AM t s -M7"U N l a t t. ^5.^2. Dienstag 2en 10. Juli 1838. SsNbcrnial - Verlautbarungen. Z. 93i. (2) Nr. ^°/>5„ Circulars desk. f. illyrischen Guberniums. —- Ueber die bare Auszahlung der am l. Juni 1853 in dcr Ser«e 19 verlosten fünfoercent,-gen Banco-Obligationen. — In Folge her, abgelängten hohen Hofkammer - Prasidial-Schreldcns 6äu. 2. l. M., Zahl Zc.?)/^- ^', wird mit Beziehung auf die hierortige surrende vom i^. November 1829, Zahl 256/»2 , Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: §. 1. Die am l. Iunius dieses Jahres in ber Gene iy verlostenfünfpercmtlgen Ban« co-Obligat,oncn, Nummer 1/^72 bis ein» schließig Nummer i5äoo/ werden <^n die Glau-blgev im Nennwcrthe des Capitals bar in Eon, venl,ons st>ellung betreffend. — Es ist bereits in der, unterm 8. Hornung z835 an alle Fa» brlks,, Manllfaclurs- und Gcwe^-bs « Unternehmer der Oestcrre>ch wenn ihr Hierseyn dic Dauer .von lo Jahren noch nicht erreicht bat, durch eine freie, jedoch besteuerte Beschäftigung sich untcr Beobachtung der gesetzlichen Vor» schriftcn hier ihr Brod erwerben, so lange sic sich in der Erfüllung ihrer übernommenen Ver« pftichtungen befinden. — Zu dieser Maffc werden auch die Gesellen qcrcchnet, wenn scldc hier wirklich ln Arbeit stchen, wie auch die wirklich dienenden Dicnstbothcn männlichen und weiblichen Geschlechts, endlich diejenigen, die sich den Unterhalt als Taglöhner verdienen/ wcnn sie mit Pässen und dcm Consensc- bes hiesigen Magistrats versehen sind. — Hmge-gen haben zugereist« Gesellen, welche hier noch 427 in keiner Arbeit stehen, sowie auch auswärtige dienfilose Personen, mögsn sie mit oder ohne Passen vorkommen, die Gebühr von 2o kr. C. M. für den Tag zu entrichten, und es wird im Falle ihrer Zahlungsunfähigkeit dieser Betrag für solche in Anspruch genommen werden. — Wenn die Zahlung für-erkrankte Gesellen oder Lehrlinge von Sme der Meister und Lehr-Herren, dann für Dimstbothen von Scite der Dienstherren nur für die Dauer von 14 Tagen geleistet wird; so wird für die längere Dauer Wr Krankheit auch nur eine Verpftegsgebühr von taglich ,5 kr. in Vorschrelbung gebracht werden. — Dieß wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laibach am Ii. Mai 1833. Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gub«rnial» Secretär. Z. giä. (3) »ä Nr. 16095. ^r. 208. St. G. V. E. Kund m a cd u n g der «d zuhalten den Versteigerung «lnes im Rcntbezirse P « renz 0 gelegenen Rellgionsfonds- Grundstü-ctes. — In Folge hoher Hoffammer-Präsi« djal - Velordnunq vom 7. December i33-2, T^r. 655/ I'. !>., wird am ,. August ,333 bu dem k. f. Rentamte Parenzo, Istrianer Kreises, wahrend den gewöhnlichen Amtssnin-den zum Versaufe im Wege der össenlllchen Versteigerung dcs zum aufgehobenen FranziS-fanerklosser zu Parenzo gehörigen, im obigen Rentbczirke gelegenen, im Flächeninhalte «on 2 Joch l2o3 Quadrat, Klafter betragenden ^anl.«. Il.0880 benannten Grundstückes, ge, schätzt auf 73 st. 28 kr., geschritten werden. -^ Dnse Realität wird> so wie sie der obge« nannte 5ond besitzt und genießt/oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre, !,m den au^gemlttelten Ftscalprcls von 73 ft. 28 kr. ausgcbothen, und dem Melfib,elhcnden mil Vordch^lt der Genehmigung des Prasid,ums dlr^ hohen k. k. allgemeinen Hofkammcr über-lasscn werden. — Da sich in der Mitte dieser Rcelltät eine dem NalNo l)^nc?1un c^in. IVIarco gthörlge Rume oder Mauerwerk elnce ^„vurio besingt, so ^ird ausdrücklich stipulus, daß es dle Dache des Käufers seyn werde, dl,e allfall«, ßen Ansprüche Oanc?1t>n5 wider Abbrechung obcr Belassulig des Mauerwerkes sowohl, als wegen des demselben etwa gebührenden Kosten, er'atzes auf seme ergene Kosten und Gefahr Mlt dem ^i-.ia Qgnclun c^ii. i>1l»l-<20 auszu-lragcn, und daß d^r Käufer für alle Ansprü, che, welche gedachter NaUio Oanelon dicßs'allk. an den Rellgionsfond stcllen dülfie, diesem Fönde Gewähr und vollkommene Schadlos-Haltung zu lctfien habe. — N'emand w,rd zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten The»! des Flscalprels^s entweder ln barer Conventions» Münze, oder in öffentlichen verzinslichen Btaatsvavieren, nach ih« rem zur Zc»t des Erlages bekannten cursmaßi» gen Werthe bli der Vcrsieigcruligs^ommis: sion erl,gt, oder cme auf diesen Betrag lau» tende, vorlausig von der erwähnten Commission geprüfte, und ges lzl'ch zureichend befundene Slcherstellurigsurkunde beibringt. — Die cr-lcgt« Eaution wird jedem Llcltanten, mtt V>uk-na^>me jencr dcS Meissdicthers, nach bics!d!a>» ter Versteigerung zurückgestellt, jene des M >ss« blethers dagegen wmd als velfallen angesehen werden, wenn er sich zur Errichtung des dl?ß-fälligen Eontractes nicht herbeilassen wollte, ohne daß er deßhalb von den Verbindlichkeiten nach dem kicitationsacte befreit würde, vdcr wenn er die zu bezahlende erste Rate des ge? machten Anbothes in der festgesetzten Int nicht berichtigen würde; bei pftlchtmaßigcr Erfüllung dieser Obliegenheiten aber w,rd ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillmgshalfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für ee,laßr. — Für den Foll, daß der Erstchcn der Rcalitat contractsbrüchig, und leyterc einem Wlederverk-aufe, dessen Anordnung au^ 423 Gefahr und Unkosten des srflehers dann sich ausdrücklich vorbehalten wlrd/ ausgesetzt werden sollte, w,rd es von dem Ermessen der s.f. Staatsgüter-Veräußerungs-Prouinzial?Eom-nnfflon abhängen, nicht nur dle Summe zu bcN'.mmen, welche bei der neuen Fclldiethung für den Ausrufsprels gelten solle, sondern auch den Nel'cüatwnsact entweder unmittelbar zu genehmigen, oder aber denselben dem hohcn H^f^imm-r-Präsidium vorzulegen. — Weder aus dcr Bestimmung des Ausrufsprei-ses, noch aus der Beschaffenheit der Genehm«, gung des klcttaclonsactes kann der contracts-brüchig gewordene Käufer irgend eineslnwen» dung gegcn d«e Gültigkeit uno rechtlichen Fol» gen der Nelicttatlon hevlnten. — Nach or< deutlich vor sich gegangener Versteigerung und rücksichtlich nach bereits geschlossener Llcitalion werden weitere Anböthe nicht mehr angenom» wen, sondern zurückgewiesen werden, worauf die Licitatlonslust>gen insbesondere aufmers» sam gemacht werden. — Dle übrigen Verkauss^ bedmgmsse, der Werthanschlag und dle nähere Beschreibung der zu veräußernden Realität tonnen von den Kauflustigen be» dem k. k. Rent» omte Parent eingesehen werben. — Von der k. k. Staatsgüter, Veraußerungs-Provinjlal' Commission. — Tnest am i. Juni iL36. Franz vonBlumfcld, k. k. Guberniali und Präsidial, Sccretar. Z. 916. (3) aä Nr. 1^937. Nr. 17925. Kundmachung, die Vesetzung e»ner Amtsschreibers, stelle beider k. k. Eameval - und Ere, ditkcassa betreffend. — Beider k. k. sa-» Mlrals und Crcditscassa zu Salzburg ist dle in Erledigung gekommene erste Amlsschre'.bers» flelle, mtt e,nem jährlichen Gch^lte von 35a fl. E. M., odcr für den Fall der Gradual, Vor-rückung die hiedurch "ssen werdend? zweite, mit einem jährlichen Gehalte von Zoo st. ^. M. verbundene Nmtsschrelhersstclle zu bescyen. ^-Dlkiemaen, welche sich um die eine oder andere dlesir Stcüen zu bewerben WlllenS sind, haben ihre AiUlche mlt bestimmter Bezeichnung derjenigen, um welche entweder ausschließlich oder alternative eingeschritten wird, und zwar, wcnn si? bereits in landesfürsttlwcn Diensten fiehcn, durch ihle vorgesetzten Behörden bis zum 2/>. Juli d. I. be» der k< k. odder ennsi-schen Landeercgierung dahicr einzureichen. — D,e Eompetenten haben sich über ihre Mora« tität, über dle Zinücklegung des 20. iebens« zahrc^, über die Fahlgke.lt, zuselnlr Zlit beial« lenfalls eintretender Vorrückunss in eine Mlt Eautionsleistung verbundene sassabedienstung, die Caution leisten zu können, und über ihre bisherige Verwendung in Staats, oder Pri-vatdiensten durch genügende, in Originale oder in beglaubigter Abscbnft bclzuhrlng?nde Htuz-lilsse auszuweisen. — Insbesondere habcn die» jenlgen Bittsteller, welcbe n,cht berctts bei einer landesfürstlichen Cassa angestellt sind, die erforderlichen Nachweisungen über d«c Zurüc5-legung d^r philosophischen, oder wenigl'lcns dcr Humamtäts, Gtudien, so wie übcr die Erlernung der Gtaatsrechnungswissenschaft oder wenigstens über die Erwerbung der nothwendig« sten Nechnungskenntmffe in einer Neal'Nc«-demie oder letzten Normalclasse beizubringen, und nach Vorschrift der hohen Hofkammer, Decretc vom iZ. und 17. September lttly, z. 3. 37Z/,ä und 52698, entweder sich aus;u-weisen, daß sie d»e vorgeschriebene Cassa« Prü« fung binnen dcm Verlaufe eines Jahres zu» rückgercchnet (und nicht vor längerer Hett) mlt Erfolg bestanden haben, oder sich dieser Prüfung zum Behufe der gegenwärtigen Diens flesbewcrbung unverzüglich zu unterziehen, und daß es geschehen, durch em Zeugniß des Amtes, bei welchem dicselde abgelegt wurde, darzuthun. — Gesuche, in welchen sich ;ur nachträzllchcn Ablegung der gedachten Prä-fung bereit erklärt roird, können nicht berück, fichtlgt werden. — Non der k. k. ob der enn-sischen Landesregierung, Linz am 12. Juni ,838.____________________ Nrsisämtliche Verlautbarungen. Z. 958. (2) Nr. 6,33. Kundmachung. In Folge hohen Gubernial»Decrets V3in i5> v. M., Z. 1Z943, werden die während der heurigen Schulferlen im kaibacher Priester,-haule vorzunehmenden Bauconscrvationsa'rbei-ten, wilche auf den Gesammtbetrag von 406 ss. ^7 kr. veranschlagt sind, am »9. l. M, mn die :o. Vovmittagsstunde bei diesem Krcisanne zur öffentlichen Absteige rung gebracht wttdeN. — Die Uebernahmslustigcn werden mit dem Beisatze hiezu eingeladen, daß diesc Bauconscr-vations - Herstellungen Maurer-, Zimmer-manns-, Tischler-, Schlosser-, Schmid«, Klampfer,, Glaser-, Hafner», Anstreicher » und Zim-mermahlcv-Arbeiten und Materialien in sich begreifen, und die Llcitationsbedltignisse auch vorläufig bci diesem Krcisamte eingesehen wer« den können. -^ K. K. Krelsamt Laibach am 2. Juli iääö.