WamNaa den 6. Jänner Gubermal - Verlautbarungen. Z. 8. (2) Nr, Itwii, u<^ Nr. 29225 Circular« des k. k. inner öfters, kiistenlän di schen Appellativ» s-Gerichtes. — Mitl.lst der ans W,en am 21. August 18 hunter Zahl 2545 rundem k k. Minlst.r der Justiz erlassenen Kund-machunq i't der mit allerhöchste Genehmigung Sr k k. Majestät vom I». A^ust 1848 sestae-setz'e Wirkungskreis des k. k. Justiz-Ministeriums bekannt gcgeden worden, w> bei auch 5er Wirkungskleis des k. obersten Berichts hoses, a!s Gerichts behö.de der Appelletionsg richte, und der ersten Instanzen näher bezeichnet worden ist. — In dem A 4 oer gedacht«n Ku,^machuna ist aus« drücklich festgesetzt, daß die Gericktskehöiden, worunter sowohl die Gerichte erster Justiz, al5 auch dicAppellntious- und Criminal-Oberger>chle und der odeiste Ger^chtsyef srlbst zu uersteyen sind, d^s Richter mit in allen Beziehungen, scy es nun in oder auß^r Streitsachen, oder in den den Iustizbe« Horden zugewiesenen Str^ffäUen, völllg unabhängig von dem Iustiz-Miinstelium nach den bestehenden Gesetzen zu verwalten ha^en; nur siüd Antrage auf Begnadigungen, welche den Wukungs« ireis dcs oberste/, Aerich/shosts übel schielt« n, so v)ve d« nach dem fesche cu^ Todiöst^se zu M-lenden Urlheile ron dem o' ersten Gerichtshöfe dem Illstiz-Ministerium zur weitern.Ver/ügung vorzulegen. Nun komm.n dem Iustiz-Miiustcrmm sehr häusiq Recuise und sonstige Eingaben zu, welche nicht in seinen mit allerhöchster Genehmigung Er. k. k. Majestät vum 19 August Z818 festgesetzten und mit der Kundmachung vom 21. August 1848 bekannt gegebenen Wirkungstreis gehören, sondern die nach §. 4 jener Kundmachung den Gerichtsbehörden M't völliger Unabhängigkeit von dem Just z-Ministerium zustehende Rechtsprechung betreffen, und daher von dem Iustiz-Miinste« ium an die compctente Gerichlsbe-lMde abgetreten werden müssen. — In derlei Abtretungsfällen kann denjenigen, welche sich mit einer Beschwerde oder sonstigen Eingabe irrlg an das Ministerium, statt an die compel nte - crichts-dehörde wenden, durch die mögliche Versäumung der in der Gerichtöo>dnung bestimmten Fnsten ein wichtiger Nachtheil zugchen. — Es wird daher aus Anlaß d 6 von Demsi.r eingelangten hohen Erlasses des k. k. Munsters der Justiz vom 4. December 1848 zur öffentlichen Kenntniß geb.acht, daß Jedermann zur Vermeidung aUMiger Nachtheile seine etwaigen Beschwerden oder Eingaben in allen nach §. 4 der vorne erwähnten Kundmachung den Gerichtsbehörden zugewiesenen Geschäften in oder außer Streitsachen oder Etrassällen nicht dem k. k. Justizministerium, sondern den hierzu compctenten O. Vuzi l»,. / ^). Haag m. / ^. R a z g I a s c. k. notrajno avstrianske primorske apelacijske sodnije. - '*> razglasain is Dunaja 21. veliciga serpana 1848, si, '^545, od c k. iniuislerstva pravnosli tlanim je bilo z nar-vikishn privoljenjem JNj. c. k. velicastva od 19. veliciga serpana 1S48 postavljeno opravilstvo c.k. rninisiierstva pravnosti na znaujc dano, v kternn je bilo opravilstvo c, k. narvikšiga sodni.slva, kakor sojne gosposkc apelacijskih sodnij in sod- nij perve st.opnje l)olj natanjko doloceno. — V §. 4 imenovaniga razglasa je ocitno poslav-Ijeno, de se irnajo snjne gospöske, s kterimi se kakor sodnije perve stopnje tako tudi apelacijske in kervave vik.ši sodnije in narviksi sodm'.stvo samo umejo, v sojuili opravilili v vsih ozerih, bodi si pravdnih reèeb ali zunaj njih, ali v kaz-novanju sojnim gospöskam izrorenirn popolnatna samostojne od ininislerstva pravnosli in po ob-stojecib poslavab ravnati; samo kadar se nasveti zaprizanesenje, kteri opravilstvo narviksiga sod-ništva preseiejo, sJorijo, kakor tudi kadar ima po postavi sodba na smert steci, ima narviksi sodnistvo daljno ravnanje minislerstvu pravnosti perpustiti. JMinistersLvii pravnosli se pa prav doslikrat rekursi in druge pisma posiljajo, klere ne segajo v njegovo % narviksim privoljenjem JNj. c. k. velicastva od »9. veliciga travna 1848 poslavljeno in l razglasain od 21. veliciga travna 1S48 na znanje dane opravilstvo, ainpak po §. 4 imeuovaniga razglasa sojnim gosposkam s popolno samostojnosljo od ministerstva pravnosli dano sojno oblast zadevajo, in jih /avoljo lega miui-sterstvo pravnosti ziadevnim sojniin gosposkam odstopili mora. — V lacib odstopili zna tiste, ki se s kako priložbo ali druginri pisini na tnini-slerslvo nainest na -zadevno sojuo gospöko ober-iui]o, zavoljo mogoce /-amvidbe v sojnim redu daue döbe ali hrišla velika škoda zadeti. ~ Da se tadaj po yl Kromeriia prejetim visocim ukazu c. k. ministerstva piavnosli od 4. grudua JS48 na znauje, de iuia vsak, de mogoci skoili odide, svoje priložbe ali pisma v vsih po S- 4 gori imenovaniga razglasa sojnim gosposkam izrocenih zadevali v pravdnih in kaznovavnih receh in zunaj njih ne c. k. ministerslvu pravnosli , ainpak v to odlocenim sojnim gosposkam po ukazovanju obstojecih poslav izroèili. — V Celovcu 14. grudna 1848. R a i c i c h s. r. < predseduikov uamestnik. Dr. ß u z i s. r, liaag s. r. Z. 15. (1) Nr. 21859, ^1 29787. A n k ü n o l g u u g der ^icitationS-Verhanolungell wegen Hiutangabe eines Ltrapenuauev, unt Eln>chlup der ^ewololen Brücke del ^ohenlnauthen, ^u> der von Marburg nach Klagelljurt suhreno«« Drauwalder-Slrajje lll EteiNlnarl. — Das hohe t. r. Ministerium der öffelUrlchen Aroncen geruhte mit Erlaß vom 1U. August 1848, Zahl 948, d«e Ausluyrung deö Straßenbau - Projected zur Umsahrung des steilen Hohenmauthcr-Bergeb zu bewilligen. — DaS genaulite Project umsaßt die bloße Erwei-^ruiig einer 534 Klafter langen Straßenstrccke vor dem Markte Hohenmauthen, und die ganz ncue Herstellung einer 24W Klafter langen Straße längs deö Drauufers, mit Einschluß der über den Feiftritzdach zu errlchlenden 26 V, Kloster iangen gewölbten Brücke. -- Nach Aus,cheldung aller zu Mistenden Grundeinlösungen und der Regle-Aus« lagen betragen dle adju??lrten Bautoste»: — I) für Erd- und Schotter-Abgrabungen nebst Aufoammungen, dann Sprengung der in die ^race fallenden Felsen, für die Beschotterung der Straße und Versicherung derselben., mittelst hölzerner Geländer, sammt Beistellung aller hlezu erforderlichen Materialien, 47,987 st. 7 kr.; d) für die Errichtung der ^tütz- «nd Wand-mauern sammt Materiale 22,232 fi. 7 kr.; o.) für den Bau der gewölbten Feistritzbach-Brücke l8,3!7 fl. 21 kr; ll) für die Erneuerung und Erhöhung der Grieselbach-Lcü'cke 1633 fi. 39 kr. und o) für 15 Stück auf dem neuen Straßenzuge zu erbauenden Canäle 4178 fl. 48 kr., im Ganzen 94.6t9 fl. 2 kr, - Nachdem das Project ohne Nachtheil der öffentlichen Straßenbau Anstalt zur allfälligen Zerstückung in kleinere Abtheilungen sich nicht eignet, so wird der auf obige Summe adjustirte Bau im Ganzen im Wege einer Licita-tions-Verhandlung überlassen werden. — Den Anbotstellern haben folgende Bestimmungen zur Richtschnur zu dienen: 1) Mit Rücksicht auf die zu errichtende Brücke, deren Grundbau nur zur Winterszeit wahrend des kleinsten Wasserstandes ohne Gefahr der Ueberfluthung vorgenommen werden kann, und drn Bauholzdedarf, der auS rechtzeitig gefällten Stämmen bevorräthiget werden muß, ist die ganze Unternehmung bis Ende September 1850 in vollendeten Zustand zu versetzen. — 2) Die Pläne, Vorausmaße, Ueder-schläge uno Baudeschreioungen, dann die aUge-meinen Bauübernahms-Bedingnisse, welche bei der Bauausführung zur Richtschnur zu dienen haben, können bei der k. k. Provinzial - Bau-direction in Gratz, oder bei dem k. k. Straßenbau-LommijMiate in Marburg während der gewöhnlichen AMHstunden, ewtztschen werden, so nne d« an Ort und Sttlle geschehene Aussteckung dem Unternehmer über dle beabsichtig Führung des neuen Zuges eine deutliche Uebersicht gewährt. — 3) Jeder Unternehmungslustige, wenn er auch des Baues nicht selbst kundig, nur gesetzlich qua-l,ficitt ist, gütige Verträge einzugehen, und die vorgeschriebene Kaution leistet, wird zur Bewerbung zugelassen; jedoch bleibt der Ersteher verpflichtet, die Ausführung nur dazu geeigneten und berechtigten Personen zu überlassen, für deren Leistungen er mit der erlegten Caution und seinem Mstigen Vermögen verantwortlich bleibt. — 4) Die öffentliche Versteigerung wird am 5. Febr. !819, Vormittags, bei dem k. k. stciermärkischen Äubernium im Üommissions-Saale vorgenommen werden. Doch werden auch schriftliche Offerte zugelassen, welche längstens bis zum Licitationstage, Vormittags um 11 Uhr, versiegelt und mit der Aufschrift: .,Anbot zur Uebernahme des Straßenbaues bei Hohenmautyen," bei dem Einnichungg-Protocolle des k. k. Üandes-Ouberniums in Gratz, oder der Bauverhandlungs - Commission in dem Commissions «Saale selbst zu übergeben sind. — 5)) Jeder schriftliche Anbot muß von dem Offe» rente« die bestimmte Erklärung enthalten, daß er die auf diesen Baugegenstand Bezug nehmenden Pläne, Vorausmaße, Baubeschreibungen, Kostenüberschlage und Baubedingnlsse eingesehen, lm ganzen Umfange verstanden habe ., und genau darnach sich benehmen wolle." — Der angebotene Betrag muß deutlich mit Ziffern und Buchstaben angegeben, dann der Voruno Zuname des Offerenten, mtt Bezeichnung seines Wohnortes, angeführt seyn. — 8) Dem Offerte »st das Ittproc., wenigstens 9465 fl. ^. M> benagende Aadium, entweder deizusüqen, oder dle Bestätigung über die geschehene Abfuhr desselben bei dem k. k. Provinzial-Zahlamte in Oratz beizubringen. — Dieses Vadmm hat im baren Gelde, in oder in annehmbaren haftungsfreien öffentlichen, auf Conv. Münze und den Ueberdringer lautenden Obligationen nach ihrem, am Tage der Einlage geltenden coursmäß'gen Werthe zu bestehen. -Auch können zu diesem Behufe gehör.g nach §. 23tt und 1374 des allg. bürgl. G 23. veljlchertc hypothekarische Verschre.bungen, wrlche jedoch vorher, in Beziehung auf ihre Annehmbarkeit, v?n dcr k. k. steiermärkischen Kammerprocuratur geprüft und anstanolos befunden worden seyn müssen, beigebracht werden. — Die nämliche Cautions-le stung findet auch für mündliche Anbote Statt. — 7) Auf Anbote, aus denen nicht klar hervorgeht, um welchen Preis der Bau übernommen wird, welche in den üdrigen bezeichneten Erfordernissen mangelhaft sind, oder welche von den gegenwartigen abweichende Bedingungen enthalten, wird keine Rücksicht genommen werden. — Nach beendeter mündlicher Licitation und erfolgten Abschlag werden keine schriftlichen Offerte meyr ange« nommen. Die eingelangten Offerte werden nach abgeschlossener Versteigerung ^on der Versteige-rungs-Commission in Gegenwart der Licitanten eröffnet und bekanntgegeben Bei gleichen Anboten hat der mündliche und unter gleichen schriftlichen Derjenige den Vorzug, welcher früher eingereicht wurde. — 8) Der Bau wird dem Bestbieter, in-soferne gegen seine Solidität k,in gegründeter Anstand besteht, überlassen werden. — 9) Bis ;ur Vntsche'dung bleibt jeder Offerent für seinen Anbot verbindlich, und »ft mi Falle der Annahme desselben verpflicht, das angenommene Versprechen in allen Puncten zu erfüllen und ten förmlichen Vertrag hierüber zu unterfertigen. — 10) Das Vadium dcs angenommenen Anbotes wird als Caution zurückbehalte, jenes der übrigen Bewerber denselben gleichzeitig zurückgestellt. — Dem Ersteher bleibt cs unbenommen, die erlegte Caution nachträglich auf eine andere annehmbare Alt sicher zu stellen. — Vom k, k, steiermärkischen Landes-Gubernium. Gratz am 20. December I8-l8. Z. 16. (2) 2^ Nr. 29723. Kundmachung Großer außerordentlicher Markt zu Diatovar in Slavonien. Da Essek noch immer im Besitze des Feindes liegt, so hat man es für nothwendig erachtet anzuordnen, daß der nachstkommende Hauptoieh-markt für Slavonien, welcher am Fabiani-Tage, d. i. am 20. Jänner, 1849 zu Essek hätte abgehalten werden sollen, für dießmal nach Diakovar, im Veroviticer Com,täte, versetzt werden soll. In Folge dieses mög/n alle Jene, welche Klein - und Großhornvieh und vorzüglich Borstenvieh zu verkaufen haben, so wie alle Jene, welche derlei Vieh zu kaufen wünschen, am20. Iänner 1849 zu Dlakovar erscheinen, und daselbst im Wege dcs Handels il)re Bedürfnisse befriedig n. Gleichzeitig wird bedeutet, daft auch im Falle, als Ess^k inzwischen wieder von» feinde gesanbert werden sollte, dieser Fabiani^ Markt dicßmal keinesfalls daselbst ^Essek) abgehalten werden wird. — Zur Richtschnur den Käufern aus Kram, Oteier-mark u. den nördlichen Donaugeqcnden wird waiters bemerkt, daß znr Verführung des durch dieselben angekauften Viehes zwei sichere Straßen bestehen, nämlich erstens: von Diakov^r auf der Straße nach Bel ova r und weiters an die Eisenbahn; zweitens von Diakovar auf der Straße bis Brood, dann von Brood bis Sissek auf der Save mittelst Dampfschiff, und von Sissck bis Laibach entweder gleichfalls auf der Save mit-telst Tumbassen, oder auf der Straße bis an dic Eisenbahn. — Vom Banal - Nathe der Königreiche Croatlen, Slavonien u. Dalmatien. 'Agram, den 20. December 18! 8. Z. 2370. (3) Nr. 28770. Concurs - Ausschreibung. In Folgc h. Ministerial - Erlasses des Innern vom 16 v. M., Z 8106, hat Hochdasselbe im Einverständnis mit den k. k, Ministerien der Justiz und der Finanzen, zurVerwaltung des dermaligen Bezirkes Neudegg, im Neustadtler Kreise, die Errichtung eines provisorischen l. f. Bezirkscom-nnssanates zweiter Classe, mit dem Amtssitze zu Neudegg, dann mit nachstehendem Personal- und Besoldungsstande bewilligt: — E'.n Bezirkscom^ missar und Richter mit dem Gehalte jährl. 800 si,, nebst Natural-Wohnung, jedoch mit der Vcr-pfticktuna zu einer baren oder sideijussonschen Caunonsleistung von ,500 fi. C. M ; ferner mit einem Kanzleipauschale von 250 fl. und emem Reiscpauschale in demselben Betrage. — Ein Attuar erster Classe mit 500 fl. und ein Actuar zweiter Classe mit 4uche an das k. k. Kreisamt Neustadll zu gelangen haben; <^) haben sich alle kompetenten überhaupt in ihren Bewerbungsgesuchen über die vollkon^ mene Kenntniß der kramischen Sprache, über Moralität, iyre bisherige Beschäftigung und etwaige Dienstleistung, ihr Alter, ihre Gesund« heit, Religion und ihren Familienstand auszuweisen; ci) haben insbesondere Bewerber um den Amtävorstcherposten die gesetzliche Befähigung als Bezirkäcommissär und Richer über schwere Polizei-Übertretungen , so wie zum Richteramte über (Ziviljustiz-Angelegenheiten, dann die Cautions-fahigkeit oarzuthuli; <.>) haben die Bewerber um die Sceuereinnel)!.erstelle ihre Kenntnisse imRech-nungs- und Steuerivesen, dann ihre Cautions-fähigkeit nachzuweisen ; t) haben sich die Bewerber um die Actuarposten auch über die volle Befähigung, wie der Amlsvorsteher, auszuweisen; ^) wird bei den Bewerbern um die Amtsschreiber-stellen vorzüglich auf Rechtschreibung und gute Handschrift gesehen werden; endlich 1i) werden unter den Bewerben um die Amtsdienerstellen Militär-Individuen, oder ausgediente Kapitulanten und Patental-Invaliden vorzugsweise berücksichtiget werden, nur müssen sich alle über eine angemessene Köl'perstärke ausweisen. — Vom k k, illyr. Guoerllium, Laibach am 22. Dec 1848. Z. 2373 (:i) ""'....."..... Nr, 48«w. B e k a n n t ln a ch u n g, (In Betreff der Wiederbrschunq des Lehramtes d^r Anatomie am k k. Lyceum in Salzburg.) — An dem k k. Lyceum in Salzburg ist das Lehramt der Anatomie, mit welchem ein Gehalt i'ährl. <>00 fl C M, verbunden ist, erledigt, und es 'vird dessen Wiederbesetzung zu Folge h. Erlasses des Ministeriums des o'ssentl. Unterrichtes vom 13. d. M., Z. 7735, im W.gc der freien Bewerbung Statt finden. - Die Bewerber werden aufgefordert, ihre mit den Belegen der literarischen Befähigung zur angestrebten Stelle versehenen Gesuche binnen ziuei Monaten, vom Tage der ersten Einrückung dieser Bekanntmachung in die Landes-Zeitung, bei dem k. k. vbderennsischen Landespräsidium einzubringen. - Vom k. k. ob-derenilsischen Landespräsidium, Linz am 21. December l848. Skrbensky, k. k. Rlgierungs-Präsident. und !«. April 1849, jedesmal mn 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte mit dem Beisätze bestimmt worden, daß, wenn diese Realität weder bei der ersten noch zweiten Feilbietungs - Tagsatzung um den Schätzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbe bei der dritten auch unter dem Schatzungsbetrage hintan gegeben werden würde. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dießfälligen Licitationsbe-dingnisse, wie auch die Schätzung in der dieß-landrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden, oder bei dem Erecutionsführers-Vertreter, Herrn 1>-. Wurzbach, einzusehen und Abschriften davon zu erlangen. — Laibach den 23. December »84Ä. Z. 21. (l) Nr. 22209. K u n d m a ch u n g. Zur Sicherstellung des Verpstegsbedarfes für das in Laibach und Concurenz statiomrte Militär und die durchmarschircnden Truppen, für die Zeit vom l. April bis Ende Juli 1849, wird die öffentliche Subarrendirungsbehandlung bei diesem k. k, Kreisamte am 15. Jänner l84lb Vormittags um 10 Uhr Statt finden. Das Erforderniß besteht in »950 Portionen Brot ü 51'/2 Loth; 210 Port. Hafer :'» '/^ Mctzen; 40 Port Heu u 8 Pf.; Itt0 Port. Heu ü 10. Pf.; 210 Port. Streustroh i, 3 Pf täglich; ferner in 3160 Bund Bettenstroh ü l2 Pfund vierteljährig; dann in dem unbestimmten Bedarf in erstern Artikeln für Durchmärsche. — Ferners wird zur Richtschnur bekannt gegeben: I) Hat jedcr Offcrent vor der Behandlung ein Vadium von 5>«N ft bar zu erlegen, welches am Schlüsse derselben den Nicht-erstehern rückgestcllt, vom Erstcher aber bis zum Cautionscrlaa/ rückbehalten wcrden wird; fer-ners sich vor der Commission auszuweisen, daß er für die zu überuehmenden Verbindlichkeiten solid und hinreichend vermöglich sey. — 2) Werden auch Offerte fur einzelne Artikel angmommen, jedoch wird dem Anbote für gesammte Artikel bei gleichen Preisen der Vorzug gegeben. — Zur Beseitigung von Beir<,'unge7l müssen die Offerte schriftlich mit dem vorgeschriebenen Stampel der Commission übergeben werden, und darin erklärt seyn, daß der Offerent sich allen jcncn Bestimmungen iu Beziehung auf die Contractsdauer, den Umfang des Geschäftes und dergleichen fügen wolle, welche die Landesbehörden zu beschließen finden. — 3) Anbote von stellvertretenden Offerenten werden nur dann berücksichtiget, wenn sie mit einer gerichtlich legalisirten Vollmacht versehen sind. — 4Machtragsoffcrte, a-s den bestehenden Vorschriften zuwider, werden zurückgewiesen. —5) Muß der Ersteher bei Abschluß dcs Contractes eine Caution mit8S dcr gc-sammten Gel.erträgnisse entweder im Baren oder in Staatspapiren nach dem Curse, oderauch sidajussorisch zur k. k. Militär-Haupt - Verpstegs - Magazinscassa alllM- leisten, wobei noch bemerkt wird, dasi nur die von der k, k. Kammerprocuratur als gültig anerkannten Cautions-Instrumente angenommen werden. — Die weitern Auskünfte und Conttactsbedingnissc können täglich zu den Amtsstunden in der hiesigen k. k. Militär-Hauptvcrpflegs-Magazinskanzlei eingeholt werden. — K. K. Kreisamt Laibach am 3l. December 1848. AemUiche Verlautbarungen. Z. 18. (l) Nr. ,1887. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gamacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen der Laibacher Spar-casse gegen Fr. Iojepha Sever wegen 800 fi. >:. 5. c , in die öffentliche Versteigerung dcr, der (3xequirten gehörigen, auf 1861 ft. 2'/, kr geschätzten Hälfte der in der Krakau »uk Consc. Nr. 5. gelegenen, der R. D. O Commenda Lai bach 5uk Urb, Nr. U'/z zinsbaren Kaufrechts-Kaische und des ganzen Krautacker-Terrains ,)<>!' 174 Klftr. — gewilliget, und hiezu drei ^er> mine, und zwar auf den 5. Februar, 5. März Z 2363. (3) Nr. 3791. K u n d m a ch u n g. Vom I. Jänner angefangen werden die bisher bestehenden wöchentlich zweimaligen Ncitposten fwischen laibach und Klagenfurt auf wöchentlich zünfmalige Reitposten, m»t dem Fortbestande der wöchentlich zweimaligen Mallefahrten, unter An-hossnung der höheren Gcnehmiguig vermehrt, wodurch eine tagliche Postverbindung zwischen Laibach und Klagenfurt hergestellt wird. — Diese Rcit-posten werden von Lalbach jcoen Sonntag, Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag um 1 Uhr Mitt'gä, und von Klagensurt jeden Sonntag, Montag, Dinstag, Donnerstag und Freitag um 4 Uhr Abends abgefertiget werden. Die Abfertigung der Mallefahrten von Laibach jeden Dinstag und Samstag und von Klagenfurt jeden Donnerstag und Sonntag um 6 Uhr früh bleibt vorläufig noch ungeändert. — Welches hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — K. K. illyrische Ober-Postoerwaltung. Laibach am 22. Dec. 18W.