XXXIX. Schluß-Protokoll über die im Jahre 1887 in der Lavanlcr Diöccse abgehaltcuen Pastoral - Conserenzen. A. Lösung der Pastornl-Conferenz-Fragen. I. P a sto ral- C o nferenz-Frage: Pfarr-Bibliotheken mit der Bestimmung, daß angemessene Bücher den Pfarr8leuten ansgeliehen werden, bestehen wohl schon hie und da. — Aber nicht minder ersprießlich wären Dekanats-Bibliotheken zum Entleihen von Büchern an Priester des Dekanates. — Dadurch blieben Priester mit der theologischen Literaturin Eontact und würden, auch Bücher zum seelsorglichen, praktischen Zwecke zur leihweisen Benützung erhalten. — Wie wären für solche Dekanats-Bibliotheken die Bücher anzuschaffen? Wie die Auswahl der Bücher zu treffen? Wie die Kosten hiefür aufzubringen? — Wie der Gebrauch der Bücher zu eontroliren, damit nichts davon verloren gehe? — Die Dekanats-Bibliothek befände sich selbstverständlich am Sitze des Herrn Dechantes. Bei der schriftlichen Beantwortung dieser Frage — es liegen 27 deutsche und IG slovenische Elaborate vor — sind alle Elaborante» darin einig, daß der große Werth, de» die Bibliotheken besitze», so wie der Nutzen, den sic bieten, unverkennbar ist. Eine Privatbibliothek ist für jeden Seelsorger eine absolute Nothwendigkeil, »m das Wenige, was er in der Schule gelernt hat, z» wiederholen, zu ergänzen, lim durch emsiges Fortsctzcn der Berufswissenschaften auch die scclsorglichen Pflichten leichter und freudiger erfüllen zu können. Warum hatten denn im Mittelalter die Ordensgcistlichcn vor dem Weltclerus mehr Ansehen und Achtung? Vielfach darum, weil sie ein reichlicheres Wissen besaßen, welches sie aus der fleißigen Benützung ihrer ansehnlichen Bibliotheken schöpften. — Daß dic Pfarr-Bib liotheken, wo sie bestehen und klug geleitet werden, großen Nutzen, besonders der lcsclnstigcn Jugend bringen, indem sie dieselbe vor manchen Abwegen bewahren, ist allbekannt. — Seitdem die „Dražba sv. Mohora“ so erfreuliche Fortschritte gemacht, entstanden unter dem slovenische» Volke eine Anzahl von Haus-Bibliotheken, welche -gewiß viel beitrugen, daß unser gutes Volk noch nicht dem Unglauben und dem Jndifferentismus ganz anheim gefallen ist- 1 Bei dieser hohen Bedeutung der Bibliotheken wäre es gewiß auch für die Dekanats-Geistlichkeit von großer Wichtigkeit, wenn derselben in den Dekanats-Bibliotheken gediegene, ausgcwühlte theologische Werke zu Gebote ständen. Denn dadurch wäre den Priestern nicht nur die Möglichkeit geboten, mit der theologischen Literatur im steten Contacte zn stehen, das Fortschreitcn der theologischen Wissenschaft verfolgen zu können, sondern es wäre ihnen auch die Gelegenheit gegeben, verläßliche Bücher zum seelsorglichen, praktischen Zwecke zur leiheweisen Benützung zu erhalten, was bei einer so großen Anzahl von Büchern dieser Art, abgesehen von der materiellen Seite, auch bezüglich der Auswahl vom großen Nutzen wäre. Besonders ersprießlich wären solche Bibliotheken für jüngere Seelsorger, für jene Priester, welche die jährlichen theologischen Elaborate zu liefern haben, die sich auf die Pfarr-CommrS-Prüfung »orbereste», oder die den Beruf haben,sich für ein Fach an der theologischen Lehranstalt zu qualisieiren oder in die theologischen Blätter zu schreiben n s. w. Nicht so übereinstimmend, wie die schriftlichen Elaborate, sind die mündlichen Berathungen auf den einzelnen Conferenz-Stationen bezüglich dieser Frage gewesen. Einige Conferenze» entschieden sich gegen die Errichtung der Dekanats-Bibliotheken, andere wünschten eine Diöcesan-Bibliothek, wieder andere waren gctheilt in den Ansichten. Die Schlnß-Confcrenz in Marburg am 26. August entschied sich für die Einrichtung der Dekanats-Bibliotheken, mit dem Bemerken, daß auch eine Diöcesan-Bibliothek nicht ausgeschlossen sei. 1. Wie wären für die DeKauats-Sidliothrsteu Sucher niqnfchntfen? Die Errichtung einer namhaften Bibliothek ist allerdings das Werk einer längeren Zeit, denn hiezu sind bedeutende Geldmittel erfordert, worüber der Clerus nicht zu verfügen hat. Wird jedoch das Vorgesetzte Ziel in guter Absicht, unter eifrigem Zusammenwirken Vieler und mir Beharrlichkeit verfolgt, so kann auch hierin Großes erreicht werden. Die Art und Weise der Anschaffung der Bücher wird also präcisirt: 1. In einzelnen Dekanaten bestehen schon solche Bibliotheken; wo dieß der Fall, da sollen die Bücher gehörig geordnet, verzeichnet und sicher verwahrt werden. 2. Die gegenwärtig vielleicht hie und da in den Pfarr-Bibliothckcn unbcnützt, weil dem Volke unverständlich, da liegenden Bücher mögen gesammelt, gesichtet, und die geeignet sind, der Dekanats-Bibliothek cinvcrleibt werden. 3. Der gesammte Diöeesan-Clems wird hiemit ersucht, aus seiner Privat-Biblioihek einzelne, selten oder gar nicht benützte Bücher der betreffenden Dekanats-Bibliothek unentgeltlich zu widmen, oder Geldgeschenke zu machen, auf daß damit und mit den bereits vorhandenen Büchern ein hoffnungsvoller Anfang gemacht werde. 4. Bei lctztwilligen Anordnungen möge wohlwollend die Dekanats-Bibliothek bedacht werden. Die Bücher sind für die Erben meistens ziemlich werthlos und können oft, wenn sie in unberufene Hände gcrathen, mehr Schaden stiften, als sie Nutzen bringen. Es soll daher bei Todesfällen der nächste Priester die Bücher übernehmen und dieselben sichten, che eine weitere Procedur damit geschieht. 5. Die etwa vorhandenen Dupplikate mögen anderen Bibliotheken zugewendet, oder an katholische Antiquariate veräußert oder vertauscht werden. II. Wie wäre die Auswahl der Sucher zu treffe« ? 1. Es ist natürlich, daß sich die Wahl der Bücher, welche in die Dekanats-Bibliothek aufgenommen werden, zunächst nach dein Zwecke ihrer Gründung richte. Dem zufolge soll daS Augenmerk hauptsächlich auf solche Werke gerichtet werden, welche den Kreis der seelsorglichen Bildung und Wirksamkeit berühren. Vor Allem sollen nur echt katholischen Werke vom vorzüglichen Inhalte für den katholischen Seelsorger aufgenommen werden, also Werke praktischen Inhaltes ans allen theologischen Disciplinen, und soweit es die Mittel erlauben, auch Quellenmerke zur weiteren gründlichen Ausbildung des Clerus. 2. In unseren Tagen genügt cs nicht, daß der Priester sich nur die theologische Wissenschaft aneigne, er soll auch in den weltlichen Wissenschaften bewandert sein, um sich dadurch Achtung der gebildeten Laien zu verschaffen und sic leichter für die christliche Wahrheit zu gewinnen. „Postulat ipsius divinae providentiae ratio, schreibt unser die Studien so hochfchäycube Hl. Vater Leo XIII iti seiner herrlichen Encyclica: „Aeterni Patris“ — ut in revocandis ad fi dem et ad salutém populis etiam ab humana scientia praesidium quaeratur, quam industriam probabilem ac sapientem, in more positam fuisse praeclarissimorum Ecclesiae Patrum, antiquitatis monumenta testantur“. — Und int Schreiben an den Cardinal-Vikar ddto. 20. Mai 1885 schreibt Seine Heiligkeit: „Quod autem litteras dicimus excoli a clero diligenter oportere, non modo nostrates intelligimus, sed ètiam graecas et latinas“, wodurch dem Clerus auch die Pflege der s. g. humanistischen Studien empfohlen und als relativ uothwendig hingcstcllt wird. 3. In dieser dovpeltcn Hinsicht sollen bei der Auswahl der ne» anzuschaffcudcn Bücher zwei Momente besonders berücksichtiget werden, nämlich a) daß bei geringen Mitteln möglichst die besten und brauchbarsten Bücher gekauft werden; und b) daß in den Dekanats-Bibliotheken wenigstens bezüglich der bedeutenderen Werke eine gewisse Gleichförmigkeit herrsche, d. i. daß ein besseres Werk möglichst in allen Dekanats-Bibliotheken zu finden sei. ' • Um diesen beiden Rücksichten gerecht zu werden, wird folgendes ungeordnet: Bei den jährlichen Pastoral- Confcrenzen wollen vom DckauatS-Clerus gewisse neu erschienenen, oder jene älteren Bücher, die in der betreffenden Bibliothek noch nicht vorhanden sind, nach Maßgabe der Mittel zum Ankäufen bezeichnet werden. DaS Ordinariat wird nach abgehaltcncr Schluß-Confercnz die besten und geeignetsten Bücher ancmpfehlen. ' III. Wie wären die Kosten hiefiir aufxnbringen? Außer den unter I. angegebenen Mitteln wird noch Nachstehendes anempfohlen: 1. Billig ist es. daß Jene, welche einen Nutzen von den Bibliotheken haben, auch hiezu contribuirei!. Darum soll jeder Interessierte sein Schärflein beitragen. Die Herren Dechh'nte veranstalten regelmäßig jährliche Sammlungen unter dem Dekanats-Clerns. Die Beiträge .mögen bei den jährlichen Pastofal-Confcrenzcn geleistet werden. Da die Gaben freiwillig sind, so läßt sich das Quantum nicht bestimmen. 2. Besondere Anlässe und Zusammenkünfte des Dekanats-Clerns wollen auch dazu benützt werden, um dieses geistige Unterhaltungs- und Bildungsmittel zu fördern. . 3. Für das Entleihen der Bücher wolle eine kleine Gabe entrichtet werden. 4. Vielleicht könnten hie und da auch unter Laien Wohlthäter gefunden werden, welche geeignete Bücher schenken oder freiwillige Gaben zu diesem Zwecke leisten würden. IV. Wie wäre der Gebrauch der Kiicher ;n rontroliren, damit nichts davon verloren gehe? 1. Zur Aufstellung der Bibliothek soll ein trockenes, lichtes, möglichst feuersicheres Locale ermittelt werden; die erforderlichen Schränke und Kästen sollen nach der Beschaffenheit des Locales zweckmäßige Dimensionen haben. 2. Um die Controle über die Bücher üben zu können, sind zwei Verzeichnisse anzulegen: a) ein größerer Bücher-Katalog, in welchen alle, sowohl die schon vorhandenen als auch die neu zu erwerbenden Bücher, gesondert nach den verschiedenen Zweigen der theologischen Discipline!! und der weltlichen Wissenschaften einzutragen wären, damit man sich auf diese Weise über die ganze Bibliothek und die einzelnen Werke leicht orientimi kann; b) ein zweites Verzeichniß, in welches der Name und Wohnort desjenigen, der das "Bll'ch entliehen hat, das Datum der Ausleihe und das betreffende Werk einzntragen und bei der Rückgäbe auszustreichen wären. In der Regel sollen nur Priester desselben Dekanates berechtiget sein, sich Büchev aÜSFUborgen. 3. Die Verantwortung für die Bücher im Bibliotheks-Locale übernimmt der Herr Dechant, die Bibliothekar st elle kanu er einem Herrn Kaplane anvertrauen. 4. Die Verantwortung für die a u s g e l ic h e n e n Bücher kann selbstverständlich nur derjenige übernehmen, der sie in Empfang genommen hat. 5. Die Herren Dechantc vertreten die Dekanats-Bibliothek auch nach Außen. 6. Die Dekanats-Bibliotheken sind ein unveräußerliches Eigenthnm des jeweilige» Dekanats-Clerus, und stehen unter dem Schutze und der Oberaufsicht des f.-b. Ordinariates. Bei allfülligen Anständen hat sich der Herr Dechant an das Ordinariat um dießbezügliche Weisungen zu wenden. Die beste und reichhaltigste Bibliothek ohne fleißige und weise Benützung der Bücher gleicht einem vergrabenen Schatze. Darum sei bei dieser Gelegenheit dem Diöcesan-Clerus, besonders dem jüngeren, die wissenschaftliche Fortbildung recht dringend ancmpfohlen! „Carent pastores necessariam librorum supellectilem ... Si non egeant libris pro aliis, egent libris pro se, ut his legendis tempus pretiosum impendant utiliter, et decenter convenienterque suae vocationi, otium vitent, tentationes praeoccupent, occasionibusque peccandi se subripiant. „Ama sacrarum litterarum studia et vitia carnis non amabis, ait 8. Hieronymus epist. ad Rusticum“. (Synodalstatnten von Trier.) Vrgl. auch die Encyclica Papst Leo XIII. vom 15. Februar 1882 ad Archiep. et Epp. Italiae : „Revera fidei catholicae defensio, in qua laborare maxime sacerdotum debet industria, et quae est tantopere his temporibus necessaria, doctrinam desiderat non vulgarem neque mediocrem, sed exquisitam et variam, quae non modo sacras, sed etiam philosophicas disciplinas complectitur, et physicarum sit atque historicarum tractatione locuples“. II. P a st o r al - C o n s e r e n z - F r a ge : Der Kirchengesang, d. i. das Singen der Gläubigen (nicht blos Weniger) beim Gottesdienste, zumal bei der Hl. Messe, will, so scheint es, nicht überall recht gedeihen; in einigen Gegenden soll er sogar im Niedergange begriffen sein. Ist dies wirklich so? Was wären die Ursachen hievon und wie wäre denselben entgegen zu wirken? Welchen Einfluß hätte der Cäcilien-Verein (die s. g. Cücilianischen Messen) auf den Volksgesang in der Kirche? Ist dessen Einführung wünschenswerth? Diese Frage wurde allgemein als zeitgemäß anerkannt und ans fast allen Confercnz-Stationen mit lebhafter Begeisterung erörtert. Die Referenten — es liegen 25 slovenische und 12 deutsche Elaborate vor — haben meist eingehend den Gegenstand besprochen, und erwarten von dem eben in der Diöcese eingeführten und sehr günstig ausgenommen«» Cäcilien-Vereine eine glückliche Reform des Kirchengesanges. Auch die Schluß-Confereuz widmete diesem Vereine, nachdem ein Herr Theilnehmer dessen wahre Tendenzen sehr sachverständig auseinander gelegt hatte, ungetheilte Sympathie. I. Der Kirchengesang «tiU, so scheint es, nicht überall recht gedeihen; in einigen Gegenden soll er sogar im Niedergange begriffen sein. Ist dies wirklich so? Kirchengesang ist der von der zuständigen kirchlichen Autorität bestimmte, im Worte und Tone auSgesührte Ausdruck der katholischen Liturgie. Als äußere Form des Gottesdienstes hat der Kirchengesang den gleichen Zweck als wie die Liturgie: Gott zu verherrlichen und die Menschen zu heiligen, wie es schaii beim ersten liturgischen Gesänge des neuen Bundes hieß: „Gloria in altissimis Deo et in terra pax hominibus bonae voluntatis“. Luc. 2, 14. Das Provincial-Concil von Rheims (18 49) hat diesen doppelten Zweck also erläutert: „Ea, quae in ecclesiis cantantur, ad Dei laudem cele- b ran d a m eo debent cantari modo, quo populus, quantum fieri potest, erudiri valeat, et religiosa pietatis ac devotionis moderatione piorum auditorum mentes ad divinae majestatis cultum et coelestia desideria excitari queant“. Tit. III. cap. VII Der Kirchengesang als Bestaiidthcil der katholischen Liturgie unterliegt einzig und allein der kirchlichen Gesetzgebung. Nach der Art und Weise nun, welche Jngerenz die kirchliche Autorität bei der Bestimmung des Kirchengesanges nimmt, bekommt man 3 Arten desselben. Sie sind: 1. Der gregorianische Gesang — cantus firmus —. Das Ceremoniale episc. lib. I. c. 28 nennt ihn: „cantus ecclesiasticus per excellentiam“, weil er von der Kirche positiv und ausschließlich für ihre Liturgie geschaffen wurde. 2. Der mehrstimmige Gesang; und zwar entweder cantus polyphonus oder musica figurata. — Cantus polyphonus ist nach der Erklärung des Caeremoniale episc. (editio Syp. 1886) jener Gesang, welcher durch contrapunktische Behandlung von Motiven aus dem gregorianischen Gesänge entsteht. Diese Kunstform wurde zu liturgischem Gebrauche zum ersten Male 1565 in dem Tonwcrke Missa PP. Marcelli II. von Joh. Palestrina approbirt. Im Gegensätze hievon ist musica figurata, der mehrstimmige contrapunktirte Gesang mit frei erfundenen Motiven mit oder ohne Orgel. Weil der Gesang unter 1. und 2. den ganzen uthcntischen Text der Liturgie enthält, heißt er der liturgische Gesang. Die cäcilianischen Tonwerke sind alle ausschließlich entweder im Geiste des cantus polyphonus oder der musica figurata gehalten. 3. Der Volksgesang in der Sprache ber chriftl. Gemeinde. Seine Zulassung zum Gottesdienste und Regelung bei demselben steht dem Diöcesan-Bischofe innerhalb der liturgischen Vorschriften zu. Die allgemeinen liturgischen Vorschriften können den Volksgesang direkt nicht berühren, wohl aber indirekt insoferne, als sie den liturgischen Gesang positiv normiren. Weil der Volksgesang in der Muttersprache nur den liturgischen Gedanken, nicht aber auch das liturgische Wort enthält, ist er nicht liturgisch im strengen Sinne des Wortes. (Vrgl. Amberger l’astoral-theologie II. 258.) Gegenstand der vorgelegteu Frage nun ist der Kirchengesang in dieser 3. Form a ls Volksgesang in der Volkssprache. Um seinen Aufschwung oder Niedergang in unserer Diöcese constatimi zu können, ist es noth-wendig, die Idee des kirchlichen Volksgesanges näher zu analysiren. Drei Elemente sind es, die man im tirchi. Volksgesange vorfindet: a) Das liturgische Moment, weil das Volkslied den Gedanken der Gottesverehrung und Heiligung des Menschen im Anschlüsse an die concrete liturgische Handlung ausdrückt. In dieser Hinsicht soll es dogmatisch richtig, kindlich fromm und der Liturgie entsprechend sein. Dadurch unterscheidet sich das Kirchenlied von jedem anderen Liede. b) Das Sì n n ft in oin en t, insoferne das Volkslied als Lied und Gesang den Anforderungen der Prosodie und der Musik in der einfachsten Gestalt genügt. In dieser Hinsicht soll es lebendig und ästhetisch würdig sein, sich aber dem liturgischen Gedanken «utero rbneu. > c) Das ethnische 21? onte nt, weil der Volksgesang als Lied des gläubig frommen Volkes die besonderen, durch das Christenthnm harmonisch entwickelten Eigenschaften des Volkscharakters darstellt. In dieser Beziehung soll das Volkslied objektiv und ruhig, nicht sentimental oder leidenschaftlich sein. Wenn sich nun die drei Prinzipien, der Liturgie, der Kunst und des Volkscharakters zu einer geistigen Einheit vereinigen, entsteht die Idee des kirchlichen Volksliedes. Je inniger die Vereinigung der drei Principici! bei gleichzeitiger Selbstständigkeit der einzelnen Momente, desto besser das Lied; je loser die Verbindung, je mächtiger die Herrschaft eines Gliedes über die anderen, je größer die Entfernung eines Theiles von seiner Natur, — desto schlechter das Volkslied. — Die harmonisch organische Vereinigung aller drei Momente erzeugt das kirchliche Volkslied, welches nothwendiger Weise von irgend einer größeren oder kleineren Menge des gläubige» Volkes thatsächlich gesungen wird, weil es aus ihm im Laufe der christlichen Bildung herausgewachsen ist. — Es wird ein allgemeines Singgebet. Die Grundlage desselben wird auf . der ganzen weiten katholischen Welt zwar die gleiche fein, weil überall derselbe Glaube herrscht; aber das Lied wird anders klingen beim gläubigen Polen, und anders beim Spanier u. s. w. Bei großen Völkerschaften, welche eine eigene geschichtliche Entwicklung dnrchgemacht haben, wird das religiöse Volkslied ein christlich nationales sein; bei kleinen Völkerschaften, welche ihre Cnltur im Anschlüsse an mächtigere Nationen, nicht aber selbständig erworben haben, wird das religiöse Lied kein rein nationales Gepräge haben, sondern der eigene Volkscharakter wird tempcrirt durch den langjährigen Einfluß des mächtigeren Stammes. Diese letztere Erscheinung trifft beim Liede in unserer Diöcesc zu. Wird nun der Maßstab des so entwickelten Begriffes des religiösen Volksgesanges an den in der Lavanter-Diöcese üblichen Kirchengesang angelegt, so ist es nicht zu verkennen, daß sein Zustand ein betrübender ist und daß er auf der schiefen Ebene immer mehr hinabglcitct. Ad a) In liturgischer Beziehung, bemerken die Referenten, seien die Melodien oft weltlich, sinnlich, fast lascio, oft reine Ucbcrtragnngcn der carnale« Licbesaricn auf religiöse Texte, wovon einige Beispiele in den Elaboraten vorliegen. Selten höre man Lieder, die als ein musikalisches Gebet im Stande wären, diejenigen Gefühle des Glaubens und der Zerknirschung musikalisch anszudrücken, welche im Texte verkämen. Die Lieder seien eben leidenschaftliche Arien, welche nicht in die Kirche gehören. Auf den Zusammenhang des Liedes mit der liturgischen Handlnng und Feier wurde nicht geschaut trotz des Shnodal-Dccretcs: „Abusus in nostra Dioecesi passim occurrentes, ut nempe intra Missam cantatam, quae ad 8. Lyturgiam et Missam ejusdem diei non pertinent, vel intra „Sanctus“ et „Communionem“ cantica in honorem B. M. V. vel alicujus Sancti vel cantilenae non approbatae et minus honestae cantentur, tollantur“. — Uebcrall in der Diöcese existirtcn priviligirte Chorsängerinen zum Schaden des allgemeinen Kirchengesanges, der religiösen Disciplin und hie und da selbst der Sittlichkeit. So werde der Hauptzweck des Kirchcngesangeö vereitelt. Sinnliche Lieder am heiligen Orte bei der heiligsten Handlung könnten nicht himmlische Gesinnungen erzeugen oder nähren. , Ad b) Z n Bezug auf die K n n st ist die Klage allgemein über Jncorrectheit des Textes, Sterilität der Orgel und schlechte Aufführung. Bon einer geistigen Darstellung des Liedes sei keine Rede, die Orgel bewege sich fast stundenlang in mir 2 Accordcn oder a rte in Tanzweiscn aus. Die älteren Stimmen fallen und erzeugen unerträgliche Dissonanzen, das Pedale wäre zu stark, das Tempo zu schnell, und dergleichen Mängel mehr. Weil es nirgends in der Diöcese nur irgend wie geschulte Sänger gäbe, so sei auch von einer Kunst des Gesanges keine Spur zu finden. Ad c) J n v ol k s t hüm l i ch er Beziehung endlich wäre zu erwähnen, daß sich in einigen Dekanaten das ganze Volk gerne am sämmtlichen Kirchengesange bctheilige, in anderen bloS beim Segen-, Predigt-, Kreuzweg-Lied, bei Marianifchcn Litaneien und Processione» ; wieder anderswo singe Niemand, oder nur der Organist mit einer oder zweien Sängcrinen. Auch dort, wo der Volksgesang bekannt ist, sei er nicht ausschließlich, weil er häufig, an besonderen Festlichkeiten immer, durch Solo-Parthicn des Organisten oder einer Sängerin ersetzt werde. T hat sa che also ist cs, daß unser kirchlicher Volks g cs an g weder in liturgischer, noch künstlerischer, noch ethnischer Beziehung seiner Aufgabe entspreche. Die Diöcesan-Shnode 1883 — Stat. cap. IX. sprach sich über die Lage unseres Kirchengesanges auch nicht günstiger ans: „Nostris temporibus infaustae circumstantiae tam inique influebant in cantum et musicam, ut non sine causa nunc de defectu et lapsu cantus ecclesiastici et musicae sacrae conqueramur“. Diese infaustae circumstantiae wirken leider Jahrhunderte lang in ganz Europa, so daß einsichtsvolle Männer de» Verfall des Kirchengesanges überall beklagten. — So sprach der Papst Pius IX. in seinem Breve „Multum“ 16. December 1870, womit er den deutschen Cäcilien-Verein bestätigte: „At enim, quod maxime dolendum, plerisque in templis quoddam concentuum genus usurpatur, scenicis ludibus plane dignum“. Nach den historischen Untersuchungen über das religiöse deutsche Volkslied, ist der Verfall desselben seit dem westphälischen Frieden 1648 unverkennbar; von da an geht es rapid abwärts. In Deutschland »ud Oesterreich verliert cs nach dem Neichsrccesse 1803 in den aufgehobenen Klöstern seine Pflanzstätten, und liegt jetzt tödtlich verwundet zu Boden. Nachdem sich die ältesten Spuren eines slovenischen kirchlichen Volksliedes kaum über das 17. Jahrhundert hinauf verfolgen lassen, ist es klar, daß wir unser Volkslied schon in der Wiege von dem kränkelnden deutschen Liede beeinflußt sehen. Wie ernst und heilig ist noch unser Lied ans dem 17. Jahrhunderte. Vide Beispiele im „Cerkveni Glasbenik“ und in der „Cecilija“. II. Die Ursachen des UrrfaUes. Weil der kirchliche Volksgesang innig mit dem Gregorianischen und dem Palestrinischen verbunden ist, und der Verfall der beiden letzteren Arten auch die erstere schädiget, so müssen die Ursachen des Verfalles des kirchlichen Volksgesanges in entferntere und nähere unterschieden werden. l. Entferntere Ursachen: a) T> ie verderbte menschliche Natur, welche viel leichter den breiten Weg der sinnlichen Unterhaltung und der gefälligen Eigenliebe wandelt, als auf dem steilen Pfade der sittlichen Abtödtnng emporklimmt. Nun hat der Kirchcngesang eine hohe sittliche Aufgabe zu erfüllen, was uni so schwieriger ist, weil dieselbe nicht so klar dargestellt werden kann, als z. B. der dogmatische Satz oder das Moralgebot: Wir haben hier fein bündiges Symboluni. Wenn im gewöhnlichen Leben die Sittenregel auch von guten Christen so häufig übertreten wird, — wo cs sich doch um eine Ewigkeit handelt — um wie viel leichter wird die Uebertretung im unbestimmten musikalischen Gefühlsleben. Daraus ist die Erscheinung erklärbar, daß Vorschriften über heilige Behandlung des Kirchengcsanges und Klagen über seinen Verfall so alt sind als der Kirchengesang selbst. b) D er G a n g der gcnwärtigen Bildung. Nach den gewaltigen religiösen Kämpfe» des 16. und 17. Jahrhnndertes trat im 18. Jahrhunderte eine Lethargie in das kirchliche Leben, welche alles religiöse Leben an Wissenschaft, Kunst und Ascese erschlaffen ließ. Tie Schmälerung der kirchlichen Freiheit und Rechte durch der Kirche ungünstige Gesetze; eine großentheils ungläubige, materialistische Wissenschaft unseres Jahrhnndertes erdrücken schon fast die Regungen des kath. Bewußtseins.. In dieser Geistcs-richtung wird die jetzige Generation erzogen, sie wird entfremdet dem gcoffcnbaitcn Christenthume. Nun ist der Kirchengesang die religiöse Blüthc des gläubigen Lebens. Wo keine Wurzel, da ist auch keine Blüthe, wo die Wurzel und der ganze Baum verletzt, wird auch die Blüthe nicht gesund sein. Deshalb die geschichtliche Erscheinung, daß in glaubensstarken Zeiten auch der Volksgesang gläubig war, z. B. im 12., 13. Jahrhunderte. In glanbensschwachen Perioden aber erlahmt der reine katholische Gesang; hingegen wächst die weltliche Musik und gewinnt mit ihrem leichten, flüchtigen, sinnenkitzelnden Charakter immer mehr Eingang in die Kircke. c) Die Verrückung der von der Kirche positiv bestimmten Singordnung bei der Hl. Liturgie. Es ist Thatsache der liturgischen Gesetzgebung, daß bei der Missa cantata nur der lateinische im Missale verkommende Text, ganz, ohne Abkürzung, ohne Versetzung, ohne Verstümmelung und ohne Wiederholung gesungen werden darf. Confr. Benedict XIV. Const. rNos te“. 1749. Vide Amberger II. pag. 258. — „Regolament.“ 1884, Art. 3 der Riten-Congregation. Sonach hat das nationale religiöse Lied nach Anordnung des Diöeesan-Bischofes seinen erlaubten Platz nur bei anderen gotttesdienstlichen Verrichtungen, in denen der Priester nicht ch ora li ter singt. Solche Verrichtungen sind: Stille Hl. Messen, Predigt, Christenlehre, Litanei, Kreuzweg, Brnderschafts-andachten, einige Processione». Unsere Synode sagt dießbezüglich : „In minori bus cultus divini solemui-tatibus et officiis quotidianis summopere optamus, ut cantus popularis, i. e. cantiones sacrae lingua vulgari conditae pia parochorum et ludi magistrorum sollicitudine promoveantur“. (Stat. IX.) Ó* Diese der lateinischen Liturgie vollkommen entsprechende kirchliche Anordnung, daß bei Missa cantata mir lateinisch gesungen werden solle, wurde im Laufe des 18. und 19, Jahrhnndcrtes verrückt: In den größeren Kirchen, wo es die Mittel gestatteten, wurden allmählig theatralische Messen n » b Vespern, in den kleineren Kirchen aber „Aemter" in der nationalen Sprache eingeführt. In der ganzen Diöccse Lavant z. B. gibt es nicht eine Kirche, in der bei der Unzahl von gesungenen Ämtern nur ein einziges Mal im Jahre liturgisch richtig gesungen wurde — die Priesterhaus-Kirche macht eine Ausnahme. — Ten meisten Organisten und Kirchensängern sind nicht einmal die so einfachen und würdigen M e ß - R e s p o n s o r i c n bekannt, sie werden vielmehr überall durch die leeren Cadenzen ersetzt. Anstatt in der ihm von der Kirche weise zugedachtcn Stellung zu verbleiben, opnccirte das nationale Volkslied alle Zweige der liturgischen Ordnung. d) Damit im Zus ammenh ang c steht die gänzliche Unkenntniß des Chorales und des Palcstrina. Es ist geschichtliche Thatsache, daß der Gregorianische Gesang der Vater des polyphonen Kunst- und des einstimmigen Volks-Gesanges ist. So lange das kirchliche Volkslied in diesem genetischen Verbände mit dem Choral- und Palestrina-Stylc gepflegt wurde, z. B. im 15. und IG. Jahrhunderte, so lange war cs kräftig, religiös und ruhig ; die Hl. Weihe sog cs aus dem ewig frischen Choral, die künstliche Orgclbegleitnng entlehnte es der lebendige» Polyphonst. — Sobald es aber mit Beginn der 2. Hälfte des 17. Jahrhnndertes von dieser kirchlichen Verwandtschaft losgcrissen wurde, nahm es alle Eigenschaften des profanen Liedes auf: es wurde verwässert und entnervt, und löste sich im Gefühle und flachen Moralisier» auf. Statt eines objektiven, auf dem christlichen Charakter des Volkes aufge-banten, tiefglänbige», streng sittlichen und heilig mystischen Volksliedes bekamen wir allmählig ein sentimentales und ausgelassenes Organistenlied im Polka- und Walzer-Takte. In unserer Diöcesc findet man kaum zwei Nachbarkirchen mit gleichem Gesänge; ja ein und dasselbe Lied nach Wort und Musik wird in der zweiten Kirche anders vorgetragen. Das Verlassen der in der Kirche nicdcrgclegten und rein bewahrten Tradition führt in der Kunst ebenso gut zum Subjektivismus, wie in der Wissenschaft und im Lebe». ? e) Offen bekennen mich einige Referenten als weitere Ursache des Verfalles die Außerachtlassung der p f l i ch t mä ß i g c n Obsorge über den Kirchengesang von Seite der kirchlichen Organe. Es existirten zwar ganz gute allgemeine (Missale, Tridentinum) und partikuläre (Wiener Prov. Concil. Lav. Syn.) Vorschriften über diesen Gegenstand, aber ausgeführt werden sie nirgends. Vcispielweise habe ja fast keine Kirche irgend ein musikalisches Repertorium. Käme nun ein Wechsel in der Person des Organisten vor, was häufig geschieht, so finde der neue Organist vollkommene tabula rasa vor. Weil er die Lieder des Vorgängers nicht kennt, so muß er seine eigenen producimi ; der vom Vorgänger vielleicht kaum begonnene Volksgesang wird unterbrochen. Nirgends in der Diöcese cxistire eine noch so bescheidene kirchliche Singschnle, trotz der freundlichen Ermahnung der Diöccsan-Synodc. (cap. IX.) So sei der gute Organist ganz ans sich selbst angewiesen: bei seiner geringen geistigen Bildung und < faimi genügenden materiellen Stellung könne er sich keine entsprechenden Werke anschaffcn, er müsse verflachen und verweltlichen. Das slovenische Blatt „Cerkveni Glasbenik“, welcher schon seit 10 Jahren emsig und streng kirchlich diesen Gegenstand behandelt, wäre in unserer Diöcese wenig bekannt und noch weniger geübt. — Die Seelsorger kümmern sich um die Kirchenmusik zu wenig und doch hätte zunächst der Pfarrer das Recht und auch die Pflicht, den Kirchcnchor zu überwachen, das Geeignete anznordnen, Ungehöriges abznstellen u. s. w. (Tballiofer Liturgik I. pag. 537.) f) Die modernen Schul zustande. Die Schale ist gesetzlich von der Kirche getrennt, deßhalb der Einfluß des Priesters auf Bildung und Erziehung der Kinder ein geringer. Der Gesang wird zwar gesetzlich in allen Schulen gelehrt, aber über ein Paar Mcßlicdcr für die wenigen Schnlmcßtagc käme man faimi hinaus. Von einer gcsangtechnischcn und liturgischen Behandlung des Liedes ist keine Rede. 2. Nähere Ursachen: a) Das Organ iste nel end. Richtig geschulte Organisten cxistiren fast nirgends; mehrere können weder selbst singen, noch Anderen einen gehörigen Unterricht im Singen crtheilen, weder harmonisiren, noch refponbireii, auch nicht vom Sinite spielen. Viele begnügen sich mit dem Gebrauche von musikalischen Formeln; wollen aber dabei allein regieren. An der modernen, mehr minder glaubensfeindlichen Geistes-strömnng nehmen manche Organisten Thcil; echt fromme, dcmüthige, ihrem Berufe ergebene Organisten finden wir wenige. Zudem ist ihre materielle Stellung im Allgemeinen keine glänzende; in moralischer Beziehung sind sie sehr vielen Gefahren ansgesetzt. b) D c r Mangel einer kirchlichen Organ ist ens ch ule und eines D i ö c esa n-S ing bn ch es. Im Jahre 1872 wurde eine Organistenschule zwar besprochen, aber nicht ins Leben gerufen. Ohne Organisten kein Kirchengesang: der Nachwuchs unterblieb seit dem Jahre 1870, das wenig Erlernte wurde vielfach vergessen, die besseren Kräfte starben aus. Weil kein ofsicielles Singbuch vorhanden ist, so sammelt und producili Jederman seine Lieber, wie er cs weiß und kann. Um sich beim Volke mehr einznstellen, werden immer neue Sachen aufgeführt; eine Melodie hüpfender als die andere, e) Scheue vor dem öffentlichen Auftreten. Die Sängerinnen, zumal die s. g. priviligirten auf dem Chore, sind meist arme Mädchen; ver- möglichcrc halten cs oft unter ihrer Würde, öffentlich zu singen. Ueberhaupl sei das Kirchensingcn eine mehr untergeordnete Beschäftigung, die dem Einzelnen zu keiner besodcrcn Ehre gereicht. Zu dem Zwecke sei der Organist da. So lautet die Meinung vieler Leute, d) Der Drang des Volkes, welches in der Kirche heilere Weisen verlange. Der Bauer erfahre zu Hanse Ernstes und Trübes genug; in der Kirche wolle er etwas aufleben. Wenn beim Opfcrgange ein 'Marsch gespielt werde, so fielen einige Gulden in den Opferstock, ohne Musik bekomme man wenig. Bei Umgängen und Patrozinienfesten sei ohne erheiternde Musik kaum ausznhaltcn. Der Organist sei überdies häufig an die Leute angewiesen, sei er nur rigoros, so würde er in seinem Einkommen geschädigct. III. Wie wäre diese» Ursachen entgegen nt «tifimi? Nachdem im Jahre 1872 ein ähnlicher Gegenstand bei den Conferenzen besprochen wurde, so verweisen einige Referenten auf die dort vorgcschlagencn Mittel, Andere fassen die Sache selbstständig auf. Hiernach hätten wir indirekte und direkte Mittel. l. Indirekte Mittel. a) Erkenn tu iß der Ursache n deS Verfalles wäre, so wie anderwärts, auch hier der erste Schritt zur Besserung. Weil aber die Ursachen desselben ziemlich allgemein und tief eingewurzelt sind, so ist cs nöthig einerseits vor Entmuthigung, anderseits vor Illusionen zu warnen. Eine radikale und universelle Besserung kann nur von der Kirche selbst gegeben werden, ähnlich wie zur Zeit des Tridenti«»»!. Demungcachtet kann aber doch in den einzelnen Diöcesen Vieles reformirt werden, aber dazu braucht cs Zeit, Ausdauer, Umsicht, Einigkeit, Autorität. b) Stärkung des kirchlichen Bewußtseins im Glauben und Leben. Diesbezüglich sind die Zeiten nach dem Vatikanischen Concil nicht ungünstig: Die profane Wissenschaft sucht doch schon hie und da mit dem positiven Glauben sich zu verständigen; auch die staatliche Gesetzgebung rcflcktirt häufiger ans christliche Prinzipien, das katholische Bewußtsein wacht wieder auf. Es ist Hoffnung vorhanden, daß auch in der Kunst allmählig die römisch-katholischen Grundsätze wenigstens bei Katholiken verstanden und zur Richtschnur genommen werden. c) Studiu in der katholischen Liturgie in ihrer Verbindung mit dem Gesänge, waS eine specisische Aufgabe des katholischen Priesters ist. Neben der theologischen Bildung verfügt bei uns der Priester allein noch über irgend eine Kenntniß des Gregorianischen Gesanges. Wenn mau sich nun in die kirchliche Kunst vertieft und sieht, wie der Choral einen liturgischen Gedanken musikalisch ausdrückt, so hat man hierin ein Muster, wie es in einem ähnlichen Falle auch das Volkslied thun sollte. „Deshalb muß jede Reformation des kirchlichen Gesanges vom Gregorianischen Gesänge ausgehen". Amberger Pastoral II. 258. Es werden daher die Seelsorger daran ermineti, in ihren Pastorallehrbüchcrn de» Abschnitt über Kirchengesang aufmerksam durchziilesen, das vorzügliche Büchlein „Magister choralis“ 'von Haberl dnrchzustndicren und ihre Choralparthien im Missale, Rituale und Breviere würdig zu fingen. d) Wiedereinräumung des d er Kirche von Rechtswegen gebührenden Einflusses ans die Schule. Das Bedürfnis; nach confessioncller Schule wird ohnehin allgemein gefühlt. Den» nur dann, wenn dieser gerechtfertigte Wunsch erfüllt wird, ist ein ersprießliches Zusammenwirken von Priester, Lehrer und Volk zn erwarten. Diese drei Faktoren aber müssen in praxi Zusammenwirken, um günstige Erziele ans kirchlichem Knnstgebicte — wie eben bezüglich deS Kirchengesanges und der Kirchenmusik — zu erreichen; der Priester wegen der geistigen Leitung, der Lehrer wegen seiner technischen Bildung, das Volk, weil ja eben Priester und Lehrer für dasselbe da sind: Ceteris paribus sind noch immer Schullehrer wenn sie kirchlichen Sinn haben, anderen Organisten vorziizichen. 2. Direkte Mittel. Die zahreich angeführten direkten Mittel lassen sich auf drei Titel znrückführcn: Belehrung, Beispiel, Gebot. A. Belehrung: a) Die Conferentisteil sagen, baß die Belehrung durch den Priester auf der Kanzel, (hier freilich so, daß Kirchcngesang und Kirchenmusik nicht das alleinige Thema einer Predigt ausmacheu sollen,) in der Schule, im Privatwege nothwcndig sei. Sie bitten um diesbezügliche instructive Winke Seitens des hochwürdigsten Ordinariates. b) In den Schulen solle diesem Gegenstände eine erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden; in specie aber tu den beiden Diöcesan-Seminarien gemäß Con, Triti. 23, 18. Wenn sich ein Jüngling im Knabenseminare 4 Jahre und in der Theologie 4 Jahre im .Kirchen-gesanac übt, so darf man erwarten, daß er die Grundlage des Kirchengesanges erlernt Hat. Die Gc-sangstjinden in diesen Seminarien mögen für alle Zöglinge obligat, entsprechend vermehrt und von eitlem tüchtigen Lehrer geleitet sein. Im Priesterseminar geschieht dieses bereits seit einigen Jahren. c) Gemäß der Ermahnung unserer Diöccsanshnode (IX) sollen wenigstens an größeren Orten kirchliche Singschnlen errichtet werden: für Kinder an Wochentagen nach der Schulzeit, für Erwachsene au Sonn- und Feiertagen, wie solches auch in den Rachbar-Diöcesen geschieht. Im D c k a n a t s v i s i t a t i o n s b e r i ch t e solle auch darüber Bericht erstattet werden. Bei solchen Singschnlen ist die state Mitwirkung des Priesters unerläßlich; denn die technische Ausbildung ohne gleichzeitige ascetische Unterweisung und Hebung nützt wenig. Daß auch strenge Disciplin gehalten werden muß, damit zwischen den jungen Leuten keine Unzukömmlichkeit vorkommt, braucht nicht besonders erwähnt zu werden. d) Abhaltung von Jnstruktions-Cnrsen für Priester und Organisten. Diese Cur se würden, den Exercitien ähnlich, in der Ferienzeit von Montag Frühe bis Freitag Frühe gehalten, beständen täglich in 6 bis 8 Unterrichtsstunden über alle Fächer der Kirchenmusik, verbunden mit praktischen Hebungen. Sic wären eine Wiederholung und Wiederauffrischung des gelernten Stoffes für absolvirte Organisten und eine praktische Anleitung zum specifischen Kirchenfach für alle Freunde des Kirchengcsanges. Es ist Thatsachc, daß solche Wiederholung^ CuiR mit gutem Erfolge in den verschiedenen Diöcescn je nach den vorhandenen Mitteln auch abgehalten werden. Berühmt war der Curs in Salzburg im Jahre 1886, den der Fürst-Erzbischof an der Spitze mit einer bedeutenden Anzahl von Priestern frequentiti hatte. Auch für unsere Diöcese wäre dieses Mittel gewiß ein erfolgreiches, und ist deßhalb der Wunsch gewiß begründet, daß der Lavanter-Cäcilien-Verein solche Curse ehcbaldigst ins Leben rufe. Die Beschaffung der hiezu erforderlichen Geldmittel wird freilich reif erwogen und besprochen werden müssen. e) Gründung einer kirchlichen Organistenschnlc. Weil ohnehin in Laibach eine kirchliche, gut geleitete Organistenschule besteht, so ist für unsere Diöcese eine eigene Schule gegenwärtig nicht noth-wendig. ES wird aber hieinit diese Anstalt in Laibach wärmstens anempfohlen und der Cäcilienverein wird solche Schüler nach Maßgabe der vorhandenen Geldmittel gerne unterstützen. Als Ersatz der Organistenschule wäre ein eigenes Examen der anzustellenden Organisten vor der Kirchenbehörde in Aussicht zu nehmen. Dieses Examen würde von großem Einflnssc ans die mnsikalische Bildung und kirchliche Haltung der Organisten-Eandidatcn sein. ß Beispiel. a) ES möge Sorge getragen werden, daß irgend wo in der Diöcese ein richtiger und guter Gesang eingeführt werde, damit an diesem Beispiele Andere dnrch's Anhören lernen. Sehr geeignet dazu wären die Stadl- und Markt-Kirchen, weil dort schon jetzt bessere Kräfte vorhanden sind, und weil dorthin das Bolk aus Geschäftsgründen znsammenströmmt. In erster Licnie wäre dies Sache der Domkirche, wo eigens honorirte Lehrkräfte wirken, und von wo die Gesangs- und Musik-Reform ausgehen soll. Dem Choralpersonale in der Domkirche wären speeielle diesbezügliche Weisungen zu erthcilcn. Hiemit in gleicher Linie stünden die Aufführungen des Cäcilieu-Vereines. In den Statuten des Cäcilien-Bcreines für Lavant ist dies vorgesehen, und wird, vorausgesetzt, daß der Verein zu Kräften kommt, auch bereitwilligst geschehen. b) Der Ortspfarrer möge, selbstverständlich nur mit Bewilligung des hochwürdigsten f.-b. Ordinariates, welche Fall für Fall cinznholcn wäre, ans der Kirchcn-Casse successive die nothwcudigstcn Musikalien a »sch affen ; z. B. ein Orgclbuch, die Mcß-Responsorien, Notentafeln, Cecilija u. s. w. Der Cäcilien-Verein wird gerne diesbezüglich einen guten Rath ertheilen. Auch sollen die vorhandenen Lieder gesammelt und im Archive der Kirche anfbcwahrt werden, damit bei einem eventuellen Wechsel der Ankommende Organist die musikalische Tradition der Kirche vorfindet. c) Der Priester soll mich hierin, mit Eifer, freudiger Aufopferung und Ausdauer vorangchcn. Wenn die einfachen Leute an ihrem Seelsorger sehen, daß es ihm und der Kirche mit dem gottesdienstlichen Gesänge Ernst ist, daß er diesem liturgischen Objekte die gleiche Sorgfalt wie allen anderen zuwendct, dann werden mich sie Liebe und Opfer cntgcgenbringen. C. Gebot. Alle Referenten stellen als nothwendige Voraussetzung einer Besserung des Kirchengesanges die einheitliche Leitung durch das f.-b. Ordinariat hin. Diesbezüglich sprechen sie folgende Wünsche, rsp. Bitten, ans: a) Eö soll alles augenscheinlich weltliche Mnsiciren, Orgelspielen und Singen vom Gottesdienste absolut scrngehalten werden. Das Caeremoniale Episcoporum Lib. 1 C. 28 schreibt vor: Nr. 11. „Cavendum autem est, ne sonus organi sit lascivus aut impurus, et ne cum eo proferantur cantus, qui ad officium, quod agitur, non spectent, nedum profani aut ludrici ; uec alia instrumenta musicalia, praeter ipsum organum addantur, nisi praevio consensu Episcopi, cujus est, decorem cultus sacri custodire“. Nr. 12. „Idem quoque cantores et musici observent, ne vocum harmonia, quae ad pietatem augendam ordinata est, aliquid levitatis aut lasciviae praeseferat, ac potius audientium animos a rei divinae contemplatione avocet; sed sit devota, digna et intelligibilis quoad textus verba“. — Achnlich drückt sich das Regolamento von J. 1884, Art. 11 bis 13 ans. b) Jedes kirchliche Lied, das nicht schon nach den allgemeinen Regeln approbirt ist, soll nach Text und Musik dem f.-b. Ordinariate vorgelcgt und erst nach eingeholter Erlaubnis; beim Gottesdienste gesungen werden, so wie mich mir approbirte Gebetsformeln beim öffentlichen Gottesdienste gebraucht werden dürfen. Vide Lav. Synod. IX. Linzer Verordnung vom I. 1887. c) Die häufigen Missae cantatae sollen auf möglichst wenige Fälle beschränkt werden, da während derselben mir der liturgische Gesang gestattet ist. Bei genannten Acmtcrn in der Volkssprache singest 2* zu dürfen, könnte nur der Hl. Stuhl erlauben. Die Responsorien der Hl. Messe sollen von jetzt an nur in den kirchlich vorgcschriebenen Choralmelodicn gesungen werden, und haben die bisher üblichen Cadenze» zu entfallen, was auch in anderen Diöcesen schon geraume Zeit hindurch geübt wird. d) Abfassung eines Diöcesan-Singbuche s. Einige Referenten meine», cS wäre dazu die „Cecilija“ gut, Andere neigen dem „Venec“ ;u, aber mit Noten; wieder Andere schlagen ein neues Singbuch vor nach dem Muster des „Hosanna“ in der Seckancr-Diöcese. Bei der Schlnß-Conferenz wurde beantragt, bis auf Weiteres für slovenische Kirchen die „Ce- cilija“ und für deutsche Kirchen das Gesangbuch der Seckauer Diözese „Hosanna“ einzuführen, llebcrdieß wird Sorge getragen werden, das; zur „Cecilija“ ein praktisches Orgelbnch, ähnlich wie zum „Hosanna“ erscheinen und ans Kosten der Pfarrkirche angeschafft werden wird. In Anbetracht dessen, das; die „Cecilija“ im 8000 Exemplaren in der Diöcese vorhanden ist und die Schlnß-Conferenz sich auch für den Gebrauch derselben entschieden hat, so soll sie als Diöcesan-Sing- und Gebet-Buch gebraucht werden. IV. Welchen Ginssnh hätte der Eäeilien-Verein (die s. g. Cäcilianischen Messen) ans den UoUrsgesang in der Kirche? Dieser Thcil der Frage wurde nur von wenigen Referenten und Conferenze» berührt; die Meisten wissen darauf aus eigener Anschauung keine Antwort zu geben, sondern bezogen sich ans das llrthcil der Diöccsnnsynode. welche die Bestrebungen des Cäcilien-Bereines ohnehin belobte und anempfahl, oder sic wiesen ans die Bercinsstatnten hin, welche § 2, c, den Volksgcsang als einen Theil der Cäcilianischen Ausgabe hinstellcn. — Der Schwerpunkt der Frage liegt in dem Begriffe einer Cäcilianischen Messe. Was ist sic? Wenn der Cäcilien-Verein laut Statuten den Gesainmtkirchengcsang im Geiste der katholischen Kirche pflegt, so ist die Cäc. Messe ein Kirchenlied, welches den Intentionen der Kirche bei der Hl. Messe nach Text und Musik entspricht. Nach den drei bekannten Formen des Kirchengesanges bekommen wir also auch drei Formen Eäcil. Messen. Cäcil. Messen im Gregorianischen Choral — im Fignralsthle — und im nationalen Liede. Nachdem nun die Cäc. Vereine überall ihr Hauptgewicht auf Beobachtung der kirchlichen Vorschriften und sehr guten Vortrag legen, so werden sie jede dieser drei Formen genau nach den Vorschriften des Ritus und der Kunst vortragcn. In specie : wird die Choral m c s s c einfach, ernst, fließend und klar mit Verständnis; der Kirchentonarten vorgetragen. Die Messe in P ale strina- Style älterer oder neuerer Provenienz verlangt große technische Ausbildung, vollendeten Vortrag, liturgisches Verständnis; und religiöse Begeisterung; sie ist der Höhepunkt der kirchlichen Musik und wird Cäc.-Messc per eminentiam genannt. Eine Messe schließlich als Volksgcsang entspricht dem einfachen gläubigen Sinne des katholischen Volkes, sie ist schlicht und demüthig, aber gläubig und fest wie das Volk. Sie macht keinen Anspruch ans hohen Knnstwcrth, weder im Texte noch in der Musik, noch im Vortrage, aber ans Schritt und Tritt zeigt sie ihre tiefe Religiösität. Daraus folgern nun die Referenten, daß der Einfluß des Cäcil.-Vereines ans den Volksgcsang nur ein günstiger sein werde; denn: a) Der Cäcilien-Verein pflegt selbst den Volksgesang in der besten und aufopferndsten Weise — wie seine Statute» und seine Singschnle es beweisen. b) Alle Cäcilien-Vereinc bilden geschulte Sänger heran, durch welche erst der geistige Eindruck des Liedes erzielt wird; das Gleiche wird auch bei uns bezweckt. c) Der Cäcilien-Verein veredelt den Kunstgeschmack, weil er statutenmäßig mir edle Lieder vortragt, schlechte aber schweigend übergeht. •d) Auch jetzt schon werden zuweilen in unseren Stadt-, Markt- und Dorfkirchen lateinische Messen und Motetten mit Pauken und Trompeten, Solis und Trios ». s. w. anfgeführt, wie bereits Papst Benedikt XIV. ftagt,* „Silentio praetereundum non est, rem maxime indecoram esse et minime ferendam, quibusnam anni diebus sumptuosas personantesque symphonias musicosque cantus in sacris templis personari, quae minime conveniunt sacris mysteriis.“ Wenn solche Stücke den sl ovc nischen Kirchcngcsaiige nicht verdrängt haben, kann man wohl auch mit voller Beruhigung der Zeit entgegensehen, in welcher der Cäcilien-Berein ein- oder zweimal im Jahre irgend wo in der Diöcese ein liturgisches Amt vortragen sollte. e) „Denique diximus, neminem esse, qui theatrales cantus in ecclesiis non detestetur, et qui diversitatem aliquam non requirat inter sacros Ecclesiae et profanos scaenarum concentus“. (P. Benedict XIV.) — Dieser nothwcndige speeifische Unterschied zwischen einem profanen und religiösen Liede kann nur durch lange und beharrliche Pflege des Kirchenliedes erkannt und gewürdigct werden. Weil nun Letzteres der Cäcilien-Berein ex professo anstrebt, so mich sein Einstich auf unser Kirchenlied günstig sei». f) Aber alle diese Vortheile sind zunächst rein in der Theorie, und werden so lange problematisch bleiben, bis cs dem Eäcilien-Vereine gelungen sein wird, seine Ideen in praxi zu reatisire», und wenigstens in einer Kirche der Diöcese regelmäßig kirchlich richtige Lieder vorzutragen. V. Ist die Einführung de» Cüritten-Uereines miinscheusnierlh? Ans den bisherigen Erörterungen ist der Schluß von selbst gegeben, daß der Cäcilien-Berein wünschenswerth sei. Gegen den Verein hat sich Niemand ausgesprochen, die edlen Bestrebungen desselben anerkennen alle Referenten, einige derselben sprechen sich mit großer Wänne für dessen Roth-w endig keil ans ; andere wieder bitten um Gelegenheit, über dieses hochwichtige, zeitgemäße Thema auf den Conferenze» noch öfter bcrathschlagcn zu dürfen. Einige Conferenze» traten in corpore dem Vereine bei, andere wieder beschlossen, ihn tatsächlich zu unterstützen. Wieder Andere sehen in dem Vereine ein wirksames Mittel gegen die zunehmende Verrohung der Jugend, gegen die Entfremdung der gebildeten Familien von dem kirchlichen Leben, gegen den praktischen Unglauben, und sagen, die Thätigkeit des Vereines wäre ein wahres Missionswerk, besonders in den Städten und Märkten. Der Cäcilien-Berein, so drükt sich ein Referent ans, bedeute einen Schritt vorwärts auf der Bahn der geistigen Cultnr. Hientit wäre die Sache nach allen Seiten besprochen. Die meisten Conferenze» aber warfen noch einen Blick in die Zukunft und stellten sich die Frage: Was wird der Verein bei uns in praxi erreichen? Hierauf erfolgte nach den Conferenz-Protokollen die Antwort in dreifacher Richtung: 1. So lange nicht bessere Organistenkräfte vorhanden sind, kann der Verein wenig erreichen. Ist ganz richtig; hiebei wurde aber übersehen, daß die Vereinsstatnten in der Pflege des Gesanges und Orgelspieles nach kirchlichen Grundsätzen, implicite auch die Aus- und Fortbildung der Organisten enthalten. 2. Am Lande stehen dcm Vereine so viele und große Hindernisse entgegen, daß dort vorläufig jede Mühe umsonst wäre. In Städten und Märkten aber, wo schon musikalische Kräfte vorhanden sind, da hätte er ein großes Feld. Diese Ansicht ist am Stärksten vertreten; trotzdem liegt ihr aber ein großer Jrrthum zu Grunde, die Meinung nämlich, als ob die Reform des Kirchengesanges in erster Linie eine m n s i k a l i s ch e Frage wäre. Es ist ganz richtig, daß in Städten bessere musikalischen Kräfte vorhanden sind, als am flachen Lande; daraus müßte man folgern, daß auch in Städten der beste und richtigste Kirchengesang cnttivirt werde — was nicht der Thatsache entspricht. Sondern der Kirchengesang ist eine religiöse Frage, und er wird dort am ehesten und leichtesten gebessert werden können, wo es noch positiven Glauben gibt; und anderseits wird die Reform dort auf größere Hindernisse stoffen, wo das religiöse Leben erschlaffen ist. 3. Dem Vereine stehen zwar überall, so wie jeder guten Sache, große Hindernisse entgegen, aber unter dem göttlichen Beistände wird sich bei vereinter Thätigkeit allutählig auch Überall etwas erreichen lassen. Alle Priester dürfen zu ihrem f.-b. Ordinariate das Vertrauen haben, daß es mit Würdigung der auf den Pastoral-Eonfercnz-Stationcn über diesen Gegenstand ausgesprochenen begründeten Wünsche und Vorschläge das Ersprießlichste veranlassen werde. IS. Fus den einzelnen Ennserenz-Stationen gestellte Fragen und Anträge. 1. Naj bi prečestiti kn.-šk. ordinarijat ukaz, vslcd kterega se ima prošnjam za vspregled oklicev prilagati vselej dokaznica, da sc je od strani politične dotična dispenza že podelila, prestrogo ne izverševal, ker skušnja spričuje, da dotičnim zahtevam v časih res ni mogoče zadostovati pravočasno. Brez- sile in prepogosto naj se ne prosi za spregled oklicev. Ukaz dne 25. novembra 1886, št. 9292 se ne bode izvrševal prestrogo. 2. Šolska oblast snuje šole pri podružnicah in drugih od farne cerkve oddaljenih krajih, in za vse to nič ne upraša cerkveno oblast, oziroma dotično duhovščino, kteri se s tgkimi šolami nalaga le težavno breme. Bi le preč. kn.-škotijstvo zamoglo o tej zadevi kaj posredovati ali pomagati ? Pri sedanjih razmerah med cerkvijo in šolo se o tej zadevi ne more veliko pomagati, ker postava tako dopušča. Kar pa je mogoče, se itak zgodi. 3. Konferencja Novocerkovška prosi, naj bi se, po izgledu o svojem času v Celovcu in sedaj tudi v Ljubljani, — bogoslovcem, kot bodočim ne samo duhovnikom, temveč tudi kot učiteljem v raznih drugih strokah, pomočnikom in svetovalcem izročenega jim ljudstva — omogočilo obiskovati gospodarstvena predavanja na sadjarsko-vinarskem učilišču pri Mariboru. Tudi ordinarijat pripozna, da bi bilo koristno za blagoslovce, ako bi se vadili o gospodarstvenik vedah. Da bi pa obiskovali imenovano učilišče, temu ordinarijat ne pritrdi iz raznih razlogov. Dalo se bode drugače pomagati. 4. Wie steht es mit der Fastendispens in den Gasthäusern?. Die Gäste dürfen Fleisch genießen; ist der Fleischgenuß auch den Hauslenten erlaubt? Die Fastcndispcns gilt nur für die Gäste; für die Hausleute soll, wenn sich die Nothwendigkeit zeigt, beim Ordinarius speciell darum gebeten werden. 5. Die Majorität der Conferenzmitglieder in Tüffer ist dafür, daß die jährlichen Ge-bahrnngsausweise des Priestervereines wieder in der ehemals üblichen Form erscheinen sollen, d. i. mit Nahrnhaftniachung der Namen imb Beträge der Betheiligten. Diese Angelegenheit entscheidet die Generalversammlung des Priestervercines. 6. Mehrere Conferenze» : Drachenburg, Kötsch, Pettau, St. Georgen a. d. Stainz, Windisch Feistriz, bitten das hochwürdigste f.-b. Ordinariat um behördlichen Schlitz der Priester-schnft gegenüber den ungerechtfertigten Angriffen einiger liberalen Zeitungen. Bei Angriffen auf die Religion, die kirchlichen Körperschaften, und ans den Pricsterstand wird das Ordinariat wenig helfen können, wenn nicht das Straf- und Preßgesetz schätzt, was aber Sache des k. k. Staatsanwaltes ist. — Bei ungerechtfertigten Ausfällen auf die einzelnen Priester ist jeder solche Fall unter genauer Angabe der Umstände dem Ordinariate einzuberichten, um die Angegriffenen nach T h n n-lichkeit in Schutz nehmen, oder ihnen andeuten zu können, was sie selbst gesetzlich zu thun vermögen. 7. Prosi se dovoljenje, polajšati postno zapoved ob kvaternili sabotali, in da bi se smelo meso jesti pri večerji v 40danskem postu. Iz Rima se je na prošnjo odgovorilo : „Non expedit“. 8. Mestni kaplan v Gradcu dr. Oberer je zdal nemško razlago srednjega katekizma; prosi se, da bi se knjiga prevedla na slovensko. Izvrstna knjiga se s tem vsim gospodom kateketom priporoča ; pa ordinarijat ne more prevzeti skrbi, da bi se prevedla na slovensko, kar tudi menda ni treba. 9. Naj se še enkrat preudari, bi se le ne mogla ustanoviti lastna zavarovalnica zoper ogenj za eno ali za več škofij skupaj ? Preudarjalo se je že v tej važni zadevi leta 1864, 1869, 1870. Kakor tisti čas, se tudi zdaj ne da lebko izpeljati. 10. Župniki pošiljajo c. kr. okrajnim sodnijam uradne podatke iz matičnih mrtvaških knjig : pa tudi notarji terjajo vrli tega naznanila o starosti otrok, ali še starši umrlih otrok živijo ? Se-li mora tem zahtevam notarjev zadostovati ? C. kr. notarji izprosijo si naj pri c. kr. sodniji dotične podatke, kamor jih župniki pošiljajo uradno. 11. Duhovnikom, ki izostanejo brez tehtnega uzroka od dekanijske konferencije, naj sc naloži kazen 3 gl d. za blagor dekanijske knjižnice. Kdor se opravičiti ne more, se tudi odkupiti ne sme od konferencije. Ponavlja se pa 1. točka pastir, lista dne 20. svečana 1884: „In quolibet districtu decanali congregat Dominus Decanus die ab ipso antea statuendo omnes sacerdos sine ulla exceptione in decanatu occupatos, imprimis in cura animarum constitutos, ad conferentias s. d pastorales“. Ergo sub obedientia canonica tenentur sacerdotes non juste excusati con-ferentiis pastoralibus interesse. 12. Ali so župniki z 700 gld. kongrue obvezani meševati „pro populo“ ob odpravljenih praznikih ? Dosihmal še za našo škofijo velja določilo iz Rima dne 7. julija 1862, da smejo škof tiste gospode župnike, kterih čisti dohodek ne presega 200 škudov t. j. 600 gld. av. v., dolžnosti odvezati. 13. Sliši se, da se pripravlja v naši škofiji novi slovenski katekizem. Bi le ne bilo dobro, da bi se o tem predmetu sporazumele vse slovenske škofije, ter se potem izdal katekizem, ki bi imel veljavo za vse slov. škofije? Kedar se bode katekizem novi pripravil, se bode oskrbel ob enem slovenski in nemški. Pa kar se je vsa leta sem na to važno uprašanje odgovarjalo pri konferencijah, to velja tudi letos. 14. Katekizem iz c. kr. šolske zaloge je slab glede jezika in pomanjkljiv glede vsebine. Preč. kn-šk. ordinarij at naj bi blagovolil poskrbeti, da bi se pred novim natiskom jezik toliko zboljšal, da bode primeren obliki drugih sedanjih šolskih knjig. C. kr. ministerstvo za nauk in bogočastje obljubilo je z odlokom dne 7. julija 1887, štev. 13074, da se bode pri novem natisku ozir jemal na popravilo, kakoršnje se je poslalo od todi, kar se bode menda drugo leto uresničilo. 15. Ker po napačnem načinu nekterih župnikov glede blagoslovljenja krstne vode, — primešajo namreč le nekoliko od v krstnem kamenu blagoslovljene vode k drugi v kadi v veliko večji množini se nahajajoči — voda v kadi ne postane blagoslovljena, temveč še ona v manjši meri prilita svoj blagoslov zgubi, in ljudstvo ravno to vodo visoko časti in domu nosi ; prosi se, naj preč. kn.-šk. ordinarijat župnike opozoriti blagovoli, da na pravi način blagoslovljajo vodo. Ako res kteri gospodi na omenjeni način skušajo blagosloviti vodo, naj to za vselej opustijo, ter se ravnajo po obredniku in Missalu. „Si aqua benedicta ex fonte hausta in majorem aquae non benedictae quantitatem effundatur ... omnis aqua suam perdit benedibtionem“. (Herdt, Sacrae lit. Praxis. Ed. V. Tom. III. part. 5. Nr. 55.) 16. Glede važnosti prošnje, stavljene v zaklepnem zapisniku 1. 1885 B, 3. o sreč-kanju ali premikanju skrivnosti v bratovščini živega rožnega venca, izrekujejo konferentisti (Ptujski) vsled tamkaj postavljenega odgovora prošnjo po izjavi določbe dane iz Rima, ali se tudi v naši škofiji sme pri premikanju od skrivnosti do skrivnosti ostati, ali pa se mora postavno sreč k an j e skrivnosti vpeljati, da se udje vdeležijo odpustkov ? Iz Rima došel je na prošnjo odgovor, da se ima vpeljati postavno srečkanje skrivnosti, ako se udje hočejo udeležiti odpustkov. Prošnja se je vnovič v Rim poslala, pa še ni odgovora. Ordinarijat pa priporoča s tem bratovščino sv. rožnega venca, kjer udom ni treba drugega, kakor enkrat v tednu vse tri dele sv. rož n. venca moliti; odpustkov se pa več zadobi, kakor pri bratovščini živega rožnega venca. 17. Glede na to, da ima v sosednjih škofijah vsaka farna cerkev aitar priviligiran, prosi se, da bi preč. kn.-šk. ordinarijat tudi za našo škofijo tako povlastico — privilegium — pridobil. Papež Klemen XIII. podelili so dne 19. maja 1759 vsem farnim cerkvam po jeden priviligiran oltar, kterega naj določijo škof; pa ne in perpetuum, temveč samo za 7 let. Po preteklih 7. letih imajo škof za vse fare svoje škofije prositi papeža podaljšanja oltaijeve povlastice za nadaljnih 7 let. Tudi za to povlastico se je prosilo v Rimu, pa še ni se rešila prošnja. 18. Nach den Rubriken des Missale ist an den Festen des Hl. Johannes Nep. und des Hl. Johannes Bapt. in der Hl. Messe Credo nicht zu nehmen, während das Directorium Lavant, es vorschreibt. Wornach hat sich der celebrirende Priester zu richten? Besteht für unsere Discese bezüglich dieser zwei Feste eine Ausnahme? Der Hl. Johannes Nep. hat in der Lavanter-Diöcese von jeher, wie die ältesten Directorien beweisen, so wie auch in dein durch das Decretum 8. R. C. ddto. 10. Sept. 1859 approbirten Proprium Lavantinum das Credo. Beim Hl. Johannes Bapt. läßt sich dieses nicht Nachweise», sondern das Credo in der Messe dieses Festes und in der Octave erscheint erst seit die Kathedrale der Lavanter-Diöcese die Stadtpfarrkirche des Hl. Johannes in Marburg geworden ist. Der celebrirende Priester hat sich immer nach dein Directorium zn richten, ansier in Fällen, wo dessen Angaben offenbar mtb ganz sicher den Rubriken und anderweitigen 'kirchl. Bestimmungen widersprechen. Blosse Zweifel, ob sich nicht ein Jrrthum eingeschlichen habe, berechtigen nicht, die Vorschriften des Directoriums zu umgehen. (S. R. C. 27. August 1836.) .*» 19. Sind unter den Ungarischen und Kroatischen Angehörigen, welche in der diesseitigen Reichshälfte ohne Bewilligung der jenseitigen Behörden nicht heiraten dürfen, auch Frauen zu verstehen, nachdem die Frau bezüglich des Heimatsrechtes in Steiermark dem Manne folgt? Ans Anlaß einer speciellen Anfrage hat das k. k. Minist, f. C. und 11. mit Erlaß vorn 22. April 1882, Z. 6180, an die k. k. Statthalterei in Triest eröffnet, „daß ungarische Staatsbürger, welche sich in der diesseitigen Rcichshälfte verehelichen wollen, das mit den Minisierial-Erlässen vorn 28. November 1878, Z. 18104, und 22. Dez. 1880, Z. 19878, vorgcschriebene Ehefähigkeits-Ccrtificat des königl. ung. Ministeriums f. C. und U. ohne Unterschied d e s Geschlechtes und Lebensalters den um die Vornahme des Aufgebotes, beziehungsweise der Trauung angegangenen Funktionären vorznlegen haben". (Linz. Quartalschrift 1882, S. 1027.) 20. Nachdem sich verschiedene Gewohnheiten betreffs Lesung des Hl. Evangeliums und der Epistel vorfinden, wird ein Hochwürdigstes f.-b. Ordinariat ersucht, auf geeignetem Wege 3 bekannt geben zu wollen, ob es Pflicht des Predigers sei, an Sonn- und Feiertagen dein Volke mit dem Evangelium auch die Epistel vorzulesen? In der Regel soll der Prediger an Sonn- und Feiertagen den Gläubigen mit dein Evangelium auch die Epistel vorlcsen, aber nach der Anordnung der Kirche auch öfter erkläre». Vorlesung und Erklärung war seit der Zeit der Apostel selbst eine Funktion, die in der innigste» Verbindung mit der Meßliturgie stand. Schon in den Briefen des Hl. Apostels Paulus (Coloss. 4, 16 — I. Thess. 5, 27) wir angedeutet, daß bei den gottesdienstlichen Zusammenkünften der ersten Christen die Hl. Schriften vorgelesen wurden. Eine sichere Nachricht von dem Vorlesen der Hl. Schriften bei den gottesdienstliche» Versammlungen der Christen gibt nns Justinus der Märtyrer (Apoi. I. cap. 67), dasselbe bezeugen Tcr-tullian (de anima cap. 9) und Origenes (contra Cela. 3. 45 und 50). Auch die Art und Weise, wie dieses ursprünglich geschehen, ist bekannt. Die einzelnen Stücke des neuen Testamentes wurden pämlich in fortlaufenden größeren Abschnitten ganz vorgelesen, und zwar sowohl aus den Evangelien, als auch aus der Apostelgeschichte und den apostolischen Briefen, seltener aus der Apokalypse und aus den alttestamcnllichcn Schriften. Diese Lehrstücke — Perikopeu — schlossen sich gewöhnlich dem Kirchenjahre an. — Die Anordnung unseres gegenwärtigen Perikopensystems wird mit ziemlicher Sicherheit dem Hl. Hieronymus zugeschrieben. Die Evangelien- und Epistolar-Perikopen für Sonn- und Festtage, ergänzt durch die Perikopen für die Ferien und Heiligenfcste, festbestimmt seit Urban VIII. (1634), bilden durch ihre Beziehung und Ver- bindung mit dem Kirchenjahre ein ziemlich vollständiges Ganze, so daß sie die bedeutendsten Thatsachen unserer Heilsgeschichtc enthalten. Der Anleitung der Kirche zufolge soll aber der kaihol. Prediger vor Allem das Kirchenjahr betrachten, und bei der Auswahl des homiletischen Stoffes soll er als erste Norm die Hl. Zeiten »ud Feste, den Geist und die Perikopen der Kirche auffasse». Wenn nun die Erklärung der Perikopen die Kirche an- ordnet, was ist natürlicher, als daß sie früher vorgelesen werden sollen. (Conf. Con. Trid. sess 22. c. 8.) Hiemit wird das Resultat der diesjährigen Pastoral-Eonfereuzeu, an welchen sich an 22 Dekanat-Stationen — im Dekanate Eilli und Sauritsch wurde die Coufcrenz nicht abgchaltcn — 265 Priester betheiliget haben, zusammengefaßt, der hochwürdigen Diöccsangeistlichkeit zur Darnachachtung mitgetheilt und das Conferenz-Protokoll geschlossen. A. A. Lavanter Ordinaria! in Marburg am 6. Dezember 1887. 1 a Hob M a ximili a n. Fürstbischof. Druck der St Lqrillu«.Buchdruckerei, Marburg.