HmtL'WNlat» zur Laibacher Zeitung._______ .s/ 11. Zamstag den 25. Jännrr . ^ 18^5. Gubcrnial - Verlautbarungen- ! Z. 8Ä. (3) Nr. 28530. ' Surrende weqen gerichtlicher Verbotlegung und Execu-tionsfü'hruna. gegen Tabakoerleger und Klein-vers^leißer (Trafikanten). — Die k k. oberste IustizsteNe hat im Einverständnisse mit der k. k. allgemeinen Hofkammer über die Frage: wle sich in Bezug auf den gerichtlichen Verbot und die Execution gegen die Verleger undKlcin-verschleißer (Trafikanten) des Tabak- uno StämpelpapiercS zu benehmen sey, Folgendes zu verordnen befunden: Bei der geänderten Stellung, in welcher sich die Tabak- und Stam-pclverschleißer im Großen und in» Kleinen fcit dcr Wirksamkeit des neuen Abrechnungsverfahrens vom 1'^. Apxil l8w zu dem k. k. Gefalle befinden, findet gegen die Verleger und Klcinvcr-schleißer (Trafikanten) des Tabaks und Stämpel-papieres der gerichtliche Verbot und die Execution auf die Verschleißprovisionen die Sequestration des Tabak- und Stampcloerschleißes und die Ere-cution mittelst Pfändung oder gerichtlicher Abnahme dcr Cassabarschaften >n den Verschleiß-localitaten derselben als ihr Prwateigcnthum zur Befriedigung ihrer privatrcchllichen Forderungen Statt. — Dic Gerichcöbeho'rde hat jedoch bei der Bewilligung des Verbots oder der Execution ans die Verschlelßprovlswnen oder der »equestration des Tabak- und Stampcl-verschlclßcs in dem Falle einer gerichtlichen Execution auf die Verschlchnassabarschaft hingegen in Erledigung der amtlichen Anzeige der Gerichtsabgeordnetcn, daß bei der Vornahme derselben eine Versckleißcassabarschaft vorgefunden und der Execution unterzogen worden sey, von der gerichtlichen Amtshandlung jedes» mal die betreffende Camera! - Bezirksbehörde in Kenntniß zu setzen, um mit Rücksicht auf die Bestimmungen des §. 32 der Abrechluings-vorschrift vom !4. April l8't(1 die zur Eiche« rung des Aerars nöchigen Einleitungen treffen zu können. — In Betreff der Art, wie eine derlei in das Erecutioi's-Verfahren gezogene Verschl.'lßprouislo»! zu behandeln ist, hat die Gesallöbchöroe, statt die Provision, wie es zu geschehen pflegt, dem Verpfleger mittelst Abrechnung vom Kaufpreise zu erfolgen, die» selben zurückzubehalten, und zu Handen der betreffenden Gerlcytsdehöroe zu oeponiren. — Welches zu Folge dießfalls heraligelangten hohen Hofkanzlei. Deeretes vom 22. November l. I., Zahl 36119, zur allgemeinen Kennt« nist gebracht wird. — Laibach am 20. December !8'l'l-. Joseph Freiherr v.Weingarte n, Landes - Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raltenau und Primör, k. k. Vice-Präsident. Friedrich v. Kreizberg, k. k. Gubernialrath. Z 66. (3) Nr. 2850'l. C u r r e n t> e. Die arztlichen Krankheitszeugnisse für die Volksschuljugcnd sind stampelfrei. — Aus Anlaß einer vorgekommenen Anfrage hat die hohe k. k. allgemeine Hofkammer im Einvernehmen mit der hohen k. k. Studien-Hofcommission entschieden, daß die ärztlichen Krankhcils - Zeugnisse, welche bestimmt sind, das Ausbleiben der Schüler aus den Volksschulen, zu ocren Besuch eine gesetzliche ä5erpstichtung besteht, zu rechtfertigen, als offiziöse Anzeigender Aerzte an die das Schulwesen leitenden Behörden zum amtlichen Gebrauche Behufs dcr Uebcrwachung des psiichtmaßigen Schulbesuches der Kinder im Sinne deö§, 61, ?ahl I, dem Stämpel nicht N7 k. Stadt l und Landrcchte bestimmt wild, ange« sucht. — Da der Aufemhalisortder Beklagten, Maria Gariuu und deren <3rben/ diesem Ge-richle unbekannt, und wc,l sie r>,ellc>cht aus den t. k. Cldlandcn at'wcftno sind, so hat Man zu deren Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten den hle>ortlgen Gerichts» Advocaten Or. ?,ndner als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der ^'stehenden Gtlichisordnung anögcfühit und entschieden werden wird. — Die Geklagten, Maria Gariup und deren Erben, werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allen» falls zu rechter Zett sclbtt erscheinen, oder inzwischen dm bestimmten Vertreter, Dr. kinds ncr, Rechtöbehclfe an die Hand zu geben, oder allch sich sclbst cmen anden S^chlvalret zu bestellen und diesem Gerichte namhaft jU machen, und überhaupt >m rechtlichen ord« nungsmaßlgen Wege einzuschreiten w,ssen mögen , insbesondere da sie sich die aus ihrer Verabsaumung entstehenden Folgen selbst bei-zumessen haben werden. — Laldach den 3o. December 16^^. Aemtliche Verlautbarungen. 5 !V3. (3) Nr. 2S. Licitations-Verlautbarung. au^.s^!??^" ^edurch die^'aibacherZeitungs-Intclligenzblatter Nr. 157v.J., dann Nr. I u. 2 l. I. und ^ ittick "? ^^"stenschottcr - Licferungs - Licitationen bei den k. k. Bezirks - Commissariaten Treffen aba?l^lfp,, ^ >! gewünschton Erfolgjhatten, so werden diese neuerdings und zwar zum Drittenmal fallen werden, und zwar bei dcm k. k. Bezirks- Commiffariate Treffen am 29. Jänner 1845: für den Materialplatz Koronitka für 105 Haufen .... X > ,„ detto Luscha ', 50 detto.....) », .„ detto Steindruck! „ 180 dctto...../ ., " detto Deutschdorf,, 180 detto.....Vüifl. 3l1kr. .v ..,, detto Gritsch ., ß0 detto.....^ l " /^ detto St. Anna „ 105 detto ..... ^ " ', detto Witschendorf „ 105 detto.....1 « " dctto Ivansky „ 50 detto ..... > " " detto Kalautze ,f 90 detto.....^ «.,"' detto Bcßgautz « 80 detto.....> H 1 fl. 59 kr. « " detto Pototschendorf ^ 90 detto.....5 <-.'^ ^.'.-^ " " dctto Kürbisdorf ^ 95 detto..... 3't st!M'ck. aus den^^- ?"u-ks- ConmnssariateSittich am 30. Jänner 1845: ' """'" "'^ 140 Haufen.....a 1 fl. 44 kr. " " " " Maliborst l'^0 detto . . . . . 5 Ifl. 19 kr. " " " " Vir 80 detto.....a 1 st. 20 kr. '" " " " Gritsche »15 detto.....äisi. 2l kr. ." " " - Tcrne 120 detto.....älst. W'/.kr. ' " " " " Tratte 130 detto.....5 l st. 15 kr. „ ,. "> " Kascharie 100 dctto . . . ' . . 2 1 st, 18 kr. " Bcrnbcrg 140 dctto . . . . . a 1 st. 17 kr. «angcnchal 100 detto.....5 — fl. 55 kr. feilgeboten wozu Unternehmungslustige mit dem Beisätze vorgeladen werden, daß jcdcr Herr Lici-tant cin5°/, Vadmm vor der LiMation der Licitations-Commission zu erlegen hat, und der Gr^ sicher zur Legung der 10°/<> Cautwn gehalten seyn wird; jenem, der nichts erstehet wird d«5 N« dium gleich nach der Licitation n3ckgestellt. Es werden auch gehörig angenommen werden. Hinsichtlich derLuttation^Bedingnisse wird bemerkt, daßs lbe bei dem wn Assistenten in Treffen, bei dem Straßen-Commissariate inNeustadtl, wie auch bei den B«kks Ow"l kelten eingesehen werden können. — K. K. Gtraßen-Commissariat Neustadt! am 1«. Jan. 1845. '5 '^' 116 unterliegen. — Welches zu Folge hohen Hofkammer-Decretes vom 20. November l. I., Zahl 41426, zur öffentlichen Kenntmß gebracht wird. - Laibach am 20. December 1844-Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitena», und Primör, k. k. Vice - Präsident. Friedrich v. Kreizberg, k k. Gubernialrath. Z. 105. (2) Nr. 32. N a ch r i ch t. Bei dem k. k. Camera!- und Kriegszahlamte in Linz ist die Stelle eines ersten Cassc-Dffiziers mit dem Iahresgehalte von 6(0 fl. erlediget. — Diejenigen, welche sich um dicse Stelle bewerben wollen, haben ihre Gesuche, und zwar so ferne sie bereits in landesfürstl. Diensten stehen, durch ihre vorgesetzten Behörden bis 15. Februar !8'l5 dei der k. k. obder-ennsiscken Landesregierung zu überreichen, und sich über ihre Moralität, lhr Lebensalter und über ihre bisherige Laufbahn im öffentlichen Staatsdienste oder in Privatdiensten durch Original- oder doch in beglaubigter Abschrift beizubringende Zeugnisse, und ü'l'er ihre Fähig, keit, seiner Zeit lm eintretenden Falle eine Caution pr. 1500 ft. bis 2000 st. C. M. leisten zu können, legal auszuweisen. — Diejenigen Bewerber aber, welche nicht bei einer lan-desfü'rstlichen Casse angestellt sind, haben sich in Gemaßheit der hohen Hofkammer-Verordnung vom 3. September und 17. December 1819, Z. 37344 und 52855, noch insbesondere auszuweisen, daß sie die vorgeschriebene came-ralzahlamtliche Caffcprüfung binnen dem Verlaufe eines Jahres, von jetzt gerechnet, und nicht vor längerer Zeit bestanden haben, oder diese Prüfung zum Behufe ihrer gegenwartigen Com» petenz alsbald abzulegen. — Das Amt, bei welchem diese Prüfung in dem einen oder andern Falle bestanden wurde, ist im Gesuche zu benennen, damit sich über den Erfolg derselben die Ueberzeugung verschafft werden kann. — Auch haben die Bewerber anzuzeigen, ob sie mit einem Beamten des k. k. Camera! - und KriegözahlamteS in Linz oder der k. k. Camera!» und Creditscasse in Salzburg verwandt oder verschwägert seyen. — Endlich kann auch eventuel, für den Fall der graduellen Vorrückung, um eine hiemit in Erledigung kommende mindere Cajse-offiziröstelle bei dem k. k. Camera! - Zahlamte in Linz oder bei der t. k. Camera!, und Creditöcaffe zu Salzburg, mit den jährlichen Besoldungen von 500 st. und 400 fl, eingeschritten werden, wobei sämmtliche Competenten die oben bezeichneten Erfordernisse auszuweisen, und diejenigen, welche eine Anstellung beim k. k. Camcral-und Kriegszahlamte in Linz suchen, sich auch über die mit gutem Erfolge bestandene Prüfung aus dem KriegscassVgeschafte zu legitimiren haben. — Von der k, k. obderennsischen Lan-dcsregierung. Linz am 3. Jänner l845. Johann Bapt. Eisenreich, k k. Regierungs- Sccretar. Stavt' unv lanvrechlliche Verlautbarungen. Z. l!5. (2) Nr. 10337. Edict. Von dem k. k. Stadt - und Landrechte in Kram wird durch gegenwärtiges Edict bekannt gemacht: Es sey übcr Ansuchen d,s FranzPau-lin, wider Gregor Mathias Drcnig, wegen aus dem Urlheile vom 3l. März 1843, Post. Nr. VII., noch schuldigen 32 st. 48 kr. c. «. c, in die Reassumirung der mit dem Bescheide vom 2. März 1814, 3. 1924, bewllligten executiven Feilbictung des, dem Ercquillcn gehorlgen, auf !)8tt st. !5 kr geschätzten, in der Gradischa - Vorstadt zud (^0ll5. Nr. 7 gelegenen Hauses gewilliget, und hiezu die drei Termine auf den 23. December 18 l4, 27. Jänner l645 und 24. Februar!8t5, jedesmal um 9 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt» und Landrechte nnt dcm Anhange dcs dießgcrichtllchen Edlctes vom 2. März l. I-, Z. 1924, angeordnet worden. — Wozu die Kauflustigen hiemit vorgeladen werden. — Laibach den 9. November 1614. Nr. 12030. Anmerkung. Bei der ersten Feilbietung ist kein Kauflustiger erschienen. — Lai« bach am 3l. December 1814. Z. y5. (2) Nr. 11969. Von dem k. k. Stadt» und Landrlchie in Kroin nnrd der Mar,a Gaoup mid deren allfälllgen ErbtN, mittelst gegenwärtigen Edic, tes erinnert: Es hab« wider dieselben bei diesem Gerichte Dr. Johann Zwayer, E,gen, thünnr des Hauses Nr. H» »n drr Gradisch^-Votstadt, die Klage auf Verjahrlerklarung der Fo»derung aus dem Velsicherungs-In, strumente liclo. 2. «Vtptember 1782, inlali. 29. Aptil I79ä, pr. jährlicher 60. fi. eingebracht, und um eine Tagsahung / welche auf den 7. Aprll 1S45 früh 9 Uhr vor diesem k. 113 Z.114. (2) Nr. 924. L i c i t a t i o n s - N e r l a u t b a r u n g. Ueber die z« liefernden Sttaßendeckmate-nalicn für die Etaatö- Etraßcn des k. k. Straßen-Comnnssariates Adelsbera wahrend der drei Vcr-^valtunqsjahre 1845, 184« und 1847. —Nachdem die obigen Lieferungen bei der ersten und zweiten dießfalls abgehaltenen Versteigerung nicht aus allen Erzeugungs-Plätzcn um den Ausbotspreis an Mann gebracht wurden, so wird im weiteren Zuge zu Folge h. Gub.-Decretö vom 29. November v. I., Z^ 27I35, und Verordnung der löbl. k. k Bau-Dircction vom 15. December v. I., Nr. 3695, zur Ergänzung eine dritte öffentliche Versteigerung wegen Lieferung des Dcckmateria-les an die Staatsstraßen des gefertigten Straßen-. Kommissariates, für die Dauer der drei nacheinander folgenden Verwaltungsjahre 1845,1846 und 1487, nach Anhandgabe der beigedrucktcn Tabelle stir jeden 5nk Post-Nr. 16 und 17, dann 19 bis mcluzive Nr. 49 angesetzten Matenal-Erzeuqungs-Platz für sich und mitAusbietung des Preises für jeden einzelnen Haufen, bei der betreffenden Bezirks - Obrigkeit an dem beigesetzten Tage um 9 Uhr Vormittags abgehalten werden. — Jeder, der für sich oder als le-.Haler Bevollmächtigter eines Andern licitiren will, hat das 5°/y Vadium von der in der Tabelle ersichtlich gemachten, auf jene Material-Plätze, auf die er Anbote richten will, lautenden Fiscal-Summe vor dem Beginne der 3i-citation der Wersteigerungs- Commission entweder im Baren oder auch in Staatspapieren, von denen die Obligationen nach dem börsenmäßigcn ..Gourse, die Loose der k. k. Staatö-Anlehcn von den Jahren 1834 und 1839 aber nur im Nennbetrage angenommen werden, zu erlegen, oder er hat sich über den Erlag dieses Vadiums bei irgend einer öffentlichen Casse für diesen Zweck und Bestimmung durch cine Bescheinigung auszuweisen. Gegenüber des §. 4 der Versteige' rlmgs-Bedingnisse wird erinnert, daß auch schriftliche Offerte, jedoch nur bis zum Beginne der mündlichen Versteigerung, nicht aber während ' und nach der letztern angenommen werden. Die schriftlichen, auf« KreuzerStämpel angefertigten Offerte können auf den Ausbot eines einzelnen Erzeugungs-Platzes., auf mchr^re derselben oder auf M jene, die bei einem und demselben k. k. Bczirkö-Lonnnissariate versteigert werden, gerichtet seyn; „ur darf Auf Offerte, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, wird keine Rücksicht genommen werden. -— Hinsichtlich der Begünstigungen in der Legung dcs Vadiums und in der Leistung der Caution der Gemeinden, wenn sie mit solidarischer Haftung Lieferungen übernehmen, und der unterthänigen Grundbesitzer, wird auf den §. 7 der Licitations-Vedingnisse hingewiesen. — Mit Ausnahme der begünstigten Gemeinden und unterthanigen Grundbesitzer hat jedermann, er möge für sich oder als Bevollmächtigter eines Andern oder einer Gesellschaft die Lieferung der Deckmaterialien ganz oder thcilweise nach §. 9 erstanden haben, der Licitaticms-Commission die Caution, die mit Emrechnung dcs vor der 3i-citation erlegten Vadiums von 5"/<> in 1tt"/<, der Erstchung6sunnne von dem in der Tabelle angesetzten durchschnittlichen einjährigen Lieferungs-Ouantum zu bestehen hat, und zwar mit Ausschluß der Bürgschaft, entweder im Baren oder mittelst Hypothek, oder in Staatö-Obligationen zu leisten, worüber dem Ersteher auf die Dauer des Lieferungs-Trienniums von Seite des k. k. Vezirks-Commissariates ein ämtlicher Legschein ausgehändiget, die Caution selbst aber dann zurückgestellt werden wird, wenn er sich mit einem Certificate dcs k. k. Straßen-Commissariates über die vollständige Erfüllung seiner Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen haben wird. — Hin-wcisungen auf allfallige, im Zuge der Verhandlung stehende Aerarial-Forderungen, selbst wenn sie das hohe k. k. Straßen-Acrar treffen sollten, werden als Caution in keinem Falle angenommen. — Die betreffenden Vcrsteigerungsbedingnisse können bei der löbl. k. k.Landcsbaudirection, bei den k. k. Bezirks-Comnnssariaten und dem gefertigten k. k. Straßen - Commissariate täglich eingesehen werden, weschalb auch bezüglich der geforderten Qualität und Reinheit dcs Materials so wie übev-haupt der übrigen Lieferungsverbixdlichkeiten und Gegcnobliegclchciten hier darauf hingewiesen und nur folgendes erörternd beigefügt wird, und , Hwyr,: — I. Das Straßendcckmateriale muß ! in prismatisch geformten, 2 Schuh hohen Haufen dergestalt geliefert werden, daß der letzteren > Grundfläche 12 Schuh lang und 4 Schuh breit, 119 der obere Rücken aber 8 Schuh lang scy. — Auf Straßen 2. Ranges muß sich der Unternehmer dort, wo es die Breite der Straße und deren Ott'tlichkeit erfordert, auch der Lieferung von halben Haufen unterziehen, wovon jeder an der Grundfläche 1« Schuh und am Rücken 7 Schuh zur Länge, 3 Schuh zur Breite und I ?2 Schnh zur Höhe erhalten muß. Zwei derlei Haufen werden für einen ganzen der zuerst angeführten Art angenommen und bezahlt. — 2. Die im § 25 der Versteigcrungsbcdingnisse festgestellten Lieferungstermine, und die in jeder Lieferung zu stellenden Matcrial^Quantitättn werden dahin modificirt, daß auf alle Straßen ohne Unterschied ein Drittheil des jährlich bekannt gegebenen Materialbedarfes bis Ende Mai, das übrige, in zwei Drittheilen bestehende Quantum aber bis Ende August jeden Jahres beigestellt seyn muß. — 3. Gegenüber der im §. 1« der Vn'steigmmgsbcdingniffe vorgeschriebenen Größe des Dcckmateriales wird bedungen, daß die einzelnen Steine jeder Lieferung an alle Straßen ohne Unterschied den Inhalt von ein und höchstens von ein und einhalb Cubikzoll erreichen muffen, und von dieser Größe weder nach auf noch abwärts wesentlich, d. i. um '/5 ihres cu-bischen Inhaltes abweichen dürfen. Steine, welche die bedungene Grö'sic überschreiten oder solche nicht errcichc>i,werden durchaus nicht angenommen. Der Lieserun gs-Erstehcr ist gehalten, den während der Bcistellung des Materials, von Eeire des ex-ponirten Straßenbau-Personals ergehenden Ermahnungen bezüglich der qualitätmäßigen Bei-stellunq strengstens nachzukommen. — 4. In Modifizirung der §§. 26 und 35 der Verstei-geruna/'bedmgniffe, wird im Allgemeinen erinnert, daß der Unternehmer seine Anstalten für die eingegangene Lieferung der Art treffe, daß dieselbe in den angesetzten Terminen pünktlich erfolge. Mit Ausgang des Lieferungstermines ist das Straßen-Commissariat angewiesen, unverweilt unter Anziehung des Erstehers den Lieferungs-bestand aufzunehmen, und hierüber den von dem Ersteher mitunterfcrtigten Ausweis für die vor-bereitere Uebernahme des Materials vorzuleaen — Im Falle der Ersteher dem Ausweise seine Unterschrift bclzurücken sich weigert, genüget jene des Herrn Straßen-Commissärs und Assistenten. Ist die Lieferung nicht vollständig, so wird für jeden bei der obigen Bestandaufnahme abgängig vorgefundenen Haufen ein Abzug von fünf und zwanzig 7, des Erstchungsbetragcs cin-gelcitet. Em gleicher Abzug trifft den Erstcher für jeden bis zu dem Termine beigestellten, bei der Uebernahme jedoch unqualitätmäßig gesunde nen Haufen, über deren Zahl, Mangel und Andeutung der Behebung der letzteren mit dem gleichfalls zugezogenen Unternehmer ein Protocol! aufgenommen werden wird. Weigert sich derselbe, solches mitzufertigen, oder erscheint er zur Uebcrnahms-Commission gar nicht, su verzichtet er freiwillig auf jede Einwendung gegen das Resultat des Befundes, und es wird ihm ein Pare des Beanständigungsprotocolls im Wege der betreffenden Bezirks - Obrigkeit zur Behebung der vorgefundenen und gerügten Mängel mitgetheilt werden. Zur Nachlieferung des bei der Uebernahme noch abgängig gefundenen und zur Verbesserung dcs nicht entsprechend erkannten Materials wird eine, vom Tage der Uebernahme gerechnete Frist von vierzehn Tagcn eingeräumt, nach deren Ablauf eine zweite Uebernahme auf Kosten des Crstehers vorgenommen wird, auf welche alle der Lieferung noch anklebenden Mängel auf welch immer für eine Art und Weise, auf Gefahr und Kosten des Lieferanten, durch das k. k. Straßen-Commissariat werden beseitiget werden. Den Anspruch auf die Vergütung d.-s Verdienstbetrages hat der Erstcher erst nach entsprechend bewirkter oder auf obangedeutetem Wege eingerichteter Lieferung. — 5. Das k. k. Straßen-Acrar behält sich weirers vor, für den Fall als besondere Verhältnisse während des Triemiiums in der Verwaltung oder Behandlung der Straßen eintreten sollten, die Pachtdauer der Schottcrlieferung gegen vorläufige halbjährige schriftliche Aufkündigung verkürzen zu können. — tt. Mit jedem Ersteher wird ein Lieferungs-vettrag abgeschlossen, zu welchem derselbe den classenmäßigen Etämpel nach dem Betrage der dreijährigen Lieferung aus Eigenem beizubringen hat. — 7. So wie man einer Seits auf die genaue Erfüllung der Licitations- und der hier festgesetzten Bedingnisse strenge Hand halten wird, so wird dem Unternehmer anderer Seits die Zu-sichcrung gegeben, daß, so wie das von ihm erstandene ganzjährige Lieferungsquantum die Summe von Tausend Gulden ersteigt, für denselben von Seite der k. k. Landesbau-Direction, über vorläufige Bestätigung, dcs k. k. Straßen-Commissariats, daß er in dem Material- Erzcugungö-ortc sowohl, als durch theilweise Zulieferung auf die Straße namhafte Vorarbeiten geleistet hat, um eine angemessene, das k- k. Straßen-Acrar durch die Vorarbeiten deckende Vorschußleistung eingeschritten und nach Vollzug seiner Contracts-Obliegcnhciten auf dessen schleunige vollständige Befriedigung eingewirkt werden wird. — Vom k. k. Straßen-Commissariate Adelsberg am I?. - Jänner 1845. — 120 — Uebersicht des für die Staatsstraßen dc8 kaiserl. kö»ngl. Straßenbau - Commissariates Adelsberg für die Jahre 16^5, 18 t6 und 1847 jahrlich zu liefernden StraßendcckmalcnalS: ^^ Aus dem Material- ^ .,,^^, ^. ?n'fü? Datum ZK^ Erzeugungsplatze, '"""> "'fzuschlichte.. pl- ei..nEr- ,^^ U ^i , Hiufe,' Häuft» ' "'^ ti°„« . Av« « Namens: ----------«„.. „, ^l^' fthru,.g ___________eub' Nr. «si j kl l ft j kr?___________ 3»1« beiderKoloschacka, Steinbruch > 540 V1^7 vi^iol 1 43 l ^2?!— lAm5. ycbr. .8',7 Z jlTam Pflock VI^12 detto s 4!)N 10 13 1 42 > 833 — l^n^a^ ^.^!>lGermatsche, Steinbruch 1430l Vil^O VU^8 I « l573 — l^mö ^.^,.„^ , 2(» dctto detto 3UU V1I^8 VUjl0 1 l8 507— Ii845beidel k. !2I Scala beiHruschuje, detto 28-ltt VlljiU VIIIji> 1 19'/. 3774 50 lk. Bez.-Obrig ^22 Schingcrza, dctto 13 2 5 —50^555 20 Am 7. Febr. " 2 25 Unter Wagner, dctto 27« 5 7—4« 207 — 1845 bci dem N ^ 26 PodgonznoOgrado, detto 440 7 10 — 5!>V. 436 20 k. k. Be- ^ 27 Hinter-Senosctsch, detto 300 10 12 —37'^ 187 30 zkkö - Com-^28 Scarleuz, detto «20 1X^12 X^0 — 44 454 40 miffariate !29 na Raunach, dctto 330 X^0 X^2 — 52^ 288 45 Senosetsch. 30 am Gabrek,_______detto 830 2 7—58 802 20____________ 31 Rakitnig, Steinbruch 175 0 0j7 1 — 751' — 32 nächst der Straße, detto 275 0^7 H2 —58^ 2«8 7V4 ^lm10.Fcdr. 33 Seuze, detto 50 2 4 — 58'^ 48 54 ,^45 ^^ -: 3 3^ Peteline, detto 5U 4 <; — 587, 48 54 ' «" 35 Tt. Peter, detto 25 « 7 —55 22 55 dcm k.k.Be-3 3 3« Radokendorf, dctto 25 7 8 —59^ 24 47V. zirkü-Eo!U--- ^ 37 nächstoer Straße, detto 225 H8 Ihi —50 187 30 ,^^,^, - " 38 an der Straße, detto 375 11^1 II1j0 — 54 337 30 mmauaie ^ 39 Hinter Schambie, detto 175 IIH0 Mj7 1 50 320 50 Fcistritz. 40 Fcistritz, pcrScali rebernizah. 315 1Ilj7 IV^3 1 38 514 30 _________ 41 Schmgerza, Steinbruch 130 0 H5 — 40 86 40 42 pod Zhukam, detto 200 5 8 — 4«^ 155 — Am 8. A ^. 43 na Muravach, dctto 100 8 lN —48'^ 80 50 Febr. 1845 S <- 44 nad Lositzami, detto 200 0^10 N0 --5«^ !88 20 bei der Be-^ ^ 45 na Barnzach, Gerölle 170 hft h« 1 2 175 40 zirksobrig-Z. - 46 na Bergech, detto 140 « 13 — 55 128 20 keit Wip-K D 47 sa Tabram, dctto 180 1^13 IIj4 — 552/ 166 30 bach. ^ 48 Zegunza, detto 230 11^4 Il^ll — 56'/. 2'« 35 49 Hubelbach, detto 60 IIM IH14 — 56 56 — Z. 99. (3) 2a Nr. 3l. Brückenbau-Licitation. Vermöge der löbl. k. k. Baudireclions-Verordnung vom 3c>. v. M., Z. 4176, soll die Reconstrucllon der logenannten Dornegsscr Brücke an dcr Kankerstraße mit möglichster Beschleunigung, und sonach noch vor Eintritt des dicßjährigcn Sommers ausgeführt werden. 121 — Weqen Hinlangabe dieses, auf den Betrag von 838 fl. 13 kr. berechneten Holzbaues wird, nun nach geschehenem Einverständnisse die Lici« tations - Verhandlung bei der k, k. Bezirks« Obrigkeit zu Krainburg am 1. Februar o. I., Vormittags von 9 bis 12 Uhr Start finden, und es werden nunm.hr hiezu alle Uebernahms.-lustigen mit dem Bemerken eingeladen, daß dlc löcheren Bau- und Versteigerungsbcdingnijse, d,c ^al.bcschrkibung, die Vovausmaß und der ^onstruct.onspla.,, von heute angefangen, bei der k. k. Bcz>rksobrigkeit zu Kraiuburg eingesehen weiden können. -, I„ ^c ^uf Va-d.um. ^utlon und Offerte gellen alle bei son-st.gen Bauubernahmen g^tenden Modalitäten, und es dat sonach Jedermann, er möge für sich oder als Bevollmächtigter für irgend Jemand Angern licltiren wollen, vor Beginn der mündlichen Verhandlung das 5 ^ Vadium entweder im Baren, oder in Etaatsodligatio-nen zu deponiren, wobei der Ersteher dlescs Vadium uor dem Schlüsse des. Protocols bis zur w «^ Caution des E'-stehungsderageö zu ergänzen haben wird; allen jenen aber d,c Nlcht Ersteher geblieben sind, werden di/Va-dien alsoqleich ohne Verzögerung mit Schluß der Limitation rückgestclll wcrden. — Offerte, in so ftlne dicscldcn vorschristmäßig versaßt auf einen 6 kr. Stämpeldogcn geschrieben und Nilt dem 5 F? Vadium der Anbot « Summe entweder im Baren oder in Staatsobligationen versehen sind, werden nur vor Beginn der Li» citation angenommen. — K. K. Straßenbau« Commissariat Krainburg am 12. Jänner 1845. Z 1W. (2) Nr. 7^33. Ueber Pfändungsbewilligung des löb!. k, k. Kreiöamtts cläo. 21. October l3l4, Nr. 16332, werden vom gefertigten Magistrate, als Bcznksobrigkeit, wegen Stcuerrückständ^'n des H. Mathias Dreunig am 12. Februar, 12. März und 12. 'April l. I. folgende Gegenstände, als: eine tzvtockuhr, ein Kleider- und «in Bücherkasten, um I I Uhr Vormittag am Ratl)l)ansc licirando veräußert werden. — Solltcn stlbe dei dcr 1. und 2. Licitation nicht um den Schahungöbecrag angebracht werden können, so werden sie dei der l.tzten auch unter demselben hintangcgeben wcrdcn. — Etadtma. gistrat öaidach am 11. Jänner 16»5._______ Vermischte Verlautbarungen. Z.107. (2) vir. 5S94 Edict. Vom k. k. Nezirksgerichle der Umgebung Lai-bachs, als Adhandlungsinstanz, wird hiemit bekannt gemacht 1 Es sey über Ansuchen des Matthäus Su-panzhizh zur Liquidation und sohimgen Verlaßab-haüdllmg nach dem am 13. September »84^ zu »Panze verstorbenen Georg Supanzhizh die Hagsa-hung auf den 8. Februar k. I. Vormittags 9 Uhr anberaumt worden, bei welcher die Vcrlaßgläubigcr dci Vermeidung der im §. 8l4 b. G. B. ausgedrückten Folgen zu erscheinen vorgeladen werden, Laibach am 30. December 1844. Z. ,06. (2) Nr. 55?2. Edict. Pom k. t. Beznttgelichte der Umgebungen LaibacbS. alS AbhandlungSinstanz, wild hiemit be« tanlit gemacht: Es sey über Ansuchen der Per. lahmteressenten zur Liquioirung und sohinigen Pellaßabdandlun.q nacb dem am 23. November »L44 zu TopoN Nr. 5 ohne Testament verstor» denen Hübler Balthlmä GorjoN, die Tagsahung auf den 8. Februar l. I. Bormiltags 9 Uhr hicramtü aoberaumet rvo,den, zu »reicher die Pellaßgläu. diger bei Vermeidung der im §. ^»4 b. G. B. auSgcdlücktm Folgen zu erscheinen vorgeladen werden. Laibach am 39. December »L44. Z. loa' (2I Nr. 56o5. ^ ^ G d i c t. Pom l. k. Bezirksgerichte der Umgebungen LaibachS als Abbandlungs'listc'n^ wird hiemit be« tanlit gcmacdt: 6ö sey üder Ansuchen der Ver. Iah« tcrcfscnten l,acl) dem am 6. Ap,il ,N44 zu Iggdorf H. Z. 49 verstorbenen Franz Iappel, zur Liquidatx?" und sohin'gen Pellahabhand. lung die Tagsahunst auf dd rechcöksäflig oalziithu", als sie sich so"st die Fol» gen dcö ^. 6,4 b-G. B. sclbst zuzuschreiben hätten. K. H?. Bezirksgericht Umgebung Laidachs am 3». December 1644. Z. »,2.^(2) Nr. io6. Edict. Vcn dem k. k. Bezirksgerichte Umgebung Lai« bachZ wird bekannt gemacht: Man habe iü 0er Execuiionssache des Herrn Vs. Kauischitsch, Cura> torS nack dem sei. Joseph Kautschitsch, wltcrIo. ba»n I^klitsch aus Vasche, in die executive Ver< äuhcrung der dem Execute» gehörigen, zu Vascke 5ul) 2 liegenden, der Fllial> und Wall--fahllllirche U. LF. zu Großt^hlenverg 5u>D Rectif. Nr. in 2 dienstbaren, auf 7>3fi 3a tr. gerichtlich geschähtcn Vicrlelhude, wegen aus dem gerichtlichen Vergleiche vom 24. ?^ärz, ausgefertigt ». April »6^5, Z. i3c)o, schuldigen '26 fi. 3d sr. c. 5. c. geirilli^ct, und zu deren Bornahme drei Tagsahun» gen, als: auf den 9. Jänner, iu, Februar uud ,0. März l. I., jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr in loco Basche mit dem Annange dcstlmmt, daß tie benannte Realität bei der ersten oder zwei« lcn Fcllbictungstags'.tzung nur um oder über den Schätzungswert!), bei der dritten aber auch unter dcmsclden hintangegeben werden rvürde. DieLicitatlonöbctingnisse, das Schähungspro. tocoN und der Glundbuchs^tract können täglich zu den gewöhnlichen Amtsstunden hieramts eingesehen rrelde». Laibach am n. November 16^4. A», merkung. Bei der ersten Fcilbiclung hat sich kein Kauflustiger gemeldet. Z. 124. (2) Nr. 4099. Edict. Von dem k. k. Bezirks-Genchte Umgebung Lai^ dachs wird bekannt gemacht: Man habe m der Exe-cutioltt'sache dcs Joseph Kappcl, grgcn Vascntin Piermann von Stein, Bczirt ^?I)crIaibach, in die cxccmive Fcilbictung der auf Namen dcs Executen vcrgewä'hrtcn zu Tomishcl gelegenen, der Hclischaft Soinngg Lud Urb. Folio 339, «-'t Rcttif. Nr. 203 dicustbaren, gerichtlich auf ,2 fi. geschätzten Mahl-nuihlc.und resp. dießftliigcn Brandstätte, wegen ans dcm w. ä. Vergleiche vom 29. December 1842 schuldigen iL4 si. c. L. c. gcwilligct, und cs scycn zu deren Vornadme die Tagsatzungcn auf den 27. Februar, 27. März und 26. Aplil k. I,, icdekmol Vormittag 9 Uhr in loco der Realität mit dem An-hange angeordnet, daß diese Realität bei der ersten, oder zweiten Fcilbietlmgstagsatzlmg nur um oder über oen Echätzungswcrth/ bei der dritten aber auch unter demselben hintangegcbcn werden wird, und daß jeder Licitant cii, Vadium von 2 fi. zu Handen dcr Licitalions-Eommission zu erlegen haben wird. — DleLuitationsbcdlnglnsse, das Schätzungs-protocoll "nd der Grmidbuchscttract können "täglich zu dcn gewöhnlichen Anußstunden in der hiesigen Amtskanzlcl eingesehen werden. ^. Laibach am 31 December ,644. Z. ,25. (2) Nr. 5292- Edict, Vom k. k. Bezirks Gerichte der Umgebung Laibachs wird hirmit bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Anton Max. Scllan, hier in der St. Pctcrsvorstadl, wider Jakob Trodctz (vulgo Mar? tan) von Draule, pclu aus dem w. ä. Vergleiche vom 5.August v.J., Z. 166, schuldigen 7ofl>44kr. dann 5"/(, Zinsen und Eupeicnpcnsen, in die executive Fcilbiecung der dem Exccuten aehörigen, zu Draule bud H. Z. 37 liegenden, der D. O. R. (Zommcndc Laibach «ud Urb. Nr. ,46 vorkommenden ^H Hubc sammt allemAn« und Zugehör, dann des crcndahill 5>,d Urb. Nr. ,,6 zinsbaren lauf^ rechtlichen Uebcilandackers, im gerichtlich erhobenen Schätzungswerthe pr. 450 fi., und des I?un del, 2^. Febr., die zweite auf den 27. März, und die dritte ans den 24. April k. I., jedesmal Vormittags um 9 Uhr im Orte der Realität zu Draulc mit dem Beisatze anberaumt worden, daß. wcim diese Rca. lität sammt dcm Ueberlandsacker und dem I''unä44. Z. La. (3^ Nr. 3207. G d i c t. Von dem k. t. Bezirksgerichte Krainburg wird hitmil alle» jenen, Vic einen Anspruch ^uf den Verlaß dcS am »6. März l. I. zu Oberfesxigg verstorbene,' Os'valo Ictiko zu stellen vermeinen, hiemil erinnert, daß sie densclbe» bei oer auf den ,5. März »6/>5 Nachmittag 3 llhr hieramls an. beraumten Taqsahung, bei Vermeidung der im h. 6»4 b. G. B. enthaltenen Folgen, anzninelden habe«. K. K. Bezirksgericht Krainburg am 3». De< cembcr 1L44. Z. 8,. (3) Nr. 320«. Edict. Von dem t. k. Bezirksgerichte Krainburg wi,2 hiemil allen jenen, tie auf den Nachlaß tes am 24. October l. I. zu Adergah ""stöhnen Io. scvb Stamzcr, Driltelhüblers uno Mehners all. dort, einen Anspruch i" stellen vermeinn, be. deutet, daß sie denselben be« der auf den 24-Fe. bruar »«45 Vormittag 9 Uyr !)„ramts scstgcsey. ten Tagsayung, bei Vermeidung der im §. L.5 b G B clithaltenen ü^'gen, anzumelden haben. K. K. Bezirksgericht Krainburg am 3>. De« cember »644» !23 Vubernial > Verlautbarungen 3. 129. (i) Nr. 97. uä ,467. Kundmachung. Negc», Herstellung des Unter« baues der St aa ts - E > send a hn i» der Strecke von Cilli bis Steinbrück in Steyermark. — In Folge des hohen Hofkammer - Präsidial« Decretes vom 3. Jänner ittlS, Nr. 1873^. 1'., «st die Herstellung de6 Unterbaues der Staats.Eiscnbahn in der Strecke von (öillt bis Steinbrück in Steyermark^ in einer ^änge von drei Meilen, I7N.8 Klafter, im Wege der öffentlichen Versteigerung mittelst Ueber. Eichung schriftlicher Offerte an den Mindestfordernden zu überlassen. Zu diesem Behufe können die Pläne, Kostenüberschläge, mit Bezeichnung der Olmlität und Quantität der Arbeiten, die Preistabclle für die verschiedenen ArbcitSgattun-gen, d^inn die allgemeinen und besonderen Bau-dedlnqilisse und oie Baubeschreibung in dem Antts-Locale der General «Direction für die Staats' Eisenbahnen zu Wien, Stadt, Herrengasse Nr. 27, tägllch während den gewöhnlichen AmtSstun- dcn eingesehen werden. — Im Allgemeinen werden folgende Bestimmungen festgesetzt: — l. Der Unterbau, zu welchem jldoch die Stationsplätze und Gebäude, dann die Wächtcchauser nicht gehören, wird in seiner Gesammtheit, d. i. ein» schließlich aller dabei vorkommenden Arbeitsleistungen und Matcrial-Beistl'llungel,, in der Art ausgeboten, daß derselbe entweder für die ganze Strecke von Cilli bis Steindruck einem Unternehmer, oder einer Unter-nchmungs-Gesellschaft, welche letztere von einem Bevollmächtigten reprasentirt werden muß und deren Mitglieder sich jedenfalls solidarisch zu verpflichten haben, zur Ausführung überlassen werden kann, oder o a ß fü r j cd e d c r 2 U n-ter-Ab t h ei lu n g en, in welche die obige Baustrecke getheilt ist, einzeln, nämlich für die 7! l'4.8 Klafter lange Bahnlinie von Cilli bis Natoble, . so wie für die weitere Trace von Ralodle bis Steindruck, in einer Länge von66Z0 Klaftern, abgesonderte Anbote überreicht warden können. — 2, Die einzelnen Arbeiten und die da' für veranschlagten Kosten bestehen summarisch in Folgendem: l. Abtheilung uon 2. Abtheilung von Cilli bis Ratoblc. Ratoblc biä Stcinbrück. ») fur^ie Erdbewegung und Felscnsprengun^ . 259 2„tt 51 b urStütz-,Parapet-,Graben-undWa.dmaucrn N 18 ^I^ 3 c fur Brücken und Durchlässe ?^-^ !. 352,^77 9 6) ftir die Errichtung vo.F'angdämmen'und das ^ " '^73 25 ^ss"schopfen bei den Fundirungen der Brücken- ^.'uhmauern und Durchlässe . ^ ^s, ^^'^un.en zur Erhaltung der bestehenden ^"" - - - <äommuli!callonen 0fürdieF1ußregulirungs-undUfe^chutzbauten 1^ ^ ^^ '^ 8) den Bau zwe.er Tunnels ,n Felsen, der eine ^ ^ ^^^ 70 lang bel Modritsch, zwischen Stat. Nr 143ld St^^'^^^' "'^" ^" l"ng am Ende der ?mm^«^ zwischen St. Nr. 253-259 li) für Vesaumu.,g d,r Bahndöschunaen ' ' ^ ^ ^'>^l ! 1'^ l) sür Holzausrodungen ""y"ngen . . ^ ^^ ^^ j ^ L) für Abbrechung oder Eindeckung von Gebäuden ,,950 - 2 570 ^ ^"lammen . . 57(^76 j 2<)> ^<>^.> . — und lm Ganzen für beide obigen Bauabtheilungcn ' zusammen, nämlich für den gesammten Unterbau r°« CiM dis TteiMück . , . . ^5>.9.g si. z ^ ,. v. ,5, Jan. >N<5.) 125 vorhergegangenen Tages zu berechnen sind, erlegt habe, oder derselbe muß eine, diesem Va> dium angemessene, von der k. t Hofkammer-^rocuiatur, oder von einem Fiscalamte in der Provinz nach den §.§ 2I0 und 137^ des all-^emcinm bürgl. Gesetzbuches annehmbar erklärte Sichel stellung beischließcn. ?luf Offerte, welche dilsen Erfoldermsssn nicht vollständig einsprechen oder in welchen andere als die festgesetzten Bedingungen gemacht werden, wird keine N lick ficht ge-no-nmen — 5. Unerreichte Offerte werden nicht mehrzulückgegcbcn und derAubotstellerbleibtrück-sichclich seineöAnboceö vomTage derUeberreichung desselben bis zu der hlerübcr erfolgten Entscheidung verbindlich, die Verpflichtung des Aerarö ader bes.innt erst von teni Tage, an welchem vo« Srite des k. k. Hofkammer' Präsidiums die Genehmigung des Offertes erfolgt. — 6. Die überreichten Offerle werden an dem oben festgesetzten Hage von einer eigens hiezu dcüilnmten Commission entsiegelt, und hiervon mir diejenigen beachtet, welche volschriflämä' ßig verfaßt und mit den noihigen Behelfen vt'lschen sind. Die El'tscheiduug über die eingelangten Offerte erfolgt vo»i Seite drs hohen Präsidiums der k. k. allgemeinen Hofkannuer, und es wird hiebtl demjenigen Offerte der Vorzug gegeben werden, wclchis sich als das vor» theilhafreste für das Aerar darstellt, vorauogc-setzt, daß der Offerent auch vermöge srin^per^ sönlichell Eigenschaft und Sachkenntnis; >ie er« foldnlichc Bürgschaft gewahrt. — 7. Nach erfolgter Genlhinigung eines Anbotes wird der Ersteher davon unverzüglich verständiget, und mit demselben der Vertrag abgeschlossen werden. — Den übrigen Off^ncen werden die erlegten Va^ien und sonstigen Documente zurückgestellt, und dieselben dadurch der übernommenen Ver« bindlichkeitln rücksichtlich ihrer Anbote enthoben. Das von dem Erstther des Bciucs erlegte Va-dium wird als Caution zurückbehalten; es ist jedoch demselben gestattet, die (Kaution auch auf eine andere gesetzliche Wcise zu leisten, — 8- Wenn der Erstcher des Baues zu der Zelt, die ihm bekannt gegeben wird, zum Abschlüsse des Verttilgks und zur Uebernahme der zu leistenden Arbeiten weder in Person noch durch einen Bevollmächtigten erscheint, so stcht dem Aerar frei, an dem erlegten Vadium rucksicht° lich deö Unterbaues einen Betrag von 50lX) st. (5, M. abzuziehen, lrobei derselbe ausdruckllch erklärt, daß er auf jede von ihm anzusuchende Mäßigung verzichte. - Leistet er einer weiteren Aufforderung kelnc Folge, so ist das Aerar berechtiget, das für die Ausführung dcö Baues Erforderliche ohne weitere Einvernch« mung des BsucrstcherS auf dessen Gefahr und Kosten zu veranlassen, wobei er die vom Nech-nungsdepartemenr 0er k. k. General-Direction für die Staats-Eisenbahnen ausgefertigte amtliche Kostenbelechnung als eine öffentliche, volc len Beweis herstellende Urkunde anzuerkennen sich verpflichtet. — 9. Zur Vollendung der erwähnten Bauten ist der Termin bis Ende Mai 15N6 festgesetzt. — lO- I" dem Falle, daß der Unternehmer den Bau nicht in d^r vorgcschrie« benen Zeit vollendet, trifft denselben mit ausdrücklicher Begebung j^er anzusuchenden rich, terlichen Mäßigung, der Verlust der Hälfte einer Rate von dem im nächstfolgenden Paragraphs bestimmten Betrage, und er bleibt für die Folgen der Verspätung verantwortlich. — Außerdem stcht es der k. k. General'Direction für die Staats-Eisenbahnen frei, die Vollen» dung dts Bau.S auf seine Kosten und Gefahr durch wen immer, «no auf jede ihr geeignet scheinende Wnidmauern als auch für die Brücken und Durchlässe, so wie für die Fuudirungsarbeiten, mit Ausnahme des Wasscrschö'pfenö, nach den wirklichen Ergebnissen der Bauführur.g zu berechnen und auf Grundlage der Einheitspreise nach geschehenem Prozentcnadillgc zu vergüten ist, und daß bei jenen Strecken der Bahn, welche nach dcr Pro-jectslinie ausgeführt werden, die in den betreffenden Ueberschlägen hiefür ausgenntteltcn An» sähe in Allem und Jedem selbst dann beizubehalten sind, wenn, ohne die Richtung der Linie zu ändern, die Niveauhöhe abgeändert würde, in welch' lehrerem Falle nur das cubische Maß der Erd- undFclsenarbeiten neu berechnet, die Geldbeträge selbst aber auf Grundlage der für die betreffenden Strecken im Projectc festgesetzten Preise auögcmittclt werden. Diesem gemäß wird also in einem solchen Falle cine neue Erhebung der Erdkathegoricn und der Verführungsdistan» zcn nur in jenen Strecken inAnwcnoung zu kommen haben, welche erst bei der Ausstcckung behufs der Bauausführung einer Abänderung der Trace vnt k) Den Percenten-nachlaß von den Pauschalbeträgen für das Was, serschöpfen bei den Fuüdirungöarbciten und die Errichtung von Fangdämmen und für die Tun» nelsbauten. - c) Den Pcrzentennachlaß von den Einheitspreisen, wenn letztere bei den Tunnelarbeiten in Anwendung kommen sollten; __ 6) der Perceiltenliachlciß must in Ziffcrn l,»d Buchstaben ausgedrückt werdtn. — 0) Der An-botstcller muß im Offerte ausdrücklich erklären, daß er die allgemeinen und besondern Baubedingnisse, die Baubeschreibung und alle den Bau betreffenden Plane und Kostenüberschläge eingesehen, dieselben wohl verstanden und mit ftiner Namensuiiterfertigullg versehen habe, und die darin enthaltenen Bestimmungen pünctlich er« füllen wolle. — s) Derjenige Anbolsteller, welcher nicht schon Bauunternehmer für die Elaatö-Eisenbahn ist, oder sich b