zur Laibacher Zeitung. Rr. 110. Dinstag den 1Ä. September 18^7. Gaberniat > Verlautbarungen. Z 1551. (2) Nr. 20298. Surrende d's k. k. illyrischen Guberniums über verliehene Privilegien. - Am 2,. Juni l. ^s. hat die k. k. allgemeine Hofkammer zu Folge eingelangten hohen Hofkanzlei - Decretes vom ^ August l. I., Zahl 23568, die nachfolgenden Privilegien zu oerleihcn befunden: 1)Dem Friedrich Rödiger, wohnhaft in Wien, St. Ulrich, Nr. 50 fur die Dauer von fünf Jahren, au d«e Erfindung in der Verfertigung von Gläsern welche in der Form von Cylindern, Kugeln, Glocken u. j. w. bei jeder An künstlicher Beachtung angewendet, die Strahlen des künstlichen Lichtes dergestalt verändern, daß sie dem ^ageslichte gleichkommen. - 2) Dem Friedrich Adiger, wohnhaft m Wien, St. Ulrich, Nr. Erfindung- /""' "°" ""^ I"h'e, auf die von G?V'"^"'"'" Verfahrens, alle Arten Ballasts ^hosten s« verballasten, den ftn und d^unA n'^iF^' N"'" auszuwe. Gefund^>> «^ .- ^Maum von allen der fre n ^ ^ ^ ^^" Unreinigkeiten zu be-n Mi.? ^. ^ ^'brich Rödign-, wohnhaft von^inf^l- ^'^' ^ 50, für die Dauer sekr 1 ^""' auf die Erfindung eines neuen, Pott/m^:.'^^brlosen und wohlfeilen Trans- mn o? ^ ^ ^'^'"' und Waren auf Bah-länas^^' s """''st einfacher Räder, welche brack. / ^"bn auf Stützen oder Pfeilern ange-eine.^'^"' ""b einer Plattform, welche durch die P^' ?'^'^ Dampfmaschinen und ein über weann ^^"b^ ^il oder eine Kette in Be-Lo^? gMl' und wodurch.die Anwendung der ocomottve überflüßlg werde. - ^j) Dem Friedrich Adlger, wohnhaft in Wien, St. Ulrich, Nr. ", M- die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung in der Construction von Telegraphen, mittelst welchen sowohl Worte und Signale, als auch Depeschen mit der größten Schnelligkeit weiter befördert werden können. — 5) Dem Mi« chael Hann, k. k. Hof- und bürgert. Sporer-mcister, wohnhast in Wien, Stadt, Nr. 233, für die Dauer von einem Jahre, auf die Verbesserung in der Erzeugung von Pferdegebissen, das ist: geraden und gebogenen Mundstücken und Trensen aus gezogenem und geschmiedetem Cisen oder Bleche, wodurch dieselben schneller und dabei doch schöner, gleicher und billiger als bisher verfertiget werden. — 6) Dem Ludwig Christian Gorrizi, Maschinen-Schloffer, wohnhaft in Wien, Landstraße, Nr. 3l4, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung, mittelst erwärmter Luft und beweglicher Kraft jede Localität nicht nur zu heizen, sondern auch auf jeden beliebigen Wärmegrad zu bringen, durch welche Heizmethode bedeutende Ersparmß des Brennma-teriales erzweckt, eine besondere Schnelligkeit und Gleichförmigkeit in der Erwärmung erzielt, und eine bedeutende Ersparung an Raum herbeigeführt werde, indem die Heizung selbst bei den ausgedehntesten Räumen durch einen einzigen Ofen geschehe. — 7) Dem Louis v. Otth, wohnhaft in Wien, Leopoldstadt, Nr. 386, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung eines neuen Verfahrens in der Behandlung der Zink - Erze. — 8) Dem Louis v. Otth, wohnhaft in Wien, Leopoldstadt, Nr. 386, für die Daucr von einem Jahre, auf die Erfindung und Verbesserung eines Apparates zum Rollen der Gerste — Laibach am 20. August 1847. InEr ln a ngIung eines Landesgouvcrneurs: Andreas Graf v Hohcnwart, k. k. Hofrath. Dr. Simon Ladin ig, k. k. Gubernialrath. 1«6t Z. 1550 (2) Nr. 20299. Surrende des kaiserl. köuigl. illyrischen Guber-niums über verliehene Privilegien. — Zu Folge eingelangten hohen Hofkanzlei-Decretes vom 2. l. M., Zahl 25379, hat die k. k. allgemeine Hofkammcr am 5. Juli l. I., im Sinne und nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vom 3l. März 1832, die nachfolgenden Privilegien zu verleihen befunden: 1) Dem Joseph Wagner, Syndicus, wohnhaft in Korneuburg in Niederösterreich, Nr. 2l7, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung in der Verfertigung von Maschinen, mittelst welchen durch eine geringe Kraft alle Gattungen Körnerfrüchte geschrottet werden können. — 2) Dem A. M. Pollak, k. k. privil. Fabrikant, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 728, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung eines vegetabilischen künstlichen Roßhaar-Surrogates, welches gegen das natürliche animalische Roßhaar d,e Vortheile gewahre, daß es I) viel reiner und ganz geruchlos sey; 2) eine größere und mehr entsprechende Elasticität besitze; 3) sich nicht so schnell zusammendrücke ; 4) die Ausdünstung des menschlichen Körpers nicht anziehe, und 5) wenn man darauf ruht, keine Warme erzeuge oder Hitze. — 3) Dem Mathias Nißl, Tuchscher^rmeister, wohnhaft in Urfahr oel Linz, Nr. 52, für die Dauer von einem Jahre, auf rie Erfindung und Verbesserungen in den Vorrichtungen zur Apper Jahre, vom 2. November »847 bis letzten October ,350, im Wege der öffentlichln mündlichen Versteigerung und durch die Annahme von schriftlichen Offerten in Pacht gegeben werde. — In dem Vertrage auf Ein Jahr wird die Bedingung der Erneuerung, und in dem Vertrage auf drci Jahre die Bedingung aufgenommen werden , daß sich gegenseitig das Recht vorbehalten werde, im Falle nner eintretenden wesentlichen Aenoerung «m Gesetze oder in dem Tariffs, den Vertrag gegen dreimonatliche Aufkündung aufzuheben — Die Versteigerung wird am 25. September l. I., früh um 10 Uhr, bei der k. k. Camera!-Bezirksverwaltung in Kla-genfurt unter folgenden Pachtdedingungen abgehalten werden: — Itens. Die schriftlichen, mit den gehörigen Stampeln versehenen Offerte müssen b,s 23. September l. I. im Bu. reau dtS k. k. Camera! e Bezirksvorstehers zu Klagcnfurt abgegeben werden. Die schriftlichen Offene sind mir der Aufschrift: „Anbot für den Verzehrungsst»uerbtzug von dem politischen Bezirke Stadimagistrat Klagenfurt zu bezelch-«en, und muffen den bestimmten Preisbltrag ln Ziffern und Buchstaben ausgedrückt, und dle Angabe enthalten: ob der Anbot für ein Jahr oder für drei Jahre zu gelten hat. Die schriftlichen Anbote sind versiegelt mit dtm vorgeschriebenen Wadium versehen, einzubringen. Offerte, welche nicht zu gehöriger Zeit eingebracht und das vorgeschriebene Vadium nicht enthalten, werden nicht berücksichtiget wirden. Auch dürfen dieselben keine Klausel, wllche mit den übrigen Licications- und Pachtbedingungen nicht im Einklänge wäre, enthalten, sondern Müssen vielmehr w't der ausdrücklichen Versicherung versehen seyn, daß der Offerent dic in der Ankündigung und in den Bedingnissen enthaltenen Bestimmungen genau befolgen wolle. — Die Offerte werden nach geendigter münd- licher Versteigerung von der Licitalions » Commission in Gegenwart dtr Pachtlustigen eröffnet und kund gemacht werden, worauf dann die Pachtung, ohne eine weitere Steigerung M zulassen, demjenigen zugeschlagen werden wird, welcher den HÜnstlgstlN mündlichen oder schriftlichen Anbot gemacht hat, in sofern dilserAn« bot annehmbar und zum Abschlüsse des Pacht» contractes geeignet erscheint. — Bei einem gleichen mündlichen oder schriftlichen Anbote wird dttion wird ein nachträglicher Anbot nicht mehr an-glnommen. — 2tens. Dem Pachter wird von der Staatsverwaltung d^S Recht eingeräumt, während der Dauer der Pachtung die Vergeh-ruugssteuer sammt dem b.willigten Gemeindezuschlag vom W.in, W.in - und Obstmost« schanke, und von dem Fleischoerschlnße indem politischen Bezirke Stadrmagistrat Klagenfurt, nach den in dem Circulars des illyrischen Gu-bcrniums vom 26, Juni i829, dann dem beigefügten Anhange und Tariff?, ferner nach den später kundgemachten und in der Folge noch kund zu machenden Bestimmungen einzuhetzen. .- 3t?nS. Zur Pachtung wird Jedermann zugelafftN, welcher nach den Gesetzen und der Landesverfassung hievon nicht ausg«schloffen ist. Für jeden Fall sind alle Jene sowohl von der Uebernahme als von der Fortsetzung eimr solchen Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eincs Verbrechens mit einer Strafe btlcgt, odcr welche in tine criminalgerichtlicke Untersuchung verfallen sind, die dloß aus Abgana rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. — I.ne Individuen, welche zu Folge dl-ß Strafgesetzbuches über G'fällsüdeltretungen wegen Schleichhandels oder einer schweren Gefällsüb^rtretung in Untersuchung gezogen und gestraft, oder wegen des Abganges rechtlicher Beweise von dem Strafverfahren losgezählt wurden, sind durch sechs, auf den Zeitpunkt der Uebcrtrc-tung, oder, wenn derselbe nicht bekannt ist, der E' tdcckung derselben folgende Jahre als Pachlungtzdewerder .»«sgeschlossen. — Ueb»r die p.lsönliche Fähigkeit zur Emhedunft eines Pachtvertrages üderhaupt hat si'H der Packt-lusttge vor dem Beginne der Pachtung über Aufforderung der G.fällöbehörde mit glaub- 106« würdiacn Documents« auszuweisen. — 4 tens. Die Versteig rung des Pachcobj«tes geschieht unter Vorbehalt der höheren Genehmigung, so zw^r, daß der Versteigerungsact fur denBest-biet.r schon durch die Mt,rschrift 0es Proto-colls, für das Aerar aber erst von der Zustellung der Verständigung über die Annahme des Pachtanbotes oder des genehmigten Vertrages verbindende Kraft erhält. — Die Annahme dcs Pachtanbotes muß dem Ersteher in möglichst kurzer Frist von dem Tage der Ver-st^gkrung," und jedenfalls vierzehn Tage vor dem Beginne der Pachtzcit bekannt gegeben werden, widrigenfalls dessen Haftung sür das Anbct erlöschen und ihm frei stchen soU, dle dii der Versteigerung erlegte vorläufige (Kaution zurück zu fordern. — sollte aver die Zu-stellllng di^str Verständigung, oder überhaupt die Zustellung amtlicher Erlasse an den Pächter 'oder d'ssen BeooUmächt gte während der Dauer der Pachtuna, wegen deren Abwesenheit oder unbekannten Aufenthalts nicht geschehen können, oder sonst das befall die pcrson-liche Zustellung nicht p^ss.nd finden, so soll die öffentliche Anschlagung dieser Erlässe dci d,r Steuerdezirköobrigkctt, in deren Bezuke die Versteigerung Statt gefunden hat, dle Wir. kung dir persönlichen Zustellung haben. — Uebrigens wird zur Reclamation wegen verspa^ teter Zustellung vom T'ge derselben eine achttägige perenttorische Frist festgesetzt, nach diren unbenutztem Verstreichen j.nes Befugniß gänzlich erlöschen soll. - Stens. Der Autzrufs-preis für das zu verpachtende Ooject ist ein zu entrichtender Packtschttling an Verzehiungs-stcuer ron Nein, Wein- und Obstmost für jedes Iain mit ^000 ft ; , haften. — ? tins. Vor dem Aurritte der Pachtung, und zwar längstens binnen acht Tagen von der geschehenen Zustellung der Ratification der Ver-st.igerung hat der Pächter den vierten Theil des fur ein I.chr b.dungcnen Pachschillings als Caulion in Birem, cd'.ec.in die Bestimmungen d schädigen, und überdicß das ^wanzigfachc des widerreä'tllch ein^ehobenen B.tlag'ö als Btra-fe an den Local- Armenfond zu erlegen. In kei-nem Falle k^nn aber, wenn schon dir Untersu chungsdehörde cinsckreitet, dle Ablaffung von dem gesetzmäßigen Verfahren von der Fustim? mung des Pächters abhängig qemacht werden. — Die Verfügung über die einflicßend -.» Straf' gelder bleibt nach Abzug der Kosten des Ver-fahrenö dem Pachter überlassen. — 9 tens. Diejenigen Vorrälhe an steuerbaren Gegen« ständen, welche bei dem Beginnen der Pach« lung bei den steurrpstichtigen Parteien vorgefunden werden, und von dicscn bercits tariff« mäßig versteuert worden sind, unlellicaeu keiner neuen Versteuerung an den neu eintretenden Pachter. D^m neu eintretenden Packer wird jedoch das Recht eingeräumt, dle ^cr^ ü'tung der Verzchrutigsillucr-O^ühren und Gemeindezu^ schlage für diese Vorrätye, wenn eine Pachtung oder Solldarabsiildlmg vorausgegangen ist, von dem austntenden Pächter, oder der vorher bestandenen Lolidar - Abfindungs G.-sellschaf: zu fordern; ist aber von der Acrpachtulig die Steuer von der Gefällenoerwaltung in eigener Regie e>ngtl)!)!ien worden , so findet ein Anspluch an daä Aerar wegen Vergütung der von demselb.il tariffmaßig eingeyobcnen Ge» düyren nlcht 2tati. Für jene Vorräthe an steuerbaren Gegenständen, welche beim Bc« ginne der Pachtung im B>sitze von steuer^ Pflichtigen Parteien vorgefunden werden, die sich, wenn auch crst in letzter Zeic vor dem EmtriM' der Pa^tung mit dem frühern Päck-ter ooer dem Aerar abgefunden hatten, ist der, Pächter die Entrichtung der tanffmaßlgen Gebühren und '^ennindezuschläa/ von den Par« leien salbst zu fordern berechtiget. - Die An, gäbe von Seite des austretendcn Pächters oder der Steuerpflichtigen, daß die in den von den Steucrpflichtlgen benutzten Räumen vorgefundenen öiorrathe bereits in das Eigenthum tines Andern (Abnehmers) übergegangen sey.n,muß vrwusen werden. Dagegen ist der Pächter verpflichtet, bei seinem Austritte drm neu eintretenden Pächter, oder dem Aerar, wenn die eigene R'gie eintritt, die Vcrzeh-rungssteuer und Gemeindezuschläge für jene Vorräche ;u vergüten, welche an ihn tarlff-maßig versteuert worden sind, und am Ende der Pachtung bei den steuerpflichtigen Pir-teien in wie immer gearteten Aufbewahrungsorten noch volhandcn sind, oder welche Eigen» thum dcs Pächters selbst sind, wenn cr ein Gewerbe treibt, das zu jenen gehört, von denen er den Verzchrungtzsteuerbezug gepachtet h^tte, in so ferne übrigeng nicht etwa darge-than werden könnte, daß die Steuer für di«se Vorrathe dem Aerar schon vor dem Pach« tungsantrilte entrichtet worden sty. — Die nämliche Verpflichtung zur Vergütung der ta-riffmäßig eingthobenen Gebühren liegt dem aus* tretenden Pächter auch dann ob, wenn auf die Pachtung eine Solivar - Absindung folgt, je» I0S8 doch nur rücksichtlich der Borräthe jener Parteien , welche dem Abfindungsvereine nicht beitreten, und daher diesem Letztcrn zur EinHebung der Steuern zugewiesen werden. — Die Erhebung der am Ende des Pachtvertrages vorhandenen Worräthe an tanffmaßig versteuerttn Artikeln, wenn eine solche wegen des Unter-bleibens eines Übereinkommens zwischen dem ein» und austretenden Pächter oder dem Aerar nöthig würde, wird durch einen Gefällsbeam-ttn unter Beiziehung eines Abgeordneten der Ottsobrigkeit geschehen, und es werden hlezu auch die ein « und austretenoen Pächter vorgeladen werden. Eollle den Pächtern oder ihren Machthabern wegen Abwesenheit, oder aus einem andern Grundedie Vorladung nicht persönlich zugestellt weld«n können, so hat dle Fultellung auf die im 4. ?lbsHtze dieser Pachtbedingungen festgesetzte Art zu geschehen. Das Nichterscheinen der Vorgeladenen hebt die Giltigkeit des Erhebungsactes für keinen Fall auf; dcr den Vertrag abschließende Pachter verpflichtet sich vielmehr ausdrücklich, den auf diese Art zu Stande gekommenen Erhibungsact über die am Ende selncs Pachtcs vorsindigen, ihm ta-riffmäßig versteuerten Vorrathe als vollkommen beweiskräftig anzuerkennen und nach dessen Resultat die ihm obliegende Stcuervlr^ü« tung sammt Gemeindezuschlag entweder den» Aerar, oder dem an dessen Stelle tretenden Bezugsberechtigten zu leisten. -- Die Kosten dieser Erhebungen werden von dem eintretenden Pachter, oder dem die eigene Verwaltung übernehmenden Aerar getragen, und der Pächter erklärt sich im Voraus mir dem durch >ie Gefallsbehörde zu bestimmenden Ausmaße einverstanden, und zu o»ssen Berichtigung verpflichtet zu seyn. — lOlens. Wenn der Pachter bei der EinHebung der Gebühr einen höheren Bitrag, als der Tariff abspricht, einhebt, so hat derselbe die Partei, die es be-lriffr,. zu entschädigen, und überdieß den zwan« zigfachen Betrag dessen, was er unwiderrechtlich eingehoben hat, als Strafe an den Local-armenfond zu erlegen; cr haftet in diesem Falle, so wie überhaupt für das Benehmen der zur Handhabung seiner Pachlunqsrechte bestellten Personen. — lltens. Dem Pächter ist unbenommen stine Pzchtung ganz oder teilweise an Unlerpächter zu überlassen, allein diese werden vom Gefalle bloß als Agenten des Pachters angesehen, welcher dem ungeachtet für alle Punct? des Pachtvertrages in der Haftung und dem Gefalle verantwort- lich bleibt. — Auch ist der Pächter befugt, mit den ihm zugewiesenen steuerpflichtigen Parteien für die Dauer seiner Pachtzeit Absindungs-Ver« träge zu schließen. Vorauszahlungen der Parteien oder Unterpächter werden jedoch von der Gefällsbchörde sowohl am Schlüsse der Pachtzelt, als auch in Fällen, wo der Pachtvertrag vor dem Ablaufe der ordentlichen Pachtzeit erlischt, nur in so fern anerkannt, als solche dcn Belauf einer Monatsrate nicht überschreitet. — 12tens. Für on, Ausrufßpreis wird verpach« tender Seits kcine wie immer geartete Haftung übernommen, und der Pachter leistet auf das Rechtsmittel wegen einer Verletzung über die Hilfte Verzicht. Ein während dcr Dauer der Pachtung eintretender zufälliger Umstand, welcher eine Vermehrung oder Verminderung der Verzehrung zur Folge hat, soll an den Bestimmungen deS Pachtvertrages nicht die mindeste Veränderung hervordringen können; nur ,n oem Falle, wenn »er Verzehrunttssteurr-Tariff, oder eme andere wesentliche Bestimmung der Verzchrungssteuer - Vorschriften geändert würde, hat eine Verminderung oder Erhöhung des Pachtschillmgs im Verhältnisse dieser Aenderung einzutreten, wobei jedoch jedem contrahliend.n Theile vorbehalten bleibt, wenigstens drei Monate vor dem Eintritte der gesetzlichen Aenderung, oder wenn e,esclbe schon in kürzerer Frist in Wirksamkeit zu treten hätte, wenigstens binnen l't Tag.'n nach drr öffentlichen Kundmachung der eintretenden Aenderung den Vertrag aufzukündigen. — Wenn in dem Bezirke des Pächters während der Pachtzelt die Pachtung berührende, vcr-zehruligösteuerpflichtiue Unternehmungen zuwachsen, so wird derselbe hievon nach Maßgabe d«r einlangenden Anmeldungen von der Ge-fälisbehöroe unverzüglich in die Kenntniß gefetzt werden. Gestattet jedoch der Pächter die Ausübung derselben, ohne daß die Partei den vorgeschriebenen gefällsämtlichen Orlaudnißschein gelöst, und sich damit bei ihm ausgewiesen hat, so fällt der für dl.se Uebertrelung der Gefallsvolschriften zu entrichtende Strafbltrag nicht dem Pächter, sondern dem Aerar zu. — 13 tens. Den bedungenen Pachtsckilling ist der Pächter in gleichen monatlichen Roten am letzten Tagen eines jeden Monats, und wenn dieser ein Sonntag oder Feiertag wäre, am vorausgehenden Werktage an die ihm bleich, nete Ccisse abzuführen verpflichtet. ^" Wenn die Caution im Baren bestellt würde, so kann deren Betrag auf Verlangen des Pächters 1069 beim Ausgange der Pacht,eit in den drei letzten Monatsraten deSPachtschilllngszur Hälfte, nämlich dergestalt eingerechnet werden, daß in diesen Monaten immer nur dte Hälfte des entfallenden Pachtschillings von dem Pachttr abzuführen, die andere Halfle aber auS der Caution zu entnehmen seyn würde, deren Rest sohin nach geendeter Pachtung dem Pächter, wofern daö Gefall keinen wettern Anspruch an ihn zu stellen hat, zu verabfolgen seyn wird. — »'4 tens. Wenn der Pächter eine Pachtschillingsrate zur festgefetzten Feit nicht abfahrt, so hat er nicht nur von derselben dle Verzugs« zinsen zu 4 vom Hundert für die Zeit, vom T.ige. der auf den Verfallstag folgt, bis zur Tilgung der Rate zu entrichten, sondern cs soll der Gefällsverwaltung üverdicß noch das Recht zustehen, den Ausstand ohne welters durch die Eaution zu decken, zugleich aber die weitere EinHebung des Gefällö einstweilen auf Rechnung und Kosten des Pächters durch einen von d°r Gefällsbehörde aufzustellenden, allenfalls von der Steuerbezirksobrigkeit zu beeidigenden Sequester besorgen zu lassen, und auf Gefahr und Kosten des säumige« Pächters daö Pachrobject neuerdings feilzubieten; falls »ber die Pachtverstelgerung fruchtlos bliebe, Abfindungen mit d^n steuerpflichtigen Parteien einzugehen, oder die tariffömäßige Erhebung einzuleiten, und sich rücksichtlich der Sequestrations- und Rclicitationskostcn, so wie der aUfcilligen Differenz, zwischen dem bei der Re licilation, oder bei den Abfindungen, oder bei der tariffsmaßigen EinHebung erzielten Netrage, und zwischen dem contractsmaßigen Pachtschil-linye und überhaupt rücksichtlick aller aus dem Coxtractsbruche entstehenden Forderungen an der Caution des Pachters, und wenn sie nicht hinreicht, an seinem übrigen Vermögen schadlos zu halten; ein allenfalls sich ergedcnd's gü'nsti« geres Resultat der neuen Fnlbtetung oder der Abfindung, oder der tarlffümaßigen Einhedung soll akcr nur dem Gefalle zum Vortheile gereichen. U'l. Feldfrüchten und Iugend-Zehmt-Pachtversteigerung. Von dcm k. k. Verwaltungsamte der Re-ligionöfondsherrschaft Michelsietten, vereint mit dem Religionsfondsgute Bischoflack, wird hiemit bekannt gemacht, daß in Folge Verordnung der löblichen k. k. Camecal - Bezirks - Verwaltung äclo. Laidach am 25. August 1847, Z. 7953, zur Verpachtung bcr Fcldfrü'chte und Iugend-zehente, und zwar: am 17. September 1847 von den Gemeinden Oderfemig, Moistöberg, Salloch, Gline, Lachovitsch, Duorje, Grad, Ulrichöberg, Unterftrnig und Stcgne, St. Martin, Dobrava, Poschenig, Kerstetten, Ste-fansberg, Sittichdorf, Ambrosiberg, Michelstet-ten, Adcrgaß, Oberfeld, Mitterdorf, Olscheug, Winklern, Lausach, Hülben, Mille, Waisach, Suchadolle, dann der Iugcndzehent in Hrastje, der Ncligionsfondsherrschaft Michelstetten, und am 18. September 1847 von den Gemeinden Petsch, Rottech, Zar;, heil. Geist. Hülben, St. Barbara und St. Oswald, Gabersberg, Kleno-berg und Sabothberg, des k. k. Religionsfondsgu-tes Bischoftack, auf die Dauer von sechs nacheinander folgenden Jahren, nämlich vom 1. November 1847 bishm 1853, eine neuerliche Li-citation in der Amtskanzlei der Neligionsfonds-herrschaft Michelstetten, Vormittags von 8 bis 12 Uhr, und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr, abgehalten werden wird. — Die Pachrlustigen werden daher an den odbestimmten Tagen in der Amtskanzlei der k. k< Religionsfonds-Herrschaft Michelstetten zu erscheinen mit dem Beisatze eingeladen, daß die Pachtbedingnisse taglich Hieramts eingesehen werden können, und die Zehentholden ihr gesetzliches Emstandsrecht entweder sogleich bei der Pachtversteigerung, oder nach derselben binnen des gesetzlichen Termines von sechs Tagen um so sicherer geltend zu ma. chen haben, als späterhin hierauf kein Bedacht mehr genommen werden würde. — K. K. Verwaltungsamt Michelstettcn, vereint mit dem Religionsfondsgute Bischoflack, am 28. August 1847. Z. 1546. (3) Nr. 3487. Kundmachung. Die Stelle des Polizeidieners in der Hauptgemeinde Auritz, mit dem Wohnsitze in Veldes, womit eine aus der Bezirkscasse fließende jahrliche Löhnung von W st. C M. verbunden ist, kommt mit 1. November l. I. neu zu besetzen. Die Bewerbunqsgesuche, in denen sich über die bisherige Dienstleistung, Sittlichkeit, Lesensund Schreibenskündlgkeit auszuweisen ist, sind vis zum IN. October l I. persönlich bei dem gefertigten Amte zu überreichen. K, K. Bezirkscommissariat Radmannsdorf und Veldes am 1, September 1847. Z. 1559. (3) Nr 2436. 7^". -^ Edict. Von dem gefertigten k. k. Bezirkscommiffa-riate wird hiemit öffentlich kund gemacht, daß über Ersuchen des Handelsmannes > Hausbesitzers und, Gastwirthes Johann Bapt. Globozhnig aus Neustadt!, zur freiwilligen Versteigerung dessen, am Platze in ocr Kreisstadt Neustadt! in Unterkram Slik Cun^ Nr. 77 gelegenen, der Stadtgült Neustadt! dienstbaren, auf 4M5tt st. bewerthcten Gasthauses, „zur Krone" acnannt, bestehend aus cincm geräumigen Weinkeller, zu ebener Erde aus 2 Gastzimmern, 1 Kammer, 1 Küche und 1 Speisekammer; — im 1. Stocke aus 5 Zimmern; . ferner 1 großen Pferdestallc und Heukammer, dann SämekeNer und Borsten-viehstall, nebst dem am Gurkfiusse gelegenen Garten und der daran gebauten Schwimmschule, die Tagsatzung auf den 4. October d. I. früh von 9— 12 Uhr im Hause selbst angeordnet wird. Kaufsliedhaber werden mit dem Bcisatze eingeladen, daß sie vor gemachtem Anbote als Va-dium 10W si. zu Handen der Licitations - Commission zu erlegen haben, welche dem Ersteher in den Meistbot eingerechnet werden, und der Grund-buchsertract nebst Licitationsbedingnissen hleramts eingesehen werden können. K. K. Bezirkscommissariat Neustadt! am 29. August 1847. 1071 Gubernial » Verlautbarungen. Z. 1566. (2) Nr. W9M216W Edict. Bei dem k. k. i. ö. küstl. Appellations-und Kriminal-Obergerichte ist eine Registranten-stelle, mit dem jährlichen Gehalte von ? <2) Nr. 12lMX. n.!8382jVIll. ö ic ilatio n s - Kundmachu ng. Won der k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung in Marburg wird hiemit bekannt gemacht, daß das Erträamß der k. k. - Wcq - und Brü-ckcnmauth- Stationen, Sannbrü'cke und Franz i:n (ZMier-Kreise, für die Jahre 1848, 1849 und I85tt, u. z. entweder für alle drei Jahre, oder für die Jahre 1848 und 1849, oder für das Jahr 1848 allein, vom 1. November 18 l7 angefangen, im Wege der wiederholten öffentlichen Versteigerung in Pacht gegeben werde. — Dem Ausrufspreisc ist für die Mauthstation Sannbrücke . . 15652 st. 53'/, kr, C. M. und für die Mauthstation Franz . 55338 ., 12 „ » zusammen . . 3U99! ft. 5'/. kr. C. M., d. j. Dreißig Tausend Neunhundert Neunzig Ein Gulden 5'/. kr. CM. — Die Versteigerung wird bei dem k. k. Gef. Hauptamte in Cilli am 27. September l847 Vormittags Statt finden, daher die schriftlichen Offerte längstens bis 25. September 1847 bei dieser k k. Cameral - Bezirks - Verwaltung zu überreichen sind. — Rücksichtlich die Bestimmungen wegen der mündlichen und schriftlichen Offerte, als auch (ä. Amtsbl. Nr. !0l v. 14. Sept. l847.) wegen der allgemeinen Pachtbedingungen wird auf die im Amtsblatte der Gratzer Zeitung vom «. Juli 1847, Z. 107, enthaltene dießfa'llige Kundmachung hingewiesen. — Auch können diese Bestimmungen und Bedingungen täglich Hieramts eingesehen werden. -« K. K. Cameral-Bezirks - Verwaltung. — Marburg am 2. September 1847. Z 1574. (2) Nr. 3567M14. ö i c i t a t i o n s.' A n k ü n d i g II n g. Zur Beistettung von 377 Stück Rohrmatten aus Süßwasserschilf, von 8' lj" Länge und 5' 6" Breite, wird am 18. d. M. Vormittags bei diesem k k. HauptM-und Gefallen-Oder-amtc abermals eine Minucndo-Licitation abgehalten werden, zu welcher diejenigen, welche diese Lieferung zu übernehmen wünschen, mit dem Beisatze eingeladen werden, daß für das Stück der Ausrufspreis von 45 kr. festgesetzt ist, und daß jcder Licitant ein Vadium von 3N si. zu erlegen habe. — K. K. Hauptzoll - und Gcfa'Uen-Oderamt. — öaibach am U September l847. Z.1549. (2) Nr. 77N1^lll. <^ Nr. 82A-.iVl. Kundmachung, betreffend die Verpachtung des Bezuges der allgemeinen Verzehrungssteuer. — Von der k. k. Cameral - Bezirks-Verwaltung in Capo d'Istria wird bekannt gemacht: daß der Bezug der allgemeinen Verzeh-rnngssteuer in den aus dem beifindigm Ausweise zu ersehenden Steuerbezirken und von den nebenbei angegebenen Stcuerobjccten, so wie der Bezug der einigen Steucrgemeinden bewilligten Zuschläge zu der allgemeinen Nerzehrungssteuer, im Wege der öffentlichen Versteigerung unter nachstehenden Bestimmungen in Pacht ausgeboten wird: 1) Die Pachtvcrhandlungcn werden, den Fall einer besondern Bestimmung ausgenommen , in doppelter Art, nämlich auf cin Jahr, d. i. auf das Verwaltungsjahr 1848, mit der Bedingung der stillschweigenden Erneuerung, — und zugleich auf die Dauer dreier Jahre, d. i. der Verwaltungsjahre 1848, 184!» und 185« gepflogen, und es wird, im Falle eincs günstigen Erfolges, für die längere oder kürzere Pachtzeit mit demjenigen dcr Wertrag abgeschlossen werden, dessen Anbot über den Ausrufspreis sich als dcr vorteilhafteste darstellen wird. — 2) 'Aus dcm bvifindigcn Ausweist sind die Ausrufspreise für dic einzelnen Pachtbezirke und Steuerobjecte, so wie die Standorte und Tage, an welchen die Pachtverhandlungcn vorgenommen werden, zu ,072 entnehmen. — 3) Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, der nach den Gesetzen und der Landesverfassung hiervon nicht ausgeschlossen ist. — Für jeden Fall sind alle jene sowohl von der Uebernahme als von der Fortsetzung einer solchen Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens mit einer Strafe belegt, oder welche in eine criminalgerichtliche Untersuchung verfallen sind, die bloß aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. Icne Individuen, welche zu Folge des Strafgesetzbuches über Gefällsübertre-tungen wegen Schleichhandels oder einer schweren Gefällsübertretung in Untersuchung gezogen und gestraft, oder wegen des Abganges rechtlicher Beweise uon dem Strafverfahren losgezählt wurden, sind durch sechs, auf den Zeitpunct der Uebertretung, oder wenn derselbe nicht bekannt ist, der Entdeckung derselben folgende Jahre als Pachtungsbewerber ausg'.'schlofsm. Ueber die persönliche Fähigkeit zur EinHebung eines Pachtvertrages überhaupt, hat sich der Pachtlustige vor dem Beginne der Pachtung unter Aufforderung der Gcfällsbehörde mit glaubwürdigen Documen^ ten auszuweisen. — ä) Wer im Namen eines Andern einen Anbot machen will, muß sich mit der gehörig legalisirten Vollmacht seines Macht-geberö bei der Commission vor der Licitation ausweisen und dieselbe ihr übergeben. — 5) Diejenigen, welche an der Versteigerung Theil nehmen wollen, haben einen, dem zehnten Theile des für die Verzchnmgssteuer und für den Gemeindezuschlag (wo ein solcher bewilliget ist) zusammen festgesetzten Ausrufsprcises gleichkommenden Betrag im Baren, oder in öffentlichen Staats- Obligationen, welche nach ihrem zur Zeit des Erlages bestehenden Börsewerthe, die Lose der Anlchm von den Jahren 1834 u. l839 aber nach dem Nominal-werthe angenommen werden, oer Licitations - Commission als vorläufige Caution zu erlegen. — Auch kann dafür eine einverleibte Pragmatikal - Sicher-heits - Urkunde mit Beibringung des neuesten Grundbuchs- oder Landtafelertractes, worin der als vorläufige Caution sicher zu stellende Betrag bereits ersichtlich seyn muß, überreicht werden, welche jedoch zur Beurtheilung der Annehmbarkeit der Si-chersteilung auch mit dem Schätzungsacte der ver-hypothezirtcn Realität belegt seyn muß. — Zur Erleichterung jener Versteigerungslustigen, welche bereits Verzehrungssteucr - Pächter sind, wird gestattet, daß in Betreff derjenigen Personen, welche in dem Gebiete derselben leitenden Bezirks-behörde, in deren Gebiet die Berzehrungssteuer-Wersteigcrung, an welcher sie Theil nehmen wollen, Statt findet, einen Steuerbezirk oder meh- rere Verzehrungssteuerbezirk.' bereits gepachtet und ihre dießfallige Caution durch Erlag baren Geldes oder in Staatspapieren geleistet haben, statt einer neuen vorläufigen Caution, lediglich eine Erklärung genügend ist, daß sie ihre für die gegenwärtige Pachtung bestellte Caution vorläufig für ihre künftige Verpflichtung ausdehnen. Es muß jedoch in diesem Falle der betreffende Pächter und beziehungsweise Pachtlustige durch eine an dem Tage der Pachtversteigerung ausgefertigte Bestätigung der competentcn Bezirksverwaltung nachweisen, -dap er mit keinem Pachtzinsrückstande von der von ihm bereis gepachteten Berzehrungssteuer aushafte , und daß auf die von ihm als Caution dieser Pachtung gewidmeten, ämtlich aufbewahrten Geldbeträge und öffentlichen Obligationen von keiner andern Person ein Verbot oder Pfandrecht erwirkt sty, und überdicß mu^ derselbe sogleich die von dem Eigenthümer der Caution ausgestellte Urkunde über die Widmung des baren Geldes oder der öffentlichen Obligationen, mit welchen die Caution für seine gegenwärtige Verzehrungssteuer-pachtung geleistet wurde, für die Pachtung, welche er eingehen will, und welche bestimmt zu bezeichnen ist, der Bersteigerungs-Commission überreichen, und dieser Commission auch die, ihr ausgefolgten, für die gegenwärtige Pachtung vincu-lirten öffentlichen Obligationen sammt der bezüglichen Erlagscheine, oder die Quittung über die hiefür erlegte bare Caution und die Empfangsbestätigung der Staatsschulden- Tilgungsfond- Haupt-casse, w.nn die bare Caution bei dem Tilgunqs-fonde fruchtbringend angelegt wurde, übergeben. — ii) Die im Ausweise benannten Steuer - und rücksichtlich Pachtbezirke werden zuerst einzeln u. z., wenn in einem Bezirke zwei oder mehrere Steuer-Objecte zu verpachten sind, diese beiden oder mehrere Objecte zusammen ausgeboten; es wäre denn, daß kein Anbot für alle Objecte eines Pachtbezirkes gemacht werden sollte, in welchem Falle auch Anbote für einzelne Steuerobjecte des betreffenden Bezirkes angenommen werden. Die Gemeinde-Zuschläge, wo solche bewilligt sind, werden immer vereint mit der Berzehrungssteuer ausgebotcn, und gesonderte 'Anbote für die Gemeinde-Zuschläge werden niemals und unter keiner Bedingung angenommen. — Nach geschehener Versteigerung der einzelnen Pachtbezirke ist cs den Pachtlustigen gestattet, mündliche Anbote auch für die Pachtung zweier oder mehrerer Bezirke, insofern sie bei derselben Tagsatzung ausgeboten werden, (was aus dem beiliegenden Ausweise ersichtlich ist) und unter der Voraussetzung, ^ daß die Concrctalanbote den Betrag der, für die 1073 betreffenden Bezirke erzielten einzelnen Mcistbote übersteigen, gegen dem zu machen, daß sie auf die im §. 5 dieser Kundmachung bezeichnete Art, die vorläufige Caution fur alle jene Bezirke, für welche der Gesammtanbot gestellt wird, erlegen. — Wenn in dem mündlichen Concretal - Anbote auch ein solcher Steuer - oder Pachtbezirk enthalten ist, für den bei der Einzelversteigerung kein Anbot gemacht wurde, so wird der Concretal-Anbot nur unter der Bedingung angenommen, daß derselbe wenigstens der Gesammtsumme der für die im Concretal-Anbote enthaltenen Bezirke festgesetzten Ausrufsprcise gleichkomme. — 7) Eben so ist gestattet, schriftliche Anbote für die Pachtung des Vcrzchrungssteuer - Bezuges einzureichen, u. z. für die Pachtung eines oder mehrerer Bezirke, in so ferne solche bei derselben Tagsatzung versteigert werden , wobei der Offercnt auch die Bedingung stellen kann, daß sein Anerbieten nur für den Fall gelte, wenn ihm der Bezug der Verzehrungssteuer für alle Bezirke, für welche er den Anbot stellte, ohne Ausscheidung irgend eines Bezirkes oder Steuerobjectes, überlassen wird; für zwei oder mehrere bei einer Tagsatzung zur Versteigerung gebrachte Pachtbezirke können mündliche oder schriftliche Concretal-Anbote nur dann gemacht werden, wenn die betreffenden Bezirke der nämlichen Art Pachtverhandlung, d. i. der Verpachtung auf ein Jahr mit der Bedingung der stillschweigenden Erneuerung, oder der andern Art, d. i. der Verpachtung auf die bestimmte Dauer dreier Jahre, ausgesetzt werden; im entgegengesetzten Falle, wenn nämlich ein oder mehrere Pacht-bezirke nur auf die Dauer eines Jahres mit der oberwähnten Bedingung, ein anderer, oder andere Bezirke aber auf die Dauer von drei Jahren verpachtet werden, müssen für die Ersteren und für die Letzteren abgesonderte Anbote gemacht werden.— 8) Bei den schriftlichen Anboten ist Folgendes zu beobachten : ->) dieselben müssen mit dem, zufolge K. 5 dieser Kundmachung als Cautions-Depositum bestimmten Betrage im Baren oder in öffentlichen Staatsobligationen belegt, oder mit dem Beweise verschen seyn, daß dieser Betrag bei einer Aerarial - Cassa oder einem Gefällsamte in Barem, oder in Staatsobligationen erlegt worden sey. — Wird die vorläufige Caution mittelst ein.r einverleibten Pragmatical- Sicherheitsurkunde geleistet, so muß dieselbe sammt den übrigen im Puncte 5 angegebenen Instrumenten mit dem Offerte vorgelegt werden. — Dermalige Berzeh-rungssteuer-Pächter, welche ein schriftliches Offerte überreichen und von der ihnen im Puncte 5 zugestandenen Erleichterung Gebrauch machen wol- len , haben die dortcrwahnte Erklärung ihrem Offert anzuschließen. — d) Die schriftlichen Offerte müssen der oben im Puncte 6 aufgestellten Regel gemäß alle Steuerobjecte der im Offerte begriffenen und genau zu bezeichnenden Pachtbezirke umfassen, zugleich den für alle Pachtbezuke angebotenen Betrag mit Zahlen und Buchstaben genau ausdrücken, und sind von dem Anbotsteller mit seinem Vor - und Zunamen, dann Charakter und Wohnort zu unterzeichnen; Parteien, welche nicht schreiben können, haben das Offert mit ihrem Handzeichen zu unterfertigen, und dasselbe ncbstocm von dem Namensfertiger und einem Zeugen unterschreiben zu lassen, deren Charakter und Wohnort ebenfalls anzugeben ist. — Wenn mchrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen, so haben sie in dem Offerte beizusetzen, daß sie sich als Mitschuldncr zur ««getheilten Hand, nämlich Einer für Alle und Alle für Einen, dem Gefallsärar zur Erfüllung der Pachtbcdmgungcn verbinden. Zugleich müssen sie in dem Offerte jenen Mitoffercnten namhaft machen, an w lchen auch allein die Nebergabc des Pachtobjectes und im gegebenen Falle die Aufkündigung des Pachtvertrages geschehen kann.— (-) Diese Anbote dürfen durch keine der gegenwärtigen Kundmachung oder den Licitationsbedingnissen entgegenlaufende Klauseln beschränkt seyn, vielmehr müssen dieselben die Versicherung enthalten, daß sich Offcrcnt allen Bestimmungen dieser Kundmachung fügen, und die ihm genau bekannten Pachtbcdingnisse, (welche daher vorläufig bei den im Puncte 11 dieser Kundmachung genannten Behörden und Gefälls-organen einzusehen sind,) pü'nctlich befolgen wolle. — li) Die schriftlichen Offerte können, so wie die mündlichen, auf eine einjährige Pachtperiode mit der Pachtbedingung der stillschweigenden Erneuerung, oder auf eine dreijährige Pachtperiode, oder auf beide zugleich gestellt werden. Nur dürfen, wie es bereits oben im Schlußsätze des §. 7 bemerkt wurde, in einem Concretal-Anbot für eine dreijährige Pachtdauer solche Bezirke, welche ausdrücklich nur auf die Dauer eines Jahres mit der Bedingung der stillschweigenden Erneuerung verpachtet werden, und umgekehrt in einem Concretal - Anbote für eine einjährige Pachtdaucr mit der Bedingung der stillschweigenden Erneuerung, solche Bezirke, für welche ausdrücklich eine dreijährige Pachtdauer festgesetzt wird, nicht cindczogcn und vermengt werden. —^ «) Wenn in den Bezirken, für wc!che ein schriftliches Offert überreicht wird, auch einzelnen Gemeinden bewilligte Zuschläge ein-zuheben sind, so wird in dem gemachten Anbote auch der Anbot für die Zuschläge als einbegriffen 1N74 angenommen, wenn gleich dieß nicht ausdrücklich im Offerte angegeben seyn sollte.— l) Die schriftlichen Offerte, welche dem Einlagen - Stämpel unterliegen, und für die Offerenten von dem Zeitpuncte der Einreichung, für die Gefälls-Verwaltung aber erst vom Tage, an welchem die 'Annahme des Offertes dem betreffenden Offerenten bekannt gemacht worden ist, verbindlich sind, müssen bei der k. k. Cameral - Bezirksverwaltung, in deren Bereiche die zu verpachtenden Steuerbezirke gelegen sind, versiegelt innerhalb der im anger hängten Ausweist festgesetzten Frist überreicht werden. Schriftliche Offerte, welche nach der für die Einbringung festgesetzten Frist einlangen, so wie solche, wclche von den vorstehenden Bestimmungen im Wesentlichen abweichen, werden nicht berücksichtiget.— ^) Auf dem Umschlage des schriftlichen Offertes müssen von Außen, nebst der Adresse der Behörde, bei welcher daä Offert zu überreichen ist, der Steuerbezirk, oder die Steucrbezir-ke, je nachdem das Offert nur auf Einen oder auf mehrere Steuerbezirkc gerichtet ist, genau und deutlich angegeben werden. — Das Formulare eines schriftlichen Offertes ist aus der Anlage .l^. zu ersehen. — 9) Die schriftlichen Offerte werden nach geendigter mündlicher Versteigerung, und nachdem alle anwesenden Licitanten erklärt haben, keinen weitern Anbot machen zu wollen, in Gegenwart der Pachtlustigen von dem Licitations-Commifsar eröffnet und bekannt gemacht. Mit der Eröffnung der schriftlichen Anbote schließt der Licitationsact, und es wird bis zu dem Zeitpuncte, wo von der competenten Behörde über denselben entschieden worden seyn wird, kein nachträglicher Anbot angenommen. — Die Gefälls-Verwaltung behält sich ausdrücklich das Recht vor, je nach dem Ausschlage der mündlichen oder schriftlichen Anbote, die Resultate der Versteigerung für einzelne Bezirke, oder jene für größere Complexe zu bestätigen, daher die für einzelne Bezirke ver-' bliebencn Bestbieter dadurch, daß für solche Bezirke Concretal - Anbote gemacht wurden, von der Verbindlichkeit ihrer Bestbote bis zur oberwahn-ten Entscheidung über den Licitationsact nicht enthoben sind. Mit der Bekanntmachung der Nicht-annahme eines Anbotes werden die vorläufigen Cautionm oder Cautions - Depositen zurückgestellt. — 10) Wenn mehrere Parteien in Folge eines mündlichen Anbotes zusammen Bestbieter geblieben sind, so haben dieselben ebenso, wie es oben Punct 8, liu. k) für schriftliche Offerte bestimmt wurde, denjenigen unter ihnen namhaft zu machen, an welchen auch allein die Uebergabe des Pachtobftctcs und im gegebenen Falle die Aufkün- digung des Pachtvertrages geschehen kann. Würde die Zustellung der Aufkündigung deS Pachtvertrages von Seite des Aerars wegen Abwesenheit des Pächters oder des Bevollmächtigten nicht rechtzeitig geschehen können, oder die Gefällsbehö'rde die persönliche Zustellung nicht passend finden, so soll die Uebcrreichung der Aufkündigung bei der betreffenden Steuer-Bezirksobrigkeit, und falls die Pachtung mehrere Bezirke umfaßt, bei einer oder der andern Steuer- Bezirksobrigkeit zur weitern Verständigung der Partei die Wirkung der persönlichen Zustellung vertreten. — I l) Die allgemeinen Pachtbedinguisse können in der k. k. kü-stcnländisch - dalmatinischen Cameral - Gefallen-Verwaltung und bei den k. k. Camera! - Bezirks-Verwaltungen, dann den Steuerbezirksobrigkei-ten und den Obern der Finanzwache des Küstenlandes in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. — 12) Die Licitationen beginnen an den festgesetzten Tagen immer pünttlich um die neunte Stunde Vormittags. — Capo d'Istria am 28. August 1847.— Formulare eines schriftlichen Offertes. (Bon Innen). — Ich Endesgefertigter biete für die Pachtung der allgemeinen Verzehrungssteuer sammt dem all-fälligen Zuschlage (folgt die Angabe der Steuer-objecte) in dem Steuerbezirke, (folgt der Name des Stcuerbezirkes) oder in den Steuerbezirken, (folgen die Namen der Steuerbezirke), für die Zeit vom ... 18 bis ... 18 den Jahres - Pacht- schilling von......(Geldbetrag in Ziffern), d. i. . . . (Geldbetrag in Buchstaben) wobei ich die Versicherung beifüge, daß ich die in der Ankündigung ddo. . . . und in den eingesehenen, daher mir wohlbekannten Pachtbedingmssen enthaltenen Bestimmungen genau befolgen werde. Als vorläufige Caution lege ich im Anschlüsse de n Betrag von.....Gulden . . . Kreuzern bei, oder legeich die Casse-Quittung über das erlegte Vadium bei — ..... am ... 18.. — Eigenhändige Unterschrift mit Angab? des Charakters u. Wohnortes. — (Bon Außen): fachst der Adresse der Behörde, an welche das Offert eingesendet wird, und Bezeichnung des Betrages des beiliegenden Geldes oder der Amtsquittung): Offert für die Pachtung der allgemeinen Verzehrungssteuer sammt Zuschlag in dem Steuerbezirke, oder in den Steuerdezirken, (folgt die genaue Bezeichnung der Steucrobjecte und des Steuerbezirkeä oder der Steuevbezirke). Objecte, von denen Ausrufsprei S Ort Tag - Name oer Bezug der Ver- Bezeichnung der Gc- ! . Z"tpunct, -3 l ^ ^ - - >. ^ » .- l " ' bis zu welchem «, ^ zehrungvsteuer unddeö memde,und des sur ^. ^ ^.^ schriftliche «^ Gemeinde. Zuschlages, hen Zuschlag bewilligten Berzeh' Gemeinde- Zusammen d.'r vorzunehmenden Offerte einge- ^ Steuerbezirkes wo er besteht, ver- Percentenausmaßcs. rungssteuer Zuschlag . bracht wcrdm pachtet wird. ^___^_^______________________Ber,te,gcrung können. ._________________________________ fi. ^krj si. jkr., fl^ ,kr> ,____________________________^ Stadt Rouigno ^ bei der k k - ' bis zum 2ßl. 1 Die Stadt Ro Wein 12 ^ 4UI8i45 482 15 4501 — Camera!« am 2?. i Bezirks- September viano und deren Branntwein 25 A 406^ INI 3« 508 — «> < September , ^"'^l- l847, und zwar ' Gebiet. Fleisch 5U ^ 2W2 W IWl 20 3W4 — tung m ,8l7 ^ ^^_____________ Capo ! bis,2 Uhr Z i Summe . 6013 i— d'Istria ^ Mittags. ^, ^_______________^^_________________ !_____________________^____________!_______________________ ! . ! Stadt Stadt , I 2 Der politische Capo Muggia ! z ! Bezirk Capo d' Wein d' Istria ^ am 28. Istria, mit Aus- Branntwein 10 A 5'/«, N292 5) ,234 32 l8527 29 detto September detto schluß der Haupt- Fleisch 25 F 5N «/, 7«1 ^ 18159 943? ,8^7 gemeinde 50 F 50 "/, 2662 23 1,97 49 3860 12 Dollina. Summe . l 23330! 48 ^ Objecte. von denen Auöru fs preis Ort Tag - Name der Bezug der Vei. Bezeichnung dn> Ge- .. -^ .-/"^"^ ^ . . ^ .,- ' b,s zu welchem «? zehrungssteuerunddeö meinde, und dco sur ^^ ^^ schriftliche ^. Gemeinde-Zuschlages, oen Zuschlag bewillig- Verzch- Gemeinde- Zusammen der vorzunehmenden Offerte einge- ^ Steucrbezirkes "o er besteht, ver- ^^ Percentenausmaßes. rungösteuer Zuschlag . bracht werden pachtet wird. ________^____________Berstelgerung können. ________________________________________________^____________________________________fi. k>> ss jk:s fl. !kr> ______________ Stadt Pirano bei der k. k. bis zum 26. 3 Der politische Wem — 7N8I 3<» — — 7081 3i» Cameral- am 28. Bezirks- September , Bezirk Pirano. Branntwein 75 F 394 52 246 42 «4» 34 «;,,._,.<^ September l ^erwm- 1847, und zwar « Fleisch 75 ^ 22 N 3 1370 53 3il17 5tl ^ng in ^^ ^ Capo bis 12 Uhr "- ^---------------j d'Istria. Summe . N341 — Mittags. 4 Der politische Wein — 2l»25 - ^ — 2N25 — Branntwein ' - 1tt5 — — — 105 — Bezirk Albona. Fleisch >- 564 — ^ — 5N4 detto detto detto Vumme. 2694 — ________ ...___________I. ________^^_«»_ 5 Der politische Wein — 553 1l> — — 553 w Branntwein — ^ 74 2<1 — — 74 20 Bezirk Bellai. Fleisch — 206 3«! — — 2U6 30 detto detto detto Z ^ Summe . l 834 — j^. 1077 Z. !567. (2) Nr. 32g'l. Licitat ion s-Kundmachung. Die hohe Lanbcsstell,! hn mit Decret vom 29. August d. I., ,-^hl 2l273, die Herstellung verschließbarer Stellagen für das yieror-ilge Mappen - Archiv genehmiget. — Zu diesem Zwecke wird am lg. Beplember d. I. bei dieser Baudircction Vormittags von !(1 bis 12 Uhr eine Mnnun'o ^icitation abgehalten, wozu Utltcrnchmunaslustige eingeladen werden. — Diese Herstellungen brstehen : 1) )ln Tischlerarbeit im Belage pr . 2tz^ st. 20 kr. 2)! an Bchlossf< sammtVerstcigerungödedingnissenkön' ncn im ?lin5e der B^uoireccion in ocn gelvö'hn» iichcn Amtöstunden eingesehen werden. — Von der k. k. P:0li. Bau^ll^cilon. — 3aibach a>n 6. September l8l7. Vermischte Verlautbarungen. 3. i56>. (2) Nr. 45go Widerrufung. Vom k. k. Bezirksgerichte Umgebung Laibachs wird hiemit kund gemacht, daß die mit dem Bescheide vom 6. Juni, G Z. l652, geZeit den Joseph Skcrj.inz von Panzc auf dcn »3. September 1. I. ansgeschricdcne 3. Real - Felldietungstagsa-tzlmg, über Ansuchen der Er^culionsflidrer Rudolph und Carolina Endlicher, pts. 700 fl,, bis auf weiteres Ansuchen sisillt worden ist. K. K. Bezilksgericht Un-ge'oung Laibachs am 3. September «847. Z. 1524. (2) Nr. 29^3. Edict. Von dem gefertigten k. k. Ne-»iikrgerichte wird hicmil bekannt gemachi: Es habender m. j. Franz Saitz von Presserje, unser Vertretung seiner Vormünder, Margarech, verwitwet gewesene Saitz, nun verehelichte Koren, und lwcas Bcrletz, die Klage auf Verjährt- und Erloschenerklärung nachstehender, aus der, der Herrschaft Krentz 5ub Ürb. Nl. 488, Rettf. vtr, 362 dienstbaren Haldhude haftenden Satzposten, alö: 2. des, scit 6- September ,790 zu Gunsten des M^chias Smolniker ilit.it'lllirten Schuldbekenntnisses 16. Juni 1778; c. des fett 25. Jänner «792 zu Gunsten des Georg Prull'n intadulirtcn Kaufbriefes licio. 25. Jänner 1792 bellessend den Acker?revaui und Hulwtidc 3i»5> 5on, im Vetrage pr. 2l'<2 Kronen, oder 42 fi. IN'/- kr,; ll. deö seit l7. Juni t795 zu Gunsten des Michael Koloschitsch iiuabulirten geticktlichen Vergleiches cl<1o. »6. Juni 1795, ob 28 Kronen, oder 55 fi. 32 kr.; 0. des seit ,4. December 1795 intabulitten, unterm 28. öugust 1795 an Gregor Poddeuscheg ausgestellten, und von diesem am 10. December »79» an Jacob Hnbar cedirten Kauforiefes libcr die Wiese 1.u^a, zur Eicherftellung drs Kaufschillings pr. 70 Kronen, oder 138 fi. 50 kr.; t'. dcs seit l6. December 179^ zu Gunsten des Las-per Gollvb intabulirtcn Schuldoriefcs . »3. Inni »80^, ob »5 fl. 30 kr.; n. des seit 9, November Kti02 zu Gunsten des Ja- ^ cob Hribar intabnlirten Schuldbriefes lilio, 2. November 130/, ob 40 fi.; u. des seit '^5. November »802 zu Gunsten dcs Gre» gor Zapuder intabulirten Schuldbriefes äc!o. 24. November ,L02, ob 50 si. L. W. . und I». dcs feil »9. Jänner »805 intabulirtcn ^chulddric-fcs i!^«. >8. Jänner ,i>03 zu Gunsten der Helena Lipvuscheck, ob 206 fi,, eingebracht, worüber zum ordentlichen mündlichen Verfahren die Tagsatzung auf den ,. December d. I. Vormittag 9 Uhr vor diesem Gerichte anberaumt worden ist. Nackdem der Aufenthalt dieser Tabularglaubi-ften und ilncr gleichfalls unbekannten Erben dicscm Gerichte nicht bekannt ist , und sie aus den k. k. Erblanden abwesend seyn könnten, so hat man ihnen auf ihre Gefadr und Kosten den Gregor Iglitsck von Prerojc zuni (^ui-iNor a^l »ctum deüellt, mit welchem die angebrachte Rechtsfacbe nach der allg. G. O. ausgeführt und emschicden werden wird. Dessen werden sie zu dem Ende erinnert, daß sie zu rechter Zeit allenfalls selbst erscheinen, oder dem bestellten Curator idrc Behelfe aushändigen, oder cmen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Genchte namhaft zu machen, und überhaupt im ordmmc5- M78 maßigen Wege einzufchrcken wissen mögen, da sie dle aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen sich selbst zuzuschreiben haben werden. K. K. Bezirksgericht Egg und Fncutbelg am 6. August «837. 3. »523- (») Nr. 2tt99. E d i c l. Von dem gefertigten k. k. Be^isksgelichte wird hiemit bekannt gemacht: Cs habe Johann P^ufchner von Ieusche die Klage aus Verjährt« und Ettoschcn. erklarung der mit dem Hcirarhsvertrage <^u 24. Jänner l8ll zum Vortheile der Maria, ^gnes und des Gregor Pauschner aus dor, der t. t ^)omcapi--telgült Laidach 8l,b Recif. Nr. 89, Md. Ni. ,15 dienstbaren Haldhude intabulirlen Füldelung, jür jeden ob l50 fl. -D. W., sohin zusammen od 450 fi. D. W. angebracht, worüber zum ordentlichen mmwr lichen Verfahren die Tags.uznng auf den » Decem-der d. Vormittag 9 Uyr vor dielen Gnichle mic dcm Anhange des §'. '^9 der G. O. angeordnet wsr» den ist. Da der Ausenthalt der Äctl.igicn und ihrer Vrben diesem Gerichte unb. O. ^ilt, abwe-ftnd seyn kölmicn, so hat man ihnen au! ,yre Gc-fahr und Kosten den Franz Schibettl) von Kramber. du zum Curator bestellt, mir welchem die angebrachte Rechtssache nach dci allg. G. O. entschieden wer--den wird. Dessen w^ben siezn dem Zwecke erinnert, daß sie dazu allenfalls selbst erscheinen, oder dem l^u-rator ihre Behelfe aushändigen, oder sich einen andern Sachwalter ernennen Und diesem Gerichte namhaft macyen, im Widrigen sie sich die nachteiligen Folgen seldst zuschreiben mögen. K. K. Aczuksgenchi lsgg und Kreutberg am 2. August 1847. Z. ,522. (2) Nr. 2Ü9Ä. Edict. Von dcm gefertigten k. k. Bezirksgerichte wird hiemit bekannt gemacht: <3s habe Johann Pauschner von Ieuschr, gegen Jakob Pauichner, unbekannten Ausenthalles, und dessen unbekannte Erben, die Kla. ge auf Orsitzung der, der Pfarrhofgült Siein 5lik Urb. und Rlttt. ^lir. 93 dienstbaren'/^tel Kaufrechls" hübe angebracht, worüber zur ordentlichen mündlichen Verhandlung die Tagsatzung aus den 1. Decent der d. I. Vormittag 9 Uhr vor diesem Gerichte mit dem Anhange deö §. 29 oer allg. G. O. anberaumt worden ist. Da der Ausenthalt der Geklagten diesem Gerichte unbekannt «st, und sie aus den Ländern, wo die allg. G. O. gilt, abwesend seyn könnten, so hat man ihnen auf ihre Gefahr l7 zu Wippach. Hans°Nr. 27, sl^t.«ta verstorbenen Scephan TDomashizh, irgend einen An« fpruch zu stellen vermeinen , haben denselben bei der auf den z5. Ocwder l. I., vormittags 9 Uhr. hier-amts festgesetzten Tägsatzung, bei Bermeiduüg derim §.814 h. G. Ä. enihaltencn Folgen, anzumelden. Bezirksgericht Wippach am 20. Juli l84?. Z. i530. (l) Nr. ^9^ XX, 135 O d i c t. Vom Bezirtsgerichlc Wippach wird dem Stephan Novak von Plamna Hau» - Nr. 1, und dessen ^rben mittelst ^egemvärilgen ^dicles cnnncrt: Es l)abe wider di^elben bei diesem Gericwe Andreas ^tranzer von Planina, Vormu»d der mj. Joseph Koban'sche-H Kinder, von edendort Hai^^ <'N- 3l die Klage auf Zuettennu^q des i5igenn'umes ' der, der Herrzchan Wippach 8„l, Urb. Fol. I4,, .^. N ^U 'l2 ^"ln. dienst^ncn Wieft ^ovaxlnn,^,' ^Zol' ge der Elsinu::g angebracht und um lichcerlichc Hilfe gebeten. — Ha dcr Aufenthaltöolt dci beklagten diesem Gerichte Ulchekannt ist, und ottseldm viel. leicht aus den k. k. Staaten abwesend sind, so hat man zu ihrer Verlieiung und ai,f deren Geiahr und Unkosten den Anlon Stranger, von Pl.nnna H. ^lr. 18, als Euralor bcstelll, mit wc!ckem dlo angebrachte tlicchtsfache nach dei dei diesem Gcrichle gellenden ^ellch^oldnung ansgeslihll und einsckicVc» wer. dcn wird. Die Beklagten werden dessen ^u dein Ende er. innert, damit sie allenfalls zu der auf dei, 50. November l. ). , Volmi:'.ag 9 Uhr ül!bc!au>nlen Ve^ handlings - Tagsal^ing ftlbst erscheinen, oc>er inzwl. schen dem bestimmten Vertreter ihie Ncch:öbehelse an die Hand gebcn, oder sich selbst eil,cn andein Sachwalter bestellen und diesem Genchie namhaft machen, und überhaupt Alles zu ihrer Vertheidigung Zweck' dienliche emlcilen können, widrigelis fie sich die aus ihrer Verabsäumung entstehc.lden Folgcn selbst bei' zumessen haben weldc::. Beziiksgericht Wippach am 2. Juli 1347. Z. !533. (2) Nr. 6,97. Edicr. Alle Jene, welche auf dcn Nachlaß des am ,3. März ,847 zu ,g, bei Vermeidung der im §. äl4 b. G. B/einhattcnen Folgen, anzumelden. Sezirksgencht Wlppach am 2a. Juli »84?.