LmbnLelWMtllng. Nr. 117. Präniüücralionsprci«: Im llomplmr gan,j. fl. N, l>,i>l'j. fl. 5.5>U. Filr dic Züslcllüüss in« Haus IM'j. 5>0 lr. Mit dcr Post ganz,. f>. 15, halbj. fl. V.l.U. Tienstag, 24. Mai Inscrlionsgcbühr bi« 10 Zeilen : Imal U0ll., inn. «0 lr., »m. I ft.; sonst pr. Hcilc im. e fr., üm. 8 tr>, üin. 10 lr. u. s. w. Injerlionestempel jedcsm. 3« fr. 1870. Amtlicher Theil. Kaiscrüchl« P«!e»l lwm 21. Mai 1870. Wir Fran; Joseph der Erste, von Gottes Wunden Kaiser von Oesterreich, König von Uuqcn'» uud Böhmen, von Dulmolicn, Eroalic», Slavoliis", Galizicu, ^odomcricu und Illyricu, 5lönig von Jerusalem lc., Erzherzog vou Oesterreich, Groß hcizog von Toscaua lind Kratau, Herzog von Loth-litten, von Salzburg, Slcycr, Kärnteu, Kraiu und der Vulomiua, Großfürst uon Siebenbürgen, Mark' graf r>ou Mähren, Herzog uo» iDbcr- und Nieder-Schlcsicu, von Modcua, Parma, Piaccuza uud Qua-slalla. von Auschwitz und Z^tor, uon Tcschcu, Friaul, Ragusa und Zara, acfiirstcter Graf vou Habsbur^, und Tirol, vou 5tyburg, Görz lind Gradisca, Fürs! uon Trienl und Brixcu, Markgraf von Ober- uud Nicdcr-^ausitz und in Istricn, Graf von Hohencmvs, Fcldtirch, Brcgcnz, Sonnenberg lc., Herr oou Trieft, von Eattaro und auf der windischeu Mmk, Groß-wojwod der Woiwodschaft Scrbicu :c. :c., thun kund und zu wisfen: Das H'Nls der Abgeordnete» dcs Rcichsrathcs is! aufgelöst und sind im Sume dcr §§ 7 uud 19 dcs Giundgcsel^l'^ über die Ncichöucrtrctuna. vom 21. Dc» ccmbcr !8l',7 (N. G. Bl. Nr. 14l) Ncuwahlcu für das-scldc uoizuuchmcn. Gc^b^i in Unseicr Haupt- und Residenzstadt Wicu om 2l. Htai im eiutauscr,dachlhu!'dcr!sicbci>zigst. Taaffc n>. >». Tsttialmschuiqa i». i». Holzgcthan nl. ,». Pctriuo ,». ^>. Widmann m. z». Kaistrlichr« V«lcnt »»m 2l. Mai 1870. Wir Fraiy Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Testerreich, 5t önig uou UUM'N und Böhmen, von Dl)lmat,cn, Eroalicn. Slavonien, Galizicn, ^odomericn und Illyricn, Koma, vou Jerusalem :c.; Erzherzog vou Oesterreich ; Groß-herzog von Toscana uud Krakau; Herzog vou ^olh riugcn, vou Salzburg, Slcycr, Kärutcu, Kraiu uud dcr Bukowina; Großfürst von Sicbcubingcu; Viark-gruf vou Mähreu; Hcizog von Olicr- und ^iicder. Schlesien, uon Modcua, Parma, Piaccuza uud Qua stalla, vou Auschwitz uud Zator, vou Tcsäieu, Friaul. Ra^usa uud Zar.i; yesurltttcr Graf von Hal'öliurn uud Tirol, uon Kybura,, Görz uud Gradisca, Fülst vou Tricut und Brircn; Äiart^raf vou Oder- und Nicdcr-^ausitz und iu Islricu, Graf von Hohcncmvs, Fcldtirch, Grc^cnz, Sounculicrg :c.; Herr von Tricst. vo„ Callaro uud auf dcr wiudischcu Hiark; Groß> wojwod dcr Wojwodschaft Serbien :c. :c., lhun tuud uud zu wisscu; Artikel 1. Die Lauolasse von Dalmaticn, Galizieu und !^o-domcricn mit Krakau, Oesterreich unlcr uud oli dcr Eims, Salzdurg, Steiermail', Kärutcu, Krmn, Vulo wina, Mährcu, Schlcsicu, Tirol, Vorarllicr^, Istricu, Go>z und Gradisca, danu dcr Stadtrath oou Tricsl sind auf^clöst. Artitcl II. Die Ncuwahlcu für dicse Laudtasse, bezichuuns' wcisc für den StMralh vou Trieft sind sogleich ein zuleilcu. Artikel NI. Die Bestimmuua des ZcitpuultcS siir die Eiubc-luf»u,g der ucucu Laudta^c I'czich'lu^wcisc dcö Stadt» lalhc« vou Trieft vchullcu Wir U»s vor. Gcgebeu iu Noscrer Haupt' uud Ncsidcnzstadt Wicu ^.'" ei»u»dzwl>uz>nftcu Niai im eiulausmduchlliuudcrl-^'^uziljfteu, Uuscrcr Ncichc im zweiuudzwauzigslcu ^ahrc. Franz Joseph m. p. ^otocki m. p. Taaffe i». p. Tschabusclmiqq in. i». Holzgethan iu. i>. ^pctrino m. p. Widmann n«. p. Allerunterthälngster Vortraa, dcs lrcugchorsamstcn Miuistcrpräsidcntcu Älfrcd Grafcu Potocli wcgcu Auflösuug des AligcorductcuyauscS und sämmtlicher Randlage mit Ausnahme des döhmischeu. Allcranüdigstcr Herr! Iudcm dcr trcugchorsamslc Miuistcrpräsidcut auf Oruud dcr Bcschlüssc dcs ÜliiuistcrrathcS sich ehrfurchtsvollst die Freiheit uimms, Eu. Majestät dcu Borschlag einer Auflösuug sämmtlichcr Randlage mit AuSuahmc dcs döhmischcu zu uulcrbrcilcn, fiuoct er sich gleichzeitig gedrängt, die Motive dieses Schrittes dcr Allerhöchsten Geurthciluug uud Entscheidung ehrerbietigst vorzulegen. AlS das trcugehorsamstc Ministerium, dem Rufe läu. Majestät folgend, an die Lösung dcr Aufgadeu herangetreten war, welche die jüngste Entwicklung als offene Fragen dcr verfassungsmäßigen Zukuuft des Reiches übriggelassen hatte, durfte cs nicht im Zweifel darüber sliu. daß cs sciucr Missiou uur auf der Grundlage des gültigen Vcrfaffuugsrechtcs, nur auf deu Bahucn, die sich aus diesem Rechte ablcitclcu, gerecht werden löuuc. ES wäre ein Widerspruch gcgeu die crhabcucu Absichten Eu. Majestät uud ein Widerspruch iu der inneren Vc-dcutuug jcucr Mission selbst gewesen, wcuu das Mi° uistcrium, bcrufcu dem vcrfassuugsmäßigcu Rechte des Reiches allgemeine Anerkennung uud Uebung zu verschaffen, an die Heiligkeit dicscS Rechtes Hand angelegt, die legale Coutinuilät desselben iu Frage gestellt hätte. So vcstriltcu die verschiedene» Forderuugcn sein mochten, welche die Parteien an die künftige Entmick-luug dcr Bcrfassuug auknüpstcu, so uubcstrittcn mußte ihnen die objective Rcchlsgülligleit dcrselbcu cutgcgcu-gchaltcn u„d als die Qucllc dczcichuct wcrdcu, dcr eiu-zig und allciil dic Äcslicdi^uog jener Fordcruugcn cut-Ilröuicu löunc. Allerdings aber konnte sich das Ministerium der Erkenntniß nicht verschließen, daß mauchcu dcr erwähnten Ansprüche uud Fordcrungcu der Stcmpcl iuncrer Vc-rcchtigung nicht fchlc, und daß in dcr gcrcchtcn Prüfuug dicscr Ausprüchc, in ihrer Abwägung und lhunlichcn Bc-fricdiguug, dic Grundlage dcr Verständigung und Vcr-söhuuug uud damit die Grundlage eines auch die bisher widerstrebenden Elemente umschlicßcndcu gemeinsamen Bcrfassuugökbcus gesucht werden müsse. Das formale Recht dcr Dcccmbcrvcrfasfung bot die Basis dcr coustitutioncllcn Action dar, ihre Ausgangs-puuktc uud die Grcuzc ihrer Mittel, — aber cs erschöpfte die Zielpunkte nicht, zu welchen jene Action leiten sollte. Ocr Gcdaukc einer Auflösung dcr legislativen Körperschaften dcs Reiches uud des Zurückgreifen? auf jene Elemente, die in lchlcr Liuic bcrufcu warcn, ihrcn An-slauuugcn uud Ansprüchen durch die Neuwahl Gcltuug zu ucrschaffcu, uahm uon voruc herein eine hervorragende Stelle iu den Absichten des lrcugchors^mstcu Minislcr-ralhcö ein. Nicht uur die inucrc Bedeutung dcr Aufgabe, die von dcr periodisch wiederkehrenden parlamentarischen Verpflichtung dcr Budgctberalhuug und dcr gcwöhulichcu legislatorischen Fuuctioueu erheblich abwich und dir Hervorhebung dieser, Bedeutung uud eine entsprechende Bcrufuug au die Wählerschaften zur Pflicht machte, schicu nach aucrlanutcu coustilutioucllcu Grundsätze» ciu derartiges Vorgchcu zu rccktfcrtigcu, das Miuislc-rium konutc sich auch der Wahrnehmung nicht vcrschlic-ßcu, daß die faclischcn Verliälliiissc dcr Rcichsvcrtretung bei dcm Autritt sciucr Bcrwalluug zu ähnlichen Erwä guugcu hcrausfurderteu. (>s ließ sich nicht vcrkcnucu, daß das Abgeordnetenhaus durch dic wicdcrhollcu Auo^ trittscrkläruugcu uumcrisch iu hohem Grade gcschwächl war und daß ftincu Bcschlüsftu, wcuu auch dic Beschlußfähigkeit formell nicht in Abrede gestellt werden louutc. iusbcsoudcre gcgcuübcr der Wichtigkeit dcr augcrrgtcn Fragen, doch nur durch cmc Vervollständigung dieser Körperschaft vollcS Gewicht und materiell uubcstrcitba-res Anschcu zuzuwenden win-. Wcuu dcr Miuislcrralh uichtsdcstowcuigcr zögerte. Eu. Majestät sofort uach seinem Einlrittc Anträge iu dicscr Richtung zu stellen, so gcschah das, weil er eine Erwartuug hegen zu töuucu glaubte, deren Berektiguna darum uicht geleugnet werden darf, weil sie zunächst uicht in Erfülluug ging. Das Ministerium glaubte, ehe cS sich ;>' cutschei-dcndeu Schritten entschloß, abwarten zu müssen, welche Unterstützung sciue Absichlcu vou den verschiedenen Parteien erfahren würden. Vou jener Seite, welche vor- nehmlich die Gefahr einer Schädigung der Verfassnng im Auge hatte, konnte es einc gewisse Bereitwilligkeit annehmen, die Versläudiguugöversuchc im verfassungsmäßigen Wege zu erleichtern, während von der Gegenseite erwartet werden dürfte, daß Fractionen, welche an die Revision dcr Verfassung zu ihre» Gunsten ihr politisches Interesse anknüpften, geneigt sein würden, die ausglcichpfrcundlichcn Gesinnungen dcs Ministeriums zu unterstützen uud die Schwierigkeiten dcr Aufgaben nach dicscr Richtung uicht durch übertriebene Forderungen noch zu erschweren. Es waren wesentlich diese Anschauungen, auf wclchcn dic bisherige abwartende, jeder Verständigung zugängliche Haltung dcr Regierung Eu. Majestät beruhte. Die gemachten Erfahrunsten iudeß konnten der Regierung ein längeres Zuwarten nicht rtithlich erscheinen lassen und bestimmen das Ministerium zu dem im Ein» gauge dicscS allcruntcrthäuigsteu Vortragcs auSgesproche« ncn ehrerbietigsten Vorschlage. ES erscheint dcm trcugehorsamsten Ministerrathe unzweifelhaft, daß die Neugestaltung dcs verfassungsmäßigen Rechtes der im ReichSralhe vertretenen Königreiche und Bänder zur Walnung dcr Gesammtinteressen uud zur Befriedigung dcr berechtigten Einzclansprüche uur erreicht werden kann, wenn der Bevölkerung jener Königreiche und Bänder unmittelbar Gelegenheit geboten wird, ihrcn Rcchlsüberzcugun^cu und politischen Ten-dcuzcn durch Neuwahlen Ausdruck und Gewicht zu geveu. Einc so bedeutsame Action, wie die in Angriff genommene, mnß auf die volle Mitwirkung der ursprüng» lichen Volteträfte uud auf die Wiederbelebung der politischen Gcsammtarbeit rechnen dürfen, die nur durch ciue Erncucruug dcr Mandate erzielt werden kann. Der trcugchorsaiiistt Minislcrrath glaubt dabei die Resultate vielfacher freiwilliger Unterstützung dcr Bevölkerung um so sichcrci' iu Anschlag bringen zu löuucu, jc mehr und lrasligcr sich die Erkenntniß seiner Tendenz dcr Vcrsöh-lnma und Vcrsliiudiguug in dcr öffentlichen Meinung Bahn zu brechen beginnt. Allerdings abcr glaubt der trcugehorsamstt Mini» sterrath eine Ausnahme von der allgemeinen Auflösung dcr ^audtagc bezüglich des Königreiches Böhmen ehrer-butigsl in Vorschlag bringen und sich nur auf die Durchführung dcr Ergünzungswahlen beschränken zu sollen, DaS Ministerium hat keineswegs die Ueberzeugung gcwouucn, daß die Beschickung dcs Reichörathes vou Seite dcS böhmischen Landtages, also dic unverrückbare Voraussetzung der verfassungsmäßigen Action im Fallc dcr Gesammtcrncucrung dieses Landtages jetzt schon als zweifellos erscheinen kaun. Die Schwierigkeiten einer entsprechenden Lösung der schwebenden Fragen könnten aber durch eine eventuelle gegen die Verfassung gcrichtclc Haltung des böhmische» Vaudlagcs nur erhöht werdcu. Iu diesem Siunc glaubt dcr lrcugshorsamste Mi» uisterpräsidcnt sciucu Vorschlag den Allerhöchsten Erwägungen Eu. Majestät ehrfurchtsvoll unterbieilen zu dürfen. Und er gibt sich dabei der Hoffnung hin, sich in Uebereinstimmung mit den Bedürfnissen und Forderun« gen dcr ^agc uud in dcr Uebereinstimmung mit den crhabcueu Absichten Eu. Majcslät zu befinden, welche die Segnungen dcs coichitutioncllcn NcchlcS in seiner gemeinsame» Geltung für Alle und in der Verwirklichung wahrer und dauernder Rechtsgleichheit erblicken. Wicu. am 21. Mai 1870. Potocki m. p. Kaiserliche Verordnung vom V. Mai wodurch auf Grund dcS ß 14 des Slaatsgrundgesetzes vom 2l. December I8l!7, N. G. Bl. Nr. 141. die Ausübung dcr Gerichtsbarkeit über die Landwehr geregelt wird. (Schluß.) H 8. Wenn eine im Vandwehrvcrbande stchende Person außer dcm im ß 2 bezeichneten Falle vor dem Zeitpunkte, iu welchem sie unter die Militärgerichtsbarkeit kommt, eine strafbare Handlung bcgungen hat, so stcht das Strafverfahren dcm zuständigen Eivilgerichle zu Trifft cinc zur Zuständigkeit der Eivilgerihte gehörige strafbare Handlung mit einer stro.jbo.reu f^and-lung zusammen, welche zur Zuständigkeit der Militärgerichte gcl,ö,t. so hat die wegen der letzteren Handlung von dem Militärgerichte ourchzMhrcudc Uuttrsuctiuua dcr zur Zuständigkeit dcs Eivilgcrichtes gehörigen Untersuchung vorzugehen, wenn nicht die unter der Cioilge- 846 richtsbarleit verüble strafbare Handlung mit der TodeS-oder lebenslangen Kerkerstrafe, die unter der Militärgerichtsbarkeit verübte strafbare Handlung dagegen mit einer milderen Strafe als jene bedroht ist. Wird Jemand in diesem Falle sowohl von dem Civil-, als von dem Militärstrafgerichte einer strafbaren Handlung schuldig erklärt, so hat dasjenige dieser beiden Strafgerichte, welches das spätere Strafurtheil füllt, bei Bemessung der Strafe auf die dem Schuldigen durch das frühere Erkenntniß zuerkannte Strafe angemessene Rücksicht zu nehmen. § 9. Im Falle des § 8 kann zur Durchführung der zur Zuständigkeit eine« Civilgerichtes gehörigen Untersuchung nach Vorschrift der allgemeinen Strafproceß-ordnung ein anderes Civilgericht delegirt werden. Wird ein Beschuldigter fowohl von dem Civilgerichte, als von dem Militärgerichte zu einer Strafe ver-urlhcilt, so ist jene Strafe zuerst zu vollziehen, welche von dem Gerichte, das zuerst erkannt hat, verhängt worden ist. § 10. Wenn die Ausübung der Militärgerichtsbarkeit über die im Landwchroerbande stehenden Personen an die nach § 4 bestellten Militärgerichte zu übergehen hat, so sind die Untersuchungen, welche bei den nach § 5 bestellten Militärgerichten anhängig sind, bei den Letzteren zu Ende zu führen. Die Untersuchungen, welche gegen die im Landwehrverbande stehenden Personen bei den nach § 4 bestellten Militärgerichten zur Zeit, als die Zuständigkeit dieser Gerichte aufhört, anhängig sind, haben an die zuständigen Civil- oder Militärgerichte zu übergehen. § 11. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Ausdehnung des bei einem Civilgerichte stattfindenden standgerichtlichen Verfahrens auf Militärpersonen werden durch diese Perordnung nicht berührt. § 12. In bürgerlichen Rechtsangelegenheiten unterstchen die im Landwehrverban.de stehenden Personen den allgemeinen Gesetzen und den Civilgerichten. Die besonderen gesetzlichen Anordnungen über die Bestimmung der für die bürgerlichen Rechtsangelcgcn-hclten der Militärpersonen zuständigen Einilgerichte finden auch auf die im Landwehrverbande stehenden Personen Anwendung, wenn die Einberufung und Mobilmachung auf Befehl des Kaisers l§ 2 Landwchrgesetz) erfolgt ist, so lange diese Personen sich in Folge dieser Einberufung in activer Dienstleistung befinden. § 13. Mit dem Vollzüge dieser Verordnung werden die Minister der Justiz und der Landesoerlheidigung beauftragt, welche sich bezüglich der im H 5 enthaltenen Bestimmungen mit dem Reichskriegsministerium ins Einvernehmen zu setzen haben. Schönbrunn, 8. Mai 1870. /ranz Joseph in. p. Potocki m. p. Taaffe m. p. Tschabuschmqg in. p. Holzgethan m. p. Petrino ui. p. Widmann in. n. Se. k. und t. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 19. Mai d. I. dem österreichischen OberlandeSgcrichtsrathe Karl Hell eine der erlcdigten syslcmisirten HofrattiSslellen am Obersten Gerichtshöfe allcignädigst zu verleihen und den böhmischen OberlandcSgcrichtSralh Dr. Ferdinand Zirkel und den Rath des mührisch-schlcsischen OberlandeSgcrich-tes Alois Po stclt zu Hofrälhen am Obersten Gerichtshofe sxtl2 »tatum zu ernennen geruht. Tschabuschnigg in. p. Se. k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 19. Mai d. I. den mil dem Titrl cmcs SectionSratheS bekleideten Ministerial-scerelär Joseph Raab u»d den Mmisterialsecrctär Dr. Vincenz Ritter o. Helm zu Sectionsrälhen im Ministerium des Innern aUeranädigst zu cinenmn und dem Ministcrlalsecrclär dieses Ministeriums Maximilian Ritter Hcharschmid v. Adlertreu den T>tel und Charakter eines Sectiorisrathes mit Nachsicht der Taxen aUll^llädigsl zu verleihen geruht. M't derselbe» Allerhöchsten Entschließung haben Se. t. und t. Aposlollsche Majestät die Ministeiialsccrc» lüre zweiter Cl^ssc Adolf Eisen reich und Hugo Eron zu MimsNlialslcretärcn erster Classe, dann die M'N'sterialconcip'sten August Iauner, Ludwig Ritter v. Swiczawsti und Clemei's Edlen von Pflügl zu MiNisterialsecrelären zweiler Classe im Ministerium des Innern allergnäoigst zu ernennen ae,uht. Taaffe m. p. Der Leiter des Ministerium« für Cultus und Unterricht hat zu provisorischen Beziltsschulinspectoren m Tirol ernannt: Für den Bezirk Primör den Realschullehrer in Trient Gasilius Armani; für die GerichlSbezirke Mori und Ala den Real-schulprofessor in Roveredo Bartholomäus Affini, und, für den Landbczirk Roveredo den Realschulprofessor! in Roveredo Stephan Schenk. ! Nichtamtlicher Theil. Wien, 21. Mai. Se, Exc. der Reichskanzler Graf Beust hat unter nachbezeichnetem Datum, im Einvernehmen mit Sr. Efc. dem Herrn Mmistelprüsidenten Gra- ^ sen Potocki, folgende Circulardepesche an die k. und k. Mission erlassen: Wien, 28. April 1870. Die Aufgabe, welche das Ministerium Potocki zu lösen hat, wird so vielfach mißdeutet und entstellt, daß es angezeigt erscheint, den Gedanken derselben einfach hervorzuheben fo wie die Methode anzudeuten, nach der er inS Leben gerufen werden soll. Die Aufgabe läßt sich in wenigen Worten fträ'ci-siren: das parlamentarische Ncgierungssystem zur Realität zu erheben; der immer weiter umsichgreifenden Zcr-bröckelung und der dadurch drohenden gänzlichen Zersez-zung des Repräfcntatiokörpers. des Rcichsrathes, Einhalt zu thun; durch den ernsten Versuch, vorurtheilslos und über den Parteien stehend, die Mitwnkung aller Voltstheile der Westhälfte der Monarchie, oder doch der großen Mehrzahl, zur Bildung eincö VollftarlamcnteS zu erzielen, dessen Existenz und Wirksamkeit für alle Zukunft gegen Katastrophen gesichert sei, denen der NeichSrath in seinem bisherigen Bestände ausgesetzt war und die seinen Einfluß und sein moralisches Ansehen unleugbar herab-gebracht haben. Der vorschwebende reformatorischc Gedanke ist nicht nur con sti tu ti oncll in der umfassendsten Bedeutung des Wortes: er ist zugleich verfassungstreu katexochen, weil er erstrebt, die in Rechtskraft bestehende Verfassung erstarken und zum Gcmeingutc aller Landestheilc und aller Nationalitäten zu machen. Um zu dem erstrebten Ziele zu gelangen, bedarf es vor allen Dingen eines Geistes der Versöhnlichkeit, der — ohne kleinlich über Fragen von secundärcr Wichtigkeit für die Gesammtheit zu markten — die großen Zwecke fördert, welche zu erreichen Aufgabe der Staats-regierung ist. Zielpunkt dieses Strebens kann nur die von allgemeinem Conscnsc getragene Herstellung eines aus unmittelbaren Wahlen hervorgegangenen, somit von den Landtagen losgetrennten Reichörathes sein. Es ist dieses nicht nur eine wohlbegründctc Forderung der liberalen deutschen Partei, sondern kann nicht minder auch von den freisinnigen Patrioten slavischer Nationalität als das wirksamste und unerläßliche Mitlel angesehen werden, die überaus complicirte Maschine unseres jetzigen Wahl- und Repräsentativsystems zu vereinfachen, Störungen in ihrem constitutioncllen Gange vorzubeugen, so den Ländern als der Gesammtheit ihre autonome Thätigkeit und Selbständigkeit zu sichern und zu sondern. Aus den bezeichneten Prämissen ergibt sich folgerecht die Linie des einzuschlagenden Versahrens, sind die Grenzen vorgezeichnet, innerhalb deren die versöhnende Action der Staalsregierung sich zu bewegen hat. Den nationalen Wünschen und Strebungen nach Autonomie, Selbstverwaltung und freier geistiger wie bürgerlicher Entwicklung kann und wird ohne kleinliche oder von Befangenheit eingegebene Bedenken entsprochen werden. Die cinziae, aber unerläßliche Vorbedingung hicfür ist die Möglichkeit und Thlmlichleit, daß die hie-nach zu formulirenden legislatorischen Bcstimmlmgen in den Rahmen der bestehenden Verfassung eni» gefügt werde,' kömicn, ohnc dem unerläßlichen Grundgedanken derselben, der staatsrechtlichen Zusammengehörigkeit aller im Rcichsralhe vertretenen Königreiche und Länder, zu widersprechen. Wie in der Natur, so la»n auch im Staate — namentlich in einem großen nnd Polyglotten wie Oesteircich — Mannigfaltigkeit schi wohl mit Einheit bestehen: im staallichcn Bau unter der Voraussetzung, daß die verschiedenen, wenn auch noch so selbsicisscncn Autonomien durch ein gemeinsmncs stcwtssrchtlichcs Band, eurch gemeinsame. Alle verpflichtende Organe des OesammtwillenS vereinigt seien für die unzertrennbare» Rcichsinlercssen und Institutionen, unter der Aegide des Thrones. Auf einem anderen Wege als dem verfassungsmäßige», in einem anderen Rahmen als in dem des be-stehenden öffentlichen Rechtes, a>» einem anderen Mittelpunkte als in dem der Ncichshanptstadl kann somit die Versöhnung der Ausgleich mit den disscntirenden Volls-stämmen nicht zu Stande kommen. Der Verständigung, dcrEmignna. ist weiter Nanm geboten auf verfassunMnäßigem Boden selbst. Seccs-sionsgclüsten aller Art wird aber zuvcrläßlich der Ernst der Autorität entgegenstehen. Es entspricht der constilutioncllen Praxis der hervorragendsten Vlrfdssungsstdaten, daß bei beabsichtigten durchgreifenden Reformen der bestellenden Verfassung ein allgemeiner Appell an die Urwähler erfolge, damit diese ihre Meinuogen über die devo, stehende Verfassungs-rcvision in legaler Weise durch Nenwalilcn manifestircn. Auch bei uns wird dieser vcrnunflrechilich begründete Usus befolgt und damit in Böhmen und Mähicn Ge, legenheit und Veranlassung geboten werden, daß die in der letzten Zeit des Antheiles an dem Vcrfassiing^lcben sich cnihaltcnden Nationalitäten eililrctcn und an dem VerföhnungSwcrte mitwirken können. Nicht minder sind die rein deutschen Kronländcr berechtigt zu fordern, daß in einer Angelegenheit von so hoher Bedeutung ihre jetzige Stimmung ihre Auf» fassung der gegenwärtigen Sachlage durch anzuordnende Neuwahlen sich geltend machen könne, da ihnen ein wichtiges und bedeutsames Votum zusteht. Für Galizien hat diese Beiüctsichligung nicht weniger Werth, denn ein anderes ist es, allgemeine Wünsche und Postulate zu äußern, ein anderes, zu ernsten, auS-sichtsvollen Verhandlungen die geeigneten Männer zu entsenden. Unter den gegebenen Vcrhä'linisscn lind für die in Aussicht genommenen Zwecke und Rcformrn ist daher die Auflösung des RcichsralheS wie die sämmtlicher Landtage der im NcichSrathc vertretenen Königreiche nnd Länder, und die Veranstaltung allgemeiner Neuwahlen nach den Vorschriften des Gesetzes, durchaus geboten, ja unerläßlich. Den ncn zu wählenden LlNidlaa.cn wird die Staals-regicrung voraussichtlich mil dem unzertrennlichen Pio-gramme der — auf verfassungsmäßigem Wcgc durch den nächsten Rcichsiath zn uulircnden — Erweitern»«, der Autonomie aller Kronlaude und der nnmiltellunen RcichSrathswllljlcn clttgegcnlommen. Es ist aller Grund vorhanden, der Regierung die Absicht znzuschrcibc», dieses Princip dirccter Wahlen auf liberaler Basis zu begründen. Nicht minder ist aiiznnclMcn, daß - neben der auS unmittelbaren Wahlen hervorgehenden Repräsentation der Städte und der Landbcuölkcrui'g im Abgcord-nctenhause — der Gedanke einer Verstärkung des Herrenhauses durch gewählte Vertreter der Landtage, zur Wahrung der speciellen Landcöinlcrcsscn, verwirklicht werden soll. Würde ein oder der andere Landtag die Wahl von Abgeordneten zu dem RcichSrathe verweigern, so stünde der Staatsregicrung verfassungsmäßig die Bcfugniß zu, für das betreffende Kronland die dirccten Wahlen zum Abgeordnelcnhausc anzuordnen. Man hat in öffentlichen Blättern von Einberufung einer Notabclnvcrsammlung gesprochen, aus Führern und hervorragenden Männern der verschiedenen Nationalitäten, Parteien und Provinzen bestehend. Ein derartiges Vorparlament ohne Mandat und Autorität, von der Regierung berufen, würde zwar nicht anticonstitutioncll, allein immerhin exlraconstitutioncll sein und die Lösung schwerlich fördern. Wohl aber weist die Sachlage darauf hin, daß die leitenden Staatsmänner vor dem Beginne der mit der Auflösung der Landtage eintretenden conslitutioncllcn Action mit bedeutenden und einflußreichen Führern aller Nationalitäten und Parteien, so viel als möglich durch unmittelbaren Verkehr, ein Verständniß anbahnen; daß sie mit denselben individuell die Möglichkeit besprechen und abwägen, die Gravamina ihrer GcsinnungS« oder Stammcögenosscn auf verfassungsmäßigem Wege zu beseitigen, ohne Verletzung der Existenzbedingungen deS GesammtslaatcS und seiner parlamentarischen Factorcn. In Folge dieser Conferenzen werden die leitenden Staats» manner einen Ueberblick über die politischen und nationalen Verhältnisse in allen Theilen der diesseitigen Ncichshälfte erhalten, der jede Einseitigkeit aus» schließt; die Führer der Parteien und der verschiedenen Nationalitäten aber werden daraus volle Klarheit Über die feststehenden Ziele und die unverrückbaren Grenzen der Verständigungspolitik des Cabinets Sr. Majestät schöpfen können. In letzterer Beziehung namentlich ist Fühlung mit allen Parteien geboten, damit die bisher Renitircndcn sich ;umal von dem ernsten Willen der Staatsrcgierung übcrzengen, den nationalen Ansprüchen bis zu der Grenze des Thunlichen und Möglichen zu entsprechen, wie von deren unerschütterlichem Vorsatze, ihre Aufgabe nur mit dem verfassungsmäßigen, zu Wien tagenden Parlamente, und i n diesem zur endlichen Lösung zu bringen. Kann im Augenblicke der — übrigens sehr begreiflichen — Ungeduld eines Theiles des Publicums nicht entsprochen, können die einleitenden Verhandlungen nicht täglich in Bulletinform zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden, so darf man doch mit aller Zuverlässigkeit versichern, daß die Staatsmänner, welche der großen und schwierigen Aufgabe sich unterzogen, auch die Dringlichkeit des Vorschrcitens in der bezeichneten Richtung vollkommen erkennen. Sie werden nicht zögern, das Reformwerk that' kräftig in die Hand zu nehmen. Sie werden die hiefür gebotene Auflösung der sämmtlichen cislcithanischcn Landtage nicht unnöthig hinausziehen; werden die neu zu wählenden Landtage in kürzesten Fristen einberufen. Lie werden, wie bereits angedeutet, die Beschickung des Reichsralhcs, namentlich für die beiden bezeichneten Zwecke der Reform, allen Landtagen ungesäumt ansinncn und auf der Unzertrennlichkeit der Erweiterung autonomer Befugnisse und Institutionen von der Einführung dirccter NeichsrathSwahlen beharren, damit das cisleilhanische Parlament die VcrsassungSrevision nach beiden Rich' tungcn unbehindert in Angriff nehmen könne. Es ist ein schweres, mühevolles Wert voll Verantwortlichkeit, welchem das Ministerium Potocti sich lmterzieht.- das ist nicht zu verkennen. Wa« aber fesler Wille, vereint mit Hingebung an Kaiser und Reick, vermag, das wird aufgeboten werden für das große Werk der Versöhnung, für die Vollendung des Gebäudes verfassungsmäßiger Freiheit und Glcichbcrech" tigung. Dieselbe Anforderung muß an alle Parteien, an alle Nationalitäten gestellt werden, denn die staatliche Frei' heit und Rechtsordnung ist nur da denkbar, wo jede (persönliche oder collective) Individualität sich dem Oc-sammtwillcn unterordnet und sich als Theil des Gan^n fühlt. Die Wünsche werden sich entgegenstehen, die M- 847 sprüche der verschiedenen Seiten einander widersprechen: daS läßt sich voraussehen. Partcileidcnschaftcn werden sich entfesseln, nationale Ausschließlichtcit gegen das Werk der Einigung ankämpfen. Die Vermittelnden, dic Versöhnenden, d. h. die Staatsrcgierung und ihre politischen Freunde, werden Angrlffcn von beiden Seiten ausgesetzt sein. Man wird — wie daS heute schon geschieht — ihre Intentionen verdächtigen; sie hier perfider Absichten gegen das Deutschlhum, dort übergroßer Werthschätzung der deutschen Elemente in Oesterreich beschuldigen; wird ihnen von der einen Seite vorwerfen, daß sie dcu Ausgleich lediglich auf dem Äodcu der bestehenden Verfassung und nur auf dem von dieser vorge^eichnctcn Wege zulassen; von der anderen, daß sie die Versassung doch als so heilig und uuabändcrlich nicht betrachte, um den inneren Frieden deS Reiches jedem Buchstaben derselben zu opfern. Wie sehr auch ..die Geister auf einander platzen" mögen, dieser geistige Proceß mußte einmal durchgemacht werden. Zuletzt — wir vertrauen fest darauf — wird und muß den Einsichtsvollen unter allen Parteien und allen Nationalitäten, auch deS westlichen Theiles der österreichischen Monarchie, daS Olcichniß und das Bild von dem Bündel Pfeile vorschweben. Sie müssen und werden aus der geographischen Lagc und der ethnographischen Zusammensetzung des Reiches die Ueber-zeuglmg schöpfen und ihr Raum geben, daß nur im brüderlichen Zusammenwirken aller Theile, nur in der freien Einigung aller Stämme desselben Staates auf der Grundlage von Institutionen, welche der Cultur und den Erfordernissen der Neuzeit entsprechen, die Sicherheit aller einzelnen autonomen Existenzen, wie die der Gesammtheit, verbürgt ist. Die allen Stämmen gemeinsame Liebe zur Dynastie, der Hinblick auf die Scqnungcn cincS fest geordneten, harmonisch gegliederten NcchtSzustandcS. welche nur durch Verständigung und gegenseitige Nachgiebigkeit herbeigeführt werden können, werden endlich im Reichsrathe den Abschluß der Reformen in den bezeichneten beiden Richtungen herbeiführen. Sie werden auch für die diesseitige Reichshülfte — vertrauen wir fest darauf — die Consolidation der Verfassuug zur Folge haben. Sollte aber dennoch — auch nach Erschöpfung dieses ernsten, aufrichtigen Versuches allseitiger Versöhnung — irgend eine Partei, iigend ein Voltsstamm be» harrlich widerstreben als Theil des Ganzen, als selbstbewußter und selbstbcrechtigtcr Theil einzutreten in den Verfassungl>bau Oesterreichs: dann wäre vor Mit- und Nachwelt der Beweis hergestellt, daß Kaiser und Reich in Rücksicht und Beachtung ihrer Wünsche bis zu den äußersten Grenzen gegangen und jene Dissidenten es sich allein zuzuschreiben haben, wcnn dic Geschichte, die Gesetzgebung und die oberste Staatsgewalt vorschrcilcn, ohne weiter auf sie zu hören. Empfangen u. s. w. Bcuft m. ^. Zum Vcsthc über iic LandlvclMrichtsbarkcit schreibt die „W. Abcndpost": Das Landwchrgcsctz hat die Regelung der IuriSdictimisvcrhältnissc einem bcson-deren Gesetze vorbehalten. Mit den Vorbereitungen zum Vollzüge des LandwchrgcseheS ging dic Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Landwehr, Hand in Hand. Dieser Gesetzentwurf wurde mit Allerhöchster Ermächtigung im Abgeordnctenhause zur verfassungsmäßigen Behandlung eingebracht und von einem Ausschüsse dieses Hauses der Berathung unterzogen. Bei dieser Berathung wurde der Negierungscntwurf nahezu unverändert angenommen, gelangte jedoch vor der Vertagung des RcichörathcS nicht zur Verhandlung im Abgcordnelenhansc. Während der Gang der Gesetzgebung in dieser Wcise unterbrochen wurde, konnte der Vollzug deS Land' wthrgcsetzcs nicht ausgehalten werden. In kurzer Zeit wcrdcn Abtheilungen der Landwehr zu den vorgeschriebenen Uebungen zusammentreten müssen; in dem gegenwärtigen Augenblicke sind schon nahezu (»00 Personen ber Landwehr bei den EvidcnthallungScommissiouen und Behörden dieses InstitntcS angestellt. Durch die Anstellung dieser Personen und den Beginn ihrer Thätigkeit ist die Landwehr thatsächlich ins Leben getreten und Und cS tonnten daher die Fragen, welchen Gerichten die Landwehr unterstehe und nach welchen Gesetzen sie zu vchcmdeln sei, nicht ungelöst gelassen werden. Wenn man nicht die Gefahr eines gesetzlosen Zu» standee und unlösbarer Competenzconflicte heraufbcschwö« ren wollte, so mußte die durch die Staatsgrundgcsetze begründete Vcordnungsgewalt ohne Aufschub in Anwcn-dung gebracht werden. Dic kaiserliche Verordnung vom 5>. Mai 1870, welche die Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Land-Achr zum Gegenstände hat, enthält übrigens nur eine Verwirklichung der im Wehrgesetzc und im Landwchr-Asche hierüber ausgesprochenen Grundsätze! die einzelnen ^estimmungen dieser Verordnungen schließen sich an das Gesetz über den Wirkungskreis der Militärgerichte an und stimmen mit dem vom Ausschusse des Abgcord' Nelenhauses angenommenen Entwnrfe wörtlich übcrein. Politische Uebersicht. «aibach, ^3. Mai. Dic hochwichtigen Beschlüsse, welche die Auflösung "kr Landtage, mit Auöuahme des böhmischen, und des Abgeordnetenhauses des Rcichörathcs betreffen, beschäftigen bereits die öffentliche Aufmerksamkeit in hervorragender Wcisc. Den lichtvollsten Commentar zu diesem crstcu entscheidenden Schritte der Ausgleichsaction geben die begleitenden wichtigen Acten stücke, der Vortrag des Ministerpräsidenten Grafen Potocki und die Circular' oepesche des Grafen B eust, welchen wohl selbst die enra-girtcstcn Anhänger der altcu Bcrfassungspartei den redlichen Willen allseitiger Versöhnung und die logische Folgerichtigkeit des ActionSplancs nicht werden absprechen können. In der Conferenz des Grafen Potocki mit den Polen, welche am 20. d. M. in Wien stattfand, wurden zwei wichtige Ergebnisse erzielt. Fürs Erste wurde konstatirt, daß an eine Allianz der Polen mit den Czcchcu nicht zu denken sei, und die Angabe czcchischer Journale, als ob eine Einigung aller oppositionellen Parteien erzielt worden wäre, ist jedenfalls ganz unrichtig. Fürs zweite ist sicher, daß die Polen nicht gegen die Beschickung des Reichs rathcs und geneigt sind, von der verfassungsmäßigen Bahn nicht abzuweichen. Die wichtige formale Frage, welche bei den Unter-Handlungen mit den Czcchcn die bedeutendste Rolle spielte, diese cutfällt, wie cm der polnischen Partei nahestehendes Blatt hinzufügt, zum größten Theile bci den Polen, da mit Ausnahme Smolka's und vielleicht circa acht Czcchomancn alle anderen Parteien dem Rufe des Grafen Alfred Potocti Folgc leisten und im Reichsrathc erfchcinen werden. In Agram erschien vor einigen Tagen eine Grenzer-Deputation aus dcm Waras diner Regimentc, um sich dem Comandircnden, Mollinary, vorzustellen und anzufragen, ob Sc. Majestät sie in An-dicnz empfangen und eine Repräsentation gegen dic Pro vinzialisirung der Warasoincr Grenze entgegennehmen wollc. Die bezügliche Anfrage dcö Generals soll, wie die „Presse" hört, verneinend beantwortet worden sein. In dem Augenblicke wo in Prag die Reaction sich mit den Dcclaranten verbrüdert, wird zufällig eine neue Depesche bekannt, dic Graf Bcusl am 10. April nach Rom jandte. Der Gegensatz zwifchen diesem Staatsmanne und den Feudalen tritt da in seiner ganzen Schärfe hervor. Graf Beust betrachtet die bevorstehenden Acte der Curie als einen Angriff auf die Gesetze deS Staates. Er glaubt gleich der sranzösischen Regierung nur eine Gewisscnspflicht zu erfüllen, indem er dem römischen Hofe die Gefahren des Weges anzeigt, auf welchen überwiegende Einflüsse daS Concil drängen zu wollen scheinen. ..Was uns erregt, sagt der Minister deS Acußcrn, ist nicht dic Gefahr, welche unsern Institutionen droht, sondern diejenige, wclcher der Friede dcr Gemüther und die Erhaltung dcr guten Harmonie in den Beziehungen des Staates mit der Kirche ausgesetzt sind. Die „Allg. Ztg." veröffentlicht einen umfassenden Auszug aus Gutachten dcr Con ci l smino r i l üt gegen die Infallibil ität. Als Autoren bezeichnet man die Cardinälr Schwarzcnbcrg, Rauscher, Bischof Dupan-louv u. f. w. Wie ein englisches Blatt vernimmt, hat sich Graf Andrafsy während seines letzten Besuches in Wien über die Maßregeln geeinigt, welche die Regierungen in Wien und Pest für den Fall der Crllärunq dcr päpstlichen Unfehlbarkeit ergreifen sollten. Die Veröffentlichung dieses oder irgend eines anderen Dogma's, welches dic civile Obrigkeit afficirt, soll aufs strengste in allen Theilen der österreichisch-ungarischen Monarchie verboten werden, während alle Personen,' die an einer solchen Veröffentlichung Theil haben, gerichtlich verfolgt werden sollen. Das französische Cabinet soll, wie dem ..Ung. Lloyd" mitgetheilt wird. in Wien die slnfrage gestellt haben, ob cS angesichts dcr großen Wahrscheinlichkeit, daß dic von den Mächten in Rom gemachten Vorstellungen ohne Erfolg bleiben, sich nicht empfehlen würde, auf dic eventuelle Proclamirung dcr Unfehlbarkeit fofort mit einem Collcctivact zu antworten. Dieser soll, ohne im Uebrigen die freie Bewegung der Einzelnen nach Maßgabe ihrer besonderen Verhältnisse zu behindern, den unwiderruflichen Entschluß dcr weltlichen Gewalt bekunden, innerhalb ihrer Sphäre leine wie immer gearteten Uebcrgriffe zu duldcu. Frankreich sche dcr desfallsigen Aeußerung Oesterreichs und eventuell seinen Vorschlägen mit dem lebhaftesten Interesse entgegen. Der italienische Min ist crra th hat unter Vorsitz des Königs beschlossen, energisch gegen die Republikaner vorzugehen. In der Emilia sollen dic Cara-binicripostcn durch je 20 Mann Cavallcr «c verstärkt werden. In Borgotaia zeigten sich neue fanden, cS wurden Truppen gegen dieselben aufgeboten. Ein Theil dcr Flotte wurde nach Calabricn beordert. Aus Genua. 21. d. M>, wird berichtet, daß in S,csto Levante sich Frcischaaren zcigcn. Es sind Truftpci l dahin abgesandt worden. Im Genuesischen wurden d en Nalionalgardcn die Waffen abgenommen. Zwischen Sa rzanne und Spczzia tauchen ebenfalls Bewaffnete auf. Il a Kirchenstaate wer» den Vorsichtsmaßregeln getroffen. 'Die Besatzung von Civitavecchia wird durch päpstliche Truppen verstärkt. Aquaftcndcntc und Moltalto erhalten stärkere Besatznngen. Das definitive Resultat dcS Plebiscits wurde iu der Sitzung des gcsc hgebenden Körpers vom 18. o. M. durch den Präsidenten Schneider proclamirt. Es wurden 7.350,142 Ja, 1,538.825 Nein und 112.975 ungiltige Stimmzettel abgegeben. Der Präsident brachte demnach eine Resolution in Vorschlag, durch welche der gesetzgebende Körper erklärt, daß das französische Volt in seinen Comilicn vom 8. Mai 1870 daS ihm vorgelegle Plcbiscit angenommen hat. Die Majorität brach hierauf ,n lebhafte Hochrufe auf den Kaiser aus. Nur Glais Vizoin und Jules Simon brachten einen Mißton in die allgemeine Freude. Ersterer sagte: Das Votum ist durch trügerische Manöver erwirkt worden, daher ungiltig. I. Simon verlangte das Wort zu einer Bemerkung, und als ihm dasselbe mit Be^ug auf die Tagesordnung verweigert wurde, protestirte cr dagegen, indem das die Würde der Kammer beleidigen heiße, 'Schließlich kündigte er im Namen feiner Gesinnungsgenossen eine Interpellation über das Verhalten der Regierung beim Plebiscit an. Bei dcr feierlichen Ueberreichung dcS Ergebnisses de? Volksabstimmung hielt dcr Kammerpräsident Schneider eine Rede, wonn er an den Ursprung dcS Kaiserreiches, sowie an verschiedene Reformen erinnerte und die Bedeutung de? Resultates des Plebiscits dahin präcisirtc, daß Franlieich die Freiheit unter die Obhut dcr kaiserlichen Dynastie und der großen Staatstörper stellte. Dcr Kaiser wies in seiner Antwortsredc dankbar darauf hin. daß die Nation ihm zum vierten male ein eklatantes Vcrtrauenszeugniß qcbe. DaS allgemeine Stimmrecht bewahrt in feiner Beweglichkeit gleichwohl eincn beharrlichen Willen, Die Gegner stellten die Frage zwischen der Revolution und dem Kaiserreich. Das Land entschied zu Gunsten der Ordnung und der Freiheit. Ein in seinen Grundlagen gekraftigteS Kaiserreich wird Kraft durch Mäßigung zeigen. Die Regierung wird die Gesetze ohne Parteilichkeit und ohne Schwäche durchführen und von der vorgezcich-uctcn liberalen Linie nicht abweichen, — ulle Interessen schützen, aber auch energisch dem kundgegebenen National-willcn Achtung verschaffen. In Bezug auf Verfassungs-fragen sollen wir nur Ein Ziel haben. Ehrenwerthe Leute aller Parteien sollen sich um die Verfassung schaaren. die Leidenschaften beschwichtigen, die Gesellschaft vor Ansteckung durch falsche Doclrinen bewahren, die Größe und Wohlfahrt Frankreichs vermehren, überallhin Unterricht verbreiten, den Gang der Verwaltung vereinfachen, die Gesetze verbessern, das Problem einer besseren Stcuerverthcilung lösen, — dies ist unser Programm. Zustimmende Votcn verleihen auch der Kammer neue Kraft. Heute follen wir mehr den jemals die Zukunft ohne Furcht ins Auge fassen. In Lissabon und den Provinzen Portugals herrschte nach dcn letzten Nachrichten vom 20. d. vollständige Ruhe. Dic Kmilti'crmajorität trat am 19ten zusammen. Man glaubte, die Kammer werde aufgelöst wcrdcn. Am Abend desselben TaycS waren die Truppen consianirl. Dic englische Flotte soll nuck Lissabon ab-gegangen sein. während das spanische Geschwader, das bereits nach Lissabon bestimmt war, Gegenordcre erhalten haben soll. Das griechische Cabinet verweigert, durch 'ussischc Einflüsterungen veranlaßt, dcn Engländern und Italienern dic Genugthuung. Es wird daher wohl noch zu einer Intervention, eventuell Occupation durch die englische und italienische, vielleicht auch französische Re» gicrung kommen, da auch Frankreich Forderungen an die griechische Regierung gestellt hatte, die abgewiesen worden sind. Hastesneuigkeilen. — - (Brand in der Strafanstalt zu Gar-stcn.) Die Sladt Sleyr wurde am 17. d.M. Abends durch dic Nachricht allarmirt, daß es in der Strafanstalt brenne; dichte Menschenmasscn eilten nach Garsten und wirklich schlug schon dic Flamme aus den Dachfenstern des sogenannten Conventtractes. Die thätige Hilfeleistung, an der sich sechzig Sträflinge bctheiligten/ die sich musterhaft betrugen, machle dcm Brande nach einer Stunde ein Ende, ohne daß ein bedeutender Schaden entstanden wäre. Die übrigen Sträflinge verhielten sich ruhig in ihren Zellen. Dic Ursache des Brandes ist noch unbekannt. — (Ocsterre ichische Väoer.) Karlsbad er. freut sich heuer einer besonderen Frequenz. Die jlingste Curliste vom 15. d. M. weist nicht weniger als 1461 Parteien mit 2025 Curgästen aus. Minder gunstig zeigt sich dcr Frcmdcnbesuch in Tcplitz-Schönau. Bis zum 13. d. wciSt die Badliste 362 Personen in 265 Parteien aus. von denen 206 auf Teplitz und 59 auf Schönau kommen. In diesen Zahlen sind aber auch jene einbegriffen, die noch im vorigen Jahre nach dem Abschlüsse der Liste zu Ende September angclommcn sind und also Teplitz zum Theil längst wieder verlassen haben. — (FUr Nuswanderer.) Der Finanzminister der Vereinigten Staaten von Nordamerika hat eine Verordnung erlassen, welche für Auswanderer nach dem Gebiete dcr Union von höchster Wichtigkeit ist. Jeder Passagier aus einem fremden Lande, wclcher in einem Hafen der Vereinigten Slaalen ankommt, ist für die Folge verpflichtet ein kurzes, aber gen.ueS und unifassendes Berzeichniß S FÜ HNIli 41 80U0 tlmti. ?6I18iHW0 3,112 viw ßtsrUI,!" („Gestern Abends fand eine öffentliche Feier statt für den neuen Bifchof von Imola, und als Anlaß dazu nahm man fein Geburtsfest. Tie Theilnahme war groß. Die Wahrheit ist, daß die Zeit verfliegt und daß jetzt 41 Jahre dahin sind. Denken wir an das ewige Leben!") 41 von 1833 gibt aber 1792. Pius IX. tritt also heute nicht in sein 81., sondern in sein 79. Lebensjahr. Mögen ihm noch viele folgende voll Gesundheit, Frieden und Freude dazu beschieden werden'." — (Ein Knabe als Henker.) Die 6- und 8jäh-rigen Söhne eines in Mauer wohnenden Privatiers spielten in dem Hausgarten; da gerieth einer der Knaben auf den Einfall, deu Henker spielen zu wollen, während dessen Bruder den Deliquenten vorstellen mußte. Nachdem er ihm ein Tuch um den Hals geschlungen, knüpfte er ihn an den Zweig eines Obstbaumes auf. Als er jedoch bemerkte, daß der Scherz zum traurigen Ernste geworden war und der Bruder bereits die Augen verdrehte lief er fchreiend und weinend in die Wohnung, von wo man den kleinen Deliquenten gerade noch rechtzeitig zu Hilfe kam. Wenige Minuten fpäter wäre derselbe eine Leiche gewesen. — (Seeräuber ei.) Aus dem chinesischen Meere wird wieder von einer Seeräuberaffaire berichtet. Ein deutsches Schiff, die „Gazelle," war von chinesichen Piraten angefallen und beraubt worden. Das norddeutsche Kriegs« schiff „Hertha" machte Jagd auf die Räuber und nahm die Dschunke sammt den Piraten gefangen. Vor Hongkong wurde das Verhör vom norddeutfchen Consul angestellt und werden die Räuber wahrscheinlich an Bord des Kriegs» schiffes gehängt worden sein.__________________________ Locales. — (Das Mädchen turnen), für die weibliche Jugend anerkannt von außerordentlich wohlthätigem Einfluß, gewinnt heuer auch hier eine erfreuliche Verbreitung. Be-1 reits hat der Laibacher Turnverein einen gut besuchten Kursus für Mädchen unter Leitung seines geprüften Lehrers eröffnet und auch das Huth'sche und Rehn'sche Mädchener-ziehungöinstilut haben unter derselben Leitung den Turnunterricht eingeführt. Letztere Anstalt hat einen eigenen kleinen Turnplatz in ihrem Garten errichtet, und können auch Mädchen, welche der Anstalt nicht angehören, am Turnen theilnehmen. — (Musitalische BegrUßungs . So ir6e.) Am verflossenen Samstag wurde zu Ehren des Herrn in-spicirenden Generalmajors der Artillerie Hieb er im Ea-sinogarten eine musikalische Soirse durch das Streichorchester der hiesigen Musikbande des Infanterie-Regiments Graf Huyn abgehalten. Ein außerordentlich zahlreiches Publicum horchte mit Aufmertfamkeit den musikalischen Produclionen. Der Violinspieler Herr Harps, schon aus einigen Concerten sehr vortheilhaft bekannt, wurde wegen feiner virtuosen Leistungen durch wiederholten und anhaltenden Beifall ausgezeichnet. — (Wolkenbruch.) Am 12. d.M. ging in den Gebirgsgemeinden St. Lamprecht, KotredeH und Sagor ein Woltenbruch meder, welcher an den mit Wintersaat bestellten Feldern bedeutenden Schaden angerichtet hat. Die Insassen dieser Gemeinden erlitten aber dadurch, daß das ohnehin spärliche Erdreich vo'i den Aeckern abgeschwemmt wurde einen noch empfindlicheren und nachhaltigeren Schaden. — (Diöcesa nnachrichten.) Ter am 18. d.M. in Laibach im Ruhestande verstorbene Pfarrer, Herr Al. Ambroz, war in Laibach am 22. Juni 1870 geboren. Er brachte in der Seelsorge 28 Jahre in Weißenfels, 15 in Seisenberg, einige Jahre auch in Stein und Mannsburg zu. — Gestorben ist ferner Herr Kaj. Konec, Lo-calist in Babenfeld. — Installirt wurden am 16. h' W die Herren: Fr. Anzlovar als Canonicus in Rudolfswerth, Ioh. Oblak als sein Nachfolger in Zir^, Der hochw. Herr Miroslav v. P reiner st e in, Cou Treffen, erhielt das Flachenfeld-Wollwitz'sche Ca verator ^ Zum Gedächtniß der slavischen Nationalheiligen nmnmt. " Methud veranstalteten die Zöglinge des hiesig Cyrill und Hauses am 19. d. M. eine Neseda. en Priester- Nrnclll Post. (Driginal'Telegramme der „Laibacher Zeitung") Verlin, «3. Mai. Der norddeutsche Neichstass nahm das Ameudemcnt, die Beibehaltung der Todesstrafe implicirend, mit >H7 gegen »»»Htimmen an. Athen, HH. Mai. Sieben gefangene Räuber, Verbrecher vvn Marathon, wurden heute nach HOstündiger Tchwurgerichtssitzung zum Tode verurtheilt. Von der Wiener Presse liegen m,S bereits die Aeußerungen dcr „Vorstadt-Zeitung." „Morgenpost" und des „N. Wr. Tagdlatts" über die neuesten Negierungs« actc vor. Sie billigen übereinstimme»!) den durch die Auflösung des Abgeordnetenhauses und der Landtage er» folgten Appell an das Volt. Die „Vorstadt.ZeitlMg" sagt: „Mit der Auflösung dcr parlamentarischen Körperschaften und deren sofortigen Neuwahl erfüllt die Regierung jene Wünsche, welche die liberale deutsche Partei seit dem Sturze des Ministeriums Hafner unaufhörlich ausgesprochen." Die „Morgenpost" sagt: „Der Appell an das Voll muß Jedem nothwendig erscheinen, der von unseren parlamentarischen Verhältnissen auch nur eine oberflächliche Kenntniß besitzt. Den bisherigen Dcputirlen selbst muß es- angenehm sein, sich einmal mit ihren Wählern auseinanderzusetzen." In der Nichtauflüsung deS böhmischen Landtages sieht daS Blatt eiue Antwort auf die reactionäre Agitation im czechischen Lager. DaS Ministerium Polocli wolle den Fortbestand konstitutioneller Einrichtungen nicht von dem guten Willen dcr Czcchen abhängig machen. Vom Standpunttc der Freiheit lasse sich gegen dic von drr Regierung beabsichtigten Reformen nur wenig einwenden. Das Blatt schließt seine Reflexionen mit den Worten: „Das Schicksal Oesterreichs liegt in den Händen der Völker." Das „N. W. Tagblatt" meint, nun da durch die Auflösung der parlamentarischen Körperschaften der Wunsch auch der radicalen Partei erfüllt sei, werde das Volt selbst in Action treten und die Bestrebungen gewisser Vercine und Koterien ;u Nichte mcichen. — Verflossenen Sonntag hat in Wien eine Versammlung von Mitgliedern dcr deutschen Partei stattgefunden. Ihre Resultate w^ ren nach den Mittheilungen dcr Wiener MontcigSlilältcr: 1. Von nun ab sind alle politischen und Verfassung^-fragcn Cislcithcmiciis von de» Deutschen nur ans dmi «Gesichtspunkte ihrer nationalen Interessen zu lictrach-len und zu behandeln; 2. keine Beschickung cincr Nc^ tabclnvevsammluna.; .'!, dcr l^cchischc Gcücrallcmdtag und die slouenischcn P raten sionen sind zuriichuwci-scn: 4. Festhalten a» dem verfassmisMiäßig geschaffenen Verhältniß zu Ungarn; :">. ein Volkshaiiö ist durch dirccte Wahlen zu schaffen; l>. unbedingte Aufhebung des ConcordalcS und (ärlassmig eines freisinnigen Nc-ligionsgcsetzcs; 7. Verminderung dcr Mililärlastcn ^Weibc-systcm für die Kadres und Milizsystem für das OroS des Heeres) und gleichmäßigere Verlhcilung dcr Steuern. u°m 23. Mai. 5prr^. Mctalliqne« 60,30. — 5pcrc. Melalliques mit Mai, nnd Noocmdcr-Zinfen l».30 — 5perc. Natiolial-Aiill'lii'n kl».75. — 18l;<»l>,- Ztaals-Luse 96,10. - Bantaclicu 71'.». - Ercdu-Aclieu 256.20. — 5!ondll!i 123.65. — Silber 121.25. Napo-leoud'orS 9 85'/,. ^^^^^ - Handel und Golkswirtljschastliches. NlldolfSwertt,, 23. Mai, Dic Durchschnitts - Prcifc stellten sich auf dem heutigen Martte. wir folgt: "si. lv. sl. ! lr. Weizen per Mctzcn 5 40 Butter ftr. Pfund . — 50 Korn „ 4 30 Eier ftr. Stttck . . I! Gerste „ 3 «0 Milch pr, Mas, . — 1<. Hafer „ 2 10 Rindfleisch pr. Pfd. - i 24 Halbfrucht „ —--Kalbfleisch „ —24 Heiden ,, 3 84 Schweinefleisch „ — ^. Hirse „ 3 ! 84 Schöpsenfleisch „ — -. Kulurutz „ 3 90 Hähndel pr. Stück — ! 3l> Erdäpfel „ 2- Tauben „ — ! 20 linsen „ 4' «0 Heu pr, Ecntner . 2 30 Erbsen „ 4 8" Stroh „ . 1 20 Fisolen „ 3 ^ 84 Holz, harte«, pr. Klft, 6 ! 50 Nindsschmalz pr. Pfd, — ! 45 — weiches, „ — — Bchwcneschmalz „ 45 Wein, rother, pr, Eimer 8' — Tftlcl. frisch, — — — weißer „ 7 ! . » Spcct. geräuchert, Pfd. -- 40 ________ ' Anstekommeue Fremde. Am 21. Mm. 2tadt Wien. Dic Hetrcil: Fcllhmncr, Kausm., von Stutt. gart. Pototar, Äcamtc. von Ncifniiz. — Stitaroföty, Kaufmann, von Brunn. — Jäger, Verwalter, von Wippach. — Die Frauen : Unfricd, GnlS-Besitzerin, von Wicn, — Baronin (lodcli, Uon Gürz. (Elefant. Die Herren: Gruden, uon Adelsbcrg. — Schlager, Prwalier, von Wicn. — Schntle. Slndircndcr, uou Brnosclsch. Klein, von Wien. — Iagodiz. Kaufm., von Wien - -Moiiuiot, Unleliiehmcr. vou Fnftriz. — Bour, Unternehmer, vonFcistriz. — Plavcl). vou Villach. —Schilling, pc»s. Zahl Meister, vun Trieft. — v. Frantouit, vou Trieft. — Krem,, Beamter, uou Scnosetsch. -^ Ccrmal, von Trieft. — Frau Otriuic, Private, vou Trieft. -Meleul'ulofische. Nenliachlnil^lül il» l^msllich. Z »^H ö«>__________^______«"« 6Ü Mg^32kl?^^l3l. windstill heiler 22 2 ,. N. ^ 325..Ü-. 4-22 ? SW schwach f. aan, bcw. 0.„<» l0 ,. Ab. A2«....!) » I« « W. schwach z.Häistc bcw, Purmitlag« heiter, Nachmittag« Gewitteriuollen. Um 1'/, Uhr schwache« Gewitter auö SW. mit ^iu paar Dounerfchlägcn n»d cilichen Regentropfen. Abends 7 Uhr heftiger Wind auf tm'zc Zeit. Blitze in Ost, später iu West, diö nach 10 Uhr anl,alleno. Das Tagesmittcl dcr Wärme ^ l?'^ , um 5" llbcr dem Normale. H>rrlllUwortl!cher Rcdacteui: Igua; u. K l e i u m a lz r. « ., ..z, ^. ^.-----'^ie„. iii Mai. Die Vorbülse war weniq beschäflia.! l!»d mach'e mit einziger Ausnahme der Tramway-Ameu nur et>r gcrmglllglac ^chwanlliüg'n du.ch. Anglo - Aclicn W3.70-254.30, Franco 1^-118.75, Baubant 71.75, Banlvercm ^2'). Lombarden varmlen »ur ^wifche» 1W 30 und 190 60 Kavl'Ludwia noürlen 23.'l. iu 1««0er i!osen wuidc !>6 gemach!. Start ,var die Trauoacliou in Tramway.Aclicn, w.'lchc sogleich mit 20« ausgcbotcn bis ^0" fielen, sich daun wieder auf 208'?> bübc» um. zu 207.50 schließend, auf die Mittagsbörse mit 2W.50 ilbcrzugcheu. An dieser Iryleren machte sich die herrschende Oeschäftsunlusl i>, einem stärleren Zurückweichen flllilb^r. Dies ailt vou einer Reihe von Baut- wie Eiseubahnpicreu, wäh»e»d im Gegensatze hiezu die prouoncirten Specullllionscffe.75 69 85 Steueranleheu rückzahlbar (^) . 98 75 99.— (i) . 97.50 98.— Lose v.J. 1839......232.— 233 „ „ 1854 (4 °/«) z» 250 fl. 90.— 90.Ü0 „ „ 1860 zu 500 fl. . . 96.— 96.20 „ „ 1860 zu 100 fl. . . 106.- 106.25 .. „ 1864 zu 100 fl. . ,11875 119.-Gtaats-Domänen-Pfandbriefe zu 120 ft. d W. in Silber . . 132.— 133 — ». GrunventlastunstS-Qbligationen. Fur 100 fl. Geld Waare Vühmen .... zu 5 pEt 95 50 96.50 Galgen .... 5 74 _ 74 5^ Nieder-Oesterreich. . "5" 99' gc^ ^. Ober-Oesterreich . . ^'5'' 95^ ^'^ Siebenbürgen. . . ,^5^ 7^^ 7l; .. > Otnermall ... «5.. 94 __ 95...! Ullgaru .... ^ b . 79,50 80.— > V. Actien von Bankinstituten. ! Geld Waare! Anglo-osterr. Banl abgest. . . 321 — 322.— ! Aliglo-ungar. Van! .... ^5.5^» 9»!.50 Baulverein.......2>.50 («?It, Waare > ,Lemk>era,-T,ern.«Iassyer-Vllhn . 204. - 205.- Llliud. üsterr........370.-372 — Omnibus........131.50 132 50 Nudolfs-Bahn......166 50 167.— ,S,cbcnbUrger Bahn .... 16950 16975 SiaaiSbllhu.......4 0.— 4<>!.— Silddahn . ......191.40 191 60 Slld-uordd, Verbind. Bahn . . 175 — «75.50 ' Theiß-Bahn.......229 5,0 230.— , Tramway........210.50 211.-l «. Pfandbriefe (silr 100 st) Mg. öst, Bodm-liredit-Anstall Geld Waare verlosbar zu 5 pEt. in Silber 107.25 107 50 dto.in33I.rllckz.zu5p. PrioritätOobli<,ationen. z. 10) fl. o. W. Geld Waare Ais.-Westb. in S. verz. (I. Emiss.) ^3 75 94-FerdinandS'-Nordb. in Silb. verz. 107.25 107.50 Franz-IosephS-Bahn .... 95.90 9620 <».!5a-!-Ludw.B.i.S.uer,.I.Em. 103.— 104 — Oesterr. Norbwestbahn. . . . 9680 97.— k Wc>l!lt Sicbenb. Vahn in Silber verz. . 92.40 92 60 Staatsb. G. 3°/« ä 5>(X)Fr. „!. Em. 144 25 1 ^4 75» Elldb. G. 3^/..« 500 Frc. „ . . 118 25 118 50 Si!db.-B°nS 6 °/„ (1870—74) i. 500 FrcS......250.— 250.5,0 Ung. Ostbahn......89.50 8ü.7<» «. Privatlose j N......161- 1,11.50 Nndolf-Stiftung zn 10 fl. . . 14 5y I5.l'0 Wecbsrl (3Mon.) Geld Waare Augsburg fl!r 100 st sttdd. W. I<»2.75 103,-" Frantjurt ll.M.100 fl. detto 103 15 Il!3 35 Hamburg, fllr 100 Marl Banco 91 3<» 91 4« London, filr 10 Pfund Sterling 123