!0s? Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 15V. Montag den 0. Juli 1874. (2«1—2) Nr. 451«. Kundmachung. Für die Besetzung der Stelle des ökonomischen Referenten der k. k. Bezirks - Schätzungs - Commission in Tschcrnembl mit dem Taggelde von vier Gulden wird der Concurs bis 25. Juli 1874 ausgeschrieben. Bewerber um diese Stelle wollen ihre den Bestimmungen des §.10 des Gesetzes vom 24sten Ma; 186!) entsprechend instruierten Gesuche dci dlejer Grundsteuer-Landescommission im gehörigen Wege überreichen. Laibach, am 30. Juni 1874. K. k. Vrundfteuer - Lnndescommission. ^293^ Nr7^42i7 Klmdmachung. Das hohe k. k. Handelsministeriuni hat gestattet, daß Fahrpostscndungen im internen Verkehre auch dann unfrankiert zur Postbeförderung angenommen werden dürfen, wenn der Ausgeber einen Werth nicht angeben hat. Zugleich wurde der im Falle des Verlustes von Sendungen ohne Wcrthangabe oder eines Abganges an denselben von der Postanstalt zu leistende Ersatz, dann die Maximalgrenze des in Fällen der Beschädigung für den nachweisbaren Schaden zu vergütenden Be träges von 50 kr. aus 1 sl. 50 kr. für jedes Zoll-psund oder den Theil emcs Zollpfundes erhöht. Die vorstehenden Bestimmungen finden auf alle vom 1. Juli d. I. an ausgegebenen Fahrpostscndungen ohne Werthangabe Anwendung. Hievon wird das Publicum infolge hohen tzandelsministerial - Erlasses vom 20. Juni d. I., Z. 1l)186, in Kenntnis gesetzt. Trieft, am 20. Juni 1874. K. k. Postdircction. (292—1) Nr. !)376. Postnttgcld. Das Postrittgeld für ein Pferd und eine einfache Post für Extrapost und Separatfahrten wurde vom Monate Juli bis Ende September 1874 im Küstcnlande mit 1 st. 98 kr., in Kram mit 1 fl. 87 kr. festgesetzt. Hievon wird das Publicum infolge hohen Handclsministerial-Erlasscs vom 22. Juni 1874, Z. 16562, in Kenntnis gesetzt. Trieft, den 1. Juli 1874. K. k. Postdirection sur Küstenland und Krain. (281—2) Nr. 2864. Edictal-Vorladung. Debcllak Tomas von Bischoslack Nr. 50, «ul> Art. 437 der Steuergemeinde Vischoflack als Hutmacher besteuert, wird aufgefordert, binnen 14 Tagen, vom Tage der dritten Einschaltung dieser Kundmachung, sich Hieramts zu melden und dessen rückständige Erwcrbsteuer pr. 20 fl. 43'/2 kr. zu bc richtigen, widrigens die Löschung seines Gewerbes von amtswegen erfolgen wird. K. k. Bezirkshauptmannschaft Krainburg, am 20. Juni 1874.