l att zur Laibacher Zeitung. «5uber»,ial - Verlautbarungen. 3. 431. (3) Nr 5424. C i r c ll l a r e des k. k. illyrischen Guberniums. Verfahren in Fällen der gegen die Vorschrift der §§. 100 und 104 des Stämpel-und Targesetzcs unterlassenen Beibringung dcs Stämpclö für Prorocolle und Urtheile. — Es wurden Zweifel über die Frage erhoben, was geschehen soll, wenn in gerichtlichen Angelegenheiten gegen dpe Bestimmungen der §Z. 100 und 104 des neuen Stämpel- und Taxgesetzes die Parteien unterlassen, zur Ausfcrti; gung von Protocollen oder Urtheilen unter dem Vorwande, daß sie stampelfrei seyen, oder daß der vcrlangte Sta'mpel zu hoch sey,, oder unter was immer für einem Worwande, oder endlich mit der Versicherung, ein Armuthszeugniß nachträglich vorlegen zu wollen,, den gesetzlichen Stampel beizubringen. — Zur Lösung diestr Zweifel haben Seine Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 20. November 1841 zu erklären, geruhet, daß 'wohl bei Protocollen als Urtheilen, wenn oio Partei gegen die Vorschrift der §§^ lyy und 104 des neuen Stampel- und Taxgesetzes die Beibringung des verlangten gesetzlichen Stämpels unterläßt, auch die Aufnahme des Protocols und die Ausfertigung des Urtheiles vor der Hand zu unterbleiben habe. Das Gericht dem die Entscheidung in erster Instanz über das geschlossene Verfahren zusteht, ist jedoch in solchen Fällen verpflichtet, vov der Ausfertigung des Urtheiles oder Erkenntnisses ge-. gen diejenigen, denen das Stämpcl-und Taxgesetz §. 100 die Beibringung des zu dieser 'Ausfertigung erforderlichen Stämpclpapiercg-zur Pflicht, macht, 'ofern sie diese Verpflichtung bei der Inrotulirung der Acten, oder im mündlichen, Verfahren bei, der, Verfassung deä Actenverzeichnisses nicht erfüllt haben, und der Gegentheil das Stämpelpapier für den andern Theil beizubringen nicht bereit war, un, tcr Vorsetzung einer kurzen Frist die ucricht-lichcn Executions-Mittel zur Herbeischaffung dcs Stämpels in Anwendung zu bringen. — Diese mit dem hohen Hofkammer-Decrcte vom 3. Februar d. I., Z. 9, herabgclangte allerhöchste Entschließung wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laidach am 12. März 1tt42 Joseph Freiherr v Weingarten,' ^ndeö- Gouverneur. Carl Gral ;u W^lbperg. Raitcnau und Pr > mör , Vue - Präsident. Iohan ,i Fre < herrv. Vchlo ! ßn > gg, f. f. Glibernialralh. Z. 430. (3) Nr. 5425. C i r c u l a r e des k. k. illyrischen Guberniums. — Stämpelfreiheit der pfarrherrlichen Bestätigungen, welche din Aufgebots-Dlspens-Gesuchcn beigesetzt werden. - Da die pfarrhcrrlichen Bestätigungen,, welche den Aufgebots - Dispens-Gesuchen beigesetzt werden, daß der einzugt-henden Ehe kein Hinderniß im Wege sey, und die von der Partei aufgeführten Motive sich be, währen, vorschriftmäßig den Gesuchen selbst beigefügt werden müssen,, und sohln als von dem Pfarrer der Behörde von Amtswegen ertheilte Auskünfte zu betrachten sind; fo hat die hohe k. t. allgemeine Hofkammer mit dem Dc-crete vom 2. Februar,, Zahl "'/,2 erklärt, daß dieselben als amtliche Ausfertigungen unter den §. 81, Zahl 5, sudsumirt werden können. Dagegen Hede im Allgemeinen das Beifügen ron Zeugnissen aus andern, wcnn auch schon gc-stämpelten Urkmwcn oder Schriften,, dlc 3:6:n-pelpsiichtigkeit dcr. Zeugnisse ecineöwcgö au^, 220 daher auH die gegenwärtige Entscheidung lediglich für den obbesprochencn concrete« Fall zu gelten habe, und es sey sich in anderen Fällen, wo Zeugnisse den Gesuchen beigesetzt werden, strenge an den gesetzlichen Grundsatz zu halten. — Lailiach am 12. März 1842. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes -Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, Vice-Präsident. Joseph Wagner, ___________k^k. Gubernialrath. Z, 424. (3) Nr. 6137. L i r c u l a r e dcök. k. illyr. Land es-Gube rniums. — Betreffend die am 1. März 1842 in der Serie 38(1 mit einem Drittel der Capitals-Aum-me verlosten Aerarial-Obligationen der Stände von Schlesien zu Vier Percent, und der in derselben Serie verlosten Aerarial-Obligationen der Stände von Osterreich ob der Enns zu Drei und Einhalb Percent. — In Folge hohen Hofkammer-Prasidial-Erlasses vom 4. März 1U42, I. 1421, wird mit Bezug auf die Gubernial-Currende vom 14. November 162^, Z. 25642, zur öffentlichen Kenntniß gcbracht, d,gß die am 1. März 1342 in der Serie 380 verlosten ständischen Aeranal-Obligationen, und zwar dic vierperccntige schlesisch-ständische-Aera-rial-Obligation I^u. 1). 7, Nr. 8118, mit einem Drittel der Capitals-Summe, uno oie drei und einhalbpercentigen ob der cnnsisch-ständischen-Aerarial-Obligationen Nr. 16965 bis einschließig Nr. 2545.0 mit den vollen Capitals-Beträgen nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vom 21. März lüig, gegen neue, mit Vier und mit Drci und Einhalb Percent in Conventions-Münze verzinsliche Staatsschuldvcrschreibungen umgewechselt werden. — Laibach am 15. März 1342. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. Karl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, Vice-Präsident. Joseph Wagner, I.k. Gubernialrath. Z. 46a. (3) Nr. 721Z. C 0 ncurs Perlautbarun g. Vei der k. k. illyr. Bau-Direction »st durch Verlelhung der, durch d,e Vorrückung des Benedict Müller vacant aewordencn 3, Admncien'Sielli an Joseph Bouffleu,-, dle erste Amsl5Z«nilursstelle mn dim Beyalie vc^n jahrlichen 9005. C. M. in Erledigung gekommen. — Zur Wiederbcsetzung dieser, und eventuell der provisorischen 2. Ingenieursstelle mtt dem Gehalte von Soofi. C. M. wird hie» mlt der Concurs ausgeschrieben. — Es haben sonach diejenigen Eomvetenten, welche sich nach Maßgabe der dießfalls bestehenden Vorschriften, und msbesondere der hohen Hofkanzlei - Verordnung vom 24. Apnl l635, Z. 6o55, mit den vorgeschriebenen Erfordernden ausweisen können, chre vorschriftmäßig documentlrtcn Gesuche bis Ende Avnl d. I. im gescyllchen Wege bei dlcscm Oubernlum zu überreichen.— Nom s. k. illyc. Gubernium ^aibach am 25. März i8/»2. Thomas Pauker, k. k.Gubernial.Secrctär. Klavl- unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 437. (3) Nr. 1827. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es scy über Ansuchen des Johann Tomann, als Vormund des minderjährigen Wilhelm Kovatsch, als erklärtem Erben, zur Erforschung oer Schuldenlast nach dem am 14. Jänner 1842 verstorbenen k. k. Rechnungsrathe Carl Kovatfch, die Tagsatzung auf den 25. April 1842 Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte bestimmt worden, bel welcher alle jene, wclche «n °"s.n Vcrla aus was immer für eincm NechtSgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtögeltend darthun sollen, widri-gens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. — Laibach am 15. März 1842. Z. 452. (3) Nr. 2324. Von dem k. k. Stadt - und Landrechte in. Krain wird durch gegenwärtiges Edict alien Denjenigen, denen daran gelegen, anmit bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte in die Eröffnung des Concurses über das gesammte bewegliche und über das im Lande Krain befindliche unbewegliche Vermögen dcs hiesigen Handelsmannes Joseph Hofbauer gewilllgct worden. Daher wird Jedermann, der an crstgedachten Verfthuldetcn eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt, anmit muncrt, bis zum 30. Juni 1842 inel., die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wider den zum dießfalligen Massevcrtretcr aufgestellten Or. March. Kautschitsch, unter Suvstitui. rung deö ^r- Anron Lindner, bei oicsem Ge? 221 - richte so gewiß einzubringen und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht', kraft dessen er in diese oder jene Classe gesetzt zu werden verlangt, zu erweisen, als widrigens nach Verstießung des erst-destimmten Tages Niemand mehr angehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten, im Lande Krain befindlichen Vermögens des eingangsdcnanntcn Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollten, wenn ihnen wirklich ein Compensationsrccht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut dc5 Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld, ohngeachrct des Compensations-, Eigenthums- oder Pfandrechtes, das ihnen sonst zu Statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden. — Uebri-gens wird den dießsälligen Gläubigern erinnert, daß die Tagsatzung zur Wahl eines neuen, oder Bestätigung des bereits aufgestellten ä?er-mögensvcrwaltci's, so wie zur Wahl eines Gläubiger-Ausschusses und zur Einvernehmung oerGlau-biger hinsichtlich der angesuchten Concessionen derNechtswohlthaten, auf den-1. Juli 18-^2 Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte angeordnet werde. - Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain. Laibach den 26. März 1812. ^ermlschte ^erlHutbarungcn. 3' 444- <2) Nr, 63l. Edict. Von 5cm k. k. Bezirksgerichte Senosetsch. dc' legirt mit hohcr Apoel^lioi.s. Verordnung vom ,8. April ,655, Z. 055-?, ,vird hicmic öffentlich rund gemacht: Hs j^y «" der Crecutionswche der Herrschaft Wippach, wider Michael Tratnia i„ Slap, Haus-Nr. 56, iiclci. schuldig«,, 40 ^ ^.' kr. c. 8 c., in die executive Fcilbiettnig ccr dem Gxecuten gehörigen, auf »?5 fi. 40 tr. gcrichtliH bewerthctcn Mmdobjecte, bestehend in Weiii Weinfässern und Bettungen, dann 2 Kühen, a/-williget, u»d cs seyen zu deren Vornahme die Termine auf den ic>. Mai, 25. Mai und iI, I^nj l. I , jcdos.nal Vormittags 9 Uhr mit dem Bei, sHtze besUmmt worden, tah die Pfandobjecte nur gegen gleich bare Bezahlung, und bci der dritten Fc,lbl«lut,g unter dem Schätzungswcrthe hintan, gegeben wcrden. Wozu Kauflustige eingeladen werden und va,. lausig c^s Schäßunggprolocoll hicramis einscke,, kennen. ^"' K. K. Bezirksgericht Senofelsch am c>. Mär» Z. 456. (2) . Nr. 4^9. E d » c t. Vom Bezirksgerichte Krupp wird hiemit den auK Semitsch Haus-Nr. 5a dieses Bezirkes ge» hurtigen, vor der französischen Invasion in Ab« gang gekommenen, und seit jener Zcit vermißten Brüder Joseph und Stephan Premutta erinnert: Og bade Martin Premulta, von Semitsch Ni. 20, um ihre Todeserklärung angesucht. >Die vermißten Joseph und Stephan Pre« mutta werden demnach aufgefordert, binnen o, Mai u»d »3. Juni l. I>, jedesmal Vormittags 9 Ubr mit dem Anhanqe bestimmt worden, daß dei der drillen Fcilbielung die Realitäten auch unter d.m Schähungswerlhe hint^ngcgcben werden. Wozu Kausiustige, die den Grundbuchsextract, das Schähungsprotocoli und die Bedingtiissc hier-amts einsehen t^inen, einqcladen werden. K. K» Bezirtögcricht Senosclsch am ".März ,842. __________ Z. 457. (2) Nr. 24«o. G d i c t. Von Seite des Bezirksgerichtes Krupp wird über Ansuchen des Franz Wcrtscbay von Tscher« ncmbl Nr. 5? , dessen Bruder Joseph Wertschsy der vor mehr alK 3o Jahren zum französischem Militär genommen wurde, und scit dein 7. Juli I8ll niäits von sich hören ließ. aufgefordert, binnen Oinem Jahre von heute an so gewiß per. sönlicl) hier zu erscheine», oder dieses Gericht auf eine andere An in die Ken^tmß seines Lebens zu setzen, als widrigens nach fruchtloser Vcrstre,-chung dieses Termines zu seiner Todeserklärung geschritten, und sein hi^mges Vermögen seineu gesetzlichen Erden emgcantwortel werden würde. BejittSgericht Krupp am 20. October 1641. — 222 — Z.455. (2) Sdictal « Vorrufung. Von der Bezilksobligseit Pölland, Neustadtler Kreises in Unterkrain, werden nachstehen, de, illegal abwesende militälpftichtige Inowiduen, als: ^ deS Militärpflichtigen 3»_______________ _______^___^ ^____ ^ ^^_________Geb u r t s^ Anmerkung ^. Vor- und Zuname ^" ^7 —7--------^——l-------------- ^____________ z Ort j H.N. ^ Jahr! Pfarr_________________ , Pcter Zeiser Saderz I lg22 Pölland 2 P.iul Maurin Wümoll »» « .. 3 Johann KraN Vcrtatsch 6 „ ,, 4 3olepl) Fl'y Unterberg ? .. .. ^ 5 Marko Pdschel UnterwalLl 1 6 Georg Magerle Thal! ,, .. 7 Marko Rade Vornschloß 55 ,, d P>,ul Scheiliitsch Schmiodorf 6 „ „ 9 M^tin Maulin Hi,schdoif ,6 „ „ z« G«o,g Kulle Unterradenze 2l « « ohne Pah » ,820 „ ^6 Johann Lltcvltsch ' Gollegg lc> > „ Tschernembl !' ! hieinit aufgefovdert, sich binnen vi.r Wochen » clato der ersten Einschaltung dieser Vorrufung so gewiß hieramtä zu sieNen, als sie sonst nach den bestehenden Gesetzen als Retrulirungöftüchtlinge behanoelt werden, BezirkHobrigkeit PöNand am 2a. März ,645. 3- 454. (2) . , . Nr. 25o. Von der Bezirtsobrigteit Nassenfuß, Neustadtler Kreises in Unterklain,, w»rden nachstehende mNttälpssichtige Ineioiduen, als: 0esMilitärpflichtlg fiüchtlinge. 2 U>,ton Pischmath N^ssvl'fuß 4, UntclnassenfuA 1622 ^ Mit erlösche« 4 Peler Den Nass.nfuß !56 llnternasscnfuß >!)»> k nen Wander. 5'^ohann Mllchar !IeNe'>cul 5 Sl. üanzian ,62! t buchern abire.« ^l^ncon Metella Wutschla, 26 Ht. Eanzian. >6<9 ^ scnd. mit dem Veisahe vorgeladen,, binnen, l^ier Monaten> vo» Heute an gelechn?t>, um so- gewisser vor, kiese BczilkZodligkelt, zu erscheincn nno ib^c Ubwesenheu zu rechtfertige,», alö sie >m rviorigen FaNe l,acd Verlauf dieses Termins nach den f^r ^tlulirungöftüchllingL besi/henilt,, aNerhöchst^n Gesehklu bthHnd