^I " ^-^ ^r. 3^7. Montag den 27. October 1851. Z. 580. « (2) Nr. !N43. j Kundmachung. Nachfolgend wird in Folge hohen Finanz Ministerial-Erlasses vom 8. d. M,, Zahl 14733, das allerhöchste Patent vom 7. l. M , womit die allerhöchsten Bestimmungen in Bezug aus die directe Besteuerung für das Verwaltungsjayr 18^2 getroffen werden, zur allgemein ^ennt- ^^k^teuer-Dlrection.aibacham I.. ^7stav'Grafv.Chorinsky..^ Wir Franz Joseph der Erste, von lRottes Gnaden Kmser von Oest rretch; ?önig von Ungarn und Böhmen, Kö-nia der Lombardei uno Veneoiqs, von Dalmatien, Croatien u. Slavonien, Ga-lizien,Lodomerien und Illyrien, König von Jerusalem :c. :c.; Erzherzog von Oesterreich; Großherzog von Toscana und Krakau; verzog von Lothringen, von Salzburg, Steyer, Kärnten, Kra:n und der Bukowina; Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mahren; Herzog von Oder- und Nleoer-Schlesien, von Modena, Parma, Piacenza und Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teichen, Friaul, Ragusa und Fara; qefürsteter Graf von Habsburg, von Tirol, Kyburg, Eörz und Gradiska; Fürst von Trient und Vrixen; Mark. graf von Ober- und Nieder-Lausitz und in^strien-, Grafvol^Hohencmbs, Feld. kirch, Bregenz, ^onnenberg :c. :c ; Herr von Trieft und Cattaro und auf der windijchenMark; Großwoiwoo der Woiwodschaft Serbien :c. :c. Mit Rücksicht auf die Bedürfnisse deö Staates, welche im Velwaltungsjahre 1852 eintreten werden, finden Wir nach Vernehmung Unsers Ministerrathes und Unseres ReichöratheS folgende Bestimmungen zu erlassen: I. Im Vcrwaltungsjahre 1652 sind die Grundsteuer, die Gebäudesteuer, die Erwerbsteuer und die Einkommensteuer sammt den Zuschlagen zu diesen Steuern in dem Ausmaße und nach den Bestimmungen, die für das Verwalcungs-Jahr !851 vorgeschrieben wurden, zu entrichten, insofern Unser gegenwärtiges Patent nicht eine andere Bestimmung enthält. 2. Den Kronländern, in welchen die Grund« steuer nach den Ergebnissen des stabilen Katasters umgelegt wird, ist für das Verwal-tungüjahr 1852 oas Kronland Schlesien und Dalmatien, dann die »i-uadt Krakau sammt dem Krakauer Gebiete mit dem Bei-satze eingereiht, daß daselbst die ordentliche Grundsteuer mit sechzehn Procent des Cata^ strata Reinertrages zu bemessen ist. 3 Mit der Einführung deö stabilen Katasters in Krakau und dem Krakauer Gebiete werden statt der bisher bestandenen, unter der früheren Regierung eingeführten direkten Austagen auch die übrigen unter 1. aufgezählten dirccten Steuern nach den für Gali-zicn geltenden Bestimmungen in Wirksamkeit gesetzt. 4. Da in Ungarn, Siebenbürgen, Croaticn, Slavonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temescr Banate die Operationen des Grundsteuer-Provisoriums im laufenden Vcr-waltungsjahre noch nicht zum Abschlüsse ge? bracht werden, so sind in diesen Landern die zu Folge Unserer Entschließung vom 2. November I85U für das laufende Verwaltungsjahr angeordneten oirecten Steuern auch im Ncrwaltungsjahre 1852 einzuheben. 5. Im lombardisch - vcnctianischen Königreiche sind die directen Steuern nach den Bestim- > mungen Unseres Patentes vom II. April 1851 mit dem für das ganze Verwaltungs-Iahr 1852 entfallenden Ausmaße cinzuheben. Unser Finanzminister ist mit der Ausführung dieser Anordnungen beauftrag!'. Gegeben in Unserer Haupt - und Residenzstadt Wien am 7. October im Eintausend Achthundert Ein und Fünfzigsten, Unserer Reiche im dritten Jahre. Franz Joseph. rke Neustadtl, Landstraß, (Äurkseld und Welchsersicin abzukommen habe, oH dagegen eine neuerliche PüchtvcrsteigeruligHuechand-lung zur SlchersteUung des Verzchrungssteu.r-Balges vom Wcln-, Weinmost, und Ovstmost-al,6schank>,', dann vom Vichschlachten und Fleisch-oerkaufe lm Umfange aller nachdenannten, im dleßft,r!gen Amtsbereiche gelegenen Steuerbezirke für das Werwaltungsjahr 1dj52, mit oder ohne Vorbehalt der stillschweigenden Vertragserneuerung, unter den in der hierortigen Kundmachung vom 13. August 1851, Z. 9897 (Amtsblatt zur Laidacher Zeitung vom 21., 22. und 23. Auaust l851< Nr. 191, 192 und 193) cnt- haltenen Vertragsbedingungen Statt finden, und daß dieselbe am 2 9. October, um 19 Uhr Vormittags bei der k. k. (Zameral - Bezirksvcrw^l-tung in Ncustadtl, und zwar zuerst nach einzelnen Bezirken, und dann für den ganzen Complex abgehalten werden wird. Pachtandote können entweder durch schriftliche Offerte, welche b's zum 28. October !851 um tt Uhr Abends im Bureau des k. k. (Za-meral - BM Berücksichtigung bleiben müßten. Die Ausrufspreise enthalt folgende N e b e r s i cd t Für den Vcrzehrungs-Steuer-Bezug Ausrufsprcrö für ern Jahr ,. „, ^, . « im Steuer« und lll^pect. ^"^< ^, !s^^"e^ s Zusammen lm politischen Bezrrke Gerichtsbezirke Ausichanke Flelschverkause ^^________ ____________st. ! kr. _____st. j kr j st. kr. ^ Gottschee .... «499 — 1299 - 7lM9 — Wottschee . . < Großlaschitz . . . 2799 - ^»9 - 35<>9 — ^ j Reifnitz . . . 5999 - 1299 - 629!, - St Martin . . . 3399 - l!N9 - 3999 — Nasscnfuß .... "l399 - !999 — 53 ^ Gärten . . . — „ 553 » „ „ Weiden . . .33 „ 389 ,, '> „ Hochwaldlingen . 142 » 1237 ., >, „ unproductioem Boden 4 » 12>5 ., » zusammen . 257 Joch 455 IH Klst Das Gut Fraucnstcin liegt eine Halde Meile oder St. Veit, dem Sitze der Bezirkshauptmmmschaft mid des Bezirkscollegialgerichtes in freundlicher, romantischer Gegend. Das im mittelalterlichen Baustyle aufgeführte, mit Steinplatten gcdcckte Schloß steht auf mäßiger Höhe und über dcn Nebengebäuden. Es enthalt im ersten Stockwerke eine Wohnung twn 10 Zimmern, cme Küche und cine HauscapeUe, z>: ebener Crdc «der 2 Zimmer, cine Küche, eine Badstüdchcn, eine Waschende, 2 große Keller i:n» 3 noch größere Grwöl-de licdst einem Brunnen. Um den geräumigen Schloß Hof führt im ersten Stockwerke ein offener, breiter, cin-gl.'»uölbter Gang, vo» dein man ln den, cine große Fernsicht bietenden Saal komml. Nahe am Schlosse, doch etwas tiefer liegt das mit Schiefer gedeckte geräumige Meierhaus. Unter diescm befindet sich die ebenfalls mit Schiefer gedeckte, mit neuem Brennapparate versehene Branntwein-Fabrik, die Hausschmicde, cin bedeuten» dcs Kellcrgedaudc mit Schüttboden, eine große Wa-qcnremise und eine mit Schindeln eingedeckte Haus mühle. Das Stall - und Stadelgebaude, wie die kleine Nagenrcmise, ist aliqrdrannt, und gegen deren Auf» bau eine Feuervcrsichcrungssumme von 3250 fi. zu l)cden. Der zum Aufbau nöthige Steinbruch, wie die Sandgrube, besindet sich auf eigenem Grunde fest an der Baustelle. Auf eigenem Grunde kann auch die Ziegelbrennerci errichtet werden. Noch wird vemclkt, daß ein großer Theil der Stallmauer gut brauch dar ist. Die Accker wie die Wiesen, welche wasserleitig sind und fast nur süßes Hcu geben, sind im besten Oultnrzustande. Diese Grundstücke sind mit den Weiden, und Waldparzellen, biß auf einen Wald von 22 Joch, zusammenhängend und geben daher eine eigene Jagd im Umfange von 235 Joch. Das Gut Frauenstcin wird einschließig der bereits zur Entschädigungs-Verhandlung gekommenen Zraucnsteiner Gülte, und des zur Branntweinbrennerei gehörigen, bei 3000 fl. MM. werthen Brennapparates, um l 4.000 st. MM. ausgebolen. Jeder Licitant hctt vor seinem ersten Anbote zu Handen der Licitationscommission 1400 fl. MM. als Radium zu erlegen. Vom Meistbote hat der Ersteher binnen l4 Tassen >n,ch der Licitation den vierten Theil zu Han-de" dcs Verkäufers bar zu bezahlen, und die zweite N"te zu einem Viertheile dcs Meistbotcs binnen ei.-ncm halben Jahre nach der Acitation entweder bar zu bezahlen oder an anderen Hypotheken pupillarmä-ßia sicher zu stellen. Die verbleibende Hälfte ist unter Einem mit der anllidbüchlichcn Umschreibung des Gutes Flauenstein von Eduard von Schwercnfeld an feinen Blsitznach-folacr am ersten freien Satze dilscs Gutes zu inta» dulircn, fallb der Ersteyer nicht die Zahlung derfcl-l)eü die jcdoch vor dcr Umjchreibung zu geschehen hätte, vorziehen würde. Bis zur Zahlung ist der rückstandige Meistbot vom Tage der Licitation jährlich mit Fünf von hundert Gulden zu verzinsen. Das Inventar wird nach erfolgter Veräußerung des Gutcs Frauenstein abgesondert veräußert werden Was bci dieser gerichtlichen oder außergerichtlichen Veräußerung bis 1. Februar 1852 nicht an Mann gebracht wird, hat der Erstehcr dcs Gutes mit Inbegriff der Anfaat um den gerichtlich zu er-hebendei, Schätzungswert!) zu übernehmen und so gleich zu bezahlen. Hat der Erstehcr den mit der Freiherr v. Dick-mann'schen Nadgewerkschaft abgeschlossenen Waloab stockungs.-Vertrag einzuhalten, ohne auf den bedungenen Kaufpreis einen Anspruch machen zu können. Der ^andtafcl-Ertract, der Grundbesitzbogen, der WaldabstockungS-Vertrag und die l!icit»Ulons-Be. dingnisse können vor der ^»citation am Gute Frauen-stein, bei der Licitation aber bei diesem Bezirksgerichte eingesehen werden. K. k. Bezirksgericht Klagenfurt II. Section den l6. October 1851. Z. 1308. (2) Nr. 2371. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Stein werden die un-bekannt wo befindlichen gesetzlichen Erben des am 29. December «848 zu Marburg aü mlot,t»lo verstorbenen Militär.Gemeinen und gewesenen Triester ^Findlings Franz Perjatu aufgefordert, binnen Jahr und Tag, von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diescm Gerichte zu melden, und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbs-erklärung anzubringen, widrigens die Vcrlafsenschaft, im Falle dieselbe nicht angetreten seyn wird, vom Staate als crblos eingezogen würde, und den sich allenfalls später meldenden Erben ihre Erbsansprü» che nur so lange vorbehalten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. K. k. Bezirksgericht Stein am 30. Juli 185l. ?.. »298, (2) Nr. 2920, Edict zur Einberufung der V e r lass e nsch afl 6 - Gläubiger. Vor dem k. k. BeziiksglOchle Großlafchiisch hadcu alle Diejenigen, »v.lche an die Veilassensch^f oeö den 31. Iäim'er »85» verflöge,>en Iacoo Pc>m. von Präoolc, a!5 Oläudia.cr eine Ho>rc,ung zu steUeü yaden, zur Änmcloung m>0 Daityuung reistldln ocn «. öiovcmt,'li d. I. zu crschcincn, oder bis dähi., iyr Anii,el0Ui!gsges^ch schilsilich zu Übcrrlichcn, w'0ll-gcns diesen Gläudlgern an dic !Uel^ffenschc,it, ,».'e,,n sie rulch lie Bez^ylung der angemeldelell Fordeiu^ gen erschöpic würde, kein weiieier Anspruch zustande, als insofern ihnen ein Pfandrecht gebührt. >tt. K. Bezilksgerlchc Großlaichifch am 2^. äugust 1851. Z. 1297. (2) Nr. 2431, Edict zur Einberufung der V erlassen fcha f: s- Gläubiger. Vor dem k. k. Bezilksgenchie Großlaschiisch haben alle Diejenigen, welche an die Vetlasseiischas, oer den 7. August 18)0 verstorbenen Maria Pezynit l'on Löffle5,, als Gläubiger eine Forderung zu stellen haben, zur Anmeldung undDaühuungdetseloen ten 12. Diovemoec I. I.zu erscheinen, over bib dahin ihr Anmel-duügsgcsuch schlifllich ^,^ üdcriliHen, widligcnc cieicn Gläubigern .,n o>e Vcrlassenschaft, w^nn sie durch die Bezahlung der angemeldeten Forderu« gen lrschöpit würde, kem weilerer Anspruch zustande, als insosrcn ihnen em Piandlecht geoührl. K. K. Bezirksgenchi Großlafchiisch am 2^< ^uli !85l. Edict zur Einberufung der Vcr lassen scha fts- G l ä u d i g e r. Vordem k. k. Bezirksgerichte Großlaschitsch haben alle Diejenige", welche an die Verlassenfchast des den 24. Juni 1851 verstorbenen Johann Kralich, von Hloßltpplem, als Gläudiger eine Forderung zu stellen haben, zur Anmeldung und Danhumig der. selben dcn 10. November d. I. zu erscheinen olei bis dahin ihr Anmeldungsgesuch schrifillch zu ül'errei.-chen, widtigens d,e,cn Gläubigern an die Ve,l>,ssenschaft, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten Folde>ungen erschöpft würde, kein weuerer Ai,. spruch zustande, als insofern ihnen ein Pfandrecht ae. bührt. " K. K. Bezirksgericht Großlaschilsch am 25 August 185 l. Z. 1288. (3) Nr. 4477. Edict zur Einberufung der Verlasse nschafts. Gläubiger. Vor dcm k. k. Oezilk5gerichle in Dberlaibach hal'kn alle Diejenigen, welcbe an die Verlassenichast dcs, den 2b. M.nz d. I. im ilaibacher Eivllsptlale verstorbenen Andreas Kopaisch, Kaischlcrs zu S'Uich-gray Nr. 21, als Gläubiger eilie Forderung zu stehen haben, zur Anmeldung und Darthuung derselben den 5. November l. I. Früh 9 Uhr hieramts zu erscheinen, oder bis dahin ihr Anmeldunssßgrsuch schriftlich zu überreichen, widiigens diesen Gläubigern an die Ve^Iasseiljchafs, wen.-? sie durcb die Bezahlung der angemeldelen Forderungen erschöpft würde, kein weiterer Anspruch zustande, als insofern ihnen cin Pjandrechl gebührt. Obtllaioach am 3U. August !85l. Z 1290. (3) Nr. 4995. Edict zur Einberufung der Verlasfenscha sts- Gläubiger. Vor dem k. k. Bezirksgerichte Oberlaibach haben alle Diejenigen, welche an die Üjerlassenschaft des dcn 16. Juli d. I. verstorbenen Hosstätters Johann Merselkar, von Vs!-2(ltmc Haus Nr. 43, als Glau. biger cinc Forderung zu stellen haben, zur Anmeldung und Darthuung derselben dei, 19. November l. I. Früh 9 Uhr hieramts zu erscheinen, oder bis dahin ihl Änmclduiigsgesuch schriftlich zu überreichen, widrigcns diesen Gläubigern an die Verlassenschaft, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft würde, kein weiterer Anspruch zustande, als insofern ihnen ein Pfandrecht gebührt. Dberlaibach am l8. September 1851. Z. 1289. (3) Nr. 4525. Edict zur Einberufung der Ve rlassen f chaft s« Gläubiger. Vor dem k. k. Bezirksgerichte Oberlaibach haben alle Diejenigen, welche an die Verlassenschaft des den 21. December 185l verstorbenen Kaischlers Florian Vodnik, zu Podreber Haus Nr. l, als Glaubiger cinc Forderung zu stellm haben, zur Anmeldung und Darihuung derselben den 19, November l. I. Früh 9 Uhr hicramts zu erschnnen, oder bis dahin ihre Anmeldlingsgcsuche schriftlich zu überreichen, widrigens diesen Gläubigern an die Vcrlafsrnschaft, wenn sie durch Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpjt würde, kein weiterer Anspruch zustande, als insofern ihnen ein Pfandrecht glbührt. Oberlaibach am 5. September 185!. Z 1281. (3) Nr. 3232. Edict- Von dem k. t. Bezirksgerichte Sittick wird be. kannt gemacht: Es habe in die erecutive Feiloietung o,r dem Anloi, Supall^hizh gehörigen, im vormaligen itzrundouche dcs Gutes Gcschieß sul) Nectf. Nr. 40 oorkomnnnden Halbhubr zu Pungerl, wegen dem llnlon Sckinger von Dollenavas aus dem Ullhnle ddo. 19 ^Plil »85 >, ^i. »337, schuldigen 66 fi. 47kr. u.,;d illnscl, o. ». e. gewiUiget, und zur Vornahme oerselben die Tags tz^ng auf den 31. October, den 2. December IxZl, und auf den 7. Banner 1852, jedesmal um >l) Uhr Vooniltags im Orie der Rea.-licäl mic cem Anhange angeordnet, daß diese Realität nur del der letzten Fcill'ielungö-Tagsatzung unter hem gerichtlich erhobenen Schahungwerlhe pr. 1130 fi. l kr. hirüangegrben werden würde. Der Orundbuchserlracl, das Schatzungsprotocoll, und die üicicalions^edingnisse können zu den gewöhn^ llchcn Aml55undln hier eingesehen weiden. Sittich am 22. August 1851. H 1294. s3) Nr. 4890. Edict. Von dem k. k. BeKksgelichle Wallenberg wild hiemit bekannt gemacht: Es hade übcr Ansuchen der Maria Smrekat von Hrastze l?ei Scrjuzh, «lypi-gy« »0 Oktober d. I.. Nr. 489N, in die verstiiznunqs'. wnse Veräußerung aus freier Hand der ihr aekdii. aeli, bei dem Grundbuch« der vormaligen HenlckaN Münkcndorf«.,» U.b. Nr. 275 vorkommenden kalb n Hude sammt Wohn. und Wirthsch^s/ebaude. um den Ausrufspreis pr. 800 ft. und ^ E'lag emes Vad.umS pr. l50 si. zu Ha„d nv^i^ c»al.onscomm.„.on gewilligt,, und zur Vornahme »olcher d,e Tagsatzung auf den 27. Ottober l. I ron ?"l. «^." '"" der Realuät anberaumt. Wovon dle Kausiust,gen mit dem Bemerken in Kennlmß «e-setzl werden, daß die Licitaliol.5bedmg."'lse «nd dec ^rundbuchseilraclalliaalich m den gewöhnl.cken Amtl!' stunden hieramts emaesrhen werde" können, und daß umer dem obigen Ausrufspleise lein Anbot angenom' men weide. ^ H. k. Bezirksgericht Wallenberg am l?. Otto» lber l85l. 616 Z. 1300. (3) Nl. 3947. Edict. Von dem k. k. Beznksgenchte St. Martin wild tnemit kund gemacht: Man habe über Ansuchen des Erecutionsführers Aeorg IUovar llß nrgss. l?. Ollo bcr l. I-, die mit dießgerichttichem lüescheide v. 19. August d. I., 3 2965 bewilligte, aul den 22. Sep. temdel, deu 22. October und den 22. November l, I. ansseoldnete erecutive Feildietung der dem Ierni Mo'.z gehöligen, zu Volaulje uillei lHonscrip. Nr. 20 pclegenen '/^ Hübe bis auf weiteres Anlangen des Epeculionsführer sisiitl. Ss. Mattin am !7. October l851. Der t. k- Ve^ilslichter: Zhuber. Z. 1270. (.3) Nr. 301 l. Edict. Von dem k. k. Bezilkscollegialgenchl^Wlppach wi?d bekannt gemacht: Es hade Franz 8ivi>i von Moöiunik mn dem besuche tzp^sitn v«ro>dn«l nx«dln wüide. K. f. Bizut5c>.'Ueglalglncht Wlppach a»n 22. Seplemder 185'. Der k. k. Landesgerichlsrath: Dr. Tomschiy. Z. 1271. <3) Nr. 3535. Edict. Von dcm k. k. Bezirks Collegi>ü'Gerichte Wip-p^ch wild bekannt gemach:: Es habe Fvanz »ivio, uon ^Inöiunik, mit dem besuche (!« pr»«». 17. Juli 1851, Z. 353^, um die Löschung der, auf seinen, in dem Grundbuche des hrwcsenin Gutes Schwitzhuien «ul, Gb. Kol. 15, Post ^)ir. 35, Urd. ll, Rnrf. -1.7. V0llumm>.nden ^e^llilalen, alä: Acke,- u lem ^ouFlm odei Ul-iljllü nlill lli^l, »5er 2» vn^f), Ackcr Kttson» u Duliliki o^er l>a ^on^i l«m un bem Hause s^nnnl Wieje Klil-onu, ,:nd endlich c.uf dem H.mse «ut) ^oi.ss. '^r. ll ln !>l,-m«:.-äuoeii, — hasienden ^a^puslen, al5'. », jkl,er auä d,lle5, seit 8. März »796 intabulilt mil 429 fi. lä. CM., oder 505 fi. 3-W.; b^ jencr aus dem Begleiche vom ll. März 1796 zu dunsten des lia>nl>chen Slephan Furlan, un» kckamum Auicnlhattls. s«it l0. Holi>ung 179? int^'ultlt mil 183 ft. I'/, kr. KM-, oder 2,5 ft- 18 kr. 3. W., — und um d,c iKdi^lal-Vurladung dieses Hypoihtkai' ^)laudigl,Z gebeten. Dem zufolge wird Stephan Furl in und dessen undttaiinle Nechisnachfclger auigeforderl, blnnen Vogen gr. ^. 3^i kr. Conventions. Münze. 2Vir erlaube» uns «us diesen zweite« Theil des Handbuches für Gemeinden, inüber sonders diejenigen l?. 'U', Herren Pränumeranten aufmerksam zu macken, welche siel» be« re its den ersten Theil dieseS Handbuches iu der ersten 2lufia^r beiaesckasst haben. Zugleich mit diesem zweiten Theile ist erschienen: die zwette, melfach vermehrte Austage deö in allen Theilen der Monarchie mit außerordentlichem Beifall aufgenommenen Werkcö: Handbuch fnr Gemeinden. Ein Leitfaden für Bürgermeister oder Richter, Gemcinderäthe und Gememdeaus- schüsse ln Gemeinoeanttsangelegenhetten. Nebst einem kurzen Ueberdlicke über die constitutioneüe Verfassung und Verwaltung des österreichischen Kaiscrstaatcs, v o » Ernest May erHose r, k l Ccncepts-Ndjunctm bei der k f, V^irkshauptmannscha't zu Großmzrr^dorf. Erster Theil. Preis für 23 Druckdogen broschitt I st. 48 kr Die außergewöhnliche Theilnahme, welche dieseS Buch in seiner «rsten Auflag in allen The'lel, der Monarchie, und vor Allem bei den Gemeinden gesunden har, die ehrende Anerkennung, welch« demselben von Seite der Nehörde und der öffentlichen Kritik zn Theil murd.-, m^che» jede weitere Anempfehlung der zweiten Aussage dieses Handbuches überMig. Die Verlagsbllchhandlunsi erl^ubr sich nur zu bemerken, daß die zweite Aufiage dieses Handbuches i», Te^yte vielfach vermehrt eischeint, und besonders schätzenswerthe neue Beiträge, i>, der klaren, faßlichen Darstellung der neuen Ginquartirunsts Vorschriften, des Gesetzes über die Disciplinargelvalt, in einer kurzen Zusammenstellung der auf die Postange' legeuhciten Bezug nehmcnven Velordnu>'ge» erhalte» hat. Während der erste Abschmtt über die Verfaß iung und Verwaltung in d>es,r zweiten Aussage gekürte ist, hat der Herr Verfasser eine besondere Ausmerksa»"' keit der Verbesserung in dem zweiten Abschnnte über das Gemeindewesen zngewendet, und eine besond^ Sorgfalt der möglichst vollständigen Ausarbeitung des Capitels der Drtspolizei geschenkt. Et»"'' wurden in den Capiteln über GcwerbSsachen, Straßensachen u s. w, wesentliche Verbesserungen "" Vermehrungen angebracht. In dem re,chhaltiqen alphabetischen Inhaltsregister endlich, welches der Herr Verfasser ^ müht war, m,t Rücksicht auf die deutlichsten Tchlagwövter, dere» da6 Weik an l l00 enthält, z"s'"'. menzustellen, ist «in treffliches Mittel geboten, sich über jeden einzelnen FaU eben so schnell Racy zu erhole», ale man ihn eben bedarf.