N^ tW. Kamstag den 24. Wetober 1829. L^ubernial - Verlautbarungen. Z. i3^ä. (2) Gub. Nr. 22818, K u n d zn a ch u n g. Zur Verpachtung des Lemberger städtischen Theater und Redouten-Gebäudes mit dem ausschließenden Rechte in selben deutsche Schauspiele, Opern, Redouten-und maskivte Balle, dann mit der, jedoch auch andern Unternehmern zusiehenden Befugniß, Bälle und Tanzuntcrhaltungen geben zu dürfen, für die Zeit vom Palm-Sonntag 18Z0, bis dahin. i8Z6, wird am ^. Jänner 18I0, früh um 10 Uhr in dem Rathssaale des kembergcr Stadtmagistrats, politischer Abtheilung eine freye Verhandlung nut dem Vorbehalt der ho-hcn Gubernialbestatigung, vorgenommen werden. — Jene, welche diese Unternehmung erstehen wollen , haben sich entweder persönlich, oder durch vollkommen zureichend Bevollmächtigte, an dem bestimmten Tage, Stunde und Qrt einzufmden und ihre Anträge zu machen, well bloße schriftliche Anbote allein k^neswegs angenommen werden. — Hnbep können nur solche Unternehmer zugelassen nerven, die zu einer derley Unternehmung d:e erforderlichen Eigenschaften und einen zureichenden Fond besitzen, und sich über solche, sc wie mit dem Zeugniß einer guten Moralität auszuweisen vermögen. — Die Bedingun-acn, unter welchen diese Unternehmung hintangegeben wird, werden m den letzten Ta-om des Monats December 2829, und in den ersten Tagen des Monats Jänner i83o, bey dem Expedit des Lemberger Stadtmagistrats einzusehen seyn. — Vom Stadtmagistrat dcr k. k. Hauptstadt Lemberg, »^ Lemberg am 20- September 1629. HtaM- unv lanvrechtliche Verlautbarungen Z. 3Zä9- (2) Nr. 6>5ä< Von dem k. k. Stadt-und Landrechte znKram, wird dem unbekannt wo befindlichen Anton Hofer, oder dessen unbekannten Erben, mtttels gegenwärtigen Edicts erinnert: Cs hak be wider sie bey d,esem Gerichte die Theresia Auer, Thomas Auer'sche Vermögensübernehs merinn, dle Klage auf Verjährt-und Erlo-schenerklarung, emer in Folge Schuldscheines, 660. 18. Februar 1796, auf dem Hause Nr. 217/ zuLaibach, sett 27. Februar 1798, haftenden Forderung pr. 226 fi. eingebracht f und um Anordnung einer Tagsatzung 2Ngk5 sucht, worüber die Tagsatzung auf den Z5. Jänner lLZo, früh um g Uhr, vor diesem Gerichte bestimmet worden lst. Da der Aufenthaltsort der Beklagten.-Anton Hofer, oder dessen unbekannten Erben diesem Gerichte unbekannt, und weil fie viele leicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung, und auf lhre Gefahr und Unkosten den hierortigcn Gerichtsadvokaten Dr. Baumgarten, als Cu-rator bestellt, mit welch?m die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts? Ordnung ausgeführt und entschieden wn-den wird. Die Beklagten, Anton Hofer, oder dej? sen Erben, werden dessen zu dem Ende e?ml nert, damlt sie allenfalls zu rcchter Zeit selbst erscheinen, oder lnznnsckkn dem bestimmten Vertreter lhre Rcchtsbchelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im recht? llchen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich dle, Qus chrer Vnabsaumung entstehenden Folgen selbst beyzumcssen haben werden. Lazbach den !Z. October 1829. 3. H3g«. (2) Nr. 678Z. Von dem k. k° Stadt-und Landrechle in Kram nnrd annut bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Mlchael und der Maria Hladmg, als Jacob Wogrin'sche Erbs-crden in die Ausfertigung der Amortisations-Edicte, rücksichtllch der auf den Anton Vog-rzn^ Gtrobelhofer Unterthan, als Curator des Jacob Vogrm ^hinterlassenen Pupmen 8g0 des Matthäus Vogrin, lautenden krainerisch-standischen Aerarial-Obligation, Nr. 3lto, 6äo. i. May 1794, a 4 cha pr. 35a st. gewilliget worden. 3s haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Aerarial-Obligation , aus was lmmer für einem Rechtsgrunde Anspräche machen zu können vermeis nen, selbe bmnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen^ vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte so gewiß anzumelden und anhangig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen der heutigen Bittsteller, Mzchael und Maria Hlkd-nig, die obgedachte Aerarial - Obligation nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für ge-tödtet, kraft- und wirkungslos erklärt werden wird« Laibach den i3^ October 182.9^ Von dem, k«, k«, Stadt,- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht,: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen der Anna Maria Stratll, durch Dr. Piller, wider Michael Marouch in der- Gradischa,- Vorstadt, wegen schuldigen 55ao st., 0. 3. c., in die öffentliche Versteigerung des,, dem Exeqmvten gehörigen!, auf 6609 fl.. 40 kr°. geschätzten Hauses, Nr. 5i, in der O^ghischa - Vorstadt sammt Garten und Zugehör, gewilliget, und hlszu drey Termine/ und zwar: auf den 17. November,- i5° De^ cember 162g, und 12. Jänner i83o, jedesmal um 10 Uhr Vormittags vor diesem f. k. Stadt- und Landrechte mit dem Beisätze bestimmt worden, daß, wenn diese Realität weder bei der ersten noch zweiten Feilbiettmgs-tagsatzung um den Schatzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbe bei der dritten auch unter dem Schatzüngsbe-trage hintangegeben werden würde. Wo übri-^ gens den Kauflustigen frey steht, die dießfalli-gen Licitationsbedingnljse wie auch die Schätzung in der dießlandrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden einzusehen, und Abschriften davon zu verlangen. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte m Krain. Laibach den 10 October 1829. E d l c t. Von dem k. k« Stadt - und Tandrechte in Krain, als Abhandlungsmftanz nach den zu Laibach mit Rücklassung eines Testamentes gestorbenen Franz Wemhard, Sattlermeistsr und -püuöbesitzcr, wnd über Ansuchen des Dr. Burger/ ^uracors des abwesenden Ioseoh Wnnbard, der abwesende und unbekannl wo befindliche testamentarische Erbe IoftpH Nein- hard aufgefordert, binnen einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, sich so gewiß zu melden und sein- Erbrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten geltend zu machen, wldrigens nach. fruchtlosem Verstreichen dieser Frist das AbHand-lungsgefchäft mit den anwesenden und sich. gehörig ausweisenden Erben aevftogen, und ihnen das Verlaffenschaftsuermögen über-laMn werden würde. Mbach den 10. October 1829« Aemtliche V'erlautbarunZett. Z. i35g. (2) Nr. 5703^1 l44 V, St. Kundmachung. Bon dem k. k. Zolloberamte und prou. Verzehrungsteuer-Inspectorate Laibach wird hiemit bekannt gemacht: daß zufolge wohllöbl. Zollgefallen s Administrations - Verordnung vom. ig«. d. M., Z.ahl !H023)2993 V. St./ der Bezug der Verzehrungssteuer im Bezirke Lack' nach, den Bestimmungen des lllymschen G^bernial - Ei^rculars vom 26. Iuny d. I., Zahl iZ/ij O^ und dessen Anhangs mit Ein« begnff der auf Jahrmärkten und Eoncursen erfcheimnd^n Busch^nschankern und sogenann« ten Leutgebern, aus die Dauer des VerwalZ tungsMhrs iLZo, namllch: vom 5. November 1.629 bis letzten October i83o verpachtet, und dem bei der am 27. d. M. Vormittags um 9 Uhr, in der Amtbkünzlep des Bezirkes Lack abzuhaltenden Versteigerung ver, bleibenden Meistbtetcr, vsrbehalttich der wohllöblichen Aoministrailons-Rauficanon überlasten werden wird. Der Ausrufsoreis bestehet: Für die Bierbraueren . . H72 st. 3o kr. „ den Weinausschank . °^ 4267 „ — „ „ den BralintwemauZschank 627 ^ 5a ,z ^, das Flilschausfchrotten oder sogenannte Auskochen ..... yol ,y 28 .° zusammen . . 6168 fl. ^6 kr. Dle dleßfalligen Bedingnlffe können bei der lobllchcn Bezirks-Obriakeit Lack/ bei dem Vcrzehrungssteuer-Comm^ssariate Rüdmannss dorf und del diesem proo. Inspectorate in dtt^ sen gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. La^bach üm 21. October 1629. Z i35i. (2) 26 Nr. 2604. Kundmachung. Die k k Taback? ul'.d Gtampel-Gefallen^ Direction brn-q? zuc ösfnnlichen Kenntnch, daß über da? Verfahren des ganz und halb fadrijMen Tal>ackmaterl2ls der Fabrlkserfor-dernijft und Ucensillen zu Land auf der Ach/e von W^en und Hamburg nach Linz ^ 3.Y l Salzburg, Prag, Sedletz, Brunn / Göding, Gratz, Fürstenfeld, Laibach, Lemberg, Wl-niki und Insbruck, und von diesen Stationen nach Wien und Hamburg zurück/ dann von Lemberg und Wimkl nacb Prag, Sedletz, Brunn, Göding, Gratz, Fürstenfeld und Lai-bach, im Wege der Concurrenz em uertrags-mäßzges Uebereinkommen bei ihr unterhandelt werden nnrd. Cs haben daher alle Jene, welche das be-fagts Fuhrwesen-Geschäft zu übernehmen beabsichtigen, ihre versiegelten schriftlichen Offerte , welche auf die Uebernahme dieses Geschäftes entweder für das Sonnenjahr i33a. allem, oder auch für die drel nachemander-folgenden Sonnenjahre iL3o, i85l und i3Z2 tauten können, bis ^»November d. I°, Vormittags l3 Uhr im Bureau des k. k. Taback, und Stämpelgefallen-Directors abzugeben. Es werden nur solche Offerte berücksichtiget werden, welche einen bestimmten Preis snchalten,. welche lue VerbinNichkett ausdrücken/ sich den, der Amlsstunden von 8 Uhr bis 2 Uhr Vor-wittagA einzusehenden Bedingungen bei diesem Unternehmen zu fügen, und welche mit der Abschrift der Quittung über den bei der k. k. n. ö. Tabackkaffe gemachten Erlag des zur Mcherstelllmg des Offerees festgesetzten Angeldes belegt sind. Das Angeld beträgt, wenn das Offert nur auf em Jahr lautet, den Betrag von 2ZZc> st, Wenn aber das Offert auf Z Jahre lau-tetz,, ist das oben bestimmte Angeld im dreyfa« chen Betrage, und jeden Falls entweder im Baren, oder in. verzinslichen öffentlichen Münz^ .Obligationen nach dem Börsewerthe des Tages der Kundmachung, oder in gehörig nach dem Sinne des §. iZ^ des allgem«men bürgerlichen Gesetzbuches versicherten hypothekarischen Werschrelbungen, welche von Seits des Fls-kalamtes als annehmbar erkannt worden sind, zu. erlegen. Diejenigen, deren Anbot nicht angenowi wen wird, erhalten lhr Angeld soglezch zurück» Von Demjenigen hlngcgen, welcher Best-bnter bleibt, wird dasselbe bis zum Erläge der geforderten Caution zurückbehalten werden. Sollte die Caution binnen l4 Tagen von der Zeit an, wo dem Provonenten dle Ar-nahwe seines Offertes amtlich bekannt gemacht wlrd, nichr voästandtg geleistet seyn, soll es der Direction frey stehen, entweder das erlegte Angeld als dem Staatsschätze verfallen zurück-zubehalten, oder auf Gefahr und Kosten des durch die UntMüsiunZ. des bedungenen Eau5- tionssrlages Vertragsbrüchigen Contrahenten über die von ihm erstandene Leistung einen neuen Vertrag auf die für die zweckmäßigste erkannte Art und zu den Preisen gegen welche der Abschluß bewerkstelliget werden wird/ eins zugchen. Z. 1346. (3) —————. Kundmachung. Von dem k. k. Zollobcramte und pvov. Verzehrungssteuer-Inspectorate Laibach 'wird hiemit bekannt gemacht: daß zu Folge wohllöbe lichen Zoll- et Gefallen-Admmistrations-Verordnung vom 14. d. M., Zahl !Z82oj2920 V. St./ der Bezug der Verzehrungssieuer ,m ganzen Bezirke Michelstetten nach den Bestimmungen des illyrischen Gubernial-Circulars vom 26. Iuny d. I., Zahl iZ^i^, und dessen Anfangs mit Embegriffder aufIahrmarkZ ten und Concursen erscheinenden Buschenschans ker und sogenannten Lcutgebern, auf die Dauer des Verwaltungsjahrs, 16I0,. nämlich: vom 1« November 1829 bls letzten October i83o verpachtet/ und dem bei der am 26. d. M. in der Amtskanzlep des Bezirkes Michelstetten zu Krain-burg, Vornuttags um 9 UHv/ abzuhaltenden Versteigerung verbleibenden Meistdieier vorbehaltlich der wohllöblichen Admintstrations-Ra^ tisication überlassen werden wird.. Der Ausrufspreis bestehe::, Für die Bierbrauerey in . 702- st. 3o^ kr-^ den Wein- und Obstmost- Ausschank .... 5ä93 „ — ., ^ den Branntweinausfchank. 1619 ., ^a ,, „ das Fleischausschrotten oder sogenannte Auskochen . 1756 ,, 40 .. zusammen . 9826 fi. 00 kr« Die dießfalligen Bcdingnisse können bey der löbl. Bezirksobngksit Michelstetten zu^ Krainburg/ bey dem V. Steuer-Commiffa-riate Radmannsdorf, und bey diesem prov.In-specro^-ate in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. Laibach am 18, October 1829, Z. iZZi. (3) " —^ V e r l a u t b a r u n g. Nach dem bei dem gepflogenen Abfindungsverhandlungen in den Bezirken St. Paul, St. Andrä/ dann Hollenburg, die für das Militär Jahr i83o, angebotenen Verzehrungs,Steuer-Abfindungsbetrage zu wcit hinter dem Prali-minare vom Jahre 1826 zilrückgcblieben sind, so wird der Erttag gedachter Steuer, und zwar vom 1. November 1629 angefangen,, bis ley-ten October i83o, nachstehender Maßen öffent^ lich vc,vstelgert werden,, nämlich für. den, Bezirk Lg2 St. Paul m der dortigen Bezivkskanzkei am 21. d. M., mu einem Ausrufspreffe von 65g fi. C. M.z für den Bezirk St. Andra, in der dottigm k. k. Bezirkskanzley am 21. d. Mo« nats, Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, mit einem Ausrufspreise von 17a fi. E. M.; für den Bezirk Hollenburg eben auch in der dortigen Bezirkskanzley am Zo, d. M., Vormittags von ß bis 12 Uhr, mit einem Ausrufspreise von ZM fi, Conv. Münze. Dle Licitationsbedmgnisse, so wie die von den betreffenden Parteien gemachten speziellen Abfmdungsantrage können bei jeder der gedachten löbl. Bezirks-Obrigkeit, so wie bei diesem Inspectorate eingesehen werden. Nur wird vorläufig bemerkt, daß jeder Licitant vor Eröffnung dcr Llcitation das übliche zehnverzentige Va-dium an die Licitations-Commifflon zu erlegen haben werde, und daß das besagte Verzehrungs^ Sreuergefäll nicht im Ganzen, sondern in seinen Unterabtheilungen, als erstens von Branntwein und andern geistigen Getränken, zweitens vom Wem, Wein- und Obstmost, drittens vom Bier, und viertens vom Vichschlachten und Stechen ausgcboten werden wn'd. K. K. Zoll-und pwv. Verzchrungs-S.tcuer-'Inspectorat Klagenfurt den 5. October 1629. I, ,027 (2) Nl. 5^6. F e i l d i s t u n g K 5 E d i c t« Von 2em Bezirl5genchte der Cammeralherr» schaft Boldes wlrd anmic bekannt gemack:: Ts sey auf Ansuchen des Anton Westsr von üurih, 'n die executive Feilvietung der öem Joseph Ochs-3'th aThoc'tgen, zu Wsdöschitjch, 5u!i Haus«Nlo. " ^kommenden, der Cammeralherrschatt Pel. '.^ Urd. Nr. 2^5 dienftoüren, farnmc Wohn° ^r.: Wlrthschaftsgeoäuden auf l9^3 ft. gerichtlich geschähen Ganzhude nedft funäo in5U'n<:to und i^?lgen Fährnissen im Schähungst^erthe von 72 ft. ö'? ?r. wegen Ms den genchtilchsn Vergleichen, >:^-, 5. März 182g, Nr. 164 st ,55, schuldigen 552 il. D. W- M- M. c. 5. c., gewilllget, und deren Vcrnahme auf den 3. September, 3. October uno 5. Re^^mber d. I. / jedesmal Vormittags son 9 hiö z^ Nhr ,m Orte der Realität mit oem Velsaze t^i.rn^nt worden, daß Ienss, rcas del der ersten ,^..' ?motten Feilbietnngstagsatzung tredsr um noch -. .cr cen Schähungswenh an Mann gebracht roer. tc,- !^:e, bei der dritten auch unter demselben h?l-^n;cgeden rosrden trürde. Wozu die Kauftustigen mit dem Beifahe ein« ae'adZn rrerden. daß die Ließfälligen Licitations-' d^'.ngnisfe tägUck in den gewöhnlichen Amtsstun« den m hiesiger Kanzleo eingesehen worden können. Ar merkung. Bei der ersten und zweiten ^2i!bietl'n)sZagfahung hat sich ksin Kaufiu, ^en'.eldsr.- Z. »ZZS. (2) Nr. ,40». Convocations - Tldict. Vom vereinten Bezirksgerichte zu Münken« dorf wird hiemit bekannt gemacht: Gs feo zur Erhebung des Pasivstandes nach der am 9. Mao »L2Z zu Stein verstorbenen Gertraud Suetlh, Gattinti des Hausbesitzers und Krämers, Franz Suetih, der 2Z. November l. I. Vormittags von 9 dis 12 Uhr yor diesem Bezirksaerichte «nberaumt worden, zu welcher Tagsahunq Alle, rrelche zu diesem Verlasse aus was immer für einem Rechlsgrunde ei« n?n Anspruch zu haben vermeinen, zur Anmeldung und Darlhuung desselben bey Bermeitung der Folgendes äl4. §. aNg. d. G. B. vorgeladen werden. Münsendorf am 6. October »829. Edict. Das Bezirks« Gerlchi Neumarktl g'.bt bekannt, daß selbzs zur Vornahme der dem Joseph Fmschger von Pnkcndorf, mittcls P,-otocolls-Erledigung,änO Heutigen, Z. 335^ bewilligten Fellbletung der, dem Fran; Ica-ll^h, von Unterduvplach gehörigen, w^en schuldige? 7O st. c. 5. e. , in tne Erecullon gezogenen Vlehstück?, als: eines Ochlcnk, zweyer Kühe und zweyer Bchweme, die Tag^ satzungen auf den t., z/z. und 28. October !. I., jederzeit Vormittags n Uhr ln I.oea Unterduplllach, Mlt dem Beisätze 'mzus ordnen bekunden habe, daß diese Viehftäcki/ Falls sie bei der ersten oder zweiten Tag-sayung nichr wenigstens um den SchähungöZ werth an Mann gebracht werden konnrcn? bci der dritten auch unter demselben verkguft werden würden. Wozu Kaufiustige vorgeladen werden,. Neumarktl den 12. September 1829. Anmerkung. Weder bei der ersten r.b zweiten Feilbittungs s Tagsatzung hat sich kein Kaustustlger gemeldet. ————«—^ Von Seite der Direction der zihuharmo-nischen Gesellschaft nnrd die Wiedereröffnung der Gesangschule mildem Anfange dieses Schul-Jahres nnt dem Beisätze bek°»nnt gemacht, daß die Kinder der ?. ^l?. Herren Mitglieder d'k? ser Gesellschaft in dicfcs Insittul uncntaeltl-ch,, andere fähige Kinder adec gegen Entrichtung eines monatlichen Schulgeldes von l st. 20 kr. aufgenommen werden. Die Aeltern und V^r, münder, welche ihre Kinder oder Psi.-ghefoh« lenen an dzesem Unterrichte Theil nehmen la^ sen wollen, belieben sich deshalb bn dcm Hrn. Gesanglehrer C« Mascheck, am Pwtz?/ Nr. g, zu melden, und daselbst die ^'nsch'.-c^' bung zu besorgen. Laibach am zS. October 1829. SgZ Mubermal - Verlautbarungen. Z. i34Z. (3) Nr. 2262Z. Ci r c u l a r e des k. k. illyrischen Landes-Guberniums zu Laibach. — Mit der Ausschreibung der Erb-und Erwcrbsteuer für das eintretende Jahr i83o. — Seine k. k. Majestät haben mit allerhöchstem Cabmetsschreiben vom 25. v. M. anzuordnen geruhet/ das die Erbstcuer und die Erwerbsteu-er, sowie diese Abgaben im laufenden Jahre 1629 bestanden haben, auch für das nächste Vcrwaltungsjahr iL3o, ausgeschrieben, und in derselben Art eingehobcn werden sollen. — Da die Erbstcuer ohnchm spstemmaß'.g ist, und nach den in Ansehung derselben bestehenden besonderen Vorschriften einzuheben kömmt, bey der Erwerbsteuer aber das Trienium, für welches sie mit dießortigem Circulare vom ^6. August 1627, Zahl 17625, ausgeschrieben wurde, erst mit Ausgange des Milltarjahrs 18I0 fein Ende erreicht; so bedarf es weder in Beziehung auf dle ezne noch auf die andere dieser zwei Steuergattungen einer besondern Anordnung, daher unter einem den Bezirksobrigkci-ten mittelst der Krcisämter lediglich aufgetragen wird, die Erwerbsieucr in den bereits bemessenen, und für die in Zuwuchs kommenden Gewerbsparteien noch zu bemessendcn Betragen in den vorgeschriebenen halbjährigen Anticipat-Raten von den dießfälligen Steuerpfiichtigen einzuheben, und an den Staatsschatz abzuführen. — Welches in Folge hohen Hofkanzley-Decretes vom 29. vorigen, 5. d. M., Zahl 37/^5, hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Laibach den i3. Dctober 1629. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur,. Joseph Wagner, k. k. Gubermalrath. Z. iZ^.2. (3) Nr. 2^007^9.^0. C u r r e n d e des k. k. illynschen Landes - Guberniums zu Laibach. — Betreffend die Ausgleichung einiger bestehenden standischen und Lokal-Aufschläge mit der zu erhebenden Verzehrungssieuer.— Das hohe k. k. Finanz, Ministerium zu Wien hat diesem Gubernium unterm 3. October l. I., Zahl 29172, Folgendes eröffnet: — Nachdem bei der Einführung der neuen allgemeinen Verzehrungssteuer im Umfange der Provinzen, auf welche dieselbe Einfiuß nimmt, verschiedene sians dische und Lokal-Aufschläge, welche in diesen Landestheilen auf mehreren Verzchrungs-Gegenständen, die aus dem Auslande oder aas Ungarn dahin kommen, bisher lasten, beseitlgt werden; so haben Seine Majestät zur Ausgleichung dieser Aufschlage und der künftig zu erhebenden Verzchrungs- Steuer mit allerhöchster Entschließung vom 1. October!. I<, nach? stehende Bestimmungen zu genehmigen geruhet: Erstens. In Ansehung des Bieres, welches in Fässern vorkömmt, dann in Ansehung des frischen, gesalzenen und geräucherten Fleisches ist nebst dem dermaligen und jeweiligen, sowohl ausländischen als ungarischen Eingangs-zolle, noch ein Verzehrungssteucr-Zuschlag einzuheben, welcher auf dem Biere, der auf dem Lande bei der Erzeugung, -und zwar an der galizischcn Gränze, der für Galizien bestimmten, dann bei dem Fleische der auf dem Lande bei dem Verschleiße jeweilig festgesetzten Verzehrungsstcucr gleichkömmt. Zweitens. Für den gemeinen Essig m Fassern, welcher aus Ungarn m die übrigen Provinzen der Monarchie eingeführt wird, soll der künftige deutsche Consummo - Zoll die, Hälfte des für den aus-landlschen Essig.mit /^ kr. bestehenden Eiw gangszolles mit 22 kr. für den Centner sporco betragen. Drittens. Den gegenwärtigen deutschen Consummo-Zöllen für die aus Ungarn nach den übrigen Erbstaatcn kommenden Getreidarten, Hülsenfrüchte,, Gnesclwerk, Malz und Mehl ist ein ständischer Entschadi-gungs - Aufschlag von vier Kreuzern für den Centner sporca zuzufügen. Viertens. Für die ungarischen Weine jeder Gattung ist in der Einfuhr nach den übrigen Provinzen ein Eingangszoll von Dreißig sechs Kreuzern (36 kr.), und überdieß ein ständischer Entschadigungs-Aufschlag von Eincm Gulden undZwan -zig vier Kreuzer (1 fi. 24 kr.) für den Centner sporeo einzuheben. Fünftens. Der anliegende. ^' Tariffenthält die Betrage der Gebühren, welche in Folge dieser allerhöchsten Bestimmungen von den genannten Gegenstanden theüs an Zoll-, theils an Verzehnmgssteu-.cr-Zuschlag, theils an ständischen Enffchad,-gungs-Aufschlag an der Gränze zu entrichten seyn werden. Sechstens. Die EinHebung dieser Gebühren hat gleichzeitig mit der neuen allgemeinen Verzehrungs-Steuer, nämlich am 1. November 1829, zu beginnen. — Welches zu Jedermanns Benehmung hicmit zur all? gemeinen Kenntniß gebracht wird. — Laibach am :3. October 1829. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Clemens Graf v. Brandis, k. k. Gubernial-Rath und Referent, (Z. Amts-Blatt Nr. 128. d. 24. October 1829.) 8g4 Tariff. Gebühren, welche von diesen Gegenständen Maßstab zu entrichten sind_________ Benennung w^n dieselben aus dem wenn dieselben aus Un. Z der Auslande in was immer gärn «.Siebenbürgen in , der füremenTheil derMon« eine andere erbländlsche «-. Ver- archie eingeführt werden Provinz eingeführt werden ^ Gegenstände zollung einzeln zusammen einzeln zusammen ' _____________________^__________ft. j kr. 'ftT'j tr. fi. I krT" fi. > tr. ' » Bier in Fässern, und zwar an der ^ Gränze von GaUzien: an EtngangszoN .... lMt. Sp. —48 ) ^ g --24 ) »_ ,- anVerzehrungssteuer«Zulchlag deuo — 20 ) — 2« ) ^ dto. an den üdrigen Gränzen: ^ ! ^ an Eingangszoll . . . . ! deito "" ^ ^ ^ ^ ^ 24 ) ^ ^. anPerzehrungösteuer.Zufchlag detto — 45 ^ j "!45 ) , ^ 2 Essig, gemeiner, in Fässern . . detto — 44 ^-<44 —^2 — 22 ,3 Fleisch, frisches, . ^ an EingangszoN .... detto — 4 ) >-P?a °— 2 ) an Verzehtungssteuer»Zufchlag detto — 20 ) ^ -- 25 ) °" 7 4 Fleisch, gesalzenes oder eingepöckel« l tes, und geräuchertes, l an EingangszoN..... detto ^ ^" ^ 2 55 »!i5 ) an Verzehrunftssteuer»Zuschlag detto — 23 ) — 25 ) ^ ^^ 5 Weizen und Spelzkörner: > l « an GingangszoN .... detto — 22 2j4 —-222^4 —11^4) ^ an ständischen Gntfchädigungs. ^ , ) ^—! i5zl4 Aufschlag......! detto — —---------—! 4 ) 6 Weizen/ türtlscher, (Kukuruh): ^ j an EingangszoN , ° . . detto — 17 — z? — 82^4) an ständischen Entschädigungs» ) — i2 2l4 Aufschlag ...... detto--------------------------— 4 ) 7 Rocken und Halbgetreid«: ' i an Gingangszoll .... detto — 16 — 16 « g ) an ständischen Sntfchädigungs» ! ) >-» zZ Aufschlag ...... detto — — — — ^, ^ ) 6 Gerste und Spelz in Hüls«! ^ z an EingangszoN ..... detts — i5 —- i5 _ . ^ 2j4) an ständischen Gntschädigungs' l ) ^ ,,2l^ Auffchlag...... detto — — «-'- _ ^ ) ^ 9 Gerste, geroNte oder gebrochene, und! l Hafergrütze: z an Gingangszoll ..... Letto — 40 —> 40 -. ^^ ) an ständischen Entschädigungs- " ) — 2L Aufschlag .,«,.. detto — « — -. — 4 ) ! ,0 Hafer: » ^ an TingangszoN . . « , °Z detto — l, — n — 5 2j4) f an ständischen Zntschädigungs-I ) — Q2lä Aufschlag . < . . . «I , detto — — __— _»^) z ,» Heideksrn oder Buchweizen: ^ ! an Eingangszoll . .... detto — ,3 ^. ,F — 62^4) an ständischen Entschädigrmgs'l > ^. ,n2lH Aulschlag ...... delto « « . ^. ^. — 4 ) l2 Hirse: „. , „ l an EmgangszoN . . . . . detto —»7 —17 —6214) an ständischen Ontschädigungs.l ) — ,?2l/ Aufschlag ...... dktto - -^ «. -^. ^ 4 ) " 8g5 l Tebührm, weiche ron diesen Gegenständen Maßstab ____________zu entrichten sind_________ Benennung wenn dieselben aus dem wenn dieselben aus Un. ^ der Auslande in was immer sarn u. Siebenbürgen in ^ der für einen Theil der Mon- eine andere erbländifche c^ V^.F archie eingeführt werden Provinz eingeführt werden s^ G e g e n sta n d e Muna einzeln zusammen einzeln zusammen __________ st. l kr. j ft. j tr. ft. I tr. ss. l kr. LZ Hirse und Heide, gebrochen: I an Gingangszoli . .... iCt.Sp. — ,242^4^ — ^242^4 — 12 ij4) an ständischen Entschädigungs» j j < ) — 16^4! Aufschlag...... detto -^— — -« — 4 ) z l4 Wicken: ! j l < an EingangszoN . .... detto -—'122^—22^4 — si'4) an ständischen Entschädigungs- j ^ z ) ^- ,0^4 Aufschlag ...... detto — — ß — -« «4) »5 Bohnen oder Fisolen und Zisern: ^ « z i an Mngangszoll..... detto ^ — ,3 2j4 — »3^4 -°° 6 3^4) an ständischen Gntschädigungs' i ) — lo3^4 Aufschlag...... detto ^ — — — — ». 4 ) i6 Erbsen und Linsen : z an GingangszoN . .... deito z — Z2 2^4 —322)4 —. »6 zj4) z an ständischen Entschädigungs- ) — Zo ljH s Aufschlag «....- detto — — — — — 4 ) »7 Gnes: l z an Eingangszol? . .... detts » 21 221 — 4o2j4)j 3 an ständischen Entschädigungs« ! ),' — 44 2j4^ Aufschlag ...... detto °» — — — — 4 ) ^ »6 Malz: ! l an GingangszoN..... detto — »2 — z2 z — 6 ) ß an ständischen Gntschadigungs« ) — 12 . ^ Aufschlag ...... detts —,— — — ^ ^, < z ,9 Mehl: ! ^ < ^ l an Eingangszoll ..... detto -- 24 "°° 24 ß — 12 ^ I an ständischen Entschädigungs« ) ^» ,6 l Aufschlag...... detto ——!—«» __ ^ ^ ^ 20 Weine, ungarische, ohne Unterschied! > j ' der Gattung in Fässern, Flaschen, z . ! ^ oder was immer für Behältnissen: z Z an GingangszoN.....z detto---------— — >_ Ig ) ^ an ständischen Entschadigungs. ) 2 —- 8 Aufschlag . « ° ° ° . „ectto —'-. —'»„ 5 24 ) k Z. lZ^6. (3) Nr. 23:68) 4oio. Circular - Verordnung des k. k. illyrischen Guberniums zu Laibach. Womit die Aufhebung der im Klagen.furter Krelse bisher bestandenen Personal- und Elas-sensteuer, so wie der in Kram und im Villa-cher Kreise bestandenen Personalsteuer bekannt gegeben wird. — Seine Majestät haben mit der a. h. Entschließung vom 2^ May d. I. 0. g. zu bestimmen geruhet, daß die im Kla-genfurter Kreise bisher bestandene Personal« und Elaffensteuer, so wie die in Kram bestandene Personalsteuer vom l. November d. I« anzufangen aufgelassen, sohm diese Abgaben nickt weiter vorgeschrieben und eingehoben, sondern dls darauf B^zlshung habenden gesetzlichen Bestimmungen für die Zukunft ausser Wirksamkeit gcfttzr werden. — Dagegen ha-bsn Diejenigen, welche an diesen bis nun bestandenen Abgaben noch mit Ruckstanden haften, solche ohne Verzug einzuzahlen, widrigen Falls gegen dieselben mit den gesetzlichen Zwangsmitteln vorgegangen werden würd?, Laibach am i5. October K829. Joseph Camjllo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Joseph Wagner, k. k. Gubernial - Rath. 3g6 A i6ä5- (5) Nr. 23i32° Cu r r e n d e des k. k. illyrischen Guberniums zu Laibach.— Wegen Regulirung der lGalzpreise bei sämmtlichen Salinen der deutsch-erblandischen Provinzen. -— Mlt der allerhöchsten Entschließung vom 25. Map d. I.. haben Seine Majestät eine Regulirung der Salzpreise bei sämmtlichen Salinen der deutsch-erblandischen Provinzen anzuordnen geruhet. — In Folge dieses allerhöchsten Befehls werden vom i. November d. I. angefangen, bei den nachbenannten Salzwer-kcn folgende Preise einzutreten haben. — A u G m u n d c n: für das unverpackte Salz pr., Centner: Sechs Gulden und 'sechszehn Kreuzer Conventions-Münze. Für das verpackte Salz in ein centigen Fässern: Sechs Gulden dreißig Kreuzer. In Küffeln pr. Centner: Sieben Gulden sechs Kreuzer. Für den Berg kern: Sechs Gulden sechszehn Kreuzer. Für den Pfannenkern: Fünf Gulden. — Z u A u ffe e: Für das unverpackte S>alz: Sechs Gulden. Für den Bergkern: Sechs Gulden« Für den Pfannenkern: Vier Gulden fünf und vierzig Kreuzer. — Zu H ss l -lein: Für das unverpackte Salz: FünfGulden fünfzig Kreuzer. Für das in e-inccntigen Fässern verpackte Salz: Sechs Gulden und vier Kreuzer. Für das Steinsalz: Fünf Gulden fünfzig Kreuzer. Für den Pfannen kern: Vier Gulden sieben und dreyßig Kreuzer. — Bei der Saline Hall in Tyrol: Für das unverpackte Salz: Fünf Gulden ach't und fünfzig Kreuzer. — Der Verschleiß? preis des weißen Istriamr Meersalzes wird bei den Aemtern zu Trrest und Tybein auf fünf Gul den vier und fünfzig Kreuzer vr. Centner festgesetzt. — Vom'i. November d. reits in Oesterreich ob und unter der Enns (mit "usnahme des Inn- und Satzburger Kreises) '.,^5' bracht, daß, die den dewen Kaffadicnern tm Mtlllär-Jahre igZo, gebührende, für zcden derselben in einem Frack, Belnklnde und We? ste bestehende Amts-Kleidung nn Wege der öffentlichen Minuends? Licitation belgcschaft werde. Die Licitation wird in dem Amts-ko-cale des k. k. Provinzial- Zahlamtes lm Landhause am 2g. October l. I., Vormtttag v^zi 9 bis 12 Uhr abgehalten werdcn. Äuc zene Tuchhändler und Professionchen, welche >:e Beistellung gedachter iunez: Stücke zu übernehmen genelgt fepn sollten, werden zu de? am obdeftimnnen Tage abzuhaltenden Llclw-tion mit dem Beisatze zu erscheinen eingelas den, daß dem Mindestbietenden die Ablieferung nach eingelangter hohen Ratification überlassen werde. Lazbach am 20. October 1629. vermischte V^rlautbarnngett. Z. !2^z4. (2) Verlautbarung. Die Prüfung der Kandidaten für die Erwerbung des Befugniß-Zeugnisses zum Pn? vatUl'.terrichte in den Grammatical-Classen des Gymnasiums, wird am ig. und 20. November 1L29 an den Gymnasien zu Laibach und KlagN'furr vorgenommen werden. Diejenigen, welche das benannte Befugniß-Zeugniß zu erhalten wünschen, haben sich bei dem Prafecte des Gymnasiums, wo sie ihre Prüfung zu machen gedenken/ vorläufig zu melden, und sich über die im Inlande absolvirten philosophischen Studien, insbesondere über die Erziehungö-kundc, wic auch mit einem Zeugnisse über die Moralität ihres Lebenswandels auszuweisen, ^aibach am 26. Scvttmber 1829,, 5Z. Amts- Blatt Nr. 128. d. 2ä- October ^29.) I-S37- i o t t 9 - O f f e r t e n, Gavenstein und Ezechowitz betreffend« Der Unterzeichnete wechselt die Treffer-lofe der am verstossenen 3o. Msy beendeten lotterie Savenftein unentgeldlich ein, und erinnert die?. ?. Besitzer derselben, daß nur bis zum 3o. November d. I. die Gewinnste in Wien gezahlt werden, nach diesem Termine aber alles, mit Ausnahme dsr Realitatm verfallen ist. Zugleich empfiehlt sich Gefertigter zum Austausch obe»wahnter Ssvensteiner Gewinnst-kose gegen die nunmehr im Zuge begriffenen Czechowitzer Lotterie-Lose. Jeder Abnehmer von auch nur einem einzelnen Lose erhalt Antheil an den Freylofen; demnach hat man nun nicht nothig/ die Compagnons erst zu suchen, um zum Genuß der laut Spielplan fo vortheilhaft spftemisirrenGewmnft-Freylose zu ge- langen. Der gehorsamst Gefertigte glaubt durch ein solches möglichst uneigennütziges Vers fahren seine Achtung vor dem verehrten Pu-blicum zu beweisen. Ein gütiger Zuspruch wird Jedermann von Vm außerordentlichen Vortheilen überzeugen, welche des Gefertigten Frey-los'Zertheilnng für jeden ?« L. einzelnen , Spieler begründet. Gpielliebhaber, die gewohnt waren, eine bedeutendere Zahl Lose direct von Wien zu bestellen? sind HWchft eingeladen, sich diese Mühe zu ersparen, indem der Unterfertigte mit einer hinreichenden Anzahl Lose von den Herren Hammer er Karis verlegt worden ist, um jedem Begehren genügen zu können, wobei die nämlichen Vortheile überlassen werden, wie sie das Großhandlungshaus in Wien selbst bewilliget. . I o h. 3 v. Wut "scher? Handelsmann in Laibach. Mm hiesigen Ueitlmgs - SomMmr ist zu haben: Die Goldgrube, oder: der erprobte Rathgeber für Hausväter und Hausmütter in der Stadt und beim einsamen Landleben. EntHall eme vollständige Sammlung gemeinnütztger und erprobter Rathschlage/ Recepte/ Anweisungen und Mittel wie man mit Ehren und Wortheil die Geschäft? der Küchs, des Kellers, des Gartens, der Speisekammer, des Stalles, auf dem Felde/ bnm Waschen? Blegeln, Bleichen, Färbende, vernchten soll, um eine Haus- und Landairtpschaft in allen ihren Zweigen im erwünschten Zustande zu erhalten. Zwette vermehrte un3 verbesserte Aussage, 2 Bände, 8. Pefth und Kafchau 1829, "broschirt 2 ß. C. M. Neuester österreichischer Haus - Secretär in schriftlichen Aufsätzen, oder Musterbuch zur Abfassung aller lm Geschäfts- und geNNuen ke-ben, fo wie in freundschaftlichen Verhältnissen vorkommenden Aufsatze. Em Handz und Hülfsbuch fur Personen jeden Stgndes. Enthaltend: Ueber den Bncfsspl überhaupt, bann Förmlichkeiten und äußerer Wohlstand der Briefe. Tttulalur an Weltliche, an Geistliche, an Frauenzimmer, an Stellen. Glückwünschun^s? Briefe zu Geburtst, Namens? und Neujahrstage, zu Verehelichungen, zu Ge-' burten, zu Beförderungen und anderen Gelegenheiten, Danksagungs-Briefe, BeZ nchts-Briefe, Binschreiben und Vlttschnften, Trostschreiben, Empfehlungkschrelben, ErinncrungsWrelben, Klagbriefe, Ermahnungs- und Vorrufeschreldcn, EntfchulZ dlgunqsschrcibcn/ Emladungsschrelben,'Bewerdungsschrezben :c.; HandlungS- und Geschäfts-Bnefe aller Art, ferner Kauf-, MmhF .Pachte, Tausch-, Bau? und Gefellfchafts-Vertrage, oder Eontrücte; dann Ehe s und Lehrvertrage, Testamente, Vollmachten, Schenkungen, Schuldverschreibungen, CeMncn, Bürg-fchüftsschnne, Reverse, Empfang5^elne, Quittungen, Wcchselbriefe, AnweMligen, Zeugnisse, Eontl, Anzeigen, Nachrichten^ Bekanntmachungen und Ankündigungen mancherley Vorfalle, Fasswnen und Inventarien zc. Nebst einem deutschen nnd französischen Titulllturbuche, oder Betwtelcn von Aufschriften in deutscher und französischer Sprache an Kaiser, Könige, Fürsten, Grafen, Frechen-en, Edegeure und Personen bürgerlichen Standes. FcrncrAu^ltgul'g verschiedener jur;dtsch.^> kaufmännischer und aus fremden Gorochen cl-llehnler Wörter und Auedrücke, und endlich: Unumgänglich NVrbwend.ge Gekäst« - Gegcnnande ager Arl, ne^tt cz^em Verzeichnisse dcr vorzüglichsten Mcsscn und Jahrmärkte lm In? und Aus-wnde. Von Fr, B« « . b. gr. ü. Kaschau 1828. In Umschlag gebunden : 2 fi. C. M.