^ ^! H « .» ^^' ^-» «849. Amtsblatt zur Lllibllcher Zeitung. Donnerstag den 30. August. Gubernial-Verlautbarungen. Z. 1553. (2) C i r c u l a r e der für Laibach bestellten Sanitäts-Commission. — Das geqen die Brechruhr einzuhaltende Verfahren belresscnd. — Die epidemische Brechruhr, welche bereits im I. I836 den Zug durch Kr^in genommen, ist auf ihrem erneuerten Wcltqange bis in die unmittelbare Gränze dieses Landcs gerückt und hat dieselbe zu überschreiten begonnen. — Der tropische Ursprung der Krankheit berechtiget zu der Hoffnung, daß die Macht und Ausdehnung der Epidemics dem Maße beschränkt seyn werde, als die Iayreszeit vorrückt. — Die Behörden haben alle Anstalten getroffen, welche in ihrer Gewalt liegen, um die öffentliche Gesundheit zu wahren. Insoferne jedoch jeder Einzelne durch eigencs Zuthu-, die Krankheit hintanhalten oder sich zuziehen kann, werden folgende Rathschläge zur allgemeinenKenntoiß gebracht und zur genauen Befolgung anempfohlen. — Nachdem einer Krankheit vorzubeugen besser ist, als dieselbe heilen, so ist vor Allem eine o'ic dcrselbcn und das wahre Maß zu berücksichtigen. - So »vie schlechte Nahrungsmittel schon i>, geringer Mcnge nachtheilig werden, so werden selbst gute durch das Uebermaß >chädlich. In der Auswahl der Nahrungsmittel muß auch der Gewohnheit Nechmmg getragen werden. Es ist ein großer Fehler, von der Hergedrachten diätetischen Ordnung plötzlich abzugehen. So unvorsichtig es wäre, durch übermäßiges Essen von Obst den Stuhl zu vermehren, eben so gefahrlich bleibt es, sich plötzlich auf den Genuß stopfender Speisen und Gctranke einzuschränken. Ohne den Körper durch ein gutes Frühstück gestärkt zu haben, gehe Niemand des Morgens nüchtern an sein Geschäft. — Reines Quellwasser ist immer das natürliche Getränk, indessm können Jene, die daran gewohnt sind, zumal d>e arbeitenden Classen, sich im mäßigen Genusse echten Weines und Bieres zu stärken fortfahren. Ein schädlicher Wahn ist es jedoch, in dem Gebrauch starker Weine und des Branntweins ein Präservativ zu suchen. - Unter den Krankheitsursachen spielen im Allgemeinen die Leidenschaften eine Hauptrolle; insbesondere wird ihr Einfluß nachtheilig zur Zeit einer Epidemie, die fur sich schon Mlt ähnlichen Wirkungen auftritt. Darum sind auch alle niederdrückenden Affecte, als: Furcht, Kummer, mözlichst zu vermeiden, und ebenso die aufregenden Glmüthszustände, wie der Forn, zu unterlasse", weil sie am Ende doch auch schwächen. __ Da die Krankheit sich gerne an solchen Otten festsetzt und verlängert, wo Schmutz und Unrath sich finden, wodurch Uebcrfü'lllnig der engen Woh-"ungen eine verdorbene Luft herrscht, wo durch die Ausdünstunqcn faulender Stoffe Feuchtigkeit und Gestank unterhalten werden, so bietet die strenge Handhabung der Reinlichkeit eines der ver- läßlichsten Mittel zur Abwehr der Krankheit. — Wenn Iemano durch ungewöhnliche Erscheinungen in seinem Befinden auf emen möglichen Anfall der Krankyelt erillnert wird, so vernachlässige er die^ selben nicht, und versäume ktine Znc bis zum Eintritt der ärztlichen Hilfe, durch eine wärmere Bedeckung, durch eingc>cl)»antte Dlät, Ruhe und den Gebrauch einfacher Mittel dem Uebel vor-zudeugen. Letztere bestehen in einem aus Üinden-blüh, Münzrn, Melissen, Chamillen bereiteten leichten Tyeegeiränke, welches lauwarm und östers wiederholt genommen werden kann. Die Erfahrung hat gezagt, daß durch dieses für Jedermann mögliche Verfahren auch ohne dem Gebrauch and.rcr Arzneien wirkliche Anfälle der Krankheit behoben »rorden sind. Die Leichtgläubigkeit der Laien wird durch eme mit jcoem Tage sich mehrende Menge von sogenannten Präservativ-Mitteln ausgebeut.t. Dle große Zahl dieser, mitunnr gerade entgegengesetzter Mtttel ln einer und d^r« gelben Krankheit muß ein gerechtes Mißtrauen in die angepriesene Heilkraft solcher Mtttel erwek-ken, und v6 ist die Warnung vor deren Gebrauche wohl zu beherzigen, da jede Arznei cine Waffe ,st, welche ihren Fuhrer selbst nur zu ost und schwer verletzt, we»n derselbe weder ihre Gedrauchsart, noch den Feind kennt, gegen welchen er sie anwenden will. — Die eigentliche Behandlung der Krankheit kann nur eine Sache der Aerzte seyn, welche dem in sie gesetzten Vertrauen auch jetzt in gewissenhafter Pflichterfüllung um so leichter und mit um so größerem Erfolge entsprechen werden, je mehr die hier angedeuteten Vorsichtsmaßregeln durch die menschenfreundliche Mitwirkung der intelligenten Classen zur Keni.tniß des Volkes gebracht und von iym befolgt siyn werden. — Laibach am 25. August 184!). Andreas Gras Hoyenwart, k. k. Hofrath, als Commissions-Präses. Z. 1547. (2) Nr. »U1N7. Lurrende des k. k. il lyrischen Guberniums. — Aus Anlaß mehrerer Anfragen findet sich das Ministerium des Innern, einvcrstandlich mit dem k. k. Ministerium der Landescultur und deö Bergwesens, zu nachfolgenden Erklärungen des über die Ausübunz der Iagdgerecbtigkeit erlassenen Geseyeö vom 7. März 1849 bestimmt: — 1) Ein zusammenhängender Grundcomplex, dessen Besitze nach § 5 des erwähnten Iagdgesctzes zur Ausübung der Jagd berechtiget ist, ist vorhanden, wenn die Grundstücke, dieselben mögen in einer oder in mehreren angränzcnden Gemeinden gelegen s.yn, unter sich in einer solchen Verbindung stehen, daß man von einem G'undtheile zum andern a/langen kann, ohne einen fremden Grundbesitz zu überschreiten; öffentliche Verbindungswege, Eisenbahnen und deren Zugehör, Gewässer u. dgl. machen keine Unterdrcchmig t"s Grundcomplexes, ui,d sind selbst Inseln als mir dem nachbarlichen Boden zusammenhangend, zu behandeln. - 2) Sind Grundstücke, deren Besitzer wegen des nicht 2M» Joch erreichenden Umsanqes hierauf kein I^gdrecht haben, von einem 2M» Joch oder mehr bcrrag.ndcn Grundcomplexe ganz umschlossen, so wird dem zur Iagdausübung berechtigten Besitzer des größeren Grundcomplexes das Besugniß ein-gcraumt, die der Gemeinde auf dem Enklave (eingeschlossenen Grunde) zuständige Jagd vor jedem Andern, und zwar zu dem Preise zu pachten, >oie derselbe sich im Verhältnisse zu dem für die Gemeindejagd sonst bedungenen Pachtzinse stellt, oder in Ermanglung dessen zu einem Pachtzinse nach einer billigen Schätzung für eine längere Zeitperiode. Läßt sich der Besitzer des Grundcom--plexes zur Pachtung nicht herbei, so begibt er sich hiedurch seines eigenen Iagdrechtes, und die Gemeinde ist befugt, die Jagd auf diesem Grund-compltxe wie auf dem Enklave auszuüben. — 3) So wie die Gemeinde verpflicht^ lst, die Jagd durch eigens bestellte Sachverständige ausüben zu lassen, so liegt dieselbe Pflicht den Pächtern der Gemeindejagd od. — 4) Unter Sachverständigen sind aber nicht bloß gelernte und geprüfte Jäger verstanden; es können denselben nach dem Erkenntnisse d^r jetzigen Kreis- und künftigen Bezirks-dehörden auch solche Männer beigezählt werden, welche sich über die erforderliche Sachkenntniß auf eine andere annehmbare Art ausweisen. — 5) Bei ei.ien, Zwiespalte, welcher sich über die Art der Beoützung der Jagd in einer Gemeinde ergeben soUte, hat die Verpachtung der Jagd im Wcge drr öffentlichen Versteigerung Statt zu finden. — 6) Die nach drw Jagdgesetze zu verhängenden Geldstrafen fallen dem Armeninstitute der betreffenden Ortsgemeinde zu. — Dieß wird im Auftrage des k. k. Ministeriums des Innern vom 3l. Juli 1849 hiemit zur öffentlichen Kunde uno zur Darnachachtung verlautbart. — Laibach am l7. August 1849. Leopold Graf v. Welsersheimb, Landes - Gouverneur. Hemtliche Vrrlautlmrungen. Z. ,536 (3) Nr. 8133. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird kund gemacht: Es sey über Ansuchen der Frau Anna Leschnak, gegen Herrn Anton Verhouz, wegen schuldigen l? st. l5 kr. c- 5. «:., in die executive Feillietung der, dem Execute» gehörigen, auf 42 fl. 43 kr. E, M. geschätzten Fahrnisse, als: der Haus-, Zimmcr-und Küchen .- Einrichtung, Wirthschaftswagen, des Vichfutters, I Stute und l Kuh gewillt-get, und hiezu 2 Termine, auf den 13, September und 3. October l«49 zu den gewöhnlichen Amtsstunden in der Wohnung des Execu-ten zu Lippe am Moorgrunde, mit dem Beijatze angeordnet, daß, wenn dieses bewegliche Vermögen bei der 1. Feilbietung nicht wenigstens um den Schätzungswerth verkauft werden sollte, solches bei der 2. Licitation auch unter demselben hintangegeben werden würde. Laibach am 14. August l849. Z. 15297'"(3) Nr. 8ttl9. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Jakob Ko8lxli, Vormund der mindj. Maria und Apollonia Blasch, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 19. November 1848 im Spitale zu Mailand »d ilNL5tlU0 verstorbenen Johann Blasch, Gemeinen des k.k. Prinz Hohenlohe-Langenbmg Linien-Infanterie. Regiments Nr. 17, die Tagsatzung auf den 1. October l. I. Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Nechtsgrunde Anspiuch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend datthun sollen, widngenö sie d,e Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. — Laiback am 1l. Auaust l849. 32« Z. 154l. (2) Nr. 0«'^^ Concurs-Verlautbarung. Bei dem k k. Salzverschleißamte in Triest ist der Posten des Einnehmers, mit welchem ein jährlicher Gehalt von Eintausend Gulden, der Genuß der Natural-Wohnung, der unentgeltliche Bezug von zwölf Pfund Salz jährlich fur sich und jeden zur Familie gehörigen Kopf, dann die Verpflichtung zurCautionsleistung im Gehaltsbetrage verbunden ist, in Erledigung gekommen. — Die Bewerber um diese Stelle haben ihre ordnungsmäßig belegten Competenz - Gesuche im Wege ihrer vorgesetzten Behörden längstens bis 18. September Is4!4 bei der k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung in Trieft einzubringen, und sich darin über ihre bisherige Dienstleistung, die Kenntniß der deutschen, italienischen und illyrischen Sprache, dann über die bei den Ealzamteln erforderlichen Casse- und Manipulations - Kenntnisse, sowie über ihre Fähigkeit zur Cautionsleistung auszuweisen. — Zugleich haben sie anzugeben, ob sie mit Einem oder dem Andern der ocrmaligen Beamten des gedachten Verschleimtes verwandt oder verschwägert sind. — Von der k. k. küsteul. dalm. Cameral-Gefallen-Verwaltung. Trieft am 10. August 1849. Z. 1542. (2) Nr. 7052. Concurs -Ausschreibung wcgcn Besetzung einer Amtsoffizialen-Stelle. — Im Bereiche des steicrm. . illyrische» Cameral-Gefallen-Verwalrungs-Gebietes ist eine Amts-offizialcn - Stelle mit dem Iahrcsgehalte oon Siebenhundert Gulden, und der Verpflichtung zur Leistung einer Caution im Iahresgehaltsbetrage in Erledigung gekommen, zu deren Wieoerbesrz-zung, und im Falle der graduellen Vorrückung zur Besetzung einer derlei OfftZialsstelle mit dem Gehalte von K00 fl , 5U0 si., 450 fl. oder 400 fl., und dlr gleichtn Verpflichtung zur Leistung einer Cal.tion im Iahresgehaltsbetrage, der Concurs bis s»ebzehnten Septeml) er 1849 eröffnet Wird. — Die Bewerber um eine solche Stelle haben ihre gehörig documentirren Gesuche, worin sich über die bisherige tadellose Dienstleistung, über die zurückgelegten Studie«,, über die Ausbildung im Gefalls-, Manipulations-, Rechnungs. und Cassawescn, über Sprachkenntnisse und inöbeson-ders liber den Besitz der Warenkunde auszuweisen ist, innerhalb des festgesetzten Concurstermines im vorgeschriebenen Dienstwege an die k. k. steierm. illyrlsche Camcral-GcMen-Verwaltung zu leiten, und darin zugleich anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten des steierm. illyr. Camera! - Gefallen - Verwaltungsgebietes verwandt oder verschwägert, dann ob und auf welche Art sie die vorgeschriebene Caution zu leisten im stände sind. — Gratz am 6. August 1849.______ Z. 1558. (l) Kundmachung. Das k. k. Kriegsministerium hat wegen Lie-ferungvon lUWStückformmäßlgereiserner Caval-letö eine Offn oer Formentirung sämmtlicher Elscntheile besteht, und erst nach erfolgter Uebernahme, unter Aussicht des Betten-Magazins, angestrichen werden. — Jedes Caval-let hat drei auf allen Seiten rein gehobelte, im rechten Winkel geschnittene, gut ausgetrocknete, welche, möglichst astfreie Bretter ohne Sprunge, von welchen jedes U Schuh lang, 10 Zoll breit und l ZoU dick ist. — 2) Ist mit der Lieferung der Elsenvestaudthelle jene d^r Bretter nicht bedungen, sie kann abgesondert von einander, ooer auch nur eine davon angeboten werden; Derjenige aber, der die Bretter liefert, muß zugleich die Verpflichtung übernehmen, dle Beschläge, welche vom Lieferanten der C'lsenbrslandtheile belgegeben werden, und dle zu 3 Brettern in 8 Haken und 1U Nietnagclü bestehen, an die Bretter zu bese-stlgen, und letztere in die Wlnkelschlenen einzupassen, ohne dasär außer d»r für die Bretter accor-oirien Zahlung eine besondere Vergütung in Anspruch nehmen zu können. — 3) Dle Anbote auf die Lieftrung der Cavallelö müssen ausdrücklich: a) auf die ganz aus Roheisen zu liefernden El',en-bestanotheile, sannst deren Anstrich, und ^) aus die Bretter jammt Anschlägen und Einpassen der Winkclschielicn lauten. — 4) Die Adlieserung hat in der Negel an das Bettellmagazin zu Gratz zu geschehen; sollte jedoch Jemand um billigere Preise in ein anderes Magazin der Provinz liefern wollen, so ist dieß im Offerte, waches dle Z^hl der Ca-vallete, zu denen die complete« Eisenbestandlheile, mit oder ohne Bretter, oder die Breiter allein, geilefert weroen wollen, dann die geforderten Preise mit Ziffern und Buchstaben zu enthalten hat, genau anzugeben. — Jenen Offerenten, welche mehr als die für die Proom; ausgesprochene Lies> rungs-Quantität zu üb,rnchmen wünschen, steht es frei, auf dem nämlichen Offerte auch Lief.« rungs-Antrage für andere Provinzen, mit ?n,. gäbe der Adlieferuilgs-Stationen, zumachen. — In dieser Beziehung wird bekannt gemacht, daß für das I. l«50 für Diiedcrösterreich 4000, Böhmen 2M»0, Mähren u. Schlesien ^lwil, ^alizien 2000, Italien IU,Ulllw Stuck zu erzeugen bestimmt sind, und auch in nächsten fünf Jahren ähnliche Anschaffungen daselbst Statt finden werden. — Zur Erleichterung des Transporlsgeschaftes für diejenigen Lieferanten, welche Cavalleten in eine andere Provinz aus ihre Kosten abstellen wollen, wird auf deren Ansuchen die Einleitung getroffen werden, daß das dem Erzeuger zunächst gelegene Bettenmagazin, deren Untersuchung und Formentirung, dann nach geschehener Ablieferung auch deren Bezah-lung vornehme, so daß am Abgabsorte keine weitere den Lieferanten treffende Untersuchung mehr Statt findet und der Lieferant nur für dic richtige Anzahl und Ueberbringung der Ca-oallets zu haften hat. — 5tens Die Frist für die Ablieferung wird vom Tage der Bewilligung bis Ende October 1850 in der Arc festgesetzt, daß wenigstens die Hälfte bis Ende Juni und der Rest bis Ende October abgestattet seyn muß, — 6tenö Wcr eine solche Lieferung nhalten will hat anzugeben, ob er den Xnbot nur für da/Jahr ls50 mache, oder sich verpflichte, selben auch m den nächsten fünf Jahren auf acsammte, von ihm gefordert werdende ähnliche Lieferungen auszudehnen, und hat für die Zu-Haltung ein Reugeld (Vadium) mit fünf Per-cente des »ach dem geforderten Preise für 1 Jahr ausfallenden Licfcrungswerthes, ent>veder an ein Bettenmagazin, oder an eine Kriegöcasse zu erlegen, und den darüber erhaltenen Depositen-Sckem mit dem Offerte einzusenden. — ?tens Diese Reugelder können in Barem, oder auck in österreichischen Staatspapicren, in Real-Hypotheken, oder auch in Gutstehungen, wenn deren Annehmbarkeit als pupillarmäßig sicher oon dem Landes-Fiscus anerkannt und bestätigt ist, geleistet werden. — Krens Vorschüsse für eine solche Lieferung werden unter keiner Bedingung bewilliget. »- Utens Müssen die Offerte versiegelt sammt den Depositenscheinen gleichzeitig, jedoch jedes für sich, an d^s gefer-t,gte Militär-General-Commando bis 15. Lep-tembcr 1849 eingesendet werden, und es bleiben die Offerenten für die Zuhaltung ihrer Anbote bis 15. October d. I. in der Art verantwortlich, daß cä dem Militär-Aerar freigestellt bleibt, in dieser Zeit die Offerte entweder ganz oder theilweise anzunehlnen. — IMens Die 35a-dlen jener Offerenten, welchen eine Lieferung bewilliget wird, blcilen als Erfüllungs - Caution liegen, können jedoch auch gegen andere sichere, vorschriftmäßig geprüfte und bestätigte Cautions-Instlumente ausgewechselt werden. Im Falle aber, als sich dem Abschlüsse des (Zontractes nicht gefügt werden sollte, wird das Vadium als versallen eingezogen. — Diejenigen Offc-renten, deren Anträge nicht bewilliget werden, erhalte,, mit dem Bescheiden die Depositenscheine zurück, um gegen Abgabe derselben die eingelegten V^dlen zm'l'lckbeheben zu können. — lllens Die Form der Off.rt<>, welche in den stämpelpstlchtigen Provinzen auf einem 1,0 kr. Stämpel ausqestcllt ftyu müssen, zeigt dcr Anschluß. — Die übrigen Contrattobrdingungen können bei jedem Bettenmagazin eingesehen werden. — Vom k. k. Militär-Commando. Lai-bach am 28. August 1^9. Offert (VonInnen.) Ich N.N., aus N.N., offcr,re hicmit in Folge geschehener General-Com-mando-Kundmachung clda. N. am ... August 1N4l), unter genauer Zuhaltung aller, mir wohlbekannten Contractsbedingungen und Lieferungs-termine. — N. N., complete. Garnituren, ganz aus Roheisen gefertigte, vollkommen muster- und qualitatmaßlge Eisenbestandtheile zu formmaßigen Caoalletö, die Garnitur.-» (Ziffer und Sage) und verbinde mich, nach stattgehabter Formentirung u,'.d Uebernahme derselben, auch deren uorschrift-lichen Anstrich zu besorgen, wofür die Vergütung im obigen Preise schon einqercchnet ist; ferner N. N., Garnituren mustermätMe, auf allen Seiten rein gehobelte, im rechten Winkel geschnittene, gut ausgetrocknete, Weiche, möglichst ail freie Bretter ohne Sprünge zu lZavallets, die Garnitur ;» ^Ziffer und Sage), wobei ich ohne weitere Bezahlung g.'hal^n seyn soll, die mir übergebencn eiser« uen Beichlägc d^ran zu befestigen, und d.e Bretter in die Winkelschienen ci»il!passcn, zur Liefe«' rung an das H^uptbettenmagazin (in loco deS General-Commando's), vdcr wenn mir die Abgabe in N. N. (einem andern Magazine der Provinz) gestattet wird, um die herabgesetzten Preise von (Ziffer und -^age) für 1 Garnit. obiger Eisen-bestandtheile zu formmäßlger Cavallets; (Ziffer und Sage) für l Garnit. obiger Bretter zu formmaßigen Cavallets (oder die .Eisenbestandtheile c-oei erkläre, daß dieser Antrag nur sür das I. 185,0 zu gelten hat, oder indem ich mich hiebci verbinde, diesen für das I. 185,0 gemachten Antrag auf Verlangen auch über die darauf folgenden füns Jahre auszudehnen, so daß ich m jedem dieser Jahre gehalten seyn soll, eine gleiche Anzahl Eisen-bestandchcile und Bretter zu formmaßigen Caval-lets (oder Eisenbestcm^theile, oder Bretter allein) ,n gleicher Weise zu leisten, überreiche ich unter Einem (besonders und gesiegelt) den Depositen« Schein über daS nach obigen Pleiscn mit ... st. ..kr. entfallende 5proc, Vadium, so ich in Barem oder in k, k. Staatöpapiercn, oder in fisealämtlich geprüften und bestätigten Gutstehunqs-Urkunden zu Handen der N.N. Bettenmagazins'Casse, oder der Kriegscasse zu N. N. erlegte, und bleibe für die Zuhaltung des gegenwärtigen Anbotes bis 15. October 1649 ordentlich verbunden. — N. N. aw .. August I6W. - N. N (Vor- und Zunahme des Offerenten). — (Von Außen auf de'" (Houuert des Offerts.) An das hohe k. k-Militär-General-Commando: O ffert d esN. N. aus 9i. N. in (5 avalleten - Lieferungs « Angelegenheiten zu N. N — Auf dem Couvert des Depositen - Scheines: An das hohe k. k. Militär-General-Commando zu N.N. - Depositen-Schein zum Cavalleten - L ieferun g s-Offert des N. N. aus N. N. K27 Z. 1555. (2) Nr. 7203 Concurs - Kundmachung. Im Bereiche dieser, k. k, Camera! - Gefällt Verwaltung ist eine Finanzwach -Obercommissärs-Stelle I, Classe, mit dem Iahiesgchalte von Eintausend Guloen und den übrigen sistemisirten Genüssen, in Erledigung gekommen. — Diejenigen, welche diesen Dienstposten, oder eine hie-durch erledigte Finanzwach-Obercommissärs-stelle ll. oder Hl. Classe, m>t den Iahresgehalten uon 9l)0 si. oder 8W si., oder eine Finanzw^ch-Commissars-Stelle 1. oder ll. Classe mit den Iahresgehalten von 600 fl. und 500 fl, zu erlangen wünschen, haben ihre gehörig belegten Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege bisEnde September 1649 hierorts einzubringen, und sich darin über die zurückgelegten Studien, über die bisherige Dienstleistung, die erworbenen Gefa'lls-, Sprach- und Dienstkenntnissc, bestandenen Prüfungen , dann über eine tadellose Moralität auszuweisen und anzugeben, ob und mit welchem Beamten der Cameral-Gefällen^Verwaltung, oder der unterstehenden Bezirks-Verwaltungen, oder der Finanzwache, dann in welchem Grade verwandt oder verschwägert sind. — Von der k. k. st^iermärkisch - illyrischen Cameral - MMen- Verwaltung. Gratz am 20. August l849. ZT'sZ?^ (^) vlr. 708. Edict. 5Kon dem k- k. Bezirksgerichte zu W.ichsclstcin wiid kund HciN'ichl: Es sey üocr A,.suchen der Vor-münder dcr nnndc>j. Johann «^i^h^'s^en Erbe» vo.l Hinze, Uisnla Grizdcr und Anton Kouschza, gegen Joseph Krciiuscher von Kerschdarf, r6»^6«tiv6 dessen ^ur^ior Johann Kische von Koilulet^ , wc-gcn aus dem N t^cile «lllo. l5). ^,uli !8^8, Kii. 352, und Appellation-Urihcüe ll. 26. Ociober lö^ci, Nr, I35l8, «x«<-. i»I»l^. 24. Mar, d. I., schuldigen 453 st. 5l) kr. « 8. c,., cie cxccntioe ^eildielung ^er, dnn Joseph Krcnnscher grhöligcn, i>n Grund» buche der Her.jchaft Rclienburq su!i U>b. Nr. 63'i, Volkominenden, gcrichttich aus ä)7 st. ^0 tr. geschäz-leil H^ldhnbe gcwilligel, wozu die 3 Feildletnugü, t.igsal)ungen ans Den lZ. Scplemoer, auf den ll, Dctokrr und alls' t,^.i i2. ^cov^nloer d. ^., ^edc^-Mlll fnil) 9 Uhr im Orie der Re.üiräc mit dem Bcis^tzc angeordne! weldcn, daß solchc bei der eisten oder zweicen Tagsayimg nur um oder über den Sch^tzuttgötverlh, bei der d«illen aber auch uutcr demselben w^vde hint.mgegeden werden. H^s Hchä!,nin,)5'p!ococl)ll, der (Qrundbuchsrr-tract und die ^ici^nionö^dlügnisse kö.uien wayreno den '.'lnusstunden hisramtö clli^cicl?c!> werden. K. K. ^czilksgellchl zu' Weichstlsicin am 2. August. 1849. Edict Von d.'m Beziikögerichle Gonschec wird all,^ Höl,igniann von Muschwald, unlei Vciiretunq sci ncs (^ui-alüls Hern» l)i'. Ruckec in Grali, wcaen schuldigen 52 fi. 6 rr. <:, «. e., von den/iöl,'!. ^u^ stl'zm^gistrale in Gratz mit Bcsch^ide vom 1U. r. M., ^. 7-lgl , die errcunue Feilbietun^ der, dem Georg Hönigmaim gehörigen, iin Gruüdl,'uche des HerzoglhUlNä Oottschee 5>ii) ^'eit. ')tt. 286 vo-kommenden, zu Moschw^lo »»!' (^onscr. Nv. 16 gelegenen, gerichllich auf 320 si. ^. M. geschätzten ',, Ulb. Hübe s^mmt Wohn^ und Wilihsge!.'audcn b..-willigt, und über Elftichcn der eiwahnlen ^ustizma-^lsiraies voin geftrtlgtcii Hcziir'ögnichte zu diejer ^cisteigerung drei Tennine, als: auf den l5. Srp-ieimcr, dann IZ. Ocioder und 15. November d. ^., j^deöm^l um 10 Vormittags i-, loco Moschwald mit dem Anhange angeo/dnec worden, daß diese Realiläl, wcnn sie dci der ^stcn oder -,'w.tten Feilbieiung -ucht um oder über den, ^chanunc''' werth an M.mn gebracht weiden könnie, bei dc. drttten ^erst,igc.ung auch Ul.ter dem ge.ichüichen Schatzungsrrelthe hintangeael'cn werden ni.d. D>'5 SchätzUl!g^p.otocl)II, ^ruüdouchoextraci und Licilatimlsbeding'iisse können hie,oris ciügesehen »verden. Oe/.lksgeticht Ootischee dcn ^. August 18^9. Z.^1531. (3) Nr^35?3 Edict. Alle Jene, welche an die VerkGnschast des zu l^»i«6 Hs.-'Nr. 19, am 12. Juli 18^5 ohne Hin-U'rlafslmg einer letz willigen Anordnung verstorbenen Andreas /vami!, ^' 16 I 5 vorenzGa.z St. Martin ,5 Steter 17 I 6 ^ohann Nlglzh Iavor 2 <^'^ 18 I 6 MarcmSaUer Seedorf 15 ^, 19 I 7 Seva'.lian Scyabick Sostru 13 Sostru 20 I 7 läarl Kaslellz SeUo del Panze z Lmo^lou 21 l 7 Jacob P.van Brunndors ^8 ^.a 22 1 7 Io,ephKnouz P,dgrad i'^ 3^^ 23 l 7 ö^nz^radcz ,podborst 5 Zhernut.ch 24 I l 7 Franz ^coen G,„zl, ^ St V,it 25 I 7 ^uhann Ie>lchur Polane ^ ^ 2« I 8 ^^laö Kuiermt Poomolnik 1 ^ostru 27 I 8 A"lon Z,mmermann Wlsovlk ,0 "dto 28 l 8 Anorcao ^narzhizh Strachomcr i8 I,^' 2l) I 8 ^guaz Sal0,a)nlt Podgora 12 St Hieit 3i> I 8 Franz Wakouz Wi>chmarje 2S ^^ 61 1 ' !) Amon-Wevlaj Stephar.ödorf 2 St Peter 32 I 9 Stephau Kopazh Meono 4 St. Veit 33 l 9 ^orenz Wor,chcner Toschkozhclo in dto. 34 I ll» Iacoo Terscykan Podmolmk 17 Sostru 35 I 1(j TyomaS Kolenz Wisovik 22 Et. Pelcr 3ii I j 10 Io,ept) Kasteliz Brunnoorf 1^3 Iqg 37 l 10 Joseph Raunlker Laase tl St. Helena 38 I 10 Anton Witenz Podgora 4 St. Veit 39 I 11 Johann Krajl StM 2l Gollu 40 I II ^lwrcaö A.lori Schelim.'e 25 Schelimle 41 N 1 3^"ä """"l P0d,mrck ^7 Doorova 42 ll 1 6""5 Zhck Oderjchischka 47 St Weit 43 ll 1 Primus Koschenina Untersnlza 4 ^i^ 44 U 1 H'ulio Gazhml: Podlipoglou tj Eostru 45l ll 1 Johann Zermalm Ooerichijchka 4 St Veit 46 U 1 Jacob Snoj Sapasche 1 dto. 4? II 1 Florlan Gaoer Hojiezhe 4 Zaier 4^ II 1 Johann Tome Douniza 12 St Veit 49 ll 1 Joy. liudwla. Kregar St. ^cit 7 dto. 50 ll 1 Franz Fmk Brunndorf 4!> Igg 51 II 1 lÄeorg Ieret) ^oortsch^ch Itt Preäka 52 II 1 , Fellx Ott St. Paul 9 öipoglou 53 ll 2 Hiartln Petrin Untergolu 8 G^u 5i N 2 Lorenz Salz Odersadoorooa 7 Mariaseld 55 ll 2 ^orenz Oßredek Gooejek 7 Z^ier 5« II 2 Johann llolchar Untersadodrova 4 Marlafeld 57 ll 3 Seoastian Maurer Hostie 17 Zaier 58 ll 3 Anton Stopar Gchlede 38 Pr^'ka 59 ll 3 Martin Relz I^"- 32 I^vor W ll 3 Johann Skaller Goiluderdu 9 Presta «1 ll 3 Lucas Sadukar dto. 20 ^ dto. 62 II 3 Augustin Lcgat Kosses 17 «5t. Veit 63 ll 3 Iacoo Benz Drliga 4 Zaier 64 ll 3 Johann Pczhnik Sagrad>,che 4 Sostru 65 ll 4 Johann W.rhouz Udmaty IU Wt. P.ter 66 li 4 Johann Zherne Salloch 28 Mariaftld 67 ll 4 Georg Schidan Unterschischka 6^ Maria-Verkündigung 68 II 4 Stephan Iamnik Gorejek 3 ' Z^^ 69 II 4 Joseph Burger Aupergorlz 37 Bresooiz ! Die vorbenannten Individuen werden aufgefordert, innerhalb vier Monaten, vom Tage der ersten Einschaltung dieses Eoicteö, beim gefertigten Bezirks-Kommissariate sich uorzustellm und ihr Ausbleiben zu rechtfertigen, als sie sonst nach den bestehenden RecrutirungS-Vorschriften behandelt werden würden. K. K. Bczirkä-Commissariat dcr Umgebungen Laibachs am 20. August 1649.