Laibacher SCHULZEITMG. Organ des krainischen Landes-Lehrervereines. Erscheint Vereinsmitglieder am 10. und 25. jedes Monats. erhalten das Blatt gratis. Pränumerationspreise: Für Laibach: Ganzj. fl. 260, halbj. fl. 1-40.— Mit der Post: Ganzj. fl. 280, halbj. fl. 150. Expedition: Buchdruckerei lg. v. Kleinmayr d. Fed. Bamberg, Bahnhofgasse Nr. 15. — Inserate werden billigst berechnet. Schriften und Werke zur Beurtheilung werden kostenfrei erbeten. Kinder ohne Musikgehör. Der Gesang bildete eine der frühesten Künste des Menschengeschlechtes und die Seele aller Dichtungen des Alterthums. Kein Kunstzweig — die darstellende Kunst etwa ausgenommen — übt sowohl auf den gebildeten wie auf den ungebildeten Menschen eine solche Gewalt aus, wie der Gesang. Bekanntlich haben schon die Alten die Macht desselben gepriesen. Insbesondere wurde in Griechenland dessen Einfluss auf Gemüth und Willen in vollem Masse gewürdigt. Man erkannte die erheiternde und besänftigende Kraft, die der Gesang auf die Seele ausübt, und daher wurde er auch als eines der wichtigsten Erziehungsmittel gepflegt. Es würde mich zu weit führen, wollte ich hier eingehend den Einfluss, den der Gesang wie die Musik auf die sittliche Entwicklung des Menschengeschlechtes vom Anbeginne genommen hat, schildern. Nur so viel will ich hervorheben, dass die heutige Pädagogik die grosse Wirkung des Gesanges als Bildungsmittel nicht entbehren kann; er ist bereits zu einem wahren Bildungsfactor geworden. Diese Erkenntnis hat auch dabin gewirkt, dass der Gesang als obligater Uuterrichtsgegeustand eingeführt wurde. Möge es mir nach dieser kurzen Abschweifung vom eigentlichen Thema an dieser Stelle gestattet sein, eine Schattenseite zu beleuchten, welche in mancher Schule bei Ertheilung des Gesangsunterrichtes zutage tritt. Gegenwärtig wird jedem in der Schule die Gelegenheit geboten, die Elemente des Gesanges, wenn auch in beschränktem Masse, kennen zu lernen, sich und anderen zum Troste, zur Erheiterung uud Freude. Bei einem grossen Theile der schulbesucheudeu Jugend wird nun das, was man durch Einführung des Gesanges bezwecken wollte, wirklich erreicht. Es ist dies bei Kindern der Fall, die vermöge ihrer musikalischen Empfänglichkeit das ihnen Gebotene leicht auffasseu, behalten und — was die Hauptsache ist — musikalisch richtig wiedergebeu können. Man sagt, diese Kinder hätten ein gutes „musikalisches Gehör“. Mit solchen Kindern etwas zu erreichen, ist keine Kunst; ja, man erzielt mit solchen auch ohne eigentliche Methode etwas. — Ein anderer Theil der Kinder aber erreicht das Ziel des Gesangsunterrichtes aus dem entgegengesetzten Grunde entweder gar nicht oder er bleibt doch weit zurück. Es sind dies diejenigen, denen es an hinreichender musikalischer Empfänglichkeit gebricht und die nicht imstande sind, Töne im musikalischen Sinne zu unterscheiden, geschweige denn eine zusammenhängende Melodie aufzufassen und wiederzugeben. Von solchen Individuen sagt man, sie hätten ein schlechtes Musikgehör. Viele sind der Ansicht, dass bei diesen Kindern alle Mühe und Anstrengung vergebens sei. Zu Gunsten solcher Kinder nun will ich hier erfahrungsgemäss einige Worte sprechen. Zwar kann niemand bestreiten, dass es viele Kinder gibt, die mit musikalischer Empfänglichkeit nicht in wünschenswertem Grade begabt sind; aber niemand kann auch behaupten, dass diesen Kindern durchaus der musikalische Sinn fehlt. Auch sie finden Freude an einem munteren Liedchen oder an einem Tonstücke mit lebhaftem Rhythmus. So gut es eben geht, suchen sie ihrem musikalischen Wohlbehagen Ausdruck zu verleihen und auch ihren musikalischen Sinn zu bethätigen, indem sie — zum grossen Aerger manches Lehrers — mitsingen. Nach einem kurzen Versuche mit dem Kinde ist dessen Schicksal entschieden, Weil das Kind bei einer flüchtigen Prüfung diesen oder jenen Ton nicht getroffen hat, wird es zu den musikalisch Todten geworfen und ihm bekanutgegebeu, es habe kein Gehör. Diese schnöde Verurtheilung ist für das Kind umso härter und verhängnisvoller, als demselben fortan der Melodienschatz seiner Nation gewissermassen verschlossen bleibt und es ihm unmöglich gemacht wird, davon etwas für sich zu erwerben. Für ein solches Kind sinkt die Musik nach und nach zu einem verworrenen Geräusche oder Getöse herab. Wie viel Tausende vergessen durch den mächtigen Einfluss einer seelenvollen Musik ihre quälenden Sorgen und ihre sonstigen drückenden Verhältnisse. Unwillkürlich wähnen sie sich in eine andere Sphäre versetzt, aus der sie erst allmählich mit dem Verklingen der Schlussaccorde auf eine sanfte Weise herausgerissen werden. Wie viel Tausenden verschafft es Zerstreuung, im Reiche der Töne zu lustwandeln, und wie viel Tausenden bringt ein schön gesungenes Lied gelegentlich Trost und Beruhigung. Solcher Wohlthaten muss ein im Gesangsunterrichte stiefmütterlich behandeltes Kind schon als solches und später als Mann oder Frau entbehren. Tausende von Menschen geben ihrer Freude und ihrer heiteren Stimmung durch ein lustiges Lied Ausdruck! Ein auf unpädagogische W7eise zum Schweigen verurtheiltes Kind ist auch dieses Freudenbechers beraubt. Wahrlich, wer mir das nur im geringsten streitig machen wollte, der bewiese nur, dass er weder einen rechten Begriff noch Sinn und Gefühl für diese erhabene Kunst besitzt. Es gibt Kinder, mit denen in musikalischer Beziehung wenig anzufangen ist; allein vielen wird auf ungerechtfertigte V7eise mitgespielt. Dem Kinde wird z. B. ein Ton vorgesungen, den es nachsingen soll. Es trifft denselben nicht. Der Versuch wird wiederholt; er fällt immer schlecht aus. Infolge dessen ist sein Schicksal besiegelt, und das Kind wird rücksichtslos sitzen gelassen. Wie hat es so kommen müssen ? Die Stimmlage des Mannes ist eben eine andere, als die des Kindes. Das Kind sucht die Stimmlage zu imitieren, nicht den Ton; daher fehlt es. Der Lehrer nimmt hierauf die Violine zuhilfe, allein auch dabei bleibt oft der Erfolg aus, was wieder begreiflich ist, da die Violine eben ein Instrument ist, das die menschliche Stimme niemals ersetzen und repräsentieren kann. Dem Kinde der erwähnten Art fehlt daher der richtige Anhaltspunkt zur Nachahmung. Dabei wird in der Regel der Lehrer immer verdriesslicher. Statt die Versuche fortzusetzen und seine Mühe zu verdoppeln, bricht er endgiltig ab. Ich frage, ist das pädagogisch? Ist das in Bezug auf das Kind auch nur gerecht? Gewiss nicht! Ist es eine Kunst, Kinder, die von der Natur mit Geistesgaben gütig bedacht sind, zum vorgesteckten Lehrziele zu bringen? Feiert nicht heutzutage die Pädagogik und Methodik dort die grössten Triumphe, wo sie den mit Geistesgaben stiefmütterlich ausgerüsteten Kindern das Erreichen des Lehrzieles möglich macht? Soll das nicht auch auf den Gesangsunterricht Anwendung finden können? Obiger Vorgang bleibt aber auch noch ungerecht. Was würde man von einem Lehrer halten, der ein Kind z. B. im Rechnen vernachlässigte, weil dasselbe kein ausgesprochenes Talent für diesen Gegenstand besitzt? Ich bin der Meinung, dass Kindern ohne ausgesprochenes Musikgehör doppelte Aufmerksamkeit geschenkt werden und dass kein Mittel unversucht bleiben sollte, ihnen den Weg zur Ausübung des Gesanges zu ebnen. Man lasse sich nur die Mühe des wiederholten Vorsingens und Vorspielens nicht verdriessen, und mau wird unter Umständen überraschend gute Erfolge erzielen. Uebrigens: was soll ein Kind, das zum Schweigen ver-urtheilt wird, während der Singstunde thun? Unbedingt verdient der besprochene Gegenstand noch allseitige Erwägung und fordert zum Nachdenken und zu Versuchen auf, bei denen die Geduld eine Hauptrolle spielen muss. P. Kraulnnd. Der Privatfleiss der Schüler. Der Privatfleiss der Schüler wird in allen Arten von Schulen mehr oder weniger in Anspruch genommen. Es liegt zu nahe, den Schüler zu veranlassen, dass er auch zu Hause der Schule gedenke, dass er hier etwas für sie, d. h. für seine Bildung, thue. Allein es darf das unter keiner Bedingung in dem Masse geschehen, dass der Schüler zu Hause nicht seines Lebens froh zu werden, dass er hier nicht zu sich selbst zu kommen, keine körperliche Bewegung zu geniessen und keine körperlichen Arbeiten zu verrichten, beziehungsweise dem Hause keine kleinen Hilfsdienste zu leisten vermöchte. Geschieht das — und es geschieht dies jetzt fast allgemein von der Grundstufe des Unterrichtes an im Uebermasse —, so ist es wohl das Verkehrteste, was die Lehrer thun und die Schulbehörden gestatten können. Hören wir, wie ein erfahrener, praktischer Schulmann über die Sache urtheilt und was er dagegen empfiehlt: „Die häuslichen Arbeiten sind entweder mündliche oder schriftliche und haben den Zweck, die Selbständigkeit der Schüler zu fördern und auch nachzuweisen, ob sie das in der Schule Durchgearbeitete verstanden haben. Ihr Inhalt muss sich aufs innigste demselben anscbliessen. Die Form muss gefällig und bestimmt sein. Der Stoff zur Arbeit muss so leicht gegriffen werden, dass dieselbe von einem Drittel der Classe fehlerfrei und von dem andern Drittel mit wenig Fehlern geliefert werden kann. Die Schüler niüssen aus der Arbeit ihren eigenen Fortschritt erkennen und au dieselbe mit Lust gehen. Zu schwere Arbeiten machen lahm, bringen keinen Fortschritt, verscheuchen die Lust, befördern das Absehen und ermüden den Lehrer in Bezug auf Correctur. — Arbeiten durchstreichen heisst nicht corrigieren! Zu lange Arbeiten taugen ebensowenig; sie werden flüchtig angefertigt. Wenig und gut ist auch hierbei besser, als viel und schlecht. Dem Kinde darf nur solches für das Haus aufgegeben werden, was es ganz ohne fremde Hilfe lierzustelleu vermag. Der Stoff alles Lernens und Uebens muss so beschaffen sein, dass die Eltern ein Interesse dafür haben. — Es ist eine Misskennung des wahren Bildungszweckes der Schule, eine Missachtung des kindlichen Geistes und eine Versündigung gegen Leib und Seele, wenn mau den armen, fast schütz- und rechtlosen Schülern durch Ueberbürdung ßdt häuslichen Arbeiten die Freiheit schmälert. Nur Drill- und Quälgeister können dies thun.“ Will der Lehrer fleissige Schüler haben, so muss er mit eiserner Beharrlichkeit das Aufgegebene verlangen und gewissenhaft corrigieren. Die Schüler müssen sehen, dass auch ei' Freude au ihren Arbeiten hat. Aufgegebenes nicht verlangen ist nachtheiliger, als gar nichts aufgebon. Auch belaste man die freien Tage nicht besonders, denn der Schüler bedarf der freien Zeit. — Woher soll die Aufmerksamkeit in der Schule kommen, wenn der Schüler vor derselben sich abgequält hat, um das Aufgegebene herbeizuschaffen? Wer mehr verlangt, raubt seinen Schülern die Frische, die sie am andern Tage zur Schule bringen sollen, bereitet sich unnütz Aerger und Arbeit und verführt die Schüler zu allerlei Betrügereien. Ebenso unrecht ist es, für den Sonntag Arbeiten zu bestimmen. Der Sonntag ist auch für die Schüler ein Kuhetag, ein Tag, an dem sie besonders religiöse Erregung erfahren sollen und ihren eigenen Ideen nachleben dürfen. Es ist genug, dass sechs Tage für sie Arbeit bringen. Das zu Erlernende sei in der Schule so durchgearbeitet, dass sehr geringe Zeit zum festen Einüben erforderlich ist. Bei den schriftlichen Arbeiten verlange man grösstmöglichste Sauberkeit. Streng halte der Lehrer darauf, dass ein jeder Schüler die Arbeit selbst fertige, denn sonst hat sie keinen Wert. Um dies zu erfahren, lasse er monatlich einmal vor seinen Augen in der Schule eine gleichartige fertigen. Der Lehrer jeder Classe sei verantwortlich dafür, dass das angedeutete Mass niemals überschritten werde. Die Gesundheit der Schüler ist wichtiger als ein vollgepfropfter Kopf. Wenn sie in den täglichen 5 bis 6 Schulstunden nicht weiter kommen, wie sollen dies dann die häuslichen Arbeiten zuwege bringen? Der Lehrer soll mit den Schülern den Stoff einüben, nicht diese selbst ohne jede Beihilfe sollen es, weil sie es nicht können. In dem zehnten Theil der Zeit lernen die Schüler unter des Lehrers Leitung bei gespannter Aufmerksamkeit mehr, als sie allein in der Zerstreuung oder gar Ermüdung in der zehnfachen Zeit lernen. Hunderttausenden von Schülern (und Tausenden von Eltern) wird die Schule verleidet durch die Qual, die ihnen die Privatarbeiten aufhalsen; und was hilft das Lernen mit Angst und Qual; wie raubt es die kostbare Zeit, die dem Spieltrieb und der beliebigen Bestimmung der Eltern überlassen werden muss! Darum Beschränkung aller häuslichen Arbeiten auf das gehörige Mass, auf das unentbehrliche Minimum! Morobitz im Mai 1886. Georg Erker. Zur Hebung der Obstcultur in Kärnten. Die Landesschulbehörde von Kärnten hat die Vorschläge, die seitens einzelner Persönlichkeiten zur Hebung der Obstbaumzucht gemacht worden waren — wir denken da an Aufsätze in Fachblättern und an Darlegungen in der Landwirtschaftsgesellschaft — wohl im Auge behalten und auf Grund derselben nun an alle Bezirksschulräthe, Bezirksschulinspectoren und Schulleitungen einen Erlass gerichtet, welcher für das schöne Alpenland nach Jahren recht segensvoll werden dürfte. Die Schlusstelle desselben scheint jedoch eine nicht eben glückliche Fassung zu haben. Dieselbe betont nämlich, dass der Landesschulrath bei Bewerbungen um Lehrstellen, Beförderungen, Anträgen auf Auszeichnungen u. s. w. auf verdienstvolle Leistungen des Lehrpersonals auf dem Gebiete der Obstcultur besondere Rücksicht nehmen werde. Da könnte es nun wohl Vorkommen, dass der eine oder der andere der Obstbaumzucht ein grösseres Gewicht beizumessen imstande wäre, als den eigentlichen Schulgegenständen, da ja dieselbe für sein Heil bestimmend sein soll. Und was bleibt dann jenen Lehrern, die an mehrclassigen Schulen wirken, da davon doch nur einer den Schulgarten, beziehungsweise die Obstbaumschule, unter sich haben dürfte? Der Erlass hätte nach unserem Dafürhalten zu betonen gehabt, dass verdienstvolle Leistungen auf dem erwähnten Gebiete bei Stellenbesetzungen stets gewürdigt werden, niemals aber hätte er selbe gewissermassen als das Auf und Um bei Beförderungen und Auszeichnungen hinstellen sollen. Derlei Dinge dürfen nicht verschiedene Deutungen zulassen oder die Hauptsache, die Hauptaufgabe des Lehrers in den Schatten stellen. Der Erlass selbst nun lautet: Der k. k. Landesschulrath ist zu verschiedenen Zeiten und zu wiederholtenmalen von competenten Factoren, wie der k. k. kärntn. Landwirtschaftsgesellschaft und dem kärntn. Garteubauvereine, darauf aufmerksam gemacht worden, dass der Obstbau in Kärnten sich in einer traurigen Lage befinde und dass der Zustand der meisten Schulgärten vieles zu wünschen übrig lasse. Hiebei wurde auch darauf hingewiesen, dass alle Versuche bei der Landbevölkerung, direct auf Hebung des Obstbaues hinzuwirken, so lange nicht vom gewünschten Erfolge begleitet sein können und werden, als nicht die Bevölkerung im Wege des Volksschulunterrichtes die erforderliche Belehrung und Unterweisung über die Wichtigkeit des Obstbaues und die rationelle Pflege der Obstbäume erhält. Ohne in eine Beleuchtung der mannigfachen Ursachen, welche zum Niedergange des Obstbaues in Kärnten beigetragen haben, eiuzugehen und ohne eine detaillierte Schilderung des grossen Nutzens und der wirtschaftlichen Vortheile zu geben, die eine verständig und consequent betriebene Obstbaumzucht unzweifelhaft gewährt, glaubt der Landesschulrath lediglich darauf hinweisen zu sollen, dass der einträgliche Obstbau auch eine wirksame Waffe zur Bekämpfung der Brantweinpest bietet; denn es ist eine bekannte Thatsache, dass in Gegenden, welche viel Obst und Obstmost erzeugen, das Laster des übermässigen Brantweingenusses keine Wurzeln zu fassen vermag. Wenngleich die klimatischen Verhältnisse unseres Landes einer ausgedehnten Entwicklung der Obstbaumzucht nicht immer gleich günstig sind und zuzeiten die Geduld und Schaffensfreude auf eine mitunter harte Probe stellen, so können doch derartige, sporadisch zur Erscheinung kommende Misserfolge den hohen Wert einer geregelten Obstbaum-zucht nicht beeinträchtigen, zumal dann nicht, wenn Missgriffe in der Wahl der zu culti-vierenden Sorten vermieden werden. Aus diesem Grunde hat der kärntnerische Gartenbau-Verein bereits im Jahre 1876 den Beschluss gefasst, die für die verschiedenen Ortslagen passenden und ertragreichen Obstsorten festzustellen und dadurch auch den Volksschulgärten die Möglichkeit zu bieten, in ihre Baumschulen nur solche Sorten aufzunehmen, welche der Landbevölkerung einen möglichst sicheren Ertrag verbürgen. Aus dem gleichen Grunde hat der kärntnerische Obstbauverein in Arnoldstein, dessen Bestrebungen jedwede Unterstützung verdienen, es sich zur Aufgabe gemacht, zunächst auf die Vermehrung der Anzahl der Baumschulen im Lande und deren Bepflanzung mit sicher gedeihenden Obstbaumsorten hinzuwirken. Zu diesem Zwecke hat derselbe aus seinen drei grossen Baumschulen bereits über 30 000 Wildlinge und veredelte Bäumchen an Schulen und Private unentgeltlich abgegeben Und ist auch in Zukunft bereit, den diesbezüglich an ihn herautretenden Wünschen zu entsprechen und die auf Hebung der Obstcultur im Lande abzielenden Bestrebungen bestens zu unterstützen. Um den vielfach beklagten Zustand vieler Schulgärten nach Möglichkeit zu verbessern und selbe ihrer eigentlichen Bestimmung als Lehrmittel für landwirtschaftliche Unterrichtszwecke näher zu bringen, sieht sich der Landesschulrath veranlasst, nachstehende Verfügungen zu treffen : 1. ) Die k. k. Bezirksschulinspectoren haben dem Zustande und der Pflege der Schulgärten eine erhöhte und dauernde Aufmerksamkeit zuzuwenden, allfälligen Mängeln und Uebelständen mit allen zugebote stehenden Mitteln und mit persönlicher Intervention bei ^en betreffenden Factoren entgegenzuwirken und dem Lehrpersonale bezüglich der Behand-luog und Bepflanzung und Pflege der Schulgärten mit ßath und That an die Hand zu gehen. 2. ) In den Inspectionsberichten der Inspectoren ist in Zukunft kurz anzugeben, in welchem Zustande jeder einzelne Schulgarten sich befindet, und wird stets auch die Zahl fler in demselben vorhandenen Wildlinge und Veredlungen anzuführen sein. 3. ) Die Schulleitungen wollen sich die Cultur der Schulgärten und insbesondere der Obstzucht eifrig angelegen sein lassen, den Weisungen der Bezirksschulinspectoren bezüglich der Instandhaltung und Pflege der Gärten pünktlich nachkommen und auch die jüngeren unterstehenden Lehrpersonen zur Mitbeschäftigung und weiteren praktischen Ausbildung aufmuntern und auhalteu. 4. ) Die einschlägigen wirtschaftlichen Themata sind zur Erzielung allgemeiner Belehrung thunlichst oft auf das Programm der Bezirks-Lehrercouferenzen zu setzen. 5. ) Die k. k. ßezirksschulräthe haben nachdrücklich auf die Vertretungen der Schulgemeinden einzuwirken, ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäss für die Beistellung von Schulgärten an Orten, wo solche noch nicht bestehen, Sorge zu tragen, für die bereits vorhandenen die erforderlichen Werkzeuge, Dünger etc. anzuschaffen, überhaupt die zur Förderung dieses Zweckes unerlässlichen materiellen Opfer zu bringen. 6. ) Das Lehrpersonale ist aufzumuntern, nach Möglichkeit auch dem im totalen Niedergange begriffenen Unterricht in der Bienenzucht ihr Augenmerk zuzuwenden. Hievon werden die k. k. ßezirksschulräthe in Kärnten, die Bezirksschulinspectoren und sämmtliche Schulleitungen des Landes mit dem Beifügen in die Kenntnis gesetzt, dass der Landesschulrath bei Competenzen, Besetzungen von Lehrstellen, Beförderungen, Anträgen auf Auszeichnungen etc. auf diesbezügliche verdienstvolle Leistungen des Lehrpersonales besondere Bücksicht nehmen wird. Die Kleeseide (Cuscuta trifolii Babingt., Predenica). (Probe aus Prof. W. Linhart’s „Landwirtschaftliche Gesetze und Verordnungen.“) Die Kleeseide* (auch Teufelshaar, Kleegift etc. genannt) hat einen blattlosen, röth-lichen, seidenfadenförmigen Stengel, der sich stets aus den in der Erde keimenden Samen entwickelt. Hat der in die Höhe wachsende Stengel die Kleepflanze erreicht, so umwickelt er dieselbe in vielfachen Wendungen. Wo diese der umschlungenen Pflanze (Klee) enge anliegen, entwickeln sich aus dem Kleeseidestengel Saugwurzeln, die in die Nährpflanze eindringen und aus ihr den nöthigen Nahrungssaft beziehen. Ist das Kleeseidepfläuzchen so weit gediehen, so stirbt seine Verbindung mit dem im Boden vorhanden gewesenen Kleeseidekörncheu ab, und von nun an findet die weitere Ernährung nur durch die Säfte der umschlungenen Pflanzen statt. Nun beginnt die Bildung der Blütenknäule, die aus zahlreichen kleinen Blüten mit vier- bis fünfblättrigem Kelche, einer glockenförmigen Blumenkrone mit vier oder fünf Staubgefässen und zwei Griffeln bestehen; so wie der Stengel, sind auch die Blüten röthlich. Die Samen sind sehr klein, rundlich (Durchmesser 0,34 bis 1,34 mm), braun und sitzen zu vieren in einer Kapsel. Der sich fortwährend verästelnde Kleeseidenstengel ergreift bald benachbarte Kleepflanzen, umschlingt und saugt sie gleich der ersten aus, und diese Verästelung und Verbreitung geht so rasch vor sich, dass eine einzige Pflanze mit ihrem Fadengewebe in kurzer Zeit einen kreisrunden Fleck von immer wachsender Ausdehnung bedecken kann. Den innern Theil dieser auf unseru Kleefeldern leider nur zu häufig schon von weitem bemerkbaren Flecke nehmen die bereits abgestorbenen Kleepflanzen ein, welche ein Kranz blühender Seidenäste umgibt, und dieser ist wieder von einem Binge noch nicht blühender, immer weiter ausgreifender Verzweigungen und Verästelungen umgeben. Immer dichter wird das Gewirre von Fäden, immer grösser die von dem Unkraute überzogene Fläche; zwei oder mehrere solche benachbarte Flächen eines Grundstückes fliessen endlich ineinander. Hiedurch kann ein ansehnlicher Ertrag unserer Kleearteu, die bekanntlich zu den wichtigsten Futterpflanzen gehören, vernichtet werden. Die Kleeseide findet sich nicht nur auf Klee- und Luzernfeldern vor, sondern auch auf Wiesen und Weiden, an Bainen, Strassenrändern u. dgl., * Die Kleeseide gehört in die Familie der Flachsseidegewächse (Cuscuteen Choisy), eine den Windlingen (Convölvulacem Juss.) nahestehende Familie. Viele Botaniker halten diese Kleeseide für eine durch die Beschaffenheit der Nährpflanze — des Klees — entstandene Abart der Quendelseide (Cuscuta Epithymum L.) wo sie den Schotenklee (Lotus corniculatus L.), die Wiesenplatterbse (Lathyrus pratensis L.), verschiedene Ginster- (Genista) Arten, den Quendel (Thymus Serpyllum L.) und andere Pflanzen befällt. Die Kleeseide hat in neuerer Zeit durch alljährliches Auftreten in uusern Ländern mehr Schaden angerichtet, als manche gefürchtete Pflauzenkrankheit; sie erfordert daher eine ebenso gründliche als sachgemässe Bekämpfung. Da aber die Bekämpfung der bereits vorhandenen Kleeseide nicht nur viel schwieriger und kostspieliger, sondern auch in ihren Erfolgen viel unsicherer ist, als dem Auftreten und der Verbreitung derselben überhaupt m vorhinein entgegenzuwirken, so wird der Landwirt ganz besonders auf dieses letztere sein Augenmerk zu richten haben. Bei der Verbreitung dieser Schmarotzerpflanze spielt deren Uebertragung durch Samen eine Hauptrolle. Der letztere kann mit dem Saatgut, mit dem Dünger und auch wohl durch den Wind oder durch Thiere auf die Felder gelangen; ausserdem können selbst Theilstücke der Pflanze die Verbreitung derselben veranlassen. Zunächst ist also auf vollkommen reines Saatgut zu sehen, das man von seidenfreien Feldern oder durch Anwendung von Reinigungsmaschinen (Kleeseide-Auslesemaschinen, Kleeseide-Siebe) erhält; ferner sind alle Abfälle vom Putzen der Klee-, Luzerne- und Flachssamen nicht dem Dünger einzuverleiben, sondern sorgfältigst zu verbrennen. Die Uebertragung des Samens durch den Wind und durch Thiere ist umsoweniger hintanzuhalten, als sich derselbe in den Excremeuten von einigen, wie in den der Schafe, Kaninchen, Tauben und Lerchen, wieder vorfindet, wenn sie denselben verzehrten, ohne dass er die Keimfähigkeit verloren hätte. Es ist daher eine stete Beaufsichtigung der Kleefelder unumgänglich nothwendig; denn je eher man das Auftreten der Kleeseide bemerkt, desto leichter ist sie zu bekämpfen. Hat man das Vorhandensein der Kleeseide wahrgenommen, so empfiehlt sich das sofortige tiefe Abschneiden der Seidenstellen möglichst nahe am Boden; dieses Absicheln soll sich auch noch 0,5 bis Im über die Grenze des Kleeseidefleckes hinaus erstrecken. Selbstverständlich dürfen die abgeschuittenen Kleepflanzen sammt der daran haftenden Seide nicht etwa am Rande der Felder aufgehäuft werden, wie man dies leider so häufig zu sehen Gelegenheit hat, auch dürfen sie nicht dem Dünger oder Compost einverleibt werden, wodurch die Verbreitung der Kleeseide ganz besonders begünstiget werden würde, sondern dies alles muss sammt und sonders verbrannt werden. Würde die sofortige Beseitigung derselben unterlassen worden sein, und haben sich bereits Nester von blühender und samentragender Seide gebildet, so ist die Bekämpfung eine äusserst schwierige. In diesem Falle pflegt man die Nester mit Hilfe von Häcksel, das mit Petroleum getränkt wurde, auszubrennen; hiebei muss jedoch eine möglichst intensiv wirkende und nachhaltige Flamme unterhalten werden. Will man jeder weitern Sorge enthoben sein, so thut man gut, die ganze Stelle, auf welcher Seide bemerkt und das Absicheln oder Ausbrennen vorgenommen wurde, sofort tief umzuspaten. Hiemit werden alle noch vorhandenen Seidentriebe, die schon entwickelten Blüten etc. in eine solche Tiefe gebracht, dass sie unschädlich sind. In letzterer Zeit nun haben agricultur-chemische Studien durch Zersetzung des Gewebes dieses verderblichen Schmarotzers nachgewiesen, hass dasselbe eine bedeutende Menge von Gerbsäure in sich enthält. Im Verfolge dieser Entdeckung wurden verschiedene Mittel versucht, um eine Verbindung mit der Gerbsäure herzustellen, welche das Verderben des Organismus der Pflanze herbeiführen sollte. Am besten hat sich eine Lösung von 10 Procent Eisenvitriol in Wasser bewährt. Diese Lösung, mittelst einer Giesskanne mit Brause über das wuchernde Unkraut ergossen, bewirkt im Verlaufe einiger Stunden dessen vollständige Zersetzung, so dass nur ein schwarzes Fasergerüste übrig bleibt, welches in kurzer Zeit der Fäulnis anheimfällt. Die Vitriollösung geht mit der in der Kleeseide vorhandenen Gerbsäure eine Verbindung ein, indem sich gerbsaures Eisen bildet, wodurch. das Pflanzengewebe des die Kleepflanzen tödtlich umschlingenden Feindes vollkommen zerstört wird, ohne dass letztere in Mitleidenschaft gezogen werden, was ihr üppiges Gedeihen an den übergossenen Stellen augenfällig beweist. Selbstverständlich dürfen die Vertilguugsmassregelu gegen die Kleeseide nicht auf die Felder allein beschränkt werden, sondern dieselbe muss überall, wo sie sich zeigt, also auch auf Wiesen, Weiden, an Kainen, Strassenrändern, Eisenbahndämmen etc., gründlich ausgerottet werden. Während die Kleeseide erst seit dem Beginne dieses Jahrhunderts in grösserem Mass-stabe aufgetreten ist, kennt man die Flachsseide (C. Epilinum L.) bereits seit langer Zeit. Sie findet in den Leinculturen eine verhältnismässig ungünstige Stätte, weil die Leiu-pflanze, wenn sie in ihrer Entwicklung vor dem Parasiten einen gewissen Vorsprung hat, am Stamm so stark verholzt, dass der letztere mit seinen Saugorganen nicht mehr ein-dringen kann. In solchem Falle benützt die Seide junge Unkräuter für ihre erste Entwicklung, bis sie hinreichend gewachsen ist, um jüngere, weniger verholzte Theile der Leinpflanze zu erreichen, welche ihren Saugorganen keinen Widerstand leisten. Die diesbezüglichen Landesgesetze unserer Nachbarprovinzen zählen auch noch andere Unkräuter auf, deren Ausrottung dem Landwirte geboten ist; so die Ackerdistel (Kratzdistel, Cirsium arvense Scop.), den Sauerdorn (Berberis vulgaris L.) als Träger des Streifenrostes (Puccinia graminis Pers.), sowie den Faulbaum (Ehamnus frangula L.) und den Kreuzdorn (Ehamnus cathartica L.) als Träger des Fleckenrostes (Puccinia straminis Fuckel). Erlass des Ministers für Cultns und Unterricht vom 28. April 1886, Z. 1728, an sämmtliclie LandesschulDeliörden, betreffend die Schreib- und Zeichenrequisiten für Volksschulen, Wiederholt wurden Klagen laut, dass durch häufigen Wechsel und durch zwecklose Ungleichförmigkeit der in den allgemeinen Volks- und Bürgerschulen gebrauchten Schreibund Zeichenrequisiten den Eltern der schulbesuchenden Kinder unuöthige Auslagen verursacht und den Erzeugern und Verkäufern solcher Lernbehelfe grosse Schwierigkeiten bereitet werden. Mit Hinweis auf die hieramtliche Verordnung vom 27. Mai 1881, Z. 7973, fordere ich die Landesschulbehörden auf, dieser Angelegenheit eingehende Beachtung zuzuwenden und nach Anhörung von Fachmännern aus den betreffenden industriellen Kreisen die geeigneten Anordnungen zu treffen. Hiebei sind als Grundsätze festzuhalten, dass in den Volksschulen gleicher Kategorie mindestens in einem und demselben Schulbezirke, so weit es thunlich ist, gleichförmige Schreib- und Zeichenrequisiten allmählich eingeführt werden, dass Muster der betreffenden Materialien an jeder Schule zur Einsichtnahme für Erzeuger und Verkäufer solcher Ke-quisiten sowie für die Eltern der schulbesuchendeu Kinder stets aufliegen, und dass bei strenger Wahrung der didaktischen Bedürfnisse und sanitären Rücksichten die möglichste Sparsamkeit beachtet werde. IE3“u_2n.d-s cli-aruL. Niederösterreich. (Landes-Lehrerconferenz.) Für die vierte niederösterreichische Landes-Lehrerconferenz, die am 9., 10. und 11. September d J. stattfinden wird, hat der k. k. Landesschulrath folgende Tagesordnung festgesetzt: 1.) Die Behandlung des Sprachunterrichtes an den Volks- und Bürgerschulen auf Grundlage der Lesebücher. 2.) Die Kartenskizze im Dienste des geographischen Unterrichtes. 3.) Nutzen belehrender Jugendschriften. Welche Mittel stehen dem Lehrer zugebote, um das Lesen schlechter Schriften oder Bücher seitens der Schüler hintanzuhalten? 4.) Anträge der Mitglieder. Salzburg. (Landes-Lehrerconferenz.) Der k. k. Landesschulrath hat auf den 19., 20. und 21. Juli d. J. eine Landes-Lehrerconferenz mit folgender Tagesordnung anberaumt: 1.) Revision der Normallehrpläne; 2.) Behandlung der Realien in der Volksschule; 3.) Feststellung der Formularien auf Grund des Ministerialerlasses vom 12. Februar 1884. Mit der Conferenz wird auch eine Lehrmittelausstellung in Verbindung gebracht werden. Schlesien. (Bestätigtes Gesetz.) Se. Majestät der Kaiser hat den vom schlesischen Landtage beschlossenen zwei Gesetzentwürfen, betreffend 1.) die Bewilligung einer Leitungszulage für die Leiter einclassiger Volksschulen, 2.) die Uebernabme dieser Leitungszulagen sowie der Dienstalterszulagen der Lehrer an Volks- und Bürgerschulen in Schlesien auf den Landesfond, die Bestätigung ertheilt. Böhmen. (Bezirksschulraths-Mitglieder. Aerztliche Untersuchung der Schulkinder. Bestätigung eines Landesgesetzes.) In den Landschulbezirken Böhmens waren bisher Bürgerschuldirectoren Mitglieder des Bezirksschulrathes. Es geschah nun mitunter, dass dieselben schon früher Mitglieder eines anderen Bezirksschulrathes waren, also gleichzeitig Mitglieder zweier Bezirksschulräthe. Dies soll in Hinkunft nicht mehr stattfinden, und ist ein Bürgerschuldirector bereits Mitglied eines Bezirksschulrathes, so tritt in seinem neuen Dienstorte an seine Stelle sein Vertreter in den Bezirksschulrath ein. — Der städtische Gesundheitsrath von Prag hat beschlossen, dass zu Beginn eines jeden Schuljahres die Kinder ärztlich untersucht und deren Gewicht, körperliche Beschaffenheit, Seh- und Gehörvermögen festgestellt und tabularisch aufgenommen werde. — Dem vom Landtage beschlossenen Gesetzentwürfe, betreffend die Abänderung der §§ 26 und 30 des Gesetzes vom 19. Dezember 1875 zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstaudes an öffentlichen Volksschulen Böhmens, wurde die kaiserliche Bestätigung ertheilt. Dieses Gesetz misst den Unterlehrern das Recht auf Dienstalterszulagen zu. Dalmatien. (Erhöhung der Lehrergehalte.) Der vom dalmatinischen Landtage beschlossene Gesetzentwurf iubetreff der Abänderung des § 15 des Landesgesetzes vom 29. Dezember 1871 zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrstandes an den öffentlichen Volksschulen Dalmatiens und des § 19 desselben Gesetzes erhielt Gesetzeskraft. Dadurch werden die Dienstalterszulagen der Lehrer und die Unterlehrergehalte erhöht. Ungarn. (Nothleidende Schulen.) Ein Wiener Blatt meldet: Der Verwaltungsausschuss des Pressburger Comitates hat in seiner jüngsten Sitzung nach kurzer Debatte beschlossen, den Cultus- und Unterrichtsminister auf telegraphischem Wege zu ersuchen, die Subventionierungsgesuche der einzelnen Staats- und Commuualschulen schleunigst zu erledigen, widrigenfalls die Sperrung der Schulen sowie die traurigste Verschlimmerung der Lage der Lehrer eintreten müsste, für welche Eventualität der Verwaltuugsausschuss die Verantwortung nicht übernehmen könnte. Xj o c a, 1 e £L Sanctioniertes Landesgesetz. Se. Majestät der Kaiser hat unterm 30. April d. J. dem vom Krainer Landtage beschlossenen Gesetzentwürfe, mit welchem der § 41 des Landesgesetzes vom 9. März 1879 (L. G. Bl. Nr. 13) zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrstandes an den öffentlichen Volksschuleu des Herzogthums Krain abgeändert wird, die Allerhöchste Sanction zu ertheilen geruht. Durch dieses Gesetz werden den Leitern einclassiger Volksschulen Functionszulagen zuerkannt. Aus der Sitzung des k. k. Landesschulrathes vom 6 d. M. Der Entwurf des Voranschlages über das aus dem krainischeu Normalschulfonde zu bestreitende Erfordernis der Acti v i täts h e z ü ge des Lehrpersonales an den allgemeinen öffentlichen Volksschuleu in Krain pro 1887 wird behufs Bedeckung des Erfordernisses dem krainischeu Landesausschusse mitgetheilt. — Rücksichtlich des für das Jahr 1886 von der krainischen Sparcasse für Neubauten von Volksschuleu und Zubauten an denselben gewidmeten Betrages per 6000 fl. werden die Unterstützungsbeträge für die einzelnen Schulgemeinden nach Massgabe der Dürftigkeit und der Sicherheit baldiger planmässiger Ausführung bestimmt. — In einer Disciplinarsache gegen einen Volksschullehrer wird der Beschluss gefasst. — Wegen Zuwendung des Widmungsbetrages aus der Kaiser-Frauz-Josef-Stiftung an die hierländigen gewerblichen Fortbilduugsanstalten für das Jahr 1886 werden die motivierten Anträge an den krainischen Landesausschuss gestellt. — Der Bericht der k. k. Prüfungscommission für allgemeine Volks- und Bürgerschulen über die im Apriltermine abgehaltenen Lehrbefähigungsprüfungen wird zur Kenntnis genommen. — Von weiteren Verhandlungen inbetreff einer Notbsehule in Rakitna wird abgesehen, dem Ansuchen um abändernde Bestimmung rücksichtlich des Baugrundes für die Schule in Kersch dort wird keine Folge gegeben. — Wegen Ertheilung des Religionsunterrichtes an der Volksschule in Olšeuk wrerden die weiteren Verhandlungen gepflogen. — Die Vorschläge für die Besetzung der am k. k. Obergymnasium in Laibach erledigten philologischen Lehrstelle, ferner der am k. k. Obergymnasium in Rudolfswert erledigten Lehrstelle für Freihandzeichnen und Kalligraphie und endlich der an der k. k. Oberrealschule erledigten Lehrstelle für Mathematik und geometrisches Zeichnen werden hohen Orts erstattet. — Die locale Ausschliessung zweier Schüler vom Gymnasium in Laibach wird genehmigt. — Einem Gymnasialschüler wird die Dispens vom Zeichenunterrichte ertheilt. — lubetreff der Zulassung des Werkes Kurz-gefasste Geschichte Krains zum Unterrichtsgebrauche wird der Bericht an das hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht erstattet. — Recurse und Nachsichtsgesuche in Schulversäumnisstraffällen, Remunerations- und Geldaushilfsgesuche werden erledigt. Die diesjährige Bezirks-Lehrerconferenz für den Stadtbezirk Laibach wird Donnerstag den 17. Juni 1886 im städtischen Rathssaale stattfinden und um 8 Uhr beginnen. Die dafür festgesetzte Tagesordnung ist folgende: 1;) Mittheilungen des k. k. Schulinspectors über seine bei den Inspectioneu gemachten Wahrnehmungen 2.) Berathung über den Plan zu einer „Prva nemška slovnica“ („Erstes deutsches Sprachbuch“) für Volksschulen, welcher von der seinerzeit durch die Bezirks-Lehrerconferenz gewählten Enquete zusammengestellt wurde. Referent ist ein Lehrer der zweiten städt. Knabenschule (Herr Ž.). 3.) Wahl der Lehr- und Lesebücher für das Schuljahr 1886/87. 4.) Bericht der Bibliothekscommission über den Stand und die Rechnung der Bezirks-Lehrerbibliothek. — Anträge zur Anschaffung von Büchern und Lehrmitteln wollen nach Punkt 4 der Bibliotheksordnung spätestens am 14. Juni bei der genannten Commission eingebracht werden. 5.) Wahl der Bibliothekscommission für das Schuljahr 1886/87. 6.) Wahl des ständigen Ausschusses der Bezirks-Lehrerconferenz. 7.) Selbständige Anträge, die spätestens am 14. Juni beim ständigen Ausschüsse schriftlich eingebracht werden wollen. Reifeprüfungen. Die schriftlichen Reifeprüfungen beginnen an der k. k. Lehrer- wie an der k. k. Lehrerinnen-Bildungsanstalt am 7. Juni und dauern bis 12. Juni; die mündlichen werden an beiden Anstalten am 5. Juli und den darauf folgenden Tagen stattfinden. Die diesjährige Bezirks-Lehrerconferenz für Stein. Dieselbe wird am 28. Juli in Mannsburg stattfinden. Ausser den gewöhnlichen Punkten stehen noch auf der Tagesordnung: 1.) ein Referat des Herrn Lehrers J. Janežič über ein Capitel des Rechtschreibeunterrichtes; 2.) Berichte der einzelnen Conferenzmitglieder über die Privatlectüre (der Lehrer?) im abgewichenen Jahre und den Einfluss derselben auf Erziehung und Unterricht: 3.) Bericht des Ausschusses, der zum Zwecke der Prüfung der Bücher des Hermagoras-Vereines eingesetzt wurde, über die Erfolge seiner Thätigkeit. Ein abgethaner Ortsschulraths-Obmann. Eine Ortsschulbehörde in einem benachbarten Schulbezirke gab schon seit Jahren zu Klagen Anlass. Da der Wagen nicht vorwärts wollte, wurde sogar die Auflösung dieser Körperschaft und die Aufstellung eines Schulverwalters in Antrag gebracht. In neuerer Zeit verstieg sich der Obmann dieser Schulbehörde sogar so weit, über den dortigen verdienstvollen Leiter der Schule Ehrenrühriges in Umlauf zu setzen, was leider nicht mit dem nöthigen kalten Blute aufgenommen wurde und Dinge im Gefolge hatte, die verbittern und die Berufsfreudigkeit lähmen müssen. Der beleidigte Leiter der Schule trat nun klagbar gegen den Ortsschulraths-Obmann auf, worauf derselbe zu einer mehrtägigen Freiheitsstrafe verurtheilt und endlich seines Amtes als Vorsitzender der Ortsschulbehörde enthoben wurde. Der Ver-urtheilte recurrierte, beziehungsweise bat um die Umwandlung der Arrest- in eine Geldstrafe. Das Landesgericht bestätigte jedoch diesertage das erstrichterliche Urtheil, und so wird dem gewesenen Ortsschulraths-Obmanue wohl nichts übrigbleiben, als für seine ehrenrührigen Redereien vierzehn Tage im kühlen Schatten stiller Denkungsart zu verbringen. Ein neuer Verein. In Gurkfeld beschloss man, einen Verein der Lehrer und Schulfreunde unter dem Namen „Pädagogischer Verein“ zu gründen. Der Einberufungsausschuss legte den Statutenentwurf der unlängst in Gurkfeld abgehaltenen Versammlung vor. Derselbe wurde nun durchberathen uud dürfte der Regierung bereits zur Bestätigung vorliegen. Orig'ina.l-Oorrespon.d.en.z:- —s. Constantinopel, 15. Mai. (Nach Co n s tan tin opel!) Im Interesse der nach dem alten Byzanz sich sehnenden Lehrer wolle die „Laibacher Schulzeitung“ Folgendes veröffentlichen : An der österreichisch- ungarischen Volksschule für Knaben und Mädchen in Constantinopel, einer mit dem Oeffentlichkeitsrechte ausgestatteten Privatschule, kommt mit Beginn des Schuljahres 1886/87 (1. Sept. d. J.) die Stelle eines Lehrers zur Besetzung. Mit dieser Stelle ist ein Jahresgehalt von 108 Livres turques = 972 Gulden in Gold und der Genuss einer freien Wohnung, bestehend aus einem möblierten Zimmer (eventuell ein jährliches Quartieräquivalent von 24 L. tq. = 216 fl. in Gold), sonst abeUkein Anspruch, weder auf Quinquennal- noch andere Zulagen noch auf Pension, verbunden. Bewerber um diese Stelle müssen ledig und seminaristisch gebildet sein und die Lehrbefähigung für deutsche Volksschulen nachweisen. Unter sonst gleichen Umständen erhalten jene den Vorzug, welche sich zur Ertheilung des Zeichen-, Gesangs- und Turnunterrichtes besonders eignen, ferner solche, die an gemischten Volksschulen von fünf und weniger Classen schon unterrichtet haben und mit dem Abtheilungsunterrichte vollkommen vertraut sind, endlich jene, welche der italienischen oder französischen Sprache mächtig sind. Sollten sich für Bürgerschulen befähigte Bewerber melden, so werden nur solche berücksichtigt, welche seminaristisch gebildet und für die dritte Gruppe geprüft sind. Die Competenten haben im Gesuche anzugeben, ob sie ihrer Militärpflicht genügegeleistet haben, beziehungsweise dem Militärverbande noch angehören. Sollte der Ernannte in einem öffentlichen Dienste stehen, so könnte ihm behufs Annahme dieser Stelle ein vorläufig einjähriger Urlaub von der ihm Vorgesetzten Schulbehörde über Verwendung der k. k. Vertretungsbehörde in Constantinopel erwirkt werden, so dass ihm der Posten und die damit verbundenen Rechte reserviert bleiben. Dem Ernannten wird die freie Fahrt von Triest nach Constantinopel am Bord des Lloyddampfers erwirkt werden. — Die gehörig documentierten stempelfreien Gesuche um die genannte Stelle sind von Bewerbern, die im öffentlichen Dienste stehen, durch die Vorgesetzte Behörde, sonst direct, bis 25. Juni d. J. an das k. k. Consulat in Constantinopel einzusenden. Später einlangende oder nicht gehörig documeutierte Gesuche finden keine Berücksichtigung. Es wird noch bemerkt, dass das Leben in Constantinopel so theuer ist, wie in jeder Grosstadt, und dass die Schuldirection zu weiteren Auskünften stets bereit ist. IvdZa-n.n.Ig'fa.ltig'es. Preiszuerkennung. Unser verehrter Mitarbeiter Herr Peter Benedicter, Oberlehrer in Gmünd und Obmann des kämt. Landes-Lehrervereines, hat sich als Preisbewerber an der von der Schriftleitung der „Freien Schulzeitung“ veranlassten Preisausschreibung betheiligt und diesertage für den Aufsatz „Die Vorbereitung des Lehrers“ den Preis von 25 fl. zuerkannt erhalten. Unsere aufrichtige Beglückwünschung! Der Schulrequisiten-Verschleiss der Schnldiener verboten. Der Herr Unterrichtsminister hat das bei den allgemeinen Volks- und den Bürgerschulen in Wien, bestehende Verbot, „dass Schuldiener Schulrequisiten verschleissen“, vom Schlüsse des laufenden Schuljahres ab auch auf die Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalten in Wien sowie auf die allgemeinen Volks- und die Bürgerschulen in den im Wiener Polizeirayon liegenden Vororten ausgedehnt, gleichzeitig aber den niederösterreichischen Landesschulrath zu entsprechenden Verfügungen aufgefordert, um den Bezug der Schulrequisiten in einer anderen, der Unterrichtsdisciplin mehr dienlichen Weise für die Zukunft zu sichern. Aus Kärnten, Der Schulleiter von Tiffen, Herr Franz Lobisser, ist nach sechstägigem Krankenlager im Alter von 46 Jahren gestorben, eine Witwe und vier Kinder hinterlassend. Der Verstorbene, ein gutmütbiger, heiterer Mann, war zu Koflern in Krain geboren und besuchte den seinerzeit in Idria bestandenen Präparandencurs. Er erlag dem Typhus. Möge dem lieben Amtsgenossen die Erde leicht sein! — Der kärntnerische Landesschulrath hat ernannt: den Schulleiter zu St. Salvator, Herrn Johann Stelzl, zum definitiven Oberlehrer daselbst; den Unterlehrer in Bleiberg-Kreuth, Herrn Johann Walcher, zum prov. Lehrer an der neu errichteten Schule in Altersberg; den Unterlehrer in Ottmanach, Herrn Karl Riedl, zum prov. Lehrer in Kaning und den prov Lehrer Herrn Josef Koller in Stall zum definitiven Lehrer auf seinem Posten. Der Unterlehrer in Eisentratten, Herr Florian Spitzer, kam aus Dienstesrücksichten nach Irschen. Herr Hugo Moro wurde über eigenes Ansuchen von St. Lorenzen im Gitschthale nach Hermagor versetzt. Herr Franz Tappeiner, Schulleiter in Sorg, erhielt die erste Lehrstelle in Pontafel, Herr Johann Mack, Lehrer in Radsberg, die Schulleiterstelle in Glainach, Schulleiter Engelbert Mandl wurde von Pontafel nach Sörg versetzt. — Der Landesschulrath hat die Vertheilung der für die Lehrpersonen in Klagenfurt und Villach bewilligten Theuerungsbeiträge vorgenommen. — Der Inspectionsbericht über den Zustand der Volksschule in Pulst und zweier Classen in Prevali wurde vom Landesschulrathe zur Kenntnis genommen, die Anschaffung einer grösseren Anzahl von Exemplaren der Graeser’schen Ausgabe von Christoph v. Schmid’s Jugendschriften für die Schüler-Bibliotheken ärmerer Schulgemeinden beschlossen, die Staatsstipendien für die Zöglinge der k. k. Lehrer-Bildungsanstalt zuerkannt und Gesuche um Gewährung verschiedener Zulagen, Gesuche und Recurse in Angelegenheit der Schulversäumnisstrafen, in Angelegenheit der Befreiungen vom Sommerschulbesuche etc. erledigt. — Von den 20 Prüfungscandidaten, die sich zu den letzten Lehrbefähigungsprüfungen meldeten, erhielten vier ein Lehrbefähiguugszeugnis Nr. 2, zehn ein solches mit Nr. 3; einer wurde reprobiert und fünf traten vor Schluss der Prüfung ab. Infolge abgelegter Ergänzungsprüfung aus den musikalischen Fächern haben fünf Lehrer ein Zeugnis Nr. 3 erhalten. Die Befähigung zur Ertheilung des Keligionsunterrichtes wurde infolge abgelegter Ergänzungsprüfung drei Lehrkräften zuerkannt. Die Befähigungsprüfung aus der französischen Sprache legten zwei Candidatinnen, eine mit sehr gutem und eine mit gutem Erfolge ab. Eine für die zweite Gruppe der Bürgerschul-Fachgruppe angemeldete Candidatin trat nach der schriftlichen Prüfung zurück. Vom deutsch-österreichischen Lehrerbunde. Der deutsch-österreichische Lehrerbund wird seine erste Vollversammlung am 6. und 7. September d. J. in Wien abhalten. Demselben ist bereits eine stattliche Anzahl von Lehrervereinen beigetreten. Pestalozzi — Ehrendoctor der Philosophie. Im „Oesterreichischon Schulboten“ lesen wir: Es dürfte nur wenigen Verehrern des grossen Pestalozzi bekannt sein, dass ihm die Auszeichnung widerfuhr, von der philosophischen Facultät der Universität Breslau zum Ehrendoctor ernannt zu werden. Diese Auszeichnung kam zu guter Stunde: sie fiel in die Zeit, als gerade unheilvolle Streitigkeiten unter den Lehrern der Anstalt zu Iferten nicht nur den Verfall des Institutes herbeiführten, sondern auch das Leben des edlen Mannes so verbitterten, dass er seine ganze Sache bedroht glaubte und, wie er in seinen „Lebensschiksalen“ selbst erzählt, Gefahr lief, „seinen Verstand zu verlieren und in vollkommene Sinnlosigkeit zu verfallen“. Die betreffende Universitäts-Urkunde, welche die „Hannov. Schulzeitung“ in einer ihrer letzten Nummern veröffentlicht, nennt Pestalozzi „einen Mann nicht bloss eines Zeitalters, die Zierde der Schweiz, den Beschützer und Erretter des Menschengeschlechtes, den Veteran und Ersten unter allen, welche durch Hinweisung auf einen heilsamen Weg der Erziehung die Unsterblichkeit ihres Namens verdient haben“. Das Diplom trägt das Datum des 31. Oktober 1817. Dienstalterszulagen der Supplenten. Das vom Budgetausschusse beschlossene Gesetz, betreffend eine Dienstalterszulage der Supplenten (Hilfslehrer) an den vom Staate erhaltenen Mittelschulen, Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalten, lautet: § 1. Die Substitutionsgebür der Supplenten (Hilfslehrer), welche an Staatsmittelschulen, Lehrer- oder Lehrerinnen-Bildungsanstalten nach erlangter vollständiger Lehrbefähigung mit der Lehrverpflichtung eines wirklichen Lehrers durch fünf Jahre ununterbrochen und in zufriedenstellender Weise gedient haben, wird um 200 fl. erhöht. Die vor der Wirksamkeit dieses Gesetzes bereits zurückgelegte Dienstzeit ist einzurechnen. Wird ein Supplent (Hilfslehrer), der einen Theil seiner Dienstzeit an einer nichtstaatlichen Lehranstalt der genannten Art zurückgelegt hat, an eine Staatslehranstalt aufgenommen, so können die ihm in ersterer Eigenschaft zurückgelegten Dienstjahre eingerechnet werden In besonders rücksichtswürdigen Fällen ist die Einrochnung jener Dienstzeit, welche vor einer ohne Schuld oder Zuthun des betreffenden Supplenten eingetretenen Unterbrechung zurückgelegt wurde, gestattet. § 2. Mit dem Vollzüge dieses Gesetzes, welches mit Beginn des Schuljahres 1886/87 in Wirksamkeit zu treten hat, wird der Minister für Cultus und Unterricht betraut. ZEB-üdh-er- ■u.n.d. jZIeltio.in.g'ssc-h.a/u.. Rechenbuch für Knaben-ßürgerschulen, von Dr. Franz R. v. Močnik. Preise: 1. Heft (5. Auflage) in Leinwandeinband 40 kr. 2. und 3. Heft ebensoviel. Der Verfasser schickt dem von ihm bearbeiteten Stoffe folgende „Vorerinnerung“ voraus, welche hier statt anderweitiger Anführungen Platz finden und die Arbeit kurz kennzeichnen möge: Die in verschiedenen Ländern für die Bürgerschulen festgestellten Lehrpläne stimmen bezüglich des Rechnens zwar in dem Gesammtinhalte des Uebungsstoffes überein, weichen jedoch in der Vertheilung desselben auf die einzelnen Classen theilweise voneinander ab, indem einige Lehrstoffe hier der einen und dort einer andern Classe zugewiesen sind Um diesen Abweichungen Rechnung zu tragen, wurden solche Lehrstoffe in die Rechenhefte mehrerer Classen wiederholt aufgenommen. In dem vorliegenden Hefte sind es die Verhältnisse und Proportionen, welche z. B. in Niederösterreich in der I. Classe der Bürgerschulen, an den meisten anderen Bürgerschulen erst in der zweiten Classe vorzunehmen sind. An den letzteren Bürgerschulen ist daher dieser Abschnitt in der I. Classe wegzulassen und hat erst in der II. Classe an die Reihe zu kommen, zu welchem Ende er auch in dem Rechenbuche dieser Classe wiederholte Aufnahme findet. Im gleichen Verlage (F. Tempsky in Prag) sind ferner erschienen: Lese- und Sprachbuch, 4 Theil, enthaltend vorbereitende Lesestücke, dann Stücke für den Sach-, Sprach- und sittlichen Unterricht (im ganzen 223) und die mannigfaltigsten Sprachübungen. Im fünften Theile finden sich 255 der ausgewähltesten Lesestücke. Beide Theile enthalten nicht allein viele Abbildungen, sondern auch noch je zehn Karten in Farbendruck. Arithmetik für Bürgerschulen von Dr. F. E. v. Močnik. 3. Heft. (Angewandte Arithmetik und einfache gewerbliche Buchführung.) 8. Auflage. Rechenbuch für Mädchen-Bürgerschulen. Von Dr. F. R. Močnik. 3 Hefte. (5. Auflage des ersten, 6. des zweiten und 10. des dritten Heftes.) Liederhain für österr. Volksschulen. Im Anschlüsse an das „Lesebuch für österreichische Volksschulen“ (Ausgabe in fünf Theilen), von Dr. 6. Ullrich, W. Ernst und F. Branky, bearbeitet und herausgegeben von Joh. Schober und W. Labler. 3. und 4. Heft. 2. umgearbeitete Auflage. Aufgaben für das mündliche und schriftliche Rechnen an Volksschulen. Von Joh. Nagel, Bürgerschuldirector. 2. Heft (Zahlenraum 1 bis 100), 3. verbesserte Auflage. Lehrbuch der französischen Sprache für Bürgerschulen in drei Stufen. Von Ernst Eiha. 1. Stufe in fünfter, die übrigen zwei in dritter Auflage vorliegend. Geometrie und geometrisches Zeichnen für Mädchen-Bürgerschulen. Von Franz Napravnik, Bürgerschullehrer in Leitmeritz. Drei Theile, im ganzen mit 183 in den Text gedruckten Holzstichen. Die Alpen. Handbuch der gesammten Alpenkunde. Von Professor Dr. Friedrich Umlauft. Mit 30 Vollbildern, 75 Textbildern und 25 Karten (wovon 20 im Texte). A. Hartlebens Verlag in Wien. Lieferungen 1 bis 10. Vollständig in 15 Lieferungen a 30 kr. — Von dem im Erscheinen begriffenen Handbuche „Die Alpen“ liegen uns die zuletzt ausgegebenen Lieferungen 7 bis 10 vor. Dieselben setzen die in dem Vorangehenden begonnene topographische Schilderung der Alpen fort und führen sie zu Ende. An der Hand des kundigen Verfassers durchwandern wir all die Herrlichkeiten unseres Hochgebirges, die Thäler mit ihren blühenden Geländen, lachenden Seen und tosenden Wasserstürzen, dringen in das dämmerige Dunkel der Schluchten und Klammen, schwingen uns auf die hochthronenden Gipfel, um von ihnen Umschau zu halten über die weitgedehnte Gebirgswelt, die uns zu Füssen liegt, rings bis an den fernen Horizont. Finden wir in Umlaufts Handbuch der Alpenkunde auch das gesammte Gebiet der Alpen mit gleichmässiger Sorgfalt dargestellt und die Schilderung von einer Fülle von Detailangaben begleitet, so hat doch der Verfasser die schönsten und berühmtesten Partien und Oertlichkeiten besonders eingehend geschildert. Das herrliche Berner Oberland mit dem Handeck- und dem Staubbachfall, die unvergleichlichen Aussichtsberge Pilatus, Rigi, hohe Salve, Schafberg, die wilde Eauuraschlucht, der classische Vierwaldstättersee, das schwäbische Meer, die Arlbergroute, der gewaltige Ortler, das Wunderwerk der Stilfserjochstrasse, der Vintschgau, Gardasee und Monte Saldo, die vereisten Tauern mit dem Grossglockner, das Krimmelthal und das Möllthal mit ihren grossartigen Wasserfällen , der Königssee und die glitzernden Spiegel des Salzkammergutes, die südtirolischen Dolomiten mit Schiern, Rosengarten und Monte Cristallo — sie alle finden in den vorliegenden Lieferungen besondere Beachtung. Indem aber der Verfasser in seiner Schilderung der Alpen alle Erscheinungen stets zusammenfasst und ebensowohl die Höhenzüge als auch die Thäler, die Gewässer und die Pflanzendecke, die Wohnorte wie die Verkehrswege zum Gegenstände der Betrachtung macht und zugleich vielfache historische Erinnerungen weckt, weiss er der Darstellung reiche Abwechslung zu geben und stets das Interesse rege zu erhalten. Indem wir daher dieses Werk unseren Lesern neuerdings empfehlen, sehen wir mit ihnen der Fortsetzung desselben mit Spannung entgegen. Julius Lippert, Die Culturgeschichte in einzelnen Hauptstücken. II. Abtheilung. Mit 5 in den Text gedruckten Abbildungen. (Das Wissen der Gegenwart, 47. Band.) 8°, 266 Seiten. 60 kr. In der II. Abtheilung seiner Culturgeschichte behandelt der Verfasser „die Gesellschaft“ nach den vier Gesichtspunkten: Familie, Eigenthum, Regierung und Gericht. In der Einleitung wird der Entwicklungsgang der Gesellschaftsformen im allgemeinen geschildert; daran schliessen sich interessante Erörterungen über die älteste Familienform. Der Autor zeigt in fesselnder Darstellung, wie bei den verschiedensten Völkern zunächst die Mutter der feste Mittelpunkt der ersten gruppenweisen Organisation war, und spricht sich dann über die Patriar-chal-Familie aus, schildert Sittenrudimente aus der Uebergangszeit und erörtert unter sorgfältiger Berücksichtigung von Sage und Mythus den neuen Brauch der Uebergangszeit und die verschiedenen Formen des Eheschlusses. Mit zwei Capiteln über die Polygamie einerseits und die Gesammt-und Sonderfamilie anderseits werden die Auseinandersetzungen betreffs des ersten Gesichtspunktes abgeschlossen. Hierauf behandelt Lippert Themen aus der Geschichte des Eigenthums, spricht sich in seiner klaren und knappen Art über Sclaventhum, Grundeigenthum und Adel aus und gibt eine Uebersicbt über Regierungsformen alter und jüngerer Art, sowie über das Gerichtswesen. Fünf in den Text eingedruckte Abbildungen zieren das Buch, welches auf verhältnismässig engem Raume eine grosse Reihe bedeutsamer Gegenstände von allgemeinstem Interesse in erschöpfender Weise mustergiltig behandelt. III. A b t h e i 1 u n g. (Wissen der Gegenwart, 48. Band.) 228 Seiten 8°. Mit 21 in den Text gedruckten Abbildungen. Preis 60 kr. — In der dritten Abtheilung behandelt Lippert in knapper, doch übersichtlicher Darstellung mit Klarheit des Ausdruckes eine Fülle hochinteressanten Materiales. Von der Frage nach der „Ursprache“ der Menschheit ausgehend, bespricht er geistvoll das Verhältnis zwischen Sprachen und Stämmen und erläutert die Entstehung und Geschichte der Schrift sowie des Zahlenwesens. In einem zweiten Abschnitte wird das Gebiet des Cultus in Betracht gezogen. Fesselnd sind hier besonders die Capitel über Geisterglauben, Cannibalismus, Fetischismus, Gottesvorstellungen, Zauberpriesterthum, Moral und Cult. Sodann bespricht Lippert die Elemente der Mythologie, um mit einer Erörterung über mythologische Systeme den Band und mit diesem seine „Culturgeschichte“ abzuschliessen. Zahlreiche, sorgfältig gewählte Abbildungen schmücken und begleiten als lehrreiche und willkommene Beigabe den Text, der sich in seiner inneren und äusseren Gestaltung ebenbürtig dem der zwei bereits früher erschienenen Bände anschliesst. Mit dieser „Culturgeschichte“, deren Gebrauch durch ausführliche Register ungemein erleichtert ist, hat der Verfasser dem Volke ein sehr wertvolles Geschenk von dauerndem Werte gemacht. Friedrich Meyer von Waldeck: Russland. Einrichtungen, Sitten und (Gebräuche. II. Abtheilung. (Wissen der Gegenwart, 49. Band.) Leipzig: G. Freytag. — Prag, P. Tempsky, 1886. 235 Seiten 8°. Mit 18 Vollbildern und 31 in den Text gedruckten Abbildungen. Preis 60 Kreuzer. — Der zweite Theil des Meyer von Waldeck’schen Buches beschäftigt sich mit der Staatsverwaltung und Landesvertheidigung Russlands, mit der russischen Kirche und Geistlichkeit, mit der russischen Nation und ihren Ständen Die Persönlichkeit des Kaisers, die Reichsinstitutionen, das Landheer, die Flotte, die Officiere und Civilbeamten, die Rangsclassen , der Geburts- und Verdienstadel, die Welt- und Klostergeistlichkeit, die Einrichtungen der Kirchen ünd Klöster, die religiösen Feste, Gebräuche und Secten, die Typen des Landedelmanns, Kaufmanns und Bauers — das alles zieht, in plastischer Gestaltung von sachkundiger Feder geschildert, vor dem geistigen Auge des Lesers vorüber. Meyer von Waldeck versteht es, aus der Fülle des Interessanten das Bemerkenswerteste herauszuheben und dieses mit lebendiger Frische, stellenweise mit köstlichem Humor darzustellen. So tritt alles ins rechte Licht; das Nebensächliche wird nicht Übergängen, sondern in genügender Weise kurz berührt. Eine Fülle guter Abbildungen gibt uns in Begleitung des Textes ein treues Bild von Land und Leuten, und so kann getrost gesagt werden, dass jedermann, welcher sich über die so eigenartigen russischen Verhältnisse unterrichten will, aus diesem ungemein billigen Buche Belehrung und Unterhaltung zu gleicher Zeit im weitesten Masse gewinnen wird. Waidmanns Heil. Illustrierte Zeitschrift für Jagd, Fischerei und Schützenwesen in Oesterreich. Klagenfurt, Leons Verlag. Preis des Jahrganges 4 fl. — Nummer 10 dieser mit guten Abbildungen versehenen, nett ausgestatteten Zeitschrift enthält: Gedankensplitter über Wildschaden und Wildschadenersatz. Der Wildschütz (Gedicht mit einer Abbildung). Der Bua. Unser Liebling. Vier Jahre im Narentagebiete. Hahnenjagden. Seltene Hasenjagd. Die Seefischerei Prankreichs. Wieder ein neues Repetiergewehr. Neue Jagd- und Scheibenpulversorten. Ein gefährlicher Feind unserer Sänger des Waldes. Frühe Birkhahnbalze. Für Steinhuhnpfleger. Krähen-ubschuss u. a. Im gleichen Verlage (J. Leon in Klagenfurt) ist ferner erschienen: Jäger-Latein. Aus 120 Concurrenzarbeiten ausgewählt. Franz C. Keller Abbildungen v°n H H. Preis 85 kr. — Das Büchlein bringt eine Reihe von Jägererzählungen, von denen manche unsere Lachmuskeln gewaltig in Bewegung setzen. Gewiss werden dieselben in Jagdkreisen, soweit sie neu, beifällige Aufnahme finden. Die Schrift, die sich auch durch ein recht gefälliges Aeussere hervorthut, dürfte sich bald in der Bücherei jedes Nimrods befinden ZErled.Ig'te ZE-ielirstellen. , ICrsiin.. Lehrstelle in Mitterdorf bei Gottscbee, in Gutenfeld und in Maria-Laufen. Näheres darüber bringen die amtlichen Ausschreibungen im heutigen Blatte — Im Schulbezirke Loitsch gelangen mit Beginn des Schuljahres 1886/87 folgende Lehrstellen zur definitiven Besetzung: 1.) an der dreiclassigen olksschule in Sairach die zweite Lehrstelle mit dem Jahresgehalte von 500 fl. und Naturalquartier; die dritte Lehrstelle mit dem Jahresgehalte von 400 fl. und Naturalquartier; 2 1 an der einclassigen Volksschule 11 Hotederschiz die Lehrstelle mit dem Jahresgehalte von 450 fl. und Naturalquartier; bis 10. Juni eim k. k. Bezirksschulratho Loitsch — Lehrstelle in Grosslascliiz. (Sieh letzte Nummer.) ZESämten. Einclassige Volksschule in Theissenegg, Lehrerstelle, dritte Gehaltsclasse; beim k. k. Bezirkssehulrathe in Wolfsberg bis Ende Mai. Steierixa.a,r3s. Je eine Unterlehrerstelle zu Leoben (Gehalt 420 £1., bis 31. Mai ausgeschrieben) nnd Mariahof bei Neumarkt (Gehalt 360 fl, Wohnung; bis 15. Juni ausgeschrieben). Die Gesuche sind an die betreffenden Ortsschulräthe zu richten. IBriefl^asteri. Herrn —g: Das Uebermittelte ist für diese Nummer zu spät eingetroffen. Ueber das Berührte ist nichts zu hören, -ß: Ja wohl; eine jammervolle Vertretung! Danksag’inig'eii. Das löbliche Comite des krainischen Schulpfennigs spendete der hiesigen armen Schuljugend folgende Lernmittel; Ein Gros Stahlfedern, ein halbes Gros Federhalter, 50 Schreibhefte, 50 Zeichenhefte, zwei Dutzend Bleistifte, ein Dutzend Rechentafeln und eine Schachtel Griffel. Für diese hochherzige Spende spricht der Unterzeichnete Ortsschulrath im Namen der betheilten Schuljugend seinen tiefgefühlten Dank aus. — Ortsschulrath Stalzer n am 15. Mai 1886. Johann Springer, Obmann. Franz Koller, Schulleiter, Coneurs- Ausschreibungen. Die Lehrstelle an der einclassigen Volksschule in Maria-Laufen mit dem Gehalte von 400 fl. und Naturalwohnung wird zur definitiven Besetzung ausgeschrieben. Documentierte Bewerbungsgesuche sind bis 12. Juni 1886 hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Radmanusdorf am 12. Mai 1886. An der dreiclassigen Volksschule in Guten fehl ist die dritte Lehrstelle mit dem Jahresgehalte von 400 fl. definitiv zu besetzen. Darauf Reflectierende haben ihre documentierten Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege bis zum 6. Juni 1. J. beim gefertigten k. k. Bezirkssehulrathe einzubringon. K. k. Bezirksschulrath Gottschee am 3. Mai 1886. An der dreiclassigen Volksschule in Mitterdorf ist die dritte Lehrstelle mit dem Jahrosgohalte von 400 fl. definitiv zu besetzen. Darauf Reflectierende haben ihre documentierten Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege bis zum 6. Juni 1886 bei dem gefertigten k. k. Bezirkssehulrathe einzubringen. K. k. Bezirksschulrat!! Gottschee am 6. Mai 1886. § G> -M f=i N f-t Xi cJ Ci f-t G) Xi :f=s f-t P* o W u o X o d •rH c3 Sh 03 § i | ^ bß j-, V •Ip CG Ql Ci CG 111 lia >. 'S gfl = IS SJ-S c*-« §1" g ■P| £ I .-t: 3 g c « 33 ’S ^ J O c - - 5 N Für die Schriftleitung verantwortlich: Joh. Sima, Bahnhofgasse Nr. 31. Verlegt und herausgegebeu vom „Krain. Landes-Lehrerverein“.— Druck von Kleinmayr & Bamberg, Laibach.