Amtsblatt zur Lalbchcr Zeitung. Nr. 91. Samstag den 3». April 1855. 3. 191. 2 (2) Nr. »815, »ä 718 F.M.B. Verkaufs -Ausschreibung der k. e. Messingfabrik zu Achenrain in Tilol nebst Zugehör. Von dem k. k. Finanzministerium wird hie-mit bekannt gemacht, daß dic k. k. Messingfa« buk zu Achenrain in Tirol im Werkaufswege hintan a. eg eben werde. Diese Fabrik liegt in Tirol, in dem belebten und fruchtbaren Unter.Innthale, eine halbe Stunde von der Stadt- und Poststation Rattenberg entfernt, an dem schiffbaren Inn, und unmittelbar an der im Baue begriffenen Staatseisenbahn von Innsbruck nach Baiern, zwei Stunden von der aus Ieubach durch das Achenthal nach Te- gernsee in Baiern führenden Seitenstraße entfernt. Die Messingfabrik selbst erhalt ihr Betriebs-waffer aus der wasserreichen B ra n denb crger "che, und steht dermalen im vollen Betriebe Be, dieser Fabrik befinden sich 1U Amtsund sonstige Wohngebäude, im Schäz-zungswcrthe von 13188 ss 5" verschiedene Manipula. d^n"^ und Werksgebäude, An Garten und sonstigen Grund-Nucke n 3 tirol. Jauch und 583^ Klafter, im Werthe . . . 2602 fl. ""Waldungen 77 tirol. Jauch und 7u^ Klafter, im Wetthe . . 3853 fi. ^e'che, im Werthe . . . 271 ft. "n Maschinen und fixen Mani. pulatlons-Bestandtheilen .in Else»., Kupfer, und Messingwcrth von . . 7836 fl. Dle dermaligen Vorrathe an Roh-Metallen, halbfertigen Produkten, Holz, Holzkohlen und Proviant betragen un Werthe ... . 198495 fl. Zu den entfernteren Bestandtheilen der Favnk gehören : l-)der Galmci' und Bleibergbau an der hohen Iauke in Karntcn, in der Nahe der Poststation Ob er. Dräu bürg. Derselbe besteht aus U> Grubenfeldmassen, D^??'" "^ in Bearbeitung ste en b ttenw^: 7""""dGrigno, dann die Hüttenwerke zu ^'gonto und Argentiera Kön^""^' Auronzo im venetianischen mgleiche, an der tirol'schen Grenze be> ""l.pezzo. und '^/'^ ^"bum der Gemeinde Auronzo nach n ^^ ^"^^ velpachtet, worüber dem» nock n ^^ ^" ^erar aus dem Pachtverträge velki.?. ^"^" Rechte mit der Messmgfadnk '^ft werden können. raink" ^"^'^ der Messingfabrik in Achen-diss." ^'6ü'nstiget femer der Umstand, daß sich ne„ e '"'t dem erforderlichen ^iinke aus den eige-dem "^ geachteten Galmei-Berqbauen, mit h^. "^dilien Kupfer aus den tirol'ichen Kupfer-s«^" ^n Brixlegg und Kitzbichel ver- ^ " kann. die ""rden demnach Kaufslustigc eingeladen, geh^.."öa,ebotene Messingfabrik nebst den dazu zu l^" Bestandtheilen derselben in Augenschein Salin "' ""^ ^l der k. k. Berg', Forst - und wüns/"'Direktion 3" Hall in Tirol alle ge-erhalt' " ^achweisungen und Aufklärungen zu 'Nsteri'^ sodann aber mit dem k. k. Finanzmi-Berlin'Ü. ^^"' ben Kaufsabschluß in unmittelbare ngene w"s ö« treten, wozu bei demselben eine "erhandlungs'Kommission bestellt sein wird. Diese Kommission hat mit jedem sich anmel-dcnden Käufer abgesondert zu verhandeln, und ihr dießfälliges Verhandlungsgeschäft mit 3U. Juli d. I. zu schließen, ihre Operate aber dem k. k. Finanzministerium vorzulegen, welches mit jenem Käufer, welcher die für das Aerar vor° theilhaftesten verbindlichen Vertrags-Punktationen eingegangen sein wird, onter Vorbehalt der Allerhöchsten Genehmigung Seiner k. k. apostolischen Majestät den definitiven Kaufvertrag abschließt. Wien am 26. März 1855. Z. 193. 9 (2) Nr. 3809. Kundmachung. Von der k. k. Finanz-Landes-Direktion für Böhmen wird bekannt gemacht, daß der k. k. Tabak- und Stempeldistrikts-Verlag zu Dcutfch-b rod im Czaslauer Kameralbezirke im Wege der öffentlichen Konkurrenz mittelst Ueberreichung schriftlicher Offerte dem geeignet erkannten Bewerber, welcher die geringste Verschlcißprovision fordert, verliehen werden wird. Dieser Verschleißplatz hat seinen Materialbedarf bei dem 6 '/^ Meilen entfernten k. k. Ta-bakverschlclß'Magazin zu Sedlec zu fassen, und cs sind demselben zur Fassung zwei Unterverleger und 96 Trafikanten zugewiesen, deren Anzahl sich aber nach dem Ermessen der Behörde vermehren und vermindern kann. Der Verkehr betrug in der Iahresperiode vom I. Mai ,853 bis Ende April 1854 an Tabak 148228 Pfunde - im Gelde 82222 ft ,9 kr an Stempel . . . 1M42 » 55 « zusammen 1 93265 fl. 14 kr. Nur die Tabak- und Stempelverschleißprovi-sioncn haben den Gegenstand der Anbote zu bilden. Für diesen Verschleißplatz ist/falls der Er. steher das Marerialc nicht ZugM Zug bar zu bezahlen beabsicht.get, ei» stehender Kredit bemes-m, welcher durch cine in dcr vorgeschobenen Art entweder in Barem, oder mittelst öffentlicher KredltSpapiere oder mittelst Hypothek zu leistende Kaution ;m gleichen Betrage sicher zu stellen »st. Der Summe dieses Kred.ts gleich ist d.r unan-gmfoare Vorrath, zu dessen Schaltung der Ersteher des Verschlelßplatzcs verpflichtet »st. Die Kaution, >m Betrage von 5?lw st. für den T^bak und das Geschirr, ist noch vor Uebernahme des Kommissionsgeschäftes und zwar längstens binnen sechs Wochen, vom Tage der ihm bee kannt gegebenen Annahme seines Offertes, zu leisten. Die Bewerber um diesen Berschleißplah ha-ben zehn Pcrzente der Kaution als Vadlum w dem Betrage von 570 ft. vorläufig bei einer Gefällskasse zu erlegen, und die dießsällige Quittung dem gesiegelten und mit klassenmäßigen Stem pelmarken versehenen Ossete beizuschließen, wel^ ckes längstens bis zum zwanzigsten Mai 1855 Mittags I Uhr mit der Aufschrift .Offert für den k. k Tabak- und stemvel-Distrikts-Äer-lag in Deutschbrod" bei dem Oinreichungsproto-kolle der k. k. Finanz - ÜandeS-Direktion, Nr. Konsk Il)37—lt. in Prag, einzureichen ist. Das Offert ist nach dem am Schlüsse beigefügten Formulare zu verfassen und nedltdei mit der dokumentirten Nachweisung ii) über das erlegte Vadium, k) über die erlanate Wroßjahrigkeit und c) mit dem obrigkeitlichen Sittenzeugnisse, in welchem zugleich auck die dermalige und frühere Beschäftigung des Offvrentrn, dann sein Verhalten überhaupt ersichtlich sein muß, zu belegen. Es muß die Verschlcißperzente, welche der Offerenl anspricht, abgesondert für den Tabak-und für dtN Stcmpelmalken-Vrrschleiß mit Ziffern und mit Buchstaben geschrieben enthalten. Das überreichte Offert bleibt unwiderrufbar, und ist für den Offerenten vom Tage der U cber- reichung, für das Aerar aber erst vom Tage, an welchem die Annahme desselben dem Offe-renten bekannt gemacht worden ist, verbindlich. Offerte, welchen die angeführten Eigenschaf« ten mangeln, oder unbestimmt lauten, oder sich auf die Anbote anderer Bewerber berufen, werden nicht berücksichtiget. Bei gleichlautenden Anboten wird sich die Wahl vorbehalten. Die Vadien jener Offerenten, von deren Anbote kein Gebrauch gemacht wird, werden nach geschlossener Konkurrenz-Verhandlung sogleich zurückgestellt; das Vadium des Erstehers wirb entweder bis zum Erläge der Kaution, oder falls er Zug für Zug bar bezahlen will, bis zur volll ständigen Materialbevorräthigung zurückbehalten. Mit Ausnahme der Vergütung des vorschrifts« mäßigen Gutgewichtes vom ordinär geschnittenen Rauchtabak wird ein bestimmter Ertrag eben so wenig zugesichert, als cme wie immer geartete nachträgliche Entschädigung oder Provisions-Er-höhung stattfindet. Die gegenseitige Aufkündigungsfrist wird, wenn nicht wegen eines Gebrechens die sogleiche Entsetzung vom Verschleißgeschäfte einzutreten hat, auf^ drei Monate bestimmt. Die näheren Bedingungen und die mit die? sem Verschleißgeschäfte verbundenen Obliegenheiten sind, so wie der Erträgnißausweis und die Verlagsauslagen, bei der k. k. Finanz-Bezirks« Verwaltung in Czaslau, dann in der hierortigen Registratur, Amtsgebäude Nr. Itt37^ll, wa> rend den gewöhnlichen Amtsstunden einzusehen. Von der Konkurrenz sind jene Personen aus« geschlossen, welche das Gesetz zum Abschlüsse von Verträgen überhaupt unfähig erklärt, dann Jene, welche wegen einesMrbrechens, wegen Schleich. Handels oder wegen feiner schweren Gefällsübcr« tretung überhaupt, oder einer einfachen Gefälls« Übertretung, in so fern sich dieselbe auf die Vor« schriften rücksichtlich des Verkehres mit Gegen, ständen der Staatsmonopole bezieht, oder wegen eines Vergehens, oder einer Uebertretung gegen die Sicherheit deS gemeinschaftlichen Staatsban« des und den öffentlichen Ruhestand, dann gegen die Sicherheit des Eigenthums verurtheilt, oder nur wegen Mangels an Beweisen losgesprochen wurden, endlich Verschleiße von Monopolsge-genstanden, die von dem Blrschleißgeschafte straf« weise entsetzt wurden, und solche Personen, denen die politischen Vorschriften den bleibenden Ausenthalt im Verschleißorte nicht gestatten. Kömmt ein solches Hinderniß erst nach Uebernahme des Verschleißgeschäftes zur Kenntniß der Behörden, so kann das Verschleißbefugnlß sogleich abgenommen werden. Formular eines Offertes. Ick Endesaesertigter erkläre mich berrir, den Tabak- und Stämpel-DlstriktseVerlag zu Deutsch« brod unter genauer Beobachtung der dn>ßfalls dastehenden Vorschriften und^deNz gesetzten Bedingungen, dann insbesondere auch in B^zug auf die Materialsdcvorräthigung gegen eine Provision von (mit Z'ff«rn und'!Buchstaben ausge» orückt) Perzenlen vc^n der Summe des Tabak« oerschleißt'ß, und von (m>t Ziffern und Buchstaben ^usgedrückl) Perzenlvn für das Stampelmarken-B^rschleißgeschäfr in B.tried zu übernehmen. Die in der öffentlichen Kundmachung ange, ordneten drei Beilagen sind hier beigeschlossen. Eigenhändige Unterschrift, Wohnort, Charakter, Stand.) Von Außen: Offert zur Erlangung des Tadak- und Stämpel-Dissrikts-Verlags in Deutschbrod. Prag am 5. April 1855. 5!N..^s " Nr. 1359. uzttatwns-Kundmachung. "iegm Hintangabe der laut jloblichen Bau, dlrektionä - Intimates vom 8 April ,«55 204 Nr. 1262, von der hohen k. k. 3andesregt> rung mit d?m Erlasse vom 27. März 1855, Zahl 4765, im adjustirten Kostenbeträge von 2375 fl. 36 kr. C. M. bewilligten Herstellung eines Steinwurfes längs des schon bestehenden Faschinendcckwerkes und eines an dieses Deckwerk anzuschließenden, auf Grundwurf gestützten Ta-luspflasters im Distanz Zeichen IVjI-2, rechtseitö der Save, wird am 24. April d. I. Vormittags von lU bis 12 Uhr bei dem k. k. Bezuksamte zu Gurkfeld eine Minuendo-Verhandlung abgehalten und im Erfordernis falle Nachmittags fortgesetzt werden. Zu dieser Verhandlung werden die Unternet)-mungslustigen mit o^m Beisätze eingeladen, daß die Pläne, so wie die aUgemeinen und speziellen Bedingnisse, nach welchen das überschlägliche Ge-sammterforderniß von II. 9°'1'-6" Kuvikmaß Erdauöhebung sammt Beseitigung 5 . . . I ft. 39 kr. 42° 3' - 3" Kubikm. Steingrundwurf 2 9 ll. 47 kr. 75" 3^-9" Quadratmaß Stelnwurfsbermenad- psiastcrung i. . . l fl. 10>^ kr. III. 67°-2'-lU" Kubikmaß Erdabgrabung und Aushebung ü . . . l fi. 59 kr. 58° 2'-lO" Kubikmaß Anschüttung aus dem bei der Abgrabung gewonnenen Materiale 3 ......2 fl 36 kr. 15" -0' - 6" Kudikm. Steingrundwurfü9st. 16 kr. 382"-5'-8" Quadratmaß Talus- und Kronen-pflaster sammt Material? und Allem 3 fl. 3tt kr. 38° U" 6 Quadratmaß Steinwurfsbcrmenab-Pflasterung an aller Arbeit ü 1 st. lU^kr. herzustellen sein wird, bei der gefertigten k. k. Savebau' Erpofitur in den gewöhnlichen Amts stunden täglich, am Lizitationstage aber bei dem hiesigen t. k. Bezirksamte zu Jedermanns Eiw ficht aufliegen, daher vorausgesetzt wild, daß dieselben jedem Bauwerber zur Zeit der Verhandlung genau bekannt seien. Vor dem Beginne der mündlichen Lizilation hat jeder Bauwerder das 5 ^ Vadium im Be^ trage von 1 l 8 st. 48 kr. C. M., entweder im baren Gelde oder in Staatspapieren nach dem bölse maßigen Kurse, oder mittelst vorschriftsmäßig geprüfter Hypothekar«Verschreidung zu erlegen, welches, wenn er nicht Ersteher bleibt, nach beendigter Verhandlung sogleich zurückgestellt »oer-den wird. Schriftliche Offerte, wenn sie berücksichtiget werden sollten, müssen vor dem Beginne der mündlichen Verhandlung, d. i. bis 10 Uhr Vor. mittags an dem Eingangs bezeichneten Tage be, dem hiesigen k. k. Bezirksamte eingereicht wer» den und sind auf einen 15 kr. Stempel auszufertigen. In dem Offerte muß nicht nur das Anbot mit Ziffern, sondern auch mit Buchstaben, deutlich geschrieben, angeführt sein, sondern auch ins^ besondere erklart werden, daß der Offcrent die Pläne, Bedingnisse, das Preiöverzeichnlß lc. des in dieser Kundmachung angeführten Uferschutz-baues genau eingesehen und wohl verstanden habe. Dem gehörig versiegelten, auf der Außenseite mit der Aufschrift: „«nbot für die Uferschuh bauten im Dist. «Zeich. IVj!-2, techtscits der Save," versehenen Offerte, ist das oben ange führte Vadium entweder im baren Gelde oder in Staatspapicren, oder eine Bestätigung über den Erlag desselben bei einer öffentlichen Kassa anzuschließen. Mit Btginn der mündlichen Ausbictung wird kein schriftliches Offert, nach Schluß der ersteren aber überhaupt kein Anbot mehr angenommen, und es erkalt bei gleichen mündlichen und schrift« lichen das mündliche, bei gleichen schriftlichen An-boten aber dasjenige den Vorzug, welches früher eingereicht worden ist, und daher den kleinern Post-Nrs. tragt. Uedcrdieß wird noch ausdrücklich bedungen, daß der Mindestfordernde bei dieser Lizitation mit seinem Anbote dem hohen Aerar selbst dann verbindlich bleibt, wenn neuerliche Ausbietungcn stattfinden sollten, während die Verbindlichkeit des hohcn A erarö et st mit Erfolg der Ratifikation dc6 Bestboteö beginnt. Bon der k. k. Savebau-Expositur Gurkfeld am 12. April 1855. Z. 523. a (2) Nr. 2410. C d i k t. Von dem k. k. städt. deleg Bezirksgerichte wird hiemit bekannt gemacht: 1. Es sei über sämmtliche Rustikal-, Domini-kal« und Freisaß-Realitäten, welche in dem Sprengel dieses Gerichtes liegen, und früher in den zu Sonnegg geführten und im Monate März l848 zerstörten Grundbüchern eingetragen waren, mittelst Erhebung deS Besitz- und Belastungs-stanoes auf Grundlage der von den faktischen Be» sitzern ausgewiesenen Eigenthumstiteln, dann der Katastraloperate und der zum Theile einbckann-tcn, z^m Theile im amtlichen Wege erhobenen alten Lasten die neuen Interims-Grundbuchseinlagen, welche nach Weisung der kaiserl. Verordnung vom l6. März ,851, Nr. 67, des R. G. B., indessen die Stelle deS Grundbuches zu vecttelen haben, angefertiget worden. Dieselben erliegen zu Jedermanns Einsicht bei dem Grundduchsamte dieses Gerichtes. Auch kann das Vetzelchniß der eingetragenen Besitzer mit ihrem Besitzstande nach den Urbarö« und Rektisikalions, Nummern d.s vormaligen Grund» buches del den Gemeindevorstanden eingesehen werden. 2. Es werden demnach diejenigen, welche gegen die erfolgten Eintragungen der Besitzer oder des Besitzstandes eine Einwendung erheben zu können glauben, so wie alle in den vormaligen Grundbüchern eingetragen gewesenen Gläubiger, deren Forderungen noch nicht, oder nicht in der gehörigen Rangordnung in die neuen Interims-Einlagen übertragen worden sind, hiemit aufgefordert, längstens b,ö am 15. Iull 1«55 ihre Einwen' düngen und Rechte, und zwar die Gläubiger bei sonstigem Verluste der durch die frühere In-tadulation oder Pränotation erworbenen Priorität bei diesem Gerichte mündlich oder schriftlich anzumelden und geltend zu machen. 3. Die dießfälligcn Gesuche und Amtshand-lungen genießen die Gebühren und Stempelfrei« he«t, in>oferne sich dieselben lediglich auf die Wiederherstellung der zerstörten Grundbücher be» ziehen. Vaibach am 29. Dezember 1854. Der k. k. Amtöleicer: H e i n r i ch e r. C. k, raeslna delegiraua okrajna sod-nija z nazociin naznanje: i. Cez vsaki grunt, in vsako lestinsko zemljo, katir ali kalira v tern sodnim okraju leži, in je bilo popred v grunlnih bukvuh zapisan, ki so bile na lgu me^ca Marca 184Ö razdjane, in so po izvedbi posestev in bremen na tajislih na podlagi vlaslninskih nasiovov, ktere so djanški posestniki izkazali, poiem na podldgi ka-Laslerskih izdelkov in slarih bremen, ki so bile deluma napovedane, delorna po ure-dih izvedene, so bile nove zacdsne grunt-ne bukvc napravljene7 ktere imajo \sied cesarskega ukaza 16. Marca iQbl, stev. by derza-vnega zakonika nied tem gruntne bu-kve nameslovati. Tajisti so znajdejo pn uredu gruntnih bukev te sodnijc, kjer jih zamore vsak piegledali. Tudi spisek vpi-sanih poseslnikov z njihnimi pd auf den 23. April, jedesmal Vormittags 9 Uhr mit dcm 2ln^ hange bestimmt worden, raß diese Realität nur bei der letzten auf den 23. April l855 angrdeutettN Feilbietung bei allenfalls nicht erzieltem over ü'dtt» botenen Schätzungswerthe auch unter demselben a» den Meistbietenden hintanglgeben werde. Die Lizitalionsbedingnifse, das Schätzungßpro-' tokoll und der Grundbuchsextrakt können bei ditftM Gerichte i<» den gewöhnlichen Amlöstunden eingt' sehen werden, K. k. Bezirksgericht Planina am 30. Oktober 1854. Z. 2258. Indem beim ersten und zweiten Termine kein Kauflustiger erschienen ist, wird am 23. April l. I. zum dritten und letzten Termine geschritten. K. k. Bezirksgericht Planina am 13. AP"» l855. Z. 555. (2) Nr. l560. E d i t t. Vom k. k. Bezirksgerichte Laas wird mit Se? zug auf das Edikt vom 26 Jänner l855, 3ll. 408 kund gemacht, daß, nachdem zu der in del Excklltionssache des Hrn. Franz Pezde von AlteN' markt, gegen Gregor Rupar von Pauschle, pc^o. 40 fl. c. 5. c., am ll April d. I. vorgenoM"^ nen ersten Feilbittungstagsatzung kein Kauflust's^ erschienen ist, am II. Mai d. I. die zweite volge« nommen werden wird. Laas am ll. April 1855. 3. 556. (2) Nr. 454- Edikt. . _,. Vom k k. Bezirksgerichte Laas wird mit ^ zug auf das Edikt vom 29. Jänner d. I., ^' 454, bekannt gemacht, daß, nachdem zu der m 0e Erekutionssache des Hrn. Franz Pezhe von Alte" markt, aegen Martin Mulz von Igci'dorf, p" . 80 fi. 0. «. c., am 10. April d. I. abgehaltenen ersten Feilbietungstagsatzung kein Kauflustiger schienen ist, am 10. Mai d. I. zur zweiten ^«v satzung geschritten werden wird. Laas am lO April 1855.