I nte llige nz - V l att zur Laibacher Zeitung. .HK 96. Donnerstag den !2. August 18^1. ^Meteorologische Beobachtungen zu Laibach im Jahre 18411 !Wassersia,>o^mpegelnächst ^ i der Emmünomig deK Lai- ^ ! Barometer Thermometer!!! Witterung j^^"'?^«"Sa" ?^^"'1 3 ^ ! ^ich Mittag Abends Früh l Mitt.lAbd«^ "^üh Mittags .Abe>ids ^7"^------------------,------- — !,5!lUeb7i schön lschöi, i a i ^ ', . i 5. 17 6.2 »7 70 ,7 7,9 — 1, — »4 — »9!ls. ht'ler heiter heiter ,— 0 > ' ! ^ . ^ 6.. 27 8,5 »7 U,i ,7 7.4l_. ,4 __ ,5 ^ ^ s h,i^ f h«iter/s. heiter — 0 > 2 ! 6 . ! ?-! »7 7,9 27 »<, «7 »,5> - ,5 —.»4 — »7 f. heiter Regen heiter — 0 ! 2 « i «.'27 U.^ -7 8u «7 7.5 - »4 —,»2 — »« Nebel f. heiter s. heiter' — 0 ^ » . 9' '? 7.1 '7 6.9 «7 6.4. - ,ä - «5 - «<,! Nebel i. heiter f. heiles - 050 ' !^< 27 6.5 27^6^2^71 7.,j — !i6 — »5 ^ «7^ f. heiter wolkiq sDonnw i — « 6 » Aennltche Verlautbarungen. Z. 1132. (1) Nr. 2512. Versteigerung eines Guß 0 fens. In Folge hohen Gubernial-Decretes vom 26. Juli d. I., Z. 19472, wird am 22. Au« gust d. I. Vormittags von 9 bis 12 Uhr in dem hierortigcn Sitticherhofe ein in Erübrigung gekommener, gegossener Meißner Ofen, im Gewichte von 875 Pfund, gegen bare Bezahlung an den Meistbietenden im Versteigerungswege überlassen, wozu Kauflustige erscheinen zu wollen eingeladen werden. — Laibach am 6. August 1841. Z. 1136. (5) Nr. 91. Minuendo-Licitation. Zur Ueberlassung der in Folge löbl. k. k. Cameral - Bezirks-WerwaltungS-Verordnung vom 17. v. M., Z. 5731, im Sitticher Hofe zu Laibach für das Verwaltungsjahr 1841 vor« zunehmenden, an Maurerarbeit auf 52 fl. 44 kr.; an Tischlerarbeit auf 16fl.; an Schlos« serarbeit auf 21 st. 24 kr.; an Klampferarbeit auf 75 fi. 56 kr.; an Bmderarbcit auf 10 fl.; an Hafncrarbctt auf 31 st. 40 kr.; an Glaserarbeit auf 1 st. 12 kr.; an Anstreicherarbeit auf äst. 10 kr., und Malerarbeit 8 fl., zusammen auf 225 fi, 6 kr. bemessenen Conseruationsher-stellungcn wird am 19. d. M. Vormittags um 11. Uhr hierorts eine Minuendo-Licitation ab« gehalten werden, wozu man die Unternehmungslustigen mit dem Beisatze einladet, daß die Baudevise und die Bedingnisse bei der Licitation und auch früher hier eingesehen werden können. — Verwaltungsamt der k. k. Fondsgüter zu Laibach am 6. August 1841. vermischte Verlautbarungen. Z. lvl,. (2) Nr i29i. E d i c t. Von d,m k. k. Bezirksgerichte Oberlaibach wird bekannt gemacki: OK habe Anton Smolle von Stein, sammt Mitintesefsenten, um die Ein« berufung und sohinige Todeserklärung des über 2. '1'. Publicum, ihn zum Beginne seines Etablissements mit reichlichem Zuspruchs zu unterstützen, und die Versicherung hinzunehmen, daß es stets sein eifrigstes Bemühen sepn werde, dasselbe in allen seinen Anforderungen auf's Beste zufrieden zu stellen. __________ E. Aichholzer. Z. 1146. (1) Kundmachung. Es wünscht Jemand einen Weinoder Bierfchank auf Rechnung zu übernehmen. Jene, die geneigt seyn sollten, einen solchen Schank zu überlassen, wollen sich des Naheren wegen auf der Polanavorstadt Nr. ,6, sm ersten Stock rechts über den Gang anfragen. Ein Hammerwerk in Obersteyermark, Iudenburger Kreises, con-cssswmrt a„f zn?e> Zerrer>fcuer mit emtw Schlage, cm Streck- oder Blechfeuer nnt «mem Schlage, welches gegenwartig zur Stahlerzeugung benutzt wird, an «inem be-fländgen Wasser und in einer sehr vorthellß haften Straßen, und Kohlgegend ßlleqen, w>rd wtgen eingetretener Fcm.llen-Vechälr-n,sse dls Flgenthümers unter sehr günst'ge^ Bcdngungen zum Verkaufe angeboten. Mlt d'escm Hammerwerke steht in Verbindung em Freigut mit grundherrlichen Bezügen und sehr bedeutendem Trundeigenihume, befon» dels an Waldungen, wodurch der Kohlbe-darf für dos Werk beinahe ganz bedeckt ist, dann «ine Mamhmühl? und eine Hufschmied?. Auf mündliche oder portcflfie schrlfiliche Anfragen enhnlt Herr Leopold ?>sik, Hau«<-'nhaber zu Gratz in der Dvimmcmergoße Nr. 817 nähkre 'Auökus,ft. 585 Nubevnial - Verlautbarungen. Z. il2o. Nr. 16043. Verlautbarung über ausschließende Privilegien. — Die k. k. allgemeine Hofkammer hat unterm 7. Juni i6Hl, Z. 2l55o, nach den Bestnn-mungtN des allerhöchsten Patentes vom ZI. März «332 dle nachstehenden Privilegien zu Verleihen befunden: z. Dem Johann v. Os« sowski, ehemahligem Bergwerks-Beamten, wohnhaft m Pyedry im Königreiche Pohlen, (Bevollmächtigter ist Michael Poczmski, wohn, haft u, Wltn, Iostphstadt, Nr. 3l und 22), für die Dauer von sechs Jahren, auf die Erfindung eines beweglichen häuslichen Dampf-Schw'tzbad-Apparates, der aus tincm gewöhnlichen (einem Kleiderschränke ähnliche) Schran» ke sammt einem Kessel mit dem dazu gehörigen Sicherheits, Ventile, Nöhren u. s. w., und ei» mm Wasserbehälter für das kalte Wasser be-stehe, zum Baden für eine Person, welche jedoch darin stehen, sitzen oder liegen kann, diene, und folgende Vortheile gewähre, daß er z) in jedem Zimmer und Stockwerke wie ein ande« res Mtuble ohn« Umstände aufgesttll: und gebrauch» werden könne; 2) daß der Dampf in einem Kessel (der auch zugleich zum Theekochen verwendbar ist) aus emer kleinen Ouantl-lat Waffer mittelst Spiritus oder Kohlrnfeuer entwickelt werde, und diese Dampfbäder sich entweder aus remcm Wasser beredten lassen, ode« auch mit Zusätze,» mtdlcimschcr Artikel ge> braucht werden können, und entweder auf den ganzen Körper wnken, oder aufemzelne Theile desselben geleitet werden können; I) daß man sich während des Dampfbades mittelst einer ei-gencn Vorlichtung mit kaltem oder lauem Was« ser bespritzen könne, und außerdem ein Wasserfall angebracht sey/woraus ein k«lter Wasser« strahl nur emcr gewissen Kraft in beliebiger Richtung auf irgend einen Theil des Körpers geleitet werden könne; 4) dcß man in diesem Apparate nach Belleben ein kaltes cdcr laues Bad genießen könne, indem man eincn kalten oder warmen Regen auf den Körper fallen lasse, wobei mit dem Wasser ebenfalls Par« sum's oder andere Krauler - Essenzen vermengt seyn können, daß ?s auch der Gcslmdheit nicht nachlheiligsey, wenn uinmterblockcn nach ein» ander mehrere Personen baden; 5) daß in den Apparat fortwährend reine Luft nndrmge, ohne daß der Dampf entweiche, und für schwach-brüstigc Personen, denen das Athmen des Dam» pfes beschwerlich fatte, ein damofc'ich^r Schlauch angebracht sey, rer an den H^ls anschließe, durch welchen man, ohne in der freien Verve« gung gehemmt zu sepn, die Luft des Zimmers genießen könne; endlich ß) daß der badenden Person, welche durch ein Fenster die Umgebungen sieht und conversiren kann, alles gereicht zu werden vermag, ohne daß der Dampf aus dem Apparate herausdringe. — 2. Dem Abraham Dixon, Handelsmann, wohnhaft in B'üssel »n Belgien, (Bevollmächtigter lst der Hof- und Gerichts Advocal Dr. Ho>n,ker, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. lüL) , für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfiw dung und Verbesserung in der Gas-Fabrlka<, tlvn und der Apparate zur Consumtlvn des Gases, Behufs des daraus zu entwickelnden Lichtes, wllche E'sinrung und Verbcffcrung sich i) auf eine Methode der GaS - Präparatlon zur Lichterzeugung aus Steinkohlen, Theec und Oclen odcr sonstigen fetten Materien durch Verbindung mit Wasser beziehe, wobei das Wasser vollständig zeisetzt und aufgelöset werde, bevor das daralls entwickelte Product in denjenigen Thcll des Apparates gelange, wo der Theer, daS Ocl oder die sonstigen fetten Materien aufgelöset werden, wonach die vermengten oder comblnillen Matenen mit geheitzten Oberflächen m Berührung kommen; 2) eine verbesserte Vorrichtung oder Construction deS Apvarates zur Gas»Consumtwn, Bchnfs der Llchterzeugung betreffe. — I. Dem Ganohl Rumberg und Compagnie, wohnhaft in InnS« brück, für die Dauer von fünf Jahren, auf tne Elfindung del dem Aufwinden dec Emschlag-Gesplnnste aller Art auf die Schützcnspü chen, welche darin bestehe: daß dle Schützenspülchcn von verschiedener Größe, mittelst emer sowohl durch Treiben mtt der Hand, als auch durch Treten mit den Füßen, oder jede andere bewegende K^aft m Bewegung gesetzten Maschine gleichzeitig mit verschiedenen Gespinnsten, », 2, 3, H und mehrfach gefüllt werden, wobei sich dlc Vortheile ergeben, daß ,) je nach der Größe der Maschine nach Pelleben 6 bis 40 Schützenspülchen auf einmal gefüllt werden, wobei jeooch zu I bis i« Spindeln oder Spülchen ein die Maschine bedienendes Individuum erforderlich sey, welche Bedienung jedoch lediglich im Einlegen der leeren, Ausheben oer ge, füllten Schüyenspülchen, Knüpfen allfalliger gebrochener Faden und Aufstecken der großen Spulen in den Gatter bestehe; 2) jede Spindel oder Schützcnspülchen von dem anderen ganz» lich unabhängig scy, daher die Arbeit der andern nicht zerstört werde, wenn nne leere Spule eingelegt odcr eine gefüllte auögchoben werde; (Z. Amts «Blatt Nr 96. 0. 12. August 1841.) 586 2) auf acht von einem Knaben oder Madchen beaufsichtigten Laufen/ m einer Stunde 2/,u Siüct Sckützenspülchcn, worauf doppelte Sel^ le in dlr Brelte von i '/2 Zoll gewunden wird, gefüllt wetden, und daß, wenn dae Gcsumnst mehrfach aufgewunben wird, der Spul sich im Verhältnisse auch schneller fülle, so wle belgrö, ßeren Schüyenspülchen für breue Waren mehr Zett erforderlich sey; 4) sich der betreffende Lauf im Falle, als ein Spülchen zur Genüge gefüllt ist, mittelst einer eigenen Vorrichtung von selbst abstelle, und 5) sich der Nutzen el° ncr solchen Maschine besonders be» jenen Fabrikaten, wo der Einschlag mehrfach eingelra» gen wird, ztlge, we>t jeder Faden gleichmäßig gestreckt und fest aufgewunocn werde, und well sich jeder Lauf be»m Bruch elnes einzelnen Fadens, oder wenn em großer Spulen abge» laufen ist, von selbst abstelle, dadurch den Arbeiter zur Nachhilfe mahne, ohne daß der Lauf der übrigen Spülchen unierbrochen werde, was zur Gleichheit der Erzeugnisse beitrage, da be» mehrfachen Spulen durch Hand« ader gewöhnliche Maschinen das Brechen oder Zurückbleiben der Faden übersehen und der Einschlag un» gleich dick werde. — 4. Dem Ganahl Rhomberg und Compagnie, wohnhaft in Innsbruck, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung, alle Gattungen von Drahtstlfien (Drahtnag'l) so zu erzeugen, daß diedre» Ope« rationen deS Abschnndms des Drahtes, der Erzeugung der Nagelköpfe und der Spitzen, wozu jetzt bei Theilung der Arbeit dre> Perso, Nln erforderlich waren, mittelst einer neuen, durch Wasser«, Dampf» oder Pferdckraft in Bewegung gesetzten Maschine, so verewigt seyen, daß während jeder Tour oder Umdrehung der Hauptsache ein St,ften fertig hergestellt werde, und wobei 1) durch den einfachen und smnrel-chen Bau dieser Maschine fast ohne alles Ra< derwerk, bloß durch die Wlrkung von Herz« scheiden nach dem Verhältnisse der Lange und Dicke der zu erzeugenden DrahtiUftcn eine Schnelligkeit von 40 bis iao Touren in emer Mmme «rzweckl, und binnen zwölf Slunden chr; das diM Vicetizo Vodduto ^us Padua am 6. M>il i635 verlllhene fünfjährige, am ie Juni iL^c» um 1 Jahr verlängerte Priv-l'-gulcn, auf die Ersinducig gläserner W^gscha, len für Salze und atzende Flüssigkeu^'n, für das 7. und 6. Jahr; das dem Georg Ascher am l2. Iun, !63g uerllehcne zwnjahrige Prlvllcgium, auf 0lc Erfindung und Verbesserung von Schmelzavparaten, für das Z. und 4. Jahr verlängert worden. — Welches in Gtmaßhelt des allechöchssen Patentes uom 3». März 1832 hiermit zur l>llg«mr,ntn Ke^nt-n»ß aebracht wird. —Lalbach am l. August ,641. Joseph Freiherr v. Weingarten, ^andes»Gouverneul. Earl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, k. k. Vice - Präsident. Joseph Wagner, k. k. Gubernial - Rath. 2. »«««' <>) Lebensversicherung. Ver Nutzen und die Vortheile, welche Lebens' Versicherungen gewähren, können nur um so allgemeiner gefühlt und anerkannt werben, je mehr man in das Wesen dieser Anstalten eindringt, ihre Entwicklung und Verbreitung in den aufgeklärtesten Ländern Eu-«opa's beobachtet, und den Ruf m Erwägung zieht, tvelchen sie durch die anschaulichsten und wohlthätigsten Erfolge sich erworben haben. Eine, solche auf Vorsicht gegründete Anstalt weckt den Geist der Ordnung und Sparsamkeit, schützt den Menschen vor den traurigsten Wechfelfä'llen, bewahrt Familien vor Noth und Elend, sichert dem Re'chen feinen Wohlstand, verbessert dem Minderdegücerten und selbst dem Armen sein, Lage, und kommt der Menschheit in den belrüblesten Verhältnissen tröstend zu Hilfe. Die unter der Firma der k. k. privil. ^ssicui-a-«ione Qunei-ali ^u5trci-ItÄlicl,e von Se. k. k. Ma« jestät mittelst allerhöchster Entschließung vom 25.Iän» „er 1822 huldreichst genehmigt«, und mit besondern Vorrechten versehene Anstalt in Triest, mit einem Fond» von zwei Millionen Gulden Conventions-Münze, über: nimmt solche Versicherungen, so wie andere gegen Feuerschaden auf Gebäude, Geralhschaflen, Verrathe und auf reisende Waren zu Lande und zu Wasser ic.ic. Die Anwendungen der Lebensversicherungen sind so mannigfaltig, daß «s unmöglich ist, si« alle auszuzählen. Folgende kommen am öftesten vor: Erst ens: Versicherungen von Summen, hle bem rechtmäßigen Besitzer d«r Polljze nach Ableben des Versicherten bezahlt werden. Diese eignen sich besonders fur öffentliche Beamte mid überhaupt für Angestellte und Bedienstete, die ein bestimmtes Einkommen haben, welches nach ihrem Tobe «ufhort. Ein Familienvater kann durch diese Versiche» rung für daS Wohl seiner Angehörigen sorgen, die ehne dieselbe nach seinem Tob« nicht allein seiner Stützt, sondern auch aller Mittel beraubt fepn wÜl' ien *). *) Die Haupt Agentschaft erlaubt sich »Inen Fall anzuführen, der sich im vorigen Jahre hier ereignete, und a!S Beweis dienen soll, wie tröstend es für einen Familien-Vater ist, wenn er durch Lösung «iner Lebensversicherungs-Polizzc für ein« bestimmte Summe seiner zurückbleibenden Familie bei seinem Ableben eine Stütze hinterlassen kann. Der im Monat September v. I. verstorbene Herr T. T. Heller, Director der k. k. privil. Zucker-Raffinerie, hat im Jahre l823, wo er bereit« »aö Alter von 50 Jahren «rreicht hatt«, und im »ollkommen guten GesundheilS'Zustand« war, da» lier keineswegs zu vermuthen stand, daß ihn der Tod sobald seiner Familie entziehen würde, waS bloß dem natürlichen Zufalle zugeschrieben werden muß, für die Summe von 2009 fl. «ine Lebens« Wer eine vortheilhaftePachlmig hat, od,r an der Spitze eines Unternehmens steht, das erst nach mehreren Jahren einen bedeutenden Gewinn geben kann, sinbet in dieserEinrichlung »in Mittel, die gehofflen Vortheile seinen Erben auch für den Fall seines frühern Ablebens zu sichern. Si« kann ferner dem unbegüterten, oder sonst vorlheilhaft bekannten Gewerbsmanne das Erlan-gen eines Darlehens erleichtern, indem er eine Polijz« auf sein eigenes Leben hinterlegt. Ein Gläubiger, wenn er das keben seines Schulde ncrs versichert, erlangt di, Beruhigung der unfehlbaren Rückzahlung seines Guthabens. Es kann di» t»< densiängliche Benützung liegender Güter auch für die E^ben verwerthet werden. Ehemänner, di« das Vermögen ihrer Gattlnntn im Geschäfte benutzen, können durch eine Versicherung auf das Leben dieser Letzteren sich vor der Verlegenheit schützen, in welche sie bei Ableben ihrer Frauen durch bic Heimzahlung des Vermögens versetzt seyn würden. ZweilenS: Versicherungen von Kapitalien od»r jährlichen Renten, die an eine Person zu bezahlen sind, wenn diest den Versicherten überlebt. Mittelst diesen kann Jemand jeiner Familie den Besitz einer Verlafsenschafc oder anderer Einkünfte sichern, die im Falle eines frühzeitigen Todes auf andere Erben über« gehen werden. Schulbforoerungen, deren Helmzahlung von einer persönlichen Erbschaft abhängt, können auch auf dies» Welse zu einer niederen Prämie versichert werden. Ein Sohn, der seine Aeltern versorgt wissen will-wenn sie ihn überleben sollten, kann dieß durch ein« solche Versicherung bewerkstelligen. DritlenS: Gegenseitige Versicherungen, wo von zwei versicherten Personen beim Tode der einen die Uebtlltbendt die versichert» Summ« erhalt. Dies» finden ihre Anwendung bei Handwngs.-Gesellschaften, die sich vor dem Uebelstanbe schützen wollen, welcher für die Geschäft» des Ulberlebenden durch die Herausgabe der vom Verblichenen «ingeleg» t«n Capitalien entstehen würde. Ferner können solche von Ebelmten benutzt werben, die sich gegenseitig den Besitz ihres zugebrachten Vermögens versichern wollen, während »s entweder nach den Gesetzen oder in Folge «in,r Uedereinkunft, z. B. die Verwandten der Frau, wenn sie kinder!«« stürbe, turückforbern würden. Viertens: Versicherungen zu Anderer ode? eigenen Gunsten von Capitalien oder llblnslä'na.lichen Versicherung gelöst, und dafür lebenzlanglich sich zur Bezahlung «iner jährlich,« Prämie von 2«8ft. 20 kr. verbunden, schon nach Verlauf d«K em» getretenen achten Versicherungs - Iahrcs überraschte ihn ber Tob,- s«!ne Famili« erhielt hierauf tzi« versicherte Summ» pr. 5000 ft., obschon an Prämien bis dahin nur 2938 st. eingezahlt wor^ den waren.