4S7 Amtsblatt zur Kaibacher Zeitung Rr. 67. Dinstag den 24. März 1874. ll48-1) Nr. 465. Kundmachung. Injolge h. Landtagsbeschlusses vom 9. Jan-5 1874 wird ein Landesschulbücherverlag zur Musgabe von slovenischen Schul- und Uebungs-"Hern für Mittel-, Bürger- und Fachschulen, l't einer den Betrag von 10,00l> st. ö. W. nie "''"steigenden Dotation errichtet. l ^r Hauptzweck dieses Verlages ist den Ver-Mn genannter Bücher die Drucklegung zn erblichen. Den Verfassern werden aus diesem "°nde nur ausnahmsweise und nur für solche Werke ^Norare bewilligt, welche zum Gebrauche jür Mchulen bestiunut sind, wohl aber kann den Hassern eine entsprechende Anzahl von Frei-^lttplaren überlassen werden. Sind die Kosten l Austage eines Werkes durch Verkauf von E^em ^ten desselben vollständig gedeckt, so werden alle ,H erübrigten Exemplare dem Verfasser desselben das unbeschränkte Eigenthum überlassen. Die Manuscnpte werden vor ihrer Ueber We in diesen Schul büchervci lag der Prüfung f" geeigneten Fachmännern unterzöge». Jene - simple h^h^ ^^^ andern bei der Uebernahme ^ °en Verlag den Vorzug, für welche das k. k. ., ^üäMimlü^num ^" Verfassern Remunera °^u bewilligt oder welche der k. k. Landcsschub ^ insbesondere empfiehlt. Dieses wird mit dem Beisätze zur allgcmei y. Kenntnis gebracht, daß die bezüglichen Ma ^ cnpte unter Anschluß etwaiger das Manuscript ^fender Erlässe von k. k. Unterrichtsbehordcn lea/^ ^"gabe ihrer Wünsche bezüglich der Druck "3 diesem Landesausschusse einzusenden haben. ^ibach, am 18. März 1874. ^om Krainischen jandesausschujsc. ftH-^i) Nr. 2741. Erkenntnis. Im Flamen Seiner Majestät des Kaisers hat das t. k. Landesgericht als Preßgericht in Laibach auf Antrag der k. t. Staatsanwaltschaft zu Recht l ^ erkannt: ' Der Inhalt des in der Nummer 33 vom' 17. März 1« 74 der in Laibach in slovenischer Sprache! erscheinenden politischen Zeitschrift „kiovoiwl^ auf, der dritten Seite abgedruckten, nnt „I/ Aovomostu,, > 12. ullttc!« ^ v ä(>i>.) überschriebenen, mit den Worten: „Vi i>iu«Mi lam im Dlm^i" beginnenden und mit den Worten: „v älioäo i^'iuovo^ im /<0 lo i>i0vvc" endenden Correspondenzartikelö, begründet den Thatbestand des Vergehens der Auf- l wiegclung nach Art. 111. des Gesetzes vom17ten! Dezember 1862, Z. 8, N. G. B. ä« 1863, der z tz 300 St. G. und es wird daher gemäß § 48!)! der St. P. O. vom 23. Mai 1873 R. G.B.l Nr. 119, die von der k. k. Staatsanwaltschaft durch, das k. t. Landesprästdiuul als Sicherheitsbehörde ver-! fügte Beschlagnahme der Nummer 33 vom 17ten' März l. I. der Zeitschrift Slovenec bestätigt und, nach § 36 uud 37 des Preßgesctzes vom 17ten Dezember 1862 R. G. B. Z. 6 cl« 1863 und § 493 St. P. O. zugleich we Weiterverbreitung' der gedachten stummer verboten, sowie die Vernichtung der mit Beschlag belegten Exemplare, dann, die Zerstörung des Satzes des beanständeten Artikels der obigen Zeitschrift angeordnet. Laibach, am 22. März 1874. K. k. Aandeogericht als Preßgericht. (150—1) Nr. 3832. Gefunden. Am 4. d. M. wurde in der Station Littai in einem Perfonenwaggon III. Klasse des Wien-Triester Zuges Nr. 97 eine Handtasche mit einem Sacktuche und drei Pfandscheinen über um 44 st. verpfändete Uhren und Instrumente gefunden und Hieramts abgegeben. Eigenthumsansprüche aus diesen Fundgegenstand sind innerhalb eines Jahres vom Tage dieser Kundmachung an beim Magistrate Laibach geltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf diefer Zeit nach den Bestimmungen des allgemeinen bürgert. Gesetzes verfügt werden würde. Stadtmagistrat Laibach, am 19.März 1874. ssiir den Vilrgermcister: ____ Ieras. (142-3) Nr.'2658. Iagdverpachtungen. Es wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die Jagdbarkeiten in den Ortsgemeinden: St. Martin unter Großkahlenberg am 30. März 1874, Schclimle am 2. April 1874, Tschernutsch „ 13. „ Dobrova „16. „ Podgoriz „ 20. vormittags 11 Uhr, auf die Dauer von fünf auf einander folgenden Jahren, und zwar: in den Gemeinden St. Martin und Schelimlc vom 1. Juni 1874 bishin 1879, in den Ge meindcn Tfchernutsch, Dobrova und Podgoriz vom 1. Juli 1874 bishin 1879 im Wege der öffentlichen Versteigerung hintangegeben werden. Zu diesen Licitationen werden gesetzlich b> rechtigte Pachtlustige mit dem Beisatze eingeladen, daß die Caution im Betrage des einjährigen Pacht schillings, so wie der Pachtschilling für das erste Jahr sogleich nach beendeten Licitationen zu erlegen sein werden. K. k. Bezirtshauptmannschaft Laibach, am 16. März 1874. Dlr l. l Statthaltciciralt) und AezillShauplmllMi: Hchivizhofen.