179 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitnng Nr. 24. Samstag den 30. Jänner 1869. Ausschließende Privilegien. Nachstehende Privilegien sind außer Kraft getreten, ">ld wurden als solche im Monate September 1808 vom l' '- Priuilcgien-Archivc cmrcgistrirt- Schloß. ^ 54. Daö Plwilcaiüm des Josef Frcytag und Franz ^»aefeld ».om 10, Juni 1807 ans Vcrl'csscru'ig der pendelnhren. , 55. Das Priuilcgillm des Franz Zaufal vom ^ Juni 186? anf Erfindung eincs Feuer < Neltungs» "pparales. 56. Das Pi-iuilcgillm des Benedict Margulics °"' 1l). Juni 1867 auf Verbesserung in der Elzeu» l!""g von Zündhütchen u>u Patrouhülscn. ^ 57. Das Prioilcgium dcS August Parct vom "^ Juni 1867 anf Erfindung eines Mtritlsitzcö mit Geigten Flächen. ,. 58. Dus Privilegium des Atoriz Thilcn vom "^Ilmi 1867 auf E.findung mic5 mechanischen Zünd->?^l-sselicrzeugcs, genannt «lioval !'.,!< M l^»i>(v . 59. Das Privilegium des Gustav von C;avi> und ^hc»,n P^ii Nauslcr ^m 10. Juni 1867 mlf Per-^!tt!l,^ der Hei Vorrichtung mittelst beweglicher vcrli' ^' Nöstc. 0 ^. Daß Privilegium des Karl Fmswbcck und ^U Fasol vom 10, Juni 1867 auf Erfindung dcr ^lallu„g, Erzeugung und Verwendbarkeit beweglicher ^ 'lchiedenförmigcr Punkt^Typen für Zeichnungen aller - "Etigmatypic" genannt. h ^l. Das Priuilegilim des 3l. ?l. Fousscl und /' Dclctlcr uom 10. Inni 1867 anf Verbesserung in ^ Erzeugung des lacknten Leders. >., 62. Das Privilegium des Anton Florenz vom ' ^uni 1867 auf Bcrvcsscrnug der Dccimalwagcn. ^ . ^3. Das Privilegium dcö Moliz ^istlcr und ^"l Vaars vom 10. Juni 1867 auf Erfindung eines Hthliinlichcn Vcischlnßstückcs für Hiutcrladungs-Feuel' ^ slunmt dazu s,chöl!a/u Palroueu. ^ ^4. Das Privilegium des Heinrich Icsuvils vom Wcls, ' ^^^ "^'^ Clfindung eincs Apparate?, mit f^ ,^>N durch ein Gcbläsc j.de Flüssigieit in unendlich i'c Thcilchcu in der Luft zertheilt werde, genannt "">'<>>5!l- ü «nnMol^. cv 65. Das Privilegium des Anton Vattig vom 10tcn s""i i867 anf Erfindung eines eigenthümlichen Brücken. Wtlncs (System Valtig). y 66. Das Privilegium des H. D. Schund nnd . Hugcliycim vom 10. Juni 1867 anf Verbesserung ^»strnctiou der Filtcrprcsscn. l0 ^', ^"^ Privilegium des Karl Müller vom H'^>>ni 1867 auf Erfindung einer Kerzenputz- n»d ^'lMüschinc. ^,68. Das Privilegium des Karl Nicoli vom 10tcn ^>,nf ^^ °"> Erfindung eincs Ackcrwcffzcugcs, gc- "Nckerspaltcr odcr Spallpflug". Lc,^ ^ Das Privilegium dcs Josef Alfred Ferdinand sll^, ^>u 10. Juni 1867 auf Erfindung eines Vcr- i^ 6 zur Extraction dcs Saftes der Wurzeln und ^liv^uc der Runkelrüben, behufs der Znckerfabri- lilid Branntwein Erzeugung. u>,i> ß > Das P'ivilcginm der Firma „E. Pcllicr fi>it>u„ ^p." ^l Paris vom 10. Juni 1867 auf Er. blii^U eines Verfahrens, um Weißblech dnecle zu bc-"'^ ?>>d alif folche Weise Fabrikozeichci', Etiquetten ^ech^^^Uichscn, so wie Verzierungen aller Art auf 1 ?/^' zu erzeugen. ^0. ^' <)as Privilcninm des Michael Hollup vom "°°schi.,"^ ^^^ auf' Vcrbcsscrnuil der Gr,csputz- !^U"i i?" Privilegium des Alfred Emil Nitsch vom büiyhs 7 auf Erfindung eines sogenaimtcu „Sicher-,., ?3'^" für Handschuhe. ^' ^lttli 1^ Privilcginm dcs Friedrich Nödigcr vom "hlliü/^7 auf Vcrbesferuug au der zur Bühnen 7-4 ^dieiicudcu Nampc. °"' 10 ^s^ Privilegium des Barou Emil v. Erlaxger ll-^ehs^ ^"ni 1867 auf Erfindung ci"cs Zünduadel- ?5 ^° der dazu gchorigeu Kartuschen, si I»ni 1^ Pl'v'legium dcs Albert Altmann vmn ^"'cdrvac, ^ "if Verbesserung, alle A'.lcu M.sscr^ 1s^ <6. Da« ^"' Schleifslciu zu M'fc». w Juni i ^- Das m ^^ °"f Verbesserung der Füllöfen. In? ^" 10 ^'^lcgliun des Karl Ezadck und Karl ""awwrhre,,.""' ^^^ ""f Verbesserung an Hinter. ^"^""yl vm'i ^rw'lcgium des Karl Brunncr von "°ltn zur Behe?uu^"^ ^^ ""^ Verbesserung der 80. DaS P'ivilcginm dcs Adolf Knina vom 10tcn Juni 1867 auf Erfindung eincs eigenthümlichen Kaffee-Sparbrenners. 81. Das Privilegium dcs E. Dandoy vom 10ten Juni 1867 auf Erfindung eines eigenthümlichen Projectiles mit beliebiger Expausion. 82. Das Privilegium dcs Samuel Hahn und Benedict Kohn vom 10. Juni 1867 auf Erfindung ciuer Sichcrhcitsvorrichtung au Wägeu. um das Durchgehen scheu gewordener Pferde zu verhindern. Sämmtliche Privilegien siud durch Zcitablauf erloschen, und es können die hicranf bezüglichen Privilegiums-Beschreibungen vou Jedermann im t. t. Privilegien. Archive cingcschn werden. Wien dcu 19. December 1868. ____Vom k. t. Priuilcgicn'Archioc.__ M—1) 3lr. 392. Verlautbarullg. An der k. k. geburtshilflichen Lehranstalt zu ^cudach beginnt d-r Sommerlchrcurs für Hebammen nut deutscher Unterrichtssprache am I.März 1869, zu welchem jede Schülerin, welche die vorschrift-uiäßige Eignung hiezu nachweisen kann, unentgeltlich zugelassen wird. Jene Schillerinnen ans dem Hkronlande Kram, welche sich um die in diesem Sommcrsemester zu verleihenden systemisirten drei Studienfllnds-Stiften-dien von 52 fl. 50 kr. 0. W. sammt der normal^ mäßigen Vergütung fiir die Her- und Rückreise in ihr Domicil zu bewerben beabsichtigen, haben ihre dicsfälligen Gesuche uuter legaler Nachweisuug ihrer Armuth, Moralität, des noch nicht überschrittenen 40. Lebensjahres, dann der intcllectucllcn und physischen Eignung zur Erleruung der Hebammenknnde unjehlbar bis zum 15. Februar d. I. bei der betreffenden k. k. Bczirkshauptmannschaft zu überreichen, wobei bemerkt wird, daß die des Lesens unkundigen Bewerberinnen nicht berücksichtigt werden. Laibach, am 13. Jänner 1869. Von der k. k. Landesregierung fiir Krain. (I6--3) Nr. 430. Kundmachung. Nachdem die von Dr. Paul Ignaz Neschen errichtete Mädchen-Erzichungs-Stiftung im derma-ligen Neinerträgnisse von sieben und dreißig Gulden 16 kr. erledigt ist, so wird dieselbe bchuss der Wiederbesctznng ausgeschrieben. Znm Genusse dieser Stiftung sind laut Stiftbriefes vom 28. September 1793 vor allen Anderen Verwandte des Stifters und seiner Ehegattin, odcr die auö der Fabianitsch'schen Familie Abstammenden, in Ermanglung dieser aber arme Mädchen, welche die öffentliche Schule in eiuem Kloster der Ursulinerinnen oder der Klaris-siuucu besuchcu, berufen. Der Stiftungsgenuß dauert bis zum zurückgelegten 18. Lebensjahre. Das Präsentationsrecht gebührt der hiesigen Advocatenkammer. Diejenigen, welche sich um diese Stiftung in Bewerbung setzen wollen, haben ihre Gesuche bis 15. Februar 1869, bei dieser Landesregierung zu überreichen und dieselben mit dem Taufscheine, dem Dürftigkeits- und Impfungszeugnisfc, dann mit Schulzeugnissen rücksichtlich der beiden letzten Semester und in so serne sich auf die Verwandtschaft oder auf die Abstammung aus der Fabianitsch'schen Familie berufen wird, mit einem lcgalisirten Stammbcmme zu belegen. Laibach, am 14. Jänner 1869. Landesregierung für Kram. (32—2) Nr. 87. Edict. Bei dem k. k. Bezirksgerichte Winklern ist eine Amtsdienerstelle mit den: Gehalte Volt 300 fl., im Vorrückungsfalle von 250 fl., und dem Rechte zum Bezüge der Amtskleidung, zu besetzen. Bewerber heben ihre Gesuche bis 1. März d. I. beim Präsidium des k. k. Landesgerichtes zu überreichen. Klagcnfurt, am 22. Jänner 1869. Vom Präsidium des k. k. Landesgerichtes. (27-2) Nr. 213. Wegen Hintangabe der mit den: hohen k. k. Landesregierung^ - Erlasse vom 2. Jänner d. I., Z. 50, im Bereiche des Baubezirkes Nudolfswerth pro 1869 genehmigten Conservations Arbeiten an der Agramer und Karlstädter Reichsstraße wird die Minuendo-Licitation am 13. Februar 1869 von 9 bis 12 Uhr Vormittags bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Rudolfswerth abgehalten werden. Die hiebei zur Aus bietung kommenden Objecte sind: ». Auf der Agrauler Strafte: 1. Die theilweise Reconstruction der Grabenwandmauer im D. Z. VIII/15—IX/0 . . . 102 fl. 80 kr. 2. Die Conservations - Arbeiten an der Rudolfswerther Gurkbrücke im D. Z. IX/5—6 mit.......772 fl. 53 kr. 3. Die Conservation der Brncken-parapete im D.Z. IX/10—11 nnd X/1—2 mit . . . Ill ft. 31 kr. 4. Die Durchlaßreconstruction im D. I. X/6—7 mit . . 99 st. 54 kr. 5. Die Conservirung der Mun- kendorfer Gurkbrücke mit . 1096 ft. 61 kr. 6. Die Geländerreparaturen im D. Z. VI/7—XIV/9 mit . 744 fl. 94 tr. 7. Die Reparaturen an den Ein-räumerhä'uscrn zuBärnberg n. Steinbrückl, dann am Brücken magazin zu Munkendorf mit 64 ft. 30 kr. »>. Auf drr Karlstädter Straße: 8. Die Conservation der Mo'ttlin-ger Kulpabrücke im D. Z. III/6—7 mit . . . . 449 ft. 92 kr. 9. Die Bei- und Aufstellung der Geländer und Wehrsteine zwischen D. Z. 1/8—III/4 . 475 si. 10 kr. Zu dieser Minnendo-Verhandlung werden die Unternehmungslustigen mit dem Bemerken eingeladen, dasi die bezüglichen Pläne, Einheitspreis-Verzeichnisse, summarischen Kostenüberschläge, dann die allgemeinen administrativen und speciellen Bau-bedinqnisse Hieramts eingesehen werden können. Jeder Licitant hat vor Beginn der mündlichen Verhandlung fünf Percent vom Fiscalpreise als Reugeld zu erlegen, welches den Nichterstehern nach beendeter Licitation gegen Empfangsbestätigung rückgestellt werden wird, hingegen von dem Ersteher sogleich nach ersolgter Ratification des Lici-tations-Resu^tates auf 10 "/„ der Erstehungssumme als Caution zu ergänzen ist. Versiegelte, nach Vorschrift des § 3 der allgemeinen administrativen Bedingnisse verfaßte, mit der lOperc. Caution belegte und mit einer 50 kr. Stempelmarke versehene schriftliche Offerte, in denen das Object, fiir welches ein Anbot gemacht wird, genau bezeichnet, das bezügliche Anbot mit Ziffern imd Buchstaben angegeben ist und bei denen auf der Außenseite jedes Object, für welches immer ein Anbot gestellt wird, angegeben erscheint, werden nur bis vor dem Beginne der mündlichen Ausbic-tung bei der genannten k. k. Bezirkshauptmannschaft angenommen. K. k. Bezirkshauptmannschaft Rudolfswerth, am 20. Jänner 1869.