Laibacher Organ des krainischen Landes-Lekrervereines. Erscheint am 10. und 25. jedes Monats. Xst;h.rgra,:n.gr- Vereinsmitglieder erhalten das Blatt gratis. Bestellpreise: Für Laibach: Ganzjährig fl.2*60, halbjährig fl. 1'40. — Mit der Post: Ganzjährig fl. 2'80, halbjährig fl. 150. Expedition: Buchdruckerei lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg, Bahnhofgasse Nr. 15. — Inserate werden billigst berechnet. Schriften und Werke zur Beurtheilung werden kostenfrei erbeten. In den Berichten über die abgehaltenen Bezirks-Lehrerconferenzen lesen wir, dass die Lehrer Krains fast überall beschlossen, den Landtag um Erhöhung ihrer Gehalte zu ersuchen. An dem Grundsätze festhaltend, dass gute Lehrer nie genug bezahlt werden könuen, möchte ich nur wünschen, dass die eingebrachten Petitionen nicht ohne Erfolg blieben. Höchstwahrscheinlich aber werden wir uns mit der kleinen, im vorigen Jahre erkämpften Aufbesserung, mit der den Leitern an einclassigen Schulen zuerkannten Leitungszulage nämlich, vielleicht mehrere Jahre hindurch begnügen müssen. Bis zu jener (soll man etwa sagen „glücklichen“?) Zeit, in welcher man unsere materielle Lage wieder zu verbessern geneigt sein wird, bleiben wir leider auf unsere Selbsthilfe angewiesen. Wenn also alle Stricke reissen, wollen wir uns selbst helfen! Doch wie? Darauf antworte ich Folgendes: 1. ) Träumen wir ja nicht, dass wir vermöge unserer Kenntnisse, die wir uns erworben, und der gesellschaftlichen Stellung, die wir einnehmen, in Bezug auf das Materielle mit der Beamtenwelt, der Geistlichkeit und anderen (privaten) Persönlichkeiten auf gleicher Stufe stehen und mit ihnen, was unsere Lebensweise anbelangt, gleichen Schritt halten können. Nicht der Name „Lehrer“, nicht die Kenntnisse, die wir besitzen, räumen uns unter den besseren Leuten einen Platz ein, sondern zumeist bewirkt dies ein gewisser Wohlstand, jener Wohlstand, in dem sich jeder Meuschenbildner befinden sollte. Bessere Kreise messen eben häufig mit einem eigenen Masse! So lange wir unsere jetzigen Gehalte beziehen werden, werden wir uns von mancher Gesellschaft, von mancher Unterhaltung, von diesem und jenem Vergnügen zurückzieben müssen, wenn wir in pecuniärer Hinsicht im Gleichgewichte bleiben wollen. Sparen, entbehren, allseitig erwerben, sonst wird es nicht gut gehen! 2. ) Möge jeder Berufsgenosse alles, was ihm zu seinem besseren Auskommen dienlich sein kann, wohl verwerten, gut benützen und seinen ganzen Haushalt rationell einrichten. Auf meinen kleinen Kundreisen, die ich fast jährlich in der hübschen Ferienzeit unternahm, fand ich da und dort Lehrer und Lehrerfamilien nicht selten in sehr hübschen Schulhäusern. So mancher hat nebst einer guten Wohnung, zu der gewöhnlich auch Küche, Speisekammer, Keller und Dachboden gehören, auch einen Stall und einen Garten zur Verfügung. Staunen musste ich jedoch darüber, dass mancher Lehrer einzig und allein nur die eigentliche Wohnung benützt, alle übrigen Räumlichkeiten hingegen leer — für Mäuse Helfen wir uns nach Möglichkeit selbst! und Ungeziefer reserviert — dasteheu. Ebenso leer ist es im Stalle, und der Garten befindet sich auch meist im uneultivierten Zustande. Könnte mau bei solchen Verhältnissen nicht eine rationelle Wirtschaft führen, wenn schon nicht mit einer Frau, so doch vielleicht mit einer Schwester, Mutter oder Tante? Ich kam jedoch auch zu einigen Collegen, die alles, was ihnen zur Verfügung steht, sehr gut ausnützen können. Schon der Garten spricht dafür, dass in der Schule nebst einem gewissen Wohlstände auch Ordnung, Fleiss und Reinlichkeit zu suchen und zu finden sind. Ich fand neben einer nett eingerichteten Wohnung die Speisekammer mit allem Nöthigen für längere Zeit versehen; ebenso waren Keller und Stall nicht leer. „Wenn man will, so geht es schon“, dachte ich mir und verliess solche Berufsgenossen immer vergnügt. (Unglückliche Heiraten lassen solche Behaglichkeit allerdings selbst bei der Lammsgeduld eines Sokrates kaum aufkommen.) 3. ) Trachte der Lehrer seine Einnahmsquellen nach Möglichkeit zu vermehren. „Das ist wieder eine Kunst, das ist selten wo möglich!“ wird nun da mancher diesbezüglich einwenden; ich aber sage auch hier: Es geht häufig schon, wenn mau nur ernstlich will! Ist der Lehrer ein fleissiger, thätiger Schulmann, so kann er sich in vielen Orten durch die sogenannten, in Krain erlaubten „Extrastunden“, die er zu Hause oder in der Schule ertheilt, monatlich etwas verdienen. Ist der Lehrer Organist, wird er auch für diesen Dienst bezahlt. Kann er sich dazu bequemen, in der Gemeinde die Stelle des Gemeindesecretärs zu übernehmen, findet er auch dafür eine Entlohnung. Auch als Weinlieferanten haben sich schon viele Lehrer Geld gemacht, doch diese „Nebenbeschäftigung“ wird der wahre Lehrer niemals suchen. Mancher wird mir nun erwidern: „Der Lehrer hat mit der Schule genug zu thun; er soll auch nur für das Schulhalten allein ein hinlängliches Auskommen haben“ etc. Ich stimme dem auch bei, bin aber doch der Meinung, dass es so lange, als man nicht massgebenden Orts zu dieser Einsicht gelangen wird, dem Lehrer auch erlaubt sein wird, sich durch Nebenverdienste seine Existenz zu verbessern. 4. ) Zu einem besseren Auskommen des Lehrers kann auch eine fleissige, arbeitsame, sparsame und bescheidene Frau viel beitragen. Hat sie diese Eigenschaften, so werden alle unnothwendigen Auslagen sorgfältig vermieden. Ist sie vielleicht eine gute Näherin, daun wird auch die ganze Wäsche, die ganze Kleidung zu Hause verfertigt und nebstbei sehr oft noch bares Geld verdient; ist sie genügsam in allem und jedem, so kann der Lehrer mit ihr wohl zufrieden sein. Bittere Erfahrungen lehren uns jedoch, dass man heutigentags sehr schwer eine gute Hausfrau bekommt. Jetzt ist es modern geworden, alles zu „wissen“, alles zu „können“ und nichts zu — „wollen“. So manche Hausfrau kann kochen, aber sie will nicht; sie kann stricken, häkeln, nähen, aber sie will sich diesen Arbeiten nicht hingeben; sie kann Brot backen und mit der Wäsche umgehen, aber auch diese Beschäftigungen behagen ihr nicht, kurzum: sie kann und versteht alles, aber arbeiten will sie nicht. Die Folge davon ist, dass der Mann neben der Frau auch eine Köchin, eine Magd, eine Wäscherin und eine Näherin im Hause halten, ernähren und bezahlen muss. Wenn der arme junge Lehrer auf eine solche Unglücksklippe stösst, ist er für immer verloren; für so einen unglücklichen Mann werden die Lehrergehalte leider nie genug erhöht werden. 5. ) Muss ich jedem Lehrer, der — wie so häufig — reich mit Kindern gesegnet ist, für so lange, als unsere Gehalte nicht auf 600, 700 und 800 fl. aufgebessert werden, ab-rathen, seine Kinder in einer entfernten Stadt studieren zu lassen. Das „Studierenlassen“ kostet Geld, viel Geld. Woher nun solches nehmen und nicht stehlen? — Mancher glaubt, seine Kinder mit leichter Mühe und geringen Kosten in der Stadt unterbringen zu können, täuscht sich aber sehr. Falls man auch die Kost für den Sohn unentgeltlich erhält, bleiben doch die übrigen Auslagen (Schulgeld, Kleidung, Bücher, Hin- und Herreisen) für den Lehrer noch immer zu drückend. Sehr oft geschieht es, dass wegen des lieben Studenten die kleineren Geschwister zu Hause sammt Vater und Mutter an allem Mangel leiden müssen. Anders mag es dort sein, wo der Himmel dem Lehrer nur zwei oder drei Kinder schenkt. Ein Amtsgenosse mit vielen Kindern thut gewiss genug, wenn er dafür sorgt, dass seine Lieblinge eine gute vierclassige Schule absolvieren und bei uns beider Landessprachen kundig werden; und selbst so viel wird mancher nicht thun können. Der Erfahrung gemäss befähigt ja eine gut bestellte vierclassige Volksschule die Schüler oft, später ein sicheres und gutes Fortkommen zu finden; bis man jedoch den Kindern durch die Mittelschulen hindurch zum Brot verhilft — das dauert doch ziemlich lang. 6.) Zum Schlüsse möchte ich jedem jungen und ledigen Lehrer, so lange er nicht einen Gehalt von 500 bis 600 fl. besitzt, vom Heiraten gänzlich abrathen. Collegen, die auf blanke 400 fl., dazu vielleicht ohne Anspruch auf eine Wohnung, in den Tag hinein heiraten, sind wohl ein bischen leichtsinnig. Sie kommen, ohne zu wissen wann, in ein Labyrinth voll Kummer und Sorgen, gerathen in Schulden und fristen ein trauriges Dasein. Ich wiederhole noch einmal das Gesagte und betone: Betrachten und prüfen wir ernsthaft unsere Stellung, erheben wir uns nicht vor der Zeit in höhere Regionen, führen wir ein den uns zur Verfügung stehenden Mitteln entsprechendes Leben, verringern wir alle unsere Auslagen auf ein Minimum, benützen wir jede passende Gelegenheit, um was zu verdienen und zu ersparen, treten wir nicht durch unvernünftige, unüberlegte Schritte selbst ins Grab des Unglückes, zeigen wir, wie wir zuweilen den brausenden Wogen des stürmischen Lebens auch aus dem Wege zu gehen verstehen, mit einem Worte: Helfen wir uns nach Möglichkeit selbst, bis uns die Signale aus der Landtagsstube wieder eine Erhöhung unserer Gehalte verkünden werden! . . . . n. Vorschrift über die Lehrbefähigungsprüfungen für allgemeine Volks- und Bürgerschulen. (Fortsetzung und Schluss.) Art. IV. Ergänzungsprüfungen. 1.) Candidaten, welche ein orduungsmässig ausgefertigtes Lehrbefähigungszeugnis für Mittelschulen besitzen, können über ihr Ansuchen unter Vorlage einer kurzen Darstellung der Lebensverhältuisse, des Bildungsganges, des Mittelschul-Lehrbefähigungszeuguisses und eines Zeugnisses über ihre physische Eignung zum Lehrberufe (Art. II, Punkt 1) sowie eines Zeugnisses über sittliche Unbescholtenheit zur Lehrbefähigungsprüfung für Bürgerschulen oder für allgemeine Volksschulen von der Landesschulbehörde in den ordentlichen Prüfungsterminen zugelassen werden. Bei jeder dieser Prüfungen haben die Candidaten sich bloss einer Ergänzungsprüfung aus der Pädagogik und aus jenen Lehrfächern zu unterziehen, aus welchen sie die Lehrbefähigung für Mittelschulen nicht nachweisen. In den Prüfungsprotokollen (Art. II, Punkt 11, und Art. III, Punkt 9) ist inbetreft jener Lehrgegenstände, aus welchen die Candidaten die Lehrbefähigung für Mittelschulen besitzen, auf das Mittelschul-Lehrbefähigungszeugniss ohne Einsetzung bestimmter Noten zu verweisen, und bei der Beurtheilung, ob die Lehrbefähigung mit Auszeichnung zu-zuerkeunon sei, ist der Inhalt des Mittelschul-Lehrbefähigungszeugnisses in eingehende Erwägung zu ziehen. Am Schlüsse des Lehrbefähigungszeugnisses für Bürgerschulen, beziehungsweise für allgemeine Volksschulen, ist ausdrücklich zu bemerken, dass der Candidat im Volksschuldienste erst dann definitiv angestellt werden kann, wenn er nach Erwerbung der Lehr- befäliigung für Volksschulen eine mindestens einjährige zufriedenstellende Verwendung nn einer öffentlichen oder einer mit dem Oeffentlichkeitsrechte versehenen Privatvolksschule nachweisen wird. Im übrigen gelten für solche Ergänzungsprüfuugen die im Art. II und JII gegebenen Vorschriften. 2.) Candidaten, welche ein Lehrbefähigungszeugnis für allgemeine Volksschulen oder für Bürgerschulen besitzen, aber zur subsidiarischen Ertheilung des Religionsunterrichtes nicht befähigt sind, sowie solche Candidaten, welche einer Lehrbefähigungsprüfung aus dem Turnen oder aus dem Gesänge nicht unterzogen worden sind (Art. II. Punkt 3, Art III, Punkt 7), und endlich solche Candidaten, welche auch die Befähigung erwerben wollen, eine zweite Landessprache oder au nichtdeutschen Volksschulen die deutsche Sprache als Unterrichtsgegenstand zu lehren, können aus einem oder aus mehreren der genannten Unterrichtsgegeustände Ergänzungsprüfungen ablegen. Diese Ergänzungsprüfuugen werden in den ordentlichen Prüfuugstermiuen der Lehrbefähigungsprüfungen vorgenommen und können aus Religion, Gesang, Turnen und deutscher Sprache bei jeder Prüfungscommission, welche zur Vornahme der Prüfung in der Unterrichtssprache des Candidaten berechtigt ist, aus der zweiten Landessprache jedoch nur bei einer solchen Prüfungscommission in einem der betreffenden Länder abgelegt werden. Die aus der Religion, aus dem Gesänge oder aus dem Turnen erworbene ergänzende Lehrbefähigung gilt für allgemeine Volksschulen und für Bürgerschulen (Art. III, Punkt 7). Die Befähigung, eine zweite Landessprache oder an nichldeutscheu Volksschulen die deutsche Sprache als Unterrichtsgegenstand lehren zu können, kann von jedem für allgemeine Volksschulen oder für Bürgerschulen lehrbefähigten Candidaten nach Massgabe der verschiedenen Anforderungen (Art. II, Punkt 10, und Art. III, Punkt 3, c) entweder nur für allgemeine Volksschulen oder auch für Bürgerschulen erworben werden. Besondere Zeugnisse werden über diese Ergänzungsprüfungen nicht ansgefolgt; das Prüfungsergebnis wird, wenn und insoweit dasselbe günstig ist, in dem bereits erworbenen Lehrbefähigungszeugnisse anhangsweise verzeichnet. Die Wiederholung dieser Ergänzungsprüfuugen ist nicht beschränkt. Im übrigen gelten für diese Ergänzuugsprüfungen die betreffenden Bestimmungen der Art. II und III. Art. V. Specielle Prüfungen. 1. ) Candidaten, welche ein Lehrbefähigungszeuguis für allgemeine Volksschulen oder für Bürgerschulen besitzen und die Lehrbefähigung für allgemeine Volksschulen, beziehungsweise für dieselbe Gruppe der Lehrgegenstände in Bürgerschulen, jedoch mit einer zweiten Unterrichtssprache erwerben wollen, können sich bei einer Commission, welche zur Abhaltung von Lehrbefähigungsprüfungen in der betreffenden Unterrichtssprache eingesetzt ist (Art. I, Punkt 2), einer speciellen Prüfung unterziehen. Hiebei hat der Candidat durch einen Aufsatz über ein pädagogisches Thema und durch eine mündliche Prüfung nachzuweisen, dass er die zweite Unterrichtssprache, sowohl im allgemeinen als auch in Bezug auf das bezügliche Lehrgebiet schriftlich und mündlich vollkommen beherrscht. Hinsichtlich der zu stellenden Anforderungen gelten die Bestimmungen der Art. II, Punkte 5 und 6, beziehungsweise Art. III, Punkte 5 und 6. Inbetreff der Zeugnisse ist die Bestimmung Art. IV, Punkt 2, anzuweuden. 2. ) Candidaten, welche ein Lehrbefähigungszeuguis für allgemeine Volksschulen oder für Bürgerschulen besitzen, können sich behufs Erwerbung der Lehrbefähigung aus Landwirtschaft oder aus einem technischen Fache für die mit Volksschulen verbundenen speciellen Lehrcurse* ferner zum nicht obligaten Unterrichte im Clavier- oder Violinspiel an Bürgerschulen, endlich zum Unterrichte blinder, taubstummer, schwachsinniger oder verwahrloster Kinder speciellen Prüfungen aus einer oder aus mehreren dieser Disciplinen unterziehen Auch können solche Candidaten eine specielle Prüfung aus dem Orgelspiele ablegen. Die betreffenden Gesuche sind im Dienstwege an die Laudesschulbehörde zu leiten. Zur Vornahme dieser speciellen Prüfungen werden nach Bedarf und mit Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse einzelne PrUfungscommissionen über Antrag der Landschulbehörde durch Fachmänner verstärkt. Jede solche Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Theile und hat darzuthun, dass dem Candidaten nach seinem Wissen und Können die angestrebte Befähigung zuerkannt werden kann. Ueber diese speciellen Prüfungen, deren Wiederholung nicht beschränkt ist, werden besondere Zeugnisse ausgestellt. Im übrigen sind bei diesen Prüfungen die in den Art. II und II1 enthaltenen bezüglichen Bestimmungen sinngemäss anzuweuden. 3. ) Lehrer (Lehrerinnen), welche in mit Volksschulen verbundenen speciellen Lehr-curseu oder in Fortbilduugscursen für Mädchen in Gegenständen unterrichten, die an Volksschulen als obligat nicht gelehrt werden, können nach einer mindestens zweijährigen zufriedenstellenden provisorischen Dienstleistung an solchen Cursen von dem Nachweise der formellen Lehrbefähigung vom Unterrichtsminister befreit werden. 4. ) Für die Erwerbung der speciellen Lehrbefähigung zum Unterrichte in der französischen und englischen Sprache an allen Lehranstalten im Gebiete der Volksschule (Bürgerschulen, speciellen Lehrcurseu, Fortbilduugscursen, Sprachschulen und Lehrer-Bildungsanstalten) bleibt der Ministerial-Erlass vom 1. Mai 1871, Z. 593,** mit dem Bemerken in Kraft, dass bei diesen Prüfungen der Candidat insbesondere nachzuweisen hat, dass er die betreffende fremde Sprache mündlich und schriftlich richtig und geläufig gebrauchen kann, und dass bei Zuerkennung der Lehrbefähigung, welche nur bei mindestens „befriedigenden“ Noten in allen Prüfungsgegeuständen ertheilt werden darf, keine Unterscheidung der einzelnen Schulkategorieu gemacht werden darf und daher die Lehrbefähigung für alle diese Lehranstalten zu ertheilen oder zu verweigern ist. Art. VI. Pr'üfungstaxen. 1. ) Vor Beginn der Prüfung ist beim Director der Commission eine Taxe zu entrichten, welche in keinem Falle zurückerstattet wird. Diese Taxe beträgt für die Lehrbefähigungsprüfung für allgemeine Volksschulen 10 fl., für die Bürgersehul-Lehrbefähigungsprüfung 12 fl. und für eine Ergänzungs- oder specielle Prüfung, dieselbe erstrecke sich in einem und demselben Termine auf einen oder auf mehrere Gegenstände, 6 fl. 2. ) Am Schlüsse jedes Prüfungstermines werden aus den Taxen sämmtliche Regieauslagen der Prüfungscommission (Kanzleierfordernisse, Reisekosten der auswärtigen Mitglieder, Dienerschaft u. s. w.) bestritten, und der Restbetrag wird unter den Director und die übrigen Mitglieder der Prüfungscommission nach Massgabe der Mühewaltung der einzelnen Mitglieder auf Grund eines Berichtes und Antrages des Directors von der Landesschulbehörde vertheilt. Hierbei sind die Examinatoren für den Religionsunterricht gleich den übrigen Mitgliedern der Commission zu berücksichtigen. * § 10 des Reichs-Volksschulgesetzes und Ministerial-Verordnung vom 10. April 1885, Z. 1985 (M. V. Bl. Jahrgang 1885, Nr. 15.) ** M. V. Bl. Jahrgang 1871, Nr. 27. Art. VII. Übergangsbestimmung. Bis auf weiteres können aus rücksichtswürdigen Gründen Personen, welche mit gutem Erfolge durch länger als drei Jahre an öffentlichen oder mit Oeffentlichkeitsrechte versehenen Privat-Volksschulen im Lehrdienste aushilfsweise in Verwendung sind, von der Beibringung des Reifezeugnisses behufs Zulassung zur Lehrbefähigungsprüfung für allgemeine Volksschulen (Art. II ^ Punkt 1 b) befreit werden. Die Bewilligung einer solchen Ausnahme, welche nur für ein Jahr zu gelten hat, ist dem Unterrichtsminister Vorbehalten. Bei den Prüfungen solcher Candidaten ist auf den Nachweis der Kenntnisse aus dem Lehrstoffe der allgemeinen Volksschule besondere Rücksicht zu nehmen (Art. II, Punkt 3). Anhang betreifend die Formulare für Amtsschriften. Bei Ausstellung von Zeugnissen ist das bei den k. k. Schulbücherverlägen in Wien und Prag vorräthige Zeugnispapier* zur Anwendung zu bringen, und alle Prüfungscommissionen haben sich an die folgenden Formulare zu halten. Jedes Lehrbefähigungszeugnis ist auf einem ganzen Bogen auszustellen, dessen dritte Seite für die anhangsweise allfällig auszufertigenden Zeugnisse (Art. III, Punkt 9 b\ Art. IV, Punkt 2; Art. V, Punkt 1) zu verwenden ist. Die Prüfungsprotokolle sind so einzurichten, dass die einzelnen Zeugnisse als Abschriften derselben erscheinen. (Das Weitere betrifft die einzelnen Zeugnisformulare.) Auf Schloss Runkelstem. (Reise-Erinnerungen aus der Ferienzeit.) Wohl meinte ich, ich werd’s in diesem Jahre Wiedersehen, aber es kam anders. Jenseits des Arlberges zog es mich zu weit ins Land, und als ich wieder heimwärts eilte, da sah ich, dass die Zeit zu Ausflügen in das mir längst liebgewordene Gebiet der Etsch nicht mehr recht ausreiche. Anders war es im Vorjahre und früher. Da gieng es vom Norden herab aus den lauschigen Thälern des Schwarzwaldes wohlgemuth über den Alpenwall und dann zwischen den Porphyrwänden des wildschäumenden Eisack hinab zu den Rebenhügeln des Südens. Im gastlichen „Mondschein“ in Bozen lebt es sich wie zu Hause, und die Wege von dort aus führen auf Höhen und in Niederungen, wie man es eben haben will. Warm war es noch, das ist wahr, wärmer vielleicht als irgendwo unter dem gleichen Himmelsstriche; und wenn man dann so zwischen den felsigen Gehängen ins Sarn-thal, das da ausmündet, hineinschreitet, da wünscht man sich manchmal wohl recht inniglich einen kühlenden Gruss von den luftigen Höhen, welchen die neben der Strasse rauschende Talfer entrinnt, denn es will schier nicht weiter gehen unter den sengenden Strahlen der Sonne. So ist es nun einmal überall, wo die Feigen reifen und die Trauben blauen, und ungestraft wandelt man nicht unter den „Palmen“. Indessen liess sich alles gut an, und wenn man zum Ausfluge nicht den frühen Morgen wählt, so darf man sich auch über den tropischen Druck während des sommerlichen Vormittags nicht beklagen. Gemächlich bewegte ich mich aus der Stadt und zwischen Landhäusern und Gartenmauern bei der Heinrichs-Capelle vorüber, nicht weit vom Talferufer dahin. Der Schiern und der Rosengarten verbergen sich gleich nach Verlassen der Stadt hinter dem Ritten, * Ministerial-Erlass vom 3. Juni 1882, Z. 6867 (M. V. Bl. Jahrgang 1882, Nr. 24). dafür winken die starren Riesen aus dem Hintergründe des Sarnthals. Später auf recht holperigem, mit rundlichen Bachsteinen gepflastertem Wege etwas steil aufwärts schreitend und eine Spinnerei im Rücken lassend, gelangt man, massig über dem Talfersbache, ganz aus dem Bereiche der Häuser und blickt hinab in das mit Steinen erfüllte Bett und hinauf zu den steilen, oft mit Bauten besetzten und vom saftigen Baumgrün belebten Hängen zur Rechten und Linken. Eine kleine Wegbiegung noch, und man steht unter schattigen Kronen bei einem Brünnlein, das jeden Durstigen labt, und vor zerbröckeltem Gestein, einem Gemengsel von röthlichen und grünlichen Vertretern des Mineralreiches. Und vor uns drüben — da ragt stolz, wie selten, eine Ruine empor von ebenso stolzer Wand, die senkrecht zur Strasse abstürzt, deren Untergemäuer die dort eingeengte Talfer netzt. Es ist Runkelstein, das majestätische Schloss von einst, das den Eingang ins herrliche Sarn-thal beherrscht und mit seinen Nachbarruineu dahinter als Wahrzeichen der Gegend über Gries und das Rebengeläude der Etschniederung auf Sigmundskron und den Mendel hiu-überschaut, den Eppanern seit Jahrhunderten ein guter Bekannter. Und majestätisch, wie der Bau auf luftigem Platze einst war, soll er wieder werden, denn auf den Gerüsten dort rühren sich Dutzende von Händen und stellen Säle und Schlossthiirme wieder her, ein Werk, das dem Kunstsinne unseres Kaisers zu danken, der den altehrwürdigen Bau mit seinen Schätzen vom Verfalle bewahrte und sich auch da, wo sich südliche Lüfte mit dem Gletscherhauche vermischen, ein bleibendes Denkmal aufrichtet. Die Zinnen und Söller und den Gebirgsaufbau dahinter betrachtend, gelangt mau vom schattigen Plätzchen auf dem Wege bald hinab zur Talfer. Man verlässt jedoch in Kürze wieder die eben um den Schlossfels längs des Baches ins Sarnthal sich hineinschlängelnde Strasse und biegt nach rechts auf den Schlossweg ab, auf dessen Serpentinen der Wanderer nach wenigen Minuten das Ziel erreicht. Zuvor schaut man wohl das eine über das anderemal hinab über die Parapetmauern, die ein regelmässig wiederkehrender Zinnenaufbau schmückt und schon von der Ferne bemerkbar macht, in die Abgründe, an denen Gesträuch Wurzel gefasst oder Gartenterrassen über Abstürzen ein bescheidenes, doch luftiges Plätzchen gefunden. Wo dann die Silberpappel den Arbeitern, die da durch eine fast senkrecht uiederlaufende Schluchtrinne auf Schienen mächtige Bausteine hinauf erhalten, einigen Schatten spendet, wenn sie mittags um den Polentakessel kauern und dabei ins Etschlaud hinausblicken, bleibt man wohl selbst auch entzückt stehen und grüsst zum erstenmale das dickwandige alte Schlossthor, durch das dereinst mächtige Herren zum fröhlichen Mahle gekommen oder aber voll Herzeleid von dannen gezogen, zürnend den Launen des Geschicks. (Fortsetzung und Schluss folgen.) —a. ^UL2a.d. S eil. a,UL. Oberösterreich. (Die vierte oberösterreichische Landes-Lehrer-conferenz), die am 12. d. M. in Linz eröffnet wurde, hat folgende Beschlüsse gefasst: 1.) Der Landesschulrath sei zu ersuchen, zu veranlassen, dass sämmtlichen an öffentlichen Volks- und Bürgerschulen bestellten Aushilfsunterlehrern und Unterlehrerinuen eine Jahresremuneration von 400 fl. gewährt werde. 2.) Au den k. k. Landesschulrath sei die Bitte zu richten, derselbe möge verordnen, dass die Armenbücher noch vor Beginn des neuen Schuljahres an die Schulleitungen abgeliefert werden. 3.) Es sei pädagogisch und praktisch wünschenswert, dass an Volksschulen auf dem Laude an jenen Bittagen, an welchen die Kinder der Procession beiwohnen, der nachmittägige Unterricht dort, wo es nothwendig ist, aufgelassen werde. 4.) Es erscheine augezeigt und der Gerechtigkeit entsprechend, dass jenen Schülern, welchen jedes musikalische'Gehör fehlt, in den letzten Schuljahren keine Noten aus dem Gesänge gegeben werden. Weiter wurde noch beschlossen, dahin zu wirken , dass die Kinder von Hausierern oder sonstigen herumziehenden Personen nicht mit ihren Eltern herumziehen dürfen, sondern während der Dauer der Schulpflicht die Schule regelmässig besuchen müssen. — Die Schulnachrichten mögen statt wie bisher viermal, nur dreimal im Jahre ausgegeben werden. Böhmen. (Unterricht in der zweiten Landessprache.) Der im böhmischen Landesausschusse eingesetzte Ausschuss zur Berathung der Frage, ob der Unterricht in der zweiten Landessprache an den Volksschulen Böhmens allgemein ins Auge zu fassen sei, schlägt vor, der Unterricht in der zweiten Landessprache sei nicht bloss an den vier-classigen, sondern auch an minderclassigen Volksschulen, jedoch unobligat, einzuführen. Mähren. (Dermaliger Stand des Volksschulwesens.) Ueber den Stand des Volksschulwesens in Mähren, verglichen mit dem Stande vom Jahre 1871, liegt nun folgende vom k. k. mährischen Landesschulrathe zusammengestellte vergleichende Ueber-sicht vor. Die entsprechenden Ziffern für das Schuljahr 1870/71 sind in der Klammer () enthalten. Es bestanden Ende 1884/85: Oeffentliche Bürgerschulen 57 (4), öffentliche Volksschulen 2087 (1799), Privat-Volksschulen 76 (63); die Lehrerzahl an öffentlichen Volksschulen betrug 3781 (2254), die Zahl der Lehrerinnen 407 (74), die Zahl der von den Schulbehörden angestellten Katecheten 21 (11), die Zahl der Nebenlehrerinnen 378 (85). Unbesetzt waren 198 (0) systemisierte Stellen. Nach der Classenzahl der einzelnen Schulen ohne Parallelclassen bestanden 4118 (2668) Classen für 374 537 (333 297) schulpflichtige Kinder. Mit den Volksschulen waren verbunden 15 (4) Kinder - Bewahranstalten, 82 (5) Kindergärten, 21 (15) Schulen für landwirtschaftlichen Unterricht. — Die von den Schulgemeinden und aus dem Landesfonde bedeckten Volksschul-Auslagen stiegen von 1 181 245 fl. 33 kr. im Jahre 1871 auf 2 614 129 fl. 27 kr. im Jahre 1883. Galizien. (Jüdische Winkelschulen.) Betreffs der Abschaffung der jüdischen Winkelschulen in Galizien, welche der Landtag verlangt, hat der Landesausschuss von der Regierung die Antwort erhalten, dass eine rücksichtslose Aufhebung derselben Schwierigkeiten bietet, und dass eine stufenweise Auflassung nur durch Eröffnung neuer Volksschulen in den von Juden meistbewohnten Ortschaften erreicht werden kann. Ungarn. (Winkelschulen.) Im Saroser Comitate wurden seitdem Inslebentreten des Gesetzes gegen die Winkelschulen von den Eltern jener Kinder, die trotz des bestehenden Verbotes ihre Kinder Winkelschulen besuchen Hessen, Strafbeträge in beiläufiger Höhe von 13000 fl. eingetrieben. X-i © c a, 1 e s- Veränderungen im Lehrstande. Der k. k. Landesschulrath hat in seiner Sitzung vom 7. d. M. die bisherige Lehrerin in Adelsberg, Fräulein Marie Steiner, zur definitiven Mädchenlehrerin dortselbst und Herrn Johann Rihteršič, bisher Lehrer in Döbernik, zum Oberlehrer in Tschermoschniz ernannt, und den Lehrer Herrn Ant. Kadunc von Hinach nach Banjaloka und den Lehrer Herrn Paul Borštnik von Banjaloka nach Hinach versetzt. — Der in den zeitweiligen Ruhestand versetzte Hauptlehrer Herr J. Kronberger übernahm die Stelle eines Supplenten an der k. k. Lehrer-Bildungsanstalt in Marburg. Aus der Sitzung des k. k. Landesschulrathes vom 7. d. M. Ueber den Vorgang bei Einhebung der Schulumlage, beziehungsweise über die Frage, ob dieselbe ohne Rücksicht auf die Zuschulung als einei sämmtliche Steuerträger einer Ortsgemeinde umfassende Umlage anzusehen wäre, wird höheren Orts berichtet. Wegen Bemessung des Ruhegehaltes für einen Hauptlehrer, dann rücksichtlich der Ausschreibung der bezüglichen Lehrstelle wird der geeignete Antrag hohen Orts erstattet. Zur Besetzung der durch Ernennung des Fräuleins Marie Steiner zur definitiven Mädchenlehrerin an der Volksschule in Adelsberg erledigten vierten Lehrstelle wird die Amtshandlung veranlasst. Das Gesuch eines Ortsschulrathes um Gehaltserhöhung für die dortige Lehrstelle wird abgewiesen. Ein Gymnasiallehrer wird im Lehramte definitiv bestätigt und ihm der Titel eines Professors, einem Gymnasialprofessor die dritte Quinquennalzulage und einem Gymnasialprofessor die zweite Quinquennalzulage zuerkannt. Die Einführung des Halbtagsunter-richtes an einer Volksschule wird bis zum Ausbaue des neuen Schulhauses bewilligt. Die Ermässignng der Lehrverpflichtung einer Uebungsschullehrerin wird genehmigt. Ueber das Gesuch einer Lehrerswaise um Erwirkung einer Gnaden gäbe wird das Geeignete veranlasst. Mehrere Berufungen und Strafnachsichtsgesuche in Schulversäumnis-Straffällen, ferner Kemunerations- und Geldaushilfsgesuche werden erledigt. Jahresberichte. Nachdem wir den hervorragendsten derselben, wie sie in Krain erschienen, schon vor etlichen Wochen kurz unser Augenmerk zugewendet haben, übergehen wir die übrigen, da sie keine neuen Seiten in Bezug auf Wahl und Anordnung des Stoffes bieten, und halten uns diesmal nur bei unserer k. k. Oberrealschule, und zwar aus dem Grunde auf, weil diese mit Lehrmitteln wohlausgestattete und vorzüglich geleitete Staatsanstalt für Krain und die Nachbarschaft immer grössere Bedeutung erlangt, was schon die stetig wachsende Schülerzahl darthut. Besonders heuer war die Anmeldung eine recht lebhafte, und es war daher nöthig, auch diesmal der ersten Classe eine Parallelclasse an die Seite zu geben. Im Vorjahre zählte die Anstalt zu Beginn 246, am Schlüsse 224 Schüler, wovon 73 die erste, 63 die zweite, 42 die dritte, 24 die vierte, 7 die fünfte, 10 die sechste und 5 die siebente Classe besuchten. Die Bibliothek, das Naturalien-, das physikalische und geographisch-historische Cabinet, das chemische Laboratorium und die übrigen Sammlungen erfuhren eine bedeutende Vermehrung. Sehr interessant sind die bei vierzig Druckseiten einnehmenden „Streifzüge auf dem Gebiete der Nibelungenforschuug“ von Professor Dr. Jos. J. Binder, welche Arbeit folgende Gliederung aufweist: 1.) Der gegenwärtige Stand der Nibelungenforschung. 2) Zur Textkritik des 18., 19. und 20. Liedes. 3.) Iring. Wie der Herr Verfasser bemerkt, verdanken diese Ausführungen und Untersuchungen ihre Entstehung zum Theile auch dem Umstande, dass an der hiesigen Staats-Oberrealschule der Unterricht im Mittelhochdeutschen fortbesteht, wodurch Werden und Wachsen der Sprache der Jugend leicht und sicher vermittelt wird. — Der Jahresbericht bringt ausser den obigen noch eine Reihe von Nachrichten (Lehrplan, Aufgaben, freie Gegenstände, Unterstützuugsverein, gewerbliche Fortbildungsschule, Verordnungen u. s. w.), die den Leser über den Stand der Anstalt eingehend belehren. Aus dem Laibacher Gemeinderathe. Im Verlaufe der letzten Sitzung berichtete ein Mitglied über den Ankauf eines Besitzes auf dem Karolinengrunde (Moorgruud) zum Zwecke der Erbauung eines Schulgebäudes für die städtische Schule dortselbst. Herr L. Mikusch bot seinen dortigen Besitz um 7500 fl. an. Zudem bat auch der Besitzer, in dessen Gebäuden sich jetzt die Schule und die Lehrerwohnung befinden, dieselben mitsammt einem kleinen Garten um den Betrag von 4500 fl. zum Verkaufe angeboten. Für ersteren erklärten sich mehrere Bewohner von Schwarzdorf, letzterer, der sogenannte Karolineuhof, aber entspreche nicht, und zwar schon aus dem Grunde, da es dortselbst au einem passenden Schulgarten mangelt. Es werde sich daher empfehlen, entweder vom Herrn Mikusch oder von einem anderen Besitzer den nothwendigen Grund zu kaufen und ein Gebäude für eine zweiclassige Volksschule sammt Lehrerwohnung zu erbauen, daher der Berichterstatter namens des Finanzausschusses beantragte, die Kaufsanbote der Herren Mikusch und des Besitzers des Karoliueuhofes abzulehnen und den Stadtmagistrat zu beauftragen, ein geeig- netes Grundstück entweder vom Besitze des Herrn Mikusch oder sonst in der Nähe auszumitteln, welches für den Bau eines Schulgebäudes sammt Lehrerwohnung und Anlage eines Schulgartens geeignet wäre. Ein anderes Mitglied des Gemeinderathes machte darauf aufmerksam, dass die Stadtgemeinde nächst der Besitzung des Herrn Mikusch einen eigenen, drei Joch umfassenden Besitz habe, welcher für den Bau der Volksschule ganz geeignet wäre und auch genügend hoch liege. Bei der Abstimmung wurden die Anträge des Finanzausschusses angenommen, ebenso der Zusatzantrag, der Stadtmagistrat habe einen geeigneten Grund so rasch als möglich auszumitteln und darüber schleunigst dem Ge-meinderathe Anträge zu stellen. Ein Schuldiener wird an der k. k. Werks-Volksschule in Idria mit dem Monatslohne von 30 fl. aufgenommen. Derselbe erhält freie Wohnung im Schulgebäude, 14 m8 Brennholz gegen Zahlung eines Drittels der Kosten, dann Amtskleidung. Nach zehnjähriger Dienstzeit bekommt der Schuldiener einen Mouatslohn von 35 fl., nach weiteren zehn Jahren von 40 fl. Anspruchsberechtigte Unterofficiere haben im Gesuche auch die Kenntnis der deutschen und der slovenischen Sprache nachzuweisen. Die Gesuche sind bis 25. November an die k. k. Bergdirectiou in Idria zu senden. Zur Abfertigung. Das in slovenischer Sprache erscheinende, der früheren Schulära zuneigende Blatt, das sich trotz seiner eigenthümlich „muthvollen“ Haltung und Vertretung der Lehrerinteressen ein „Schulblatt“ nennt, erlaubt sich in einer Fussnote zur Notiz über die Prüfungscommission einen Ausfall gegen uns, zu dem wir jede Veranlassung vergeblich suchen. Obwohl wir auf derlei Dinge, wenn sie von so consequenten und so sehr auf der Höhe der Zeit stehenden Factoren ausgeheu, wie in diesem Falle, nicht das mindeste Gewicht legen, sehen wir uns diesmal doch unliebsam genöthigt, dem Ruhestörer (offenbar einem Geruegross) einen Klopfer auf die ungelenken Finger zu geben. Das erwähnte Blatt besitzt nämlich die Unverfrorenheit, zu behaupten, wir hätten das Amtsstück, das die Namen der Mitglieder der neuen Prüfungscommission enthält, „nach eigenem verdreht“, ohne auch nur den Versuch zu wagen, den Beweis für eine derartige Behauptung zu erbringen. Wie nennt man wohl eine derartige Handlungsweise? Wir fragen: Enthält unsere letzte Mittheilung über die Prüfungscommission etwa Namen, die erfunden sind? Erscheinen darin nicht alle Mitglieder dieser Körperschaft berührt? Wo steht auch nur ein Wort davon geschrieben, dass wir die amtliche Kundmachung ihrem vollen Wortlaute nach zum Abdrucke gebracht hätten, und wer kann uns dazu in dem gegebenen Falle auch nur verpflichten? Wo steckt die „Verdrehung“ und wo derjenige, der durch unsere Mittheilung irregeführt worden wäre? Was will also das tapfere Blatt und jener, der sich dahinter verbirgt? Wir fordern Antwort, da wir mit offenem Visir zu kämpfen gewohnt sind, Schleichwege und Wetterwendigkeit aufrichtig verabscheuen und auch nicht darum unsere Haut für Schule und Lehrer zu Markte tragen, um ein Honorar einzusacken. Wir halten es durchaus nicht mit jenen Herren, die Redaction und Feder ins Gras werfen, sobald die für sie günstige Zeit abgelaufen ist, und die ihre tiefsinnige Arbeit wieder aufnehmeu, wenn sie sich sicher glauben. Wir hängen auch nicht so sehr an gewissen Stellen, dass wir dafür unsere gute Ueberzeugung opfern, oder, um festzusitzen, mit den Feinden des Lehrers gegen die eigenen Standesgenossen stimmen könnten. Beweise dafür brauchen wir wohl nicht erst an-zuführeu. Und nun noch Eines: Das erwähnte, niemals kopfscheue Organ bringt seinen wenig beneidenswerten Lesern noch in Erinnerung, dass der Schriftleiter der „Laib. Schulzeitung“ auch einmal bei den Lehrbefähigungsprüfungen aus Turnen geprüft. Ganz gewiss, und auch manches andere lag in seinen Händen. Er brauchte sich dessen nicht zu schämen, wenn dabei auch der Umstand, dass er seinerzeit selbst die mehrtägige Prüfung für Hauptschulen in durchaus nicht unehrenhafter Weise abgelegt, nicht ins Gewicht zu fallen braucht. Der formelle Befähigungsnachweis ist somit vorhanden. Oder wollte das unruhige Organ mit der ßemiuiscenz an das Turnen sonst irgend etwas gesagt haben? Dann nur heraus mit der Sprache! Wer recht thut, braucht niemanden zu scheuen! Der Schriftleiter der „Scbulzeituug“ ist sogar noch so unbescheiden, seinem Freunde vom grossen pädagogischen Blatte zu versichern, dass er auch aus Slovenisch prüfen könnte. In diesem Falle würde er es jedoch unterlassen, zur sichtlichen Verblüffung derjenigen, die als gute Zöglinge aus der Lehrer-Bildungsanstalt hervovgiengen, und zum Staunen der Commissionsmitglieder, Gedichte zu sprachlehrlichen Zergliederungen aus den Lesebüchern hervorzuholen, eingedenk der jedem guten Lehrer bekannten Worte: „Des Malers schönstes Bild, des Dichters schönstes Wort, zerglied’r es und zerleg’s, so ist der Zauber fort“, und der betreffenden Worte eines Pädagogen: „Zu grammatischen Zwecken ein Lied verwenden, heisst einen Helden todtschlagen oder eine Grazie würgen, um an der Leiche zeigen zu können, auch solch ein Wunderbild bestehe nur aus Haut, Fleisch und Knochen“. Da gibt es keine statthafte Entschuldigung mehr, höchstens die, dass der Angreifer geltend machen wollte, die von einem solchen Meister zu sprachlehrlichen Zwecken benützten Gedichte seien keines bessern Schicksals wert. Doch genug — wir haben dieser vom besagten Organe vom Zaun gebrochenen Angelegenheit ohnehin weit mehr Raum gegeben, als sie überhaupt verdient. Man könnte höchstens noch fragen: War der Grund zur herausfordernden Fussnote des Autiblattes Eitelkeit oder —? Orig'Ina-l-Oorrespon.d.en.zien- Aus dem Unterlande, 5. Oktober. Ein von allen Fach- und anderen Zeitschriften als „unsinnig“ bezeichneter Beschluss ist jener der „Neun“, die durch Pflege der deutschen Sprache die Entwicklung der vaterländischen Liebe bei den Kindern beeinträchtigt sehen wollen und beschlossen, die deutsche Sprache aus der Volksschule zu verbannen(!). Abgesehen von der Verschrobenheit, mit der sich eine solche beschliessende Versammlung selbst stempelt, liegt einem solchen Vorkommnisse noch etwas anderes zugrunde. Diese „Collegen“ können wahrscheinlich selbst nicht deutsch, welche Nichtkenntnis leider sogar auch einigen Aufsichtsorganen nachgesagt werden muss. Und sie alle lernen aus Büchern, die deutsche Pädagogen und Gelehrte geschrieben haben, und fühlen sich an ihrer nationalen Ehre nicht verletzt, ihre Liebe zum Vaterlande nicht vernichtet? Höchst sonderbar! Doch — Carricaturen gibt es in jedem Stande, nur ist es durchaus nicht billig und recht, solche unbeanstandet zu lassen, weil die gesammte Lehrerschaft Krains und (theilweise der Nachbarländer) durch solche gewissermasseu au den Pranger gestellt wird. Es gibt unter uns doch noch Lehrer von mannhaftem Charakter, männlicher Ueberlegung, von Einsicht und Erkenntnis, und solche sind zu schützen. Was soll das, wenn ein junger Amtsgenosse an einem Werke, wie das des Historikers Stacke es ist, herumzerrt und es zum Feuertode verurtheilt, und wenn dann andere, die es nie gesehen haben, sofort mit ihm stimmen? Wenn man nicht über bedeutendere Schriften hinausgekommen, hat man wohl kaum das Zeug in sich, ein grosses Geschichtswerk zu verurtheilen, angeblich darum, weil es nicht für uns sein soll. Unter Blinden bleibt doch immer der einäugige König. Ich glaube, wenn mau Geschichte studiert, will man Wahrheit studieren; wer sich aber au Wahrheit nicht erbaut, ist selbst nicht wahr — nicht frei. Unser Vaterland hat Ruhmreiches geleistet, und wir haben darum nach des Dichters Wort Ursache, es zu lieben; doch auch die Niederlagen brauchen uns nicht fremd zu bleiben, denn nur mit Glück hat noch niemand gearbeitet. Dass sich gerade das deutsche Volk zur friedensvermittelnden Vollmacht emporgeschwungen, braucht das patriotische Herz des Oesterreichers nicht zu erzürnen. Ich wüsste aber jenem Antragsteller und Consorteu ein weit lohnenderes Feld zur Bebauung zu empfehlen. Es existieren gewisse Bruderschaften, wie z. B. die Herma- goras-Bruderschaft, in deren Schriften gerade die Lehrer zu den elendesten Creaturen erniedriget erscheinen, Schriften, die mitunter alles andere predigen, als wahren Seelenadel und echte Erziehung. Da wäre etwas zu thun und zu beschliessen, und obendrein die Erlernung der eigenen Muttersprache und vieles andere, was den „Collegen“ bisher erspart geblieben ist. Ein Wohlmeinender. Grosslaschiz.*) Der Bericht über den Verlauf der Bezirks-Lehrerconferenz in Gottschee, den die „Laib. Schulzeitung“ (10. Sept.) brachte, nöthiget mich, noch einiges zu erwähnen, da im besagten Berichte mein Vorgehen anlässlich der Debatte über unsere Bezirks-Lehrerbibliothek in einer Art kritisiert wird, welche geeignet ist, mich bei den geehrten Lesern der „Laib. Schulztg.“ in den Verdacht der Gehässigkeit gegen meine deutschen Collegen zu bringen. Da ich weiss, dass ich mich allen meinen Amtsgenossen gegenüber ohne Rücksicht auf etwaige Meinungsverschiedenheiten kaum uncollegial benommen habe, kann es mir nicht gleichgiltig sein, wenn meine Worte anders verstanden werden, als ich es beabsichtigte. Ich ersuche daher den Berichterstatter, seine Darlegung mit der folgenden zu vergleichen. Als im Laufe der Conferenz die Bezirks-Lehrerbibliothek zur Besprechung kam, meldete ich mich nach Bekanntgabe der Jahresrechnung zum Worte und brachte Folgendes vor: „Bevor die geehrte Versammlung zur Wahl der neuen Bibliothekscommission schreitet, wolle sie mir erlauben, dieselbe auf etwas aufmerksam machen zu dürfen, was ich in unserer Bibliothek bemerkt habe und was hier vorzubringen angezeigt sein dürfte. Der einmal gewählten Commission möchte ich mein Anliegen nicht gerne Vorbringen, da dieselbe infolge der Beschaffenheit desselben meinen könnte, ich bezweifle ihre Loyalität. Ebenso verwahre ich mich aber auch gegen den Verdacht, ich hätte die Absicht, der bisherigen Commission Vorwürfe zu machen. Ich bin überzeugt und bestätige, dass dieselbe kein Vorwurf trifft. Ich ersuche die geehrte Versammlung nur, künftighin darauf achten zu wollen, dass in unsere Bibliothek nicht Werke aufgeuommeu werden, die vermöge ihres Inhaltes das patriotische Gefühl jedes österreichisch denkenden Lehrers beleidigen könnten.“ (Redner berührte nun Stacke’s Geschichte des deutschen Volkes und las daraus mehrere Stellen vor. Derselbe schreibt, nachdem er das darauf Bezughabende vorgebracht, nun weiter:) Dies waren meine Worte. Wirklich entstand darauf eine grosse Ruhe, doch schien mir dieselbe nicht peinlich zu sein. Ich glaube, es mochte nur die Ueberraschung über das Vorhandensein des von mir angeführten Werkes Grund des Schweigens gewesen sein. Bevor ich noch den Antrag auf Ausscheidung des Werkes aus der Bibliothek stellen konnte, nahm mir Herr V. das Wort aus dem Munde und beantragte dasselbe, was auch in meiner Absicht lag. Gegen meine „Auslassungen“ nahm wirklich nur der Herr Bibliothekar Stellung. Die Abstimmung sprach jedoch für meine Anschauungen. Es machte auf mich einen eigenthümlichen Eindruck, als Herr Sch. nach der Abstimmung das Resultat derselben zu bekämpfen suchte, deswegen liess ich seinen Protest ohne Erwiderung. Man eutgegnete nämlich, „der Lehrer dürfe alles lesen; das berührte Werk enthalte übrigens keine Unwahrheiten“. Ich bin anderer Ansicht und ratbe das Vergleichen von Geschichtswerken an, um der Wahrheit mehr auf den Grund zu kommen. Es gibt mehr Geschichtsmacher als Geschichtsschreiber. Ivane. *) Wir entsprechen hiemit dem Ersuchen des Herrn Einsenders und geben (theilweise etwas gekürzt) auch seiner Darlegung über eine Angelegenheit Raum, welche in unserer heutigen Nummer noch ein Dritter glossiert. Damit, so hoffen wir, ist die Sache wenigstens für die Oeffentlichkeit abgethan Unser Fachblatt liess beide Thoile zum Worte kommen, damit sich Einzelnes ausgleiche. Wir für uns wollen gelegentlich, wenn möglich, noch besonders in das Ganze Einblick zu gewinnen suchen. Die Schriftleitung. IMIetnn.ig'faJ.tig'es- Aus Kärnten. Lehrerernennungen: Der k. k. Landesschulrathhat ernannt: Den Oberlehrer und k. k. Bezirksschulinspector in Feistriz im ßosenthale, Johann Valentinitsch, zum Oberlehrer in Prevali; den Lehrer in St. Georgen im Katschthale, Karl Zill, zum Lehrer in Spittal; die provisorische Lehrerin zu Thuins in Tirol, Franziska Ob er weis, zur definitiven Lehrerin in Irschen; zu definitiven Lehrkräften auf ihren dermaligen Posten: Jakob Höfferor in Lind ob Sachsenburg, Frl. Amalie Tušek in Unterdrauburg, Franz Breitegger in Eubland und Caroline Mayrhoffer in Winklern. Zu Unterlehrern, respective Unterlehrerinnen, wurden ernannt die Lehramtscandidaten und Candidatinnen: Ludwig Pauritsch für Arriach, Ida Euckgaber für Hüttenberg, Cornelia Suppantschitsch für Obervellach, Marie Krassnigg für Villach und Paula Edle von Langer für Hermagor. Ueber eigenes Ansuchen wurde versetzt der provisorische Lehrer Ernst Amberger von Ingolsthal nach St. Margarethen in der Eeichenau. — An der Knaben-und Mädchenvolksschule in Villach und an der Mädchenvolksschule in Klagenfurt wurde die Errichtung von Parallelclassen bewilligt. — Die Volksschule zu St. Martin bei Villach wurde zu einer fünfclassigen erklärt. Schliesslich wurden zahlreiche Gesuche um Nachsicht von Schulversäumnisstrafen, um Gewährung von Zulagen etc. erledigt. — K. k. PrÜfungSCOlll-Ulission für allgemeine Volks- und Bürgerschulen in Klagenfurt: Der Minister für Cultus und Unterricht hat für die dreijährige Functionsperiode 1886/87 bis zum Schlüsse des Schuljahres 1888/89 zu Mitgliedern der k. k. Prüfungs-Commissiou für allgemeine Volks- und Bürgerschulen in Klagenfurt ernannt: Zum Director den Landesschulinspector Dr. Josef Gobanz und zu dessen Stellvertreter den Director der Lehrer-Bildungsanstalt Dr. Josef Brandl; zu Mitgliedern der Commission die Professoren der Lohrer-Bildungsanstalt Josef Palla, Stadtschulinspector, Baimund Sauer und Johann Seidel; die Uebungsschullehrer und Bezirksschulinspectoren Josef Wüstner, Carl Preschern und Ferdinand Unterwandling und den Uebungsschullehrer August Gugl, sämmtlicho in Klagenfurt Ferner wurde die Prüfungscommission ermächtigt, im Bedarfsfälle den Bealschulprofessor Joh. Bapt. Kemp in Klagenfurt sowie die für Turnen und Musik an der Lehrer-Bildungsanstalt in Klagenfurt wirkenden Lehrkräfte beizuziehen. — Die Lehrbefähigungs-Prüfungen beginnen am 2. November, 8 Uhr. Nach dem 28. Oktober eintreffende Gesuche werden nicht mehr berücksichtigt. Veränderungen im steiermärkischen Lehrstande. An Volksschulen in Steiermark wurden angestellt: Als Oberlehrer Herr Josef Mešiček an der Kronprinz-Eudolf-Schule in Globoko ; als Lehrer die Herren: Ernst Pirstinger in St. Kathrein (Bez. Bruck) und Carl Pollak in Winzendorf; als Oberlehrerin Fräulein Marie Eeinhard; als Unterlehrerinnen die Fräulein: Josefine Follius und Valentine Poschinger, alle vier an der neuerrichteton Mädchenschule in Neuberg; als Unterlehrer Herr Victor Prochaska an der Knaben-Volksschule in St. Andrä zu Graz; als Unterlehrerin Fräulein Therese Usziak an der Mädchenschule in der Hirtengasse in Graz. Zugleich wurde der vom Stadtschulrathe Graz beantragte Diensttausch des Lehrers Herrn Thomas Arbeiter von der Mädchenschule in der Hirtengasse und des Lehrers Herrn Andreas Kaltenegger von der Elisabeth - Mädchenschule genehmigt. Ferner wurden angestollt als Oberlehrer: Peter Morrd in Klöch, Ernst Slane in Dobova, Martin Brezovnik in Schiltern und Josef Pongratz in Ottendorf; — als Lehrer: Anton Vogrinec in Kapellen, Heinrich Tribnik in Haidin und Alois Jilek in St. Michael ob Leoben; — als Unterlehrer: Theodor Nagy in St. Lorenzen am Wechsel, Johanu Eeisenegger in St. Stefan im Bosenthale, Johann List in Voitsch, Ferdinand Beranek in Hartberg und Alois Philipp in Dechantskirchen; — als Unterlehrerin: Bertha Hödl in Eemschnigg. — Der Lehramtscandidat Maximilian Mayer wurde für die Schule in Mahrenberg als provisorischer Unterlehrer behufs Substituierung des mit dem Amte eines Bezirksschulinspectors bekleideten Oberlehrers Vincenz Baumgartner bestellt; der Oberlehrer Peter Trümmer, die Lehrer Matthäus Schützner und Alois Prager wurden in den bleibenden Euhestand versetzt. — Ferner als Lehrer: Johann Kelc in Neustift und Franz Čeh in St. Anna am Kriechenberg; als Lehrerin: Albine Kandier in Mitterndorf (Bezirk Aussee); als Unterlehrerinnen: Carmela Brunetti in Hitzendorf, Johanna Steska in Trifail-Vode und Mario Grimm und Marie Pugel in Ausseo. — Johanna Spannhackl wurde als Lehrerin weiblicher Handarbeiten für die Volksschule in Waltersdorf bestellt. — Die Unterlehrerin Hedwig Orth, der Oberlehrer Franz Kupnik und der Lehrer Stefan Vezenšek wurden in den bleibenden Euhestand versetzt. Die neue Prüfungscommission für Steiermark. Der Minister für Cultus und Unterricht hat für die dreijährige Functionsperiode 1886/87 bis zum Schlüsse des Schuljahres 1888/89 zu Mitgliedern der k. k, Prüfungscommission für allgemeine Volks- und Bürgerschulen mit deutscher Unterrichtssprache in Graz ernannt: zum Director den k. k. Landesschulinspector Job. Alex. Eožek; zu dessen Stellvertretern den Director der Lehrer- und Lehrerinnenbildungs-anstalt Dr. Karl Hirsch und den Gymnasialprofessor Karl Janker; zu Mitgliedern die Professoren der Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalt: Karl Koschatzky, Albert Gauby und Franz Hauptmann ; den Realschulprofessor Dr. Ed. Hoffer, den Bürgerschuldirector und Stadtschulinspector Johann Trunk, den Bürgerschuldirector und Bezirksschulinspector Ignaz Gugl und den k. k. Uebungsschullehrer Josef Gauby, sämmtliche in Graz; ferner zu Mitgliedern der k. k. Prüfungscommission für allgemeine Volks- und Bürgerschulen mit deutscher und slovenischer Unterrichtssprache in Marburg: zum Director den Director der Lehrerbildungsanstalt Georg Kaas; zu dessen Stellvertreter den Professor der Lehrerbildungsanstalt Franz Janežič; zu Mitgliedern die Professoren der Lehrerbildungsanstalt: Pankraz Ehrat, Lucas Lavtar und den supplierenden Hauptlehrer Johann Levitschnigg; den Realschulprofessor Robert Spüler; die Uebungsschullehrer Johann Miklosich, Johann Koprivnik, Alois Vavroh, Rudolf Marki und den Supplenten Johann Fon, sämmtliche in Marburg. JPreisvertheilung in Fettau. An der Regionalausstellung in Pettau betheiligten sich auch Schulen, beziehungsweise Lehrpersonen Steiermarks. Bei der vor einer Woche vorgenommenen Preisvertheilung erhielten aus der Unterrichtsgruppe die silberne Gesellschafts-Medaille: die Volksschule Haidin, die dritte Classe der Mädchenvolksschule in Pettau; die bronzene Gesellschafts-Medaille : die städtische Mädchenschule und die städtische Knabenschule in Pettau, Emilie Kowarek in Pettau, die vierte Classe der Mädchenvolksschule in Pettau und die zweite Classe der Mädchenvolksschule in Pettau. Das Diplom ehrenvoller Anerkennung: der Kindergarten in Pettau, Mizi Fillafero, Ida Fersch, Josefine Fridl, Amalie Pacher, Jakobine Neuscher, Julie Senekowitseh, Anastasie Seidl und Aloisia Bastianschitz, sämmtlich in Pettau. Vou den Bezirksschnlinspectoren der österreichischen Reichshälfte sind neun Directoren an Lehrer-Bildungsanstalten, 29 Hauptlehrer, 21 Uebungsschullehrer, 1 Universitäts-Professor, 62 Mittelschulprofessoren, 62 Schulleiter (Oberlehrer oder Volksschuldirectoren), 64 Bürgerschuldirectoren, 23 Volksschullehrer, 13 Mittelschuldirectoren, je 9 Bürgerschullehrer und Priester, 8 von anderen Berufsarten. (Die vor kurzem erfolgten Ernennungen von Bezirksschulinspectoren dürften diese Ziffern etwas verrückt haben.) Kärntens Bezirksschulinspectoren gehören, mit Ausnahme des Stadtschulinspectors von Klagenfurt, den Volksschullehrerkreisen an. Journalistisclies. Die Schriftloitung der „Zeitschrift des oberösterreichischen Lehrervereines“ ist, da der bisherige Schriftleiter Herr Wo hl hach eine Stelle in Wien erhielt, in die Hände des Herrn Oberlehrers Schmidtbauer in Schwanenstadt übergegangen. — In Kärnten erscheint, da der Landes-Lehrerverein aufgelöst worden ist, schon seit langem kein Schulblatt mehr. Schliessung tschechischer Schulen. In den letzten Wochen schlugen die tschechischen Organe grossen Lärm, und zwar einzig und allein darum, weil die Regierung einen ungesetzlichen Vorgang nicht dulden wollte. Die Gemeinde Freiberg in Mähren eröffnete nämlich ohne jede Bewilligung ein tschechisches Gymnasium. In der am darauffolgenden Montag abgehaltenen Sitzung des Landesschulrathes wurde jedoch ein Erlass des Herrn Unterrichtsministers Dr. v. Gautsch verlesen, wonach dieses Gymnasium überhaupt nicht bewilligt, sondern gleichzeitig angeordnet wird, dasselbe sei durch die Bezirkshauptmannschaft sofort zu schliessen. An die Gemeinde Freiberg langte folgendes Telegramm ein: „Die Eröffnung des tschechischen Gemeinde-Gymnasiums wurde nicht bewilligt. Schriftlicher Erlass folgt. Gautsch.“ Auch die tschechische Bürgerschule in Wischau wurde geschlossen. Wegen Krankheiten kein Schulunterricht, in Triest haben die Mittelschulen das Schuljahr wegen der dort aufgetretenen Cholera erst mit Oktober begonnen, in den Volksschulen wartet man mit dem Unterrichtsbeginne, da die Epidemie noch immer Opfer fordert, noch zu. Auch in Krain stören hie und da Krankheiten, wie z. B. der Scharlach (Planina), den Unterricht und machen eine vorläufige Einstellung desselben nothwendig. S-ü.cli.er- -o.nd. jZIeltnng'sscli.a/uu Deutsche Lesestücke in unterrichtlicher Behandlung und Verwertung. Zunächst als Commentar zu den im k. k. Schulbücherverlage in Wien erschienenen Lesebüchern für österreichische Volksschulen. Von Karl Schubert. 2 Bände. Wien, 1886. Verlag von A. Pichlers Witwe & Sohn. Preise 1 fl. 40 kr. (I Band) und 2 fl. 60 kr. (II. Band). — Das vorliegende Werk wird, nachdem das neue Organisations-Statut Derartiges besonders hervorhebt und den Lohramtszöglingen empfiehlt, auch in Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalten recht gerne gesehen werden. Es verdient die Beachtung seitens der Lehrerschaft auch im vollem Masse, denn es ist das Product längerer Denkarbeit eines erfahrenen Schulmannes. Der eigentlichen Behandlung der Musterstücke reihen sich solche Uebungen an, welche die Verwertung des Ganzen bezwecken. Bei vielen Lesestücken geht der Inhaltsbesprechung eine dem Stoffe entsprechende Sprechübung voraus (Vorbehandlung); hie und da schliessen sich an das Stück poetische Zugaben und Verwertungen desselben zu Aufsatz- und anderen Uebungen, Der erste Band umfasst die Lesestücke der Eibel, der zweite jene des zweiten Theiles des mehrtheiligen Lesebuches, durch beide aber weht der Geist der Planmässigkeit und der der geistigen Beschaffenheit der Kinder entsprechenden Gründlichkeit und Allseitigkeit. —a. Im gleichen Verlage (A. Pichlers Witwe & Sohn) sind noch erschienen: Methodik des Turnunterrichtes. Von Eich. Kümmel, Turnlehrer an der k. k. Lehrerund au der Lehrerinnen-Bildungsanstalt in Wien. Preis 80 kr. — Diese „Methodik des Turnunterrichtes“ ist der abgesonderte 12. Theil des unseren Lesern schon vortheilhaft bekannten Handbuches der speciellen Methodik von Eob. Medergesäss. Derselbe verbreitet sich in bündiger und klarer Weise über den Zweck, die Methode, den Lehrgang, die Lehrform, den Lehrton, den Lehrplan und sodann den Stoff, wie er für die einzelnen Schuljahre festgesetzt ist (1. bis 8. Schuljahr) , und bringt schliesslich noch das Wichtigste über Lehrmittel und Literatur des Turnens, was alles 124 Druckseiten umfasst. —a. Die Ueberbürdung der Jugend an Gymnasien und Realschulen. (Gleichfalls Pichlers Verlag in Wien.) Preis 40 kr. — Das Schriftchen ist recht lesenswert. Es gipfelt in dem Satze: „Die Qualität des Wissens hat mehr Wert als die Quantität desselben“, und bespricht die Schäden, die der Ueberbürdung der Jugend entspringen. Unsere Lehrpläne überschätzen, wie der Verfasser sagt, die Fassungskraft der Schüler. Da thue Abhilfe noth. Ressels Familienfreund. Illustrierte Blätter für Unterhaltung und Aufklärung. Herausgegeben und geleitet unter Mitwirkung der hervorragendsten Schriftsteller Oesterreichs und Deutschlands. 4. Jahrgang. Verlag in Eeichenberg (Böhmen). Monatlich zwei Nummern. Preis ganzjährlich 3 fl. 30 kr. — Nachdem wir Gelegenheit hatten, seit einer Eeihe von Monaten das ehrliche, nur der guten Sache dienende Streben der Leitung dieser mit vielen recht netten Abbildungen versehenen Zeitschrift kennen zu lernen, stehen wir nicht an, sie unseren Lesern warm zu empfehlen und ihnen ebenso warm die Verbreitung dieses Familienbuches, das im Dienste des Fortschrittes steht, ans Herz zu legen. Die neuesten Nummern desselben (Nr. 17 und 18) enthalten Folgendes: Das Geheimnis des Jagdschlosses (Erzählung). Ueber die Cultur in deu Alpenländem. Canons. Wahres Leben. Heimweh (Gedichte). Advocatenbriefe. Abendlied. Lady Macbeth im Eisenbahnwagen. Das goldene Zeitalter. Plaudereien. An die Heimatssage. Justinus Kerner. Unterpfand des Glücks. Bücherschutze. Der tolle Stadtrath (Pariser Geschichte.) Der moderne Geheimmittelschwindel u. s. w. Unsere Zeitung. Illustrierte Monatschrift fürs junge Volk. Jährlich 12 Hefte, jedes mit Chromo. Verlag von Benziger in Einsiedeln. Preis des Heftes 60 kr. — Nr. 10 dieser schnell beliebt gewordenen Zeitschrift enthält: Libussa (böhmische Sage; mit Abbildungen). Hunger-Walzer, vertont von H. Schuh. Stanleys Eeise durch den dunklen Erdtheil (im Hefte heisst os „Welttheil“). Das Bild der Schwester. (Erzählung.) Anfertigung eines Luftballons. Der Kirschbaum und die Sonnenblume. (Märchen.) Dies und das. — Jedes Heft zieren zahlreiche, den Text erläuternde Abbildungen; so auch das vorliegende. Das Einschaltbild „Ein Mütterchen, so gut wie du!“ und die Chromo-Beilago, die Wappen von Nordamerika, San Domingo, Haiti u. s. w. veranschaulichend, sind eine wahre Zierde des Ganzen. — Von der im gleichen Vorlage erscheinenden illustrierten Familienschrift Alte und Neue Welt (jährlich 24 Hefte ä 25 Pf.) liegt der zwanzigste Jahrgang (1886) abgeschlossen vor. Eine schöne Einbanddecke vereinigt nun alle mit vielen schönen Abbildungen versehenen handsamen Lieferungen zu einem stattlichen Bande. Das letzte Heft brachte seinen Lesern Folgendes: Kindergottosdienst (Gedicht mit Abbildungen). La Jottatrice (Novelle). Die Erstürmung Ofens am 2. September 1686. Aus der Stundenweit der kleinsten Lebewesen. Aphorismen der ärztlichen Praxis. Allerlei. — Ueber den neuen Jahrgang wollen wir berichten, wenn wir einmal im Besitze der ersten Hefte sein werden. Waidiuanns Heil. Illustrierte Zeitschrift für Jagd-, Fischerei- und Schützenwesen in Oesterreich. 6. Jahrgang, Jährlich 24 Nummern, Preis 4 fl. Leons Verlag in Klagenfurt. —- Die Oktober-Nummer dieser auch äusserlich sehr gefällig ausgestatteten Zeitschrift bringt: Noch einmal die Kugelbüchse in Dienste des Waidwerks. In Unruhe. (Dazu ein Vollbild.) Vier glückliche Tage. Abschusslisten. Gemsjagden und Gemsreviere. Vom Eaubzeug. Die Fischerei Oester- reichs und die Massnahmen der Kegierung behufs Hebung derselben. Etwas über Schiessen. Wilderer. Beitrag zu merkwürdigen Gerichtsverhandlungen. Ein hypnotisierter Jagdhund. Schlafend oder taub. Kevierende Hunde. — Die Beilage enthält den Abschusskalender, Gedichte, den Briefkasten u. a. — Das zweite Oktoberheft der Zeitschrift enthält: Ein Jagdausflug nach Tief-Ungarn. Eeinecke flüchtig (mit schönem Vollbilde). Im Oktober (Gedicht mit Abbildung). Diesem schliessen sich allerlei Nachrichten an, theils die Jagd und Jagdthiere, theils das Schützen- und Fischereiwesen betreffend. Höhenfeuer. Neue Geschichten aus den Alpen. Von.P, K. Rosegger. (P. K. Roseggers Ausgewählte Schriften: 21. Band.) 27 Bogen. Octav. Geheftet. Preis 2 fl. =; 4 Mark. (Tn Originalband 2 fl. 60 kr.) Hartlebens Verlag in Wien. — Man schreibt uns über dieses neueste Werk Roseggers: Alljährlich, wenn der Herbst ins Land kehrt, der die Tage kürzt und jeden an den traulichen Herd seines Heims bannt, bringt P. K. Rosegger gleichsam als eine Erinnerung an die Tage der freien, fröhlichen Sommerszeit ein neues Werk: Waldblumen, die er auf der Alpen Höhen gepflückt und die er liebend in empfängliche Herzen legt. Unter dem Titel „Höhenfeuer“ bietet der Liebling unserer Lesewelt eine neue Sammlung von Novellen, die alle Vorzüge dieses Autors in verschiedenen Farbengluten leuchten lassen. Die menschlichen Leidenschaften lodern in diesen „Höhenfeuern“, wie wir es bei Rosegger so gewaltig bisher noch nicht erfahren haben. In den Novellen: „’s Hascherl“, „’s Guderl“ finden wir die ganze Herzinnigkeit des Autors, in der „Ehestandspredigt“, dem „Windwacheibuben“, der „Nothtaufe“ in „Zi zii-zi zii“ den urwüchsigen Rosegger’schen Humor in vollster Blüte, während „Das zugrunde gegangene Dorf“ und besonders die „Christvesper“ in ihrer nachgerade dämonischen Wildheit den Leser berücken. In dem „Ereignis in der Schrun“ ist der zeitgemässe Stoff von einem verunglückten jungen Touristen erschütternd behandelt, während das „Zwieäugl“ für Freunde feiner Seelenmalerei zu hohem "Genuss wird. Ein Lob ist bei Rosegger nicht am Platze, da jeder, der das prächtige Buch zur Hand nimmt, erfreut und herzlich erquickt dasselbe geniessen und mit dem Dichter durch der Menschheit und der Berge Höhen wandern wird. ZErled.ig'te Xjelirstellen- IKIraäxi. Einolassige Schule in Döbernik, Lehrorstelle, Gehalt 500 fl., Wohnung; beim k. k. Bezirksschulrathe in Rudolfswert bis 3. November. ICärnten. Lehrer- und zugleich Schulleitersstelle in lugolsthal und Lehrerstelle in Lölling, Gehalt je 400 fl. (in Ingolsthal eine Leitungszulage von 30 fl ); beim k. k. Bezirksschulrathe St. Veit bis 16. November. £3teiema.a,rlr. Unterlehrorstelle in Admont, bis Endo November beim Ortssclmlrathe dort-selbst. — Zvveiclassige Schule in Hörberg (Bezirk Drachenburg), Oberlehrer- und Unterlehrerstelle, Bezüge nach der vierten Gehaltsclasse, Wohnung für den Oberlehrer; beim Ortsschulrathe dortselbst bis 15. November. — Stelle einer Arbeitslehrerin in Marburg; bis November Prüfungsanzeige. Die nächsten Lohrbefähigungsprüfungen für allgemeine Volks- und Bürgerschulen werden bei der hierländigen Prüfungscommission am 22. November 1. J. und an den darauf folgenden Tagen abgehalten werden. Candidaten und Candidatinnen, welche sich der Prüfung zu unterziehen gedenken, haben die in Gemässhoit der hohen Ministerial-Verordnung vom 31. Juli 1886, Z. 6033, betreffend die neue Vorschrift für die Lehrbefähigungsprüfungen der Volksschullehrer, gehörig instruierten Zulassungsgesuche zur Prüfung im Wege der Schulleitung bei ihrer Vorgesetzten Bezirkssehulbehörde, und sofern sie gegenwärtig an keiner Schule in Verwendung sind, mit Beischluss ihrer Dienstzeugnisso und eines von einem Amtsärzte ausgestellten Zeugnisses über physische Eignung des Bewerbers zum Lehrberufe, unmittelbar bei jener Bezirksschulbehörde, in deren Bereich sie zuletzt in Verwendung gewesen sind, und zwar rechtzeitig oinzubringon, damit die Bezirksschulbehörden in die Lage kommen, die Gesuche bis Ende Oktober 1. J. der gefertigten Prüfungscommission zu übermitteln. Jene Candidaten und Candidatinnen, welche ihre vor-schriftsmässig instruierten Gesuche um Zulassung zur Prüfung rechtzeitig eingehracht haben, wollen sich, ohne erst eine besondere schriftliche Einberufung abzuwarten, am 22. November 1. J. vormittags um 8 Uhr zum Beginne der schriftlichen Prüfung in den hiefür bestimmten Räumlichkeiten in der hiesigen k. k. Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalt einfiuden. Laibach am 9. Oktober 1886. Direction der k. k. Prüfungscommission für allgemeine Volks- und Bürgerschulen. Für die Schriftleitung verantwortlich: Job. Sima, Bahnhofgasse Nr. 31. Verlegt und herausgegeben vom „Krain. Landes-Lehrerverein“.— Druck von Kleinmayr & Bamberg, Laibach.