung ist beizubringen: u) das zuletzt erworbene Schulzeugnis; d) der Tauf» oder Geburtsschein; 0) ein Gesundheitszeugnis. Neu eintretende Schüler haben sich in Begleitung ihrer Eltern oder deren Stellvertreter unter Borweisung deS Tauf- oder Geburlsscheines und allfälliger Zeugnisse (Schulnachrichten) zu melden. Auch die der Lehranstalt bereits angehörigen Zöglinge und Schüler müssen sich längstens bis 3 0. September persönlich oder schriftlich melden. Die Tage der Aufnahms- und Wiederholungsprüfungen werden später bekannt gegeben werden. Laibach, am 19. September 1874. Direction der k. k. Lehrerbildungsanstalt. (449—2) Nr. 8076. Wegen der zu Pototschendorf der k. k. Be< zirkshauptmannschaft Rudolsswerth ausgebrochenen Rinderpest wird infolge Erlasses der hohen k. l. Landesregierung in Laibach vom 17. September d. I., Z. 7300, die Abhaltung von Biehmärkten in dem ganzen Bereiche der BezirkShauptniannjchaft Gurkfeld bis auf weiteres untersagt. K. k. Bezirkshauptmannschaft Gurkfeld, am 18. September 1874. (448—3) ' Nr. 6079. Rinderpest. Mit Bezug auf die hierämtliche Kundma chung vom 13. September l. I., Z. 6011, aus Anlaß des Rinderpestausbruches in Wisaiz werden noch die zur k. k. Bezirkshauptmannschaft Gottschee gehörigen Ortsgemeinden Bidem, Großpölland, Großlaschiz, dann von der Gemeinde Malgern die Ortschaften Kletsch, von der Gemeinde Aueröperg die Ortschaften Kleinlaschiz und Rafchiza und von der Gemeinde St. Gregor die Ortschaften Unter-podpolane, Finkooo uad Bukouc in den Seuchen-grenzbezirk einbezogen. Was hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird. Rudolfswerth, am 20. September 1874. Der l. l. Vezitlshaupunann: Ekel.