Imtsblalt MrAmbllcherAitlmg. »l»'. »4. Dinstag deu 27. April »858. ^ ,96 « (,) ^r. il6» civ. ^ V V I 8 TV ^ »«^»li^ilion^ cl^Ili» locale i. r. 1^> o-lura urI)I>ill vc?! > 3 la mal.tl'!3 8» ^n^^l/i. l. I'lidunIl«
  • 1uU«0 I^l^nil/ ll s>lL?!?.<) li«oii!« cleüa o»«:» «n^lcic'lli') »limtttll ßiuclixilllmonlc? in li. Zo.ooo vi<'i»^ j'<58alo in li. 22 000- I^on «i 3ec:i U^l unnci <^uinlli o^'i l.c in-ieriori ill s»lc!7.?.0 ljl3))ililu. O^oi nlslülinl« ^lavlü clos»0«il.ii,6 il vgclio clt^I. i0"/o »rill'imnul t,o cli siuiini 22.000 N5si<» li. 2200 in N0t(.> cli l^uncc) o Monela sonant. li l1(.'!il)L!iu lun^n «>ll,lu <^<^lll0 n,c?»i clona lli clt'li-d(!i:>, I., „liio..« 3l1'inlor«88e clc^l 6°/,' <^ culooli»,.^ p.<^ ,.^^ lompüli» el. cliniluli^. I^« ultcivli cun^ixioni «on« o^l^n^i-I)i!i n<.!!Il> c^ncc-l!t.,lii cli l<^l' 1. ,. ^,j-^mnillc?. I^iume, 2Z llplile i858. ' ^. ^97^ » (l) A'-. si62^-()iv. ^ V V I 8 « ^ lecsui^i/.iunl) clc^Ilu l"ciiio i. ,-. l^,'6-will urdsna ve'l-,^ I» m»tlinn l^I 27 lnaß-^io «. 0. cllllle olt: 9 illlo ,z lLinUo z)nd-I^üco iul:i!n!.o lN'E.^u ^il'. /^66/V cü ra-ßton« cll^lju ooucla» 5Ui»Io Mi»8!ja cli IVl^N^ci 8l.im.»l.i ßlucü/iiilni^lNc: in ii. 29 000, vionci li8^iul,u iu 2 i.olio ^. <ü. ^son si accelwl'anno l^uincli olt'^lU^ inf^linii 2 cjuc5lo imno»l.o. O^ni o^ll^li^: cluvi^ l1oi)0!»i^r« i>l ^luwc^lio <^'itlClinlo il vi^liu clcl i0^/I «lill'imnuiw cli ti. 21.000, ^85iu li. 2,00 in N0l6 0nan!o. l! (^(.li^l^l illiil io 6ovrü uüß»l^ :» mani l^«!l'2mmini8^lg/ionc: lioll» mli«52 concln-klu»!o «uclcl^lll» il I'elativo nic://.« «Illl i>iü ^Uli^ll out.»'« c^^ill^u me8l lluuo l» cl^Ii-Dei ii^ in union« «II'inlere»«« l^ol 6^/» <^ cc»!c<»^l>i no) rulil teninolis <^l. Qi«!>ilaN!>, I^L ull.t.'l'iuli ooncii/ioni «0>^o 0.>!.^n^i-"i!i nella cilnc^Ileli« cli c^i!l,8l.'i. i'. lri- I^iunlc^ 2). »nlile »859. G d i k t Nachdem auch zu der zweiten, mit dem Edikte vom !U. Iamler l. I., Z. 272, angeordneten Feilbirtlinss der, dem ?lnton 35 e l h 0 u z auö i!lppa gehörigen, im lHrundbuche von Sonnegg liül> Ulb. Nr. :w7U alt, 342 neu, inliegenden Rcalität in üippa, kein Kauflustiger crschicmn 'st, so wird am l7. Mai l. I. zur dritten und letzten Feilbletuna. geschritten lverdcn. ^ K. k. Landesgericht vaibach am »7. April 1858. Z.^707V"^ ^ir. <'«'/,„. Konkurs <5dikt. Von dem k. k. Handela» und Seegelichte i» Triest wird über das gesammte l'ewegliche, und über das in jenen Kronlandern, in denen die Zivil. Inrisdiktions ' Norm vom 20, Novem ber l«',2 R. G.'B. Nr. 25l Giltigkeit dat, ^'findliche unbewegliche Vermögen des Kauf-nianos Ninzenz Sambo der Konkurs eröffnet. Wer an diese Konkursmasse eine Forderung lteUen will, hat dieselbe mittelst . einer Klage wider den KonkurSmasseverttetcr, V»'. Raicic zu dessen Stellvertreter O,-. Gregorutti ernannt ist, bei diesem k. k. Handels» und SeeLerichte bis am 30. Juni l. I. anzumelden, und in der Klage nicht nur die Richrigkeit der Forde^ rung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diele oder jene Klasse geatzt zu weiden verlangt, zu erweisen; widrigenö nach Verlauf deü erstoestimmtcn Ta>,cs Niemand mehr gchö'tt werden wüide, uild Jene, die ihre Forderung biö dahin nicht angemeldet hätten. in Rücksicht des gesammlcn, M Konkursmasse sschöii^cn Vermö^ gens ohne alle Ausnahme auch dann al^ewie sen werden würden, wenn ihnen wirklich ein Kompensationörecht gebührte, wenn sie ein ei' gcnthü'mlichcs Gut aus der Masse zu fordern hätten, oder wenn ihre Forderung auf ein lle° gendes Gut sichergestellt wäre, so zwar, daß solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig sein sollten, die Schuld, ungehindert des KompensationS-, Eigenthums, oder Pfandrechtes, das ihnen sonst gebührt hätte, zu berichtigen verhalten werden würden. Zur Wahl des Hicrmögensverwalters und der Glälibi^erausschüss,,' wird die Tagsatzung auf den 8. Juli l858 Vormittags 9 Uhr bei diesem k. k. Haudels- und seegerichte anl'claumt. Triest den 13. April !858. 5 7ÜÜ. "(2) Nr. 235<1 Von dem k. k. Landesgerichte Laibach wird bekannt gemacht, daß über das gesammte bewegliche und unbewegliche Vermögen des An> ton Wellunschcg, Handelsmannes i» Laibach, der Konkurs eröffnet worden sei. Daher wird Jedermann, drr an crstgedachten Verschuldeten eine Fordelung zu stellen bclechtiget zu sein glaubt, anmit erinnert, biß zum 2-4. Juli 1858 ein» chl'cßlg, d,e Anmcldlmg seiner Forderung in gestalt einer förmliche.. Klag, wider den zum dleßfaUlgcn Massc, - Ve.tsescr aufgestellten 1), Rack, unter Substituirun^ des l)>-. Nudolph bei diesem Gerichte sogewiß einzubringen, und in dieser ,-icht nur die Richtigkeit seiner For-dcrung, sondern auch das Rccht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangt, zu erweisen; als widligenä nach Verfließung des erstbestimmten Tages Niemand mehr angehört werdcn, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gtsammlen Vermögens des ein^angsbenannteu Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen sein sollen, wenn ihnen wnklich ein Kompcnsa-tionsrecht gebührt.', oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut dcs Verschuldeten vorgemerkt wäre; daß also solche Güw bigcr, wenn sie etwa in die Masse schuldig sein sollten, die Schuld, ungeachtet deü Kompen-sations-, Eigenthums- oder Pfandrechtes, das ihnen sonst zu Statten gekummen wäre, abzutragen verhalten werden wülden. Uebrigens wild den dieMligen Glaubigern erinnert, da,j die Tagsahung ;ur Wahl eines neuen, oder Bestätigung des inzwischen aufgestellten Vetmögensuerwalters, so wie zur Wahl eines Gläubiger-?lussch,isses, auf den 2li, Juli lX>8 Vormittags »m !> Uhr vor di.sem k, k. Lan desgerichtc angeordnet werde. Von den, k. k. Vandesgerichte Laibach den ______^4. April 1858. 5 «!>,. (:ts Nr. 23,0. Von dem k. k. Landesgcrichte Laidach wird bekannt gemacht, daß über das gesammte bewegliche und im Lande Krain befindliche unbe-, wegliche Vermögen des Schneidermeisters Jakob Ieralla der Konkurs eröffnet worden sei. Daher wird Jedermann, der an crstgc-dachten Verschuldeten eine Forderung zu stellen berechtiget zu sein glaubt, anmit erinnert, bis zum I. Juli l. I. die Anmeldung seiner Forderung in der Gestalt einer förmlichen Klage wider den zum dießfälligen Masscuertretcr aufgestellten Dr. Johann Zwaycr, unter Sud-sticuirung des Dr. Julius v. Wurzbach, bei ! diesem Gerichte sogewisi einzubringen , und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse geseht zu werden verlangt, zu erweisen, als widrigens nach Ver-siießimg des erstbestimmtcn Tages Niemand mehr angehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten, im Lande Krain befindlichen Vermögens der eingangsbenanntcn Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen sein sollen, wenn ihnen wirklich ein Kompensations-Recht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre; daß also solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig sein sollten, die Schuld, ungeachtet des Kompetisations -, Eigenthumsoder Pfandrechtes, das ihnen sonst zu Statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden. Uebrigens wird den dießfälligen Gläubigern erinnert, daß die Tagsatzung zur Wahl eines neuen, oder Bestätigung des inzwischen aufgestellten Vermögcnsverwalt,ers, so wie zur Wahl eines Gläubiger-Ausschusses, auf den 5. Juli l. I. Vormittags um !> Uhr vor diesem k. k. Landesgcrichte angeordnet werde. Von dem k. k. Landesgerichte Laibach den 22. April ,858. Z. «80. (3) Nr. 1988. (5 d i k t. Das k. k. Landesgericht Laibach hat in der Erekutionsjache des Herrn Heinrich Gley wider Herrn Josef Erschen die exekutioe öffentliche Feilbierung der auf Namen des Letztcrn auS dcmIstrianerGrundcntlastungöfonde ausgefertigten Obligationen ddo. l. November l85l, Nr. 3«, 37, 38, 3!) und 4U, jede zu 5>U0 fl. sammt Coupons seit l. Mai »857 bewilligt und mit Aedachtnahme auf das Hofkanzlei - Dekret vom 23. Februar l84^t, Z. 5«iU, zu deren Vornahme den l7. Mai l. I. Vorm. lU Uhr mit dem Beisätze bestimmt, daß diese Obligationen um den letzten an diesem Tage bekannten Cours der Wiener Börse ausgerufen, dann gegen gleich bare Bezahlung und nicht unter diesem Courswerthe zugeschlagen werden würden. Hiezu werden Kauflustige hiemit eingeladen. Laidach am ll). April l858. Z. 7l>4. (l) . Nr7"4N^ G d i k t Vom k. k. Kreisa/richte Neustadtl wird im Nachhange zum Edikte vom 3. Februar l. I., Nr. l3l>, bekannt gemacht, das, bei der ersten am 2ll. März l. I. abgehaltenen exekutiven Feilbielung deö dem Peter Naschitsch gehörigen 'Hauses «>'.l, Konsk. Nr. «50 zu Neustadtl kein Kauflustiger erschienen sei, weßhalb am 3tt. April «858 zur zweiten Limitation geschritten werden wird. Neustadtl am 30. März 1858. Z. 705. (,) "^ Nr740«.' G d i k t. Vom k. k. Kreisgerichtc Neustadtl wird bekannt gemacht, daß bei der am 2«. März l. I, stattgefundenen zweiten exekutiven Feilbietung des Gutes Hof-Winkel kein Kauflustiger erschienen sei, weßhalb am 30. April l. I, Vormittags zur dritten Lizuations-Tagsahung geschritten werden wird. Neustadtl am 30. März «858. 26ft Z. !9,. a (2) Nr. 183. ^izitatious - Kundmachunss. Die hohe k. k. Landesregierung hat mit dem Erlasse vom 27. März l. I., Z. 5W5 , die Konsolidirung und Erhöhung des Verlandungs-werkes unterhalb dem Globotschnig - Strugcn-Vcrbau im D, Z. V/i)- 2, rechtsseits de^' Save, im adjustlrten Kostenbetrage von '^0^4 ft 5>4 kr. l^. M., nebst einem Pauschale pr, lM> ft. auf die zu bcstreitendcn Savemanthauslagen für 3iech-nung dcr kurrenten Wasserbaudotation f/l-o lttü^j zur 'A'usfürhuug genehmigt, und die löbliche k. k. Landesbaudirektion unter Intimation dessen mit dem Dekrete vom 5. April l. I., Z. 879, gleichzeitig angeordnet, hierüber eine Minuendo-Verhandlung einzuleiten, welche am N). Mai »65« in dcr Kanzlei des löblichen k. k. Be-zirkamtes zu Gurkfcld vormittags um 9 Uhr abgehalten werden wird. Die diesifälligen Lieferungs- und Arbeits-Leistungen bestehen überschläglich in: 5°. l' tt" Kubik-Masi Aushebung, theils vom alten Stcinwurf, theils von Flußschottcr, wobei das Materialc sogleich in das Dammprofil zu überwerfen oder gehörigen Orts zu vertragen kommt, pr. Kuliik - Klafter 2 st. 5« kr. 2»"- 4' - 0" Kubik- Maß Aufholung des Damm-körpers mit dem Aushebungsmateriale, welche Arbeit bloß in einer Ausgleichung des bereits zugetragenen Materiales besteht, pr. Kubik-Klaftcr 22 kr. 20" -I'll" Kubik-Maß Steinwurfherstellung, theils aus altem, theils aus neuem Matcriale, welche Arbeit bloß in der profilmaßigen Ausgleichung der Krone und des Talous bei dem bereits zugetragenen Materiale besteht, pr. Kubik-Klafter l ft. 28 kr. 357"-U'-U" Quadrat-Maß Pflasterung in Schotter, (»vcln i v<.» des Bruchsteinmaterials, pr. Quadrat-Klafter l fl. 32'/^ kr. 9«»°-U'' 8" Kubik-Maß Bruchstciumateriale aus den Brüchen oberhalb des Iuugfernsprungeü, im Save-D'st. Z lV/2-3, «xc-lo^ivl; der Savemauth, pr. Kub'p-Klafter »5 st. 2U kr. und in der Aufstellung einer Inspektionshütte gegen das Pauschale von llw si. Außerdem hat der Unternehmer die für den Stcintransport zu entrichtenden Savemauthge-bühren, welche c-iit-i« lW si. betragen werden, vorläufig aus Eigenem zu bestreiten; die hie-für ausgelegten Beträge werden demselben jedoch bei Gelegenheit der Bauralcnzahlungen, gegen Beibringung der zollamtlichen Bollcten, rückvergütet werden. Das nähere Detail der dießfälligen Bauführung ist aus dem Situations- u»d Profil-plane, dann den Versteigerungs- und Baubc-dingmssen zu ersehen, welche Behelfe in der Amtskanzlei der gefertigten Bauexpositur Vor- und Nachmittags in den gewöhnlichen Amtsstunden täglich eingesehen werden können. Die Unternehmungslustigen haben vor der Verhandlung das Vadiummit 5"/<, von der Baukostensumme im baren Gelde, in Staatspapieren nach dem börsenmäßigen Kurse, oder in einer von der hierländigen k. k. Finanzprokuratur approbirten hypothekarischen Verschreibung zu erlegen, weil ohne solches kein Anbot angenommen wird. Jedem Unternehmungslustigen steht es übrigens frei, bis zum Beginne der mündlichen Verhandlung sein auf einem l5 kr. Stempelbogen ausgefertigtes, gehörig versiegeltes Offert mit der Aufschrift: »Anbot für die Kon soli-dirung und Erhöhung des Verlan-dungswerkcs unterhalb dem Glo-b otsch nig-S tru gen - Vc rb au im D. Z. V/ll-2 rechtsei ts der Save" versehen, an das löbliche k. k. Bezirksamt zu Gurkfeld einzusenden, worin der Offerent sich über den Erlag des Reugeldes bei einer öffentlichen Kassa mittelst Vorlage des Depositenscheines auszuweisen, oder dieses Reugeld in das Offert einzuschließen hat In einem solchen schriftlichen Offerte muß der Anbot nicht nur mit Ziffern, sondern auch, ft wie die Bestätigung, daß der Osserent den Gegenstand des Baues nebst den Bedingnisscn genau kenne, wörtlich angegeben werden. Auf Offerte, welche dieser Vorschrift nicht entsprechen, kann keine Rücksicht genommen werden. Mit Beginn der mündlichen Ausbietung wird kein schriftliches Offert, nach Abschluß dieser aber überhaupt kein Anbot mehr angenommen. Bei gleichen schriftlichen und mündlichen Bestboten hat das letztere, bei gleichen schriftlichen aber dasjenige den Vorzug, welches früher eingelangt ist und daher den kleinern Post-Nummerus trägt. Die hohe Ratifikation bleibt für jeden Fall vorbehalten. K. k. Bauexpositur Gurkfeld am 8. April »858. Z. «29. (8) Nr. 626, Edikt. Von dem r. l-. Beziltbamte Slnoselsch, als Oelicht, wiid hiennt bekannt gemacht: Es sei über das Auslichtn des ^,'althäus Prem-rou von lHroßubelscli, gegen Anton Schento von Kleiüuoelsr'u , wegen aus oem vergleiche vom 28. Juni 1853, Z. 4427. Ichuloigcn ,00 fl. (5M, o. l> c, ln die exekutive öffentliche Versteigt!«»,«, ocr, den« Üetzlern jjchölige» , im Grundbuchc der Herrfchall Prawald «u!i Urb. ^)ir. ^ uollomineoden ilicali' tat, iin gcnchllich elhodeneil Schatzul>gswcrll)e uo>> 86» fi. 2l) ts. (^M. , gewllliget u»o zur Vornahme delfclbe» die l, ZktllXtiungslagsatzuug aus den 24. Ilini, die 2. aui den 24, Juli unc> die s. auf oen 26. August l8d«, jedesmal vormittags von l0—l2 Ul)r ln dlescr Amtstaxzlcl mil dem Aichaüge bestlminl wor den, daß die lcilzlU'lciendc Nealnal nur dei dcr letz len Feildietuiig uu^l) unter dem Schätzuiigsweltlic au dcn Meistbietenden hiutaiigrgeden werde. Das Schäl)ungsp!0lokoU, der Grunolilichsex lratt und die Llzilanoiiöpedmgmsse tönucil del die sem (belichte ii> den gewöhülichen Amlsstundcll cm-geseheil werdeu. K. k. Aczilrsaml Senostlsch, als Gericht, am . l l. März ,858. ?,. 63(1. (3) Nr. 5355. Edikt. Von dcm k. k, Bezilisamte Senosetsch, als Gericht, wird l)lcm t kctannl gemacht: lZss sei lU'cr das Al,sl,chct, des Zollhaus Pvcmrou von Groi';ul)el^ku, gc^cn Josef Toininz von Strane, ru«i>«l:!,iv6 gi'geu vessci, Erden, wessen aus dem Ve^ltiche ddo. «9. D'znnoer l8ä0 schuldigen 75U si. E. M. <-, », <-,,, üi dic sx^llüiuc öffentliche Versteigerung der, dem ^,ste>gült «»I) Uil). Nr 18 volkom.-Mlnden Reall'lat, im n,e>lckllich elhcdenen Schät-zungswclldc vun 6970 fl. 20 tr. CM., qewilligct und zur Vortiahlne derselben die erste FcilbietungZl tagsal^lllig ans dcn 26. Juni, die zweite auf den 29. Juli und die dritte aus den 28. August l, I, jedesmal Vormittags um 9 Uhr in dieser Ge-ricl tskanzlei mit dem Anhange bestimmt worden, d,iß die feilzubietende Realität nur l'ci der letzten Feilbietun,', auch nntcr dem Schatzllngswcrthe a» den Ä^istl'ielendlN hintangrgel'tn weide. Das Schatzungsprolokoll, der Grundbuchsertrakt lind die l.t>zitlUlou5bcdina.msse können bei diesem (Htlichte in dtn gc85 8. Z. 626. (3) Nr. l,75. Edikt. Mit Bezug auf das Edikt vom 15. Dezember 1857. Nr. 4943, wird bekannt gemacht, daß zu del auf den 13. März und 13, April »858 der stimmt gewesenen Feildietung det, dem Anton Ko> rcnzhan von Verd gehörigen Realität kein Kauflustiger erschienen ist, daher unwiderruflich zur dritten Fcilditllmg am lg. Mai d. I. unter dem vorigen Anhange geschritten wird. K. r. Bezirksamt Oberlaibach, als Gericht, am l3. April l858. 3. l8». » (!) Lizitations - Kundmachung. Nr l?tt. Mit dem löbl. k. k. öandcöbau - Direktiouö-Erlasse vom 2!i. März l. I., Z. 3708, sind mehrere Wasserbau-Präliminar-Gegcnständc pi'n l^5>8 an dcr Save zur Ausführung bewilliget worden, wegcn dcrcn Hwwngabe a ni «. Mai 1^58 u,n t> Nl)r Wornnttagü in der )cmt5kanzlc>/ des löbl. k. k. Bezirkamteö zu Gurtfcld eine Minuendo-Verhandlung abgehalten werden »vnd. Die dieß fälligen Lieferungs- und )lrbeitsleistungcn bestehen in dem nachfolgend Ausgewiesenen : yluöruföftrcis Dns !j"/y Va« ^^' G e g e n st a n d in CM. dimn beträgt 1 Die Bcistellung von 89^ 5)aufen Hufschlags - Dcckstoff, im ^ adjustirten Kostenbeträge von.....,^!74 5, 8 ! 43 2 Die Herstellung von 226 Kurrentklafter Hufschlagsgelander, , im adjustirten Kostenbetrage von . ... 242 42'/^ 12 l 9 3 Die Bei- und Aufstellung von 87 Slück Strcifbaumen, im adjustirten Kostenbetrage von . . ., . . . l^» 20 9 4 4 Die Reparatur der Wandmauer bei (^le,^, im Distanz- ,, Zeichen Vl^-l—«, im adjustirtcn Kostenbeträge von . 24« i42 l' Vadium der Kostensumme des Gegenstandes, für welche sie Anbote zu machen gesonnen sind, im baren Gelde, in Staatspapieren nach dcm börsenmäßigen Kurse oder in einer von der hierla'ndigen k k. Finanz-Prokuratur approbirtcn hypothekarischen Ver-jchreibung zu erlegen, weil ohne solche keine Anbote angenommen werden. Jedem Unternehmungslustigen steht es übri-genö frei, bis zum Beginne der mündlichen Versteigerung sein auf einem l5 kr^ Stempel ausgefertigtes und gehörig versiegeltes Offert, mit der Aufschrift: »Anbot für (kommt das Objekt, worauf dasselbe gestellt, zu benennen)" versehen, an das löbl. k. k. Bezirksamt zu Gurkfeld einzusenden, worin dcr Offercnt sich über den Erlag des Reugeldes bei einer öffentlichen Kassa mittelst Vorlage des Depositenscheines auszuweisen oder dieses Neugeld in das Offert einzuschließen hat. In einem solchen schriftlichen Offerte muß der Anbot nicht nur mit Ziffern, sondern auch, w^e die Bestätigung, daß Offerent den Gegenstand des Baues oder dcr Lieferung nebst dcn Bcdingnissen lc. :c. genau kenne, wörtlich angegeben werden. Auf Offerte, welche dieser Vorschrift nicht entsprechen, kann keine Rücksicht genommen werden. Mit Beginn der mündlichen Auöbietung wird kein schriftliches Offert, nach Abschluß dieser aber überhaupt kein Anbot mehr angenommen. Bei gleichen schriftlichen und mündlichen Bestboten hat das Letztere, bei gleichen schriftlichen aber dasjenige den Vorzug, welches früher eingelangt ist, und daher dcn kleineren Post-Nummcrus trägt. Die hohe Ratifikation bleibt für jeden Fall vorbehalten K. k. Baucxpositur Gurkfcld am ll. April 1858.