163? Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 223. Dienstag den 29. September 1868. Erkenntnisse. Das l. t. Landcö- alt« Strafgericht ^u Praq hat wittclsi Eltcnntniß vom 20. August l. I. Z. 20038 zu ^lchi erkannt: Die Nummer 1K der Zcilschrift >>!>>!>!!!<" ^m 15. August l. I. licgriuldc den Thatbestand dcö im ^ 302 St. O. und t; 24 P. O. bezeichneten Vergehens, ^ wcrdc demnach die Beschlagnahme dicser Nummer ^stüiigl und dcrcn Wcitelvcrdrcitung vctbotcn. Das t. l. Landes- als Preßgericht in Prag hat mit ^m Ellennlnisse vom 22. d. M. die Nummer 240 der 'N Pra« crschel'.u'ndcn Zeilschrift „Xin-ml», i>«Iu"li" uom ^. d, M. weacn dett darin cnth^llcucn Verbrechens der Etörnng der öffentlichen Ruhe (§«5 n St. G.) ucrdotcn. ^348—2) Nr. 3436. Kundniachilng. Mit Beginn des Schuljahres 1868/69 ist em krainisch ständischer Stiftllngsplatz für die Mili-tcir-Erzichnngshänscr, beziehungsweise Schulcom ^gnien zu besetzen. ^u diesen: Stiftplatzc sind vorzugsweise Knaben vom krainischen Adel, nnd in Ermanglnng ^lchcr auch unadeüge Söhne von Militär und ^wilstaatsdienern oder ständischer Beamten bcrnfen. Zur Ausnahme in den ersten Jahrgang der ^ntererziehungshänser ist das Alter von 7 und 8 bahren festgesetzt, wobei die Anfnahme iu eiueu ^hcreu Jahrgang einen entsprechenden Elcmeu-^unterricht bedingt, doch gcniigt selbst zum Ein lütte in den vierten Jahrgang die gnt absolvirtc Zweite Normalclassc. ^ Zum Eintritte in den ersten Jahrgang eines ^bererziehnngshanscs ist das Aufnahuisalter vou ^ und 12 Jahren erforderlich nud soll der be-äffende Aspirant die 4. ^iormalclasse beziehungslose die 1. Classe eines Untergymnasiums oder ""er Uutcrrcalschulc mit autem Erfolge absolvirt haben. In die Schulcompagnien werden Aspiranten ^schließlich nur in den ersten Jahrgang im Alter ^ 15 bis 16 Jahren anfgenommen und ist ^' Aufnahme in dieselbe die gut absolvirte 2. Classe ^ ^nterrcalschule oder eines Untcrcmmnasiums «änlich, .. liebst dem Taufscheine, dann den erforderen Schnlzeugnisscn der letzten 2 Semester habcu ^ Vcwcrber weiters ihre gute Gesundheit, den ^'"dcn Mrperban, die mit Erfolg überstaudene ^"'pfung dnrch ein ärztliches Zcuguisi und die Masche Eignung znut Militärdienste durch das ^"gnis; eines Stabs> oder Rcgimcntsarztes, fcr-G^ Mittellosigkeit der Eltern, die Zahl der ber > ^ ""^ ^'" lluistand, ob und welche ^ , "ue ^crsorgnng genießen, durch legale ^ uuuhszeugnisse nachznwe'isen. V^ ^lidlich ist die Erkläruug der Eltern oder Asdn""l ' ^^ sie die zur Uuterbringuug der bi^i. ^" " obige Anstalten allenfalls nothwen-^iuslagm bchreiten wollen, und insoferne der Adel nicht notorisch ist und der Anspruch daraus abgeleitet werden würde, auch der legale Adclsbewcis dem Gesuche anzuschließen. Die auf solche Art gehörig belegten Gesuche sind bis zum 5. October l. I. bei dem krainischen Landesausschussc in Laibach einzubringen. Laibach, am 22. September 1868. Vom krainischen Landesnusschujsc. (356—2) Nr. 5114/pr. Concurs Verlautbarung. Zur Wiederbesetzung eines bei dieser k. k. Statthalterei in Erledigung gekommenen systcmi-sirten Postens eines k. k. Obcringcnicnrs I. Classe uiit der VIII. Diä'teuclasse uud mit dem Jahres-gehaltc vou 15i(>() fl. ö. W., sowie etwa im 3tach-rückuugswege sich ergebenden Obcringcnieurs mit N>00 fl., Jugenieursstellc iu der IX. Diätenclassc mit 1100 si. und 1000 fl. und Bcmadjunctcn-stelle in der X. Diätenclasse mit 800 fl. nnd 700 si. Gehalt wird hicmit der Concurs bis Ende September 1 8 (> 8 ausgeschrieben. Die Bewerber um eiuc der erwähnten Stellen haben ihre Gesuche im gehörige« Wege bei diesem Statthalterei-Prä'sidium zn überreichen und in dew selben ihr Alter, die zurückgelegten Studien, ihre Befähigung znm Staatsbaudieustc, die Keuutuiß in Wort nnd Schrift der polnischen und etwa auch der rutheuischcu Sprache, wie auch ihre bisherige Dienstlcistnng durch gesetzliche Zeugnisse nach' zuweisen. Lcmberg, 16. September 1868. Vom k. k. gali.nscheu S'tattlialterei-Präsldium. (35)3—2) Nr. 682. Kundmachung. Zur Sicherstcllung und Hintangabe der Verpflegung der Häftlinge' im landcsgcrichtlichm In-quisitionshause zu Laibach für die Zeit vom Iten Jänner 1^69 bis letzten December 1871 wird beim k. t. Landesgerichtc in Laibach am Alten Markte im Sittichcrhofc, Haus Nr. 151 (im Ber-handlungssaale Nr. 1) am 8. October 1868, um 10 Uhr Vormittags, eiue Miunendo-Licita-abgehalten werden. Wer an der AbsteigerunH thcilnchmcn will, hat den Betrag von 300 fl. ö. W. in Barem oder in k. k. Staatspapicren nach dem letzten Börsewerthe als Badium der Licitations-Commission zu erlegen. Es werden auch schriftliche Offerte angenommen, jedoch müssen diese schon vor Beginn der mündlichen Limitation versiegelt einlangen, ordnungsmäßig gestempelt und mit dem Vadium von 300 fl. ö. W., sowie mit der Erklärung des Offerenten vcrfchen fein, daß er sich den bei der Licitations - Verhandlung vorgelesenen Contracts-bedingnissen ohne Vorbehalt unterziehe. Zugleich ist in dem Offerte sowohl mit Ziffern als mit Buchstaben der mindeste Preis anzugeben, um welchen der Offcrent die Verpflegung eines gefunden oder kranken Häftlings pr. Kopf und Tag, nach der dem hohen Iustizministerial-Erlasse vom 21. August 1857, Z. 19120, entsprechenden Speisenorm und Speisetabelle, mit Ausnahme der täglichen Brodportionen gesunder Häftlinge, zu lieferu sich erbietet. Die näheren Licitationsbedingnisse und insbesondere die besagte Speisenvrm und Speiseta-belle können vorläufig in dem landesgerichtlichen Expedite eingesehen werden. Laibach' am 22. September 1868. Vom k. k. Landcsgcrichts-Prnstdium. (3401)—2) Nr?8690. " Kundmachung. Von der k. k. Finanzdircction für Krain wird bekannt gegeben, daß die Tabak-Großtrafik zu Se-stranskavas im politischen Bezirke Krainburg im Wege öffentlicher Concurrenz mittelst Ucberrcichung schriftlicher Offerte demjeuigcn als geeignet erkannten Bewerber verliehen werden wird, welcher die geringste Vcrfchleißprovision anspricht, oder auf jede Provision Verzicht leistet oder ohne Anspruch auf eine Provision einen jährlichen Packtschilling (Ge-winnstrücklaß) zu zahlen sich verpflichtet. Die Offerte sind längstens bis 2. October 1868, Mittags 12 Uhr, beim Vorstande der k. k. Finanz, direction in Laibach zn überreichen. Im übrigen wird sich auf die ausführliche Kundmachung, enthalten im Amtsblatte der Lai-bachcr Zeitung Nr. 215 vom 19. September 1868, berufen. Laibach, am 12. September 1868. Von der k. k. Finanz-Direction. (355—2) Kundmachung. Der Schulen-Anfang an der hiesigen theologischen Studien-Lehranstalt ist für das Schuljahr 1868/69 auf den 13. October festgesetzt. Tags vorher haben die Anmeldungen bei der theol. Studien-Direction und bei den betreffenden Professoren zu gefchehcn. ! Laibach, am 26. September 1868. Fiirftbischöttiches (Ordinariat.