^K 180. 1864. ÄmlMalt zur Laibacher Zeitung. 9. August. Erkenntnis. Das k. k. L.nides« alS Strafgericht ln Prag l,a> Mit dem Orkcn»l>"sse vom 23. Inli 1804 das Vcr< l>ot der weiielen Vc,brcilnng der Nr. 110 der in Prag erscheinenden Zciischrift ..Politik" vom 21. April 1864 wegen des darin cnlhaltenen Vergehens der Aufwiegelung nach § WO St. G. gemäß § 36 dcS Prcßglsehes oom 17. December 1862 anögesprochcn. (293—2) Nr. 275 pr. Konkurs - Edikt. Bei dem k. k. Kreiögcrichte zu öeoben ist die Stelle eines Genchts-Adjunktcn mit dem Gehalte von 63U st-, odcr im Falle der graduellen Vorn'icklmg mit dem Iahreögehalte von 525) st. in Erledigung gekommen, und eö wild zur Wiederbesehung derselben hiemit der Konkurs mit dem Bemerken auögcschvicden, daß dic Veweldcr die belegten Gesuche bei dem k. k KreiSgerichtsprasl'dium zu Leoben binnen <4 Tagen, vom Tage der dritten Einschaltung dieses Ediktes in die Wiener Zeitung gerechnet, nach Vorschrift des kaiserlichen Patentes vom 3. Mai «853, Nr. ttl des N,-G.-B. zu überreichen haben. K. k. KreiSgerichtbpräsidium Leoben am 3. August l8U4. (295—l) Nr. 2lI5. Aufforderung an Vinccnz Lobenwein, gewesenen Kaffeesicdcr in Lack. Vincenz Lobenwein, gewesenen Kaffeesieder in Lack und derzeit unbekannten Aufenthaltes wird im Sinne deö hohcn k. k. Steuerdirek» tions-Ellasses vom 20. Juli l85«, Z. 5l65, hiemit aufgefordert, binnen 14 Tagen von der letzten Einschaltung dieses Ediktes an, «m sD gewisser Hieramts sich zu melden und semen Elwerlisteuerrückstand pr. !) fl. 7,'/^ f^>. zu berichtigen, als im Widrigen die Löschung seines GcwerbeS von Amtswegen veranlaßt werden würde. K. k. Bezirksamt Lack am 4. August !8lU. (29l—3) Kuttdmachuug. Aei dem k. k. Bergamte Idria in Krain werden I4Ntt Metzen Weizen, »OQO „ Korn, ttttQ „ Hnkurutz mittelst Offerte unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und der Mehen Weizen muß wenigstens «4 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukurutz «2 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirth-schaftsamle zu Idria im Magazine in den zi-mentirtcn Gefäßen abgemessen und übernommen, und jenes, welches den Qualitats-Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede zun'ick-gcstosscne Partie anderes, gehörig qualisizirtes Getreide der gleichnamigen Gattung uM den kontraktmäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu intcrveniren. In Ermanglung der Gegenwart dcö Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k.k. Wirthschaftamtes als richtig und unwidcrsprechlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Gc-treibe ll» Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körnergattungen lauten, so steht es dem Bergamte frei, den Anbot für mehrere, oder aus) nur für Eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sicherstellung für die genaue Zuhaltung der sämmtlichen Vertrags-Verbinblichkciten ist dem Offerte ein lU"/^ Vadium entweder baar ober in annehmbaren Staatspapieren zu dem Tageskurse, oder die Quittung über dessen De-ponirung bci irgend einer montanistischen Kasse, oder der k. k. Landeshauptkasse zu Laibach, anzuschließen, widrigens auf das Offert keine Rück« si'cht genommen werden könnte. Sollte Kontrahent die Vertragsverbindlich« keilen nicht zuHallen, so ist dem Aerar das Recht eingeräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden, sowohl an dem Vadium, als an dessen gcsammtem Vermögen zu regression. 8. Denjenigen Offercnten, welche keine Getreide - Lieferung erstehen, wird das erlegte Vadium aUsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo dann cr die eine Hälfte des Ge» treidcs bis Ende September I8tt4, die zweite Hälfte bis Mitte Oktober l8lli zu liefern hat. 9. Auf Verlangen werden die für die Lie» ferung erforderlichen Getreide-Säcke vom k k. Bergamte gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspesen, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfalliZ.cn Verlust an Säcken während der Lieferung haftend. 10. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Kontrakts-bcdingniffe erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die derselbe aus den Konlrakts-Be-dingungcn machen zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich bedungen, daß die aus dem Vertrage etwa entspringenden Rechtsstrcitigkeilen, das Aerar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sicherstcllungs- und Erekutwnsschritte bei demjenigen, im Sitze des Fiskalamteö befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der Fiskus als Geklagter untersteht. Vom k.k. Bergamte Idria am !. August !8 Uhr, vor diesem k. k. LandeSgerichte mit dem Beisatze angeordnet, daß obige Realität um den Schahwell/) von 22» si. All fr. H M. ausgerufen, jedoch auch un» ter demselben hintangegcben werden wird. Hiezu weiden die Kauflustigen mit dem Bedeuten eingeladen, daß das Schätzungsopcrat und die Lizi tationsbedingniffe zu Jedermanns Umsicht in der Registratur erliegen «,. K- k. Landcsgericht Laibach am 3". Juli 1664. (1533-1) Nr. 1941. Zweite crekutive Feilbielung. Im N.'chhaosse des ditßgelichllichcn Odilttö l1,s Hrn. Alois Gac von La»dslrciL. gegen Ic'l)"Nt> Knyar von SlojlNiol' vcrh pcls). 93 fi, g. N. o. 8. o. mif een 29. Juli l. I. a„gl0ld»elcn er« Nen Fellbictnng kein Kanfinstigsr eischic, ncn ist, daher rö l>ei der zweilen, auf ocn 2tt. slllgnN 1864 lil,»!tc>rbnttrn Ftildielung zu urlblciben hade. ss. k. Vczirksamt Landstrap, als Ge-vlcht. am 29. Iul, 1804. (1534-1) Nr. 1885. Zweite erekutive Feilbietuug. Im Nachliange des dießasrichllichen Ediktes 3< ll. Von dem l. k. AezitköamleKlainbulg, als Gericht, wird dem undellNinten wo befindlichen Nikolaus Dulin^k hiermit erinnert: Es habe Anton I'limuiic von Sal-loch. Vezire Sttin. wider denselben die Klage auf Üiqllidanel-lennllna der For-cirrnug ans dem Nolnliatsallc vom 14 Oltober 1812 und der Zsfs,p„ ^,29! Jänner 18^.3 pr. 105 ft. «^ft 2i,.s„, ..ub !'li» G. O. angeordnet. m,d dem Ge» llaglen wegen seines unbekannten Aufenthaltes Hr. Dr. Josef Vl«rger oon ^rain« bürg als l^usull)»- «ci «l:lu,n auf seine Ge-jahl und Kosten bestellt wurde.