^»K 83. 1864. ÄmlMalt zur Lmbacher Zeitung. N6. April. (»37—1) Nr. 2373. Kundmachung. In dem Allerhöchst genehmigten Finanz, gesehc für daS laufende Verwallungsjahr ist der Betrag von Fünf und zwanzig Tausend Gulden österr. Wahr. bewilliget worden, welcher seiner Bestimmung zufolge: a) zur Erthcilung von Stipendien an mittellose aber hoffnungsvolle Künstler, welche entweder bereits mit einem größeren sclbststän-digen Werke vor die Ocffcntlichkeit getreten sind, oder Leistungen vom tieferen künstlerischen Ge-haltc auszuweisen in der Lage sind; k) zur Erthcilung von Penstonen, das ist Unterstühungöbeiträgen für Künstler, welche bereits Ersprießliches und Verdienstliches geleistet haben, und welchen durch die erwähnte Bei» Hilfe die Möglichkeit gewährt werden soll, auf der mit Glück betretenen Bahn fortzuschreiten, endlich <') zu Aufträgen auf dem Gebiete der bil» dcnden Künste, und zwar an solche Künstler, welche bereits da5 Maß künstlerischer Selbste ständigkeit erreicht haben, verwendet werden soll. Indem das Staatsministerium, wclchcm die Durchführung dieser Widmungen anheim gegeben ist, sich vorbehält, rücksichtlich der Zuwendung von Pensionen im eigenen WirkungS» kreise vorzugehen, ohne jedoch drßhalb die hiczu berechtigte Kompetenz auszuschließen, bezüglich der an bildende Künstler zu ertheilenden Aufträge jedoch zunächst die Befriedigung der in dieser Richtung sich geltend machenden Vcdürf. nisse des Staates zum Ausgangspunkte zu nehmen, und diesifalls das Erforderliche einzuleiten, werden zur Bewerbung um Stipendien alle Künstler aus dem Bereiche der bildenden Künste (Al-chitrktul-, Skulptur und Malerei), der Dicht» kunst und Mllsik aus allcn Königreichen und Landeln dc5 Kaiftrsiaatcö, wclche auf die Zuwendung eineS Stipendiums Anspruch zu haben glauben, aufgefordert, sich dicßfalls längstens bis l5. Mai l8l>4 bei den betreffenden Ländcrstetten, oder wenn dieß nach der Lage der Verhältnisse nicht thunlich sein sollte, bei dem k. k. Staatsministcrium in Bewerbung zu setzen. Die Gesuche haben zu enthalten: 1. Die Darlegung des Bildungsganges und der persönlichen Verhältnisse dcS Bewerbers; 2. die Angabe dcr Art und Weise, ln welcher von dem Stiptnoium zum Zwecke der weiteren Ausbildung Gebrauch gemacht werden soll, und 3. die Vorlage der erwähnten Proben des Talentes und der berclts erreichten Bildungsstufe. Diese Stipendien werden vorläufig auf die Dauer Eines Jahres verliehen, wobei bc« merkt wird, daß für die Bestimmung der Höhe derselben dle persönlichen Verhältnisse des Bewerbers, und der durch die Verleihung zu er. reichende Zweck maßgebend sind, wobei es jedoch dem Bewerber frei steht, seine persönlichen Wünsche auszusprechen. Vom k. k. Staatsministerium. Wien am 3. April I8U4^ (!3U—3) Nr73U35 — 285. Konkurs. Zu besehen sind dlc Einnehmers- und Kon« trolorsstelle bei dem, in die IV. Klasse der Ge« falls ^Hauptämter versetzten Hauptzollamle ll. Klasse Villach in Kärnten in der IX. und rück-sichtlich X. Diatcnklasse mit dem Gehalte jähr. licher 735 si. und rücksichtlich U3U si. — dann Naturalwohnung, und mit der Verbindlichkeit zum Erlag einer Kaution im Gehaltsbetrage. Bewerber um diese Stellen haben ihre ge< hörig dokumentirlen Gesuche unter Nachweisung des Alters, BtanoeS, Religionsbekenntnisses, des sittlichen und politischen Wohlverhaltens, dcr bisherigen Dienstleistung, der Kenntnisse im Kassen und Rechnungssache, dann der Prüfung aus dem neuen Zollverfahren, der KauttonKfä« higkeit und unter Angabe, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten im Bereiche die« ser Finanz.Landes'Direction verwandt oder verschwägert sind, im Wege ihrer vorgesetzten Be^ Horde binnen vier Wochen bei der k. k. Finanz.Bezlrkö°Direktlon in Kla. genfurt einzublingen. Auf geeignete disponible Beamte wird be-sonders Rücksicht genommen werden. K. k. Finanz-Landee.Direktion. Graz am 5. April ,8«^. (!4!^-l) Nr. 529 l. Edikt. Von dem k. k. Landes- als Strafgerichte in Prag wird bekannt gemacht, daß IuliuS Lang, in der Alscr-Vorstadt in Wien am !3. April l83.i geboren, verschen mit einem Statt-haltereipassc ddto. Wien 3. März l8«3, Re« dacteur der periodischen Zeitschrift »Prager Wochenblatt", wegen des im §. «4 St. G. bezeichneten Verbrechens der Beleidigung der Mitglieder des kaiserlichen Hauses und wegen der in den M 303 und 4l>, St. G. bezeichneten Vergehen der Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Kirche und der Privatehrenbclcidigung, strafbar nach § 35 und «^ St. G. in den Anklagestand verseht worden ist. Da sich Julius Lang von Prag in die Schweiz geflüchtet hat, so wild derselbe nach K. 38« St. P. O. aufgefordert, daß er sich binnen drei Monaten, vom Tage der ersten Einschaltung dieses Ediktes in der Prager Zeitung gerechnet, vor das k. k. Landes, als Strafgericht in Prag zu stellen habe, widligcns gegen ihn das Verfahren und Erkenntniß in seiner Abwesenheit erfolgen werde. Prag am I«. März 1864. (138—3) Nr. 2378. Kundmachung. Nach einer heute erhaltenen Anzeige hat den 30. v. M. ein bereits vertilgter und erho« benermassen mit der Wuth behafteter kleiner schwarz gesteckter Hund zu Iosefsthal nicht nur mehrere Hunde, jondcrn auch seinen eigenen Herrn gebissen. Da dicseS Thier durch mehrere Tage vom Hause abwesend war, und sich daher möglicherweise auch hier herumgetrieben haben und mit Hunden in Berührung gekommen sein kann, so wollen die Besitzer von Hunden diese in genauer Aussicht halten und jede bedenkliche Wahr» nchmung an denselben bei Vermeidung der Folgen des §. 387 des Strafgesetzes unvcr« weilt zur hieramtlichcn Kenntniß bringen. K. k. Polizei < Direktion Laibach am l2. April l864.