Inte MZen) - V latt zur Laibacher Zeitung.____ Nr. 50. Kamstag ven 25. April 18ä6. Hcmtliche Verlautbarungen. Z. 55U. ft) Nr. 3864. Concurs - Ausschreibung. Im Bereiche der k. k. Cameralbezirks-Ver-waltung Laibach sind fünf Amtöpractikanten-Posten in Erledigung gekommen. — Diejenigen, welche sich um einen dieser Posten zu bewerben qedenken, haben ihre eigenhändig geschriebenen Gesuche, worin sie slch über die österreichische Staatsbürgerschaft, ein nicht unter dem vollendeten siebzehnten Lebensjahre stehendes Alter, eine correcte und leserliche Handschrift, über die mit gutem Erfolge zurückgelegten vier Grammatical-Classen, oder die mit gutem Fortgange an der Reale, oder an der technischen, oder com-merziellen Abtheilung des polytechnischen Institutes, oder bei Mangel an Realschulen in der Provinz Illyrien, über die mit gutem Erfolge absoluirten beiden Jahrgänge der vierten Normal - Classe, über eine tadelsreie Sittlichkeit, über den Aufenthalt und die Beschäftigung wahrend des ganzen, dem Einschreiten um die Aufnahme vorhergegangenen Lebenölaufes und über den stan-dcsmaßigcn Unterhalt bis zum Zeitpuncte der Anstellung mit Gehalt auszuweisen haben, bis letzten Mai 18^6 hieramts einzureichen, wobei noch bemerkt wird, daß derjenige, welchem nach gehöriger Nachweisung dieser Bedingungen die Aufnahme zur Geschäfts-Uebung gestattet wird, vorläufig als Amtscandidat in die Probe - Verwendung tritt, und erst nach mit gutem Erfolge abgelegter Prüfung aus den Vorschriften über die Gefallen - Manipulation und das Gefallen-Rechnungswesen , welcher sich längstens vor Ablauf von drei Jahren, vom Tage des Eintrittes an gerechnet, unterzogen werden muß, als Amts-Practlkant beeidet wird. — K. K. Cameral-bezirks-Verwaltung. Laibach am 18. April 1846. Z- 534. (3) " Nr7"233^ Licitations - Verlautbarung. Wegen Herstellung der im l. I. an der Wiener und A gramer Straße im Affistcnten- Dlstri.tc Glogovih und St. Marein hohen Orts zur Ausführung genehmigten Kunstbauten wird die zweite Licitationsverhandlung bei den betreffenden Bezirks - Commiffariaten abgehalten werden, und zwar am 25). April bei dem k. k. Bezirks-Com-missariate Egg und Kreutberg, Vormittag von l> bis 12 Uhr, über nachstehende Bauobje>te,als: n) die Conservation mehrerer Durchlaß.anale, zusammen im Auöbotsbetrage pr. Mist. 58 kr.; j>) die Re,onstructlon einer Waxdmauer, zwischen dem Distanzzcichen III^ 15 auf IV, im Ausbots-betrage pr. 35! fl. 46 kr.; <.!) die Reconstruction einer Straßenstühmauer, zwischen dem Distanz-zeichen V^l) — I, im adjustirten Auöbotsbetrage pr. 1826 st. 6 kr.; cl) die Reconstruction einer Straßenstützmauer am Wolska - Wildbache, zwi-scken dem Distanzzcichcn V l 1U auf I I, im ad-justirtcn Auöbotsbetrage pr. 2ll)7 st ) die Reconstru-tion eines dritten Canals, zwischen dem Distanzzeichen ll!^ li auf l2, im AuSbotsbetrage pr. 142 si. 75 kr , zusammen 5)232 fi. 11 kr., und am 28. April l. I., bei dec Bezirksobrigkeit Weirelberg, ebenfalls Vormittag von !> bis 12 Uhr, über die Herstellung von 172 Cmrentklaftern eichenen Geländern, dann Bei- und Aufstellung von 106 Stück Streichsteinen, zusammen im adjustirten Ausbotsbetrage pr. 4i»3 fi. 1« kr.. — Zu diesen neuerlichen Verhandlungen werden dem« nach alle Unternehmungslustigen mit dem Beisätze vorgeladen, daß die nähern Baubeschreibungcn und Baupläne, so wie die Licitationöbcdingnisse bei den benannten Bezirksobrigkciten und dem gefertigten Straßenbau - Commiffariate täglich m den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden können, und daß schriftliche Offerte gehörig abgefaßt und mit dem vorgeschriebenen 5 L Va-dium versehen, nur vor Beginn der mündlichen Licitation angenommen, später einlangende hinaegen. nicht beachtet zurückgewiesen werden. — Vom k. k. Straßenbau. Commiffariate.— Laibach am 17. April 184«. 248 Z. 5!8. (2) Nr. 342ljl36. Kundmachung. Bonder k, k.stey/rnlärklsch'illyrischenvereini ten Cameralatfällen-Verwaltung wild in Folge hehen Hofkammer» Decretrs von, l5. October 16l5, Z.N)678,dann li.März!8'l6, Z. 16l«, zur allgemeinen Kenntniß gebracht, baß die in dem belgedrucktcn Ausweise aufgeführten und derzeit i» der EinHebung der Acl>ni.il Regie stehenden Weg - nnd Brückenmäuthe aus die Dauer des „och laufenden Jahres !8l6 bis Ende Oktober des Verwallungsjahres l8l? im Wege der öffentlichen Versteigerung unter nachfolgenden Bestimmungen in Pacht gc» geben werden. — l. Die Versteigerung w>ro bei derselben Tagsatzung für diese Zeitfrist abgehalten, und mit Demjenigen der Vertrag abgeschlossen werden, deffcn Anbot sich als der vortheilhafteste darstellen wird. — 2. Aus dlm oben angeschlossenen ?lusweise sind die Namen der Stationen, die Anzahl der Mci-len, dann die Brückenclassen sammt kcm Aus-rufspreise zu entnehmen. In diesen, Auöweise ist auck der Ort und Tag angegeben, an welchem die Versteigerung einer jed^n Station vorgenommen wird. — 3. Zu dieser Vnstei< gerung werden alle jene zugelassen, welche nach den ^!andcsgest stellte, ohne Ausscheidung irgend einer Station überlassen werde. — Die Staatsver- waltung behält sich vor, je nach dem Autzschlage dieser PachN'erl)a»dlungen die Resultate der Versteigerung für die einzelnen Miuthen oder jene der ^italic»!, für größere Compl.xe zu bestätigen — 7. Bei den schriftliche», mit den gehörige» Stamveln versehenen Anbotcn ist Fl)laen0l'ä zu deo»achte>i: ». Dieselben müssen mil dem, zu Folqe des § Ü dieser Kundmachung als vorläufiqe lZaution sicher zu stellende», Betrage im Baren, oder in staalövavieren nach den, letzt bekannte«, dölsemäßigen Cnlse belegt, oi'er mit den, Bew.-ise, daß di.scr Betrag Dei elner Aerarialcassa oder einem Gefällenamte im Baren oder in St^atspapler«',, nach dem (Z',rs« werthe erliegt, oder pupillarisch - hypothekarisch sichergestellt worden sey, dahcr, so weit ls sich um elne hypochekarische Sicherstellung handelt, lnit der lanocäflichen oder grundbüchlichei, eln» verleibten Verschreibung der Grundbuchs - oder LandtHs'el. Extracle und der gerichtlichen Schat-zungslnkünde der Hypothek versehen scy». — ^. Dieselben müssen bls zu dem in dem Auöweise dieser Kundmachung bestimmten Tage bei dir betreffenden Camera! - Bezirks » Verwaltung für die larin genannten Pachlobjecte versiegelt ein« gereicht werden. — «. Die schriftlichen Anbote muffen den Betrag, der für jede Station an« geboten wird, in Z,ihlen und Buchstaben deutlich ausdrücken, nnd sind uon dem Anbotsteller mit dem Vor und Zunamen, dann Charakter und Wohnort deö Ausstellers zu unterzeichnen. Parteien, welche nicht schreiben können, haben das Offert mit U)rem Handzeichen zu unterzeichnen, und dasselbe nebst dem vom Namensfertiger und noch Einem Zeugen unterfertigen zu lassen, deren lZhar-ktcr und Wohnort ebenfalls anzugeben ist. - Wenn mehrere Personen.gemeinschaftlich Ein schriftliches Offert ausstellen, so haben sie in dem Offerte vcizusehen, daß sie sich als Mitschuloner zur ungetheilten Ha»d, nämlich Einer sür All? und Alle für Ein«,,, dem Gefälls'Aerar zur Erfüllung der Pachtbedin-glmgen verbinden. -^ Zugleich müff/n sie in dem Offerte jsnen Mitofferenten namhaft machen, an welchen auch allein die Nebe rq a be des Pachtobjectcs geschehen kann. — cl. Auf dem Umschlage deö Offertes sind jene Mauth-stationen, für welche oer ?lnbot gemacht wlrd, deutlich anzilgeben. — ^. Diese Anbote dür^ fen durch keine den Licitationöbedingungen nicht entsprechende Klauseln beschrankt seyn, vielmehr müff'N. dieselben d> ausdrückliche Erklärung lnthalcen, daß der Osscrent difin der Kundmachullg e,,uh^lccnv'n u.»d die bel der 243 mündlichen Licitation vorgelesenen, in das Li-citat'onö- Prot»coll aufgenommenen Vertrags-vedlligungcn genau befolgen wolle. — s. Die schriftlichen Offerte können, so wie die münd-lichen, auf eine einjährige oder zwtijährlge Pachtpcriode. oder auf bclde zugleich gestellt ^^den. _ ^ Von außen müssen di.se Eingaben mit der Aufschrift bezeichnet seyn: Anbot zur Pachtuna d.r Wegmaulhstalion (folgt der Name der Station). — Cin Formular eines solchen Oss.rtcs folgt unten zur Einsicht. — ll. Die schriftlichen Offerte sind von dem Zeitpuncte der Cinreichung für die Osserenten, für die (Aefalleiverwaltung «ber erst vom Tage, an wllchen, die Annahme demselben dem Anbieten, den ^kannt gemacht worden ist, verbindlich. __ Die schriftlichen Oss«rte werden nach been- deler mündlicher Versteigerung in Gegenwart der Packtlusiigen von d«m i!iiilat>onbcommissär, welchem sic von der Camera! - Bezirks ' Verwaltung, die sie >n Empfang nahm , verzeichnet, übermittelt werde« , eröffnet und kundgemacht. Als Erstel)cr der Pachtung wird dann, ohne eine weitere Steigerung zuzulassen, derjenige an^csehen, der entweder bei der münolichenVerstei-gernng, oder nach dem ordnungsmäßigen schriftlichen Anbote als der Bestbieter erscheint, so ferne dieiVi Bestbot den Auörufspr.ls erreicht, überschreitet, und an und für sich zur Annah-me und zum Abschlüsse des Pachtvertrages ge-ciqnet erkannt wird. — Hiebei wird, wenn tcr mündliche und schriftliche Anbot vollkommen ßleich seyn sollte, dem mündlichen, unter zwei oder mehrer,» schriftlichen Anbot»» ober jenem der 3<0l!,»ft g'gc^en lv,»d,n, i,ür w«lch^>, cinc vom I!icitat'on6 - Commissar vorzunehmende Vcrlos'N'g entsäeiLet. — 8. Der Pächter hat zur Licherslellullg ftines PachtschiUinas eine tzaution zu lelstl», w'lche nach si oder Land-tafcln geschieht auf Kosten deü Pachters. — Jeder Berstei^erungölustige muß den sechsten Theil des für Ein Jahr «ntfaUenden AubrufS-preis'b, bevor er zur Vnsteigerung zugelassen wird, der Commission als vorläufige Caution erlegen; dieser Erlag kann eben so, wie die oben erwähnte Pacht« Caution selbst, im Barcn od.r in k. t. Staalbpapieren nach dem lehtbekannten Curse geschehen. Auch kann dafür eine einvtr« leibte Pragmatical« Sicherheilb. Urkunde mit Beibringung des Grundbuchs » oder ilandtafel-Extractcs und detz Schahungsactes eingelegt werden, welche jedoch mit der Bestätigung ih» rer ?lnnehmbarkeit von Seite der betreffenden k. k. Kammerprocuratur zu Gratz, Lai« bach oder Klaglnfurt verfehln ftyn muß. — Zur Erleichterung jener bisherigen Mailthpach-ter, die nlitzulicitiren gesonnen wären, ist, wenn sie sich in keinem Pachlrückstande befin« drn und ihre Caution durch barcn Etlag oder in Etaacöpapicren geleistet haben, oder wenn auf tiefe Caution bis zum Zeitpuncte der Vcr« steigerung kcin Pfandrecht eder Verbot von jemanden erwirkt worden ist, ,ine Erklärung genügend, daß sie ihre bereilS für die ßraenwär« tige Pachtung bestellte Caution vorläufig «ls Fortsetzung für ihre künftigen Lierpsiiä'tungcn ausdehnen. — 9. Gleich nach Beendigung wird die als vorläufige Caution beigebraä tc Siclierllcl-lung denen zurückgestellt, welche die Mautt) nicht erstanden habet», dem Bestbieler ablr wird dieselbe nur nach gepflogener R'chtlgslcllung der Caution ausgehändigt werden. — Diese Richc tlgsteUung muß vor der N Ac» teö oder Offertes. — 12. Der Paä'ter tritt rückslchtlich der gepachteten Station u»id dcr damit verbundenen Gebühceneinhlbung ill die Recbte und Verpflichtungen d»5 Aerars. —> 1'^ Dort, wo ?lerar,al Maulhgebaude bestehen. Wird, wenn der Pachter es wünscht, wegen miethweis.r Ueb.rlassuna, derselben an ihn, ein besondtles Ueber.inkonimen gepstogoi wilden — l'l. Die aUgemeinen Pachlbedingungcn sind aus der Anlage zu entnehmen, die beson» dern für die einzelnen Stationen eigens beste« henden Bedingungen können aber vor der Versteigerung bel den bclr.ffelidcn Camera! -Bezirks - ^'lwaltl!na>n in den gewöhnlichen Amts-stunden eiliges.'hen werden. — 15 Die Licita« tiol>cn beginnen immer püncllich um die zehnte Etunde. — Formular eines fchriftli» chen Offertts. — (Von Innen).— Ich 25U Endes)tfertigt,r bitte für die Pachtung der Mauthstation (folgt dcr Name dcr Station) für die Zrit vom Tage der Uebi-rgabc. im Verlaufe t,ö gegenwärtigen Verwaltungsjahres I8l6 bis Ende October dcs Verwallungs^h^ r«s l8'l?, den für di, noch unbn' -. Sicherheit un Betrage von .... Gulden . . . Kreuzer nachwe»ftn. — l^Sind die btigeleglcn Documente anzugeben), oder lege ich die CasscquiUung über das erlebte Vadium bei.......an» . . 16'l6. - (Unterschrift nach Maßgabe des §. 7.) - (Von Außen). — Nebst der Addrejsr der BeHorde, an welche das Offert eingesendet wird, und Bezeichnung des Betrages im bei« liegenden G.lve oder Obligationen, oder des Betrages der zur Sicherstellung gewidmeten Urkunden ( Offerte für die Pachtung der Mauthstation) hier folgt der Name dcr Station. Allgemeine Pachtbedingungen.— Die Bedingungen, unter wclchen die Verpachtung Statt findet, siild folgende: Erstens. Dem Pachter wird das Recht eingeräumt, die für die gepachtete Station oder Stationen gc« setzlich bestimmten Maulhgebühren nach den be» stehenden Tariff» n und Vorschriften einzuhcbcn. — Der Tarifs u»d eine Zusammenstellung der wichtigsten Mauchvorschriften »verden demscl« den l»ei der Nebergabe der Elation verzeichnet gegen Empfa,igsb,statigl:ng iingchändigt werden. — Zweitens. Bei den sogenannten VLehrmauthen oder Fillalstatioücn lr.'ten dic nämlichen Wegl«autl)gebühren, lvic bei den Hauptstaliooen, ,in. — Es untelllegen aber diesen Gebühren bei den Wchrmauthstationcn nur j«ne Parteien, welche die Hauptstation umfahren, odcr mit Vieh umtreiben, d. i. sol-chc Parteien, welche ror dem Hauptsckranken von der mauthpstlchtigen Straße ablenken, und dieselbe hinter diesem Schranken wirder benü» tzcn. — D>e Blückenmauthgebührcn aber sind bei dcn W.hrschranken nur insoweit einzuheben, als die mauihpstichtigen Brücken wuklich benützt werden. — Drittens. Dem Pächter werden die bei d«n Stationen befindlichen Schran- kendäume und Zugchör, injowelt sie ein Ei-gcnthum dcs Aerarlums sind, und unter der Bedingung unentgeltlich überlcissen, daß er die etwa nothwendigen Reparaturen a>« deüsrl^en aus Eigenem destreite. und sie in demselben Zustande, als sie ihm übergeben worden sind, bei Beendigung seiner Pachlzeic dem AVra. rium zurückstelle. Wo keine Schrniken b.ste« hcn, l)der die altlN gcinz unbrauchbar geiror» den sind, hat der Pächter für die H/rstelkmg eines neuen Schranker.s zu sargen, der in die» ftm Falle dergestalt scin Eigenthum verbleibt, daß er nach dem Ende der Pachtzeit sich mit selnem alifalligen Nachfolger abfinden, oder den Schranken wegnehmen lass.n kann. — Viertens. Der Pachter ist >v.der berechtigt, die «hm verpachtete Station in eine andere Oltschaft zu verlegen, noch riesilbe von d<>r Straße, an der sie dermal sttht, zu entfernen, noch üocrhaupt den schranken eigenhändig zu velschen. Eü steht jedoch demselben frei, eine andere Aufstellung d^s SchrankenK bei d«r <Äe> sallsdehörde anzusuchen, welche sich das N^'cht vorbehält, dazu ihre Einwilligung im El»ver< ständmsse mit der politischen Behörde zu ertheilen, wenn keine Anstande dagegen obwalten. — Fü n ften s. Der Pächter ist verbunden, die Parteien anständig zu behandeln, und bei Tag und Nacht ohne Aufenthalt zu expediren. Es liegt ihm ob, dr» Reisenden, Fuhrleuten und Vlehlreibern, die sel:-.en Schranken betreten, die Gebühren außvr dem Amte auf der Straße abzunehmen, und die auf denent« lichteten Betrag lautende Bollcte auf Verlangen einzuhandigen, wie nicht minder zur Nackt' zeit den Platz am Schranken ergiebig zu be« leuchten. — Er ist verbunden, eine von der Vefallsbthörde bestätigte und leserliche Gebüh-lsntabelle an dem sichtbarsten und zugänglichsten Plahe außerhalb des EinhlbungsLocaleö anzuheften, und während der ganzen Pachtzeit angeheftet zu lassen. — Im Falle der Nicht, befolgung dieser Vorschrift verfällt dcr Pä'ch' ter in eine Straf? von l bis 10 si., welche die Bezilköocrwaltuna. von Fall zu Fall nach den Umständen bemessen wird. — Scchs° tens. Di, Beischassung dcr Wegmauth-Valor« Bollelen l'leibt dem Pächter überlassen, es wird jedoch demsclbcn ein Formular rorgezeicynet werden, nach welchem die BoNcten gedruckt lrscheincn wüssin. und die Verausgabung einer andels geformten oder geschriebenen Bollete, wird der verweigeren Erfolgung einer BoUete gleich geachtet. Auch darf keine in der Jahreszahl, Datum oder in dem Ansätze des Nebüh-rcnv'elrages corrigirte oder radirceBollcte der 251 Partei gegeben warden. — Siebentens. Wird von einem Pachter die Maucl) in einem Falle abgenommen, in welche>n si«' nlcht gebührt, oder wird von einer Partc« ein höherer Be-trag eingeholten, als gesetzlich bestimmt lst, so verwirkt der Pächter cine strafe i« dem zwanzigfachcn Betrage d.s zur Ungebühr be» zogenen Mauthgeldes, unabhängig von jenen Strafen, die ihn i>n Grunde der Strafgesetze noch treffen könnten. — Achrens. Velwei-gert ei"e Partei be» P^ffiruüg des Schran-kens oder der Blöcke die Entrichtung der Gebühren, oder wollte sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so «st der Pächtc-r berechtigt, den Beistand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und dieselbe verpstlcht.l, diesen Beistand zu liisten. — Bei Sevarateilfahrlen, so wie bei Extrapostfahrcen mit dem Stun-denpasse, ist die Gebühr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben gegeu Ein» händigung der BoUete cmzuforcern. —Neunr tens. Das Versalien üder die V^rkürzu«gen der Maull)g,bühr wird oon den, nach dem Gesetze hierzu berufenen Bchörden gepflogen. Der Päch« ter ist jedoch berechriget, von denjenigen, die er in einer solchen GcfaU6- Ueberlretung betritt, das sieben und einhalbfache der Gebühr als Sicherstellung d,r 3trafe in Barem einz«hcben, worüber er eine schriftliche Bestätigung zu er-lhcllen hat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Beschuldigt?« wird bei dem nächsten Zoll - Ver;ehrungösteuer c oder Contrellamte, oder dem nächsten für die UntersuchunglN über GefäUsübertrrtunqen bestellten Beamten, oder wenn sich eine Obrigkeit näher befindet, bei derselben die ThatbtschreU'ung aufgenommen und übcr dieselbe weiter nach dem Gesetze vor« gegangen. Die wegen der gedachten GefallS-Verkürzungen einstießenden Strafgelder fallen nach Abzug der Kosten des Verfahrens, so weit diese Kosten nicht uon dem Beschuldigten oder Verurtheilten vergütet werden, dem Pächter zu. — Zehntens. Die Entscheidung der sich auf die Einhebung und Handhabung der Mauch beziehendln Streitigkeiten zwischen dem Pachter «nd den Parteien steht den L^nncralbehörden zu; der Pächter ist daher verbunden, den Ge-fällöbchördcn übd gegen die Entscheidung der letzten, gleichfalls blnnen vier Wochen an die t. k. Hofkamm^r ergriff,,, werden. — Ei lfrens. Der Pächter ist verpflichtet, auf die Befolgung d,r nnt Verordnung des k. k. steyermärkischen Guberniums vom l7. Juni und des illyrischen Guderniumö vom 2«. Juni ltt37. Z. 9^8'^ und »5.»83, erfolgten Kundmachung rücksichtllch der Ucber-ladung zu wachen, und die Anzeige hierron an das nächste Zoll VerzehrungSsteuer - oder Co>,-trollsamt zu machen, je nachdem ein odcr dag andere Amt auf dem Wege, in dessen Richtung das Fuhrwerk zieht, der Mauthstaiion näher liegt. Wird die Anzeige richlig befunden, so gebührt ihm das Drittel des eingehodenen Ztraf-betrages. D»r Pachter hat fer«er auch darübir zu wachen, daß die Circular, Verordnung deS k. k. steyermarkischen Guberniums vom 5 Juni und jene des k. k. illyrisch'N Wubtrniun,6 vom l2. Juni lglO. Z. 92lO und l M90 , betref. fend die Festsetzung der Breite und des Gewichtes der Ladungen dcr Lastwagen, der Bespan» nung derselben, die Breite der Reife dcr Rä« der, und das Einlegen dcr Relßketlen befolgt werde, und jede Außerachtlassung dieser Verordnung ist von dem Pächter gleichfalls entwe« der der nächsten politischen Obrigkeit oder dem nächsten Gefällsamte anzuzeigen. — Zwölf« tens. Dem Pächter steht das Recht, die Partelen zur Vorzeigung der Mauthbollete von der zurückgelegten letzten Station zu «erhalten, nicht i«. — D reize h n te n s. Der Pächter verbindet sich zur Leistung tincr Caution, welche, wenn der Pachter de» Pachlschilling monaclich vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjährigen Betrages desselben zn bestehen hat; wenn der Pächter es aber vorzieht, den« srlben erst nach Ablauf eines jeden Monates zu berichtigen, in dem vierten Theile des jährli« chcn Pachtschillüigs zu erlegen kommt, und die vor der Uebernahme des Pachtobjectes bei der betreffenden Camera! - Bezirksoerwaltung gelei« stet werden muß. Die Caut'on kann im Baren oder mittelst Hypochckar « Sicherstellung oder auch in k. k. Staats - Credilspapieren, welche nach den dießfallS bestehenden Vorschriften bc« rechnet und angenommen werden, bestehen und erlegt werden. — V i < rz e h n cen 6. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aerarialgebäude vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werdln kann, wird, wenn kein Hinderniß obwaltet, wegen sriner Unterbringung in demselben mit ih:n eine besondere Verhandlung gepflogen werden. — Fünfzeh ntenö. Den Pachtschilling hat der Pachttr auf seine Gefahr und Kosten an die 252 betreffende Cameralbezirks « oder Fllialcassc zu .....alizuführen, und zwar in monatlichen bleichen Raten, welche spätestens am lO. eines jeden Monates zu bezahlen sind. — 'sech, zehnte n s. Wenn einem Pachter die Benützung des ganzen gepachteten Oojectes, oder b»i Eo»' cretal«Verpachtungen die Benützung auch nur eines einzelnen, zu den (loncreial > Pachtobjcc« ten gehörigen, ,,doch s.lbstständi^en Mautho»." jecteS durch «in Elementar» Ereigniß od.r durch ein anderes von ihm unabhängigts, zufälliges Ereigniß nach von ihm rechcbbeliandig zu lie« f.lnden Beweisen, durch einen Zeilraum von wenigstens vierzehn Tagen ununterbrochen qänz« lich entzogen wlrd; so ist derselbe berechtigt, eine angemeff.ne Vergütung des erlittenen Schadens anzusprechen, welche Vergütung aber die für die Zeit der entgangenen Benützung oeü il)>n culzogenen Maulhobjectes entfallende Pacht» schlllingsquole nicht übersteigen darf. Als salbst-ständiges Mauchobject wird bei Eoncretalpach° tungeu jede Mautkstation anges. hr»lche ln der Vlrsieigclun^s' Knnd« machunq als cine s.lbl^andige Slatlon und mit einem seldslständiq«n Aublllsc'pleisc ausgeführt wird. Blhufs dlr Au0mitlll,llg darauf dag ent' zogene s.ll'stständige Mauthodject von d.n ConcretalpachlschilllNHen entsallendill Pachcschll-lingsquoce, wird gleich bei Auascriiqung des VcrlragcK, d»r für daS gepacktcle ti>r»r»igniß an^.sehcn >r>r0, und c>aß dahl'r anäi der Päcllir a>»s Anlaß di»s6besond«le in dem Falle, wenn der Pächter die bedungene (Haution nicht zur gehötigrn ^,it vollständig leistet, oder den Pachlschllling in der gehörigen Zlil nicht, oder nicht roUständlg abführt, e» d.r (Äefällsb.hölde zustehen, sogleich lm administrativen Wege, ohne seine Vernehmung Sequester auf die gec pachtete Station, weIHe dle LtHlion auf seine Rechnung und Gefahr zu verwalten haben, e>n« zus»tzen im Pachtcontracte zur Zahlung der rückständigen Pachtzlnsrate de« stimu'tin Tag folgt. - Ackzeh »'. t e n ö. D,M Pächter, w'c dcr Gefallen - Verwallunp, steht, sofern während des Laufes der Pachtzelt eine Aenderung in den Bestimmungen des Gesetzes, die auf den Ertrag clnen E'nfl^ß ausübt, 253 Statt finden sollte. eine vorläufige dreimonat« liche Aufkündigung vor Dein Ablaufe de6 Ver» waltungöjahresfrei. — N eu n z e h n t e n 6. Das unterfertigte Licitations' Protocol! vertritt die Stelle der förmliche« Contractsnrkunde, und verbindet den Bestbieter soglelch vom Zeitpuncte der Unlerfertigung, während für die ^laalsuer« Wallung die voll<> Gültigkeit deS Verrrageä von der Annahme des Anbotes von Seite der zur Bestätigung solcher Pachtverträge berechtigten Behörden abhängt, und daher erst mit der an den Bestdietenden erfolgten Bekanntgedung der höhern Ratification eintritt. Kann das Ü,cita> lions - Protocol! wegen Abwesenheit der mittelst eines schriftlichen Offertes als Bestbiecer verbliebenen Licitanlel,, von oemselben nicht ge« fertigt werden, und erfolgt zu demselben die oberwäh.tte oorbehaltene Ratification, so w,rd auf der Grundlage deö OfftlteS uno der kund« gemacht.n Pachtbedingungen ein förmlicher Contract in zwei gleichlautenden Parien errichtet werden. — Sollte der Offerent sich w?igcrn, den förmlichen Contract zu unterfertigen, so ha-die. mit h. l7 festgesetzten Rechte d<5 GefäUö: aerars cmzutrete". Die Entscheidung, ov der wündliche oder schriftliche Anbot von der com° pitentcn Behörde ratisnirt werde, wird läng' stens bis zum Anfangstage der Pachtzeil i--talt finden und dem Pachter bekannt gegeben wer. den bis wohin d^r Bestbieter von seinem Of. ferte nicht ^urücktretrn kaun. — Wenn mehrere Personen zusammen Bestbiet,5 Rechtsmittel wegen Vrrlchullg über die Hälfte kann nicht geltend gemacht werden. — Zwanzig stens, Der Pächter ist vel-pflicktet, die für ein Pacht - Contracts - Exemplar entfallende Stampelgebühr sogleich bei der Bekanntgebung der erfolgten Bestätigung zu entrichten. — Ein und z wa nz i g ste,"5. Der Pachter hat, ncdst den allgemein kundgemachten Vor» sckrifte» und Tariffen , auch die ihm bei der ^citation vorgehaltenen und unter oie Pachtungäbe» dinqungen aufgettominenen Bestimmungen qenau zu beachten, und sich daher nnt Rückblick auf den ihm eingehändigten Amlä - Unterricht gegenwärtig zu halten, d.vß auch d.'ö in die 2>ch>l>"wm« ilnd zur Tränke qetrleb^e Vieh am ÜocalschrM-ken, dah zlir Wcioe anf die Alpen gehendi, Vieh aber bei allen Mauth- Stationen die Oe«5 freillng von der Entrichtung der Gebühr ge« nießt, daß dle Fuhren mtt.Feuerspritzen oder andern Feuerlösch - Requisiten, we»i, sie bci ei ner Feucrsbrunst verwendet werden, maulhfrci zu behandcln , und die Fuhren, zu Ufer, Schutze und Regulirungs - Baulichkeiten den Fuhren zu Straßenbauten aleich zu stellen sind. — Auch sind die Huslandischen leer zurückfahrenden Post-pferde mauthfrci zu behandeln. — Eden so sind die k k. Ooer » Commissäre und Commissure der Finanzivache, dann die berittene Mannschaft der Finanzwache mauthfrci, und cs kommt die den Holzfuhren zugestandene Begünstigung den zum Oewerbs'.'etriebe nothlvendige» Fuhren u>lt Holzkohlen zu Stätten. — Hinsichtlich der Be» gü'nstignug der Bewohner jener Orte, in ivelchen alle an Chausseen gelegenen Eingänge mit Mauthschrauken umschlossen sind, wird sich auf das in dem Unterrichte citirle hohe Hsfknnmer-Decret vom 5. Juli l6i1 , 3- !6l7l, belogen; übrigens wird bemerkt, daß in Gemäßh«it a. H. Entschließung vom 29. März 1gl5 uno Hof« kain.neroc^reteö vom 26, April d. I., Z. 13ll)9, alle durchlauchtigsten Mitglieder des allerhöch» sten Kaiserhauses sam>nt ihrem unmittelbaren Gefolge, bei sämmtlichen Acrarial-, Weg», Brücken-, Linien- und Neberfuhr - Mauthsta-tlonen mauthsrel zu behandeln sind. — Der mauthfreien Behanolu«g sind ferner zu unterziehen: — l») Die unentgeltlichen unlcrlhäni« gen Fuhren mit Schulbrenuholz, gegen Vor-' zcigung vezirkäherrschafclicher lZertiftcace. — li) Fuhren , welche nach vollzogener Amtöoerrich» tung o.'s Seelsorgers leer zurückkehren, welche Begünstigung ader jenen Fuhren, die angeb, lich Seelsorger zu ihren geistlichen Functionen abholen, nicht zukommt. — e) Die zun» Baue und Erhaltung der Atrarial - Straßen bestimmten suhlen gegen Vorzeigung der Certificate der betreffenden Straßen- Comnnjsäre.— 8U),Z. l 4852. allgemein, von Seite des k k. steycrmärkischen Guderniums aber wit Verord, nung oom 10. Juni l8W, ^. ^6^6, den Krcis-amte»:n in Folge Hofkammcrdecretcs vom 8. Mn l8N), Z. !0!6l, bekannt gemachte Bestimmung an die Stelle ves H, > lit,, r der Vor» -schrift vom l7. Mai 18^ l, rückslchtli i) der mauth-fre»en Behandlung dcr rohen Material-l,ud Brennstoffe znm Behufe der Bearbeitung für montanistisch - conc>'ss>onirte Welke im Orte, wo der M'Utl)schranken sich befindet, gegen ausdrückliche Bezeichnung jenerWerke, die dci den verpachteten Schranken die Mauthsrcil),!! ^l genießen haben, in Wirksamkeit bleibt. — Gratz am 3. April 1g'l6. V e r z e i ch n i ß ^ der für das noch laufende Verwaltungsjahr bis Ende October ,8^ m, Wege der öffentlichen Versteigerung zu verpachtenden Weg' uno Brückenmauth-Stationen. Z^ Benennung Calbcgorie Anzahldcr Ort Tag .^^^ «...rd. Taa ^3 ! ___________ Pr,i. B'dorde, Hag ^' H !^ '" bei welchltdieOssetle derUeberrei 3 L der ^ l ^ ^ b e r ^. ^i. eill^ultichtn sind. chung der ^" Mau th - Statio n en. Z! ZZ Versteigerung - ^lft" ! T r i e st e r S t r a ß e i n S t e y e r m a r k. ^ « Wildon ... Weg. u. Brücken. 2 ll. ^am. Bz. Vu>. 2. Mai 1840 >l9ll ^ 0am. Bez. Verw. 30. Apnl l ! ^ St. Joseph bei Wind. 1)etto 3 ll. II. -Gefall. Haupt- 4. Mai l846 ««,00 — Marburg 2. Mai ^ ^ Feistiitz . . . a,n^ (^iUi l8^>6 2 s Gonobitz . . . detto 2 l. l detto detto K800 __ detlo detlo ^ > Hocheneg . . . detto 2 l. detto dqsa^ungeil auf den l9. Mai und 3. Juni d. I., Voünilta^. um 9 Uyr im Orte Sdenskavas mil dem Beisätze bestinilut, daß, wenn obigc Fährnisse bei der eisten Tagsatzung uicht uin oder über den Schätzungswert!) an Maim gebracht werden tönnicn, dieselben bci der zweiten auch unter dcmsclben veräu-ßert wcrdcn würden. K. K. BezirtsgelichtAlKrspergam4 April l846. Z. 53?. (2) 3ir. 124. Edict. Von dem k. k. .Bezirksgerichte zu Warlenbcrg wird allgemein bckannt gcmacht: Es ley über Ansn-chrn deö Anron Drolz von Lachsenfcld, für sich und als Bevolllnachtigter der Miterben, Margarelh und M^ria Drolz, dann der Anna Drolz, in die Reas-sumlnmg der, mit Bescheid vom 9. Jänner «844, Nr. 4«, systirtcn dritten Licltacion der, dein Georg Koioschitz gehörigen, zu Islak gelegenen, der Herr-schafc Gallcnbcrg ^u!) Urb. Vir. ^5 dlenstuaren Halb-hübe, nebst gcpländcccn Fährnissen, wegen, auä den, q,richtlichen ^c>gleiche ddo. ». Jänner l^^4 den» Caspar D>olz schuldigen, nun dessen Elben Anton, M^.rgarclh und Mana Brolz cingcioidcrlcn Fordc-lunq p>. 88 ft, und wegen, der Anna Drolz aus dem bezogenen Vergleiche schuldigen 7^i si. und Lu-pcrexpcnscn gcw'Uiget, und die reassumirie dritte ill-> cit.nion auf den ^8 M.n I. I, fluh 9 Uhr loco ^ö-lal m,d »nit oen, Bcis.n^ bestimmt, d.ch di,sc !)ira-lna't und Fährnisse bri dieser Feilbielung anch unter dem Schäyuügb'vcrthe hi>uangegeben we»de,l wür-h^n. — ^)ie ^i(i:a:ionöbedingnisie, das Schatzungs-pioiocoll nnd der Grundbucheexiract tonnen Hieramis laglich in den gewöhnlichen Amisstundcn eingesehen werde«. Wartenbcrg am lO. Februar 184«. Z 532. (2) Nr. 238. Edict. Von dein Bezirksgerichte der k. k. Vcrg-Ea» meralherrschan Idria wi>d den unbekannten Erben dc6 Easpar Iereb, weicht auf die zu Idria Haus-Zlihl 308 liegende Realität eineil Anspvuch zu haben vermeinen, miltelst gcgenwä'riigsn Edittcs erinncri: Eü habe Anton Podobnick, als faclischer Besitzer der zu Id>ia Hauszahl 308 liegenden Realität, bei die. scm Gcnchic die Klage auf Ancikennung deü Eigen-tdums dieser Realität eingebracht und um richier-liche Hilfe gebeten, über welche Bitte die Tagsatzung aus den 15. Juli l. I., früh 9 Uhr in dieser Ge> lichlstanzlei angeordnet wurde. (Z. Il'.lell.-Bl. Nr. 50 v. 25. April l846.) Da der Ausenchalt der Geklagten fiesem stie» richte unbekannt ist, und weil sie vielleicht aus den k k. Elblanden abwesend sind, so wurde zu ihrer Vertretung auf ihre Gefahr und Kosten der hierämt-, liche Acnun, Earl Poll, zum Euralor aufgestellt, mit welchem dieser Rcchlsgcgenstand nach der Gc-richlöordnung ausgeführt und entschiedeiv werden wird. " ' ' ' ^ '> ^ Diese unbekannten Erben werden dessen zu dem Ende erinnert, daß sie allenfalls ;u der angeordneten Rechlsverhandlung sclbst cischcinen, oder bis dahin dein bestl'mnucn Vertreter, Earl Poll, ihre Rcchtobc-hcl,e an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Vertreter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im ordentlichen rcchilichen Wege liN)Ufchrei!cn wissen, widrigcns sie die aus ihrer ^5.rsäumniß enlstchcnde,» Holgen treffen werden. K. K. Bezirksgericht Idria den 27. Fc> 5ruar i84(i. Z 552 (2) Nr. 268. Edict. Alle diejenigen, welche anf den Verlaß des am 8. Jänner l846 zu Ratschach mit Hinterlassung eines Testamentes verstorbenen Bezirkswund.iljtes, Johann Radols, als Elbe» oder Gläubiger einen Anspruch zu stellen vermeinen, haben denselben bei der am 25. Mai d. I , früh 9 Uhr hicrgerichls an» beraunuen Eonvocalions -- Tagsatzung, bei fonstigen Folgen des §. 8«4 des b. G. B , anzubringen. K, K. Bezirksgericht Savcnstcin zu Weixclsteill am 26. März 1846. ^"' ^________________^_____________________ Z. ^54. (5) Nr. 939. Edict. Vom Bezirksgerichte Krupp wird hl>m!t zur öffentlichen Kenntniß gebracht: Es sey über Ansuchen dcü Michael Sterk von Hotfchevie, H.,u5 Nr. 5, die executive Heilbictnng der. 0em Exe«,uten Joseph Slerk von ^'oka, Haus M. ,4 gehörigen, in Großrodine gelegenen und der Herrschaft Tschcrncmbl dicnstba« ren Ucbcrlandsrealiläten, alö: ") dcs Weingartens sammt Keller »l,l> Eurr. Nr. 303'/,, zwijchen den Anrainern Marko Gerde» schitsch und Jacob Slrutzcl, im gelichllichen Schä- tzungswerthc von 65 fi., und ^>) des Weingartens 5ul> (>urr. Nr. Z54, zwischen den ?lnr«i»crn M.nlin Pirner und Michael Gre.-goritsch, im gclichüichen Schal,'Ungo>verlhc von 30 ft., wegen'schuldiger 13 fi. 30kr. ^. M. c. 5. <:. bewilligct, und stycn zu deren Vornahme 3 Tagsa-hungen, ilämlich auf den »4. Mai, 8. Juni und ti. Juli 1846, jedesmal Vormittag von 9 bis !2 Uhr im Orte der Pfandrealitätcn mit dem Beisaß angeordnet worden, daß solche bei der drillen Fcilbie. tungscagsai^ung auch unter dem Schä'tzungswcnhe werden hintangca/bcn werden. Oas Schä^ungsprotocoll, die Licitationsb,ding-nissc und der Gru«dbuchsexlract können hiergerichis eingesehen werden. Bezirksgericht Krupp am 8. April 1846. ^' ' 2 — 250 ''" A l< kündig u l> n. D l e Mmcral - Bäder zu Topllh nächst Ncustadtl, Unterkrain, in Illyrien. Unterzeichneter gibt sich die Ehre bekannt zu gebcn , daß ei.' Badezeit der M>ne>al Was-serqnellen mil l. Mai anfängt, unv s.lbe l» mehreren Touren bls in den späten Herost fortdauern wird. > Dlrscr allgemein beliebte Curplatz, welcher nur eine halve Post von dcr Kreisstadt N^u-stadtl,5 Posten von Laibach, nnd l) PostlN von der Handelsstadt Triest entfernt ist, liegt in einem freundlichen, gesunden Thal.', vom mildesten (Zlima beherrscht, ganz abschaffen für Badende, und in überreicher Fülle »lltquillc dem Schoße der Erde das h lle, kiystaUreliie Hellwasscr mit ciner belebend»'« Natulwalme von 2>i - 29 tirade Reaumur. Am F^ße des kleinen Bergcs Gradische, und über die Heilquellen selbst erhebc sich das schöne, im tos« canischen 2lyle crdaute, drei Slockivelk' hol)e Baochauö mit seinen zahlreichen, rein^ mcu-blirten Wohnzimmern und drei Badebassin'^ als: dem Fürstli, , Carls, und Ios.phsdade: erlle-res vorzugsweisl' durch (5'leganz, edle Bauarl, und Bequemlichkeit zum Gebrauche der Ho«0' ratioren bestimmt, welches ganz von schwär» zem und grauem Musch^lmalmor mit Mrassen-förmigen Absitzen erbaut ist, mithin zu dcn schönsten dieser Art gezahlt werden kann. Seit mehreren Jahren ist diese H.ilquclle allgemein bekannt, und durch vielfältige Ver° suche und Erfahrungen wurde ihr eigenthümlicher Werth in glößter Alisdehnung als bemahlt gefunden, denn nicht nur in den verschiedenartigsten Gebrechen und FolMen der Drusenkrank-heilen, ln gichtischen und rheumatischen Leiden, bei Hypochondrie, Hysterie, Hämorrhoioal- u. Unt^rleidsbeschwerden, bei Lähmungen, vielen chronischen AusschlagS-Utbeln und ueratteten Hautgeschlvlnen bewies sie unzählige Male ihre holende Kraft, sondern auch dl.se, in «us-gebreltetcm, V0llhrv1rd d'ie eigene UeöerzelH gunH zu Theil werden, d.ifi er sich hier nach elni-ger Zeit ron seinen Leiden uni) Schmerzen befreit und geheilt finden werde. Zur ärztlichen Alfelcistiing ist sowohl ein Civil- , als auch für Mllitärpersonen ein Militär « Badearzt an« gestellt. Dic Eurzeit eines jeden Kranken ist g«, wohnlich aus cl Wochen bestimmt. Zum Ver« gnügen und zur Erheiterung der 1'. 1'. Badegaste besteht hi.r »ln nildllch angelegter Park; im Aadehause s.lbst befindet sich ein, Billard - Saal, und für Musikfreunde ein ausgezeichnetes Pia. llos'orte. Unterzeichneter wird besorgt s,yn, durch cinc Auswahl gesunder, geschmackvoll zugerichtete Speisen , guter, eckter Weine und schnelle , zuvorkommende Bedienung die >?. "l. Badegäste vollkommen zufrieden zu stellen. Tariff der verschiedenen Preise durch die Bade-Saison. Für cin Zimmer, nach Verhältniß der Mcublirung, ohne Einbeziehung dcü ^ ^ ^^ ^ ,, ei^vollständioes reines Bett, nach Verh W « " i5 kr. ',', das Baden lm Fürst, im Ios.phsbade ,m,l,ta,rol)l,c„dcn B^degäst^l, wird bezahlt laglich.......lU kr. Ein Mitt^gmat)! für dic Person ^n der 'V.ä.Ii? tl'llcn« mit 6 bi6 7 gut zude- lkitetel, ?p.issll . . . . . . . . . . 36 „ „ Mittagmahl fül die Dom^stiqll.'n.......»8 „ ^ Abendmahl an der erste» Taf.l ....... 2l) ^ Taf.lwei.'e zu !6, 2tz, 28 kr pr. Maß. Kränkliche Curgästc wcrdcll besondcls auf ihrem Zimmer durch männliche odcr weibliche Individuen bedient, Zuschrift,,',, auf Bestellungen dcr Zimmcr w.-rdrn i„ frankirten Briefen unter der Aor»ffe des Unterzeichnelen. Post N.ustadtl , ^ Tage wenigstens vor dem Eintreffe» erbeten. Badeort Töplltz nächst Neustadtl in Untelkrain, ,m Monat April lgt6. FZo^«,,««^ FtHVo/iHf, Bade« Pächter. Z. 5U7. (4) Alt! 9. Mal 1846 ist in Wicn die Iichung der großen Realitäten- und Geld-Lotterie, von ^le«FF«eI ss ^O«NI> Bei dieser ausgezeichneten Verlosung gewinnen: 28,500 ^3,Z3" 530,000 gclhcilt m Treffer von Gulden 200,000 — 50,000 ^' 10,000 — 5000 — 4000 — 4000 2500 — Z000 — 3000 — 3500 — 2000 — ,1500 — 1000 1000 — 1000 — 1000 — 8 '« 500, da»n viele zu 200 — 100 — 50 !l, !I. Wie,,«'-Währung. Wer »» Aetien kaust, muß bestimmt Z Trejfer machen. Der Käufer von Kft Actien erhält 2 sicher gewinnende Gratis- und K sicher gewinnende Prämien - Actie als unentgeltliche Aufgabe. — Dcr Käufer von 5 Acticn erhält R sicher gewinnende Gratis-A ctie unentgeltlich. Die Gratis- und PrämieN - Actlen spielen nicht nur auf die denselben zugewiesenen reichen VtttÄtioNQN, sondern auch auf die H a li p t - Zl eh un g mit, und werden auch einzeln verkauft. Action und Compagnie-Spiele sind billigst zu haben in Laibach bei'm Handelsmanne dsoli. W. KTHttsctier, — 258 — 3, 5«. («) D » e Schnitt-, Current - sc Modewaren - Handlung V C) 11 an IiSiiR>£ic!i9 am Hauplplalzc Nr. £Z|0 empsiehh unter Zusichernng dor solidesten Bedienung nml billigsten Preise ihr neue-slef Lager in den modernsten Friihphr- und Sommer- Kleidern von den versehieden- arliesten Stoffen : gctrucfte Pcrcails, Battiste und Tfioiissclins, , so wie auch ein schönes Sortiment in Vattist- uud Gnftlischleinwaud-Kleidern; Shawls, Umliäiiff-, Kuttpftiiclicrii und Echarp» jeder Grösst; und Sorte; qrofic ?ll,swahl dc:- verschiedenaltigftc,, Seidenstoffe und Bänder; allt Oullungen WEISSWAREN, Spitzen und Vtvllstictereien in Krägen und iinmer narli den neuesten Formen. Mkubcl - und "WorhaiiR-stolfe joder Art und Urcite, so ic/f auch derlei Fransen, Vordure»! und Vorhang-Halter. 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