^r. 360. Dinstag den 12. November 4850. 3. 2l52. (3) Nr. 13U»6. Kundmachung. Mit Beginne des Studienjahres 185H5I, sind nachbenannte Studcntenstipendien in Erledigung gekommen, und werden zur Wiedcrverleihung hiemit bekannt gegeben: 1. Die von Michael Deschmann unter 8. August 1530 angeordnete Stiftung jährl. 72 si. C. M., zu deren Genusse Studierende aus des Stifters Verwandtschaft, hernach jene der Iose-pha Deschmann, geb. Langenholz, endlich in Ermanglung auch solcher, jene aus der Pfarre Radmannsdorf berufen sind. Diese Stiftung kann in jeder Studienabtheilung genossen werden, und das Präsentationsrccht steht dem hochw, Domkapitel in Laibach zu. 2. Die vom Priester Primus Debelak errichtete Stiftung jährl. 27 fl. C. M , zu deren Ge-Mlsse bloß Studierende aus des Stifters Verwandtschaft berufen sind, und welche ihnen auch, wenn sie zum geistlichen Stande gelangen sollten, fortbelassen werden kann. Das Präscntationsrccht gebührt den Anverwandten des Stifters zu St. Georgen bei Krain-bürg, und der Ltiftungsgenuß ist auf keine Studie nabtheilung beschränkt. Sollte sich um diese Stiftung kein Bewerber melden, so wird der Iah-resertrag p>u 18M51 der weitern stifterischen Bestimmung zugeführt werden. 3. Die vom Pfarrvikär zu Kropp, Kaspar Glavatiz, errichtete Stiftung jährl. 35 st, C. M., zu deren Genusse bloß Studierende, welche von den Brüdern oder Schwestern des Stifters abstammen, berufen sind. Der Stiftungsgenuß ist auf keine Studicnabtheilung beschränkt, und das Hläsentationsrccht gebührt dem ältesten der Fa. Nlilie Glauatitz. Sollte sich um diesc Stiftung kein stiftmähi-ger Bewerber melden, so wird der Iahrescttrag derselben für das Jahr 1850^51 der weitern stifterischen Bestimmung zugeführt werden. 4. Bei dem von Matthäus Justin errichteten Stipendium der zweite Platz jährl. 18 st. C. M., zu dessen auf keine Studienabtheilung beschrankten Genusse vorzugsweise Studierende, welche dem Stifter verwandt sind, in deren Ermanglung aber arme Studierende aus der Pfarre Nadmanns-dorf, und in Abgang auch solcher, arme Studierende aus der Laibacher Diöcese überhaupt berufen sind. Da6 Präsentationsrecht steht dem hiesi' gen f. b. Ordinariate zu. 5. Bei der von dcr Barbara Katzianer unterm 1. März 1652 errichteten Stiftung der erste Platz mit «9 si. 48 kr. C. M. Zum Genusse derselben sind berufen arme Studierende überhaupt, welche Musikkennt»issc besitzen und sich da-tüber ausweisen können. Der Stiftling ist verpflichtet, in der hiesigen Stadtpfarrkirche zu St. Jakob am Chore bei der Musik sich verwenden zu lassen und täglich auf die fromme Meinung der Stiftcrin fünf »Va ter unser" und »Gegrüßct seyst du Maria« lc. zu beten. Der Etiftungsgenuß ist auf die Studien in Laibach beschränkt und wird von der k. k. ^andeöschulbchörde verliehen. «. Bei der von Blasius Kortsche unterm 23. Decoder 17W errichteten Stiftung der erste Platz wit jahrl. 23 fl. 22 kr. C. M., auf deren Genuß vorzugsweise Studierende aus des Stifters Verwandtschaft, in deren Ermanglung aber jene aus ^M Pfarrvikariate Schwarzcnbcrg bei Wippach, Anspruch haben. Diese Stiftung'kann in jeder ^tudicnabthcilung genossen werden, und das ^ä'sentationsrccht gebührt dem Pfarrvikar zu ^chwarzenberg bei Wippach. 5.. ?. Bei der von Andreas Chrön unterm 28. -Hanner i«28 errichteten Stiftung der erste und zweite Platz, jeder j,„ dermaligcn Iahresertrage pl'.34fl. CM., zu deren Genusse studierende Söhne armer Bürger aus Laibach, Krainburg, oder Obcrburg, vorzüglich aber aus der Verwandtschaft des Stifters berufen sind. Diese Stiftung, zu welcher daß Präscntationsrccht das hiesige f b Ordinariat auszuüben j hat, kann von der fünften Gymnasialclasse angefangen, nur in den Gymnasialstudien, und sodann noch in der Theologie genossen werden, und der Stiftling ist verbunden, sich auf die Musik zu verlegen. 8. Bei der von Thomas Chrön, gew. Bischof von Laibach, errichteten Stiftung der vierte Platz jährl. 4U fl 3. Bei dem von Lorenz Lakner unterm 7. September 1786 errichteten Stipendium der zweite Platz jährl. 45 fl. 48 kr. C. M., zu dessen Genusse arme, in Laibach befindliche Studierende überhaupt berufen sind. Das Verleihungs« ^ recht steht der Landesschulbehörde zu. 1<). Bei der Musikfondsstiftung der crstc Platz mit jährl. 50 st. (5. M., zu deren Genusse Studierende überhal.pt, welche muslkkündig sind und ihre musikalischen Kenntnisse vervollkommen, berufen sind. Die Verleihung wird von der Landesschulbehörde ausgeübt. »V. Das von Daniel Omcrsa unterm 1U. Mai 170U errichtete Stipendium pr. 2!> fi. li.M, auf deren Genuß vorzugsweise Studierende aus des Stifters Verwandtschaft, und in deren Erman-^elung arme, zur Erlernung der Musik taugliche Studierende aus der Stadt Mottling, in Abgang solcher aber Studierende aus Krain überhaupt Anspruch zu machen haben. i Das Präsentationsrecht steht dem nächsten Verwandten des Stifters zu und wird dermalen von der Witwe Frau Iosepha Pfeffercr in Laibach ausgeübt. 12. Das von Michael Omersu unterm 3l. August 1741 errichtete Stipendium pr. 3N fl. 48 kr. fl. 24 kr. L. M. Dü'ses Stipendium ist vorzugsweise für Studierende aus der Verwandtschaft des Stifters, und in deren Ermanglung für Jene aus der Nachbarschaft Lositze bei Wippach bestimmt. In Ermanglung auch solcher hat der Stiftungsertrag zu gleichen Theilen zweien armen und fähigen Studierenden aus der Communität Et. Veit bei Wippach, und endlich in deren Abgang zweien armen Studierenden aus dem Pfanbezirre Wippach zuzukommen. Der Stiftungsgenuß ist auf keine Studienabtheilung beschränkt und das Präsentationsrecht gebührt der Gemeinde Lositze bei Wippach. l8. Bei der von Mathias Sluga, gewes. Pfarrer zu Burg Schleinitz, im Jahre 171. Ordinariate in Laibach, und rü'cksichtlich der übrigen im Wege der vorgesetzten Studien-Direction, bei der hiesigen k. k. Landesschulbehörde längstens bis 25. November zu überreichen. Laibach am 22. October 185U. Z. 2134. (I) 3tr. 760. Edict zur Einberufung der Vellasscnschasts. Gläubiger. Vor dem k. k. Bezirksgerichte St. Marlin h«' den aUe Diejenigen, welche an die Vci lasse »schist des den 28. März l»5U verstorbenen HalblM'lnö Von Uualnarje, Ivhann Janker, alt» Gläubiger eine Fmdelung zu stelltn habe»,, zur Anmeldung und l D.nlhulliig derselben den 19. December 185U zu erscheinen, oder dis dahin ihr Anmeldungsgesuch schriftlich zu überreichen, widligens diesen Glaubi» gern an die Verl^ssenschafl. wenn sie durch die Ot-zahlunq der angemeldeten Fuidesungen erschöpft würde, keln weiierer Anspruch zustande, als insofern ihnen ein Pfandrecht gebührt. El. Marlin am 26. October I850. Z. 2112. (3) Nr. 163?M9l. Edict. Von dcm gestltigten Bezirks.(5oUegial.Olrich!t wild hieinil blt^nnl gemacht: Es habe in Folge (5ll,'sses des k. k, Landesgt' lichieä il, Neusladtl, llclo. !^5. Eepl. lU50, Z. 438, in der (5recuiioi>s>'ache der Anton Oliva'schen Erben von Hlaqeniult, durch Herin Dr. I^oslna, puuetu 226 si. ^- «> «'., zur Vornahme der Relicitalwn d,r von ^eorg Krovalh im ilicilationswtge elstandenen, und sohin an Georg Perz von Maliern überlassen, im di^gtlichll. Grundduche »»l» Rlif. Nr. ^>6 vor» kommenden ^/^ Hübe zu Malgcrn, (^. Nr. 18, im gnichllichen ^.chatzungswerlhe pr. 350 si» wegen nichi zugehaltener Feiidielungsdcdingnisss, die neuer' liche Tagsahung in Malgern auf den 3. Dezember l. I., Vollnitlags um 9 Uhr, mit dem Beisätze an» geordnet, daß b^i dieser Tagsahung obgedachle Nea» litäl um jede»« Mcistbol auch unter dem Schätzung^ werihe werde Hinlangegeben werden. Der Grundl.'»ch5er!racs, das SckälMigsprolv' cl>U lllw die ^lcilationt'bedinglllsse können hieramtS eiügescdel! weroen. K. f. BeziltS-(kollegial. Gericht Gottschee am 5. October 1850. Z. 1522. (l3) K»»n d