1607 Amtsblatt Mv Laibacher Zeitung Nr. 218 Freitag den 24. September 1869. l^1—1) Nr. 10450. Verordnung ^'JulUMmistcriumo vom 16. Sept. 1869 geiichlc Senosetsch und Landstraß in Krain. ,.^ ^^ zu Folge der Mmisterial-Verordnung vom ^'.Iuni 1869, R. G. B. Z. 121, errichteten ^rksgerichte Senosetsch und Landstraß in ^llam haben ihre Amtswirksamkeit mit 1. Oc-"^ 1869 zu beginnen. ^^_ _______________Herbst »> l'- ^63—y " Nr.i>383. K u n d in a ch u n g. Viit Bczng auf die Concnrsausschreibung ^lu 3. d. M., Zahl 5132 pmo8., wird bemerkt, ^ nur eine Vauadjunctenstelle II. Classe mit ,^ Iahresgchaltc von 700 si. ö. W. proviso- "'^ zu besetzen ist. Lembcrg, am 13. September 1869. -^^om k. k. S'tatllialterei-Präsldium. ^""> Kundmachung ^"^- ^''gen Wiederbesetzunss dcs k. k. Tabak-Tub-sH.^llrö, zugleich Stempelmarken « Kleinver-^ß, zu Senosetsch alternativ Besetzung in Präwald. ,. Von der k. k. Finanz - Direction für Krain ^"bekannt gegeben, daß der Tabak-Subvcrlag l .senosetsch, eventuell ein solcher neu aufzustel- ^er in Präwald im politischen Bezirke Adels- n^' im Wege öffentlicher Concurrenz mittels klreichung schriftlicher Offerte demjenigen als .. 3Nct erkannten Beiverber verliehen werden il)s'^ ^^^)^' ^^ geringste Vcrschleißprovision an ^^, oder dieselbe ohne Anspruch auf eine Pro- P ^- oder unter Entrichtung eines jährlichen .-..^schillings (Gewinnstrücklasses) zu übernehuien ^"Pflichtet. ^ Dieser Snbverlag, womit auch der Stem-H>^rken-Kleinverschleiß verbunden ist, hat seinen 5 "erialbedarf bei dem 2'/« Meilen von Setz^,'ch entfernten Tabak - Districts - Verlage zu t^ ^'9 z" fassen und es sind ihm 14 Trafikan-»^ ^gewiesen, deren Zahl jedoch vermehrt oder W«>^ert werden kann, ohne dasi dem Großver-"Dagegen eine entscheidende Einsprache zusteht, ^ttsss ?H ^^ Erträgnißauswcise, welcher das 1 c! ^lsz-Ergebniß einer Iahresperiode, das ist vom sa',^li i868 bis Ende Juni 1869, umfaßt und ^^ ben nähern Bedingungen uud den Auslagen Aeli ^^"3^3 beider k. k. Finanz Direction ein-^ckt ^'^n kann, belief sich der Verkehr im ge clllf ?^"trauiue an Tabak unt Einschluß des Limito 59»..^^ Wiener Pfunde im Geldwcrthe von ^ ft- 86 kr. lilh^'Tabakkleinverschleiß gewährte einen jähr ^Brutto Ertrag von 137 fl. Acht' ^" ^"" ^ '^ "^u Gutgewichte voln ordinär wa/k "" Rauchtabak wird kein anderes Gutgewicht standen ^rslss ^ ?'"?ung der Stempelmarken, für deren ^lW 5^e normalmäßige Proviston von 1V//., kts^ wud, hat beim k. k. Steueramte Seno- ^^u gesehen. ^lbv l ^^ Tabakvcrschleiß-Provision des erledigten "lages hat das Object des Anbotes zu bilden. ^3 ^ f ^' buscn Subvcrlag ist — falls der Ersteher ^ll^ . ^aterialc nicht'Zug für Zug bar bezahlen ^lcher ? lohender Credit vou 600 fl. bemessen, ^at^ ^^ ""^ entweder hypothekarisch, oder in wichen m"k"' "der dar zn leistende Caution in ^ "betrage sicherzustellen ist. ^N 5W ^^^derschleißer muß iiumer mit einem versehen fein, dessen Werth ^ch f. ^"" Betrage des eingeräumten Credites ^bzuq ^ Fassungen an Stempelmarken sind nach °" lystemisirten 1 '/^ "/^ Provision für die dem Subverlage zum Verschleiß überlassenen Sorten von 5 fl. einschließig abwärts stets bar zu berichtigen. Die Caution für den Materialcredit per 600 fl. ist noch vor der Uebernahme des Commissions-Geschäftes, und zwar binnen längstens drei Wochen vom Tage der dem Erstcher bekannt gegebenen Annahme feines Offertes zu leisten. Die Bewerber um den Tabak - SubVerlag in Senosetsch beziehungsweise Präwald haben zehn Percent der Cantion im Betrage von 60 st. als Badinm vorläufig beim k. k. Steueramte in Adelsberg oder bei der hiesigen k. k. Landeshauptcasse zu erlegen und die Quittung hierüber dem mit einer 50 kr. Stempclmarke zu versehenden versiegelten Offerte beizuschließen. Jenen Offercnten, von deren Anbot kein Gebrauch geinacht wird, wird nach geschlossener Concurrenz - Verhandlung das Vadinm zurückgestellt. Das Vadium des Erstehers hingegen bleibt entweder bis zum Erläge der Caution oder, falls er das Materiale Zug für Zug bezahlen will, bis zur vollständigen Material-Bevorräthigung »zurück. Die schriftlichen Offerte sind nach dem unten beigefügten Formulare zu verfassen nnd, versehen mit der Nachweisung über den Erlag des Vadiums, über die erreichte Großjährigkeit und das sittliche Betragen des Bewerbers, längstens bis 11. October 1869, Mittags 12 Uhr, um welche Stunde die commissionclle Eröffnung stattfindet, bei dem Vorstände der k. k. Finanz - Direction in Laibach zu überreichen. Die Bewerber um den Tabak - Subverlag in Senosetsch, eventuell Präwald, haben sich in ihren Offerten ausdrücklich zu verpflichten, denselben entweder: :l) gegen Bezng einer in Buchstaben auszudrückenden Provision, oder d) unter Verzichtleistung auf eine Provision, oder o) unter Bezahlung eines jährlichen Betrages an das Aerar ^Gewinnstrücklaß, Pachtschilling) zu übernehmen. In letzterem Falle ist der angebotene Betrag in vierteljährigen Raten vorhinein beim k. k. Stcueramte Senosetsch zu erlegen und es kann wegen eines anch nnr eine Quartals-Rate betragenden Rückstandes selbst dann,wenn er sich innerhalb der Dauer des Aufküudigungs > Termines ergeben sollte, von der Behörde sogleich das Verschleiß-Be-fugniß entzogen werden. Offerte, welche der angedeuteten Eigenschaften oder Behelfe ermangeln, welche unbestimmt lauten, oder in denen sich anf andere Offerte bezogen wird, werden nicht berücksichtigt. Bei gleichlautenden Anboten wird sich die Wahl vorbehalten. — Ein bestimmter Ertrag wird ebenso wenig zugesichert, als eine wie immer geartete nachträgliche Entschädigung oder Provisionserhöhung stattfindet. Die gegenseitige Anfkündignng ist, wenn nicht ctwa wegen eines Gebrechens die sogleiche Entsetzung vom Verschleißgeschäftc einzutreten hat, auf drei Monate festgesetzt. Von der Concurrenz sind jene Personen ausgeschlossen, welche das Gesetz zum Abschlüsse von Ver-trägeu überhaupt unfähig erklärt; dann jene, welche wegen eines Verbrechens, wegen Schleichhandels oder einer schweren Gcfällsübcrtrctung, insofcrne sich diefelbe anf die Vorschriften rücksichtlich des Verkehrs mit Gegenständen des Staatsmonopols bezieht, dann wegen eines Vergehens gegen die Sicherheit des Eigenthums schuldig erkannt,'oder rücksichtlich der gedachten GefälMbcrtrctnngen wegen Unzulänglich-keit der Beweismittel von der Anklage freigefprochen wurden, endlich frühere Verschlcißer,' welche von die-fem Geschäfte strafweise entsetzt worden sind. Kommt ein solches Hinderniß nach Uebernahme des Verschleißgcschäftcs zur Kenntniß der Behörde, so kann das Vcrschleißbefugniß sogleich abgenom-,men werden. ! Formulare eincs Viertes Ich Endesgefertigter erkläre mich bereit, den k. k. Tabak-Subvcrlag iu Scnosctsch eventuell Präwald unter Beobachtung der dicsfalls bestehenden Vor-fchriften, insbesondere in Bezug auf die Erhaltung des unangreifbaren Material-Lagervorrathcs, gegen Bezug einer Provision von (in Buchstaben ausgedrückt, ohne Radirung oder Correctur), oder gegen Verzichtleistung auf jede Provision, oder ohne Anspruch auf eine Provision unter Zahlung eines jährlichen Betrages von (gleichfalls in Buchstaben ausgedrückt) iu Betrieb zu übernehmen, uud mache auf den Materialcredit per 300 fl. (oder: keinen) Anspruch. . Die iu der Coucurrenzausschreibung angeordneten Belege und Nachweisungcu sind hier beige^ schloffen. N, N. am . . . (Eigmhiiudigc Unterschrift ncbst Angabe dos S'tandcö nnd Wohnortes.) Von Ausjeu: Offert zur Erlaugung des k. k. Tabak-SubVerlages in Scnosctsch eventuell Prä Wald. Laibach, am 18. September 1869. (362—2) Nr. 8304. Kundmachung. Der Magistrat wird am 28. September d. I., Vormittag um 10 Uhr, eine Licitationsverhand-lung wegen Beistelluug und Verführung von Gruben- und Vruchsteinschottcr, dann Niejcischotter und Dalomitsnnd abhalten, und ladet hiezu Unternehmungslustige mit dem Bcisügcu ein, daß die Licitationsbcding-nisse hicramts eingesehen werden können und daß ein 10perc. Vadium noch vor Beginn der Licita^ tion zil Handen der Vcrstcigcruugs - Commission von jedem Anbotsteller ohne Ausnahme zu erlegen sein wird. Auch schriftliche, ordnungsmäßig verfaßte Offerte werden vor Beginn der mündlichen Lici-tation angenommen. Stadtmagistrat Laibach, am 20. Sept. 1869. Dr. Josef Suppan, Bürgermeister. ^364—1) Nr. 187. Kundmachung. An der städt. Knaben-Hauptschule zu St. Jakob in Laibach beginnt das Schuljahr 1869/70 mit dem heil. Geistamte am 1. October 1869 um 8 Uhr früh. Die Aumeldung jener Schüler, welche benannte Hauptfchule zu besuchen wüuschcn, möge am 3 0. September, Vormittags vou 8 bis 12 und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr, im Nedoutengcbä'ude in der Directions-Kanzlei geschehen. Direction der stadt. Knaben.Hauptschule zu Hr. Jakob in Laibach, am 23. September 1869. (360—2) An der Mädchen -MMml-Hauptschulc bei den Ursulinen zu Laibach beginnt das Schuljahr 1869/70 mit dem heil. ! Geistamte am 1. October. Die Anmeldungen mögen am 28., 29. und 30. d. M. geschehe«. Die Direction.