NlX ^/^ >« Pränum«t««i onspiei«: In, «lomploil ganzj. I^»«,^Q^. t7» «V» * Insert! onsgebür: Für llelne Inserate bl» zn ^^>l^« "tt!^ 1 < ß4 N. i>. halbj N. l> 50, Für die Zustelln,,» in« H«»? H)t^NvIllll . s>^ ^/Mt^ ^ Stilen 25 tr.. größere per Zelle 6 lr.; bei öfteren 1 >«>i.^ ^»-^« ^,Vir. halvl-bUli, Vi!bci Pofi gcmzj,f>.i5, halbl.si,7'5o. "^ »^»^^«»^»^, ^ ^. W^^»^« Wiedcrhown«tn p«r Zeile 3 lr. ^<^^<^. Amtlicher Theil. Gesetz vom 3. Mai 1883, Womit einige Bestimmungen des Gesetzes vom 14ten Mai 1869, R. G. Vl. Nr. 02, abgeändert werden. f. Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes >^bt Ich anzuordnen wie folgt: A r t i k e l I. Die nachfolgenden Paragrafthe des Gesetzes vom ^4. Mai 1869, N. G. Vl. Nr. 62, durch welches die Grundsätze des Unterrichtswesens bezüglich der Volks« Ichulm festgestellt werden, haben in ihrer gegenwärti-Nen Fassung außer Wirksamkeit zu treten und künftig zu lauten: §3. s. Die Lehrgegenstände der allgemeinen Volksschule >lnd: Religion; 2esen und Schreiben; Unterrichtssprache; "echnen, in Verbindung mit der geometrischen Formenlehre ; das sin- die Schüler Fasslichste und Wissenswertste aus der Naturgeschichte, Naturlehre, Geographie Und Geschichte mit besonderer Rücksichtnahme auf das Vaterland und dessen Verfassung; Zeichnen; Gesang; inner: Weibliche Handarbeiten für Mädchen; turnen für Knaben obligat, für Mädchnen nicht Der Umfang, in welchem die Lehrgegenstände be< sandelt werden, richtet sich nach der Stufe, auf wel-^r jede Schule mit Rücksicht auf die Anzahl der ^lfügbaren Lehrkräfte steht. Eben davon hangt auch ^e Ausdehnung des Unterrichtes auf andere als die ^er genannten Lehrgegenstände, insbesondere in einer anderen Landessprache (§ 6) ab. § 7. .... Der Lehrstoff der Volksschule ist auf die Jahre. Ehrend welcher jedes Kind die Schule zu besuchen ^, ' nach Möglichkeit so zu vertheilen, dass jedem "er Jahre eine Unterrichtsstufe entspreche. Die Gruppierung der Schuljugend in Ablheilun« »" oder Classen ist durch die Anzahl der Schüler Na!. ^ verfügbaren Lehrkräfte bedingt und kann y"H Umständen, besonders auf dem Lande, nach den ^lundsätzen des Halbtagsunterrichtes eingerichtet werden. § 8. f. Ueber die Zulässigkeit der Lehr- und Lesebücher ^Meidet nach Anhörung der Landesfchulbehörde der "Mster für Cultus und Unterricht, u,^ ^ Wahl unter den für zulässig erklärten Lehr-zU Lesebüchern trifft nach Anhörung der Aezirks- ^erconferenz die Landesfchulbehörde. ^ 5 10. y, Mit besonderer Rücksicht auf die Bedürfnisse des Hs?2 können mit einzelnen Schulen Anstalten znr sch >?^ ä«r Erziehung und zum Unterichte noch nicht ^Wichtiger Kinder sowie specielle Lehrcurse für die wsi^Hulvflichtigkeit entwachsene Jugend verbunden "den (§ 59 Absatz 2.) kack/ Mädchen, welche der Schulpflichtigkeit ent. a<>w - s"ld, können auch Lehrcurse zum Zwecke all» " ""lner Fortbildung errichtet werden. (§ 59 Absatz 2.) § 11. sick " Zahl der Lehrkräfte an jeder Schule richtet ^ nach her Schülerzahl, riHl ."icht die Schülerzahl bei ganztägigem Unter-T)u^r" ^"i auf einander folgenden Jahren im L°^?'?nitte 80, so muss unbedingt für eine zweite drii o ll' und steigt diese Zahl auf 160, für eine der n?^^t und nach diesem Verhältnisse die Zahl ^yrer noch weiter vermehrt werden, llllst k halbtägigem Unterrichte sind auf eine Lehr- 'l Hundert Schüler zu rechnen, jei,? ^ ^" Bestimmung der Zahl der Lehrkräfte für der "gemeinen Volksschulen, welche für die Kinder heick^ ^hten Iahresstufen eine von der Regel ab-d'ese Ki ^'""^lung erhalten (§ 21 Absah 4), sind >c «Mder nicht zu berücksichtigen. Einmal errichtete Lehrstellen dürfen nur mit Bewilligung der Landes« schulbehörde beseitigt werden. Der Landesgesetzgebung bleibt es vorbehalten, die Maximalanzahl der einem Lehrer zuzuweisenden Schüler herabzusetzen. § 15 Die Lehrerinnen und Unterlehrerinnen der Mäd-chenschulen haben in der Regel auch den Unterricht in den weiblichen Handarbeiten zu ertheilen, wofür eine befondere Schulabtheilung einzurichten ist. Wo die Mädchenschule männlichen Lehrkräften übertragen ist, muss für den Unterricht in den weiblichen Handarbeiten eine besondere Lehrerin angestellt werden. Wo selbständige Mädchenschulen nicht bestehen, sind für die schulpflichtigen Mädchen eigene Arbeitsschulen abgesondert oder in Verbindung mit der Volksschule zu errichten. 3 17. Die Bürgerschule hat eine über das Lehrziel der allgemeinen Volksschule hinausreichende Bildung namentlich mit Rücksicht aus die Bedürfnisse der Gewerbetreibenden und der Landwirte zu gewähren. Dieselbe vermittelt auch die Vorbildung für Lehrer-Vildungs-anstalten und für jene Fachschulen, welche eine Mittel-schul'Vorbildung nicht voraussetzen. Die Lehrgegenstände der Bürgerschule sind: Religion; Unterrichtssprache in Verbindung mit Geschäfts-aufsätzeu; Geographie und Geschichte mit besonderer Rücksicht auf das Vaterland und dessen Verfassung; Naturgeschichte; Naturlehre; Rechnen in Verbindung mit einfacher Buchführung; Geometrie und geometrisches Zeichen; Freihandzeichnen; Schönschreiben; Gesang; ferner: weibliche Handarbeilen für Mädchen; Turnen für Knaben obligat, für Mädchen nicht obligat. Nn den nichtdeutschen Bürgerschulen soll die Gelegenheit zur Erlernung der deutschen Sprache geboten werden. Mit Genehmigung der Landesschulbehörde kann an der Bürgerschule auch ein nicht obligatorischer Unterricht in anderen lebenden Sprachen, im Clavier-und Violinspiele ertheilt werden. §18. Die Bürgerschule besteht aus drei Classen, welche sich an den fünften Iahrescurs der allgemeinen Volks-schule anschließen. Denjenigen, welche die Schule erhalten, bleibt es überlassen, die Bürgerschule mit einer allgemeinen Volksschule unter einem gemeinsamen Leiter zu verbinden. In diesem Falle führt sie den Namen: „Allgemeine Volks- und Bürgerschule". § 19. Die Bestimmungen der §§ 4 bis 8, 10 bis 14 finden mit folgenden Abweichungen auch auf die Bürgerschule Anwendung: 1.) Bei Feststellung des Lehrplanes ist auf die speciellen Aedürfnifse des Schulortes und Bezirkes Rücksicht zu nehmen. 2.) In der Bürgerschule muss durchgängig die Trennung der Geschlechter eintreten. 3.) Die Lehrerconferenz erstattet die Vorschläge für die Wahl aus den für zulässig erklärt,.'« Lehr- und Lesebüchern an die Landesschulbehörde. auch kann dieselbe Anträge auf Einführung neuer Lehr- uud Lesebücher stellen. 4.) Der verantwortliche Leiter der Schule führt den Titel: „Director". 5.) Die Zahl der Lehrkräfte beträgt mit Aus< schluss des Directors und der Religionslehrer min« bestens drei. §21. Die Schulpflicht beginnt mit dem vollendeten sechsten und dauert bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahre. Der Austritt aus der Schule darf aber nur erfolgen, wenn die Schüler die für die Volksschule vorgeschriebenen nothwendigsten Kenntnisse, als: Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen, besitzen. An den allgemeinen Volksschulen sind nach vollendetem sechsjährigen Schulbesuche den Kindern auf dem Lande und den Kindern der unbemittelten Volksclassen in Städten und Märkten über Ansuchen ihrer Eltern oder deren Stellvertreter aus rücksichtswürdigen Gründen Erleichterungen in Bezug auf das Maß des regelmäßigen Schulbesuches zuzugestehen. Dieselben haben in der Einschränkung des Unterrichtes auf einen Theil des Jahres oder auf halbtägigen Unterricht oder auf einzelne Wochentage zu bestehen. Diese Erleichterungen sind auch Kindern ganzer Schulgemeinden auf dem Lande zu gewähren, Wenn die Vertretungen der sämmtlichen eingeschulten Gemeinden auf Grund von Gememde-Ausschussbeschlüs-sen darum ansuchen. In diesem Falle kann der Lehr» plan so eingerichtet werden, dass der abgekürzte Unterricht den Kindern in besonderen, von den übrigen Schülern getrennten Abtheilungen mindestens bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres ertheilt werde. In allen in den voranstehenden zwei Absätzen vorgesehenen Fällen ist der Unterricht in der Art zu ertheilen, dass die Schulpflichtigen mittelst desselben das allgemein vorgeschriebene Lehrziel erreichen können. Am Schlüsse des Schuljahres kann Schülern, welche das vierzehnte Lebensjahr zwar noch nicht zurückgelegt haben, dasselbe aber im nächsten halben Jahre vollenden und welche die Gegenstände der Volksschule vollständig innehaben, aus erheblichen Gründen von der Bezirksschulaufsicht die Entlassung bewilligt werden. §23. Von der Verpflichtung, die öffentliche Schule zu besuchen, sind zeitweilig oder dauernd entbunden: Kinder, welche eine höhere Schule oder gewerbliche oder landwirtschaftliche Schulen oder Fachcurse besuchen, insofern die^e nach ihrer Einrichtung geeignet erscheinen, den Volksschulunterricht zu ersetzen; ferner Kinder, denen ein dem Unterrichtszwecke oder Schulbesuche hinderliches geistiges oder schweres körperliches Gebrechen anhaftet; endlich solche, die zu Hause oder in einer Privatanstalt unterrichtet werden. Im letzteren Falle sind die Eltern oder deren Stellvertreter dafür verantwortlich, dass den Kindern mindestens der für die Volksschule vorgeschriebene Unterricht in genügender Weise zutheil werde. Waltet in dieser Beziehung ein Zweifel ob, so hat die Vezirlsschulaufsicht die Verpflichtung, sich in angemessener Weise davon zu überzeugen, ob der Zweifel gegründet fei oder nicht. Den zu diefem Behufe angeordneten Maßregeln haben sich die Eltern oder deren Stellvertreter zu fügen. §29. In den Nildungsanstalten filr Lehrer wird gelehrt: Religion; Pädagogik mit praktischen Uebungen; Unterrichtssprache; Geographie; Geschichte und vaterländische Verfassungslehre; Mathematik und geometrisches Zeichnen; Naturgeschichte; Naturlehre; Landwirtschaftslehre mit besonderer Rücksicht auf die Bodenverhältnisse des Landes; Schönschreiben; Freihandzeichnen; Musik mit besonderer Berücksichtigung der Kirchenmusik ; Turnen. Außerdem sind die Zöglinge dort, wo sich dazu die Gelegenheit findet, mit der Methode des Unterrichtes für Taubstumme und Blinde sowie mit der Organisation des Kindergartens und der Erziehung«, anstalten für sittlich verwahrloste Kinder bekannt zu machen. Als nicht obligate Gegenstände können andere lebende Sprachen mit Genehmigung des Ministers für Cultus und Unterricht gelehrt werden. §30. Die Lehrgegenstände an Bildungsanstalten für Lehrerinnen sind: Religion; Pädagogik mit praktischen Uebungen; Unterrichtssprache; Geographie; Geschichte; Laibacher Zeitung Nr. 104 89tt 8. Mai 1883. Arithmetik und geometrische Formenlehre; Naturgeschichte; Naturlehre; Schönschreiben; Freihandzeichnen; Musik; weibliche Handarbeiten; Turnen. Außerdem sind die Zöglinge dort, wo sich dazu die Gelegenheit findet, mit der Organisation des Kindergartens bekannt zu machen. Als nicht obligate Gegenstände können andere lebende, namentlich fremde Sprachen, mit Genehmigung des Ministers fiir Cultus und Unterricht gelehrt werden. Die Ausbildung von Arbeitslehrerinnen erfolgt entweder an den Bildungsanstalten für Lehrerinnen oder in gesonderten Lehrcursen. § 32. Zur Aufnahme in den ersten Jahrgang wird nebst physischer Tüchtigkeit, sittlicher Unbescholtenheit und einer entsprechenden Vorbildung in der Regel das zurückgelegte 15. Lebensjahr gefordert. Aus besonders rllcksichlswürdigen Gründen kann der Minister eine Altersnachsicht von höchstens sechs Monaten bewilligen. Der Nachweis der entsprechenden Vorbildung Wird dnrch eine strenge Aufnahmsprüfung geliefert. Diese erstreckt sich im allgemeinen auf jene Lehr-gegenstände, welche in der Bürgerschule obligat gelehrt werden. Bewerber mit musikalischer Vorbildung sind bei der Aufnahme vorzugsweise zu berücksichtigen. Die öffentlichen Lehrer-Viloungsanstalten sind den mit diesen Nachweisen versehenen Aufnahms-bewerbern ohne Unterschied des Glaubenbelenntnisses zugänglich. § 36. Die Rechtsverhältnisse des Lehrpersonales werden durch besondere Vorschriften geregelt. Die Religionslehrer sind im Falle definitiver Anstellung bezüglich der Rechte und Pflichten den Hauptlehrern gleichzustellen. § 38. Das Zeugnis der Reife (§ 34) befähigt zur provisorischen Anstellung als Unterlehrer oder Lehrer. Zur definitiven Anstellung als Unlerlehrer oder Lehrer an allgemeinen Volksschulen ist das Lehr-befähigungs-Zeugnis für allgemeine Volksschulen erforderlich, welches nach einer mindestens zweijährigen zufriedenstellenden Verwendung im praktischen Schuldienste an einer öffentlichen oder einer mit dem Oeffentlichkeitsrechte versehenen Privat« Volksschule durch die Lehrbefähigungs-Prüfung erworben wird. Zur definitiven Anstellung als Uuterlehrer oder Lehrer an Bürgerschulen ist das Lehrbefähigungs« Zeugnis für Bürgerschulen erforderlich, welches nach einer mindestens dreijährigen, vollkommen befriedigenden Verwendung an Volksschulen oder an anderen Lehranstalten durch Ablegung einer besonderen Prüfung erworben wird. Im Lehramte erprobte technische Lehrer für die mit einzelnen Schulen verbundenen speciellen Lehrcurse (§ 10) können vom Unterrichts-minister von dieser Prüfung dispensiert werden. Zur Vornahme der Lehrbefähigungs-Prüfungen werden besondere Commissionen vom Minister für Cultus und Unterricht eingesetzt, wobei als Grundsatz zu gelten hat, dass vorzugsweise Directoren und Lehrer der Lehrer - Vildungsanstalten, Schulinspectoren und tüchtige Volksschullehrer Mitglieder der Commission sein sollen. Zum Behufe der Prüfung der Candidaten hin< sichtlich ihrer Befähigung zum Religionsunterrichte sind Vertreter der Kirchen« und Religionsgenossenschaften zu berufen. (§ 5 Absatz 6.) § 41. Diejenigen, welche den Unterrichtscurs an einer mit dem Orffentlichkeitsrechte versehenen Lehrer-Bildungsanstalt nicht durchgemacht haben, können sich, nachdem sie das neunzehnte Lebensjahr zurückgelegt haben, gegen Nachweis der übrigen gesetzlichen Erfordernisse (ß 32 Absatz 1) durch Nblegung einer Prüfung an einer staatlichen Lehrer-Viloungsanstalt das Zeugnis der Reife erwerben. (§ 38 Absah 1.) Die Bedingungen, unter denen Candidaten, welche die Lehrbefähigung für Mittelschulen erworben haben, die Lehrbcfähigung und Anstellnngsfähigkeit für Volksschulen erlangen können, bestimmt der Minister für Cultus und Unterricht. Die definitive Anstellung solcher Candidaten kann jedoch nur nach einer mindestens einjährigen Ver-Wendung im Volksschuldienste (H 38 Absatz 2 und 3) erfolgen. § 42. Zum Zwecke einer weiteren Ausbildung für den Lehrerberuf, insbesondere in Lehrgcgenständen der Bürgerschule, sind besondere Lehrcurse zu errichten. Die näheren Bestimmungen erlässt der Minister für Cultus und Unterricht. § 40. In jedem Lande finden nach je sechs Jahren Con-»elenzeu von Abgeordneten der Bezirksconferenzen unter dem Vorsitze eines Landes.Schulinspectors statt. (Lan» oeöconserenzen.) >? ,^ > ^ § 48. Der Dienst an öffentlichen Schulen ist ein öffent-liches Amt und für alle Staatsbürger gleichmäßig zugänglich, welche ihre Befähigung hiezu in gesetzlicher Weife nachgewiesen haben. Als verantwortliche Schulleiter (§§ 12. 14 Ab< satz 2, § 19 Punkt 4 und 5) können nur solche Lehr. Personen bestellt werden, welche auch die Befähigung zum Religionsunterrichte (8 33 Abfatz 5) jenes Glaubensbekenntnisses nachweisen, welchem die Mehrzahl der Schüler der betreffenden Schule nach dem Durchschnitte der vorausgegangenen fünf Schuljahre angehört. Bei der Ermittlung diefes Durchschnittes werden alle evangelischen Schüler als einer und derselben Confession angehörig betrachtet. Es ist Pflicht der Schulleitung, an der Ueberwachung der Schuljugend bei den ordnungsmäßig fetzgesetzten religiösen Uebungen durch Lehrer des betreffenden Glaubensbekenntnisses sich zu betheiligen. Vom Lehramte sind diejenigen ausgeschlossen, welche infolge einer strafgerichtlichen Verurlheilung von der Wählbarkeit in die Gemeindevertretung ausgeschlossen sind. §53. Mit dem Lehrbefä'higungs-Zeugnisse für allgemeine Volksschulen verfeheue Lehrpersonen, deren Leistungen sich als ungenügend erweisen, tö'nnen von der Landes« Schulbehörde zur nochmaligen Ablegung der Lchr< befähigungs'Prüfung verhalten werden. Zeigt sich dabei wiederholt ein ungenügendes Prüfungsergebnis, so zieht dies den Verlust des früher erworbenen Lehrbefähigungs-Zeugnisses nach sich, und es hängt von der Entschei« dung der Landes-Schulbehörde ab, ob eine weitere Verwendung in provisorischer Eigenschaft zu gestatten oder die Entfernung vom Lehrfache auszusprechen sei. §54. Pflichtwidriges Verhalten des Lehrpersonales in der Schule und ein das Ausehen des Lehrstandes oder die Wirksamkeit als Erzieher und Lehrer schädigendes Verhalten desselben außerhalb der Schule zieht die Anwendung von Disciplinarmitteln nach sich, welche unabhängig von einer etwaigen strafrechtlichen Verfolgung eintreten. Das Nähere hierüber bestimmt die Landes-Gesetz-gebung, wobei als Grundsatz zu gelten hat, dass die Dienstesentlassnng und Entfernung vom Schulfache gegen Directoren sowie gegen definitiv angestellte Lehrer und Unterlehrer nur auf Grund eines vorausgegan« genen ordnungsmäßigen Disciplinarverfahrens stattfinden kann. § 59. Die Verpflichtung zur Errichtung der Schulen regelt die Landes-Gesetzgebung mit Festhallung des Grundsatzes, dass eine Schule unter allen Umständen überall zu errichten sei, wo sich im Umkreise einer Stunde und nach einem fünfjährigen Durchschnitte mehr als 40 Kinder vorfinden, welche eine über vier Kilometer entfernte Schule besuchen müssen. Ebenso kommt es der Landes'Gesetzgebung zu, in« betreff der Errichtung der für das Land nothwendigen Schulen und Erziehungsanstalten für nicht vollsinnige, ferner von solchen für sittlich verwahrloste Kinder sowie der im § 10 erwähnten Anstalten und Lehrcurse die geeigneten Anordnungen zu treffen. § 62. Für die nothwendigen Volksschulen sorgt zunächst die Ortsgemeinde unter Aufrechthaltung zu Recht bestehender Verbindlichkeiten und Leistungen dritter Personen oder Corporationen. Inwiefern die Bezirke daran theilnehmen, dann wie der Aufwand für die im § 10 und § 59 Absatz 2 erwähnten Anstalten und Curse zu bestreiten sei, bestimmt die Landes-Gesetzgebung. 8 75. Mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse der Königreiche Dalmatien, Galizien und Lodomerien mit dem Großherzogthume Krakau, der Herzogthümer Kram und Vnkowina, der Markgrafschaft Istrien und der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradiska bleibt es den Landes-Gesetzgebungen daselbst vorbehalten, Abweichungen von dm im § 21 Absatz 1, 3, 4, 5 und 6, im §§ 22 Absatz 2, im § 28 und im § 38. und in dem Königreiche Galizien und Lodomerien mit dem Großherzogthume Krakau auch in den §§ 17, 18, 19 aufgestellten Grundsätzen zuzulassen. Die Bestimmungen des § 48 Absatz 2 haben in den Königreichen Dalmatien, Galizien und Lodo< merien mit dem Großherzogthume Krakau keine Geltung. Artikel II. Mit der Durchführung diefes Gesetzes und der Erlassung der erforderlichen Uebergangsbestimmungen ist der Minister für Cultus und Unterricht beauftragt. Wien am 2. Mai 1883. Franz Joseph m. p. Taaffem. p. Conrad-Eybesfeldm. p. Der Minister für Cnltus und Unterricht hat den Landes-Schulinspector Michael Glavinii dem Lmides-schulrathe für Dalmatien zur Dienstleistung für den Vereich der Mittelschulen zugewiesen. Nichtamtlicher Theil. Vergleich zwischen dem alten und dem neuen Voltsschulgesetze. I. Im Nbgeordnetenhanse ist es stiller geworden. Wir haben nunmehr Muße, ruhig über das nach-zudenken, was wir gehört und erfahren. Wir können unbefangen prüfen, was durch die Schulnovelle an dem Volksschulgesetze von 1869 geändert, was durch sie Neues geschaffen worden ist, ob ihre Reformen gerecht, billig und begründet oder ob sie wirklich geeignet sind, unsägliches Unheil zu bringen, wie die» die Opposition seit Monaten behauptet. Prüfen wir die wesentlichsten, am meisten verlästerten Bestimmungen des neuen Gesetzes eine nach der anderen. Zunächst behauptete die Opposition, dass da» Lehrziel der Volksschule verkürzt und dadurch das Niveau der allgemeinen Volksbildung herabgedrilckt wurde. Das beste Mittel, über die Wahrheit oder Unwahrheit dieser Behauptung ins reine zu kommen, ist es wohl, wenn wir vergleichen, was das Volls" schulgesetz von 1809 als Lehrziel der Volksschule aus-stellte und was die Novelle an dieser Aufstellung ändert. Nun. im Volksschulgesetze lautet der § 3: ,M jeder Volksschule soll sich der Unterricht mindestens auf folgende Lehrgegenstände erstrecken: Religion, Sprache. Rechnen, das Wissenswerteste aus der Naturkunde, Erdkunde und Geschichte mit besonderer Rück" sichtnahme auf das Vaterland und dessen Verfassung, Schreiben, geometrische Formenlehre, Gesang, Leibesübungen. Mädchen sind auch noch in weiblichen Handarbeiten und in der Hanshaltungskunde zu unterrichten. In der Novelle dagegen lautet derselbe Paragraph wie folgt: „Die Lehrgegenstände der allgemeinen Volksschule sind: Religion. Lesen und Schreiben. Unterrichtssprache, Nechnen in Verbindung mit del geometrischen Formenlehre, das für die Schiller Fas^ lichste und Wissenswerteste aus der Naturgeschichte, Naturlehre. Geographie und Geschichte mit besonderer Rücksichtnahme auf das Vaterland und dessen Verfassung, Zeichnen, Gesang. Ferner weibliche Han^ arbeiten für Mädchen. Turnen für Knaben obligat, für Mädchen nicht obligat." Vergleichen wir nun diese beiden Texte. Il" Volksschulgesrtze heißt es: „Sprache", in der Novelle: „Unterrichtssprache". Letzteres ist ungleich richtiger, weil nicht die Sprache im allgemeinen, sondern diejenige Sprache gelehrt wird, in welcher der Unterricht erfolgt. Das Volksschulgesetz erwähnt des Lesens n'chl ausdrücklich, weil das schon unter dem Sprachunterricht verstanden wird. Die Novelle setzt: „Lesen un° Schreiben", weil das Volksschulgesetz in einem spätes Paragraphen das Lesen unter den „für die VolksW^ vorgeschriebenen Kenntnissen" angeführt. Das Volksschulgesetz zählt Rechnen und g" metrische Formenlehre getrennt von einander auf. A' Novelle verbindet das Rechnen mit der geometrisch^ Formenlehre. ^ Im Volksschulgesetz heißt es bloß: „das Wisse"» werteste aus der Naturkunde" u. s. w. In der Novel" wird der Volksschullehrer darauf aufmerksam gen"^' dafs er das „Wissenswerteste" mit dem zu verblnoe" hat. was für das Kind auch das „Fasslichste" H. Vom Standpunkte eines guten. erfolgreichen, pr" tifchen Unterrichts kann dies gewiss nur gebilligt weroe"' Die ..Haushaltungskunde" für Mädchen ist." ^ Novelle gestrichen worden, weil diese noch arg w o Windeln liegende Wissenschaft auch bisher in o^ Lehrer-Bildungsanstalten nicht vorgetragen wurde, Lehrer an einer Volksschule aber füglich nicht v^ halten werden kann, etwas zu lehren, wovon er MV weiß und nichts versteht. f/l- Nach dem Volksschulgesetze ist das Turnen I" Mädchen obligat. Die Novelle erklärt es fiir NA obligat. In Preußen, wo man bekanntlich auf ^'" ^ Übungen das größte Gewicht legt, zählt das A", für Mädchen nicht einmal zu den unobligaten .^9 ständen. Bei uns haben die meisten Eltern e"'e" überwindliche Abneigung gegen das Turnen ber Al chen. Diejenigen, bei denen dies nicht der Fall, t"" ihre Mädchen nach wie vor turnen lassen. A z aber das Mädchen-Turnen in Zukunft auch mcht ovu^ ist, so wird dadurch das Niveau der allgemeinen w" bildung gewiss nicht herabgedrückt werden. ^z Dagegen hat die Novelle in die Volksschule ^ Zeichnen eingeführt, was zweifellos eine treffliche^. ,^ regel ist. Die Kinder zeichnen fast alle gerne. »" , Unterricht wird ihnen nicht nur ein bildenoe» gnügen. eine nützliche Zerstreuung, sondern M" späteren Lehrjahren auch manchen Vortheil ge"""^ ..Aber -sagt man uns - im ersten «^ des Paragraphes 3 ist das Wort „mindestens U ^ chen. Das bedeutet doch wohl, dass es bisher ge' ^ war, auch andere als die vorgeschriebenen wegel»! ^, zu lehren, dass dies aber in Zukunft mcht ",ev ^, laubt ist. Liegt darin nicht eine Verkürzung des ^ ' zieles?" Nein! __jacher Zeitung Nr. 104______________________________891_______________________________________8. Mai 1883. Der letzte Absatz des § 3 lautet im Volksschul- , ..Der Umfang, in welchem die Lehrgegenstände handelt werden, richtet sich nach der Stufe, auf welcher jede Schule mit Rücksicht auf die Anzahl der °ersllssbaren Lehrkräfte steht. Eben davon hängt «uch die Ausdehnung desUnterrichtes auf fadere als die hier genannten Lehrgegen-stände ab." ^ Gmau so lautet auch der letzte Absatz im § 3 der ^chullwvelle, nur ist am Schlüsse noch hinzugefügt: 'insbesondere in einer andern Landessprache". Vor wie ^?ch ist also, wenn die Lehrkräfte dazu vorhanden sind, ^e Ausdehnung deL Unterrichtes auf andere als die Mcschrirbenen Lehrgegenstände gestattet. Diesem ^chlussabsatz gegenüber ist das Wort „mindestens" in ^r Einleitung des Paragraphes in der That „min-°eitenz" übeiflüssii,, jedenfalls aber volltommmen gleich- Nach diesem Vergleiche der beiden Texte im neuen und alten Volksschulgesetze hat also der Leser Schwarz M Weiß den untrüglichen Veweis dafür, dass die ^chulnovelle. weit entfernt, das Lehrziel der Volksschule Abzudrücken, dasselbe im Gegentheil durch Einfüh« ^lng des Unterrichtes im Zeichnen noch in anerken« unwerter Weife erweitert hat. _____ Wien, 4. Mai. (Orig.-Corr.) y Nei dem gegenwärtig in Berathung stehenden ^ndwehrgrsetze zeigt sich dieselbe Erscheinung, wie bei »ewlssen Paragraphen der Schulnovelle, dass nämlich "?ch einem Schlaqworte darüber abgeurtheilt wird und "leniand sich die Mühe nimmt, der Sache auf den Grund ^ «ehen. Wenn man in den verschiedenen Blättern "e absprechenden Urtheile über die Vorlage liest, sollte »nan wahrhaft glauoen, diese Organe wurden von Mer Moltkes inspiriert, während höchstens einige iäs. ' Dsficiersprüfung durchgefallene ehemalige Eiu-t^rig.Freiwillige ihre jugendlichen Stilübungcn properen. Der Leser jener Blätter muss zu dem Mau-"en verleitet werden, als ob die Borlagen der Heeres-"Mvaltung ungemein leichtfertig zusammengestellt wären, Mrend es doch bekannt ist, dass gerade alle auf ""hrverhältnisse Bezug habend.« Gesetzentwürfe un-ukmein sorgfältig ausgearbeitet sind und die Prüfung »nA^ner Instanzen zu passieren haben. Gerade in Url^l^" glaubt aoer jeder Ur^rufene. ebenfalls ein izls^'l abgeben zu müssen, das natürlich dann mög-U 'chlef ausfällt. — Was nun das Landwehrgesetz '"VN betrifft, so ist die Nothwendigkeit, die Landwehr ^, einem actionsfähi^en Heerkörper umzugestalten, . "^l unh^st^^h^ Ebenfo wird nach genauer Prüfung " Vorlage niemand bestreiten können, dass die Re« Mnisation in einer Weise vorgenommen wird, dass ^ Mehrbelastung der Bevölkerung vermieden wird. Alerdingz wird eine solche behauptet, weil man eben H wo das Gesetz sagt. es „kann" dies und das Mehen, einfach interpretiert, es „wird" das und . ks eintreten. Am sonderbarsten nimmt sich im Munde da««» welche stets an den Heeresauslagen mäkeln, H Argument aus, dass die Landwehr überhaupt von sl^? °u2 anders hätte organisiert werden sollen i'^verständlich nach preußischem Muster), während d.Maoe Sparsamkeitsrüchichten den Grund bildeten, etz'2 "an zu dieser Anlage greifen musste. Wir wollen h unterlassen, bezüglich der öffentlichen Behandlung I." Heeresfragen eine Parallele mit Frankreich oder bi.,?" in ziehen, wo Presse und Parlament in dieser ^"Ncht eine Auffassung der Verhältnisse bekuuden, Hn. . "so sehr von staatsmännischer Einsicht wie von l^wtismus zeugt. Reichsrath. 3lO. Sitzung des Abgeordnetenhauses. Wien, 4. Mai. ttijff ^ Excellenz der Herr Präsident Dr. Smolla "Net um 11 Uhr 15 Minuten die SiMg. der c^uf der Ministerbank befinden sich: Se. Excellenz dez?l Ministerpräsident und Leiter des Ministeriums h Tunern Graf Taäffe, Ihre Excellenzen die ^"Minister: Dr. ^re'h. v. Ziemiallow ski. Hsl Jalkenhayn, Dr. Freiherr v. Prazäk, Gs.s Meiherr von Conrad.Eybesfeld. FML. "lik c^^fersheimb, Dr. Ritter v.Dunaje wfki Freiherr v. Pino. Ump -^ ^rcellknz der Herr Minister für Cultus und lh«,"l.cht Dr. Freiherr v. Conrad-Eybesfeld lzm^'n einer Zuschrift mit, dass mit Allerhöchster einin !^""9 vom 2. d. M. dem Gesetzentwurfe, womit abaX Kimmungen des Gesetzes vom 14. Mai 1869 Ea?°" werden (Schulgefetz-Novelle). die Allerhöchste "Mon theilt wurde. d. N^'. ^lceUenz der Herr Iustizminister Dr. Freiherr die w ^t überreicht einen Gesetzentwurf, betreffend tzlis^"^ zeitweilige Einstellung der den N "keit der Geschwornengerichte für ^alw ^'^^erichtsfprengel Cattaro in doln '>^cv^" ^ die weitere Dauer eines Jahres, Nies... ^uni 1883 an. In den beigegebenen Be-Zungen heißt es: „Die Verhältnisse im Sprengel des Kreisgerichtes Cattaro sind noch immer solcher Art, dass die Regie-rung sich für verpflichtet erachtet, dem Eintrilte der Wirksamkeit der Geschwornengerichte entgegenzutreten und die Fortdauer der Einstellung dieser Wirksamkeit zu erwirken. Die Berichte der mit der Rechtspflege betrauten Organe sprechm sich übereinstimmend dahin aus, es sei die Reactivierung der Geschwornengerichte in Caltaro nicht zu empfehlen und es sei von denselben eine unparteiische und nnabhänaiqe Rechtspflege in nächster Zeit nicht zu erwarten. Es wird insbesondere auf den Umstand hing«wiesen, dass die Erinnerung an die Greuelthaten der Insurrection noch zu frisch im Gedächtnisse der Bevölkerung leb?, um nicht das Gemüth der Volksrichter mit Schrecken zu erfüllen und die Rechtssprechung. wenn sie ihnen wieder übertragen würde, als befangen erscheinen zu lassen. Gegen 160 der nach Montenegro geflüchteten Aufständischen wurden Anklagen wegen verschiedener mit der Insurrection im Zusammenhange stehender Verbrechen schwerster Natur erhoben und die Steckbriefe erlassen; sollten solche Beschuldigte ergrissen und vor die Geschwornen gestellt werden, so wird mit Bestimmthelt angenom» men, dass die angeklagten Räuber, Mörder, Brandiger und Insurgenten von den Geschwornen freigesprochen werden würden. Wie nachhaltig dieser Terrorismus iu der Bevölkerung wirkt, zeigt auch der Umstand, dass die wilden Räuber, welche die vier tapferen Gendarmen am 29. Dezember 1881 auf den Bergen in Kameno ermordet und verstümmelt haben, nicht angezeigt wurden und dass niemand in der Bevölkerung sich fand, um die Behörde auf die Spuren der bisher noch unbestraften Urheber der Räubereien zu leiten, welche in Mokrine. Trebesin, Kuti und Kameno sich ereigneten. Auch der k. k. Oberste Gerichtshof gab die Erklärung dahin ab, dafs er die Fort» dauer der Einstellung der Wirksamkeit der Geschwornengerichte im Krcisgerichtssprengel Cattaro im Interesse einer unbefangenen und unparteiischen Rechtspflege als geboten erachte." Se. Excellenz der Herr Landesvertheidigungs« Minister FML. Graf Welsersheimb überreicht einen Gesetzentwurf, betreffend die Bedeckung der im Voranschlage des Ministeriums für Landesvertheidi-gung für das Jahr 1883 nicht vorgesehenen Auslagen sür die Aufstellung von drei Landweh»Cavallerieregi-ments-Cadres im Betrage von 48 470 fl. Nach dem beigeschlossenen Motivenberichte theilt sich dieses Erfordernis der Hauptsache nach in die mit jeder Neu« aufstellung verbundenen einmaligen Auslagen, wozu als größt« Rubrik die Beschaffung von 99 Pferden mit einem Geldaufwande von 25 740 ft. gehört, und in die fortlaufenden Ausgaben für die letzten drei Monate d. I. im Betrage von 22730 ft. Vor Uebergang zur Tagesordnung fpricht zum Protokolle Abg. Lienbacher und weist unter Vorlage der Original-Stenogramme nach, dafs der Abg. Fürn-kranz in seiner Rede am 24. v. M. über § 21 der Volksschulgesetz-Novelle zweimal ausdrücklich hervorgehoben hat, dajs die neuen Bauernvereine in Oberösterreich und Salzburg „liberal" sind, dies Wort dann in der Correctur gestrichen hat (Hört! Hört! rechts), und dass er (Redner), weil er den wirklichen Wortlaut citierte, im ..Linzer Sonntagsblatte" der Entstellung und des Schwindels beschuldigt worden sei. (Bewegung.) Abg. Fürnkranz behält sich vor, in der nach« sten Sitzung zu antworten, Die Landwehrgesetz-Novelle wird in dritter Lesung genehmigt. Die Gesetzentwürfe über die Regelung der Nctiui-tätsbezüge der Beamten zur Evidenzhaltuna des Grund-steuercatasters, sowie betreffend die Eröffnung eines Nachtragscredites zum Voranschlage des Finanzministeriums für das Jahr 1883, werden in dritter Lesung genehmigt. Die vom Steuerausschusse zum Gesetze inbetreff der Evidenzhaltung des Grundsteuercalasters vorgeschlagene Resolution wird, nachdem Abg. Fürnkranz gesprochen und dieselbe als magere Abschlagszahlung auf die Wünsche der weinbautreibendeu Bevölkerung bezeichnet hatte, angenommen. Der Nachtragscredit von 80000 Gulden für den Vollendungsbau und die innere Einrichtung des pathologisch-anatomischen Institutes an der Wiener Univer» sität wird ohne Debatte in zweiter und dritter Lesung genehmigt. Es folgt die zweite Lefung des Gesetzentwurfes, betreffend die Bestellung von Gewerbe-In« svector«n. (Referent Abg. N. v. Chamiec.) Alle eingetragenen Redner sind für die Vorlage zum Worte gemeldet. Abg. Dr. Roser begrüßt die Vorlage mit Freude, er ist überzeug», dass die Institution der Gewerbe-Inspectoren segensvoll wirken, dass die Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeitszeit und die Sonntagsruhe die Degenerierung des Arbeiterstandes verhindern und die Fernhaltung der Kinder von der Fabriksarbeit die körperliche und geistige Entwicklung des Nachwuchses wohlthätig beeinflussen wird. Er verweist darauf, dass sich das Institut der Gewerbe Inspectoren in anderen Ländern mit dem besten Erfolge eingelebt habe. (Beifall.) Abg. Adämek begrüßt gleichfalls das Institut der Gewerbe-Inspectoren mit Genugthuung; dasselbe habe sich überall, wo es eingeführt wurde, bewährt; gegen dasselbe habe sich nur das extreme Manchester« thmn ausgesprochen. Diese Institution sei ein wichtiger Schritt auf dem Wege der socialen Reform. (Beifall.) Abq. Neuwirth erklärt, dass sowohl er selbst, als seine Parteigenossen dieser Vorlage zustimmen, dieselbe sei jedoch zuerst von den Liberalen ins Auge gefasst worden. Redner bespricht sodann die in den letzten Taqen abgehaltene gewerbliche Expertise, welcher auch Arbeiter der extremsten socialen Richtung heimzogen worden seien und die ganze M»o 6ii scens derselben, sowie die gegen die Linke in socialpolitischer Richtung erhobenen Vorwürf? und eiklärt zum Schlüsse, dass eine Enquöte hinsichtlich der ländlichen Arbeiter min» bestens ebenso nothwendig sei, als bezüglich der ge« weiblichen Fragen. (Beifall links.) Für die Vorlage haben sich im ganzen 31 Redner zum Worte gemeldet; es wird Schluss der Debatte angenommen, und da die eingetragenen Redner sich über die Wahl des Generalredners nicht einigen tonnen, so erfolgt die Wahl mittelst Stimmzetteln, und wird Abg. v. Pacher mit 16 Stimmen zum Generalredner gewählt. Generalredner Abg. v. Pacher erklärt die Schaffung eines Executivorganes, welches dafür forge, dass die Bestimmungen des Gewerbegesetzes auch wirtlich gehandhabt werden. für unerla'sslich. Er bedauert, dass das religiöse Moment zu sehr hereingezogen wurde und dass man sich nicht bloß auf den rein fachmännischen Standpunkt gestellt habe. Er wünscht, dass bei der Durchführung des Gesetzes die Ueberwachung in einer Weise gesichert werde, welche eine Beeinträchtigung des reellen Fabrikanten zugunsten des minder gewissenhaften Ausschusses hindere, und richtet an die Conservativen den Appell, dafür zu sorgen, dass dieses Gesetz kein destructives werde. (Beifall links.) Es folgt hierauf eine Reihe von thatsächlichen Berichtigungen. Abg. R. v. Schönerer wendet sich gegen die Ausführungen des Abg. Neuwirth und hebt hervor, dass die Forderungen der Arbeiter auch schon früher über die bloße Coalitionsfleiheit weit hinausgegangen seien. Darüber, dass Arbeiter der Expertise beigezogen worden seien, ist Redner hochbefriedigt. Abg. v. Zall inner (Obmann des Gewerbe-Autzschusses) erklärt, dasi die Einberufung der Enquste auf den dringenden Wunsch eines Mitgliedes der Linken erfolgt sei. und dass die Majorität diesem Wunsche entgegengekommen sei, um ihre Friedensliebe zu dokumentieren. (Beifall rechts.) Abg. Friedrich Sueß rügt es, dafs die Liste der Experten nicht vertheilt wurde. Abg. v. Zallinger erklärt dem Vorredner und dem ebenfalls remonstrierenden Abg. Matscheko gegenüber, dass die Liste im Ausschusse vertheilt worden sei, und beruft sich diesfalls auf das Protokoll und das Zeugnis des Präsidenten. Nach einem kurzen Schlussworte des Referenten. Abg. Ritter v. Chamiec, wird das Eingehen in die Svecialdebatte einstimmig beschlossen. Nächste Sitzung morgen. Vom Ausland. Die deutsche Reichstags-Commission für Unfallversicherung der Arbeiler hat dieserlage die Bestimmungen des Entwurfes über die Organisation der Versicherung, sowie über de» Reichszuschuss von fünfundzwanzig Procent der Unfallentfchädigungili einstimmig abgelehnt. Wie aus Paris gemeldet wird, erschien der Minister des Aeuhern Challemel'Lacour in der Commission zur Vorberathung der Vorlage betreffs Tonkins und gab Aufklärungen über den von dem französischen Gesandten Mr. Aouree mit China abgeschlossenen Vertrag. Dieser Vertrag stellte eine neutrale Zone zwischen China und Tonkin fest. China gab die Ermächtigung zur Schiffahrt auf dem rothen Flufse, wollte jedoch den Besitz der im Tonlin«G<.biete ge-legemn Stadt Lüokai. Unter diesen Concessionen wollte China das französische Prolectorat über Tonkin anerkennen. Frankreich habe diesen Vertrag desavouiert, weil derselbe die Anerkennung der Souzeränetät Ch nas über Annam in sich schloss, und Mr. Bouröe sei demnach abberufen worden. Diefe Abberufung habe aber nicht den Charakter einer Ungnade; sie fei nur emfach eine Folge der Missbilligung des Vertrages. Man habe durchaus nicht die Absicht, mit China über Rechte zu discuturen, welche die Verträge Frankreich über Tonkin verleihen. Challemel-Lacour constallerle, dass die französischen Projects inbetreff Tonkins ,u keiner Weise den Gegenstand einer Unterhandlung m,t irgend emer answärtiaen Macht gebildet haben. Die Mission Kergaraoec' bestehe darin, dem Kaiser von Nnnam einige Zusatzbestimmungen zu dem Vertrage vom Jahre 1874 zu unterbreite,,, und werde diesfalls dem Kaiser ein Termin gestellt werden. Sobald dieser Termin verstrichen ist, werde Frankreich vorgehen. — Die Laibacher Zeitung Nr. 104 _________________ 892 8. Mai 1883. Commission war über die erhaltenen Aufschlüsse befriedigt und votierte einstimmig den Credit. Ein Telegramm des „Temps" aus London meldet: Russland hat geräuschlos eine beträchtliche Truftftenzahl an der armenisch?« Grenze coucenlriert, um für den Fall, als infolge der unter den Armeniern wegen Nichwurchführung der Reformen herrschenden Unzufriedenheit Unruhen ausbrechen sollten, inter, venieren zu können. England sei sehr besorgt, weil es durch den Vertrag vom Juni 1878 verpflichtet sei, die Türkei zu beschützen. England hätte dem Sultan zu verstehen gegeben, dass er nicht ans Englands Unterstützung hoffen dürfe, wenn die Reformen in Armenien nicht durchgeführt werden. Tagesneuigkeiten. — (Pferde-Ausstellung in Wien.) Se, Majestät der Kaiser besichtigten am b. d. M, mittags 1 Uhr die Pferde-Ausstellung und die damit verbundene gewerbliche Sftrcialausstelllmg. Se. Majestät zeichneten mehrere Aussteller durch Ansprachen aus und verließen erst nach mehr als einstündigem Verweilen die Ausstellung. — (Personal nach richt.) Se. Excellenz der Herr Minister Dr. Freiherr v. Ziemialkowski wurde aus Anlass seines zehnjährigen Ministerjubiläums zum Ehrenbürger der Stadt Belz in Galizien ernannt. In dem betreffenden Beschlusse des Gemeinderathes werden die Verdienste, die sich der Minister um Galizien erworben, hervorgehoben. — (Denkmal.) Kurze Zeit nach der am 27sten Dezember v. I. begangenen Feier des 609jährigen Bestandes der erlauchte« Dynastie Habsburg wurde die Idee angeregt, aus dem durch historische Erinnerungen geweihten Tullner Felde ein Denkmal zum Andenken au diese Feier zu errichten. Es wurde auf freiem Felde nächst Langenlebarn ein Obelisk von über 10 Meter Höhe, mit entsprechenden Emblemen geschmückt, aufgestellt. Die feierliche Enthüllung und Einweihung durch den hachwürdigen Herrn Alexander Karl, Abt des Stiftes Mell. Landmarschall-Stellvertreter, wird am 10. d. M. vormittags erfolgen. — (Zum Back erst rite) in Wien wird gemeldet: Nachdem am ü. d. M. ein großer Tumult bei dem Genossenschaftshause der Bäckrr vorgefallen, der sich erst nach Einschreiten der Wache wieder legte, wobei auch Verwundungen vorkamen, ereignete sich am 6. und 7. d. M. daselbst leine Ruhestörung mehr. Von Seite der Wache wurde keine Ansammlung von Gehilfen auf dem Salzgrles geduldet, und nur jenen wurde der Ein, tritt in das Nufhaus gestattet, welche thatsächlich in der Kanzlei Geschäfte z,l besorgen hatten. Die Polizeibehörde ist gegenwärtig mit Einvernehmungen beschäftigt, um die Veranstalter der Tumulte zu eruieren und sie in strafgerichtliche Untersuchung zu ziehen. Gleichzeitig wurde auch über zahlreiche Gehilfen, welche subsistenzlos, nicht nach Wien zuständig und schon seit geraumer Zeit arbeitslos sind. die Ausweisung verfügt. — (Aus Paris) wird gemeldet: „Diesertage reiste eine ganze Classe des St. Narbe Gymnasiums unter der Führung eines Professors zu dreimonatlichem Auf» enthalte nach Deutschland, um da die deutsche Umgangssprache praktisch zu erlernen." — (Bluthunde auf der Bühne.) Im Ofternhause von Burg (Grafschaft Lancaster) spielte sich Donnerstag abends eine äußerst aufregende Scene ab. Während der Aufführung von „Onkel Toms Hütte" kamen in der Fluchtscene des George Harris, welche' Nolle der Schauspieler Hermann inne hatte, drei große Bluthunde auf die Bühne. Durch ein Versehen hatte man es unterlassen, den riesengroßen Hunden die Maul-kiirbe anzulegen, und die Doggen stürzten sich nun in vollem Ernste anf Mr. Hermann, der, sofort zu Boden < gerissen, aus vielen Wunden blutete und in großer Gefahr stand, zerrissen zu werden. Ein kräftiger Neger Namens Edwards, der in dem Stücke mitwirkte, und der Theaterdirector Pnrcel warfen sich muthig ans die ganz wild gewordenen Bestien und überwältigten sie nach einem heißen Kampfe. Im Publicnm herrschte, wie leicht denkbar, die größte Aufregung. Der Vorhang fiel, und nach einer halben Stunde erschien Mr. Hermann, dessen nicht nnbedentende Wunden inzwischen verbunden worden waren, wieder auf der Bühne und spielte mit bewlindernswerter Kaltblütigkeit seine Rolle zu Ende, wobei der Kamps mit den Bluthunden, die jetzt aber nicht mehr ohne Maulkörbe erschienen, wiederholt wurde. — (Dreizehn) Es ist eine bekannte und weit verbreitete Meinung, dass, wenn dreizehn Personen bei Tische sitzen, eine davon im Laufe des nächstfolgenden Jahres sterben müsse. Ein amerikanischer Statistiker hat es sich nun iu den Kopf gesetzt, auf Daten gestützt, diese Meinung zu widerlegen. Nach einer von ihm entworfenen statistischen Tabelle beträgt die Anzahl der Personen, Welche bei einer Tafel zugegen fein müssen, damit eine Wahrscheinlichkeit vorhanden sei, dass eine von ihnen während des Jahres sterbe, bei einem Alter der Gäste von 10 Jahren 134. 15 Jahren 131, 20 Jahren 129, 25 Jahren 124. 30 Jahren 119. 35 Jahren 112, 40 Jahren 103, 45 Jahren 90. ü0 Jahren 73. 55 Jahren 54, 60 Jahren 35. " und erst bei 72 Jahren Locales. — (Von der Nohrschützen « Gesellschaft,) Das Eröffnungsschießen dieser Gesellschaft, welches am 3. d. M. begann und Sonntag, den 6. d. M., feinen Ab-schluss fand, verlief in fehr animierter Stimmung. Es wurden nahezu 4500 Schüsse abgegeben, und betheiliglen sich daran besonders eifrig die heuer in größerer Zahl neu eingetretenen Herren Schützen. Am Sonntag nachmittags beehrte der Herr k. k Generalmajor Groller Ritter von Mildensee die Schießstätte mit einem län" geren Besuche, bei welcher Gelegenheit derselbe mit sichtlichem Interesse von der Einrichtung und den Verhältnissen der Gesellschaft Kenntnis nahm. Die Beste wurden von nachstehenden Schützen gewonnen: Auf der Feldfcheibe: I. Best Herr Victor Galle mit 91 Punkten. II. Herr Emerich Mayer mit 86 Pnnlten, III. Herr Josef Plciweiß mit 65 Punkten; auf der Stand» scheide: I. Herr N. Ranzinger mit 25 Theilern, II. Herr Josef Zenari mit 37^/z Theilern. III. Herr I. C. Iu-vanöic mit 57 Theilern; auf der Kronprinz-Scheibe: I. Herr M. Rößmann mit 51'/, Theilern, II. Herr I. Oberwalder mit 67^ Theilern, III. Herr F. Negorschek mit 109^/z Theilern; auf der Schnellfeuer« Scheibe (3 Minuten Schusszeit): Herr Josef Zenari 26 Schüsse. 23 Treffer. 54 Punkte. — (Der gestrige Jahrmarkt), sogenannter „Maimarkt", war sehr zahlreich besucht, doch war der Auftrieb von Hornvieh und Pferden ein weit geringerer, als es bei diesem Jahrmärkte sonst der Fall zu sein pflegt. Aufgetrieben wurden an 350 Stück Hornvieh. Es waren zahlreiche Viehhändler aus Kärnten, Tirol, Görz, Trieft und Pola anwesend, welche an 150 Stück ankauften und gut bezahlten. Die hiesigen Fleich-hauer acqnirierten an 50 Stück. Pferde waren etwa 300 am Platze, und wurde sehr stark um dieselben gehandelt, sowohl vom Landvolke als von den auswärtigen Hand lern, besonders von denen aus Iialien. welche an 100 Stück ankauften und gut bezahlten. Auch in den übrigen Geschäftsbranchen war der Handel ein ziemlich lebhafter, -x- — (Gemeindewahl.) Bei der am 15 v. M, stattgehabten Neuwahl des Vorstandes der Ortsgemeinde Tersein, Bezirk Stein, wurden gewählt: zum Gemeindevorsteher der Nealitätenbesitzer Johann Kecel, zu Gemeinderäthen die Nealitätenbesitzer Rochus Florjanöiil und Valentin Gradiäek, alle aus Tcisein, — (Wildkarte n.) Die Redaction der in Klagen« fürt erscheinenden illustrierten Zeitschrift für Jagd und Fischerei „Waiomannsheil" wird statistische Karten über das Hirsch-, Reh- und Gems wild von ganz Oeste rrei ch "Un ga rn in ihrem Blatte veröffentlichen. Eine Wildlarte der gesammten Monarchie muss jedem Jäger das höchste Interesse bieten, weil sich durch eine solche Karte in der anschaulichsten und übersichtlichsten Weise die jagdlichen Verhältnisse des ganzen Reiches vor seinen Blicken aufrollen. Obwohl zur Aus-sührung dieser interessanten Arbeit schon ein großes Material vorliegt, ist es doch wünschenswert, dasselbe behufs einer recht genauen Darstellung noch zu vcr^ mehren. Es werden deshalb alle Frennde der lieben grünen Farbe gebeten, dieses schwierige Unternehmen genannten Blattes, durch Einssndung von Daten des betreffenden Jagdbezirkes fördern zu helfen. Neueste Post. Original-Telegramm der „Laib. Zeitung." Wie«, 7. Mai. Das Abgeordnetenhaus nahm in Tages- und Nachtsitzung den Antrag Vulats betreffs der Gerichtssprache in Dalmatien und Istricn mit dem Ameudement Lienbachers an, dass jede der beiden Parteien sich einer der landesüblichen Sprachen zu bedienen habe. Minister Prc>zäk wahrte den von der Regierung festgehaltenen Standpunkt, im Wege der Executive festzustellen, welche Sprache die landesübliche sei. Bulat wies den Vmwurf zurück, dass sein Antrag mit der Schulnovelle im Zusammenhange stehe. Der Antrag Herbsts bezüglich Auslegung des Pressgesetzes wurde nach längerer Debatte abgelehnt. Wien, 7. Mai. Heute waren beide Häuser des Neichsrathes versammelt. Das Herrenhaus eiledigte die auf der Tagesordnung gewesenen Gegen stände ohne jede Debatte und nahm hierauf eine Reihe von Commissionswahlen vor. Das Abgeordnetenhaus genehmigte nach kurzer Discussion die Regierungsvorlage, betreffend die Abänderung zweier Paragraphe der Grund-buchsordnung, ertheilte dem handelspolitischen Ucber-einkommcn mit Frankreich und der Velerinär-Conuen« tion mit der Schweiz die verfassungsmäßige Zustimmung und verhandelte sodann über den Antrag Vulat, betreffend die Abänderung des § 14 der Civilprocessordnung, giltig für das Königreich Dalmatien. Budapest,?. Mai. DerVerein vom rothen Kreuze hielt im Veiscin Tr. k. und k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Karl Ludwig und unter dem Prä'sidinm des Grafen Kärolyi und der Gräfin Livia Zichy die Generalversammlung ab. Der Präsident sprach vor allem Sr. k. und k. Hoheit dem Hrrrn Erzherzog den Dank für höchstdessen Er. scheinen und für das Interesse, welches ho'chstderselbe der Angelegenheit darbringe, aus und stellte die V'tte um fernere Unterstützung des Vereins. Lebhafte Ehen-Rufe erschollen nach den Worten des Präsidenten w,e auch beim Erscheinen des Herrn Erzherzogs. Der Stand des Vereinsvermögens war mit Schluss de» Jahres 1882 1561253 fl. Die Zahl der Mt' glieder beträgt 45 097. Der durchlauchtigste Herr Erzherzog wurde nach Schluss der Sitzung mit Ellen' Rufen begrüßt und unterhielt sich mit dem Ministerpräsidenten und anderen Anwesenden. Constantinopel, 6. Mai, abends. I" der heutigen Libanon «Conferenz schlug der Mimster des Aeußern, Aarifi Pascha, osficiell den Mutessanl von Norianopel. Wassa Effendi, für den Gouverneur Posten vor. Die Vertreter von Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Italien und Frankreich sprach" ihre Zustimmung aus; die Vertreter Englands u>" Russlands erhoben keine Einwendung, erklärten am'» ihtvn Regierungen zu berichten, und erwarten raM Antwort. Die nächste Sitzung wurde für DieiMI anberaumt. Angekommene Fremde. Am tt. Mai. Hstel Stadt Wien. Merk, k. f. Vczirlshauptmaun, /rain' burst, — Tuuat, Dechant und Pfarrer, und Germ, Pfa" '' Istricn, — Lcnassi, Pfarrer. Zoll. — Mally. Gcrbcrmcüt", s, Tochter, und Pollal. Kfm., Ncumarltl. — Pcrtot s, 3"«' Trieft. — Hcutal, Nealitätcnbcsiher, Franz. — Dems«", llicalitätcnbesiher, Eisnern. — Malle, Pferdehändler, Klagen fürt. — Kuauß, Pferdehändler, Fricsach. — Knecht, KauA. Wien. — Frohii. Kfm,. Ncmschcid. — Festin, Kfm.. GottM- Hotel Elefant. Löwy, fammt Frau. Gisset. - Pachcruig, Nea l tätenbcsikcr; Engelbogcn, Holzhändlcr. und Krcßuil, K«"' mann, Soldenhofen. - Pctcl, Vahnbeamter, sammt F""' Aoitsbcrg. — Schober, Krämer, sammt Frau, Hoheninauten-^ Mullcy, Unlerloitsch. — Sciica und DoleuZig, Ms>e"^ — Stuller, Trieft. - Smole, Privatier. Stauden, — A>.^,, ucr, Wciuhäudler. sammt Frau, Eims. — Malll). lMl fabrilcmt, Neumarltl. — Lcslouic. Idria. — himmclbauel, Kaufm,, Wieu. — Maicr und Äillcr. Kaufltc., Graz.____^ Verstorbene. Den 6. M a i Fraucisca Namovs, Dienstmädchen, 2? 2" Petersstraße 3ir. 42, Vlutzcrschuug. Im Spitllle: Den 4. Mai. Anton Kozjcl. Taglöhner, 57 I., allge"' Wassersucht, u ' ' ^ Meteorologische Beobachtungen in Laibach^. ' ll W l: ^ zl !'ii 7U.Mg. 730.50 l^!.1 O. schwach heiter „„„ 7. 2 ., N. 780.04 4-20.0 SW. schwach heiter ^^ 9 „ Ab. 730.69 ^12.8 SW, schwach heiter , Angenehmer sonniger Tag. abends etwas windig- ^?. Tagcsmittel der Wärme -<- 14,ü«, um 2.2° über dem NorM°^ Verantwortlicher Redacteur: P. v. Radic s-^-.. > Danksagung. > W Für die uns während der Krankheit und an- W >W lässlich des Ablebens des Herrn W ^ k. t. hofrath und Vergdirectionsvorstaud ?c, «,, W ^ zutheil gewordenen Beweise innigster Theilnahme, W W^ für die überaus zahlreiche Betheiligung beim Leicht" W ^ begänguisse fowic für die vicleu prachtvollen MeMi' M spenden von Idria, Laibach und anderen Orten ^ ^ sprechen loir allen unseren innigsten, tiefgefühlten « >W Danl aus. W W Die trauernden Hinterbliebenen. W .——^Se^bÄ^ bestes Tisch- und Erfrischungsgetränk erprobt bei Husten, Halskrankheiten, Magen- und ßl**el> katarrh. PASTILLEN (Verdauungszeltchen). Heinrich Mattoni, Karlsbad <ßiw^ Etiquette u.Korkbrand IMATjON' ^ wie nebenstehend M < ¦ > .: jni sU Kouau zn beachten. GIESSHU^Ö* 893 Course an der Wiener sörse vom ?. Mai 1883. ,«»«>.« »m«««,«»»««»..«, Veld war, , StaatSNnlehen. Üb"'"«.......?880 7tz95 Nl°"c.......79 »0 79-85 ^?" <°/° Staatslofe . 550 fl, 119 50 izu -l«ea«A° kl»««« övo « ,83—13350 lUü ^° »linstcl 100 « 138 35 I8l» — l««4^ «taatslest . . 100 „ 170 50 ,71 - '^»'»leMe-nsch««««' .' pnSt. "?I "«I v«n^^°lbrente, fteuelfrel . 9g 10 »9 25 >'«r. «otenrente, steuerfrei . 93 10 38 2c, "«> Wolblente s°/, .... 120 zc, 120 4a I « ^ 4«/y . . . . 89 3b bb 5N vapierrcnte 5"/» .... 87-75 8?-!»5 ' «llend..«nl. li-ost. ö.llv.S. 138 75 '»0 2--' ' ^sibahn^Prioritäten . . 91-ßo 92 — ' «taat«»Obl. (Ung. Ostb.) 112-------------- », n vom 1.1»?« 98-20 98 40 tltlk «!""icn.«lnl.»ioost.ö.!l0. "'/°lro /^.......103-105— l° ° n^",lch« ,.nt> slavonische . »9-- 102 -° "benbitlgisch,.....«9-25 29 ?b Gelb Ware 5°/i> Tem««vllr«Van»tn . . 98-tc 98 80 5°/, ungarische......98>«<, loo-U« Nndere öffentl. Anlehen. D°naua fi. , 113-75, 114-25 dto. Nnlelhe 1878, steuerfrei , 102-50 lv3 — Nnlehen d. Vtabtgemeinbe Wic^ I01bc< 102 50 Nnleyen d. Eladtgemeinbe Wien (Silber oder Volb) . . . .-------— - Piämien»Nnl.b.Stabtgem.Wi«n 1« 75 124 — Pfandbriefe tfüliuofl.) Vobencr.allg.österr.4'/,"/»Void 118 — 11850 bto. in 50 , „ 4>/, °/° 95-50 »5-80 dto. in 50 „ „ 40/, . 91-hh 92-30 bto. Plämien^Vchulbverschr.3'/, 9? 75 9b-2s> Oest. Hypothelenbanl loj. 5>/,°,<> 100 50 10» — Oeft.-uug. Vanl Verl. ü°/, . . ioo e« ice 75 dto. , 4'/,»/, . . 9» 10 9V 26 dto. , 40/> . . 9!»2b 92. Llisabelh'Weübahn 1. Emission 103 — 1U3-50 Fclbinands>Nolbbahn in Silb. 105 — 10b 25 Fla!i,-Ioscf-«ahn.....102 10 102-50 O,,iiuschc K«l» Ludwig »Nahn «tm,1«8! uoo ft. S.4>/,«/„ . . 98-50 «»-«0 Oefierr. «ordwestbahn. . . . i<»2 80 il>2 >,« Siebenbürger.......88 ib 93'4o «elb Ware Staatlbahn 1. Emission . . . 1K2- - 182 51» Eübbahn 5 8"/o......139-75 14(,-Hü « ^5°/,......,zb-2l ,20-5c Nng.'gal>z. Nahn . . . . 9330 »3-70 Diverse Lose (per Swly. Lrebitlose 10U fl......i7i-^ 1715^ Elarh.«ose 40 ft.......ze^ ^75 4°/» Donau.Dampfsch. im, ss, «,8». i(,9 _ La,b»cherPrämien.Nnlehen20ft. 23— 24- Ofener Lose 4« fi. . . . . . 4^.^____ Palsfh.Lose 40 st...... ««75 g?.. Nöthen Kreuz, öft. O«s. y. 10 ft. 12z«, l, ^0 «udolf.kos« 10 st. . '. . . , ig.^ 195g Salm««ose 40 N...... 51.5^ 5,.^ St. - 109-82 Vdncr.'Nnst., Oest,200fl. S.40«/, 221 s,s. 222 — Lidt.'Änst. f. Hand u. G. is« st, äo? 80 308-«lrbt.-Nnst., Mg. Nnss. 200 fi. , 303 50>304 — Depofitenb,, «lün, iluu fl. . . . ,«9 ?5>2i«-25 «tScomPte-Gej. Niedülöfi. 500st, 852 — 8s,« — Hypotbelenb.,öft. 200fl. 25°/«H, «a — «2 — Länderbanl öft. 200 fl. V. b«°/,E. 131 5« 13z, — Oeflerr.°Ung. Nanl.....83i»-— 841 — Uuionbanl 100 st......119 — 110 5« «erlehrsbanl Ulia. 140 N. . 148>— 14«'5o Ge'.d Ware Actien von Transport» Unternehmungen (per Stück) «lbrecht««ahn »au fl. Silber . — — - -Nlfölb.ffiumcm.NabnLooft.Vilb. 171 S«. I72»i «usfig..Tepl.ll!sc,h.2«ofl.«Vt.-------—— Nijhm. Nordbahn 13» sl. , . 19950 203 50 „ Weftbahn 200 st, , . ,---------------- Nuschtiehrabn «iish. 500 fi. HM. 307 — 909 — « (lit. N) 200 fi. , 187 — 187 5« Donau » Dampfschiffahrt» Ves, Oefterr. «oa fl. EM.....L«4 — «0ü — Drau»» — 340 -Elilabetb'Nahn 200 st. EM. . . 222-^6 223 — „ Linz-Ä!ldwe!« 2«a fl. . . . 1»« !>5 i»8 75 „Slzb.«Til0l.IH.dlv!g»N 2»oss. rt»Ges?llschalt ION N. .-------—.-- Turnau»Kraluv 205 fl. 8. W, . — — ?8.— Ung,.aaliz, «isenv. 300 fl, Silb« i«2'5ü 1L27L Nng, slordoltba!,»! ^00 ff, Silber 159 - > 159 76 Nng.Weftd.l«aab.Graz)2<»ufl.S. 1«ü'— iö«'5» Induftrie-Nctien (per Stück). Vgydi und Kindberg, Visen» und Stahl-Inb. in W,en 2«u fl. . —>— —-— H'scnbahnw.'peihll. I,200fi. 40°/<, l(,5»75 ,o«-»6 „Elbemuhl", Papiers, u, A..O. ni; 50 s»Lpine , ?« 50 77 — Vrager «öiseN'Inb.Oes. 200 fl. l»5 5o 196 — Salao-Tar,. «tiseniaff, 100 st. . 126 75 1«7 — Wasscnf.'G,, O>-st. in W. 100 fl. 1^0— 14050 Trisailcr «ohl«>nw.«— —-— Devisen. Deutsche Plätze......58 5«, ü8-«5 Uonbon.........119-80 lis 8Ü Paris.........»7-5?^ t? ««. Petersburg.......—— ^ _I Valuten. Ducattn........ i»-«7 »69 20'fflllNcs'Stilst..... 951 S'Lil Vllber........ -- --— Deutsche Neich«laulnote». . . 58 50 »»«»