4!>7 AmtMntt ^ur Laibacher Icitnna Nr. 62. Freitag drn lä.M.'nz 1872. (103—I) Nr. 1U97, CoilcursÄusschrttdullg Zur Betheilung aus der AoclSberger Grotten^ < und Franz Metelko'schcn Invalidenstiftung wird hiemit der Concurs ausgeschrieben und es sind dazu im A. H, Dienste invalid gewordene, in keinem Invaliden Hanse untergebrachte Krieger berufen, wobei auf die erstere die in Adelsberg, auf die letztere aber die im Bezirke Nasscufuß gebürtigen, und in deren Ermanglung andere in Kram ge-bornen Invaliden den nächsten Anspruch habcn. Der zu vertheilende Betrag belauft sich bei der Adelsbcrgcr Grotten-Invalidcnstiftung auf 37 fl. 80 kr. und bei der Franz Mctelko'schen Invalidenstiftung auf 37 fl. 80 kr. Die Bewerbungsgcsuche haben folgende Belege zu enthalten: 1. Den Tauffchcin zur Darnachachtung des Allers und des Geburtsortes; 2. den Beweis geleisteter f. f. ostcrr. Kriegsdienste durch Militärabschicd, P^wttal-Invalidcnur-kunde und dgl.; 3. den Beweis, diß der Bewerber wirklich in diefen Kriegsdiensten invalid geworden ist und die Beschreibung der Art der Invalidität; 4. die Angabe ob der Bewerber ledig, verehelicht, Witwer oder Bersorger anderer Personen ist; 5. das pfarrämtlichc, von der Gemeindcvorstchung bestätigte Dürftiglcitszcugniß, worin genau angegeben sein muß, ob der Bewerber irgend ein liegendes oder bewegliches Vermögen, oder einen Acrarialbczug, etwaigen Dienst odcr ein sonstiges öffentliches oder Privatbcneficium hat. Die diesfäliigcn, nach dem h. Finanzmini- sterialerlasse vom 19. März 1851 stcmpelfrcien Gesuche sind nur im Wege der politischen Behörde, in deren Bereiche der Invalide seinen Wohnsitz hat, und zwar längstens bis En^e d. M. an die k. k. Landesregierung in kaibach gelangen zu machen. Laibach, am 5. März 1872. kä. k. Landesregierung sür Krain. (102—1) "" Nr. 241. KanzlistenstcUc. Bei dem k. k. Bezirksgerichte in Bleiburg ist eine Kanzlistcnstelle mit den systemmäßigen Bezügen in Erledigung gekommen. Die Bewerber haben ihre Gesuche, insbesondere unter Nachwcisung ihrer Kenntniß der slove-nischen Sprache, bis zum 28. März d. I. im vorgeschriebenen Wege diesem Präsidium zu« kommen zu lassen. Klagenfurt, am 11. März 1872. Vom Präsidium des k. k. fandesgerichtes.