Laibacher SCHULZEITUIG. Organ des krain. Landes-Lebrervereins. — Glasilo kranjsk. učiteljsk. društva. Erscheint am 10. und 25. jedes Monats. "VIII- Ta^rgfa-ng-. — Tečaj "VIII. in 25. ^ ILkega mesca. PränUßierationspreise: Für Laibach: Ganzjähr.fl. 2’60,halbjähr. fl.1’40. — Mit der Post: Gam.jähr. fl. 2*80, balbjähr. fl.1'50. Velja: Za Ljubljano za celo leto 2 gl. GO kr., za pol leta 1 gl. 40 kr. — Po pošti: Za celo leto 2 gl. 80 kr., za pol leta 1 gl. 60 kr. Expedition : i:\icUdruckerei Ig. v. Kleiumayr & Fed. Bamberg, Bahnhofgasse Nr. 15. Inserate werden billigst berechnet. Schriften und Werke zur Recension werden franco erbeten. Vereiusmitglieder erhalten das Blatt gratis. Die landwirtschaftl. Reichs- und Landesgesetze als landwirtschaftlicher Unterrichtsstolf an Volksschulen. „Die Volksschullelirer sind verpflichtet, die Schuljugend über das Schädliche des Nesteraushebens, Pangens und Töd-tens der nützlichen Vögel zu belehren und ihr insbesondere jährlich vor dem Beginne der Brutzeit die zum Schutze dieser Vögel erlassenen Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes vorzuhalton und bezügliche Uebertretungen, soweit es ihr Wirkungskreis gestattet, zu verhindern.* § 16 des Vogelschutzgesetzes vopS 17. Juni 1870. Der vom hohen k. k. Landesschulrathe für Krain im Jahre ISTj^ nerausgegebene „Entwurf eines Lehrplanes für landwirtschaftliche Fortbildungsschulen“, auf Grund dessen der landwirtschaftliche Unterricht an unseren Volksschulen ertheilt wird, verlangt unter anderem, dass auch auf die auf die Landwirtschaft sich beziehenden Reichs- und Landesgesetze gebürende Rücksicht genommen werden müsse. Da es aber derzeit eine für Schulzwecke geeignete Sammlung der hieher gehörigen Reichs- und Landesgesetze noch nicht gibt*), so wird auch dieser Theil des landwirtschaftlichen Unterrichtes leider nur zu sehr vernachlässiget. Aufgabe dieser Zeilen ist es nun, die Landlehrer auf den Text der landwirtschaftlichen Reichs- und Landesgesetze aufmerksam zu machen, deren zweckentsprechende Erklärung dermalen geradezu der Krystallisationspunkt des gesammten landwirtschaftlichen Unterrichtes an unseren Volksschulen sein sollte; ich sage dermalen, weil unser ganze landwirtschaftliche Unterricht noch sehr in der Wiege liegt und der Lehrer mit einer passenden Interpretation der landwirtschaftlichen Gesetze unzweifelhaft der Landwirtschaft mehr nützen wird, als mit theoretischen Erörterungen bei unzureichender Vorbildung der Schüler, bei ganz mangelhaften Hilfsmitteln (Lehrmitteln, geeigneten Lehrbüchern u. dgl.) Die landwirtschaftlichen Reichs- und Landesgesetze sind nämlich einerseits so leicht verständlich, dass der Sinn der Erklärung derselben auch von solchen Volksschülern aufgefasst werden würde, die das Ziel der Volksschule nicht ganz vollständig erreicht haben sollten; andererseits enthalten sie aber eine solche Fülle des für den Landwirt Wissenswerten und Nützlichen, dass durch eine allgemeine Kenntnis und daraus zu folgernde Beobachtung derselben der Landwirtschaft nicht unwesentliche Dienste geleistet werden würden. Wie aber soll die Kenntnis der landwirtschaftlichen Reichs- und Landesgesetze unter das Volk kommen, wenn nicht durch die Schule ? — ♦j Eine solche ist soeben in Vorbereitung. — Anm. d. V. Die landwirtschaftlichen Reichs- und Landesgesetze, die beim Unterrichte berücksichtigt werden sollen, sind folgende: Forstschutzgesetz vom 3. Dezember 1852 (Reichsgesetzblatt Nr. 250); Gesetz vom 17. Juni 1870, betreffend den Schutz der für die Bodencultur nützlichen Vögel (L. G. Bl. vom 14. Juli 1870, XIV. Stück, Nr. 20); Gesetz vom 17. Juni 1870, betreffend den Schutz der Bodencultur gegen Verheerung durch Raupen, Maikäfer und andere schädliche Insekten (L. G. Bi. vom 14. Juli 1870, XIV. Stück, Nr. 21); Gesetz vom 20. Dezember 1874 über die Schonzeit des Wildes (L. G. Bl. vom 6. Februar 1875, II. Stück, Nr. 6); Gesetz vom 17. Jänner 1875, betreffend den Schutz des Feldgutes (L. G. Bl. vom 11. März 1875, III. Stück, Nr. 8). Eines dieser Gesetze, das Vogelschutzgesetz vom 17. Juni 1870 (das die „Laibacher Schulzeitung“ Jahrgang 1874, Seite 119, vollinhaltlich brachte), soll uns als Beispiel dienen, um zu zeigen, wie der Lehrer bei der Erklärung landwirtschaftlicher Gesetze vorzugehen habe, und was er ferner selbst thun kann, um die Anforderungen dieses Gesetzes möglichst in Erfüllung zu bringen. Das Vogelschutzgesetz besteht aus dem Texte und den Anhängen A, B und C. Der Text ist so einfach und verständlich, dass eine nähere Erklärung desselben überflüssig wäre. Der Anhang A zählt alle der Landwirtschaft schädlichen Vogelarten auf, die zu jeder Zeit gefangen und getödtet werden dürfen; die im Anhänge B angeführten „theil-weise nützlichen“ Vogelarten dürfen nur in der Zeit vom 1. September bis 31. Jänner gefangen und getödtet werden, und die im Anhänge C erwähnten, zu denen alle der Landwirtschaft unter allen Umständen nützlichen Vögel gehören, dürfen in der Regel niemals gefangen oder getödtet werden. Soll nun der Lehrer den Verpflichtungen, die er diesem Gesetze gegenüber hat, nachkommen, so möge er Nachstehendes befolgen: 1. ) Der Lehrer soll den Schülern den Inhalt dieses Gesetzes bei jeder sich dar-bietendenfGelegenheit eingehend und ihren Geisteskräften entsprechend erklären. Solche Gelegenheiten sind z. B. die jährlich sich ereigende Rückkehr der Zugvögel, besonders die Zeit der Ankunft der Schwalben im Dorfe. Das Wiedererscheinen der Schwalben, der Boten des sehnlichst erwarteten Frühlings, ist allerorten ein so auffallendes Ereignis, dass es selbst von schwachsinnigem Kindern nicht unbemerkt bleiben wird. Dasselbe hat im Herbste zu geschehen, wenn uns die befiederten Sänger verlassen , um in wärmeren Ländern den Winter zu verleben. 2. ) DerfLehrer soll bei der Lectüre naturgeschichtlicher Lesestücke, die z. B. über einzelne nützliche oder schädliche Vögel, über nützliche oder schädliche Insecten u. dgl. handeln, die Aufmerksamkeit der Schüler stets auf die besondere Nützlichkeit eines Theiles der Vogelwelt für die Landwirtschaft hinlenken. Das der Landwirtschaft schädliche Ungeziefer vermehrt sich nämlich in so ungeheurer Weise, dass der Mensch, der sich doch der grössten und gefährlichsten Raubthiere zu erwählen weiss, dieser kleinen Thierwelt machtlos gegenübersteht. Nur im Bunde mit der insectenfressenden Vogel-wrelt vermag er über das den Culturen schädliche Gethier Herr zu werden. Mit folgendem Beispiele und ähnlichen müssen die erwähnten Thatsachen den Schülern bis zur vollsten Ueberzeugung gebracht wmrden: „Wenn die erste Brut eines Staarpaares ausgekrochen ist, so bringen die Alten in der Regel alle drei Minuten Futter zum Nest; nachmittags alle fünf Minuten; jedesmal bringen sie eine Schnecke oder Raupe, was zusammen, die eine Tageshälfte zu sieben Stunden gerechnet, vormittags 140 Schnecken oder Raupen und nachmittags 84 ausmacht. Auf die zwei Alten kann man für die Stunde wenigstens zusammen zehn Schnecken rechnen, was in 14 Stunden 140 macht. In Summe werdenfalso von einer Staarfamilie täglich 364 Schnecken oder dgl. verzehrt. Ist dann die Brut ausgeflogen, so verbraucht sie noch mehr. Es kommt nun noch die zweite Brut hinzu, und ist auch diese ausgefiogen, so besteht jede Familie mindenstens aus zwölf Mitgliedern, und frisst dann jedes in der Stunde nur fünf Schnecken oder Raupen, so vertilgt die Familie täglich 840 Stück. Wie lange müsste sich wohl der Mensch plagen, um eine solche Anzahl von Würmern, Schnecken und Raupen zusammenzulesen, und wie würde es mit unserer Landwirtschaft aussehen, wenn diese Vögel nicht vorhanden oder durch unvernünftiges Gebaren ausgerottet würden?“ Derlei Beispiele können auch zu passenden Rechenaufgaben verwendet werden. 3. ) Der Lehrer wirke ferner auch ausserhalb der Schule im Kreise seiner Bekannten im Interesse des Vogelschutzes. Er erhebe jederzeit seine Stimme gegen das Einfangen und Gefangenhalten der sogenannten Singvögel. Da aber Thaten mächtiger auf die Umgebung einwirken als Worte, so lasse auch er selbst sich nie herbei, Vögel, und seien sie auch noch so gute Sänger, in Gefangenschaft zu halten. Das Gefangenhalten der Vögel ist, ausgenommen diejenigen, denen die Gefangenschaft bereits zur zweiten Natur geworden, wie dies z. B. bei dem Canarienvogel der Fall ist, eine grosse Barbar ei, namentlich, wenn man berücksichtiget, dass viele, die Vögel gefangenhalten, mit der Lebensweise, ihrer Pflege u. dgl. ganz unvertraut sind. Nebenbei sei bemerkt, dass ja auch der schönste Vogelgesang, wenn man ihn Tag für Tag wieder hört, endlich unangenehm wird; nur draussen im Walde, in Gottes herrlicher Natur, erfreut der liebliche Gesang der Vögel des Menschen Herz. 4. ) Der Lehrer füttere im Winter diejenigen Vögel, die denselben bei uns verleben, mit allerlei Abfällen, Körnern u. dgl., die an und für sich einen verschwindend kleinen Wert repräsentieren, aber so verwendet zur Erhaltung des Lebens manches nützlichen Vogels, ja ganzer Genarationen beitragen. Ein solcher in der Nähe des Schulhauses hergerichteter Fütterungsplatz wird bald von allerlei Vögeln, die die Kälte und der Hunger zahm gemacht, mit grosser Regelmässigkeit besucht werden. Der Lehrer mache nun die Schulkinder auf diesen Platz aufmerksam, er zeige ihnen denselben öfters. Beim Anblicke der armen Vögelchen wird das Mitleid für die hungernde und frierende Vogelwelt Eingang in die Kinderherzeu linden, die Liebe zur Vogelwelt wird geweckt, und wer Mitleid und Liebe für sie hegt, der schützt sie auch. 5. ) Der Lehrer sorge für die Aufstellung von Nistkästchen zunächst im Schulgarten, wenn derselbe hiefür geeignete Bäume besitzt, sodann in der nächsten Umgebung desselben, endlich in der ganzen Gemeinde. Er trachte auch, angesehenere Persönlichkeiten der Gemeinde, bemitteltere Grundbesitzer, den Herrn Pfarrer u. dgl. für die Idee der Aufstellung von Nistkästchen zu gewinnen. Die Nistkästchen sind kleine Kästchen in der Form eines quadratischen Prismas mit einem Flugloch an der einen Seite; sie werden aus Holz, Baumrinde oder dgl. in verschiedenen Grössen, je nach der Vogelart, der sie dienen sollen, verfertiget und an geschützter Stelle eines grössern Baumes, das Flügloch niemals gegen Norden gekehrt, befestiget. Man bezieht sie um einen sehr billigen Preis durch die Landwirtschaftsgesellschaft. Es ist selbstverständlich, dass der Lehrer auch die Schüler hierüber aufklärt. Die Vogelarten, die in der Umgebung hausen, nisten ganz besonders gerne in solchen Kästchen und kehren regelmässig jedes Jahr wieder, um von der bekannten Brutstätte Besitz zu nehmen. Ja man hat die Beobachtung gemacht, dass Vogelarten, die in der Gegend noch niemals nisteten, durch solche Nistkästchen zur dauernden Besiedlung der Gegend veranlasst wurden, da die Vögel am liebsten an solchen Orten nisten, wo sie ungestört ihrem Brutgeschäfte obliegen können. — 6. ) Der Lehrer bestrafe ein jedes Vergehen der Schuljugend gegen das Vogelschutzgesetz exemplarisch, ganz besonderes aber das Zerstören der Nester der Singvögel und anderer. Dem Nesterzerstören, Nester ausnehmen u. dgl, das hie und da von der Schuljugend mit besonderer Passion betrieben wird, muss mit allen Mitteln entgegen gearbeitet werden. Derjenige Lehrer, der diesen Unfug bei der ihm anvertrauten Schuljugend gänzlich abbringen würde, hätte sich nicht nur um das materielle Wohl der Gegend Verdienste erworben, sondern auch um die Gemütsveredelung der Schuljugend. Welch’ ein rohes Gemüth muss es wohl sein, das ein Vogelnest, einen der lieblichsten Naturgegenstände, mitleidslos zerstören und vernichten kann? — So mancher rohe Junge, der in seiner Jugend erbarmungslos Vogelnester zerstörte, vernichtete späterhin eben so leichten Sinnes das Leben seines Mitmenschen! — Lt. Das Unterrichtswesen in Croatien. Aus Agram ging uns vor kurzem ein Bericht über das croatische Unterrichtswesen zu, und wir stehen nicht an, hiemit dasjenige davon in unser Organ aufzunehmen, was auf die Bürgerschulen, die Präparandien und die Fachschulen Bezug hat. — (Ueber die dortländigen Volksschulen kam uns keine Publication zu.) In der Einleitung heisst es unter anderem: Die jüngste Wissenschaft, wie man die Statistik nennt, hat sich heutzutage schon einen Platz unter den bedeutendsten und unentbehrlichsten Wissenschaften erobert; sie ist der Compass, der dem Patrioten sagt, ob der Cours des Staatsschilfes der richtige und namentlich jener ist, der zu dem angestrebten Ziele, zur Bildung und zur Vervollkommnung führt. Sie gibt uns die Andeutungen darüber, in welchem Fache wir zurückgeblieben, in welchem wir erfreulich vorgeschritten sind, und glücklich derjenige, dem die Mittel an die Hand gegeben sind, den oft allzulauten Mahnungen der Statistik Gehör schenken zu können. Es sei denn auch an dieser Stelle keine merito-rische Würdigung der erzielten Erfolge versucht; Zahlen sprechen für sich selbst und bedürfen keines Commentars. Wir können aber diese lehrreiche Publication nicht be-schliessen, ohne an alle, die es betrifft, die eindringliche Mahnung zu richten, in der Sammlung dieser Daten Fleiss, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit walten zu lassen. Wir beginnen mit den Bürgerschulen. Solche bestanden mit Ende des Schuljahres 1877/78 sieben, und zwar sechs höhere Mädchenschulen in Agram, Karlstadt und Warasdin mit je 4 Klassen, eine in Požega, vorläufig mit 2 Klassen als öffentliche, zwei in Agram als Privatschulen, und eine für beide Geschlechter in Sissek. An den öffentlichen Schulen waren 27 Lehrplätze systemisiert, und betrugen die Auslagen für deren Erhaltung jährlich 26,655 fl. Alle sind, mit Ausnahme der Agramer Schulen, in eigenen Gebäuden untergebracht. Der Besuch betrug im Jahre 1877/78 an den öffentlichen Schulen 400, an den privaten 239 Zöglinge, bis auf 34 Knaben an der Sisseker Bürgerschule durchaus Mädchen. Nach der Religion waren Katholiken 544 oder 85-13 Percent, Griechisch-Orientalische 47 oder 7-35 Percent, Israeliten 43 oder 6-73 Percent, Andersgläubige 5 oder 0'79 Percent, also auch hier nach dem Verhältnis der Bevölkerung Israeliten am stärksten, Griechisch-Orientalische am schlechtesten vertreten. Präparandien. Mit Ende des Schuljahres 1877/78 bestanden im Lande fünf Präparandien, eine Landes-Lehrer- und eine Landes - Lehrerinnenpräparandie in Agram, dann drei private: die Lehrerinnenpräparandie im Kloster der barmherzigen Schwestern in Agram mit dem Rechte der Oeffentlichkeit und die griechisch-orientalischen Lehrerschulen in Karlstadt und Pakrac. Das Lehrpersonal betrug an den mit dem Rechte der Oeffentlichkeit ausgestatteten Präparandien 28 Lehrkräfte. Präparanden waren mit Ende 1877/78 69, Präparandinnen 129, von welchen 43 Unterstützungen im Betrage von 6660 fl. vom Lande, 40 Unterstützungen von 8000 fl. von der Grenze genossen. — Der Lehramtsprüfung unterzogen sich im Laufe des Trienniums von 1875—1878 62 Lehrer, von denen 47 oder 76 Percent approbiert und 15 oder 24 Percent reprobiert wurden, und 91 Lehrerinnen, von denen 90, also fast 99 Percent, approbiert wurden. Fachschulen. Zur Ausbildung der Jugend, welche sich dem Handelsstande widmen will, bestehen die Gremial-Handelsschulen in Agram und Warasdin und eine Privat-Handelsschule in Essek; sie zählten im Jahre 1877/78 9 Lehrer und zusammen 120 Schüler. Für theoretische Ausbildung der Jugend, welche sich der Marine widmet, besteht die nautische Schule in Buccari mit 7 Lehrern und 26 Schülern. — Die bedeutendste unter den Fachlehranstalten ist die land- und forstwirtschaftliche Lehranstalt in Kreutz, gegründet im Jahre 1860, reorganisiert im Schuljahre 1877/78. Sie zerfällt in die niedere und in die höhere Abtheilung, jede von drei Jahrgängen. Die Anstalt besitzt über 270 Hektar Grund, Aecker, Wiesen, Obst- und Weingärten etc., Bibliothek, land- und forstwirtschaftliche, naturgeschichtliche, physikalische, technische u. dgl. Sammlungen im Werte von nahe 20,000 fl., unterhält den nöthigen Viehstand, und wird die Wirtschaft nach wissenschaftlichen Grundsätzen betrieben. Das Personal an Lehrern und Angestellten belief sich im Schuljahre 1877/78 auf 14, die Zahl der Schüler auf 94, davon 44 im niederen, 50 im höheren Curs. Die Erhaltungskosten betragen jährlich durchschnittlich 54,000 fl. Aus dem Triglavgebiete. Im Aufträge des Touristenclubs vollführte Herr Richard Issler, Redacteur und Herausgeber der in Wien wöchentlich einmal erscheinenden „Neuen deutschen Alpenzeitung“, die riesige, eine dreimalige Inangriffnahme erfordernde Arbeit der Wegmarkierung der Tour Wockeinersee-Savicaseen-Triglavhütte. Im zweiten Hefte des XL Bandes des Jahrbuches des österreichischen Touristenclubs finden wir diese drei Touren ausführlich geschildert. Ende Juni v. J. reiste Issler von Wien ab. Wir übergehen hier die von der grossartigen Natur begeisterte Schilderung der Fahrt von Radmannsdorf über Veldes durch die Wochein, über deren See bis zu den Alpenhütten, welche am Westende des Sees liegen, denn hier schon beginnt die Wegmarkierung, und lassen den Autor selbst sprechen: „Kaum haben wir einige Schritte gemacht (aus dem Kahne nämlich, mit welchem Issler Uber den Wocheinersee gefahren), so ist die erste Almhütte erreicht. Hier beginnt unsere Arbeit. Der erste Markierungsstrich befindet sich dicht hinter der Hütte an dem Pfortenpflock der Einfriedung. Wir halten uns gegen die nördliche Seite des Bodens und beginnen die Wanderung, welche heute selbstverständlich eine — durch die sich stetig in sehr kurzen Intervallen wiederholenden Aufenthalte bedingte bedeutende — Verlangsamung erfährt. Unser Weg ist anfänglich der nämliche, welcher von all’ jenen eingeschlagen wird, die zum Savica-Ursprung wandern: ein schmaler, aber gut gangbarer Pfad, welcher theils durch Wiesboden, sodann durch Wald und stellenweise über Gerolle und zwischen Gesteinstrümmern gemächlich aufwärts führt. Mehr und mehr nähern wir uns der rückwärtigen Wand und vernehmen auch schon, wenn gerade der Windzug günstig, das Brausen des Wassersturzes. Jetzt machen wir Halt, es theilt sich der Pfad; der geradeaus führende zieht zum Sturze, während unser Weg nun hinanzieht. Es gilt eine bedeutsamere Markierung* anzubringen. Wie ruht sich’s doch hier so süss! Šest (den sich Issler als Führer mitgenommen) zeigt uns, dass er für seine Person ausreichendes Verständnis für die Güte des Moosbodens als Lager hat; er ist * Diese Stolle ist durch die auf einem grossen Steine angebrachten Buchstaben „Savica-Qu.“ und einen Pfeil und anderseits durch die Bezeichnung ,,7 Seen“ nebst einem Pfeil, welch’ letzteres auf einen von Šest zur Stolle gebrachten Stein geschrieben wurde, gekennzeichnet. sanft eingeschlafen, während ich mit der Bepinselung der Marksteine beschäftigt war. Der Brave war den ganzen vorhergehenden Tag im Dienste der Kirche thätig: für das in Feistriz in Bau begriffene Gotteshaus hatte er nebst anderen Männern im freiwilligen Frohndienst Steine gebrochen und war dann noch zweimal die Strecke von Feistriz bis Mitterdorf gewandert. „Ich habe mich gestern doch ein wenig übernommen“, waren seine Worte, als er, schnell aufspringend, wieder seine Bürde auflud, um nun mit mir den strengen Stieg zur Höhe anzutreten. Doch was thut’s heut, über die Wand kann der Führer je nach Belieben gehen und rasten, bin doch ich viel hundertmal stehen zu bleiben gezwungen. Von der Zweitheilung des Pfades an zieht der unsere streng aufwärts gegen jene Stelle der Wand hinan, wo die rechtsseitigen Schroffen mit denen der rückwärtigen Thalsperre Zusammentreffen, lieber Geröll, einige steil abschiessende Wasserrunsen durchquerend, steigen wir aufwärts. Die Sonne brennt versengend hernieder. Die Glut ihrer Strahlen wird durch die Rückstauung vom weissen Gestein verdoppelt, und wohl mehrmals senden wir den Blick zur Höhe der Wand, dorthin, wo diesselbe den tiefsten Einschnitt zeigt. „Wären wir heute nur erst dort oben angelangt“, so dachte ich und wohl noch viel mehr Šest. Ein verlassener Kohlenmeiler ist erreicht, jetzt kommt die strengste Strecke ; es ist eine steile Schutthalde von bedeutender Ausdehnung nach aufwärts zu gewinnen; sind wir einmal an ihrem oberen Ende angelangt, so ist der Wandstieg nicht mehr ferne, und ein fester, sicherer Tritt erleichtert wesentlich das Steigen. Oberhalb der Schutthalde rieselt im Frühjahre oder Vorsommer ein Wasserstreif von einer Vorstufe der Wand; dort haben wir die erste Rast projectiert. Jetzt ist das Wasser versiegt, der Fels glüht, und wir lechzen nach einem Trunk. Geduld also bis zur Ankunft beim „zweiten Wasser“. Doch die Rast wird eingehalten. Tief unten eilt die kaum geborene Savica in blendend weissem Schaumstreifen hinab zum See; von der Wand bis ungefähr in die Mitte der Ukanc hat der junge Bergstrom durch das ihm den Weg versperrende Felsgetrümmer sich freien Weg zu erkämpfen, und erst weiter unten zieht er — noch immer eiligen Laufes — in krystal-lener Klarheit, als echtes Kind der Hochgebirgswelt, in den See. Seine eigentliche Wiege ist hoch oben in den Felsenwüsten; wir werden sie kennen lernen. Ausser dem weissen Band der Savica und ihrem, durch zeitweilige Vermehrung des Wassers an einigen Stellen etwas erweiterten Becken erscheint der ganze Boden der Ukanc als ein dicht mit Wald bestandenes Hochthal, welches vorne in lichtgrüne Wiesengründe übergeht, die sich hinab erstrecken bis zum sonnenbeschienenen Spiegel des Sees, und über dies alles ragen nach drei Seiten — frei ist die Ostseite des Sees — steile Wände empor. Nach kurzer Rast brechen wir wieder auf; noch einige Schuttstreifen treten uns entgegen, und dann können wir in die Wand einsteigen, oder richtiger, an derselben aufwärts wandern. Sehr begierig war ich auf Sests Wegherstellung, kannte ich doch die frühere absolut lebensgefährliche Passage. Ich kann, gestützt auf mehrmalige Sichtung des hergestellten Wandstieges, vermelden, dass Šest seine ihm vom österreichischen Touristenclub übertragene Aufgabe in entsprechendem Sinne löste. Der Pfad führt sicher und ohne zu bedeutende Steigung hinan zur Höhe; grosse Strecken wurden ganz neu angelegt, und zwar ward mittelst Dynamit die Wegspur herausgesprengt, und durch Zuhilfenahme der Spitzhaue entstanden da und dort treppenartige Anstiegstellen. Wer stark mit Schwindel behaftet ist, der wird auch heute noch den Felsenpfad nicht wandeln mögen, doch den Weg auch für Wanderer letzterer Kategorie herzustellen, lag eben nicht in der Macht Šests, und weiter kann ja solches auch nicht Aufgabe eines alpinen Vereines sein; zudem würde eine derartig complicierte Weganlage viele tausende von Gulden kosten. (Fortsetzung folgt.) Eine wichtige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, betreffend die Frage, ob Unterlehrern ein Anspruch auf Dienstalterszulagen zusteht. Der k. k. Venvaltungsgericktshof hat mit dem Erkenntnisse Z. 979 die Beschwerde eines Lehrers in Klattau gegen die Entscheidung des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 2. Jänner 1880, Z. 20,187, betreffend die Verweigerung der ersten Dienstalterszulage, als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe. Der Beschwerdeführer glaubt unter Berufung darauf, dass er am 1. Oktober 1866 definitiv zum Unterlehrer ernannt wurde und am 23. April 1871 das Lehrbefähigungszeugnis erlangte, mit 1. Oktober 1875 oder doch mit 1. Mai 1876 die Dienstalterszulage in Anspruch nehmen zu können, und hält die angefochtene Entscheidung, mit welcher ausgesprochen wurde, dass auch definitiv angestellten Unterlehrern ein Recht auf Dienstalterszulagen gesetzlich nicht eingeräumt sei, und dass dieser Anspruch nur durch eine fünfjährige Verwendung als definitiver Lehrer erworben werde, für gesetzwidrig. Der k. k. Verwaltungsgerichtshof vermochte in dieser Entscheidung eine Gesetzwidrigkeit nicht zu erkennen. Der § 26 des Gesetzes vom 19. Dezember 1875, welcher den Bezug der Dienstalterszulagen regelt, spricht allerdings von „Lehrpersonen, welche in definitiver Anstellung fünf Jahre an einer öffentlichen Volksschule gewirkt haben“, und darauf, dass das Gesetz diesen allgemeinen, auch Unterlehrer umfassenden Ausdruck gebraucht, stützt sich wesentlich die Beschwerde. ' Allein das k. k. Ministerium hat bereits in seinen Entscheidungsgründen mit vollem Grunde darauf hingewiesen, dass dem Worte „Lehrpersonen“ im § 26 diese weitere Bedeutung schon darum nicht beigelegt werden kann, weil der Gesetzgeber durch Feststellung der Basis für Berechnung der Quinquennalzulagen und durch Citation der §§19 und 20 deutlich zu erkennen gegeben hat, dass der § 26 nur auf definitiv augestellte Lehrer Bezug hat. Diesem Momente muss um so grösseres Gewicht beigemessen werden, als es klar und unzweifelhaft ist, dass die Bezüge der Lehrer durch die §§ 19 bis 29, jene der Unterlehrer durch die §§ 30 und 31, und zwar durchaus jselbständig, geregelt werden sollen. Dies geht insbesonders aus einer Vergleichung der §§ 29 und 31 tit. b hervor und lässt die Wiederholung ein und derselben Bestimmung in zwei Paragraphen eben nur dadurch erklären, dass das Gesetz die analoge Anwendung der für die eine Lehrerkategorie erlassenen Bestimmungen auf die andere Kategorie ausschliessen wollte. Auf das weitere, den Ersatz der bereits bezogenen Quinquennalzulage betreffende Begehren der Beschwerde ist nach § 5 des Gesetzes vom 22. Oktober 1875, Nr. 36 R. G. Bl., keine Rücksicht zu nehmen, da über diese Frage zunächst im administrativen Instanzenzuge entschieden werden soll. Zum UnterriclitsgelDrauche zulässig erklärte Lehrbücher und Lehrmittel. a) Lehrbücher für Volks- und Bürgerschulen. Janežič, Cvetnik, L Theil. 3. Aufl. 1873. Brosch. 70 kr. (Auch für die 5. Klasse fünf- klassiger Volksschulen mit slovenischer Unterrichtssprache für zulässig erklärt.) Wein wurm R., Gesangbuch für Sopran- und Altstimmen. Wien, Holder. 6. Heft Preis 1 fl. Vogl A., Liederbuch für österr. Volks- und Bürgerschulen. I. Heft 10 kr., II. 10 kr., III. 15 kr., IV. 15 kr. Wien, Pichler. b) Lehrbücher für Lehrer- und Lehrorinnen-Bildungsanstalten. Weinwurm R., Gesangbuch (siehe oben). Sei her t A. E., Lehrbuch der Geographie für österr. Lehrer-Bildungsanstalten. Prag, Tempsky. I. Theil für den 1. und 2. Jahrg. 90 kr., II. Theil für den 3. Jahrg. 55 kr. Niedergesaess R., Leitfaden der Geschichte der Pädagogik, mit besonderer Berücksichtigung der Volksschule Oesterreichs. Wien 1880, Pichler. 1 fl. e) Lehrmittel für Volks- und Bürgerschulen. Hartinger A., Wandtafeln für den naturgeschichtlichen Anschauungsunterricht in Volksund Bürgerschulen auf Grundlage der Lesebücher. Wien, Gerold. Lieferung I, 5 Blätter. 4 fl. Hromadko F., Physikalische Wandtafeln. II. Serie, 6 Tafeln, unaufgespannt 3 fl. 80 kr. Roth au g J. G., Atlas für den geographischen Unterricht in den österreichischen Bürgerschulen und 6—Sklassigen Volksschulen. Wien, Artaria. 1 fl 20 kr. Haardt V. v., Wandkarte von Afrika nach Dr. J. Chavanne’s physikalischer Wandkarte. Wien, Hölzel. Auf Leinwand in Mappe 6 fl., mit Stäben 7 fl. Doležal A., Schulwandkarte der österr.-ungarischen Monarchie. 2. Auti. Gotha und Wien, J. Perthes. Geheftet 7 Mark, aufgezogen in Mappe 12 Mark. Spaleny N. und Ivinger, Wandkarte von Oesterreich-Ungarn. K. k. militärisch-geographisches Institut in Wien. 3 fl. 20 kr. Musil E., Neue Ausgabe von Schreibheften. Preis eines Heftes 2 kr. Die Hefte haben auf den Umschlägen Abbildungen aus der österreichischen Geschichte sammt Text. Prettenhofer E., Schreib- und Rechenhefte mit Bildnissen und biographischen Skizzen von Kaiser Maximilian, Maria Theresia, Erzh. Johann u. s. w. Preis eines Heftes 2 kr. ^la.nd.sclxa.’UL, Kärnten. (Beschlüsse der Landeslehrerversammlung.) Ueber „die gegenwärtige Lehrerbildung“ wurde in der am 3. und 4. d. M. zu Sachsenburg stattgehabten Hauptversammlung des kärntnerischen Landes-Lehrervereines eingehend gesprochen. Die hierauf angenommenen Thesen fordern den Wegfall der einjährigen Vor-bereitungscurse und die Rückkehr zum früheren gesetzlichen Aufnahmemodus und eine baldige radicale Reform des deutschen Sprachunterrichtes an den Lehrerbildungsanstalten besonders in Hinsicht auf Stilbildung und Literaturkenntnis; der Candidat solle von Seite der Lehrerbildungsanstalt mehr als bisher im wesentlichen mit dem Gange des öffentlichen Lebens vertraut gemacht werden, um auch in diesem Sinne ein wahrer Lehrer des Volkes sein zu können Auch soll der Abiturient zur Führung der Amtsschriften theoretisch und praktisch angeleitet werden, damit auch hierin das Ansehen des Standes gewahrt bleibe. Es wurde ferner ausgesprochen, dass der zur Zeit bestehende Usus, lediglich akademisch gebildete Professoren als Hauptlehrer an Lehrerbildungsanstalten anzustellen, überhaupt diese Anstalten conform den Mittelschulen bezüglich der Lehrkräfte zu behandeln, unzweckmässig sei und dem Principe weichen möge, hauptsächlich tüchtige Lehrer der Bürgerschulen an diese Anstalten zu berufen ; desgleichen hat die Supplentur als naturwidrig aufzuhören. Schliesslich erklärte sich die Versammlung für die Systemisierung der im Reichsvolksschulgesetz vorgesehenen pädagogischen Seminarien. Niederösterreich. (Zahl der Lehrkräfte. — Dritte Landes-Lehrercon-ferenz.) Die Lehrkräfte an den Volks- und Bürgerschulen Niederösterreichs bestanden am Schlüsse des letzten Schuljahres aus 3316 männlichen und 1738 weiblichen Individuen. Auf Wien entfielen hievon 880 männliche und 526 weibliche Lehrpersonen. Dem Range nach gibt es in Niederösterreich 50 Bürgerschuldirectoren (in Wien 27), 226 Bürgerschullehrer (in Wien 139), 28 Bürgerschullehrerinnen (i» Wien sämmtliche), 717 Volks-sehul-Oberlehrer (95 in Wien, woselbst auch eine Dame dieses Amt bekleidet), 1689 Volksschullehrer (435 in Wien), 346 Volksschullehrerinnen (in Wien 174), 648 Unterlehrer (in Wien 178), 474 Unterlehrerinnen (149 in Wien), 35 Nebenlehrer (in Wien 7), 42 Nebenlehrerinnen (in Wien 16) und 847 Industriallehrerinnen (158 in Wien). — Von den Lehrern sind 2045 verheiratet (in Wien 498), 1197 ledig (in Wien 356), 74 verwitwet (in Wien 26); von Lehrerinnen sind 145 verheiratet (in Wien 71), 728 ledig (in Wien 291) und 18 verwitwet (in Wien 6). Die Industriallehrerinnen sind meist ledig, und zwar 503 (in Wien 103), 290 verheiratet (in Wien 38) und 47 verwitwet (in Wien 10). — In der zweiten Sitzung der dritten niederösterreichischen Landes-Lehrerconferenz wurden zahlreiche Anträge eingebracht. Mehrere derselben betreffen die Verbesserung der materiellen Lage der Lehrer, u. z. die befriedigende Erledigung der Quartiergeldfrage, die Herabsetzung der zur Pensionsfähigkeit der Lehrer erforderlichen Zahl der Dienstjahre auf 35, die Erhöhung der Quinquennalzulagen, etc. — Auch wurde beantragt, es möge gesetzlich bestimmt werden, dass Lehrerinnen im Falle ihrer Verehelichung auf ihre Stellen zu verzichten haben; ferner: „Um den nachtheiligen Folgen der Schulbesuchs-Erleichterungen zu begegnen, mögen dieselben in den letzten zwei Altersstufen in der Weise gewährt werden, dass die Schüler in den Sommermonaten nur einen halben Unterrichtstag haben.“ Weiter brachten dieselben Antragsteller die Errichtung von Schulgärten, sowie von Schulen und Rettungsanstalten für verwahrloste Kinder in Anregung. Sämmtliche Anträge werden dem Ausschüsse zugewiesen. Nach Genehmigung der Geschäftsordnung folgte das Referat über die Frage: „Kann bei einem in den zwei letzten Jahrgängen der Schulpflicht an die Stelle des bisherigen Unterrichtes gesetzten Fortbildungs- oder Wiederholungsunterrichts mit beschränkter Stundenzahl das vom Reichs-Volksschulgesetz bestimmte Lehrziel der Volksschule im Sinne und Geiste desselben erreicht werden?“ Der Referent verneinte diese Frage und empfahl die folgenden Thesen: „Die dritte niederösterreichische Landes-Lehrerconferenz spricht sich über die Frage der Einführung einer Wiederholungs- und Fortbildungsschule statt des bisherigen Unterrichts in den beiden obern Jahrescursen der Volksschule folgendermassen aus: Bei der Einführung einer Wiederholungs- und Fortbildungsschule mit beschränkter Stundenzahl statt des bisherigen Unterrichts in den letzten zwei Jahrgängen der Schulpflicht kann das vom Reichs-Volksschulgesetze bestimmte Lehrziel niemals erreicht werden; denn 1.) würde dadurch die Dauer der erziehlichen Einwirkung zu sehr beschränkt, als dass eine entsprechende Charakterbildung erzielt werden könnte; 2.) müssten den Kindern bei der verringerten Stundenzahl eine Menge nothwendiger Kenntnisse und Fertigkeiten vorenthalten werden, die sie im Leben nicht mehr zu erwerben Gelegenheit haben; 3.) wäre die Einführung einer solchen Wiederholungsschule dem Aufgeben des Princips der achtjährigen Schulpflicht gleichzustellen. Die Aufrechterhaltung der vollen achtjährigen Schulpflicht ist aber aus folgenden Gründen eine unbedingte Nothwendig-keit: 1.) Der Staat hat die Pflicht, das Volk mit dem auszuriisten, was es befähigt, den Kampf ums Dasein mit Erfolg aufzunehmen; 2.) das Volk soll in den Stand gesetzt werden, in geistiger und materieller Beziehung mit den andern Staaten concurrieren zu können; 3.) es mus in der Schule jene Vorbildung erhalten, die es in den Stand setzt, einst seinen bürgerlichen Rechten und Pflichten entsprechen zu können; 4.) die Kinder sollen bei ihrem Austritte aus der Schule den Anforderungen der landwirtschaftlichen und gewerblichen Interessen entsprechend vorgebildet sein; 5.) die Jugend bleibt, zu früh zur Arbeit herangezogen, in der physischen Entwicklung zurück; 6.) die Aufrechterhaltung der vollen achtjährigen Schulpflicht ist gegenüber den vorgeschrittenen Nachbarstaaten auch eine politische Nothwendigkeit; 7.) sie ist endlich eine wesentliche Bedingung zur Hebung der Wehrkraft und somit zur Erhöhung der Macht des Reiches.“ — In der Schlussitzung der Landes-Lehrerconferenz wurde auch beantragt, es solle erwirkt werden, dass die Dienstjahre der definitiven Unterlehrer bei Bemessung der Quinquennalzulagen eingerechnet und die Erhöhung der Quinquennalzulagen von 50 auf 100 fl. ausgesprochen werde. Die Conferenz erklärt es weiter als eine Nothwendigkeit, dass von der Beibringung eines Entlassungs-, eventuell Abgangs-Schulzeugnisses die Erlangung gewisser gesellschaftlicher und bürgerlicher Rechte abhängig gemacht werde, empfahl eine erneuerte Anregung zur Errichtung von Schulgärten, sowie eine Reduction der die Lehrer überbürdenden administrativen Schularbeiten. Böhmen. (Sanctionierter Gesetzentwurf.) Dem vom böhmischen Landtage entworfenen Gesetzentwürfe, betreffend Abänderungen zu dem Gesetz vom 24 Februar 1873 über die Regelung der Errichtung, Erhaltung und des Besuches der öffentlichen Volksschulen, wurde die Allerhöchste Sanction zutheil. Diese Aenderuugen bestehen darin, dass als Grundlage für die zur Bestreitung des Volksschulenaufwandes erforderlichen Umlagen die Gesammtleistung an direkten Steuern sammt Staatszuschlägen festgesetzt wird. Galizien. (Revision der Landesschulgesetze.) Der galizische Landesausschuss hat eine Enquete einberufen wegen Revision der galizischen Volksschulgesetze und deren Reform. Hoffentlich wird dabei die Schule nicht ins Mitleid gezogen werden. Dänemark. (Volksunterricht.) Schon seit alten Zeiten geschieht in Dänemark viel für Volksunterricht und öffentliche Bildungsanstalten. Nicht der Staat oder die Civil- oder Kirchengemeinde ist es, welche die letzteren gegründet hat und unterhält, sondern freiwillig zusammengetretene Gesellschaften, in denen der mittlere Bürgerund Handwerkerstand sehr stark vertreten ist, haben sie eröffnet und unterhalten sie. So gibt es Sonntagsleseschulen, Rechenschulen, Zeichenschulen u. s. w., und dazu ist neuerdings die segensreiche Thätigkeit der besonderen Lehrer gekommen, welche in speciellen Cursen Anleitung zum sogenannten Hausfleiss, zur Ausnützung von müssigen Stunden und zur Beschäftigung müssiger Hände geben. Frankreich. Wie man liest, will die französische Regierung dahin wirken, dass ein Gesetz über den Volksunterricht noch von der gegenwärtigen Kammer erledigt werde. Wenn es nur nicht wieder beim blossen Vorhaben bleibt! ZLi o c a-1 e s. Veränderungen im Lehrstande. Die absolvierte Lehramtscandidatin Fräulein Pfeifer kam als prov. Lehrerin nach Adelsberg. Fräulein Ihan wird über wiederholtes Ansuchen der Schulgemeinde auf ihrem Posten zu Vigaun bei Radmannsdorf belassen und kommt nicht nach Görjach. Herr Josef Dolinar, Lehrer zu Safniz, wurde als definitiver Lehrer in Mautschitsch angestellt. Von den absolvierten Lehramtscandidaten erhielten Stellen provisorisch die Herren: J. Bregar in Zirklach, Kaspar Brake in Hülben und Josef Svetina in St. Marein. Die Lehrbefähigungsprüfungen für Volksschulen wurden bei der hiesigen Commission im schriftlichen Theile vom 18. bis zum 20., im mündlichen vom 21. bis zum 23., im praktischen am 23. und 25. d. M. vorgenommen. Es haben sich hiezu nur Can-didaten und Canditatinneu für allgemeine Volksschulen gemeldet, und zwar die Herren: Mathias Hiti, prov. Lehrer in Senosetsch; Theoder Josiu, prov. Lehrer in Karnervellach; Anton Klanjšček, prov. Unterlehrer zu St. Lorenzen in Steiermark; Johann Levee, prov. Lehrer zu Kapellen in Steiermark; Martin Lorger, prov. Lehrer in Grosslaschiz; Anton Maier, prov. Lehrer in Kronau; Jakob Pretnar, prov. Lehrer in Mitterdorf; Franz Šorn, prov. Lehrer zu St. Georgen bei Tabor in Steiermark; Josef Topolovšek, provisorischer Lehrer in Sagor; — dann die Damen: Theresia Bahovec, provisorische Lehrerin in Reifniz; Anna Bauer, prov. Lehrerin in Nassenfuss; Maria Cepuder, prov. Lehrerin in Haselbach; Albine Cuntara, prov. Unterlehrerin in Tüffer; Ludovika Donati, prov. Lehrerin in Mitterdorf; Emilie Gerkmanu, prov. Lehrerin in Moräutsch; Leopoldine Gross, prov. Unterlehrerin zu Dobova in Steiermark; Hedwig Jonke, prov. Unterlehrerin zu Weitenstein; Fanni Jugoviz, Lehramtscandidatin in Krainburg; Agnes Levstik, prov. Lehrerin in Senosetsch; Marie Mally, prov. Lehrerin in Krainburg; Auguste Mattanovič, prov. Lehrerin in Gutenfeld; Emilie Pirnat, prov. Lehrerin zu Friedau in Steiermark; Anna Podrekar, prov. Lehrerin in Neumarktl; Eugenie Preitlachner, Unterlehrerin in Obdach in Steiermark; Francisca Reyerschiitz, prov. Unterlehrerin zu Montpreis in Steiermark; Leopoldine Rosmann, prov. Lehrerin in Egg; Amalie Spoljarič, prov. Lehrerin in Planina; Maria Stuchly, prov. Lehrerin zu St. Veit bei Sittich; Auguste Suppan, prov. Lehrerin in Töpliz-Sagor; Marie Viditz, prov. Lehrerin in Möttling; Fanni Zakrajšek, prov. Unterlehrerin zu Schönstem in Steiermark; Agnes Zupan, prov. Lehrerin in Veldes. Ausserdem meldete sich eine Unterlehrerin zur Ergänzungsprüfung aus Gesang und Turnen; eine Unterlehrerin zur Prüfung aus der italienischen, zwei Private aus der französischen Sprache. Zur schriftlichen Bearbeitung wurden folgende Fragen gegeben: Aus Pädagogik: Welche Gründe lassen sich für die NothWendigkeit der Volksschulen anführenV Welche Vortheile gewährt die Schreiblesemethode? Was sagt die Schul-und Unterrichtsordnung für allgemeine Volksschulen inbetreff der Unterrichtszeit? Kindermann und seine Verdienste um das Volksschulwesen im Königreiche Böhmen. — Aus der deutschen Unterrichtssprache: Briefliche Beantwortung der Frage, worin die Anhänglichkeit an die Heimat ihren Grund hat. Methodischer Vorgang bei Entwicklung des Begriffes: „die Umstandsbestimmung im Satze“; weiter ist die Frage, wie die Umstandsbestimmung der Zeit im Satze ausgedrückt werden bann, zu beantworten und sind die einzelnen Fälle durch Beispiele zu erläutern. — Aus der slovenischen Unterrichtssprache : „Rana ura, zlata ura“ a) učencu, V) učitelju. Zakaj Kopitar slovi doma na Kranjskem, po Slovanskem in med učenim svetom? — Aus Mathematih: Man entwickle 41/ -1- 32/ —T?-----JA Jemand erbt 5200 11., welche aber erst nach 5 Jahren ausgezahlt werden Vh — l'Vs sollen; wie viel kann er sogleich erhalten, wenn er sich einen Abzug von 60/0 per Jahr gefallen lässt? Wie können die Schüler auf anschauliche Weise mit dem Verhältnisse des Durchmessers zur Peripherie des Kreises bekannt gemacht werden? Welchen Durchmesser hat ein Kreis, wenn der zu einem Centriwinkel von 64° gehörige Bogen JOri1’/ misst (tt = y). Ein Behälter ist 5-625™/ lang, PSö”/ breit und l'44'"j/ hoch; wie viel Liter fasst er? — Aus Naturlehre: Der Verbrennungsprocess soll in physikalischer und chemischer Hinsicht erklärt, die Bestandtheile der Kerzenflamme und ihre Beschaffenheit angeführt werden. Wie kann man einen Körper durch Mittheilung (Jnfluenz) elektrisch machen? Beschreibung des Apparates. Wie kommt die Luftspiegelung zu stände? — Aus Schreiben: Uebcr das Wesen und die Vortheile des Taktschreibens; auf welcher Stufe soll dasselbe besonders berücksichtigt werden, und warum ? (Die Ueberschrift ist in der Latein-, die zwei ersten Zeilen der Abhandlung dagegen sind in schöner Currentschrift zu schreiben!) — Aus Zeichnen: Eine an der Tafel zur Hälfte skizzierte, aus Strecken und Kreisbogen bestehende Zusammenstellung ist abzuzeichneu, dazu ein Dictat anzufertigen! Ein im Schulzimmer befindliches Object soll nach der Anschauung dargestellt werden! Krainischer Schulpfennig. Für den Schulpfeuuig sind weiter folgende Spenden eingegangen von den Damen : Betty Freiin v. Rechbach 2 fi., Jeannette Becher 2 fl., K. Eisl 2 fl., Jakobine Supan 2 fl., Therese Schreyer 1 fl., Magdalena Günzler 1 fl., und von den Herren: Baimund Pirker 2 fl., Franz Skerbinec, Oberlehrer in Weixelburg, 2 fl. 14 kr., Max Kreimer 2 fl., Ernst Stöckl 1 fl., Mobl 1 fl., Dr. Mader 2 fl., J. Naglas 1 fl., Franz Goltscb 1 fl., Ungenannt 50 kr., A. v. Fladung 2 fl., Karl Freiherr v. Codelli 5 fl., Albert Zescbko 5 fl., A. v. Lenard 1 fl., Math. Gregoritsch 1 fl., Nikolaus Rud-holzer 1 fl., Anton Freiherr v Codelli 5 fl., Dr. Keesbacher 1 fl., Ferdinand Schmitt 1 fl., August Dimitz 1 fl., Josef Piller 2 fl. und Dr. Valenta 2 fl. — Weitere Gaben für unsere vaterländische Schuljugend werden mit Dank entgegengenommen. Der Schulpfennig geht eben daran, wieder eine nicht unbedeutende Anzahl von Lernmitteln an dürftige Schulen des Landes zu vertheilen. Aus unserem Vereine. Unser Vereinslocale am Jakobsplatze (Graf Blagay’sches Haus, I. Stock) beginnt sich mit dem Eintreten der „kalten Saison “an Samstagen wieder zu beleben. Mitglieder des Vereines sind eingeladen, sich an den bezeichneten Abenden dort wieder recht zahlreich einzufinden. Die Sache, die unser Verein im Interesse der heimischen Volkschule vertritt, steht ungeschwächt da und wankt nicht, wie es viele Feinde der Neuschule leichtgläubigen Leuten weissmachen wollten, um sie zugunsten anderwärtiger Dinge einzuschüchtern. Zulassung zur Maturitätsprüfung nach den Herbstferien. Mit Erlass vom loten v. M. hat der Herr Unterrichtsminister sämmtliche Landesschulbehörden angewiesen, dass einzelnen Abiturienten, welche sich am Schlüsse des Schuljahres für die mündliche Maturitätsprüfung noch nicht genügend vorbereitet fühlen, unter diesem Titel nicht gestattet werde, diese Prüfung erst nach den Herbstferien abzulegen. Dagegen ist in allen Fällen, in denen ein Abiturient durch Krankheit oder andere unvorhergesehene Umstände thatsächlich verhindert wird-, die mündliche Maturitätsprüfung in dem am Schlüsse des Schuljahres angesetzten Termine abzulegen, dessen Zulassung zu dieser Prüfung an einer jener Lehranstalten, an welchen auch in den letzten Tagen des zweiten Ferialmonates Maturitätsprüfungen abgehalten werden, zu gestatten. Wird für diesen zweiten Prüfungstermin nicht auch jene Lehranstalt ausersehen, an welcher solche die mündliche Maturitätsprüfung nachtragende Examinanden bereits die schriftlichen Prüfungen bestanden haben, so dass der Abschluss ihrer Prüfung vor derselben Prüfungscommission erfolgen kann, so haben dieselben vor der neuen Prüfungscommission nach den von dem k. k. Landesschulinspector auszuwählenden Themen auch die schriftlichen Prüfungen zu wiederholen. Ibvdla.rAn.Ig'faltlg'es- Ueberfluss an Lehrerinnen. Wiener Blätter melden: Wegen Aufhebung der Lehrerinnen-Bildungsanstalt in Linz sind zwischen den Behörden neuerliche Verhandlungen im Zuge. Als Gründe für die Aufhebung führt eine Vt.-Correspondenz u. a. an, dass in Wien mindestens 1000 geprüfte Lehramtscandidatinnen auf Anstellung harren, ohne Aussicht, eine solche bald zu erlangen. Der steierische Ladesschulrath gibt offi-ciell bekannt: An weiblichen Kräften ist kein Mangel, sie können nicht untergebracht werden. In Oberösterreich haben Ende Juni 70 Lehrkräfte (40 männliche, 30 weibliche) die Lehramtsprüfung abgelegt, unter den männlichen solche, die bereits Prüfungen über Geschichte und Geographie, dann Naturwissenschaften an der Universität mit günstigem Erfolge sich unterzogen haben und jetzt froh sein müssen, Lehrerstellen an Volksschulen auf dem Lande zu erhalten; von diesen 70 Lehrkräften haben bis jetzt erst 20, und zwar ohne Ausnahme männliche, Verwendung finden können, während alle anderen sich aufs Warten verlegen müssen, die weiblichen voraussichtlich überhaupt keine Stelle mehr erlangen werden, da das Lehrpersonale in Oberösterreich schon com- plet ist und im Falle einer Vacatur den Ortsschulrätben auf dem Laude durchaus nur männliche Candidaten vorgeschlagen werden. Schulsparkassen. Für ungarische Volksschullehrer, welche die Einrichtung von Schulsparkassen erfolgreich fördern, hat der Unterrichtsminister Trefort zu Belohnungen dem national-ökonomischen Verein 1000 fl. zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wurde vom Präsidenten der Schulsparkassen - Commission des genannten Vereins auf 1500 fl. ergänzt, welche Summe in vier Preisen zu 50 fl. und in 52 Preisen zu 25 fl., daher zusammen in 56 Preisen, unter den betreffenden Lehrern im Wege der Verlosung zur Ver-theilung gelangte. — Bei dieser Gelegenheit sei noch bemerkt, dass auch die Gewerbe-schul-Commission von Wien die Einführung der Schulsparkassen in den dortigen Gewerbeschulen beschlossen hat. Vierundzwanzigste allgemeine deutsche Lehrerversanunlung. Wie man aus Karlsruhe meldet, wird dort bereits mit den Vorbereitungen für die zu Pfingsten 1881 abzuhaltende vierundzwanzigste allgemeine deutsche Lehrerversammlung begonnen. Stadt- und Schulbehörden und Lehrer sind für die Sache begeistert, und hofft man auf zahlreichen Besuch aus Süddeutschland und Oesterreich. Naturgeschichte des Menschen von Friedrich v. Hellwald. Illustriert von F. Keller-Leuzinger Verlag von W. Spemann in Stuttgart. — Der durch seine früheren Arbeiten hinlänglich bekannte Verfasser schildert in seiner neuen Völkerkunde die aufsteigende Entwicklung des Menschengeschlechtes, von den auf unterstem Gesittungsniveau lebenden Wilden bis zu dem reichen Culturleben der hochentwickelten Nationen Europas. — Körperbeschaffenheit, Charakter und Geistesanlagen, Kleidung und Obdach (Tätowieren, Trachten, Schmuck und Putz, Höhlen, Zelte, Steinbauten), Nahrung, Ge-räthe, Bewaffnung und Beschäftigung, Feste, sociale Verhältnisse, Stellung der Frauen und Kinder, Ansichten über Eigenthum, Krankheiten und Tod, religiöse Begriffe, Sprache der Völker — das alles wird in dem Werke ausführlich und fesselnd geschildert. Die Abbildungen verleihen dem Werke eine herrvorragende Bedeutung. Das Werk wird zwei Bände von je 35 Heften ä 50 Pf. umfassen. — Das erste Heft ist erschienen und in allen Buchhandlungen vorräthig. Wir werden noch öfter Gelegenheit nehmen, auf das Werk zurückzukommen, und versäumen nicht, unsern Leserkreis schon jetzt ganz besonders auf dieses Unternehmen aufmerksam zu machen. Von dem im gleichen Verlage (W. Spemann in Stuttgart) erscheinenden und von uns letzthin eingehender gewürdigten Werke „Das neue Universum“ ist bereits das zweite Heft in ebenso netter Ausstattung ausgegeben worden, als das erste. Dasselbe weist folgenden interessanten Inhalt auf: Elektrische Eisenbahn in Berlin — Das neue Victoria-Dock zu London — Papier (Fabrication) — Verwendung des Bambus — Alter des Glases — Einbruchsichere Wände — Egypt. Obelisken auf Reisen — Der japanische Wunderspiegel — Denis Papin, ein Märtyrer — Mouchots Sonnenmaschine — Ein Tunnel unter dem Hudson-Flusse. — Die zahlreichen in den Text gedruckten Illustrationen erläutern die Darstellung und erhöhen den Wert des Buches wesentlich. Ganz besonders aber sei an dieser Stelle das unseren Lesern bereits bestens bekannte Prachtwerk des W. Spemann’schen Verlages: „Hellas und Rom, eine Cultur-geschichte des klassischen Alterthums von Jak. v. Falke“, hervorgehoben, das in elegantester, wahrhaft künstlerischer Ausstatung und mit prächtigen Illustrationen geschmückt nun bis zum 30. Hefte gediehen ist. Wer sich über das classische Alterthum unterrichten will, der greife lieber zu einem derartigen, allseitig gehaltenen und anregenden Werke, als zu Schriften, die oft ebenso mager wie trocken sind und uns nicht erwärmen, weil sie oft nur zu geschäftsmässig zusammengestellt wurden. Spemanns „Hellas und Rom“ (Preis des Heftes l1/* Mark) wird eine der ersten Zierden jeder grösseren Bibliothek werden. —a< Heimgarten. Eine Monatsschrift, herausgegeben von P. K. Rosegger. V. Jahrgang. Preis complet 3 fl. 60 kr. ö. W. Bei Fraucozusendung nach auswärts 60 kr. mehr. Verlag von Leykam-Josefsthal in Graz. Die so beliebte Monatsschrift des gemüthvollen Volksdichters P. K. Rosegger, die so recht geeignet ist, die Mussestunden eines jeden, welchem Stande er auch immer angehören möge, zu versüssen, tritt mit dem bereits ausgegebenen Oktoberliefte in ihren fünften Jahrgang. Dasselbe bringt Roseggers interessanten Roman „Der Gottsucher“, daranschliessend die Geschichte eines Adepten; eine Geschichte Anzengrubers, betitelt „Hartingers alte Sixtin“ ; ferner: „Johann Keplers erster Braut- und Ehestand“, „Wiener Vorstadtfiguren“, „Wie in Amerika Städte entstehen“, verschiedene Gedichte und die bekannte „Kleine Laube“ mit reichlichem Inhalte. Der „Heimgarten“ ist und bleibt ein Volksblatt im weiten Sinne des Wortes, daher enthält er stets Beiträge, die in gefälliger Form allgemein interessante Stoffe und Fragen behandeln; er ist besonders ein Organ der alpinen Welt und des ländlichen Volksthums, und er bezweckt die Wiedererfrischung der Liebe zur Natur, zur einfachen Sitte und zum häuslichen Leben. Er ist bestrebt, den oft extremen Parteien des heutigen Lebens auszuweichen und einen eigenen Weg zu gehen, der auch ein gutes Ziel hat. Er meidet einerseits den Cynismus, anderseits die Prüderie. Er huldigt der Schönheit, er huldigt der Wahrheit, er huldigt der Freiheit, aber sein Ideal ist das Gute, und darum empfehlen wir ihn bestens. Der Naturhistoriker. Mit 1. Oktober 1. J. begann „der Naturhistoriker“ (illustrierte Zeitschrift zur Verbreitung naturwissenschaftlicher, insbesondere naturhistorischer Kenntnisse, für die Schule und das Haus), unter Mitwirkung mehrerer Fachmänner und Pädagogen herausg. von Dr. Friedrich K. Knauer (Administration: VI., Mollardgasse 41), seinen dritten Jahrgang. Das Blatt erscheint in Folioformat, im Farbenumschlag, am 1. und 16. eines jeden Monates und kostet sammt den beiden gleichfalls halbmonatlich erscheinenden Beiblättern : „Die Lehrerbibliothek“ und „die Lehrmittel-Sammlung“ jährlich fl. 5. — Nr. 1 bringt u. a. folgende Aufsätze: Heber den Einfluss der äusseren Bedingungen auf Gestalt und Structur der Insectenlarven; mit 29 Abbild. — Aus meiner Wandermappe: 1.) Unter Spinnen; 2.) der Nimmersatt im Karpfenteiche. — Die Erfindung des Pfluges. — Chemische Schulexperimente; mit 4 Abbild. — Charakteristische Thiere der nordtibetanischen Wüste; mit 4 Abbild. —Instandsetzung zoologischer Scbul-cabinete seitens des Lehrers: 1.) Fang, Zucht und Conservierung der Käfer. — Der medicinische Rhabarber; mit Abbild. Ausserdem literarische Anzeigen und Recensionen. Aus dem Inhalte der beiden Beiblätter sei ein Aufsatz über die physikalischen Apparate der Volksschule und ein anderer über Schülerbibliotheken erwähnt. Ludwig Salomons Geschichte der deutschen Nationalliteratur des neunzehnten Jahrhunderts. Sechste Lieferung mit zwei grossen Porträts auf Kupferdruckpapier: Hoffmann von Fallersleben, Fr. Spielhagen. In ca. 8 Lieferungen ä Mrk. 1. — Verlag von Levy & Müller in Stuttgart. Es kann jetzt wohl keinem Zweifel mehr unterliegen, dass die von uns wiederholt besprochene Salomon’sche Literaturgeschichte alle Bedingungen in sich vereint, um auf der Schaubühne unserer zeitgenössischen Literatur eine wesentlich hervorragende Rolle zu spielen. Schon haben sich die berufensten Vertreter der deutschen Kritik in diesem Sinne ausgesprochen, und mit Recht darf man voraussetzen, dass auch die noch rückständigen beiden Hefte das höchste Lob verdienen werden. Die vorliegende sechste Lieferung behandelt in überaus anziehender und vollkommen selbständiger Weise Kühne, Mundt, Wienbarg, Reilstab, Pückler-Muskau, Un-gern-Sternberg, Gotthelf, Auerbach, Rosegger, Stifter, Fanny Lewald, Ida Hahn-Hahn, Ida v. Düringsfeld, Droste-Hülshoff, Betty Paoli, Hebbel, Griepenkerl, Halm, Bauernfeld, Geibel und viele andere. Das auf acht Lieferungen berechnete, mit zahlreichen Porträts auf Kupferdruckpapier geschmückte Werk erfreut sich einer in seltenem Grade geschmackvollen, trefflichen Ausstattung. So ist denn auch der Preis von Mrk. 1 per Lieferung als ein äusserst niedriger zu bezeichnen, und wer seinen Bücherschatz mit einem ebenso wertvollen, als anziehenden und bedeutenden Werke bereichern will, dem empfehlen wir mit voller Beruhigung Salomons Geschichte der deutschen Nationalliteratur des neunzehnten Jahrhunderts. Deutsche Unterrichtsbriefe in systematischer Stufenfolge über die Laut- und Biegungslehre, Wortbildung, Orthographie, Syntax, Stilistik, Metrik und Literaturgeschichte der deutschen Sprache in populär-wissenschaftlicher Darstellung von Karl Schiller, Professor der deutschen Sprache an der k. k. Staats-Oberrealschule am Schottenfelde zu Wien. (A. Hartlebens Verlag in Wien. 24 Lieferungen ä 25 kr. ö. W. = 50 Pf.) — Innerhalb Jahresfrist hat dieses geschmackvoll ausgestattete Lieferungswerk nun gerade sein Ende erreicht und bildet zwei stattliche Bände von je 576 Seiten, getheilt zunächst in ausschliesslichen Unterrichtsstoff mit praktisch eingestreuten Uebungsbeispielen und Aufgaben, und dann in ein Wörterbuch der deutschen Sprache und der gebräuchlichen Fremdwörter. Einander ergänzend und unterstützend, wuchsen die 24 Lieferungen allmählich zu einem Ganzen an, dessen Bedeutung unsere Erwartungen übertrifft. War uns auch die Leistungsfähigkeit des Verfassers, in dessen Hände die unermüdlich rege Verlagshandlung das Unternehmen gelegt, aus seinen gediegenen und verbreiteten Lehrbüchern längst bekannt, so war es eben nur sein didaktisches Talent, auf welches wir für die völlig neue Eigenart dieses Werkes rechnen konnten. Allein der blosse Lehrmeister genügt einem solchen Buche nicht, auch der beste nicht. Hier musste der Leser mit schriftstellerischer Gewandtheit erst gewonnen, daun festgehalten und freudig von einem Unterrichtsbriefe zum andern geführt werden. Das ist nun auch dem Professor Schiller in hohem Grade gelungen. In den einzelnen Theilen entwickelt sich das Buch in streng systematischer Stufenfolge so, dass in den letzten Unterrichtsbriefen jene stilistische und oratorische Meisterschaft, die von den ersten Elementen an in den vorausgehenden Briefen angebahnt wurde, gleichsam selbstredend als Beleg auftritt für die hier angewandte Methode einer erfolgreichen sprachlichen Unterweisung. Der 20. Unterrichtsbrief über die deutsche Metrik enthält eine nicht geringe Zahl grosser Vorzüge vor ähnlichen Arbeiten der Poetik. Der letzte: „Aus der Literaturgeschichte“, leitet in erwärmender und erhebender Weise ein, S. 553. Nach Besprechung der Dichtungsarten wird die wichtigste der angeführten sechs Perioden der Literatur-gesqhichte, die klassische Periode nämlich, höchst anziehend vorgetragen. Wie ein wohl abgerundetes Gemälde erscheint diese Epoche, bei welcher der sachliche Zusammenhang der Literatur mit den Zeitverhältnissen in anerkennenswerter Weise hervortritt. Die Charakterisierung der Bedeutung der einzelnen Dichter, insbesondere unserer Dichterfürsten, ist kurz und gut treffend. — Auch das einen Bestandtheil des Werkes bildende grosse Lexikon, welches die Erklärungen der in der Umgangssprache vielgebrauchten Fremdwörter und die Begriffsbestimmungen deutscher Wörter enthält, gibt Zeugnis von dem Sprachgeiste und dem Charakter wissenschaftlicher Darstellung, der das ganze Werk durchdringt, welches wir hierdurch bestens empfehlen. Jeder Theil ist für sich einzeln zu haben, und zwar kosten sowohl die „Deutschen Unterrichtsbriefe“ als auch das „Lexikon der deutschen Sprache und der gebräuchlichsten Fremdwörter“ je 3 fl. ö. W. — 5 M. 40 Pf. Auch das im gleichen Verlage erscheinende, unsern Lesern bekannte und vom Publicum beifälligst aufgenommene, reich illustrierte Werk: „Das Frauenleben der Erde“ von A. v. Schweiger-Lerchenfeld (20 Lieferungen ä 30 kr.) hat mit der soeben ausgegebenen 20. Lieferungseinen Abschluss gefunden, während die von uns bereits besprochene „Illustrierte Culturgeschichte für Leser aller Stände“ von K. Faulmann (20 Lieferungen ä 30 kr.) bis zur 5. Lieferung gediehen ist. Damit liegt der erste Theil desselben: „Die Entwicklung der Cultur im allgemeinen“, abgeschlossen vor, und hat der zweite, welcher die Culturgeschichte der einzelnen Länder behandelt, begonnen. Aus der Behandlung des ersten Theiles geht hervor, dass der Verfasser zu der neuen Schule der Culturforscher gehört, welche die Sitten der Naturvölker mit den Mythen des Alterthums und den ererbten Bräuchen der Gegenwart vergleicht, um ein Bild der Entwicklung der Culturvölker zu gewinnen. Die beigegebenen Illustrationen sind ein Zeugnis des wissenschaftlichen Ernstes, welcher des Verfassers unterhaltende Darstellung durchzieht; es sind niemals Gebilde der Phantasie, sondern Nachbildungen alter Zeichnungen und Sculpturen oder Abbildungen der Sitten und Gebräuche der Naturvölker. Noch interessanter sind die Farbendruckbilder, wie das den Einzug eines Hirtenvolkes in Aegypten darstellende Bild oder die aus mexikanischen Manuscripten entnommenen Typen jetzt verschwundener amerikanischer Völker, an deren treuer Darstellung die demselben Manuscripte entnommene Abbildung eines spanischen Bischofs und eines spanischen Ritters nicht zweifeln lässt. So bietet also das vorliegende Werk eine Fülle der Unterhaltung und Belehrung, welche den Manu der Wissenschaft ebenso befriedigen wird, als sie das Interesse des Laien fesselt. Der Gefertigte macht hiemit die Mittheilung, dass sich seine Wohnung von nun an nicht mehr im Sparkassegebäude, sondern in der Vodnikgasse Nr. 2 (1. Stock) befindet, wohin alle Zuschriften an ihn gerichtet werden wollen. Johann Sima. Coneursaussehreibungen. An der zweiklassigen Volksschule zu Ob ergo rjach ist die Unterlehrstelle, mit welcher 400 fl. Jahresgehalt nebst Naturalwohnung im Schulhause verbunden ist, und an der einklassigen Schule zu Le es die Lehrstelle mit 400 fl. Gehalt und Wohnung zu besetzen. Bewerber um diese Lehrstellen wollen ihre gehörig instruierten Gesuche — und zwar die bereits im öffentlichen Schuldienste stehenden Bewerber im Wege ihrer k. k. Bezirksschulbehörde — bis 19. November 1880 beim gefertigten k. k. Bezirksschulrathe überreichen. K. k. Bezirksschulrath Radinannsdorf, am 19. Oktober 1880. An der einklassigen Volksschule in Götteniz ist die Lehrstelle mit dem Jahresgehalte von 400 fl. und der Naturalwohnung im Schulhause in Erledigung gekommen und sogleich definitiv, provisorisch oder auch durch einen geeigneten Aushilfslehrer zu besetzen. Gehörig instruierte Gesuche wollen im vorgeschriebenen Wege längstens bis 2 8. Oktober 1880 beim gefertigten k. k. Bezirksschulrathe eingebracht werden. K. k. Bezirksschulrath Gottschee, am 7. Oktober 1880. Erled.ig'te ZE-ietLrstellen.. ICra-in.. Ira Schulbezirke Umgebung Laibach; Zweiklassige Volksschule zu Brunndorf, zweite Lehrerstolle (definitiv, eventuell provisorisch), Gehalt 400 fl., bis 31. Oktober. — Im Schulbezirke Adelsberg: Vierklassige Volksschulen zu Wippach, Lehrerinstelle, Gehalt 400 fl., definitiv zu besetzen, bis 15. November ;einklassige Volksschulen in Sagurie und Kalteufeld, Gehalt je 450 fkundWohnung, bis 15. November. Steiera^n-arls:. (Sieh letzte Nummer; ausserdem:) Volksschule zu Pichl ob Schladming, Unterlehrerstelle, Gehalt 360 fl.; Ortsschulrath daselbst bis 31. Oktober. Brieffea-sten. An der Save: Allerdings haben jene Besetzungen slov. Blätter gemeldet, doch sie erfolgten nicht; die Betreffenden sind noch immer auf ihren früheren Posten. Auch einige andere Meldungen sind unrichtig. Verlassen Sie sich nur auf uns und glauben Sie anderen Meldungen nicht; wir bringen nichts früher, bevor es zur Thatsache geworden, und schöpfen aus verlässlicher Quelle. Jedenfalls sind solche „Falschmeldungen“, wie die von Ihnen berührten, beklagenswert; man lerne also die betreffenden Blätter darnach würdigen. BERLINER MODENBLATT Verlag von FRANZ EBHARDT. Einladung zum Abonnement. Drei Ausgaben, „Eine Mark-Ausgabe“ Jährlich: 24 Arbeitsnummern, 12 Schnittmusterbogen. Preis vierteljährlich nur 1 Mark. „Wochen-Ausgabe“ Jährlich: 24 Arbeitsnummern, 20 colorierte Modenkupfer, 12 Schnittmusterbogen, 12 fertig zugeschnitt. Papiermuster, 24 Uuterhaltungsnummern. Preis vierteljährig: 2 Mark 50 Bf. „Pracht-Ausgabe“ J ährlich: 24 Arbeitsnummern, 24 Schnittmusterbogen, 48 colorierte Modenkupfer, 4 Handarbeitskupfer, 24 Modenbilder in Aquarellmanier, 24 fertige Schnitte aus Seidenpapier, 24 Unterhaltungsnummern. Preis vierteljiilirl. 6 Mrk. Probenummern bei allen Buchhandlungen. Abonnements ebendaselbst sowie bei allen Post-anstalteu und gegen Einsendung des Betrages bei der Verlagshandlung 140, Potsdamerstrasse, Berlin W. Für die Redaction verantwortlich: Joh. Sima, Vodnikgasse Nr. 2. Verlegt und herausgegeben vom„Krain. Landes-Lehrerverein“. — Druck von Kleinmayr & Bamberg, Laibach.