5 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitnng Nr 1. Samstag den 2. Jänner 1869. Auöschliesfende Privilegien. Das f. k. Handelölninistcrinm ll»d das königl. uu-s,ar>schc Ministerium sin Landwirlhfchaft, Industrie uud Handel haben nachstehende Privilegien velläugert: Am 23. Muember 1868. 1. Dos dem ö dcm Paul Giffard auf die Erfindnug ciueö Schießgemchrci«, lici welchem die alinosfthälischc ^ust als Stoßkraft benutzt wird, untcim 10. December 1865 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des vierten Jahres. 5>. DaS dein James Alfred Phiplou auf eine Verbesserung der Maschinen, um Metalle zu formen, zu bilden uud zu schmieden, uutcrm 31. Octudcr 1805 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des m'crtcö Jahres. 6. DaS dcm Benjamin Chew-Tilghmaun auf cinc Verbesserung in der Aeha»dlu„g vegetabilischer Sulistanzcu zur Vercituug von Paftierzeug nulerm u;. Iäuucr 18L7 ertheilte aui>schlicßeude Privilegium auf die D^uer des dritten Jahres. Am ^5. )loucmbcr 1808. 7. Das dcm Wilhdm Thie jul^. au! Verbesserung in dcr Siiinmliug der MnudlMmouicaö nutcrm 11. November l864 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des fünften Jahres. 8. Die zwei dcm Anton HopsMtncr n>,tirm 13. )toueindcr 1807 rrlhc,llen anSschlicßcudcll Privl-legicu: :>) auf die Elfiudlnig einer Methode, wcißeö i)lohciscu durch Äesscmcr.Procrß w Sl«hl zu uerwan. deln; !i) auf die Eifii'diuw, um dic Qualität dcö Gliß-ciseus durch Zusatz von Guß« odcr Bessemerstahl zu erhöhen und zn vcrbcsseln, jedes auf die Dauer des zweiten Jahres. !). Das dcm Josef Reimer nnd der Anlouie Maljcisovsziy auf Elfixdung von Dampf- nnd Douchc-Badckästcn uutcrm 31. Oclodcr 1805 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des ricltcu Jahres. 10. Das dcm Jakob Aarlh auf eiue Verliesse-rung dcr gcwöhulichcu Aufgus; Kaffccmaschmcu uutc,m 25. October 1807 cilhciltc auöschließcudc Privilegium auf die Dauer des zweiten Jahres. 11. Das dcm Georg Mcntl anf eine Verbesserung an Webstühlcn uutcrm i^!. December 1807 crihciltc ansschließcudc Privilegium anf die Daner des zweiten Jahres, 12. Das dcm Stephan Wclls Wood auf Ver« btsscrungeu an dcn Ncaschincn zum Heben, Bewegen nud Wiegen von Getreide nutcrm 30. October 1807 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des zweiten Jahres. 13. Das dcm Julius Hirsch M die iäifindnüg dcr Darstclluug vou ^iguitinc aus Bluuutoylc,, »lid Cyalinc aus Torf unterm 30. October 1807 Mhciltc ausschließende Privilegium, welches mit Cession, <>'!. Wien 11. März 1808, an Curl Ios(f Brocke in Wicn vollständig übe,Nagen wurde, auf dic Daulr dcs zweiten Iahics. 14. Das dcm Fncdrich Wicfc al,f die Erfiudung cincS cigeulhümlichcn Combiuatiouöfchloiscs, „Stcch-schloß" gcuaunt, unterm 25. Oclovcr 1807 cltheillc ausschlicßcudc Piioilegium auf die Dauer dcs zwcitcu Jahres. 15. Das dcm Louis Schreiber cmf ^c^rsftnlni, an dcn Blcchblasc-Iusttumenteu uutclM 11- ^ovcmliri 1806 clthcilte auoschlicßendc Privilegium auf die Dnucr dcö dritten Iahrco.' 10, Das dcm Alfred Nobel auf cmc Vcrl'sfscrnu^ dcs Sprcngpulveis, untrr drr Aeiunnuug „Dyiwmil", uuterm 31. October 1807 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des ^wcitcu Jahres. 17. Das dem Fianz Duffek auf die Erfindung, aus Sch^fwollgaru gestrickte uud duich wcißcs Wlll' yarn im Iuuern versläikte Wiutlrst cf.l zn erzeuge», unterm 14, Noveiuber 1805 r>theilte ausschließende Privilegium auf die Daner deS vierten Jahres, (Forlichung folgt.'. (499n) Nr. 12416. Kuildmachung lue^en Wiederbcsetzung der k. k. Tabak-Groft-tvafik zu Krupp in Krm„. Vuu dcr k. k. Fmanz' Direction für ökrain wird bekannt gcgcbm, daß die Tabak - Grotztrasik zu Kropp i,n politischen Bezirke ^tadniannsdorf nn Wege öffentlicher Concnrrenz utittels Ueber-reichnng schriftlicher Offerte denjenigen als geeignet erkannten Bewerber verliehen werden wird, welcher die geringste Vcrschleißprovisiun anfpricht, oder dieselbe ohne Anspruch anf eine Provision, oder nnter Entrichtung eines jährlichen Pacht schillings (Gcwinnstriicklasscs) zn übernehmen sich verpflichtet. Diese Großtrafik, womit auch dcr Stempel-marken-Kleinverschleiß verbünden ist, hat ihren Materialbedarf bei dem 2^ Meilen entfernten Tabak-Distrittsverlage zn Krainbnrg zu fassen und es sind ihr l) Trafikanten zugewiesen, deren Zahl jedoch Vermehrt oder vermindert werden kann, ohne das; dem Großuerschleißer dagegen eine entscheidende Einsprache znsteht. Nach dcm Erträgnißanswcise, welcher das Berschleißcrgebniß einer Iahresperiadc, das ist vom 1. October 186? bis Ende September 1868 nmfaßt, nnd sammt den näheren Bedingungen und den Anslagen der Großtrafik bei dcr k. k. Finanz-Dircction eingesehen werden kann, belief sich dcr Bcrkchr im gedachten Zeitraume an Tabak, mit Einschluß des ^imito anf 8335 Wiener Pfnnde im Gcldwcrthe von 5661 fl. 49'/^ kr. D^r Tabak - Klcinvcrschlciß gewahrte einen jährlichen Brntto-Ertrag von 13.^ sl. 70 kr. Außer dem 2'/2 "/« Gntgewichte vonl ordinär geschnittenen Rauchtabak wird kein anderes Gutgewicht zugestanden. Die Fassung der Stempclmarkcn, für dercu Verschleiß die normalmäßigc Provisson von 1 '/2 Percent gewährt wird, hat beim k. k. Stcneramte in Radmannsdorf zu geschehen. Nm die Tabakverschleißprovision der erledigten Großtrafik hat das Object des Anbotes zu bilden. Für diese Großtrafik ist falls der Erstchcr das Tabakmaterialc nicht Zug für Zug bar bezahlen will — ein stehender Credit von 300 fl. bemessen, welcher dnrch eine entweder hypothekarisch odcr in Staatspapieren oder bar zn leistende Ean-tion in gleichem Betrage sicherzustellen ist. Der Großvcrschleißer muß immer mit ciucm solchcn 3)iaterialvorrathe versehen sein, dessen Werth mindestens dein Betrage des eingeräumten Credites gleichkommt. Die Fassnngcn an Stempclmarkcu sind nach Abzug der systemisirten 1 '/2 "/<> Provision für die der Großtrafik zum Verschleiße überlassenen Sorten vou 5 fl. einschlicßig abwärts stets bar zu berichtigen. Die Cantiou für den Materialcrcdit pr. 300 fl. ist noch vor dcr Uebernahme des Commissions^ schäftes nnd zwar binnen längstens vier Wochen vom Tage der dem Erstchcr bekannt gegebenen Annahme seines Offertes zu leisten. Die Bewerber nm die Tabak-Großtrafik in Kropp haben zehn Perzent der Cantion im Betrage von 30 fl. als Badimu vorläufig beim k. k. Stcucramtc in Radmannsdorf oder bei der hiesigen k. k. Landeshanptcasse zu erlegen und die Quittung hierüber dcm mit einer 50 kr. Stempelmarkc zn versehenden versiegelten Offerte bcizuschließen. Jenen Offerten, von deren Anbot kein Gebrauch gemacht wird, wird nach geschlossener Eoncurrcuz-Vcrhandlung das Vadium zurückgestellt. Das Va-dium des Erstchers hiugegcu bleibt entweder bis zum Erläge dcr Caution oder falls er das Ma-tcriale Zug für Zug bezahlen will, bis zur voll-ständigen Matcrialvorräthigung zurück. Die schriftliche» Offerte siud nach dem unten beigefügten Formulare zu verfasscu uud versehen mit der Nachweisnng über dcn Erlag des Vadimus, über die erreichte Großjä'hrigkecit und das sittliche Betragen dcs Bewerbers, längstens bis 14. Jänner 1809 Mittags 12 Uhr, um welche Stnnde die commis-sionclle Eröffnung stattfindet, bei dem Vorstande der k. k. Finanz - Direction in Laibach zu über reichen. Die Bewerber um die Tabak-Großtrasik in Kropp haben sich in ihren Offerten ausdrücklich zu verpflichten, dieselbe entweder: il. gegen Bezug einer in Buchstaben auszudrückenden Provision, oder !». unter Vcrzichtleistung auf eine Provision, oder <;. nnter Bczahlnnq eines jährlichen Betrages an das Aerar (Gewinnstrücklaß, Pachtschilling) zu übernehmen. In letzterem Falle ist der angebotene Betrag in vierteljährigen Raten vorhinein beim k. k. Steneramtc Radmannsdorf zu erlegen nnd es kann wegen eines auch uur eine Ouartalsrathe betra-gcndcn Rückstandes selbst dann, wenn er sich innerhalb der Dauer dcs Aufküuduugstermines ergeben folltc, von dcr Behörde fogleich das Ver-schleißbcfngniß entzogen werden. Offerte, welche dcr angedenteten Eigenschaften oder Behelfe crmangeln, welche unbestimmt lauten, odcr in denen sich auf andere Offerte bezogen wird, werden nicht berücksichtiget. Bei gleichlautenden Anboten wird sich die Wahl vorbehalten. Ein bestimmter Ertrag wird ebensowenig zngesichert, als eine wie immer geartete nachträgliche Ent schädignng odcr Provisions - Erhöhung stattfindet. Die gegenseitige Aufkündignng ist, wenn nicht etwa wegen eines Gebrechens die soglcickie Entsetzung vom Vcrschlcißgcschäfte einzutreten hat, auf drei Mouatc festgesetzt. Von der Concurrenz sind jene Personen ausgeschlossen, welche das Gesetz zum Abschlüsse uou Vortragen überhaupt unfähig erklärt, dann jene, welche wegen eines Verbrechens, wegen Schleichhandels, odcr einer schweren GeMsübertretung, insoferne sich dieselbe anf die Vorschriften rücksicht-lich des Verkehrs mit Gegenständen des Staatsmonopols bezieht, dann wegen eines Vergehens gegen die Sicherheit dcs Eigenthums schuldig erkannt, odcr rücksichtlich der gedachten Gefällsüber-tretnngen wegen Unzulänglichkeit der Beweismittel von der Anklage freigesprochen wnrdcn, endlich frühere Verschleißer, welche von diesem Geschäfte strafweise eutsctzt worden sind. Kommt ein solches Hinderniß nach Ueber-nahmc des Verschlcißgcschäftes zur Kenntniß der Behörde, so kann das Verschlcißbcsugniß sogleich abgenommen werden. ^ormullne eincs Vffcrtcs. Ich Endcsgcfertigter erkläre mich bereit, die k. k. Tabak-Großtrafik in Kropp nnter Beobachtung der dicssalls bestehen Vorschriften insbesondere in Bezug auf die Erhaltung des unangreifbaren Material-Lagervorrathes gegen Vezng einer Provifion von (in Vnchstabcn ansgcdrückt, ohne Radirung oder Correctur) oder gegen Verzichtlei-stnng auf jede Provision, oder ohne Anspruch auf eine Provision nntcr Zahlung eines jährlichen Betrages den (gleichfalls in Buchstaben ausgedrückt) iu Betrieb zu übernehmen und mache auf den Matcrialcrcdit pr. 300 fl. (keinen) Ansprnch. Die in dcr Concurrenz^Ansschreibnng angeordneten Belege uud Nachwcisungen sind hier beigeschlossen. N. N. am . . . (C'iycüliändigo Unterschrift nrbst All-galic dcü SiandeS nud Wohnortes.) Von aufteu: Offert zur Erlangung der k. k. Tabak-Großtrafik zn Kropp.