1207 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 17V. Mittwoch den 29. Juli 1874. (335) N». 5520. Erlöschen der Blatternepidemie. Die Blattcrnepidemie in den Ortsgemeinden Dbergörjach, Veldcs, Steinbüchel, Lanzovo und Kropp des Sanitätsbezirkes Radmannsdorf ist am 12. d. M. als erloschen erklärt worden. Es erkrankten seit Beginn der Epidemie am 3. März b« I. in 5 Gemeinden und 11 Ortschaften bei einer Bevölkerung von 3874 Individuen 239 Personen (40 Mann, 72 Weiber und 127 Kinder), somit 6 -1"/<,; davon sind genesen 201 (30 Mann, 69 Weiber, 96 Kinder) und gestorben 38 (4 Mann, 3 Weiber, 31 Kinder), somit 15-9"/^, darunter 23-- 13 "/„Geimpfte und 15-21"/oUngeimpste. Vaibach, am 18. Juli 1874. Von der k. k. Landesregierung. ^(310—3) Nr. 5376. Kundmachung. Am 4., 5., 6., 7., 8., 10., 11., 12., 13., 14., 17., 19., 20., 21., 22., 24., 25., 26., 27., 28., 29. und 3i. August, dann 1., 2., 3. 4 und 5. September d. I., stets von morgen» 5 Uhr bis nachmittags 2 Uhr, findet seitens des in Laibach stationierten k. k. Artillerie - Regimentes auf dem Uebungsplatze beiVizmarje, in der Richtung auf den Raum unter der Bezirksstraße zwifchen Untergamling und der tscher-nutscher Savebrücke, ein Uebungsschleßen mit scharfen Geschossen statt. Das Betreten des Uebungsplatzes innerhalb des abgegrenzten Raumes, welcher während der Uebung durch Avisoposten markiert sein wird, dann das Betreten der Bezirlsstrabe zwischen Untergamlmg und der tschernutjcher Bnicke, wo an beiden Endpunkten gleichfalls Avisoposten während des Feuers der Batterien aufgestellt sein werden, an den oben-"u^Ktzten Tagen und Stunden wird der Bevöl 2 ung wegen der Lebensgefährlichleit hicmit un- Die von Parteien aufgefundene Munition ist "on denselben sogleich an den bei den t. k. Arlil- '.ene-Depositorien auf dem laibacher Felde aufge» 9, Mhrer abzuführen, und wird die vom "" festgesetzte Vergütung hiesür geleistet werden. Bor einer unvorsichtigen Behandlung der Aufgefundenen, nicht explodierten scharfen Geschosse, ble dem Finder höchst gefährlich werden tonnen, wlro jedermann hiemit nachdrücklich gewarnt. Vaibach, am 13. Juli 1«74. Won der k. k. Landesregierung sur Kram. Josef Ritter slsth don Nolhenhorft ru. i> l33i>_i) Nr. 1477. . Haufttlchrcrstellc. ii> ^" ^" ^ ^ Lehrerbildungsanstalt in Laibach N die Stelle eines Hauptlehrcrs für daS deutsche prachsach, Erziehungö- «nd Unterrichlslehre, even- "ll für das deutsche und slovenische Sprachfach ?" befehen, wobei jedoch bemerkt wird, daß der- '"be in Gemäßheit deö hohen Mimsterialerlasseö ^" 7. Juni 1873, Z. 7301, nach Erfordernis ^ zum gesetzlichen Ausmaße der Lehrstunden auch " der t. l. Lehrerbildungsanstalt in Verwendung kommen werden könne. du 6. ^^"ber um diese Stelle, mit welcher die 15h die Gesetze vom 19. März 1872 und hab .^ ^^ normierten Bezüge verbunden sind, Aack" -^" ^^"9 documentierten und mit dem bele f ^ ^" Kenntnis der slovenischen Sprache sind - ^luche, u. z. sofern sie bereils angestellt t / n'" Dienstwege, sonst aber unmittelbar beim ' l- "Ndesschulralhe in Kram ""zubringen.^ ^-^"«""1^4 ^aida^ ^m 23. Juli 1874. (333 — 1) 3ir. 506. Concursausschreibung zur Besetzung einrr technischen Vrrmessungs» Diurnistenftelle mit dem Taggrlde von > fi. HV kr. bei der Vermeffungs < sleambulierung in Krain. In den seitens der Bewerber diesfalls im Wege der k. k. politischen Behörden an die k. k. Grundsteuer - Regulicrungs - Landescommission in Laibach, und zwar bis lä'ngsstens 12.August 1874 einzubringenden Gesuchen, sind: Alter, Stand, Befähigung, Studien, bisherige Verwendung oder Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Gesundheitsverhältnisse und bürgerliches und politisches Wohlverhalten durch legale Zeugnisse nachzuweisen. Bemerkt wird, daß die im Dienste erprobten Vermessungs - Diurnisten seiner Zeit zu Vermes-sungs - Eleven und selbst zu Geometern befördert werden können. Laibach, am 25. Juli 1874. (321-2)' Nr. 322. herstelle. An der vierllaffigen Volksschule in Krain^ bürg ist eine LehrersteUe mit dem jährlichen Ge halte von 500 ft. auö dem Localschulfondc in Erledigung gekommen. Die gehörig instruierten Gesuche sind bis zum 2 4. August l. I. beim Ortsschulrathc in Krainburg zu überreichen. K. k. Bezirlsschulrath Kraindurg, am 20sten Juli 1874. (315—2) Nr. 6734. Offert-Ausschreibung. Injolge Bewilligung des hohen l. k. Ober-landesgerichlS Präsidiums vom 30. Juni d. I., Z. 5004 Präs., ist der pro 1874 ptäliminierle Bedarf an grauem Hallinatuch für 26 Stück Jacken, 29 „ Leioeln, und 31 „ Hojen beizustellen. Diejenigen, welche sich an dieser Lieferung belheiligcn wollen, haden ihre schriftlichen Offerte unter Anschluß der Stoffmuster, dann Angade der Breite und deö Preises per Elle bis 10. August 1874 d. I. bei diesem Kreisgerichte einzubringen. Cilli, am 14. Juli i«?4. A. k. Kireisgerichl. (316—3) N^l324. Licfcrullgs Ausschreiben. Bei der k. k. Bcrgdircction Idria in Krain werden 2OOQ Metzen Weizen, R^«D4V „ Azvrn und 5«>«V „ Zlukurutz luittclst Offerten unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben fein, und der Mctzen Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kuluruh 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirthschaftsamte zu Idria im Magazine in den cimen-tiertcn Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den QualitätS - Anforderungen nicht entfpricht, zurückgewiefcn. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurück-gestoßene Partie anderes, gehörig qualisiclcrtcs Getreide der gleichnamigen Gattung um den contract, mäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu intervenieren. In Ermanglung der Gegenwart des Llejeramen oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des t. k. Wirthschaftsamtes als richtig und unwider-sprechlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide looo Idria zu stellen, und es wird auf Verlangen desselben der Werksfrächter Vonseite des Amtes verhalten, die Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neu-treuzcr pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme deS Getreides entweder bei der k. k. Bergdirections kasse zu Idria oder bei der k. k. Landeshauptkasse zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung, wenn der Erste her kein GewerbSmann oder Han delstrcibender ist, im letzteren Falle aber gegen eine mit einer 5 kr. Stempelmarke versehene sal dierte Rechnung. 5. Die mit einem 50 - Neukreuzer - Stempel versehenen Offerte haben längstens bis so. August R»54, 12 Uhr mittags, bei der k. k. Vergdirection zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern willens ist, und der Preis loo« Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körner gattungen lauten, so steht es der Bergdirection frei, den Anbot für mehrere oder auch nur für eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sichcrstellung für die genaue Zuhal tung der sämmtlichen Vertrags - Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein 10perc. Vadium entweder bar oder in annehmbaren Staatspapieren zu dem Tages curfe oder die Quittung über dessen Deponierung bei irgend einer montanistischen Äasse oder der l. t. Landeshauptlasse zu Laibach anzuschließen, widri-genö aus das Offert leine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Kontrahent die BertragSverbindlichkei« ten nicht zuhalten, so ist dem Aerar das Recht eingeräumt, sich für cmcn dadurch zugehenden Schaden jowohl an dem Vadium als an oejsen gesammtem Vermögen zu regressieren. 8. Denjenigen Offcrenten, welche keine Getreide-Lieferung catchen, wird das erlegte Vadium allfobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahuie seines Offertes verständigt werden, wo« dann er dic eine Halste deS Getreides bis <^nde September R»74, die zwctte Hälfte bis Mitte Ql'tober Z»34 zu liefern hat. 9. Auf Verlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreidesäcke von der k. l. Berg/ direction gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rück stellung unentgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Hrachtspesen, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligen Ver-lust an Säcken während der Lieserung hastend. 10. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle icne Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Eontractsbe-dingnissc erwirkt werden kann, wogegen aber auch dcmscldcn der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die dcrfelbc aus den Contracts-Bedmgun. gen machen zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich bedungen, daß die aus dem Vertrage etwa entspringenden RcchtSstreitiglciten, daS Aerar möge als ttlägcr oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug hadcndcn SicherstellungS- und EfecutionSjchritlc dci dcilljcnigen im Hitze des Fi> calamteS befindlichen Gerichte durchzuführen jmd, welchem der FiscuS als Geklagter untersteht. Von der t. k. Vertzdzrectiou HVria, am Itt. Juli 1874.