2031 Amtsblatt Mr Lailmcher Zeitung Nr. 277. Freitag den 3. December 1869. Ausschließende Privilegien. NaHst.bkiide Privilegien sind im Monaco Juli 1869 durch Zeilablauf erloschen und wurden als solche im Monate October l. I. vom l. l. Piioilcgien-Archire einlegistlilt: (S^luft.) 20. Das Plivilegilnn des Johann Walisisch vom 'Nften Juli 1867, aus Verbesserung an lhönernen Blumentöpfen. 21. Das Privilegium des Ludwig Nrich vom 2. Juli 1868, auf Eisindung einer Methode zur (5nlfusrlu»g des Spiritus. 22. Das Privilegium des Moritz Thilen vom I.Iuli 1868, auf Erfindung, Monogramme, Wappen :c., auf Briefpapier und Couverls mitl»l!l Papierhochdrucl in allen Falben und Aconcirungen darzusleUen. 23. Das Privilegium drr Gebrüder O E'sindung, wodurch mil Beseitigung der jetzt üblichen Etehbolzcn i>, den Fnieitaslen aller Gallungen Dampftesjelli zugleich an Heizfläche gewon> lien werde. 29. Das Privilegium der Betliebs-Direclon dei Tiro ler Bergbau - ÄclilNgeseUschast zu Acheniain vom 3. Iul> 1668, auf (5,findung ei^er eigenthümlich,,, Feinbraht-Zug-Maschine. 30. Das Privilegium des Franz Hieß vom 16. Juli 1868, aus Erfindung «iner eigenthümlichen Form für Ci-garrenspiken und Tabakpfeifen. 31. Das Privilegium des Alexander Joseph Wiana vom 3. Juli 1868, auf E'sinduxg ciner eigenthümlicher, M.thode, um j,deF l!!ll»<>su!,i(-<>.) 34. Das Privilegium des G. Zulin vom 16. Juli ^868, auf Eisindung der sogenannten Offoid-Essenz zur Conselvirung der Zähne. 35. Das Privilegium des Friedrich Rüdiger vom I6ten Juli 1868, auf E'findung einer Taucher^Lampe, 36. Das Privilegium des Johann Schmidt vom 27ften Juli 1868, auf Verdesserung c>n dlm berlits privikgiittn Hydru,>Gasapparate, wornach die alnwsphülischc Lust zum V»buse der Vergasung du,ch MschanischeKraft mittelst Vlas-bülge in den Carbonisalor elngeleilel werde. 37. Das Privilegium des Ialob Fischer vom 29sten Juli 1868, auf Erfindung cinei Schmieivorrichlung sür die drehenden und hin» und hergehenden Bestandtheile bei Lo^ comotiven. 38. Das Privilegium des Karl Güntner vom 15ten Juli 1868, auf E'sindung, duich die Benützung des Druckes einer Flilssigleitssalile die gewöhnlichen Mderattur« Lampen in hydrostatische Moderateul'Lampen umzuivandlln. 39. Das Privilegium des Ferdinand von Aaur vom 29. Juli 1868, auf E,sindung einer Nadel-Nrbmaschine. 40. Das Privilegium des Johann Karl Thirring vom 29. Juli 1868, auf Velblsserung dci Wagen-, Maschinen-Ul,h Lederschmiete. 41. Das Privilegium dcö Theodor A. Goff vom 27sten Juli 1868, auf Elsindung eines Apparates zum Abdrehen der Zapfen von Traversen und Kurbeln. 42. Das Privilegium des Ialob Fischer von 29sten Juli 1863, auf Erfindung von Mehlbehältern au« Blech. 43. Das Privilegium des John Robert Johnson vom 29. Juli 1868, auf Eifindung und Vctb'sscrung nner ^üenlhümlichen Art Gewehre mit mehrfacher Ladung. 44. Das Privilegium des Ludwig (5rnmnd Mayer "°m "9. Juli 1868, auf Elsindung von Monumenten aui MttaUplallen oder Vlecb. Sämmtliche hier aufgeführte Privilegien sind durct Zeil-"blauf erloschen, und es lönnen die bezüglichen Privilegien-^'schreibungen von jebermanil im l. l. Piivilegien - Archive "«gesehen werben. Wien, am 6. October 1869. Vom t l. Plivilcgien-Archlve. (464—3) Nr. 8622. Verlautbarung über die Vewerbunss um Vandwehrofficierö charge« von Personen aus dem Oivilstande (ß »7/o) des itandwehrgesetzes. In Folge des Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung und öffentliche Sicherheit vom 11. d. M., Nr. 944 Pr. L. W., werden im Sinne des § 17/c des Gesetzes über die Landwehr (R. G. B. 1869, Nr. 68) jene Personen des Civilstandcs, welche der Heeresdienst-pfticht nicht unterliegen, die Ernennung in eine Landwchrofficicrschargc anstreben und die Eignung dazu besitzen, hiemit aufgefordert, ihre diesfälligen, mit dem Nachweise über H. die Physische Eignung, dann l). über die dem Ofsicierscharakter entsprechende allgemeine, Bildung gesellschaftliche Stellung und tadellose Haltuug instruirten Gesuche im Wege jenes Landwehr- (General- oder Militär-) Kommandos, in dessen Bereiche sich das Domicil des Bittstellers befindet, bis 15. December d. I. an das k. k. Ministerium für Landesverteidigung und öffentliche Sicherheit zu leiten. Der Nachweis aä il wird durch das von einem graduirten Militärärzte ausgefertigte Gesundheitszeugniß und der Nachweis zu I) durch die einschlägige, von der politischen Behörde des Aufenthaltsortes des Aspiranten auszustellende Bestätigung geliefert. Laibach, am 27. November 1869. Sigmund Conrad von (Kybesfeld m. p., t. t. i?andespräsident. (456—3) Nr. 3944. Lieserungs-Ausschreibung. Zur Sicherstellung des Montursbedarfes der k. k. Marine-Truppen für das Jahr 1870 wird am 27. December 1869 bei der Marine-Section des Reichs-Kriegs-Mini-steriums in Wien eine Offertverhandlung abgehalten werden. Die Liescrungsgegcnftändc sind: 1. Gruppe: Tuch, Tuch, und Wollsorten. 2. „ Wäsche, andere Leinwand- u»,d Baumwoll-Artikel. ii. „ Fußbekleidung nnd andere Ue« dersortrn. 4. „ Wirkwaaren (Fußsocken, «ei- bel). 5. „ Kopfl»cdeck«ngs-Artikel. 6. „ Posamentirrwaare,», Vordkav- penbändrr, Halsftöre und,Halsschleifen. Diejenigen, welche sich an dieser Lieferung zu betheiligen wünschen, werden hiemit eingeladen, ihre schriftlichen, gestempelten und gehörig versiegelten Offerte längstens am 27. December 1869, 11 Uhr vormittags, bei der Marine-Section des Reichs-Kriegs-Ministeriums in Wien (Schenken-strahe Nr. 14) zu überreichen, wobei bemerkt wird, daß dem Kleingewerbe die thunlichste Berücksichtigung zugcweudet werden wird und diejenigen Industriellen von der Lieferung für die k. k. Kriegs-Mariue ausgeschlossen werden, welche bereits bei den Lieferungen für die k. k. Landarmee oder Landwehr betheiligt sind. Die Offerte müssen mit dem sünfpercentigcn Neugclde in einem bcfonderen Umschlage entweder in barem Gelde oder in Wcrthpapicren, die znr Cautionsbildung als geeignet erklärt sind, dergestalt belegt sein, daß das Reugeld gezählt und übernommen werden kann, ohne die Offerte selbst öffnen zu müssen. Mit den Offerten ist auch der glaubwürdige Nachweis beizubringen, daß der Offerent zur Erfüllung der in Aussicht genommenen Lieferungen die Befähigung und die Mittel besitze. Auf dem befonderen Umfchlage des Reugeldes sind die Münz- uud Papicrsorten des letzteren genau zu bezeichnen. Die Anbote können entweder auf einzelne Artikel, auf eine, mehre oder alle Gruppen lauten, doch müssen die Preise für jeden einzelnen Artikel in Bank- oder Staatsnoten österreichischer Währung genau und bestimmt mit Ziffern und Worten angegeben sein; die Lieferung wird jedoch nur denjenigen Eoncurrentcn und für diejenigen Artikel übertragen werden, bezüglich welcher dem Aerar nach dem commissionellen Befunde der größte Bortheil geboten ist. Im telegraphischen Wege, oder nach dem festgesetzten Termine eingelangte Offerte, sowie diejenigen Anbote, welche ohne genaue Angabe der Licferungs - Gegenstände und dcr Preise blos im allgemeinen einen Percentcn-Nachlaß auf die Preise anderer Concurrentm zugestehen, werden, wie auch die Bedingung, nur die Lieferung der gesammten offerirten Artikel übernehmen zu wollen, nicht berücksichtigt. Die Bezahlung der eingelieferten Artikel wird in Staats- oder Banknoten geleistet, eine Agiovergütung aber unter keiner Bedingung zugestanden. Die Einlieferung der Monturssorten und der übrigen Artikel wnd im Monate Jänner 1870 stattfinden und bis Ende März 1870 be-endet sein müssen. Die übrigen Bedingnisse dieser Lieferung, sowie die nähere Angabe der Gattung und Menge der einzuliefernden, zu jeder der Eingangs genannten sechs Gruppen gehörenden einzelnen Artikel können bei dem k. k. Hafen-Commando in Pola, Seebczirks-Eommando in Trieft, und bei der Marine-Section des Reichs Kriegs - Ministeriums in Wien, ferner bei dcn Handels- und Gewerbekammern in Wien, Prag, Pest, Graz, Laibach, Trieft, Fiume, Zara, Rovigno und Brunn, die betreffenden Muster aber bei den drei erstgenannten Marine-Behörden eingesehen werden. O