Laibacher SCHULZEITUNG. Organ des krainischen Landes - Lehrervereins. Ersc eint ° am 10. und 25. jedes Monats. Xweitei- Jahrgang’. Yereinsmitglieder erhalten das Blatt gratis. Prünumerazionapreise : FürLaibach: Ganzjähr. fl. 2-60, halb j ähr. fl. 1’40. — MitderPost: Ganzjähy. fl. 2-80, halbjähr. fl. 1*50. Expedizion: Buchhandlung Igu. y. Kleinmayr & Fed. Bamberg, Kongressplatz Nr. 81. Inserate werden billigst berechnet. Schriften und Werke zur Rezension werden franko erbeten. 2m slovenischen Schulbücherverlag. In der jüngsten Versammlung des krainischen Landtags wurden bekanntlich auch einige Anträge inbezug auf Schule gestellt. lieber den Dr. ßazlags wegen Verbesserung der Verhältnisse der krainischen Volksschullehrer haben wir seinerzeit berichtet. Ein anderer Antrag, in der 11. Sitzung vom 13. Jänner von dem zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes des Landesausschusses eingesetzten Ausschüsse gestellt, es sei der Landesausschuss anzuweisen, in der nächsten Landtagssession einen Gesetzentwurf bezüglich der Aufhebung des Schulgeldes an den krainischen Volksschulen einzuhringen, wurde einstimmig angenommen. Ueber die Verhandlungen bezüglich eines dritten, in der 8. Sitzung vom 9. Jänner von dem Finanzausschüsse wegen Errichtung eines vom Landesfonde dotierten slovenischen Schulbücherverlages gestellten Antrages bringen wir, da es uns bisher dazu an Raum gebrach, nachträglich ausführlichen Bericht. Der Berichterstatter jenes Ausschusses, Dr. Bleiweis, beantragte, der h. Landtag wolle beschliessen: 1. Der Landesausschuss wird beauftragt, einen Landes-Schulbücherverlag zur Herausgabe von slovenischen Schul- und Uebungsbüchern für Mittel-, Bürger- und Fachschulen zu errichten. 2. Zur Dotierung dieses Verlages wird dem Landesausschusse ein Betrag von 10,000 fl. ö. W. aus dem Landesfonde als unverzinslicher Vorschuss zur Verfügung gestellt. 3. Heber die Erfolge dieses Schulbücherverlages ist dem Landtage jährlich mittelst des Rechenschaftsberichtes Bericht zu erstatten und über dessen Gebarung detaillierte Rechnung zu legen. 4. Die Einkünfte dieses Verlages durch Verkauf der Verlagsartikel können als Vorschuss zur Hinausgahe anderer Schul- und Uebungsbücher im Sinne des Artikels 1, jedoch stets nur in der Art verwendet werden, dass die Forderung des Landes-fondes an diesen Verlag die Summe von 10,000 fl. ö. W. nie übersteigt. 5. Honorare sind den Verfassern aus diesem Fonde nur ausnahmsweise und nur für solche Werke zu bewilligen, welche zum Gebrauche für Fachschulen bestimmt sind, wol aber können den Verfassern einige Frei-Exemplare gegeben werden. Sind die Kosten der Auflage eines Werkes durch den Verkauf von Exemplaren desselben vollständig gedeckt, so sind alle noch erübrigten Exemplare dem Verfasser derselben in das Eigentum zu überlassen. 6. Die Manuskripte sind vor ihrer Uehernahme in diesen Schulbücherverlag der Prüfung von geeigneten Fach-ßiännern zu unterziehen, und haben jene Manuskripte den Vorzug zu erhalten, für welche das k. k. Unterrichtsministerium den Verfassern ßemunerazionen bewilligt oder welche der k. k. Landesschulrat insbesondere empfiehlt. Generaldebatte fand keine statt. In der Spezialdebatte sprach Abg Deschmann gegen die Fassung von Punkt 1 des Gesetzentwurfes. Derselbe hätte nach seinem Anträge zu lauten: .„Der Landesausschuss wird beauftragt, einen Ländesschulbücherverlag zur Herausgabe von slovenischen Schul- und Uebungsbüchern für die von dein Landesfonde dotierten Fachschulen zu errichten“; die Worte: „für Mittel und Bürgerschulen“ hätten zu entfallen. Redner begründet diesen seinen Antrag in längerer Rede. Es sei eine Waldbauschule, die Obst- und Weinbauschule in Slap gegründet worden und nächstens werde eine niedere Ackerbauschule in Unterkrain gegründet werden. Der Zweck dieser Schulen ist, der ländlichen Jugend eine entsprechende Bildung in den verschiedenen Zweigen des Ackerbaues zu erteilen; darum müssen die entsprechenden Lehrbücher in slovenischer Sprache vorhanden sein, darum hat der Landesausschuss schon zu wiederholten malen neue Auflagen dieser Bücher veranlasst, ohne deshalb Bericht zu erstatten, so über Forstschutz, über Forstwirtschaft; ähnliche Kompendien über Weinbau werden folgen. Die Klagen slovenischer Lehrer über den Mangel entsprechender Lehrbücher seien gerechtfertigt; habe man den Zweck gewollt, dürfe man auch mit den Mitteln nicht kargen. Darum sei das Verlangen nach slovenischen Büchern für Fachschulen vollkommen gerechtfertigt. Der Hauptzweck des vorliegenden G-esetzentwurfes sei jedoch auf die Mittelschulen gerichtet. Der Finanzausschuss glaube mit demselben dem Mangel an entsprechenden Schul- und Uebungsbüchern für Mittelschulen abzuhelfen. Es wird im Berichte folgendes scheinbar unumstössliche Argument angeführt: Es ist notwendig, dass die slovenische Sprache als Unterrichtssprache in den Mittelschulen eingeführt werde; der Minister entgegnet stets, das sei nicht wol thunlich wegen Mangels an Schulbüchern: darum müssen wir slovenische Schulbücher schaffen. Nun seien die bisherigen Versuche grösstenteils misglückt. Im September 1878 sei ein Ministerialerlass erflossen, welcher die Unterrichtssprache an den Mittelschulen Krains neu regele. In Krainburg, das man zu einem slovenischen Realgimnasium erklärt, müsse der ganze Unterricht neu organisiert werden. Nach dem Urteile von Fachmännern, das massgebend sein müsse, könne nur eine gewisse Anzahl Fächer slovenisch gelehrt werden, andere müssten durchaus in deutscher Sprache tradiert werden. Gesetzt, es würde uns gelingen, Schulbücher für Mittelschulen, slovenische Uebungsbücher u. s. w. zu schaffen, so ist dennoch der Zweifel erlaubt, ob alsdann das Ministerium die slovenische Sprache als Unterrichtssprache einführen werde. Man beruft sich auf kroatische Vorgänge. Besser wäre es gewesen, diesfalls genaue Erhebungen zu pflegen, da würde man gefunden haben, dass die kroatischen Gim-nasien uns keinesfals als Vorbild dienen können. In Wien und Graz wurde erst jüngst die Frage ventiliert, ob Studierende mit Maturitätszeugnissen aus Kroazien und Ungarn zur Aufnahme an die Universität zugelassen werden sollen. Welches Unglück für slovenische Jünglinge, wenn unsere Mittelschulen so tief sinken sollten, dass sie mit den kroatischen in Parallele gestellt würden! Welches Materiale von Lehrern stellt Krain zur Verfügung? Die Zahl von einheimischen Bewerbern für erledigte Lehrerstellen nimmt zusehends ab. Ein Unterrichtsminister in Oesterreich würde sich selbst in dem Falle, wenn die ausgiebigsten sprachlichen Behelfe vorlägen, gewiss dreimal bedenken, die deutsche Unterrichtssprache an den Mittelschulen sofort aufzulassen und das Slovenische einzuführen. Den Unterrichtsminister leite eben die Reichsidee, derselbe wolle keine sprachliche Schranken unter den Gebildeten der einzelnen Länder aufgerichtet wissen; er könne nicht wollen, dass es slovenischen Jünglingen unmöglich gemacht werde, in Kärnten, Steiermark, Oesterreich ihr Fortkommen zu finden. Für niemanden werde man es endlich als einen Nachteil ausgeben wollen, in der Reichssprache gehörig unterrichtet zu sein. Alle diese Umstände werde der Unterrichtsminister berücksichtigen müssen. Eine Schulliteratur werde ferner schwerlich durch die Bewilligung von 10,000 fl. ins Leben gerufen werden. Nach den Bestimmungen des Punktes 5 sollen den Ueber-setzern keine Honorare gegeben werden, sie sollen Frei-Exemplare erhalten, und wenn die Auliags-kosten eines Werkes gedeckt sind, sollen die noch übrigen Schulbücher den Verfassern bleiben. Zur Abfassung eines entsprechenden Lehrbuches muss ein Lehrer durch eine andere Aussicht verlockt werden, als durch Frei-Exemplare. Es steht sehr in Frage, ob auf dieser Grundlage irgend ein tüchtiger Lehrer zur Abfassung eines Lehrbuches sich herboilassen werde. Selbstverständlich werde man sich mit stümperhaften Uebersetzungen begnügen müssen. Die Schulbücherfabrikazion &7 sei freilich eine sehr schwunghafte, insbesondere die Deutschlands, der sich nach dem Auslande, insbesondere nach Oesterreich ein starker Absatz eröffne. Mit dieser werde man schwerlich eine siegreiche Konkurrenz bestehen. Auch seien die Klagen der Eltern nicht ungerechtfertigt, dass jedes Jahr die Schulbücher wechseln. Gewöhnlich führen dieselben nur ein Eintagsleben. Kaum werde eine slovenische Uebersetzung fertig, so werde ein neues, weit besseres auf dem Markte erscheinen; die slowenischen Schüler aber werden an die veralteten, schlechteren gebunden sein. Zudem nehme das Ministerium keine Manuskripte, sondern nur gedruckte Werke zur Prüfung entgegen. Was für Werke sollen gedruckt werden? Lateinisch-slowenische Grammatiken, lateinisch-slowenische Uebungsbücher, lateinisch-slovenische und griechisch - slovenische Wörterbücher. Aber während den deutschen derartigen Schulbüchern der Weltmarkt offen steht, ist der Absatz für slovenische ein äusserst beschränkter. So habe die Ausgabe des Wolfschen Wörterbuches blos in seinem deutsch-slowenischen Teile über 30,000 fl. gekostet, der Absatz selbst dieses so unentbehrlichen Hilfsbuches sei aber ein so geringer, dass noch ungeheuere Vorräte von der Auflage aufgestapelt liegen. Wie würde es erst mit den Verlags werken der slovenischen Schulbücher stehen? In den nicht sehr trockenen Käumlichkeiten der Burg würden sie der Vermoderung anheimfallen. Es stünden demnach der Gründung eines eigenen slovenischen Schulbücherverlages Schwierigkeiten im Wege, über welche weder der Landesausschuss noch der Finanzausschuss sich eine richtige Vorstellung bilden. Die Summe von 10,000 fl. sei endlich nicht eine solche, um damit das angestrebte Ziel zu erreichen, die Anforderungen würden sich vielmehr von Jahr zu Jahr höher stellen bis zu 20- und 30,000 Gulden. Wenn schon aus Landesmitteln etwas für die Hebung der Volksbildung geschehen solle, so seien andere Wege einzuschlagen. Kleinere Mazionen müssen sich in ihren Kulturbestrebungen an grössere anschliessen. Die slovenische Jugend wird der deutschen Sprache zu ihrem Fortkommen nie entbehren können, aus wolverstandenem Interesse, weil deren Kenntnis die Schätze höherer Bildung erschliesst und die Aussicht auf eine bessere Lebensstellung gewährt. Nicht blos Schulbücher sind Behelfe, um zu einer höheren Kulturstufe zu gelangen, in 'del höherem Grade sind dies die phisikalischen, technologischen und naturhistprischen Sammlungen. Durch den Anschauungsunterricht werde der Gesichtskreis erweitert, nicht durch eine Uebersetzungs-fabrik. Schöne gesunde Schulhäuser, wolausgestattete Sammlungen und Kabinete, wie solche an den Musteranstalten bestehen, werden in der Jugend Begeisterung und eifriges Streben wachrufen. Man möge lieber die Gelegenheit, dass eben das neue Realschulgebäude eingerichtet werde, zu einer entsprechenden reichen Dotazion benützen. Für die vorliegende Fassung des Antrages könne er nicht stimmen, sondern der Schulbücherverlag habe nur für Fachschulen, die aus dem Landesfonde dotiert werden, zu gelten, und da genüge die Einstellung von 4000 fl. ins Landesbudget. (Fortsetzung folgt.) B i e'n e n 1 e b e n. (Fortsetz. u. Schluss.) Lt. Während die Arbeiter in der geschilderten Weise in ungestörter Emsigkeit ihr Tagewerk verrichten, neue Zellen bauen, alte ausbessern, Honig eintragen und Bienenbrod bereiten, scheinen die Männchen, die Drohnen, keinen andern Zweck zu haben, als in unverdientem Wolergehen dahinzuleben; sie nähren sich von dem von den Arbeitern mühsam herbeigeschleppten Honig, und des Mittags, wenn die Sonne recht angenehm herniederscheint, pflegen sie insgesammt einen kleinen Spazierflug vor dem Bienenstöcke zu unter-hehmen. Sollte dies in der Tbat der alleinige Zweck ihres Daseins sein? Nicht doch; lediglich des Wollebens wegen hat die Natur kein Wesen geschaffen! — Kurz nacli der Besitzergreifung der neuen Wohnung vonseite des Schwarmes kann die jungfräuliche Bienenkönigin dem innern Drange nicht widerstehen, ebenfalls so um die Mittagszeit einen kleinen Ausflug zu unternehmen. Begleitet von der ganzen Drohnenschaft, wird sie bei dieser Gelegenheit hoch oben in der Luft von einer Auserwählten befruchtet, was diese - mit dem Tode büssen muss! Dev aufmerksame Bühnenzücbter merkt es an der hach kurzer Zeit heimkehrenden Königin wol, dass die wichtige Tat geschehen und die Zukunft seines Stockes gesichert ist. Schon sechsundvierzig Stunden nach dem „Hochzeitsfluge“ beginnt sie Eier zu legen; unmittelbar unter den obersten Zellenreihen jeder Wabe, die gedeckelt sind und Honig enthalten, liegen die Bienenzellen. Von einem eigenen Hofstaat von Arbeitern in ehrfurchtsvollster Entfernung begleitet, die sie füttern, mit den Fühlern streicheln und es an nichts fehlen lassen, was eine Königin beanspruchen kann, schreitet diese von Zelle zu Zelle und legt in jede ein Ei; zur Zeit der besten Weide täglich durchschnittlich 1000—1200, aus denen auf folgende Weise stets nur Arbeitsbienen ausschlüpfen. Am 4ten Tage, nachdem das Ei iu die Zelle gelegt und am Boden mit einer klebrigen Substanz befestigt wurde, zerreisst die Eischale und ein kleines, milchweisses Würmchen, die Bieuen-larve oder Made, windet sich aus demselben hervor. Neben jedem Ei legen die Arbeiter etwas von dem aufgespeicherten Bienenbrode, damit die auskriechende Larve sofort in genügender Menge Nahrung findet; ein anderer Teil derselben lagert sich dicht auf die mit Eiern besetzten Zellen, „bebrütet“ sie, um mit ihrer Körperwärme das Ausschlüpfen zu beschleunigen. Durch zehn und einen halben Tag werden alle so entstandenen Larven von den dazu bestimmten Arbeitern gefüttert; nach Verlauf dieser Zeit hat jede ihre bestimmte Grösse erreicht, die Zellen werden mit einem Deckel verschlossen und die darin befindliche Larve umspinnt sich mit einem feinen Gespinst (Kokon), d. h. sie verpuppt sich. Am einundzwanzigsten Tage, von der Eilage an gerechnet, ist endlich die Verwandlung vorüber, das junge Bienchen beisst den Deckel von innen durch und als fertige Arbeitsbiene tritt sie in den Kreis ihrer Genossen. Nachdem sie sich während einiger Tage den häuslichen Geschäften, dem Reinigen der Zellen, dem Brutfüttern u. s. w. gewidmet hat, fliegt sie mit andern ihres Geschlechtes aus und sammelt Honig und Wachs, wie die Erfahrenste von ihnen. Dies geht so den ganzen Sommer fort, ohne dass eine Ueber-bevölkerung zu befürchten wäre, da das Leben einer Biene in der Haupttrachtzeit nur beiläufig sechs Wochen währt; Regen und Sturm, die sie bei ihren Ausflügen überraschen, und insektenfressende Vögel raffen täglich eine grosse Menge hin; dennoch mehrt sich von i Tag zu Tag das Volk und mit ihm die segenbringenden Arbeitskräfte. Die Geduld aber, die diese für das allgemeine Wol sich aufopfernden Staatsbürger mit dem nichtsthuenden Drohnengeschlecht haben, ist endlich — Ende Juli oder Anfang August — erschöpft und ihr Schicksal ist entschieden; „wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen“, scheinen sich die Bienen zur Norm gemacht zu habeu, fallen über das faule Drohnen volk her, treiben sie zum Teil beim Flugloch hinaus, wo sie in den schon kühler werdenden Nächten zugrunde gehen, oder heissen und stechen sie todt. Das ist die Drohnenschlacht. — — Die armen Drohnen! Hunderte mussten geboren werden, um nach kurzem, freudlosem Dasein elendiglich umzukommen, eine einzige von ihnen erreicht ihren Zweck! — Doch so und nicht anders muss es sein; denn gar häufig wird die Befruchtung der Königin vereitelt, bei dem Hochzeitsfluge verunglücken viele Drohnen; wäre ihrer also nicht eine grössere Menge, so würde nur in den seltensten Fällen eine Befruchtung stattfindeu und die Existenz der Bienen sehr in Frage gestellt; da es aber während des herankommenden Winters mit der Nahrung mitunter knapp geht, müssen die überflüssigen Esser auf jede Weise entfernt werden. Gehen aber nicht auch viele Arbeitsbienen bei der Drohnenschlacht zugrunde, da ja die Biene, wenn sie z. B. einen Menschen sticht, dies mit ihrem Leben büssen muss, weil sie den mit Widerhaken versehenen Stachel aus der Wunde nicht mein' herausziehen kann? — Nein; auch dafür ist gesorgt. Die harte Substanz, mit welcher der Körper der Insekten überhaupt bedeckt ist, nenut man Chitin; diese Chitinmasse schliesst die Wunde nicht, die durch den Stich entsteht, wie das elastische Fleisch, sondern die Oeffnung bleibt und die Biene kann ihren Stachel wieder zurückziehen. Nachdem die Leichen aus dem Baue entfernt sind, kehrt die alte Ordnung wieder und die friedliche fhätigkeit nimmt ihren Fortgang. Mit beginnendem Winter stellen die Bienen natürlich ihre rührige Emsigkeit ein; dicht gedrängt sitzen sie auf den Brutzellen, um sich gegenseitig warm zu halten, nähren sich von den aufgespeicherten Schätzen und überdauern so, wie es eben gehen will, den Winter; selten sinkt die Temperatur unter 8°R. herab und an sonnigen Wintertagen kommen wol auch einzelne eiligen Fluges aus dem Stocke hervor, um Wasser einzunehmen oder sich zu entleeren, was reinlichkeitshalber nie im Stocke geschieht. Nimmt der Winter einen massigen Verlauf, so ruht auch die Arbeit nie gänzlich, denn in einem so komplizierten Organismus, wie es ein Bienenstaat ist, gibt es immer etwas zu schalten. Im März oder April lockt sie die zunehmende Sonnenwärme wieder hervor, und wenn erst die Kätzchen der Haselnuss, Frühlingssafran und Schneeglöckchen «ud immer mehr und mehr liebliche Töchter Floras zum süssen Kusse herausfordern, ist alles wieder bei der gewohnten Arbeit. — Doch sieh’ da; nun beginnen ja die Bienen mit einemmale viel grössere Zellen zu bauen ? Sollten sie etwa gar während der Winterruhe ihre Baugeschicklichkeit verlernt haben? — Das wäre wol schlimm und ist glücklicherweise auch nicht der Fall. In jede dieser etwas grossem Zellen, die die Bienen zu Anfang des zweiten Jahres bauen, legt die Königin ebenfalls ein Ei; die herausschlüpfenden Larven werden mit derselben zärtlichen Sorgfalt behandelt, wie wir es früher gesehen haben, und am vierundzwanzigsten Tage, nachdem das Ei gelegt wurde, öffnet sich der Deckel; aber diesmal geht eine Drohne — ein Männchen — daraus hervor. Nachdem so in diesen grossem Zellen die bestimmte Anzahl Drohnen erzeugt worden ist, werden die Zustände in dem jetzt stark bevölkerten Stocke immer verwickelter; der Baum wird dem Volke zu enge und ein Summen und Schwirren und eine Geschäftigkeit macht sich bemerkbar, die uns ahnen lässt, dass etwas grosses, etwas ausserordentliches bevorstehe. Schon haben nemlich die Arbeitsbienen an den Rändern der einen oder andern Wabe eine dritte Art von Zellen, deren zwei bis drei, gebaut, die sich inbezug auf Grösse und Form bedeutend von den bisherigen unterscheiden; auch in jede dieser Zellen legt die Königin ein Ei — zwar mit einem gewissen Widerstreben, wie einige bemerkt haben wollen —, und die Larven, die in diesen Zellen ausschlüpfen, werden mit auserwähltem Honig gefüttert und mit ganz besonderer Sorgfalt gepflegt. Am sieben zehnten Tage unserer Rechnungsweise hat sich die Larve zu einem fruchtbaren Weibchen entwickelt. Noch bleibt sie in der Zelle eingeschlossen, und der eigenthümliche „tutende“ Ton, den sie von sich gibt, ist für die alte Königin das Zeichen des Endes ihrer Herrschaft. Die Unruhe, die sich ihrer infolge dessen bemächtigt, teilt sich dem Teil der Arbeiter und Männchen mit, die ihr in Treue ergeben bleiben, die Aufregung und damit die Hitze im Stocke wird immer unerträglicher, ein Teil der Getreuen hängt bereits in Gestalt einer grossen Traube aus dem Flugloch hervor, — da endlich stürzen zehn- bis fünfzehntausend Bienen aus der kleinen Oeffnung hervor, die alte Königin unter ihnen, und fort geht der Schwarm, um sich irgendwo in der Nähe am Aste eines Baumes zu sammeln und zu ordnen und von hier aus eine neue passende Wohnung zu suchen, wenn es der Bienenzüchter versäumt, den Schwarm einzufang.en, während drinnen im Stocke die soeben aus der Zelle hervorgekommene neue Königin das Regiment antritt. Sollte der Stock besonders stark bevölkert sein, so kriecht noch eine zweite Königin aus, während die ältere abermals mit einem Teil der Arbeiter und Drohnen abzieht; es ist der N ach sch wa r m; die letzte der Königinen bleibt wieder nur bis zum nächsten Frühjahr, wo sich dasselbe Schauspiel wiederholt, Besitzerin und Beherrscherin des ursprünglichen Stockes; sollten noch Königinlarven vorhanden sein, aber wegen zu geringer Bevölkerung der Stock keine dritte Kolonie abzusenden im stände sein, so werden dieselben von den Arbeitsbienen getödtet; jeder solche Schwarm gründet einen neuen Bienenstaat, in welchem sich das Leben wieder so gestaltet, wie es diese Dar- Stellung zu schildern versuchte. — Es erübrigt nun noch das vorzüglichste Geheimnis des Bienenlebens, die Entstehung der verschiedenen Individuen: Männchen, Weibchen und Arbeitsbienen (verkümmerten Weibchen) näher ins Auge zu fassen. Wie wir gesehen haben, wird die sog. Bienenkönigin, das einzige vollkommen entwickelte und folglich auch funkzionsfähige Weibchen, von einer Drohne befruchtet, und zwar für ihre ganze Lebenszeit, die vier, auch wol fünf Jahre währen kann; nach den ange-stellten Versuchen kann sie sodann jährlich 50- bis 60 tausend Eier legen; in den letzten Jahren legt sie etwas weniger, daher man sie selten im Interesse des Stockes länger am Leben lässt. Der männliche Same wird nun während dieser ganzen Zeit in zeugungsfähigem Zustande in einem eigenen Bläschen oder Säckchen (der Samentasche), das mit den Ausführungsröhren (Eileitern) der Eierstöcke in Verbindung steht, auf bewahrt; gleichzeitig ist sie in den Stand gesetzt, das zu legende Ei mit dem männlichen Samen in Berührung zu bringen, d. h. es zu befruchten, oder es zu legen, ohne dass es mit dem männlichen Samen in Berührung gebracht worden wäre, also unbefruchtet. Bei der mikroskopischen Untersuchung des beiläufig zwei Millimeter langen Bieneneies findet man an einer Spitze eine sehr kleine Oeffnung (Mikropyle), welche da ist, um die Befruchtungssamenfäden in das Innere des Eies, den Dotter, eindringen zu lassen. Sobald nun ein oder mehrere Samenfäden durch die Mikropyle in das Innere des Eies eindringen und sich mit dem Eidotter vermischen, d. h. sobald das Ei befruchtet worden ist, so entsteht stets eine weibliche Biene; geschieht dies aber nicht, wird also ein Ei unbefruchtet gelegt, so entwickelt sich stets eine männliche Biene daraus. Da es nun im Belieben der gesunden und befruchteten Königin liegt, die zu legenden Eier mit solchen Befruchtungssamenfäden zu versehen oder nicht, so liegt es sohin auch in ihrem Belieben, männliche oder weibliche Bienen zu erzeugen. Werden nun die befruchteten Eier in die gewöhnlichen kleinen Zellen gelegt, die auskriechenden Larven mit dem sog. Bienenbrod, einem Gemisch aus Honig und Pollen, gefüttert, so können sie sich sowol wegen der Kleinheit der Wohnung als auch wegen der schlechten Nahrung nicht vollkommen ausbilden, sie verkümmern, d. h. sie sind ihrem Geschlechte nach Weibchen, aber ihre Geschlechtsorgaue sind so sehr zurück-glieben, dass sie wederbefruchtet werden, noch auch (mit selteneren Ausnahmen) Eier legen können; etwa ebenso wie die Flügel einer Wildtaube, die mau aus dem Neste nimmt und in engem Gewahrsam aufzieht, so sehr verkümmern, dass sie zum Gebrauche untauglich werden. Werden aber die befruchteten Eier in die grösseren bimförmigen Zellen gelegt, die die Bienen zuletzt bauen, und werden die auskriechenden Larven mit gutem Honig, eine für sie kräftige Nahrung, aufgefüttert, so entwickeln sich daraus vollkommen funkzionsfähige Weibchen. Diese wunderbare Thatsache, die von dem schlesischen Pfarrer Dzierzon —- das Unfehlbarkeitsdogma hat auch diesen ausgezeichneten Forscher, dem die Bienenzucht unendlich viel verdankt, aus der katholischen Kirche getrieben — zuerst entschieden ausgesprochen und von dem berühmten deutschen Phisiologeu v. Siebold mit Hilfe des Mikroskopes aufs unwiderleglichste wissenschaftlich begründet wurde, ist für die razionelle Bienenzucht von höchster Wichtigkeit. Es ist nach unserer Darstellung leicht einzusehen, dass, wenn in einem Bienenstöcke die Bienenkönigin durch irgend einen unglücklichen Zufall zugrunde gehen sollte, das Leben des ganzen Volkes aufs höchste gefährdet ist; kann keine Nachkommenschaft mehr erzielt werden, so müsste der ganze Stock in 6 bis 8 Wochen aussterben. Doch die Bienen wissen sich in einem solchen kritischen Fall zu helfen. Da die Entwicklung zu einem vollkommen funkzionsfähigen oder aber zu einem verkümmerten Weibchen einzig und allein von der Grösse der Wohnung und Güte der Nahrung abhängig ist, so sind die Bienen im stände, aus jeder nicht über fünf Tage alten Arbeitslarve durch Keichung besserer Nahrung und Vergrösserung ihrer Zelle sofort eine Königin zu erziehen. Sollten im Stocke zufällig keine solchen Arbeitseier oder Larven vor- handen sein, so kann der Bienenzüchter den Stock vor seinem Untergang dadurch retten, dass er aus einem anderen Stocke den verwaisten Bienen einige solcher Zellen mit Eiern oder Larven gibt, die sie dann zur Königin erziehen. Nicht minder wunderbar ist die Entstehung der Männchen aus unbefruchteten Eiern; bei allen höher entwickelten Tieren ist die Entstehung eines neuen Individuums stets an die Vermischung zweier Stoffe, der weiblichen Eizelle (das Wort Zelle hier im Sinne der Zoologie oder Botanik genommen) und des männlichen Samens gebunden; das erstemal, wenn wir von den höchts entwickelten Tieren bis zu den unvollkommensten herabsteigen, treffen wir hier bei den Hymenopteren und ausserdem noch bei einigen Schmetterlingen diese Ausnahme von dem allgemein gütigen Naturgesetz. Dieser Vorgang, die Entstehung lebensfähiger Individuen aus unbefruch-teteu Eiern, nennt man in der Wissenschaft Parthenogenesis, vom griech.yjari/iewos, jungfräulich geboren, und genesis, Entstehung, also Entstehung (eines neuen Jndividuums) durch den blossen Geburtsakt (ohne vorhergegangene Befruchtung). Es ist also fälschlich — worauf besonders aufmerksam gemacht werden muss, da diese Unrichtigkeit auch in sonst guten populärwissenschaftlichen Büchern, wie z. B. in Bernsteins naturwissenschaftlichen Volksbüchern, häufig vorkommt —, bei den Bienen von „Zwittern“ zu sprechen, da wirkliche „Zwitter“ bei den Bienen ebenso seltene Ausnahmen sind, wie in allen anderen Tierklassen. Wir haben in diesen Blättern die wissenschaftliche Seite des Bienenlebens (denn alles andere gehört speziell in die Bienenzucht) einer näheren Betrachtung nnterzogen, nicht etwa deshalb, als ob auch heutigentages noch die Kenntnis desselben weniger verbreitet wäre oder als ob gerade das für die Bienenzucht so günstig gelegene Krain einer besonderen Anregung dafür bedürfte, da es gewiss jedermann bekannt ist, dass seit kurzem Krain einen Bienenzüchterverein besitzt, der auch ein eigenes Organ in deutscher und sloveniseher Sprache berausgibt, sondern hauptsächlich nur deshalb, weil die Bienenzucht, abgesehen von dem materiellen Nutzen, vor allem eine w ü rd ige Nebenb eschäftig ung jedes Lehrers ist. Die schönen Worte eines der gefeiertsten Bienenzüchters Deutschlands, August Baron von Berlepsch, über die Bedeutung der Bienenzucht in moralischer B e z i e h u n g mögen dies erläutern: „Es ist eine erwiesene und von niemand geleugnete Thatsache, dass die Bienenzüchter, mit seltenen Ausnahmen, gute Menschen sind. Sehr erklärlich, denn die Bienenzucht ist etwas so reines und edles, dass sich schmutzige Seelen gar nicht damit zu befassen pflegen. Aber sie veredelt auch und bildet fleissige, ruhige Unterthanen. ln den Familien der Bienenzüchter herrscht Eintracht, Zufriedenheit und Genügsamkeit; die Kinder werden demgemäss erzogen, und so kann es nicht wol anders kommen, als dass sie sich gut geartet zeigen. Ich kenne viele Menschen, die, bevor sie Bienenzüchter waren, jede freie Stund ebenutzten (ja sich wider Gebühr freie Stunden machten), um nach dem Wirtshause zu laufen, zu trinken, Karten zu spielen oder sich durch unsinnige politische liaisonne-ments zu echauffieren. Sobald sie Bienenzüchter geworden waren, blieben sie daheim bei ihren Familien, verbrachten an schönen Tagen ihre müssige Zeit bei den Bienen, oder lasen zur unfreundlichen Jahreszeit Bienenschriften, fertigten Bienenstöcke, besserten Bienenutensilien aus, — kurz liebten Haus und Arbeit. „Zu Hause bleiben“, ja das ist das Schiboleth eines guten Bürgers. Dieser moralische Einfluss, den die Bienenzucht auf ihre Jünger übt, dieses Wachsen der Sittlichkeit durch sie ist nicht minder hoch anzuschlagen, als der materielle Gewinn, den sie bringt.“ Gesetz vom 28. Februar 1874 betreffend die Einführung' von Wiederholungs-(Fortbildungs-)Schnlen in Krain. Mit Zustimmung des Landtags Meines Herzogtums Krain finde Ich anzuordnen, wie folgt : § 1. Ueberall, wo Volksschulen bestehen und die Schulpflicht bis zum vollendeten 12. Lebensjahre dauert (§ 17 des Landesgesetzes vom 29. April 1873, L. G. Bl. St. VIII. Nr. 21) sind Wiederholungsschulen einzuführen, welche in der Regel vom Anfänge des Schuljahres bis Ende März regelmässig zu halten sind. § 2. Die Wiederholungsschule hat den Zweck, den in der Volksschule genossenen Unterricht zu wiederholen, zu ergänzen und zu erweitern. Der Unterricht in derselben hat sich daher auf alle Gegenstände, den Religionsunterricht nicht ausgeschlossen, welche in der Volksschule gelehrt werden, zu erstrecken. § 3. Die Erteilung des Unterrichtes an den Wiederholungsschulen liegt dem an der Volksschule angestellten Lehrer ob. Befinden sich an einer Volksschule mehrere Lehrer, so bestimmt die Bezirksschulbehörde über Anhören der Ortsschulbehörde jene, welche diese Aufgabe zu übernehmen haben. Wenn ein solcher Lehrer infolge der Verwendung an der Wiederholungsschule mehr als 30 wöchentliche Unterrichtsstunden zu erteilen hat, wird die Mehrleistung besonders vergütet. § 4. Zum Besuche der Wiederholungsschule sind in der Regel alle Knaben und Mädchen nach Entlassung aus der Tagesschule (Volksschule) bis zum vollendeten 14. Lebensjahre verpflichtet. Hinsichtlich der Befreiung vom Wiederholungsunterrichte finden die für die Volksschulen (§§ 19, 20 des Landesgesetzes vom 29. April 1873) geltenden Bestimmungen analoge Anwendung. § 5. Ueher die Aufnahme in die Wiederholungsschulen, die Entlassung aus denselben und die Disziplin gelten die für die öffentlichen Volksschulen vorgezeichneten Normen. Für den Besuch der Wiederholungsschulen wird kein Schulgeld entrichtet. § 6. Der Wiederholungsunterricht wird wöchentlich dreimal, und zwar zweimal für Knaben und einmal für Mädchen abgesondert, jedesmal durch wenigstens zwei Stunden, den Religionsunterricht nicht eingerechnet, abgehalten. Die Unterrichtstage und die Stundenzeit werden von der Bezirksschulbehörde über Anhören der Ortsschulbehörde bestimmt. § 7. Bezüglich der Klassenabteilungen, der Lehrpläne und der Prüfungen haben die Bestimmungen der Schul- und Unterrichtsordnung in Anwendung zu kommen. § 8. Mit dem Vollzüge dieses Gesetzes wird Mein Minister für Kultus und Unterricht beauftragt. Franz Josef m. p. Stremayr m. p. Rundschau. Am 9. d. M. haben im Unterrichtsministerium die Beratungen inbezug auf die Feststellung definitiver Lehrpläne für Lehrerbildungsanstalten, Volks- und Bürgerschulen begonnen. Kärnten. Die diesjährige erste Hauptversammlung des kärntischen Landes-Lehrer-vereins wird am 7. und 8. April im Markte Feldkirchen mit folgender Tagesordnung stattfinden : 1. Die Eechtsverhältnisse der Lehrer Kärntens. 2. Liegt es im Interesse der Schule und Lehrer, dass die Volksschule Staatsanstalt werde? 3. Die Gründung eines allgemeinen österreichischen Lehrervereines. — Das hohe Unterrichtsministerium hat dem klagenfurter Schulpfennigvereine und dem rosenthaler Fortschrittsvereine für ihr erfolgreiches Wirken zur Förderung des Volksschulunterrichtes die volle Anerkennung aussprechen lassen. Steiermark. Der steiermärkische Landesschulrat besprach vor kurzem die einleitenden Schritte zur Errichtung eines Blindeninstitutes für Steiermark und Kärnten. — Der Landesschulrat entzog den Marienbrüdern wegen gänzlichen Mangels tauglicher Lehrkräfte die Institutsberechtigung. — Im abgelaufenen Schuljahre zählte Steiermark 134,959 schulpflichtige Kinder, von denen 2192 phisisch gebrechlich waren, 6271 privat, 434 in Fabriksschulen unterrichtet wurden, 108,574 öffentliche Schulen besuchten und im ganzen 115,279 (oder 85%) Unterricht genossen, während 19,680 ohne Unterricht blieben. Die Zahl der öffentlichen Volksschulen betrug 656; 58 waren Privatschulen. Pachkurse bestanden 9, Kindergärten 9. Baumschulen wurden 109 ausgewiesen. Der Gesammtaufwand für das ^olksschulwesen betrug ungefähr eine Million Gulden, wovon beiläufig 200,000 auf Neubauten entfallen. Tirol. Tirol ist wirklich ein Land des potenzierten Starrsinns. Die klerikale Hidra Setzt alle Hebel in Bewegung, um das Inslebentreten gesetzmässiger Schulzustände zu hintertreiben und die Greuterlogik zum Popanz Tirols zu machen. Kürzlich wurde nemlich iu Layen bei Klausen der Bezirksschulinspektor bei der dortigen Schulvisitazion verhöhnt uud musste unverrichteter Dinge abziehen. An den Pranger mit solchen Ortsbewohnern! hde hohe Regierung wird hoffentlich Mittel finden, um allen römischen Stänkern, welche die Heiligkeit der Staatsgesetze und die Achtung vor denselben nicht kennen wollen, mit allem Nachdrucke das Handwerk zu legen. Solche Leute verdienen die Knute! iViederösterreich. Der wiener Bezirksschulrat beschloss ein wolmotiviertes Ansuchen an den Landesschulrat zu richten, derselbe wolle die nötigen Schritte zur Schaffung eines Gesetzes einleiten, dass Lehrherren und Arbeitgeber nur Kinder, welche das Entlassungs-°der Abgangszeugnis bereits erlangt haben, aufnehmen dürfen. Es ist gewiss hoch an der ^eit, dass in dieser Richtung einmal ernstlich vorgegangen werde. — In Wien haben Mehrere Schulmänner einen pädagogisch-wissenschaftlichen Verein gegründet. Zweck des-Selben ist: a) Pflege und Ausbau der Pädagogik als Wissenschaft und Kunst; b) wissen-Schaftliche, fachliche Fort- und Durchbildung des Lehrstandes; c) Verallgemeinerung und haltendmachung razioneller Erziehungs- und Unterrichtsgrundsätze. — Für die wiener ^hülerbibliotheken wurden Bücher angekauft, welche für die Jugend eine wahre Pest sind. Buchhändler wusste dieselben ob seines Einflusses eben an Mann zu bringen. Einzelne Pädagogische Blätter zogen nun gegen ein solches verderbenbringendes Beginnen gewisser Kreise in gerechter Entrüstung los und forderten in energischer Weise die Ausmerzung der ^sagten Werke aus den Schülerbibliotheken. Eine Kommission, die zur Beratung der ®chülerbibliothekenfrage vom wiener Gemeinderate eingesetzt wurde, fasste nun folgende Beschlüsse: 1. Jede weitere Sendung von Büchern für die genannten Bibliotheken hat vor-läufig zu unterbleiben; 2. die ä conto Zahlungen au die mit der Lieferung der Bücher ^trauten Firmen werden sistiert; 3. die Ortsschulräte werden ersucht, im Sinne der mit Ministerialerlass vom 15. Dezember 1871 veröffentlichten Volksschul-Bibliothekenordnung P ein Mitglied abzuordnen, um mit den Schulleitern die Vorschläge zum Ankäufe der ücher für das Jahr 1874 zu beraten und dem Gemeinderate mitzuteilen. Oberösterreich. Der Ausschuss des oberösterreichischen Lehrer Vereines hat in seiner enkschrift an den Landtag folgende Vorschläge der Würdigung empfohlen: 1. Sämmt- iclie Lehrstellen des Landes wären unabhängig von der Seelenzahl der Schulgemeinde in rei Gehaltsstufen in der Art einzuteilen, dass auf jede Gehaltsstufe ein Drittel der ge-^öimteu Stellen entfiele. Die einer Gehaltskategorie angehörigeu Lehrer bilden einen vatus, innerhalb dessen (die befriedigende Dienstleistung der Betreffenden vorausgesetzt) die 0rrückung nach dem Rangalter stattfindet. 2. Um dem in grösseren Städten und Badeten durch die Preisverhältnisse der Lebensmittel bedingten Mehraufwande Rechnung zu agen, wären für die betreffenden Lehrer Lokalzulagen einzuführen. 3. Besonders strebsamen Je rern sollten über Antrag der Schulbehörden Verdienstzulagen auf die Aktivitätsdauer j^währt werden. 4. Allen Lehrern, welche gesetzlich Anspruch auf die Funkzionszulage a en, wäre dieselbe zu gewähren und diese Zulage auf die Leiter sämmtlicher Schulen auszudehnen und um so höher zu bemessen, je mehr Klassen einem Leiter unterstehen; arallelklassen wären gleich den übrigen Klassen zu zählen. 5. Da an die Bürgerschullehrer-ecleutend höhere Anforderungen gestellt werden, erscheint es billig, dass deren Gehalte ent- sprechend höher bemessen werden, als an Volksschulen der obersten Gehaltsklasse. 6. Hat ein Lehrer eine solche Anzahl von Schülern zu unterrichten, dass eigentlich die Anstellung einer zweiten Lehrkraft notwendig wäre, so möge demselben eine entsprechende Zulage angewiesen werden. 7. Bis zur Durchführung dieser oder einer ähnlichen Gehaltsregulierung wären allen Lehrern und Unterlehrern Teuerungsbeiträge zu gewähren. Böhmen. Aus Böhmen haben wir nachträglich noch zu melden, dass in einer Sitzung des Landtages von der Budgetkommission bei Gelegenheit der Genehmigung des Normal-Sehulfonds-Präliminares der Antrag gestellt wurde, die Regierung sei zu ersuchen, dass zu Bezirksschulinspektoren mit thunlichster Umgehung der Volksschullehrer vorzugsweise Lehrer und Direktoren der Mittelschulen ernannt werden. Die Volksschuliehrerschaft ist natürlich darüber keineswegs erfreut. Kroazien. Der Verein „Narodna škola“ in Agram hat vor kurzem die Wahr der Vereinsleitung vorgenommen. Die Parole dieses Vereines, der sein eigenes Organ besitzt, lautet: „Vorschrittliche und freie Volksschule, fortschrittliche und freie Lehrerschaft; Verständigung, Freundschaft und Einigkeit in Angelegenheiten der Schule“. Der Protektor dieses Vereines ist der agramer Erzbischof Mihalovič (!). Deutschland, Die in den Schulen üblichen Geldsammlungen für Geburtstagsgeschenke an die Lehrer wurden auch in Preussen, aber nur von Seite einer Provinzialregierung, als unstatthaft erklärt. — ln Preussen leben 2843 in Ruhestand versetzte Lehrer, von denen 826 eine Jahrespension unter 50 Thal er n beziehen. Also auch in Preussen! — Der preus-sische Staat zählt in der Provinz Preussen 13 Seminare, in Brandenburg 7, in Pommern 8, in Posen 6, in Schlesien 15, in Sachsen 10, in Schleswig-Holstein 3, in Hannover 9, in Westfalen 8, in Hessen-Nassau 6, in der Rheinprovinz 8, zusammen also 93 Seminare. —-Die Lehrer einzelner preussischer Provinzen haben an den Unterrichtsminister eine Petizion gerichtet, in der sie denselben ersuchen, bei Aufstellung des Etats pro 1874 für Bewilligung bedeutender Geldmittel behufs ihrer materiellen Besserstellung zu sorgen. Ueberall dasselbe begründete Klagelied! — Das deutsche Reich besitzt in runder Summe 60,000 Volksschulen, in denen 6 Millionen Schüler unterrichtet werden. — Durch die jetzt i« Kraft tretende neue Seminarordnung für Sachsen wird das Lehrziel bedeutend erhöht und der Seminarkursus auf 6 Jahre erweitert. Schweiz. Die Bundesversammlung hat über die endgiltige Fassung des Schulartikels entschieden. Es kommt in demselben folgendes vor: „Die Kantone sorgen für genügenden Primarunterricht, welcher ausschliesslich unter staatlicher Leitung stehen soll. Derselbe ist obligatorisch und in den öffentlichen Schulen unentgeltlich. Die öffentlichen Schulen sollen von den Angehörigen aller Bekenntnisse ohne Beeinträchtigung ihrer Glaubens- und Ge-1 Wissensfreiheit besucht werden können. Gegen Kantone, welche ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, wird der Bund die nötigen Verfügungen treffen." — Die schweizerischen Erziehungsdirektoren sind unlängst in Bern zu einer Konferenz zusammengetreten, um übet das Zusammenwirken inbezug auf die anzuschaffenden Lehrmittel zu beraten und dies-behufs eine freie Vereinigung der Kantone anzubahnen. Italien. Ueber die in Italien ziemlich zahlreichen Erziehungsanstalten des Barnabas-Ordens sind unter der Bevölkerung gar merkwürdige Reden gang und gebe geworden. Das macht das bunte Treiben dieser sonderbaren Gottesjünger. So wurde vor einiger Zeit del' Rektor Pater Ceresa des Barnabasordens-Institutes in Mailand wegen vieler schwerer Sünden, von denen man sich mit Abscheu abwenden muss, zu 10 Jahren Zellengefäugu'5 verurteilt. Der fromme Mann ist 53 Jahre alt und wurde derselbe in 25 Klagepunktei1 für schuldig erklärt. Das enorme Geld, das er für seine persönliche Freiheit der BehönF anbot, hatte keine Zugkraft, denn das Laster musste bestraft werden. Schon durch JahF hindurch war das Gerücht im Umlaufe, dass von Seiten der gesalbten Väter an den mänB' liehen Zöglingen des Institutes sittliche Verbrechen verübt werden. Als die Sache ans Licht kam, wurden sofort die 250 Zöglinge ihren Eltern und Vormündern zur Verfügung gestellt. Nach Verlesung des Urteilsspruches, die eine volle Stunde währte und während welcher sich Pater Ceresa häufig den Schweiss von seinem Antlitze abwischte, verliess die Zuhörerschaar mit Grauen den Saal; denn die Erwartung blieb wreit hinter der Wirklichkeit zurück. Ist vielleicht daran auch der von unseren Klerikalen so oft geschmähte Liberalismus schuld? Rudigier, Greuter, Jeran und Konsorten, erkläret uns dies Rätsel der Natur! Spanien. In Madrid beabsichtigt man ein Lehrer- und ein Lehrerinenseminar ins Leben zu rufen, um endlich einmal tüchtige Lehrkräfte zu erhalten. Bisher haben für die Heranbildung von „spanischen Pädagogen" nur die Geistlichen Sorge getragen. Echt spanisch! — Noch wollen wir melden, dass es in Spanien keine eigentlichen Schulferien gibt. Hie Ferienzeit ist dortselbst keine schulfreie Zeit, da in derselben noch immer Unterricht erteilt wird. Derselbe wird nemlich auf die Morgenstunden beschränkt, — und das sind die „Ferien". Trotzdem steht es im zerrütteten Spanien, wo die Inquisizion blühte und die Jesuiten das Licht der Welt erblickten, mit der Schulbildung recht schlecht. Lokales. Nekrolog. Wir haben den Verlust eines Mannes zu beklagen, der an der Entwicklung ^äd Hebung unsers jungen Volksschulwesens in Krain hervorragenden Anteil genommen. L§ ist dies Graf Alexander v. Auersperg, k. k. Landespräsident im Herzogtume Krain, Vorsitzender des k. k. Landesschulrates u. s. w., der Donnerstag 19. März d. J. abends in hinein 40. Lebensjahre zu Görz einer langwierigen schmerzvollen Krankheit erlag. Der Leichnam wurde nach Laibach überführt und Sonntag 22. März nachmittags mit einer Feierlichkeit, wie sie Laibach schon lauge nicht gesehen, zur Erde bestattet. An dem Leichenbegängnisse beteiligte sich auch die Jugend sammt den Lehrkörpern des Waldherr-Schen Knabeninstitutes, der Mahr’schen Handelsschule, der beiden städtischen Volksschulen, ^er k. k. Lehrer- und der k. k. Lehrerineubilduugsanstalt sammt ihren Uebungsschulen, ^er k. k. Realschule und des k. k. Gimnasiums. — Ist Graf Auersperg in seiner politischen Laufbahn einerseits der Verwilderung und Verdummung unsers Landvolkes stets mit bewundernswertem Mute entgegengetreten (wir erinnern nur an sein entschiedenes Handeln §egenüber der Jantschberg-Affaire, wo unser Landvolk durch einen Akt unerhörter Roheit gebildete Welt überraschte, und die von ihm durchgesetzte Ausweisung der Jesuiten a,ls Krain), so war er anderseits für die Ausbreitung des Schulunterrichtes über das ganze Land und für die Hebung desselben ganz besonders thätig, schon 1870—71 als Vorsitzen-^er des k. k. Bezirkschulrates in Littai, noch mehr aber, als er 27. Juli 1872 Landes-Däsident wurde Er war es, der im September 1872 den verrotteten Zuständen, die bis Jahin unser Volksschulwesen darniederhielten und seine Hebung ganz unmöglich machten, einemmale beseitigte und so einem neuen, hoffnungsvollen Schulleben Bahn brach. eiü Schulpfennig-Komitö, das nun so segensreich für unser Land wirkt, stand er anregend atl(l unterstützend zur Seite. Seine Diäten als Landtagsabgeordneter verteilte er an den rainischen Schulpfennig und die Armen der Landeshauptstadt. Auch unserem Vereine Senkte er grosse Aufmerksamkeit, verfolgte unsere Thätigkeit mit besonderem Interesse 'jäd sprach sich immer lobend über unser Unternehmen aus. Wir wünschen nur, dass sein A achfolger in dem hohen Amte von denselben Gesinnungen inbezug auf Schule wäre! ^ Veränderungen im Lehrstande. Die Lehrer Herr Johann Pleško in Radmannsdorf, eir Franz Lunder in Ratschach und Herr Franz Adamič in St. Martin bei Littai Wurden auf ihren Posten definitiv angestellt. Herr Paul Kavčič, bisher Unterlehrer zu Maria i. d. Wüste in Steiermark, erhielt eine Lehrerstelle zu Mannsburg, und Herr Valentin Žvagen, absolv. Lehramtskandidat, eine solche in Zirkniz, beide provisorisch. Aus der Sitzung des k. k. Landesschulrates vom 5. März. Auf die Anfrage der k. k. Oberstaatsanwaltschaft in Graz betreffend die beabsichtigte Ernennung eines Lehrers zum staatsanwaltschaftlichen Funkzionär bei einem k. k. Bezirksgerichte wird die Zustimmung dazu mit Rücksicht auf den Umstand, dass derselbe durch Ausübung der bezüglichen Funk-zionen in der genauen Erfüllung der ihm als Lehrer obliegenden Berufspflichteu voraussichtlich gehindert werden würde, nicht erteilt. — Der Präsentazionsakt zur definitiven Anstellung eines provisorischen Lehrers an der Volksschule in Bischoflack wird dem krai-nischen Landesausschusse mit Berufung auf den § 7 des Gesetzes vom 29. April 1873, Z. 22 L. G. BL, zur Mitpräsentazion mitgeteilt. — Das Ansuchen der Lehrkörper der k. k. Lehrerund der k. k. Lehrerinenbildungsanstalt in Laibach um Gleichstellung bezüglich der Remu-nerazionen für Leistungen über das gesetzliche Verpflichtungsmass mit den Lehrern der hierortigen Mittelschulen wird dem h. Ministerium für Kultus und Unterricht vorgelegt. — Die Einlage des Gemeindevorstandes von Jeschza um einen Normalschulfondsbeitrag zur Bedeckung des Lehrergehaltes wird an den k. k. Bezirksschulrat für den Landbezirk Laibach zur geeigneten Amtshandlung mit dem Bedeuten zurückgeleitet, dass, nachdem in Hinblick auf die Bestimmungen der §§ 45 und 46 des Landesgesetzes vom 29. April 1873, Z. 21 L. G. BL, nur bezüglich jener Volksschulen, wo die nach Abschlag des Schulgeldes und des übrigen, im Sinne des § 36 ibidem aufrecht verbleibenden Schuleinkommens für die Volksschulzwecke erforderliche Umlage die Ziffer 10 Perzent des Ordinariums der direkten Steuern der Schulgemeinde übersteigt, die Deckung des Mehrbedarfes aus dem Landes-fonde zu erfolgen hat, dieser Fall aber bei der Schulgemeinde in Jeschza angesichts des mit Landesschulratserlass vom 7. Februar d. J., Z. 127, zurückgelangten Schulvoranschlages derzeit nicht zutrifft, auch die Voraussetzung, unter welcher insbesondere der Gemeiude-vorstand von Jeschza einen Anspruch auf Erwirkung eines Normalschulfondsbeitrages für den Lehrergehalt geltend macht, der gesetzlichen Grundlage entbehrt. — Ueber den Bericht des k. k. Bezirksschulrates in Krainburg inbetreff der Errichtung einer Schule in Terstnik wird derselbe zur weitern Verhandlung in Absicht auf das Zustandekommen und die Herstellung dieser Schule mit dem Beifügen angewiesen, dass, wenn diese Verhandlung nicht zu dem erwähnten Ziele führen sollte, sofort mit der Einschulung der zu der gedachten Gemeinde gehörigen Ortschaften zu einer oder mehreren näher gelegenen Schulen vorzu-gehen ist. — Der Akt inbetreff des Schulbaues in Gorice wird dem k. k. Bezirksschulräte in Krainburg mit dem Aufträge rückgestellt, eine neuerliche Aeusserung des Bezirksarztes über die allfälligen sanitären Bedenken gegen die Ausführung des projektierten Adaptie-rungsbaues mit Rücksicht auf das gedachte Bau-Operat und den noch in dieser Hinsicht vom k. k. Bezirks-Bauingenieur einzuholenden Befund, sowie mit Rücksicht auf die diesfalls zuliegende Aeusserung der Gemeinde-Insassen vom 12. Jänner 1874 einzuholen, und sofern auch mit Rücksicht auf diese Umstände irgend welche sanitären Bedenken noch weiters gegöD den projektierten Adaptierungsbau bestehen sollten, den Bau-Ingenieur zur diesfalls etwa erforderlichen Modifizierung des Bau-Operates zu veranlassen und sohin den ergänzten Akt mit dem geeigneten Anträge zu reproduzieren. — Schliesslich wurden einige Geldaushilfs' gesuche erledigt. Krainischer Schulpfennig. In der Reihe der populär-wissenschaftlichen Vorträge b11 Realschulgebäude fand Sonntag d. 15. d. M. der Vortrag des Professors Josef Finger über die Erhaltung der Materie und der Kraft als oberstes Gesetz des Weltalls, verbunden tfi* phisikalischen Demonstrazionen, statt. Der Saal war übervoll und bildeten auch diesmal Damen die Mehrzahl der Zuhörer. — Heute d. 25. folgt der Vortrag des Herrn Pfarrers OB11 Schack über die Wechselwirkung zwischen der Poesie und dem Aufschwünge der Völker' Sonntag d. 29. der des Herrn Dr. Keesbacher über Stimme und Sprache. Prämien für Bienenzucht. Nach Beschluss des Subveuziousausschusses der k. k. Landwirtschaft sgesellschaft in Laibach wird diese abermals 120 Porenta’sche Bienenstöcke, ausserdem aber auch an einige Lehrer und minder vermögliche Landwirte in Krain Geldprämien von 10 bis 20 fl. verleihen. Es wollen somit alle jene Lehrer, die auf solche reflektieren, ihre Gesuche bis 15. April einbringen und denselben ein Zeugnis des Ortsschulrates beilegen, dass sie wirklich fleissig die Bienenzucht in Dzierzon’schen Bienenstöcken betreiben Und die Schuljugend in der Bienenzucht unterrichten. Wer mehr Bienenstöcke besitzt, der hat inbezug auf die Prämien den Vorzug. Lehrerbildungsanstalten. Im Unterrichtsministerium haben am 9. März kommissionelle Beratungen begonnen, welche a) die Revision der bezüglich des Lehrerbildungswesens bestehenden Normen, speziell die Feststellung eines definitiven Lehrplans für Lehrer- und Lehrerinenbilduugsaustalten, b) die Feststellung von Normallehrplänen für die verschiedenen Kategorien der allgemeinen Volksschule zu dem Zwecke, um dadurch den Landesschulbehörden eine sichere gemeinsame Grundlage für die von ihnen nach § 63 der Schulord-Uung zu erlassenden Normallehrpläne zu geben, und c) die Feststellung definitiver Lehrpläne für die Bürgerschulen zum Gegenstände haben. Zu dieser Enquetekommission sind einberufen worden: die Landesschulinspektoren Klodiö aus Triest, Dr. Ullrich aus Wien, Zeynek aus Troppau und Hradil aus Prag; die Seminardirektoren Niedergesäss aus Wien, Schulrat Riedel aus Troppau, Adam aus Graz, Dr. Lindner aus Kuttenberg und Scholz aus Innsbruck; der Hauptlehrer Lielegg aus Wien; die Bezirksschulinspektoren Schubert und Hofbauer aus Wien. Für einzelne Disziplinen (Turnen, weibliche Arbeiten, Landwirtschaft, Kindergärtnerei, fremde Sprachen, Musik), sowie für die Regelung der Schulbücher-h'age sind der Enquetekommission noch besondere Experten beigegeben worden. — Diese Hnquete-Beratungen, wmlche unter dem Vorsitze des Hofrates R. v. Hermann im k. k. Unterrichtsministerium gepflogen werden, haben die Revision sämmtlicher auf das Lehrerbildungs-Wesen sich beziehenden Normen innerhalb des Rahmens der bestehenden Gesetzgebung und eine Kodifikazion derselben in der Form eines „Organisazionsstatutes für Lehrerbildungsanstalten“ zum Gegenstände. Die Gesammteinrichtung dieser Anstalten nach ihren inneren nnd äusseren Verhältnissen, insbesondere aber die verschiedenen Bestimmungen des Lehrplanes sind es, welche aus diesen Beratungen in einer neuen, den thatsächlichen Bedürfnissen unseres Vaterlandes, sowie den Anforderungen der Gegenwart entsprechenden Gestalt hervorgehen werden. Die vierjährige Dauer der Lehrerbildungskurse, welche wegen dringenden Lehrermangels vorübergehend sistiert werden musste, wird darin definitiv wieder hergestellt und überdies durch eine „Vorbereitungsklasse'1 erweitert, welche als Bindeglied zwischen der Lehrerbildungsanstalt und der Volksschule dem Lehrerstande neue Kandidaten zuführen soll und welche nicht allein in Verbindung mit einer Lehrerbildungsanstalt, sondern auch im Anschlüsse an eine andere Lehranstalt verkommen kann. Bezüglich der Lehrmethode wird mit den Tradizionen einer halbvergangenen Zeit, dem geistlosen Buchlernen und der pädagogischen Gängelung mit allem Ernste gebrochen und durch die mannigfachsten Einrichtungen und Kautelen für die Weckung einer spontanen Auffassung und Aneignung des- Lehrstoffes gesorgt: kurz, die Gesammteinrichtung der Anstalt soll eine solche werden, dass sie den Stempel freier Geistesthätigkeit an der Stirne trägt. Der „Professor von Budajne.“ Herr Ivan Zarnik, der bekannte ehemalige Haupt-mitarbeiter des „Učiteljski tovariš“, hat seine Gedichte herauszugebeu begonnen. Das erste Bändchen, drei Druckbogen stark, erschien unter dem Titel „Različne poezije“ im Selbst-v0rlage des Verfassers und kostet 30 kr. Dasselbe enthält Gedichte des buntesten Inhalts. Unter Kirchen- und andern geistlichen und profanen Liedern findet mau auch die Bitte emes „echten Slovenen“ an die Mutter Gottes, sich für den armen „Gefangenen“ und Mär-tirer Pius verwenden zu wollen, und ein Gedicht an — Zarniks Geliebte. Aus unserem Vereine. Am 11. d. M. hielt Herr Professor Linhart einen sehr interessanten Vortrag über das Gesetz der vermiedenen Selbstbefruchtung der Pflanzen. — Am 1. und 8. April fällt der Vereinsabend wegen der Osterferien aus. Korrespondenz. Ans Oberkrain. (Bezirksschulinspektoren.) Der Bezirksschulinspektor des krainburger Bezirkes, Herr Matth. Kožuh, hat bekanntlich jüngst auf seine Inspektorstelle resigniert. Der gute Mann kam spät, aber endlich doch zur Einsicht, dass die besagte Stelle keineswegs ein ihm günstiges Terrain bot, auf dem er sich sicher und mit erwünschtem Erfolge hätte bewegen können, daher vermutlich auch der Entschluss zur nun vollzogenen That Nach dem Manne, der die Schul- und Lehrerinteressen so schlecht vertreten und gewahrt hat, dass er statt an wichtigen Bezirksschulratssitzungen, wie beispielsweise an der, wo es sich um die Festsetzung der Lehrergehalte seines Bezirkes handelte, teilzunehmen und sein Wort zugunsten derselben einzulegen, vorzog, seine geistlichen Kollegen in Neu-marktl zu besuchen, wodurch er nebst dem Referenten des in Rede stehenden Gegenstandes am meisten verschuldete, dass die Lehrersgehalte dieses bekanntlich vermöglichsten Bezirkes Krains die allerschlechtesten im ganzen Lande sind, — nach so einem Manne und Inspektor wird nach dessen Scheiden vom Schulfache gewiss niemand mehr fragen. Indem ich schon bei diesem Thema bin, so sei es mir gestattet, hinsichtlich einiger Eigenschaften, die mit Recht von einem Bezirksschulinspektor gefordert werden, wie ferner einiges über dessen Wahl zu erörtern. Es ist notwendig, dass der Bezirksschulinspektor ein geprüfter Lehrer sei, der sein Dezennium in der Schule mit Vorteil zurückgelegt hat, das heisst, dass er eine gründliche pädagogische Bildung, ein vielseitiges, mehr praktisches als theoretisches Wissen, welches sich durch die Zeit und Prax selbst ausbildet, besitze. Der Bezirksschulinspektor soll ferner, wenn dies überhaupt möglich ist, in seinem eigenen Bezirke zu Hause sein; er soll Land, Leute und Ortsverhältnisse genau kennen: er soll der Schuljugend, dem Lehrer und dem Volke gegenüber keine Schwerfälligkeit zeigen. Der Satz „Die Schule .muss unter die liberale Aufsicht sachverständiger Oberen gestellt werden“, sollte besonders hierlands mehr Beachtung finden. Die Aufsicht eines tüchtigen Schulmannes, der Einsicht genug hat, um mit den Verhältnissen auf dem Lande zu rechnen und nicht alles nach einem Leisten zu schlagen, wird von den Lehrern immer geliebt. Der Lehrer kann in seiner Lehrertüchtigkeit nur von Sachverständigen, Lehrern, geprüft werden; nie und nimmer aber von solchen, welche die Volksschule und ihr Wesen oft nur dem Worte nach kennen. Versteht der Schulinspektor selbst mustergiltig zu lehren und anzuregen, fasst er mit scharfem Blicke hier die Schäden, dort die Lichtseiten einer Schule auf, dann ist sein Wirken ein gar herrliches und segensreiches. Dies vorausschickend, drängt sich nun die Frage auf: Woher soll mau die Schulinspektoren nehmen, damit selbe wirklich das sein werden, was sie in der That sein sollen? Nehme man sie etwa aus dem geistlichen Stande oder aus der Reihe der Mittelschul-Professoren ? Nein ! Die Bildung dieser beiden wird einerseits in die Wagschale gelegt, andererseits aber gibt es wieder triftige Gründe, die in besagter Angelegenheit gegen die beiden Stände sprechen. Es ist wahr, dass die Geistlichen vielfach dazu berufen wären, vermöge ihrer Bildung, Stellung und Autorität nutzbringend und kräftigend für die neue Ordnung zu wirken, wenn sie nicht durch den Fanatismus daran verhindert würden. Leider wollen sich die Herren mit den nun einmal bestehenden Verhältnissen nicht befreunden. Sie wollen und möchten jetzt, wie ehedem, die unumschränkten Herren der Schule sein, und weil dies nun einmal nicht mehr geht, schmollen sie und zürnen über die freie Schule und führen als Hauptgrund ihres Verhaltens ihr „unveräusserliches Recht auf die Schule“ an. Für sie gäbe es noch immer genug freie Bahn, um an der Erziehung der Jugend erspriesslich mitzuwirken, wenn ihnen die Schule und die Bildung des Volkes wirklich am Herzen läge. — Nun ist aber genugsam bekannt, dass diesen Herren das Wol des Volkes nicht so sehr am Herzen liegt, als ihr eigenes Interesse, das durch Schulbildung, Aufklärung und Fortschritt nicht unwesentlich in seinem Bestehen alteriert wird. Sie fürchten demnach mit Recht die Klärung des „trüben“ Wassers, in dem sie teilweise noch immer so prächtig fischen; daraus erklärt sich auch die feindliche, obskure Stellung, welche sie der freien Schule gegenüber einnehmen, wie nicht minder das zähe, beispiellose Bestreben, den alten status quo in die Schule Wieder einzuführen. Abgesehen Von vielem anderen geht schon aus dem besagten zurgenüge hervor, dass sich die Geistlichkeit, wenigstens zur Zeit, zu Schulinspektoren keineswegs eignet. Mit der Verwendung der Mittelschullehrer zu Schuliuspektoren hat es wiederum sein Ggenes Bewandtnis. Durch Ernennung derselben zu Schuliuspektoren werden die Mittelschulen in ihrem Wirken um so empfindlicher getroffen, als sie selbst keinen Ueberfluss an tüchtigen Lehrkräften haben, bei Ernennung von Professoren zu Inspektoren viele Stellen nur zur Not besetzt werden, wodurch konsequenterweise die Einheit des Unterrichtes stark leiden muss. Wird einerseits den Mittelschulen dadurch ein empfindlicher Schaden ^geführt, so wird anderseits mit solchen Schulinspektoren den Volksschulen herzlich ^enig oder gar nichts geholfen. Um eben das Gesagte zu erhärten und zu beweisen, fassen wir einmal den Bildungsgang eines Lehrers der Mittelschule ins Auge und wir werden sehen, wie es mit seinen pädagogischen Kenntnissen inbetreff der Volksschule stehe und 'Ge Weit er durch seine ganze Bildungszeit mit dem Wesen der Volksschule vertraut geworden. Bekanntlich lässt die Zeit während des Sfcudierens am Gimnasium es den wenigsten sich theoretisch mit der Pädagogik zu beschäftigen. Praktisch drängt wol viele die Not dazu. Man unterrichtete, um leben zu können, in ganz beliebiger Weise einen Jungen des Gimnasiums oder der Realschule, — und das war für den angehenden Lehrer noch ein Glück; allein ganz anders war es, wenn der junge Mann in den Elementen Unterricht geben sollte: hier ist eine besondere Vertrautheit mit dem sistematigcheu Gange des Unterrichtes notwendig. Ein Zuviel, ein zu rasches Vorwärtseilen ist stets von Nachteil begleiM. Dazu ist aber der Elementarunterricht für den Gimnasiasten eine Marter, eine wahre blage, besonders wenn er einen keineswegs begabten Jungen zufällig in seine Behandlung bekommt. Er geht ebenso beim Unterrichte zu Werke, wie jemand, der versucht, eine Kunst zu treiben, ohne mit ihren Griffen auch halbwegs vertraut zu sein. Vom Gimnasium kam der junge Mann an die Universität, und hat er schon früher wenig oder keine Zeit gehabt, mit der Pädagogik und dem Schulwesen sich abzugeben, so hat er hier will er Seinen Fachstudien gewissenhaft obliegen — noch weniger Gelegenheit und Müsse dazu. Die Summe von Kenntnissen, die sich der junge Mann an der philosophischen Fakultät G'wirbt, erweitert seinen Horizont inbezug auf Gelehrtheit, inbezug auf „Besserwissen“. aber keineswegs auf „Besserkönnen.“ Man kann somit ein recht guter Lehrer an der Mittelschule sein und ist dabei ein herzlich schlechter Volksschullehrer; zwischen beiden ist leider b) der Wirklichkeit eine grössere Differenz, als die inbetreff der Bildung. Man lernt eben bje Schreib- und Lesemethode, das Kopfrechnen und die drum und dran hängende schwie-'ige Methodik des Volksschulunterrichtes nicht durch das Durchlesen von ein paar Seiten bes ersten besten Handbuches der Pädagogik, sondern durch langjährige gründliche Erfah-’hng in der Schule, welche aber den Mittelschullehrern fehlt und vermöge ihrer Stellung Und Wirksamkeit auch fehlen muss; denn das Wesen der Mittelschule ist im ganzen und sPeziellen doch ein ganz anderes als das der Volksschule. Dies alles erwägend und berück-siclifigend, gelangt man endlich zum Schlüsse, dass sich auch die Lehrer der Mittelschulen Geht zu Schuliuspektoren eignen. Aber auch viele Lehrer der Mittelschule haben schon selbst Gügesehen, dass das Inšpektorat nicht das Feld ist, in dem sie sich mit Erfolg und zum Nutzen der Schule hätten bewegen können, und da überdies dieses Amt eben keine Spielerei lst, so suchten sich dessen viele durch das Abdanken zu entledigen, um anderen Platz zu Aachen, welche sich für diese Posten eignen, nemlich gediegenen Volksschullehrern. Diese kleine Auseinandersetzung möge dazu beitragen, dass künftig bei der Wahl der ^hulinspektoren mehr Rücksicht auf die Volksschullehrer genommen werde. Paulus. *) Erledigte Lehrstelle n. Krain. Volksschule zu Kopanje, Lehrerstelle, Geh. 400 fl., Wohnung; dann Volksschule zu Jschernutsch, Lehrerstelle, Geh. 450 fl., Wohnung; beide Bezirksschulrat Umgehung Laibach bis ’U April. Volksschulen zu Budajne, Podraga, Urem, Dorn, St. Johann, Postejne und Frä- *) Wir bringen den Aufsatz, weil wir allen Ansichten der Lehrer Raum geben wollen, erklären ?ns aber mit dem Angeführten durchaus nicht einverstanden. Es ist eine sehr irrige Meinung unserer sndschullehrer, dass für Mittelschulen keine Erziehungs- und Unterrichtslehre existiere, Mittelschul-Pofessoreu keine Lehrer und Erzieher seien, keine Pädagogik kennen und sich auch keine pädagogische raxis zu erwerben vermögen! Anm. d. R. wald, Lehrerstellen, Geh. je 400 fl.; alle Bezirksschulrat Adelsberg bis Ende April. — Mädchenschul6 zu Rudolfswert, Stelle der zweiten Lehrerin, Geh. 400 fl.; Bezirksschulrat daselbst bis Ende März. Käi-nten. Zweiklassige Volksschule zu Gutenstein, Oberlehrerstelle, Geh. 400 fl., Wohnung* gesetzliche Funkzionszulage; mehrklassige Volksschule zu Prevali, Lehrerstelle, Geh. 400 fl., Wohnung* beide Bezirksschulrat Völkermarkt bis 31. März. KonkiirsausscJireibuiigeii. An der einklassigen Volksschule zu St. Rochus a. d. Sottl, Bezirk Rohitsch, ist di® Lehrerstelle mit einem Gehalte von 400 fl. und 60 fl. Personalzulage nebst freier Wohnung zu besetzen. Bewerber haben ihre Gesuche im vorgeschriebenen Wege an den Ortsschulrat St. Rochus (Post Rohitsch) bis 10. April 1874 einzusenden und nachzuweisen, dass sie der slove-nischen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind. Bezirksschulrat Rohitsch, am 5. März 1874. Im Schulbezirke der Umgebung Laibach werden nachstehende Lehrerstellen zur Besetzung ausgeschrieben: 1. zu Tschernutsch mit dem Gehalte von 450 fl. ; 2. zu Kopanje mit dem Gehalte Von 400 fl., jede mit einer Wohnung im Schulgebäude und den' gesetzlichen Nebenbezügen. Bewerber wollen ihre gehörig belegten Gesuche, und zwar jene, welche schon angestellt sind, im Wege der Vorgesetzten Bezirksschulbehörde, binnen sechs Wochen vom Tage der letzte» sj Einschaltung in der „Laibacher Zeitung“ bei dem betreffenden Ortsschulrate einbringen. te K. k. Bezirksschulrat Laibach, am 9. März 1874. df Der Vorsitzende: Schivizhofen. di An der einklassigen Volksschule in St. Kathrein bei Bruck a. d. M. in Steiermark ist di11 Stelle des Lehrers mit dem Gehalte jährlicher 500 fl., einer Personalzulage jährlicher 60 fl. u»1* dem Genüsse eines Naturalquartiers, — dann an der zweiklassigen Volksschule in St. Lorenzen im Mürzthale in Steiermark die Stell® des Unterlehrers mit dem Gehalte jährlicher 360 fl., einer Personalzulage jährlicher 60 fl., dei» Genüsse eines Naturalquartiers und mit dem Bezüge von jährlich zwei Klafter Brennholz soglei^ zu besetzen. Bewerber wollen ihre dokumentierten Gesuche im Wege des Vorgesetzten Bezirks- oder Stadtschulrates längstens bis 15. April LJ., und zwar bezüglich der Lehrerstelle bei dem Ortsschul' rate St. Kathrein hei Bruck a. d. M., bezüglich der Unterlehrerstelle bei dem Ortsschulrate St. L°' renzen im Mürzthale überreichen. Bezirksschulrat Bruck a. d. M., am 12. März 1874. Die an der Mädchenschule in Rudolfswert erledigte zweite Lehrerinstelle mit sloveniscbsr und deutscher Unterrichtssprache wird hiermit zur provisorischen Besetzung ausgeschrieben. Bewerberinen um diese Stelle mit einem Jahresgehalte von 400 fl. wollen ihre dokum611' tierten Gesuche bis Ende März 1. J. bei dem gefertigten k. k. Bezirksschulräte überreichen. I «it Ü1)| : (re. Sei % % Slay žllst K. k. Bezirksschulrat, Rudolfswert, am 15. März 1874. 'Site die Unterlehrerstelle mit 240 fl. Gehalt, — im Schulbezirk! ^ej Kostreiuitz, Schulbezirk Rohitsch, ist eine Lehrt®' An der zu erweiternden Volksschule in stelle mit 400 fl. Gehalt, eventuell Pettau die Unterlehrerstelle zu St. Margarethen und St. Urban mit je 240 fl. Gehalt (dann ^ jede der vorbenannten Stellen eine Personalzulage von 60 fl. jährlich nebst freier Wohnung) Zl1 besetzen. Bewerber haben ihre Gesuche im vorgeschriebenen Woge an die betreffenden Ortsschulri11; bis Ende April 1874 (Post Rohitsch und Pettau) einzusenden und naehzuweisen, dass sie ^ slovenischen und deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind. Bezirksschulrat Pettau und Rohitsch, am 16. März 1874. % ,0h ( We Für die Redakzion verantwortlich: Job. Sima, St. Petersvorstadt Nr. 18. Verlegt und herausgegeben vom „krainischen Lehrerverein“. fle« ''rin Druck v. Ifleinmayr & Bamberg, Laib«®'1