Laibacher SCHULZEITUNG. Erscheint 10. und 25. jedes Monats. Organ des krainischen Landes - Lehrervereins. Z^weiter Jalirg-axig". Vereinsmitglieder erhalten das Blatt gratis. ^änumerazionspreise: Für Laibach: Ganzjähr. fl. 2-60, halbjähr. 0.1*40. ^pedizion: Buchhandlung Igu. y. Kleinmayr & Fed. Bamberg Schriften und Werke zur Mit der Post: Ganzjähr. fl. 280, halbjähr. fl. 1’50. imberg, Kongressplatz Nr. 81. Inserate werden billigst berechnet. Rezension werden franko erbeten. Ueber Kinderrettungsanstalten. Mit welchen unendlichen Schwierigkeiten der pflichttreue Landlehrer bezüglich Auf-^chthaltung eines regelmässigen Schulbesuches zu kämpfen hat, kann nur der ermessen, ttßr am Lande wirkt, der mitten unter solche Faktoren und Verhältnisse hineingeschleudert 'vorden ist, die das Lehrerleben zu einem von den Göttern gehassten stempeln. So wie zur ^eit der Hohenstaufen der Spruch Geltung hatte: „Hie Waiblingen, hie Welf!“, so hat der Lehrer am Lande auch nur zwei Auswege — entweder Zerfall mit der Gemeinde, in der er leben und wirken muss, oder Zerfall mit den Schulbehörden, von denen seine Zukunft äbhängt. Der pflichttreue Lehrer hält es allerdings mit den letzteren, selbst wenn sie sein rastloses Wirken zum Besten der Schule nicht in dem Grade anerkennen, als es anerkannt bi werden verdienen würde; der Zerfall mit der ersteren verleidet und verbittert ihm aber 8° sehr seine Lebenstage, dass ihm sein so schöner und erhabener Beruf zur unerträglichen Lürde zu werden droht. Alle diese Faktoren zu beleuchten, mit denen der Landlehrer zu ringen und zu kämpfen Lat, sei nicht Aufgabe dieser Zeilen; nur einer, und zwar der bedeutendste und trotz aller L;iragraphe und Gesetze nicht zu behebende sei hervorgehoben, und dieser bezieht sich auf Lie armen, oft sogar von ihren Eltern auf die unverzeihlichste Art dem Schicksale der Rurigen Verlassenheit anheimgegebenen unehelichen Kinder. Wenn man das Geburts-tegister der einzelnen Pfarrämter durchsieht, so gewahrt man leider eine grosse Prozentenzahl sicher Kinder, die sich nicht verringen wird, bevor nicht die jetzige Generazion verschwinden M einer neuen mit einer besseren Schul- und Geistesbildung ausgerüsteten Platz machen wird, ^as ist nun das Los solcher Kinder? Der unnatürliche Vater gibt zuerst das Fersen-Md, will aus verschiedenen Gründen vom Kinde nichts wissen oder verleugnet es ganz; oft er aber auch ein armer Knecht, der selbst nichts zu heissen und zu nagen hat. Vom ^ater hat also ein solches Geschöpf selten was zu hoffen. Die Mutter, meist eine arme Kinds-^agd, pflegt und nährt das arme Kind, so lange sie es vermag; wenn sie aber das nicht ^uhr kann, wenn sie am Rande der Verzweiflung steht und sich niemand findet, der sie dem Kinde in Dienst zu nehmen bereit wäre, so geht sie von Bauernhaus zu Bauern-Latis, bis irgendwo ihr Kleiner an Kindesstatt angenommen wird. In sehr vielen Bauern-Lüusern finden sich solche Kinder, entweder mit der Mutter, die dort Dienste leistet, oder 'Llein. Allerdings, jedes Kind findet eine solche Stätte, wenige Bauern weigern sich, solche Linder aufzunehmen; aber wie sieht es mit deren Zukunft aus? Nicht das christliche Moment ist es so sehr, welches den Bauern bewegt, sich der unehelichen Kinder an-^Uehmeu; vielmehr ist es die egoistische Seite. Vom 6ten Jahre an wird bereits das Kind Z||t Arbeit benützt, entweder zum Hüten kleinerer Kinder, damit sämmtliche Hausbewohner ’L>'en Arbeiten nachgehen können, oder als Hirte, oder zu verschiedenen häuslichen und Feldarbeiten. Vom 11. und 12. Jahre an müssen solche Kinder schon alles arbeiten, im Schweisse ihres Angesichtes sich das Brod verdienen und mit Prozenten das hereinbringen, was sie den Bauer während ihrer Arbeitsunfähigkeit gekostet haben. Kommt nun die Geister-gestalt des Schulmeisters mit dem Rufe zur Schule, so wird dieser an gar manchen Orten einen Widersand finden, der unbesiegbar ist. Dem sonst so andächtigen und von scheinheiliger Frömmigkeit Überfliessenden Bauer will es durchaus nicht in den Sinn, das fremde Kind einige Jahre zu nähren und zu pflegen blos des christlichen Werkes wegen, er will Nutzen aus den Kindern ziehen, er will, besonders wenn sie in das 11. und 12. Jahr kommen, einen Knecht resp. eine Magd dadurch ersparen. Allerdings kann er bei richtiger und energischer Handhabung der Gesetze seitens der Schulbehörden für seine Renitenz gemassregelt werden, aber kein Gesetz kann ihn zwingen, das angenommene Kind zu behalteu, selbst wenn die Gemeinde den normierten Unterstützungsbeitrag, der meist nur 20 bis 30 fl. jährlich beträgt, leistet, indem derselbe kaum für die Gewandung des Kindes ausreicht. Er sagt: „Wenn ich das Kind in die Schule schicken soll, behalte ich es nicht mehr", und stellt es entweder der Gemeinde zu, die damit nichts anzufangen weiss, weil alle Bauern die gleiche Sprache führen, oder er gibt es zu einem nicht eingeschulten Bauer. So wächst das Kind dann heran ohne Bildung und Erziehung, um einst die grosse Masse des rohen Volkes zu vermehren. Nach vollendetem 14. Lebensjahre kehrt es oft zum ersten Bauer zurück — die Schulpflicht ist glücklich umschifft worden. Solche Fälle stehen leider nicht vereinzelt da, im Gegenteile, ein grosses Kontingent schulpflichtiger Kinder wird dadurch der Schule entzogen, ln dieser Beziehung ist also Abhilfe dringend geboten, und kann sie nicht vou der Gemeinde geleistet werden, so möge der Bezirk, resp. das Land, der Staat hilfreiche Hand dazu bieten. Die Schule ist der Ausfluss und die Ergänzung der Familie und steht wie diese unter der Aufsicht des Landes, des Staates. Es liegt im Interesse beider, ihre Angehörigen allseitig heranzuziehen. Unerzogene Kinder bilden ein Krebsgeschwür, das kein Land, kein Staat dulden kann und darf; es gibt daher Findel-, Waisen und Armenhäuser, zu denen in neuerer Zeit noch die Rettungshäuser traten. Letztere sind für die verwahrloste Jugend bestimmt, und wo solche Häuser bereits bestehen, werden Kinder aufgenommeu, die bereits sittlich verdorben sind, mit denen keine Schule und kein Erzieher etwas anzufangen weiss. Solche Kinder der ordentlichen Menschengesellschaft zurückzugeben, wird in diesen Rettungshäusern angestrebt. Verdorbenheit, nicht Armut ist zur Aufnahme erforderlich. Die Rettungs-häuser sollen sich aber noch eine zweite viel lohnendere Aufgabe zum Ziele setzen, sie sollen sich nemlich bestreben, die armen unehelichen, von der Welt verlassenen und nur von Frömmigkeit heuchelnden Bauern aufgenommenen Kinder vom unausbleibliche*1 Verderben zu retten, bevor sie von demselben erfasst worden sind. Allerdings müsste dan** jedes Land mehrere Rettungshäuser haben, allerdings würden diese Anstalten dem Land6 grosse Lasten aufbürden; jedoch eine der wichtigsten Aufgaben des Landes und des Staates ist die Sorge für die Armen, die Aermsten sind aber die Unerzogenen. Daher ist der wich' tigste Teil der Armenfrage die Armenerziehungsfrage, und ist die einmal befriedigend gelöst, dann vermindern sich die bisherigen oft enormen Auslagen für Landstreicher und Vagabunden, deren es so viele gibt, weil ihnen in der Jugend die Erziehung gemangelt hat, weil sie, stets sich selbst überlassen, Bauernlastthiere sein und jedes bildenden und erziehlichen Einflusses entbehren mussten. Die Armut des Landes hat ihre Hauptquelle i**1 Mangel an Erziehung und Schulbildung und kann daher in erster Linie durch Verstopfung dieser Quelle behoben werden; und so lange diese nicht verstopft wird, ist der Kampf gegen die Armut vergeblich. Kein Kind soll daher unerzogen bleiben und bei Befolgung dieses Grundsatzes dürfen pekuniäre Schwierigkeiten nicht die Oberhand gewinnen. Die jet^ unerschwinglich scheinenden Ausgaben tragen in der Folge hundertfache Zinsen und ver- hindern sich von Generazion zu Generazion. — Damit aber die Rettungshäuser durch die Aufnahme solcher armer Kinder nicht überfüllt und nicht zu Kasernen werden, wodurch die erziehliche Aufgabe derselben erschwert, wenn nicht illusorisch gemacht wird, kann ein l'eil dieser Kinder an Familien gegen kleine Entschädigungen herausgegeben oder beim Bauer, von dem sie angenommen worden sind, belassen werden, natürlich unter der Bedingung, das sie fleissig in die Schule geschickt werden. So sehr ein grosser Teil des Landvolkes die Schule mit scheelen Augen betrachtet, gibt es noch immerhin Bauern, die sich ttiit der Schulpflicht versöhnen, wenn sie für die angenommenen Kinder mit klingender Münze entschädigt werden. Da er sie in schulfreien Zeiten für die Arbeit verwenden kann, so ist er auch im stände, sie gegen geringere Kosten in Verpflegung zu nehmen, als sie im Rettungshause verpflegt werden können. Das beste ist und bleibt aber das Unterbringen iu Familien, denn das Kind ist von der Natur an die Familie angewiesen; dies ist der heilige Boden, in welchen die Natur ihr edelstes Gewächs gepflanzt hat. Zwar ist eine fremde Familie nicht immer die beste und bleibt gegen die von der Natur dem Kinde bestimmte mehr oder weniger ein Surrogat; jedoch hat die Natur in jede Familie etwas gelegt, was der Mutter- und Vaterliebe nahe kommt. Das sonst verwahrloste, dem Verderben schutzlos preisgegebene Kind gewinnt an der Familie einen moralischen Halt, kurz es ist gerettet. In Deutschland gibt es ziemlich viele Armenhäuser, resp. Kinderrettungsanstalten. In Würtemberg z. B. gab es im Jahre 1871 deren 20; die Anzahl derselben dürfte jedoch seither gestiegen sein, indem sich das Land unermüdlich mit deren Errichtung beschäftigt und, den Unendlichen Nutzen derselben richtig ins Auge fassend, vor keinem Opfer zurückscheut. ®s möge daher auch Oesterreich in die Stapfen desselben treten; es möge Rettungshäuser gründen und in ihre Hallen auch die armen unehelichen Kinder aufnehmen; es mögen mit allen Kräften Fonds geschaffen werden, wozu auch die Eltern solcher armer Geschöpfe oder deren nächste Anverwandten nach Möglichkeit beizusteuern verpflichtet, fespektive gezwungen werden sollten, damit dem Leichtsinn aucli ein Damm entgegengestellt werde. Dann hat Oesterreich abermals einen grossen Schritt nach vorwärts gethau, auf den die Nachwelt mit Dank zurückblicken wird. Gruber. Verfügungen, betreffend Lehrbücher und Lehrmittel. Zum Lehrgebrauch in den Volks- und Bürgerschulen zugelassen, er) Lehrbücher: Binsdorfer M., Dein har dt H. und Jessen Chr., Lesebuch für Volks- und Bürgerschulen. Sechster Teil oder dritte Stufe zweiter Teil (Wien 1871, Lechner); Preis eines steifgebundenen Exemplars 1 fl. 5 kr. '-------Siebenter Teil oder dritte Stufe dritter Teil (Wien 1872, Lechner); Preis eines Exemplars 1 fl. 5 kr. (Die vorangehenden Bände I—V dieses Lesebuches sind schon 1870 und 1871 zum Lehrgebrauch zugelassen worden.) Schubert, Naturgeschichte für Volks- und Töchterschulen. 9. Auflage. Wien 1874. Sallmayer & Komp. Preis eines Exemplars brosch. 96 kr. (Für die 6., 7. und 8. Klasse der Volksschulen und die oberen drei Klassen der Bürgerschulen zugelassen.) v- Močnik, Dr., Angewandte Arithmetik und einfache Buchführung für Bürger-, Handelsund Gewerbeschulen. Neue umgearbeitete Auflage. Prag 1872, Tempsky. Preis eines broschierten Exemplars 70 kr. (Für die 8. Klasse der Bürger- und Volksschulen zugelassen.) Blötz Karl Dr., Elementarbuch der französischen Sprache. 27. Auflage. Berlin 1871, Herbig. Preis 71/2 Sgr. (Für Bürgerschulen, wo das Französische als nicht obligater Gegenstand gelehrt wird, zugelassen.) Bi car d, Erster Unterricht im Französischen. Prag 1873. Preis eines gebundenen Exemplars 80 kr. (Für Bürgerschulen, wo das Französische als nicht obligater Gegenstand gelehrt wird, zugelassen. ____________ Handbuch der Volksschulgesetze für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, 1. Heft. (Nach dem Stande der Gesetzgebung Ende Jänner 1874 chronologisch geordnet.) Wien, k. k. Schulbücherverlag. Um 60 kr. bei der Schulbücher - Verlagsdirekzion zu beziehen- b) Lehrmittel. Grefe K., Lehrtafeln zum naturgeschichtlichen Anschauungsunterrichte für Schule und Haus. Wien, Leop. Sommer & Komp. 1. Reihe. (Fichte, Jaguar, Löwe und Löwin, Kuh und Stier, Schwarzkieler, Linde.) Preis eines jeden Blattes, das auch einzeln bezogen werden kann, 40 kr. (Zulässig erklärt für Volks- und Bürgerschulen sowie für Lehrerbildungsanstalten.) Lacher E. v., Brutstadien der Bienen. Artistisches Tableau für den Anschauungsunterricht in der razionellen Bienenzucht. Wien, Preis eines Exemplars aufgespannt 5 fl. Musil E., Schreibhefte für Schulkinder, auf den Umschlägen versehen mit Darstellungen naturhistorischer Objekte und geographischer Kärtchen der einzelnen österr. Länder. Preis eines Heftes zu U/s Bogen Schreibpapier 1 kr. (Für Volksschulen zugelassen) Lehrplan für vierklassige Volksschulen. Veröffentlicht durch Verordnung des k. k. Unterrichtsministers vom 18. Mai 1874 Z. (5549. 1. Gruppierung der Schüler. In vierklassigen Volksschulen entspricht der ersten Klasse das 1. Schuljahr; jede der übrigen drei Klassen zerfällt in zwei Abteilungen, u. z. umfasst die zweite Klasse, erste Abtheilung das zweite Schuljahr, zweite 1) „ dritte ff dritte Klasse erste V „ vierte ff zweite ff „ fünfte ff vierte Klasse erste ff „ sechste ff zweite ff ,, siebente und achte Schuljahr. 2, Stundeuausinass. Unterrichtsgegenstände. Erste Klasse Zweite Klasse Dritte Klasse Vierte Klasse Anmerkung l.Abtl. 2.Abtl. l.Abtl. 2.Abtl. l.Abtl.j2.Abtl. 1. Schuljahr 2. Schul j. 3. Schulj. 4. Schulj. 5. Schulj. 6. Schulj. 7.U.8. Schulj. Religion 1 2 2 2 2 2 2 Unterrichtssprache 12 10 10 8 8 8 8 Rechnen •7* 4 4 4« 4* 4* 4* * für Mädchen 3 Stunden Naturkunde — — — 2 2 2 2 Erdkunde und Geschichte — — — 2 2 3 3 Schreiben — 2 2 2 2 2 2 Zeichnen u. geom. Formenlehre — 2/»- % 3 3 4* 4* * für Mädchen 2 Stunden __ Gesang % ä/s 7z 7z 7z 7z Turnen a/a 1 1 2 2 2 2 Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden 18 21 21 2b 26 28 28 Die Stundenzahl für weibliche Handarbeiten wird von den betreffenden Schulbehörden bestimmt. 3. Bestimmung bezüglich des Gebrauches von Lehrbüchern für Realien. Besondere zulässig erklärte Lehrbücher für Bealien (Naturgeschichte, Naturlehre, Erdkunde und Geschichte) dürfen erst in der vierten Klasse in Verwendung genommen werden. , I. Religionslehre. Die Verteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahreskurse wird nach § 5 des Roichs-volksschulgesetzes von den Kirchenbehörden (Vorständen der israelitischen Kultusgemeinden) fest-bestellt II. Deutsche Unterrichtssprache. Ziel: Klares Verständnis der Mitteilungen anderer in der Muttersprache; Fähigkeit, sich mündlich und schriftlich richtig und fliessend auszudrücken; Fertigkeit im ausdrucksvollen Lesen des Gedruckten und Geschriebenen. „ Erste Klasse. (1. Schuljahr.) Lesen und Sprachübungen. Vorbereitende Sprach- und Anschauungsübungen anknüpfend an Gegenstände aus der Umgebung des Kindes; Einübung der Laute und deren Zeichen in Schreib- und Druckschrift; langsames, lautrichtiges Losen mit Beachtung der Silbentrennung; Besprechung des Lesestoffes. Plamnässig geleitete Uebungen im Abschreiben aus dem Lesebuche. Memorieren leichter Musterstücke in gebundener Rede. Zweite Klasse. (2. und 3. Schuljahr.) a) Lesen. Lautrichtiges Lesen mit genauer Beachtung der Satzzeichen; Wort- und Sacherläuterungen; Wiedergabe des Gelesenen nach gestellten Fragen; Memorieren von passenden Musterstücken, b) Sprachübungen. Orthographische Uebungen mit besonderer Rücksicht auf Dehnung, Schärfung, Silbentrennung und Grosschreibung; der reine einfache Satz; Kenntnis des Haupt-, Eigenschafts- und Zeitwortes; die drei Hauptzeiten. Neben der schriftlichen Behandlung des grammatischen Stoffes planmässig geleitete Uebungen im Abschreiben aus dem Lesebuche. Dritte Klasse. (4. und 5. Schuljahr.) «) Lesen. Geläufiges und sinnrichtiges Lesen verbunden mit Wort-und Sacherläuterungen; Wiedergabe des Gelesenen; Uebung in der Mannigfaltigkeit des Ausdrucks ; Memorieren, b) Sprachübungen. Orthographische Uebungen mit besonderer Beachtung ähnlich lautender Wörter; der erweiterte einfache Satz; Fortsetzung der Formenlehre mit besonderer Rücksicht auf das Haupt- und Zeitwort; Wortbildung durch den Ablaut, durch Ableitung und Zusammensetzung; Rekzion der Zeit-, Eigenschafts- und Vorwörter; schriftliche Wiedergabe kurzer Lesestücke; Briefe und Geschäftsaufsätze. Vierte Klasse. (6., 7. und 8. Schuljahr.) a) Lesen. Geläufiges und ausdrucksvolles Lesen der Druck- und Handschrift; Angabe des Inhaltes und Gedankenganges der Lesestücke; Wort- und Sacherläuterungen; Memorieren passender Musterstücke. V) Sprachübungen. Orthographische Uebungen mit Berücksichtigung des Fremdwortes; der zusammengezogene und zusammengesetzte Satz; Satzzeichnung; das Bindewort; Fortsetzung und Ergänzung der Formenlehre sowie der Wortbildungslehre; Wortfamilien; Rekzion. Neben den schriftlichen grammatischen Uebungen: Erzählungen, Umschreibungen poetischer Lesestücke, Beschreibungen, Briefe und Geschäftsaufsätze. III. Rechnen. Ziel: Sicherheit und Fertigkeit in der mündlichen und schriftlichen Lösung praktischer Rech-nuugsaufgaben. Erst6 (1. Schuljahr.) Die 4 Grundoperazionen im Zahlenraume von 1—20 mündlich und schriftlich. Münzen, Masse und Gewichte, soweit deren Gliederung auf der Zehnteilung beruht. Die schriftlichen Uebungen sollen nach Form und Stufengang mit dem mündlichen Rechnen überein- timmen. „ ., Zweite Klasse. (2. und 3. Schuljahr.) Die 4 Grundoperazionen im Zahlenraume von 1—100 mündlich und schriftlich, im erweiterten Zahlenraum bis 1000 und bis zu den Tausendtein. Mündliches Rechnen. Dritte Klasse. (4. und 5. Schuljahr.) Die vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen und in Dezimalen. Rechnen mit mehrnamigen Zahlen und mit den häufiger verkommenden gemeinen Brüchen. Mündliches Rechnen. Vierte Klasse. (6. 7., und 8. Schuljahr.) Verwandlung der gemeinen Brüche in Dezimalen und umgekehrt. Die 4 Grundrechnungsarten in ganzen und gebrochenen, in benannten und unbenannten Zahlen. Verhältnisrechnungen und Proporzionen und deren Anwendung. Mündliches Kechnen. Die Mädchen sind besonders in Haushaltungsrechmmgen zu üben. IV. Realien. A. Naturgeschichte. Ziel: Kenntnis der wichtigsten Körper in den drei Naturreichen mit Rücksicht auf deren praktische Verwendung und deren Bedeutung im Haushalte der Natur. Belehrung über den menschlichen Körper und dessen Pflege. ,, . Dritte Klasse. (4. und 5 Schuljahr.) Naturgeschichtliche Individuen, insbesondere jene, welche durch Nutzen und Schaden, durch verbreitete Anwendung in der Haus- und Landwirthschaft, oder in Gewerben und Künsten hervorragen, werden auf Grund der Anschauung und mit Benützung des Lesebuches behandelt. Vierte Klasse. (6. — 8. Schuljahr.) Tiere, Pflanzen und Mineralien als Individuen nach ihrer Wesenheit, ihrem Vorkommen und ihrer Verwendung im praktischen Leben. Belehrung über den menschlichen Körper und die wichtigsten Sätze aus der Gesundheitslehre. B. Naturlehre. Ziel: Kenntnis der wichtigsten phisikalischen und chemischen Veränderungen mit steter Rücksicht auf die Bedürfnisse des Lebens und auf die Erscheinungen in der Natur. Dritte Klasse. (4. und 5. Schuljahr.) Au der Hand dos Lesebuches und mit Hilfe von Anschauungsmitteln werden die einfachsten Kenntnisse aus der Naturlehre vermittelt. Vierte Klasse. (6.—8. Schuljahr.) In jedem Jahre werden aus allen Teilen der Naturlehre einzelne Individuen vorgenommen, so dass nach und nach eine Erweiterung und zugleich ein Wechsel des Lehrstoffes eintritt und am Ende des dreijährigen Turnus folgende phisikalischen und chemischen Individuen abgehandelt sind: Zusammenhangsformen der Körper. — Ausdehnung durch die Wärme, Thermometer, Luftzug und Wind. — Wärmeleitung. — Schmelzen, Verdampfen, Verdunsten. — Wärmestrahlung, Luftfeuchtigkeit. — Natürliche und künstliche Magnete, Kompass. — Elektrizität durch Reibung. — Gewitter. — Elektromagnet, Telegraph. — Wasser. — Luft. — Kohle, Kohlenoxid, Kohlensäure. —Verwesung, Gährung. — Eisen. —Lot, Gewicht Schwerpunkt, — Einfache Maschinen. — Fortpflanzung des Wasserdruckes, hidraulische Presse. •— Kommunikazions-gefässe. — Schwimmen. — Luftdruck, Barometer Heber. — Pumpen, Heronsball, Feuerspritze. — Schall und Echo. — Ebene Spiegel. — Brechung des Lichtes und Farbenzerstreuung. — Das menschliche Auge, Brillen. — Mikroskop, Fernrohr. C. Erdkunde. Ziel: Kenntnis der Heimat und des Vaterlandes. Kenntnis des Wichtigsten über Europa und die übrigen Erdteile mit Hervorhebung der Bodenverhältnisse; Verständnis der nahe liegenden Erscheinungen, die aus der Gestalt, Stellung und Bewegung der Erde hervorgehen. Dritte Klasse. (4. und 5. Schuljahr.) Heimatkunde, ausgehend vom Schulorte; Feststellung der wichtigsten geographischen Grundbegriffe. Die österreichisch-ungarische Monarchie; — die Produkte ihrer Länder, sowie Gewerbe undVerkehr, Lebensweise und Sitten der Bewohner sind entsprechend zu berücksichtigen. Vierte Klasse. (6. — 8. Schuljahr.) Die Erde als Weltkörper; Uebersicht der Erdteile nach horizontaler und vertikaler Gliederung, sowie nach ihrer politischen Eintheilung. — Europa mit Hervorhebung Mitteleuropas. Kulturbilder. — Eingehende Wiederholung und Ergänzung der Geographie der österreichisch-ungarischen Monarchie. D. Geschichte. Ziel: Der Unterricht in der Geschichte soll eine allgemeine Würdigung derjenigen Per- sonen und Begebenheiten anbahnen, welche in hervorragender Weise zur Entwicklung der Mensch- heit im allgemeinen und der des Vaterlandes im besondern beigetragen haben; zugleich soll dieser Unterricht Charakterbildung und Vaterlandsliebe der Schüler fördern. Dritte Klasse. (4. und 5. Schuljahr.) Sagen der Heimat. Erzählungen aus der österreichischen Gleschichto; Erzählungen aus der alten Geschichte; die wichtigsten Erfindungen und Entdeckungen des Mittel- a^ers‘ Vierte Klasse. (6., 7. und 8. Schuljahr.) Bilder aus der österreichischen Geschichte in chronologischer Folge; Erzählungen aus der allgemeinen Geschichte, soweit dieselbe mit der österreichischen Geschichte im Zusammenhänge steht oder von Fersonon und Ereignissen handelt, welche für die Entwicklung der Menschheit bedeutungsvoll waren, sind passend einzureihen. Zuletzt ist auf die Zusammenfassung der Hauptmomente des Gelernten Bedacht zu nehmen. — Hauptgrundzüge der Verfassung, insbesondere Belehrung über die Kechte. und Pflichten der Staatsbürger. V. Schreiben. Ziel: Aneignung einer deutlichen und gefälligen Handschrift- Erste Kl as s e. (1. Schuljahr.) Schreiben in Verbindung mit dem Sprachunterrichte. Zweite Klasse. (2. und 3. Schuljahr.) Die kleinen und grossen Buchstaben in genetischer Folge. Nachschreiben des auf der Schultafel Vorgeschriebenen. — Schreiben der arabischen und römischen Ziffern- Dritte Klasse. (4. und 5. Schuljahr.) In deutschen Schulen kommt die lateinische, in nichtdeutschen die deutsche Kurrentschrift hinzu. . Vierte Klasse. (G. — S. Schuljahr. Hebungen in der deutschen und lateinischen Kurrentschrift mit gesteigerten Forderungen. . - VI. Zeichnen und geometrische Formenlehre. A. Zeichnen. Ziel: Befähigung der Schüler zur richtigen Auffassung geometeischer Formen, Hebung des Augenmasses und des Darstellungsvermögens, angewandt auf einfache Gegenstände, wie sie das Leben bietet. - , Erste und zweite Klasse. (1. — 3. Schuljahr.) Auf dieser Stufe bilden die dem Schreiben und Zeichnen gemeinsamen Vorübungen zur Erreichung eines gewissen Grades von Handfertigkeit den Unterrichtsstoff. Diesen Hebungen folgen Nachbildungen leichter, dem Sachunterrichte entnommener Gegenstände. Dritte Klasse. (4. und 5. Schuljahr.) Hebungen im Zeichnen vorschicdonor Formen, denen die gerade Linie, der Winkel, das Dreieck und das Viereck zugrunde liegen. Anwendung dieser Formen auf Gebilde einfachster Art. Beginn des Diktatzeichnens. Vierte Klasse. (6. bis 8. Schuljahr.) Zeichnen leichter Ornamente und Vorderansichten technischer Objekte nach dein Masstabe. Diktat- und Gedächtniszeichnen. Das in der geometrischen Formenlehre Gebotene ist dem Freihandzeichnen zugrunde zu legen. —: Dem Bedürfnisse der Mädchen ist mit Rücksicht auf die weiblichen Handarbeiten Rechnung zu tragen. B. Geometrische Formenlehre. Ziel: Kenntnis der wichtigsten geometrischen Körper und ihrer Begrenzung; die Fähigkeit, Flächen und Körper im gewöhnlichen Leben zu messen und zu berechnen. Dritte Klasse. Zweite Abteilung. (5. Schuljahr.) Vom Würfel ausgehend werden die einfachen, eckigen Körper betrachtet und dadurch wird die Kenntnis der verschiedenen Flächen, Winkel und Linien vermittelt. Vierte Klasse. (6., 7. und 8. Schuljahr.) Wiederholung des in der 3. Klasse Behandelten und Betrachtung der runde'n Körper nach demselben Lehrgänge. — Messen und Berechnung von Flüchen und Körpern nach Umfang und Inhalt. VII. Gesang'. Ziel: Weckung und Bildung des Tonsinnes, Veredelung des Gemüts und Belebung des patriotischen Gefühls. Befähigung der Schüler zum Vortrage ein- und zweistimmiger Lieder mit Berücksichtigung des Volksliedes. „ ^, Erste Klasse. (1. Schuljahr.) Gehör- und Stimmübungen. Unterscheiden von Tönen (hoch, tief, — lang, kurz, — stark, schwach). Einübung einfacher Liedchen in einem dem Kindesalter entsprechenden Tonumfange nach dem Gehöre. Zweite Klasse. (2. und 3. Schuljahr.) Gehör und Stimmühungen. Einübung einstimmiger Lieder nach dem Gehör. Dritte Klasse. (4. und 5. Schuljahr.) Kenntnis der Noten. Einübung einfacher Lieder auf Grundlage des Notensistems. Vierte Klasse. (6. — 8. Schuljahr.) Einübung ein- und zweistimmiger Lieder. VIII. Turnen.* * Ziel: Kraft, Gewandtheit und Sicherheit, Ordnungssinn, Muth und Selbstvertrauen zu fördern, die Frische des Geistes und des Körpers zu erhalten. Erste Klasse. (1. Schuljahr.) Ordnungsübungen. Durchbildung der Eeihe; Kichtung, Fühlung, Stellungswechsel durch 1li Drehung, Auflösen, Wiedorherstellen. Ziehen auf verschiedenen Ganglinion. Bildung eines 3—4gliedrigen Reihenkörpers, Anwendung der Uebungen der Reihe auf denselben. — Freiübungen. (An Ort in offener Aufstellung). Ausgangstellung mit geschlossenen Füssen. Einfache Bewegungen der Glieder und Gelenke im Stehen; Hüpfen auf beiden Füssen. — Spiele. Ortsübliche und sonst einfache Bewegungsspiele. Zweite Klasse. (2. und 3. Schuljahr.) Ordnungsübungen. Einübung der einzelnen Glieder des Reihenkörpers, wie im Vorjahre der Reihe; Gehen und Laufen im Takte und mit Gleichtritt; Windungen, Vorziehen der Reihen, Oeffnen und Schliessen je nach einer Richtung. — Freiübungen. Erweiterung der Uebungen mit erhöhter Forderung nach Dauer und Mass; Verbindungen mit Armhebhalten oder übereinstimmenden Armthätigkeiten; Schrittarten bis Schrittwechselgang; Beindrehen; Hüpfen: a) in Schrittstellungen, b) auf einem Beine, c) in * tiefer Hockstellung; Rumpfdrehen, Rumpfwippen; Ausführung zum Teile vom Orte. — Langes Schwungseil. Durchlaufen ; Hüpfen am Orte; Springen über das ruhig gehaltene Seil. Spiele Dritte Klasse. (4. und 5.Schuljahr.) Vorbemerkung. In dem Falle, als die Zahl der Schüler in der Klasse 40 überschreitet, empfiehlt sich auch für den Turnunterricht die Scheidung in Ober- und Unterabteilung, wöchentlich zwei halbe Stunden. Ordnungsübungen. Das Einreihungsvorhältniss nach Reihen und Rotten bestimmter her-vorzuheben.Die Reihenübungen des Vorjahres nach Rotten; Bildung kleinerer Reihen durch Reihungen erster Ordnung; Fortbewegung in zusammengesetzteren Bahnen; Drehen bis zur 1/2 Drehung. — Freiübungen. Schrittarten bis Wiegelauf; Fuss- und Kniowippen1 in verschiedenen Formen ; Hüpfen: ä) in und zu verschiedenen Stellungen; b) auf einem Bein mit Drehungen und Bein- halten2; Rumpfbeugen schräg und rückwärts; Rumpfschwenken, Armübungen; Dauerlauf bis 3 Mi- Anmerkung für Mädchen. * Die mit Sternchen bezeichneten Uebungen und Geräte sind beim Mädchenturnen ausgeschlossen. 1 Nicht bis zur tiefen Hockstellung, in Seitgrätschstellung nicht über ha Schritt. 3 Fersen-, Knieheben und Hochspringen fallen weg. nuten.-— *Liegestütz. Vorlings. — Stabübungen. — Langes Schwungseil. Hüpfen mit Drehen auf einem Bein, Ueberspringen des geschwungenen Seiles. (Für Mädchen auch kurzes Seil.)— Fr ei springen. G-eradeaus, ohne Zuordnung von Beinthätigkeiten zu massiger Weite und Höhe. Wag rechte Leitern. Hangstehen; Streckhang und Hangeln mit Eist-, Speich-, Eli- oder gemischtem Griffe; * Beinbewegungen; Beugehang mit Abstoss vom Boden, Dauerhalten, langsames Senken. — Senkrechte und schräge Leitern. (Obere Seite.) Steigen vorlings. Stangengerüst. *Kletterschluss ; —^Klettern an einer Stange, Hang an zwei Stangen auch mit Beinbewegungen. Turnspiele. Vierte Klasse. (6. und 8. Schuljahr.) Vorbemerkung. Die Trennung der Abteilungen mit je wöchentlich zwei halben Stunden ist hier als Kegel anzunehmen. Ordnungsübungen. Beihungen zweiter Ordnung; Schwenken um gleich- und ungleichnamige Flügel und um die Mitte; Schwenkmühlc, Schwenkstern; Oeffnen und Schliessen aus und zu der Mitte. — Freiübungen. Passende Verbindungen; Wechsel von Gang und Laufarten und Eichtungen, Einschaltung von Zwischentritten, Schrittwechsel- und Schottischhüpfen* 1, Bogenspreizen; Hüpfen mit grösserem Drehmasse; Kumpfkreisen; Dauerlauf bis 5 Minuten. — *Liege- stütz. Bücklings und seitlings. . Stabübungen. — Langes Schwungseil Einlaufen und Ausspringen oder umgekehrt. Hüpfen in *tiefer Hockstellung. (Für Mädchen auch kurzes Seil). — Freispringen. Mit versuchsweisen Doppelspreizen, mit 1/4 oder 1/2 Drehung beim Nachsprunge. — Schwebebaum. Aufsteigen und Abspringen; Gehen in verschiedenen Richtungen ohne und mit Zuordnung von * Beinthätigkeiten, * Schwebekampf. — Sturmspringen.2 Bis höchstens ein Meter, zuerst mit Niedersprung seitwärts vom Brette. — Bockspringen. Nur als gemischter Hochsprung mit geringer Steigerung; Knie- und Stehsprung.— Wagrechte Leitern. Hangeln mit allmälichem Uobergange zu schwierigeren Griffarten. Armwippen zu und aus Beugehalten, Zuckhangen und Hangeln versuchsweise; Griffwechsel mit I/4 und 1/2 Armdrehung; Schwengel, Kreisschwingen der Beine, Liegehang und Hangeln.—Senkrechte Leiter. *Hüpfsteigen; Steigen rücklings. — Schräge Leitern. Steigen ander *untern Seite, — Stangengerüst. ^Klettern mit Schlusswechsel, mit Umkreisen an zwei Stangen * Wanderklettern; Beugehangübungon. — Barren. Stütz und Innennsitz vor der Hand, im Wechsel mit Stand oder Stütz, oder mit Fortbewegung unter Aufrechthaltung des bezeichneten Stellungsverhältnisses; Stütz und ^Beinthätigkeiten; *Aus-sensitze hinter der Hand mit Fortbewegung rückwärts; Schwingen3 fortgesetzt, *Wende. Ueber-drehen aus dem Stande. — Turnspiele. IX. Weibliche Handarbeiten. Ziel: Dieser Unterricht soll die Schülerinen in den Stand setzen, die im gewöhnlichen häuslichen Leben vorkommenden weiblichen Handarbeiten zu besorgen. Lehrstoff: Häkeln und Stricken. An- und Einstricken, Stopfen der Strümpfe. Merken. Schlingen Nähen. Ausbessern der Wäsche. Zeichnen der Schnitte. Zuschneiden von Wäschestücken. Den Unterricht in den weiblichen Handarbeiten begleiten stets Belehrungen über die zu verwendenden Stoffe nach Art, Güte und Bezugsquellen. X. Haushaltuiigskunde. Diesem Lehrgegenstande werden besondere Stunden nicht zugewiosen; bei dem Unterrichte in den einschlägigen Gegenständen wird auf die Bedürfnisse des Haushalts stets Eücksicht genommen. Rundschau. Küstenland. Die Gesetze über Errichtung und Erhaltung der Volksschulen und die Rechtsverhältnisse der Lehrer wurden vom istrianer Landtage angenommen. Endlich! Steiermark. In Leohen fand unlängst die diesjährige Jahresversammlung des steirischen Lehrerbundes statt, wobei von Seiten der leobner Kommune alles aufgeboten wurde, um die Lehrer bestens bewillkommnen zu können. Gegenstand der Versammlung bildete die Be- Anmerkung für Mädchen. 1 Wiegehüpfen, Einschaltung von Schleif- und Schlagtritten; Verwendung von Handklappern. 2 Das Sturmbrett ist nur zur Uebertragung von Freiübungen und zum Tiefsprung von bezeichnetem Masse zu verwenden. 3 Nicht über Holmhöho. ratung über Hebung der Schuldisziplin, über den Normallehrplan, die Vertretung der Lehrerschaft in den Schulaufsichtsbehörden, über die Vermehrung der Industrielehrerinen-stellen, sowie um obligatorische Errichtung von Volksschulbibliotheken und Anlegung von Schul- und Turngärten an den Volksschulen. IViederostei reich. Der niederösterreichische Gewerbeverein beschäftigte sich in seiner Abteilung für Kleingewerbe eingehend mit der Errichtung von Schulwerkstätten in der Volksschule. Ein vom Gewerbeverein eingesetztes Subkomitö einigte sich dahin, an die Ministerien für Handel und für Unterricht Petizionen zu richten, in welchen um versuchsweise Begründung von Schulwerkstätten (Formereischulen) und um die Einführung eines fakultativen enziklopädischen Unterrichtes in der Technologie an den Lehrerbildungsanstalten gebeten wird. Eine Deputazion wurde auch bereits von dem Minister Dr. Stremayr in längerer Audienz empfangen. Der Minister besprach sich sehr umständlich über die Angelegenheit mit den Mitgliedern der Deputazion und versprach, dem Projekte volle Aufmerksamkeit zuzuwenden. Im Handelsministerium wurde der Chef der Präsidialkanzlei, Hofrat Arnt, der kürzlich zum korrespondierenden Mitgliede des niederösterreichischen Gewerbevereines erwählt worden ist, begrüsst und ersucht, die Petizion dem Minister zu empfehlen. Oherösterreich. Mit 1. Oktober d. J. wird an der k. k. Lehrerinenbildungsanstalt in Linz ein Bildungskurs für Arbeitslehrerinen eröffnet. Dieser Kurs bat den Zöglingen ausser der technischen Fertigkeit in den weiblichen Handarbeiten jene Bildung zu vermitteln, welche sie befähigt, den betreffenden Unterricht mit Erfolg zu erteilen. Zur Aufnahme ist erforderlich: 1. das zurückgelegte 17. Lebensjahr oder dessen Vollendung im Kalenderjahre (nachzuweisen durch Beibringung eines Tauf- oder Geburtsscheines), 2. sittliche Unbescholtenheit (Sittenzeugnis), 3. phisische Tüchtigkeit (ärztliches Zeugnis), 4. das Entlassungszeugnis der Volksschule, 5. einige Geübtheit in Handarbeiten, welche durch eine Aufnahmsprüfung nachzuweisen ist. Die Dauer des Kurses erstreckt sich auf ein Schuljahr (vom 1. Oktober 1874 bis Ende Juli 1875). Der Unterricht, welcher unentgeltlich erteilt wird, erstreckt sich auf a. das Wichtigste aus der Schulpädagogik, b. Unterrichtssprache, c. Freihandzeichnen, d. Rechnen, c. Haushaltungskuude, f. weibliche Handarbeiten, g. praktische Hebungen (Lehrversuche in der Uebuugsschule). Böhmen. Unlängst hielten (siehe Rundschau in Nr. 16) in das festlich geschmückte Aussig die deutschen Lehrer Böhmens ihren Einzug. Um 4 Uhr nachmittags faud die Konstituierung des Landeslehrervereines statt, in welcher das provisorische Komite bestätigt wurde. Um 8 Uhr abends versammelten sich die Teilnehmer, deren Zahl über 600 betrug. Angemeldet wurden folgende Themata: 1. die Fortbildungsschule; 2. Petizion an den Landtag; 3. Gehaltsregulierung; 4. die materielle Besserstellung der Lehrer; 5. Reform deutscher Rechtschreibung. Für Nebenversammlungen: 1. das Sonnenmikroskop; 2. Lehrerwitwen- und Waisen-Fonds; 3. Stellung der Bürgerschule. Kroazien. Der kroatische Landtag hat die spezielle Beratung des Volksschulgesetzes beendet. Das Amendement des Pfarrer Jagic, wornach die Ortspfarrer zu Schulinspektoren und Präsidenten des Gemeindeschulausschusses ernannt werden müssen, wurde abgelehnt: ebenso ein Amendement Lehpamer’s, dass die Komitatsschulinspektoren derselben Konfession angehören müssen, welcher die Majorität der Schulkinder angehört. Der Kampf um die Schule war überhaupt ein erbitterter und die Römlinge verschossen, wie immer bei derlei Gelegenheiten, eine Menge Pulver. Serbien. Das Pensionsgesetz der Lehrer in Serbien, das der jüngste Landtag ins Leben rief, enthält folgende nennenswerte Punkte: „Ein Lehrer, welcher 10 Dienstjahre hinter sich hat, dabei dienstunfähig geworden ist, hat Anspruch auf eine Pension von 40% seines Gehaltes; jedes weitere Jahr weist ihm 2% zu. Wer 35 Jahre gedient hat, kann, gleichviel ob er noch dienstfähig ist oder nicht, Anspruch auf den vollen Gehalt als Pension erheben.“ Die Lehrer sind Staatsbeamte und beziehen fast durchgehends gleiche Gehalte ohne Rücksicht auf die Grösse des Ortes ihrer Wirksamkeit. Die mindeste Besoldung betragt 250 Thlr. Italien. Die italienischen Lehrer, 16,000 au der Zahl, richteten ans Parlament eine Petizion, worin sie verlangten: 1. dass die Gehalte auf 800 Franks erhöht werden; 2. dass man Ruhegehalte für ältere und kranke Lehrer in Aussicht nehme; 3. dass ein Lehrer, welcher während 6 Jahren an einem Orte seinen Beruf zur Zufriedenheit der Gemeinde ausgeübt habe, nur wegen schlechter Aufführung entfernt werden könne; 4. dass man den Lehrern das Recht zugestehe, politische Wähler zu sein. — All’ dies schlug an taube Ohren. Lokales. Veränderungen im Lehrstande. Der Minister f. K. u. U. hat die Hauptlehrerstelle für slove-nischen und deutschen Sprachunterrricht an der Lehrerbildungsanstalt in Laibach dernLandes-Bürgerschullehrer in Cilli, Herrn Jakob Praedica, dann die Hauptlehrerstelle für Freihandzeichnen und Mathematik an der k. k. Lehrerinenbildungsanstalt in Laibach dem Bürgerschullehrer in Graz, Herrn Josef Kronberger; ferner die an der Uebungsschule der letztgenannten Anstalt erledigten zwrei Lehrerinenstelien der supplierenden Lehrerin an derselben, Fräulein Ludmilla Klemenčič, und der Lehrerin an der städtischen Mädchenschule in Klagenfurt, Fräulein Julie Schn kle, verliehen. — Der Minister für Ackerbau hat die an der k. k. 'Werksvolksschule zu Idria erledigten vier Lehrerstellen den Herren Jakob Inglič, Anton Levstik, Alois Novak, alle drei provisorische Lekrer daselbst, und dem Herrn Ignaz Božič, Lehrer zu Soderschiz; ferner die erledigten drei Lehrerinenstellen den Fräulein Marie Kraschner, bisher prov. Lehrerin, Marie Jäckel, bisher prov. Industrielehrerin daselbst, dann dem Fräulein Marie Kraschner, prov. Industrielehrerin zu Radkersburg in Steiermark, verliehen und den ersten der genannten Lehrer mit der interimistischen Leitung der Anstalt betraut. — Der prov. Lehrer an der Volksschule in Sturia, Herr Mathias Rant, wurde daselbst definitiv angestellt. — Der absolv. Lehramtskandidat Herr Andreas Kmet erhielt eine provisorische Lehrerstelle in Zirklach (nicht in Zirkniz, was hiemit berichtigt wird). Aus der Sitzung des k. k. Landesschulrates vom 20. August d. J. — Einem Gesuche um Nachsicht des gesetzlich vorgeschriebenen Alters behufs Aufnahme in die k. k. Lehrerinenbildungsanstalt wird keine Folge gegeben, und ein Minister!algesuch um Gewährung der nemlichen Nachsicht an das k. k. Ministerium f. K. u. U. geleitet. — Die Unterlehrerstelle an der vierklassigen Volksschule in Wippaeh wird in eine Lehrerstelle mit Festsetzung des Gehaltes jährlicher 400 fl. umgewandelt. — Für die an der k. k. Lehrerinenbildungsanstalt in Laibach neukreierte Turnlehrerstelle, dann für die an der k. k. Lehrerinenbildungsanstalt erledigte Hauptlehrerstelle für Freihandzeichen und Mathematik und für zwei Uebungslehrerinenstellen wird der Besetzungsvorschlag au das k. k. Ministerium f. K. u U. erstattet. — Der Besetzungsvorschlag der k. k. Bergdirekzion in Idria für die an der dortigen k. k. Werksvolksschule ausgeschriebenen vier Lehrer- und drei Lehrerinenstellen wird mit dem Gutachten des k. k. Landesschulrates an das k. k. Ackerbauministerium geleitet. — Inbetreff des Ausmasses des Diäten- und Reisekostenpauschales für den k. k. Bezirksschulinspektor des Bezirkes Adelsberg wird der Bericht an das k. k. Ministerium f. K. u.U. erstattet.—Ueberden Antrag des k. k. Bezirksschulrates in Adelsberg wird die Remuuerazion für den Kuraten in Dorn für die Erteilung des Unterrichtes an der Volksschule daselbst genehmigt und dieselbe für Rechnung der Bezüge des sistemisierten unbesetzten Lehrerpostens aus dem Ortsschulfonde in Dorn flüssig gemacht. Betreffend das Ansuchen des Ortsschulrates um Enthebung der Schulgemeinde von der Entrichtung der nach dem richtig gestellten Voranschläge der Volksschule in Dorn fortzuleistenden Geldkollektur für den Lehrdienst, dann des Schulgeldes, wird dem k. k. Bezirksschulräte bedeutet, dass dieses Ansuchen bei dem Umstande, als einerseits der Unterricht an der Volksschule in Dorn ordnuugsmässig durch einen mit Genehmigung des k. k. Bezirksschulrates bestellten Hilfslehrer erteilt wird und anderseits die Einkünfte erledigter Lehrstelleu nach der ausdrücklichen Bestimmung des § 82 des Landesgesetzes vom 29. April 1873 Z. 22 L. G. BL in die Pensionskasse zu fliessen haben, zu einer Berücksichtigung nicht geeignet ist. — Ueber den vom k. k. Bezirksschulrat in Littai vorgelegten Verhandlungsakt bezüglich eines Neubaues eines Schulhauses in St. Martin bei Littai wird beschlossen, aus der im Staatsvoranschlage pro 1874 auf der Rubrik „Stiftungen und Beiträge zu Unterrichtszwecken“ genehmigten Dotazion 2000 fl. flüssig zu machen und einen weitern Beitrag per 1000 fl. nach Massgabe der anzuhoffenden Dotazion per 1875 für das kommende Jahr in Aussicht zu stellen, dann den krain. Landesausschuss zu ersuchen, in die Präliminarien des Normalschulfondes pro 1875, 1876 und 1877 je 1000 fl. als Beitrag für den Schulhausbau in St. Martin aufzunehmen. Ueber den Bericht des k. k. Bezirksschulrates in Littai in Angelegenheit der Organisierung der sagorer Werksschule wird beschlossen, die bisherige Privatschule der Gewerkschaft Sagor als öffentliche vierklassige Volksschule im Sinne des § 2 des Gesetzes vom 14. Mai 1869 Z. 62 R. G. Bl. zu restituieren, und es wird dem k. k. Bezirksschulräte aufgetragen, die von der Gewerkschaft und dem Bruderladenvereine freiwillig angebotenen Leistungen sofort urkundlich sicherzustellen, weiters wegen Fixierung des Schulsprengels und Feststellung der Dotazionen der vier Lehrer unverzüglich das Erforderliche einzuleiten. — Schliesslich werden mehrere Remimerazionsgesuche erledigt. Aus der Sitzung vom 3. September d. J. Einem Lokalkaplane wird für die Haltung einer Notschule im Schuljahre 1873/74 eine Remuuerazion aus dem Normalschulfonde erteilt. Die Lehrpläne der Uebungsschulen an der k. k. Lehrer- und Lehrerineubildungsanstalt in Laibach werden genehmigt und es wird angeordnet, dass der Unterricht in den weiblichen Handarbeiten an der Uebungsschule der Lehrerineubildungsanstalt in der ersten Klasse in einer, in der zweiten Klasse in zwei und in der dritten Klasse in drei wöchentlichen Lehrstunden, und zwar in der ersten Klasse nur im Sommersemester zu erteilen sein wird. — Zwei Gesuche um Nachsicht des gesetzlich vorgeschriebenen Alters behufs Aufnahme in die k. k. Lehrerbildungsanstalt werden dem hohen k. k. Ministerium f. K. u. U. vorgelegt. — Betreffend die Besetzung der an der k. k. Lehrerbildungsanstalt in Laibach erledigten Hauptlehrerstelle für deutsche Sprache, Erziehungs- und Unterrichtslehre, eventuell für das deutsche und slovenische Sprachfach wird der Besetzungsvorschlag au das k. k. Ministerium f. K. u. U. erstattet. — Auf die Anfrage des krainischen Landesausschusses um die Wol-meinung über die nach dem Wunsche des krainischen Lehrervereins zu erzielende Gleichstellung der Gehalte der Volksschullehrer in Krain mit jenen der Lehrer in Nieder Österreich wird beschlossen, die Aeusserung dahin zu erstatten, dass eine Erhöhung der Gehalte, wie solche vom Landesschulrate über Vorschlag der Ortsschulräte im vorigen Jahre festgesetzt worden sind, allerdings ein Gebot dringender Notwendigkeit geworden ist und daher mit der Gehaltserhöhung nicht mehr zugewartet werden darf, ohne angesichts der fortsteigenden Preise aller Lebensbedürfnisse, der erhöhten Anforderungen des Unterrichtes, dann im Hinblicke auf die Gehaltaufbesserungsund Regelungsgesetze in Niederösterreich und Steiermark vom 28. Jänner 1873 Z. 19 und vom 3. Mai 1874 Z. 19 M. V. Bl. f. K. u. U., die seit Jahren im Zuge befindliche Auswanderung der fähigeren und tüchtigeren heimischen Lehrkräfte zum empfindlichsten Abbruche des hierländigen Volksschulweses noch mehr zu steigern und das letztere dem Verfalle preiszugeben. Die Einteilung der Schulgemeinden für das Ausmass der Lehrergehalte in Klassen besteht nach dem Landesgesetze vom 29. April 1873 Z. 22 L. G Bl. in Krain nicht; es wären daher entweder die bisherigen, von dem Landesschulrate in Gemässheit des § 21 des zitierten Landesgosetzes bestimmten Gehalte zur Grundlage der Gehaltserhöhung zu nehmen oder ein Modus zu wählen, nach welchem für eine bestimmte Anzahl von Schulen mit einer mittlern und für die übrigen Volksschulen mit einer mindern Ziffer zu bestimmen, die Auswahl der Schulen inbezug auf die Bestimmung der hohem, mittleru und mindesten Gehaltserhöhung aber dem Landesschulrate zu überlassen wäre. Den vorberührten Verhältnissen würde nach dem Ermessen des Landesschulrates eine Gehaltserhöhung entsprechen, wenn solche für die Lehrer in der Landeshauptstadt mit je 800 fl, für die Unterlehrer mit 80% davon, für die Lehrerinen mit je 700 fl., für die Lehrer an den Volksschulen, wo der Gehalt mit 600 oder 650 fl. besteht, mit je 700 fl., für die Lehrer mit dem gegenwärtigen Gehalte von 550 fl. und 500 fl. mit 600 fl. und für alle übrigen Lehrer, welche gegenwärtig 450 oder 400 fl. beziehen, dann für alle Lehrerinen ausserhalb der Landeshauptstadt mit je 550 fl., für Unterlehrer aber mit je 80% von dem bei der betreffenden Schule zu erhöhenden Lehrergehalte festgesetzt werden würden. Ferner würde es dem Zwecke entsprechen, auch die Dienstalterszulagen für die Lehrer und Lehrerinen entsprechend zu erhöhen. Die nach obigem Modus zu erhöhenden Lehrergehalte würden bei vollständiger Besetzung einen Kostenbetrag jährlicher 158,900 fl., daher gegen die jetzige Kostensumme jährlicher 124,500 fl. einen Mehraufwand per 34,400 fl. in Anspruch nehmen, welcher auf die Landesmittel zu übernehmen wäre. — Der Rekurs der Schulgemeinde Bründl gegen die Entscheidung des k k. Bezirksschulrates in Gurkfeld inbetreff des Schulbaues im Orte Bründl wird dem k. k. Bezirksschulräte zur Vornahme mehrerer Erhebungen rückgeschlossen Die Landeslehrerkonferenz für Krain wurde Montag den 21. d. M. um 10 Uhr vormittags in Gegenwart des Leiters der k. k. Landesregierung, Hofrat Ritter v. Widmann, eröffnet. Den Vorsitz führte der Landesschulinspektor Herr Raimund Pirker. Erschienen waren 32 stimmberechtigte Mitglieder, nemlich die sämmtlicheu Abgeordneten, alle weltlichen ße-zirksschulinspektoren (die vier geistlichen hatten es für gut befunden, wegzubleiben) und ausserdem vier Experte. In den Ausschuss wurden gewählt die Professoren Linhart und G a r i b o 1 d i, die Bezirksschulinspektoren Sima und Eppich, Direktor H r o v a t h, Professor Wurner, Lehrer Raktelj, die Bezirksschul Inspektoren Stegnar und Küster. — Dienstag 22. d. M. wurden ein Driuglichkeitsantrag des Prof. Linhart (wegen Ueber-tragung des Ernennungsrechtes auf den Landesschulrat), dann die beiden Themen: „In welcher Weise wäre dem gegenwärtigen Lehrermangel abzuhelfen?“ (Referent Prof. v. Gari-boldi) und „Welche Hindernisse stehen einem geregelten Schulbesuche entgegen ?“ (Referent Bezirksschulinspektor Küster); Mittwoch 23. die Normallehrpläne und die Lehrmittelfrage; Donnerstag 24. die Schulbücherfrage erledigt und die Konferenz geschlossen. Den ausführlichen Bericht über die Verhandlungen bringen wird in der nächsten Nummer. Aus dem krainischen Landtage. Derselbe wurde am 15. September feierlich eröffnet. In der 2. Sitzung am 16. September wurden in den Schulausschuss gewählt die Abgeordneten : Dr. Bleiweis, Dr. Costa, R. v. Gariboldi, v. Langer, Obresa, Dr. Razlag und Toman. Es folgte unter anderm der Bericht des Landesausschusses über den Gesetzentwurf zur Aufhebung des Schulgeldes und Abänderung der §§ 45 und 46 des Landesschulgesetzes vom 29. April 1873 L. G. Bl. Nr. 21 dann über den Gesetzentwurf bezüglich der Verlassenschaftsbeiträge zum Normalschulfond, welche beide dem Schulausschusse zugewiesen werden. — In der 3. Landtagssitzung am 21. September erfolgte die Wahl der Herren Dr. Razlag zum Obmann, R. v. Gariboldi zum Stellvertreter, v. Langer zum Schriftführer des Ausschusses, und wurde diesem der Nachtrag zur Schulgesetznovelle und der Bericht des Landesausschusses wegen Besserung der Volksschul Verhältnisse und Lehrergehalte in Krain zugewiesen. In der Gemeinderatssitzung der Landeshauptstadt Laibach vom 11. September d. J. wurde beschlossen, die Gehalte der städtischen Volksschullehrer von 600auf 700 und jene der Unterlehrer von 480 auf 500 11. zu erhöhen. Bekanntlich geschah dies auf eine schon lange eingebrachte Petizion des krainischen Landeslehrervereines hin. — Ferner wurde in derselben Sitzung der Magistrat angewiesen, wegen Bestellung einer weitern Lehraushilfe an der zweiten städtischen Volksschule das Erforderliche zu veranlassen. — Inbetreff der Begutachtung der Novelle des Landesausschusses zu den Volksschulgesetzen für Krain wurde der Magistrat beauftragt, über die Frage, ob die Landeshauptstadt eine abgesonderte Stellung einnehmen solle oder nicht, noch weitere Erhebungen zu pflegen und sodann an den Gemeinderat zu berichten. Jahresbericht krainischer Volksschulen, i) Vierklassige Volksschule in T s c h e r n e m b 1. Slovenisch. Die Anstalt erfreut sich noch nicht ganz geordneter Zustände, da bis heuer nur zwei Lehrer vier reichbesetzte Klassen versehen mussten und erst im Februar eine dritte Kraft dazu kam. Ein vierter Lehrer gehört unter die frommen Wünsche, da 400 fl. nicht sehr anlockend sind. Aus diesem Grunde muss sich der Unterricht auch nur auf die obligaten Lehrgegenstände beschränken. Da zwei Lehrer ihrer Militärpflicht nachzukommen hatten und nur der Leiter Herr A. Jeršinovic übrig blieb, so musste die Anstalt schon 22. August geschlossen werden. Die Zahl der Schüler betrug 426, und zwar waren die beiden Abteilungen der I. (nach den Geschlechtern zu je 3 wöchentlichen Schultagen), die II. und III. Klasse überfüllt. Die Bibliothek zählte 151 Werke. Die zweite Generalversammlung des „krainischen Landeslehrervereins“ fand Montag am 21. d. M. nachmittags unter zahlreicher Beteiligung statt, denn es waren nicht weniger als 74, also die Hälfte der ordentlichen Mitglieder dazu erschienen; immerhin ein seltener Fall! Die Versammlung wurde um 6 Uhr von dem Obmaune K. v. Gariboldi eröffnet; als Regierungskommissär fungierte Herr Bezirkskommissär Weiglein. Nach dem Berichte des Obmannes hat der Verein in erfreulicher Weise zugenommen. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder beträgt 145, die der unterstützenden 103. Ueberdies steht der Beitritt vieler neuer Mitglieder in nächster Aussicht. Der Verein suchte auch in dem abgelaufenen Jahre nach Kräften der Aufgabe, die er bei seiner Konstituierung übernommen, gerecht zu werden. Er war durch Petizionen bemüht, die Lehrergehalte zu heben, und eine derselben, die au den laibacher löbl. Gemeinderat, hatte zur Folge, dass die städtischen Lehrergehalte von 600 auf 700, die der Unterlehrer von 480 auf 500 11. erhöht wurden; die Petizion an den hohen Landtag, der sich der grösste Teil der krainischen Lehrer anschloss, wird, nach der Wolmeinung zu urteilen, um die der h. Landesschulrat vom Landesausschusse angegangen worden, ohne Zweifel auch nicht erfolglos bleiben. Die Bitte um Erklärung der Volksschule als Staatsanstalt sollte in der Landeslehrerkouferenz gestellt werden. Die Interessen der freien Lehrerschaft und der neuen Schule werden von der „Laibacher Schulzeitung“, die sich auch ausser Krain einer starken Verbreitung erfreut, lebhaft vertreten. Uebrigens war der Verein auch für die Fortbildung der Mitglieder thätig durch Vorträge in den Vereinsabenden während des Wintersemesters, durch zahlreiche Zeitschriften, die ihm im Tauschwege mit der Schulzeitung zugehen, und durch eine im AVege von Geschenken angewachsene Bibliothek; Zeitschriften und Bücher können stets durch den Vereinssekretär ausgeliehen werden. Redner wiederholt zum Schlüsse, dass der Verein nie aufhören werde, für die Besserstellung der Lehrer und für die Schule auf Grundlage der neuen Schulgesetze und ohne Rücksicht auf Nazion und Konfession thätig zu sein. — Es folgte darauf die Verlesung des Protokolls der ersten Generalversammlung durch den Schriftführer Herrn Sima und weiters der Rechenschaftsbericht des Yereinskassiers, aus welchem in ökonomischer Beziehung ein guter Stand des Vereines hervorging. Ueber Antrag des Prof. Linhart wurde dem Kassier Herrn Eppich der Dank der Versammlung für die unverdrossene Führung des Geschäftes ausgesprochen. Nun hielt Prof. Linhart einen Vortrag über das Institut der Ortsschulräte und in welchem Masse dasselbe in Krain seine Aufgabe erfüllt habe, und beantragte schliesslich, die Versammlung wolle sich für die Sistierung dieses Institutes in Krain aussprechen, da dasselbe weder die Pflichten als Aufsichts- noch die als Ernenuungsbehörde der Lehrer in einer nach den thatsächlichen Verhältnissen der Schule erspriesslichen Weise auszuüben im stände ist. Nach einer kurzen Debatte, an der sich die Herren Gašperin von Gurkfeld und Jerše von St. Michael bei Kudolfswert beteiligten, wurde beschlossen: der Ausschuss des krainischen Landeslehrervereines werde beauftragt, eine Vorstellung an den hohen Landesschulrat zu richten, dass die Nichterfüllung der Pflichten vonseite der Ortsschulräte ein wesentliches Hindernis für die Entwicklung der Volksschule in Krain sei und dass man gegen säumige und unthätige Ortsschulräte mit aller Energie vorzugehen habe. — Der Antrag wurde einstimmig angenommen. — Es folgte nun eine Revision der Vereinsstatuten. Dieselbe war schon im vorigen Jahre vorgenommen, aber eingetretener Hindernisse halber nicht durchgeführt worden. Diesmal nun wurde die Errichtung von Zweigvereinen in den einzelnen Schulbezirken beschlossen und wurde der Vereinsausschuss beauftragt, binnen einem Monat die Aenderung der Statuten auf Grund der bereits gefassten Beschlüsse durchzuführen. — Schliesslich folgte die Wahl des neuen Ausschusses. Aus derselben gingen hervor die Herren: Bezirksschulinspektor und Prof. R. v. Gariboldi; Bezirksschulinspektor und Direktor Hrovath; Bezirksschulinspektor Sima; städt. Ortsschulinspektor und Prof. Linhart; städt. Lehrer Raktelj; Bezirksschulinspektor Eppich; Uebungslehrer Wisiak; städt. Schulleiter Belar; Bezirksschulinspektor Küster aus Krainburg. — Durch die darauf vorgenommene Wahl der Funkzionäre wurde Obmann des Vereines Herr Leop. R. von Gariboldi, Stellvertreter Herr Blasius Hrovath, Kassier Herr Johann Eppich, Sekretär Herr Johann Sima. — Hierauf folgte eine recht animierte Abendunterhaltuug unter Pro-dukzionen einer Abteilung der Militär - Musikkapelle vom Herzog v. Sachsen-Meiningen-Inft.-Regiment und unter Gesangsvorträgen der Mitglieder, der auch der Herr Landesschulinspektor Pirker sammt seiner geehrten Familie beiwohnte. — Ein Tänzchen schloss das Fest gegen Mitternacht. Korrespondenzen. Gottschee, 21. September. Seitdem der hiesige Ortsschulrat die Besetzung der Leiterstelle an der hiesigen Volksschule vorgenommen hat, ist unter den Bürgern der Stadt ein heftiger Zwiespalt ausgebrochen. Es waren nemlich für diesen Posten zwei Kompetenten. Der eine derselben war schon früher einmal Lehrer in Gottschee, nahm aber dann eine Anstellung in Kärnten au, weil die Gehalte dort besser waren, und bewarb sich jetzt wieder um die Leiterstelle in Gottschee. Da er als ein Lehrer bekannt ist, der zur Zeit der Prügelstrafe tüchtig mit dem Stocke herumfuchtelte, und auch sonst minder tauglich für einen solchen Posten in einer Stadt wie Gottschee zu sein scheint, so war auch die ganze bessere Bürgerschaft entschieden gegen die Anstellung dieses Kompetenten. Zufälligerweise aber sitzen drei Verwandte desselben im Ortsschulrate und so wurde er für diesen Posten dennoch vorgeschlagen, obgleich der zweite Kompetent, der nun schon seit mehreren Jahren zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten in Gottschee als Lehrer wirkt, von allen besseren Elementen der ganzen Schulgemeinde als Schulleiter gewünscht wurde. Wie man hört, bereitet die Schulgemeinde gegen diese Anstellung einen energischen Protest an den hohen Landesschulrat vor, weil noch bemerkt werden muss, dass dieser Ortsschulrat, in welchem Elemente sitzen, die in eine so wichtige Behörde gar nicht hinein gehören, nun schon seit vier Jahren amtiert, ohne dass die gesetzliche Auslosung nach drei Jahren stattgefunden hätte, er somit illegal, die Beschlüsse eines illegalen Ortsschulrates aber null und nichtig sind. Wir wünschen nur, dass dieser Protest schleunigst abgeschickt werde, damit ihn die Landesschulbehörde noch erhält, bevor das Dekret dem Betreffenden ausgefertigt wird. — Wieder ein Beweis, wie notwendig es ist, dass dem Ortsschulrate das Kecht der Ernennung des Lehrers ganz genommen werde! Sagor. (Schulfeier.) In Sagor fand am 31. v. M. die gemeinschaftliche diesjährige Schlussfeier der vierklassigen Gewerksschule und der einklassigen Volksschule statt, welcher der k. k. Bezirkshauptmann Schönwetter, Direktor Langer, der k. k. Bezirksschulinspektor Eppich, die Ortsschulräte und mehrere andere Gäste beiwohnten. Nach der Dankmesse, an der die Schüler und Schülerinen in Begleitung des Lehrkörpers teilnahmen, versammelte sich die gesammte Schuljugend mit dem Lehrpersonale in dem festlich dekorierten Saale, geschmückt mit dem Bildnisse Sr. Majestät des Kaisers und der Kaiserin, wo nach der Anrede eines Schulkindes und einem von der Schuljugend mit Präzision vorgetragenen Liede in deutscher Sprache der k. k. Bezirkshauptmann die Namen der vorzüglichsten Schüler und Schülerinen verlas. Hierauf folgten Violinspiel, Lieder und Dankreden in deutscher und sloveniseher Sprache, schliesslich die Ansprache des Herrn Bezirksschulinspektors und die Volkshimne. Um 2 Uhr nachmittags ging die gesammte Schuljugend unter Fahnenschwenken und den Klängen der Musik, gefolgt von Eltern und Jugendfreunden, zum gemeinschaftlichen Schulfest auf einen nahe gelegenen grossen Wiesenraum, wo unter Leitung der Lehrer gelungene Spiele arrangiert und Frei- und Ordnungsübungen ausgeführt wurden. Während die trefflich geschulte Musikkapelle ihre heiteren Weisen ertönen liess, wurden die Kleinen reichlich bewirtet. Schüler und Schülerinen bestiegen die Tribüne und hielten Deklamazionen in deutscher und sloveniseher Sprache zur Freude aller Anwesenden. Den Schluss bildete ein Tanzkränzchen, welches die gewerkschaftlichen Beamten für die Gäste arrangierten und zu welchem sich ein schöner Damenkranz einfand. Diese vierklassige Gewerksschule hat der hohe k. k. Landesschulrat in Laibach mit Erlass vom 21. August d. J. vom 1. Oktober d. J. an zu einer öffentlichen vierklassigen Volksschule im Sinne des § 2 des K. G. vom 14. Mai 18G9 erklärt, und wie wir hören, sind dem Lehrpersonale ausser den Jahresgehalten namhafte Zulagen von der Gewerkschaft in Aussicht gestellt worden. Die Lehrstellen werden inbälde zur Besetzung ausgeschrieben. Der eifrigen schulfreundlichen Bemühung des Herrn Direktors Langer und des Herrn Bezirkshauptmannes Schönwetter ist es zu verdanken, dass diese Schule in verhältnismässig kurzer Zeit den übrigen ähnlichen Lehranstalten des Landes gleichgestellt wurde und ihren privaten Charakter verloren hat. Erledigte Lehrstellen. IVl'JliJl. Zweiklassige Volksschule in St. Veit hei Siltich, Oberlehrerstelie, Geh. 500 fl., Funkzionszulage und Wohnung; verstärkter Ortschulrat daselbst bis 10. Oktober. — Neuerrichtete einklassige Volksschule zu Polic, Lehrerstelle , Geh. 400 fl., Wohnung; Bezirksschulrat Littai bis 10. Oktober. — Neuorganisierte vierklassige Volksschule zu Töplitz-Sagor (bisher Werksschule), Oberlehrerstelle, Geh. 500 ft., Funkzionszulage 100 fl., Zulage vom Bruderladenvereine 120 fl., Wohnung; ferner zwei Lehrerstellen, Geh. je 500 fl., und eine Lehrerstelle, Geh. 400 fl., Zulage Für alle drei jährlich je 60 fl., Naturalquartiere; Bezirksschulrat Littai bis 20. Oktober. Steiermark. Zweiklassige Knabenschule zu Wildon, Unterlehrerstelle, Remunerazion 360 fl., eventuell Geh. 480 fl., Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 15. Oktober. — Zweikl. Volksschule zu Lang (Bezirk Leibnitz), Unterlebrerstelle, Remunerazion 330 fl., event. Geh. 440 fl., Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 15. Oktober. Für die Redakzion verantwortlich: Job. Sima, St. Retersvorstadt Nr. 18. Verlegt und herausgegeben vom „kraiuischen Lehrervereiu“. Druck v. Kleinmayr & Bamberg, Laibach.