Samstag den 2i>. Juli 1833. Auf ven ToV eines Jünglinges. <^>5em ertönet ernst und traurig Dumpfer Glocke Sterbeklang? Kündet sie denn ernst und schaurig Eines Jünglings Schwanensang? -^ Ja ein Jüngling ist geschieden ^In des Lebens Vlüthenzeit In dem holden sanften Frieden In deö Jenseits Ewigkeit. Glücklich hat er nun vollendet Dieser Erde Pilgerbahn, Nach der Heimath sich gewendet, — Nach der Heimath himmelau —: N.ich deö Lebens herben Leiden Athmet er im Lichtesglanz' (5wia süße Edenöfreudcn, Seiner harrt der Palme Kran». .Ihn zu wünschen in das Leben, O wie grausam wäre oieß, Wäre Frevel, eitles Streben, Da der Schöpfer es so hieß I Dort im wahren Heimathlande — In dem Eden hehr und schön — Dort vereinen sich die Bande, Dort erblüht das Wiedersehn. Echilmnnre sanft — itzt ohne Sorgen — Auscrlcs'ner Himmelvgast! Denn dir graut' ein schön'rer Morgen, Frei bist du v°n jeder Lastz Vlick' hernieder auf die Deinen, Die in Klagen und in Schmerz Alle trostlos dich beweinen. Gieß den Trost in's Aclternherz! Vater! trockne deine Zähren, Mutter! hemm' der Thränen Lauf! Diese Trennung wird nicht währen Ewig; auch ihr kommt hinauf, Hin, wo euer Liebling wohnet, I» das^Hin'melsparadies, Wo der milde Vater thronet» Der zu sich ihn kommen ließ. G. O. Rrain's Vorzeit und Oegenwart. Die Jahrmärkte der Hauptstadt Lail>ach. D!e zwei Hauptjahrmärkle, welche in dieser Hauptstadt jährlich am 1. Mai und 49. November abgehalten werorn, lassen sich urkundlich nicht nachweisen; sie verlieren sich in die dunkle Zeiten der C'nlstl«-hlmg und zweiten Gründung der Stadt, und waren als Fruhjahrmarkt und Herdstmarkt hinlänglich für die Bedürfnisse der Stadt. Doch mit der allmähligen Vergrößerung wuchsen auch die Bedürfnisse, und da lnan eben so wenig die gewonnenen oder erhandelten Namrproducte umtauschen, als die nothwendigen auswärtigen Fabrikate während der Zwischenzeit ankaufen icnnce, so sah man bald die Unzulänglichkeit zweier Hahvmarkle ein, und es erhoben sich nach und nach 113 zw«i kleinere Märkte, der Markt vor der Ernte am St. Petri- und Paulstage, und der Markt nach der Ernte am Kreuzerhöhmigstage, die Anfangs vielleicht bloß,Versuche seyn mochten, durch jahrelange Gewohnheit endlich rechtskräftig wurden. Auch das Einstehen dieser Märkte läßt sich durch verläßliche Daten nicht nachweisen. Anders verbält es sich mit dem fünften Jahrmärkte, der jährlich am 25. Jänner, als am Pauli Bekehrungstage beginnt und durch drei Toge dauert. Er wurde der Bürgerschaft auf ihr inständiges Bitten vom K. Ferdinand I. im Jahre 15L0 bewilligt. Die, darüber ausgestellte Urkunde lauiet: „Wir Ferdinand! von gottes genaden Envolter »Römischer Khaiser, zu Allen Zeytten Merer deß «Reichs, in Germanien, zu Hungern, Behem, „Dalmatien, Croatien vnnd Schlauonien zc. Khu-»nig, Infant in Hispanien, Erzherzog zu Ossterreich, "herzog zu Vurgundi, Steyer, Kharndte.n, Erain «vnnd Wiertemberg :c. Graffn zw Tiroü:c. Vekhen-„uen Offenndtlich mit disem brief, vnnd chuen khundt uaUermeniglichi Alß vnnß die Erbern weisen vnsere «getreuen lieben N. Burgermaister, Richter vnnd Ra-„the der Slat La i b a ch gehorsamblich angesuecht snnd „gebetten haben, das wir Innen zu den Andern Iar-»margkhten noch ainen Iärjichen zu halten vnnd aufzurichten uexgunnen Erlauben vermechttn, daß wir »demnach genediglich angesehen Ernennts N. Burger-»maisterß, Richters und Rats vnser Stat Laibach »vnndterthenig diemuettig bitte, vnnd demnach mit »wolbedachten mueth, auetten Rath vnnd Rechter wis« »sen, Innen noch ain Iarmargkht, Nemblichen zw »Sannt Paulls bekherung Tag alle Iar Iärlich zu Haiuten genediglich gegunndt. vund bewilligt. Thuen das »auch als Regierender Römischer Khaiser, unnd »Lanndtfürstauß khai serliche r vnndLauudtsfürsili-»cher Macht, vnnd Volkhummenhait, hiemit wissent-^lich in Crasst dieses Briefs :c. :c. ..... Vnndge^ „bietten darauf Allen vnnd Jeden vnsern nachgesetzten »Obrigkhaiten, Vnndterthannen vnnd getreuen lieben, »geistlichen vnnd weltlichen was Wierden, Stannts «Odcr weftnß die sein, Ernstlich vnnd vestiglich, mit «di'escm bricff vnnd wellcn, das sy Ernennte N. Vur>->,germa!ster, Richter Rath vnd Gemain, vnser "Stat Laib ach, vnnd all Ir nachkhnmen beyzdistr «vnser bcfreyung vnnd Zuelaffung gedachis Iar? «margkhts bleiben« lassen, Sy dawider mit dringen „vnnd beschwören noch des Icmandts Andern zu thuen »gcstatten, in khcin weiß noch weg, alß lieb aincm ,.Icdem sey vnsec schwöre Vngnad vnnd straff zu'verleiden , das meinen Wir Ernstlich . . . Mit vr-„khunden diez briefs besiglt mic vnsern khaistrlichen „anhangenden Inst^l, b" gehen ist in vnser Slat »Wienn den zwainzigisten tag deß Monats Sevtem-«bris nach Cristy geburc, Im fünffzehcnhundert, vnd »in Sechzigisten, vnser Reiche deß Römischen imdreyc „ßigisten, vuh der Andern Im vier uud dreyßigistm «Iare.« Dractische Anleifung zu Ghstbaum-Anlagen, Es ist allgemein anerkannt, daß der WachstlMy ul!d das Gedeihen der Odstbäume vorzüglich von ihrer ersten Anlage, Behandlung und Pflege abhängt. Ich habe beobachtet, daß Arbeiter, und selbst Gärtner, denen Oostbaum - Pflanzungen anvertraut werden, sei es aus Unwissenheit oder Trägheit, sich nicht an die unerläßlichen Regeln bei Obstbaumpflan-zuugen halten, sondern noch immer die Bäume wie Holzstöcke behandeln, Löcher in die Erde graben, di^ Bäume einsetzen, und solche sodann jahrelang ohne weitere Pflege und Aufsicht ihrem Schicksal überlassen. Da? her kömmt es, daß viele Obstbaum-Anlagen bei unK nicht recht fortkommen wollen, mancher die, Lust und Freude zur Odstkuttur verliert, und auf die irrige Mei», nung verfallt, daß Boden und Klima dazu nicht tauge, statt die wahre Ursache in der schlechten Pflanzung und vernachlässigten Behandlung zu suchen. Wo Obstbaumpflanzungen angelegt werden, muß der Boden, er mag aus Sand, Schoder oder guten Erdarten bestehen, zuerst rigolt (ausgeackert) werden. Jeder Grund ist zu Obstbaumpflanzungen anwendbar, ausgenommen ein sumpfiger, nasser Boden, wenn ec nicht durch Abzugsgräben getrocknet werden kann» Besteht der Grund aus Sand oder Schober, sa muß jeder Baum ein Schuh tief, und zwei Schuh im Umkreise eine Unterlage vo,n guter Erde haben, di« man herbeischaffen und vorbereiten muß. Die Obst-bäume dürfen n'icht tiefer a!s 1^2 Schuh in die Erde kommen. Jeder hochstämmige Obstbaum soll von dem andern 5 Klafter, und Zwergbäume 2 Klafter entfernt gesetzt werden. B.'i Anlegung von Obstbaum-Alleen sollen die Bäume nicht ein .:um dem andern gerade gegenüber, sondern in Quincon, nämlich: * . * . ^ gesetzt werden, .damit ein Baum den andern nicht beschaue. Die Stöcke, an denen die Bäume befestigt werden, dürfen nicht an der'Morgenseite, sondern jederzeit an der Abendseite des Baumes gcsteckt werden, damit der Stock dcn Baum nicht beschatte. Ist die Unterlage bereitet, so muß man dur-chgeworftne, gute Erde bei der Hand haben, und davon eiwas aus die Wurzeln jedes einzusetzenden Bamucs legen, dann wird von der Gcunderde, wenn sie gut ist, wenn aher dec Grund aus Sand oder Schoder befiehl, von der her' beigefchafften Erde ss viel um den VattmsiilMln Ke^or. fen, baß der Baum .-»»»»» 3,il63 — _^ » „ » Staatspapiere .............. 8,760 -> — » rückständigen 5 HU Zinsen bis letzten Juni I83Z ........ 97) 29 1 „ Kanzlei- und Cassagerä'thschaften, dann vorräthlgen und ausgefolgten Aus- zugsbücheln................... hs,8 26 2 ^ Barschaft in Cassa . ................ 20,251 55 ' —^ Summe des Activ-Standes ............ 272,216 ,^u 5 Passiv-Stand. Auf Kapitals-Einlagen der Interessenten .... i . i . ...» 2l8,8^5 22 -< « Unbehsbene, zum Kapital geschlagenes 0^0 Zinsen der Interessenten bis lel^ ten Juni 1825.................. 27,892 1 . ,) vorhinein empfangene 5 0^0 Zinsen ............. 2,96^» 11 5 „ eigenthümliches Sparcasse l Kapkai . ......»'»'»» 12,615 2 Z Summe des Passiv t Standes, der obigen gleich ....... 572,216 40 5 Bei Vergleichung des Sparcasse-Vermögensstandes vom letzten December 1822 pr.......................! 257,017 i9 t zc!gt es sich, dc>ß sich dasselbe im ersten Semester 1833 überhaupt vermehrt habe z ) um......................! 15,299 ^ 21 2 und bei Entgegenhaltung des gegenwärtig eigenthümlichen Sparcasse - Kapitals ! pr. . ^......«..............! 12,615 2 ^ 3 wit dem am letzten December 1822 bestandenen pr..........> 11,935 55 2 stellt es sich dar, daß dieses nach §. tt, der Statuten als Reserve-Fond, und zur ^ Vermehrung der Sicherheit sämmtlicher Einlagen dienende Kapital im ersten Semester 1833 sich vergrößert habe um ............ ^'^ ^ ^ Laibach am 12. Juli 1833. Uevacteur: F"r. Vav. Meinrich. Verleger: KüNKj W. Evler v. Kleinmssllr.