A m t s - K^^' ^ ' N l a t t. ^" ^' ^^ Wo UN er stag den 11. Juli 1833. C5udernial - Verlautbarungen. Z. 635. (5) Nr. 127Z1. C u r r e n d e des k. k. illyrischen Guberniums. — Wegen Behandlung der am 1. Juni d. I. in der Serie ^54 vcrlosetcn böhmlsch-standl-schen Aerarial-Obligationen. — In Folge eines hohen Finanz? Ministerial - Erlasses vom 4. d. M., Z. 3i6^pp./ wird mit Beziehung auf die dicsamtllche Kundmachung vom ,4. November 1829, Z. 26642, bekannt gemacht, daß die am 1. Juni l. I., in der Serie 454 re-loscten böhmisch-ständischen Aerarial-Obliga-tioncn, nämlich Nr. 16^856 zu 4 Procent, mit einem I2 Theil der Capitalssummc, dann die Obligationen Nr. 170) bis einschließig Nr. 2190 zu 5 Procent mit den vollen Eapitals-Betragen, nach dcn Bestimmungen des allerhöchsten Patents vl)M 21. März 161L/ gegen neue mit H und mit 5 Procent in Conventions-Mui'.zc verzinslich? Staatöschulden-Vcrschrei-dungen umgewechselt werden. — Lcnbach am 9. Juni i835. Joseph Camlllo Freyherr v. Schmidburg, Landes- Gouverneur. Carl Graf zu W c i sp crg , 3l aitenau und Primär, k. k. Hofrath. Zcn 0 Graf ». Saurau, k. k, Gubermal« Rath. 3. 83c). (Z) Nr. iZZ^. Verlautbarung. Das von einem Unbekannten errichte, fur emcn Studierenden aus dcr Gegend von Plttevjach bestimmte Stipendium von jährlichen 12 fi. C. M. ist erledigt. Der Stiftungsgenuß ist auf keine Studlcn-Abtheilung beschrankt. Das Verlcihungsrccht gebührt dem Gubernium. — Diejenigen Studierenden, welche dieses Stipendium zu erlangen wunden, haben ihre Gesuche bls i5, August l. I. dci diesem Gubernium einzureichen, und mtt lcm Taufscheine, dem Dürfligkcus-, dem Pok-k^n- vder Impfungsztugnisse/ dann mit den Studicnzcugnissen von beiden Semestern laufenden Icchres zu belegen. — Laidach den 22. Iun, ,ö3Z. Ioh. 3« ep. Freiherr v. Spiegelfeld, k. k. Guhcrnial-Secretär. Nreisannliche Verlautbarungen. Z. 900. (2) Nr. 6124. Kundmachung. Die Mmuendo-Versteigerungen, wegen Uebernahme der in dem Verwallungsjahre itt33 ln den nachbenannlcn öffentlichen Gebäuden aufzuführenden Eonservatlunsarbelten werden svls.cnd?rmassen bel diesem k. k. Krels« amie stait sinden, und jwc»r: — 5.) für das k. k. Pol>jepd>rect!0l!e»Oebal!de am z5. d. M.; — ^.) für daß Bü,gcr-Spltal5gebaude am 16. d. M.; — Q.) für das Elvil-s-pitalsge» bäude am 17. d. M.; — n Lischler«, Schlosser-, Spengler,, ^cn'i'll'-, Bndc,', Glaser-, Zimme^mahlcr» und Anstlllcheialbtlten, und die dlcßfaUlgen adjustirlen Gesan wlkostenbetrage belaufen sich, und zwar: — nä u.) auf 79 ft. 21 2)ä kr.; — ;lä l).) auf 22c» st. Zo kr; — acl e.) auf 755 st. 5i kr., und — aä 6.) auf 4Z9 fi. 5g ,^2 kr. — Die Uebernohmelustlgen werden daher aufgefordert, zu den dlcßfalllssen Ver, sscisscrungen an den vbbestlmmien Tagen und Gtu.iden zu erscheinen. — K. K. Kreikamt Laibach am 4. Iul» i6Z^. Z. 38i. (3) Kundmachung. Hinsichtlich des zu liefernden Bedarfs des hiesigen Diözesan-Pricstcrhauscs, an verschiedenen Material- Gegenständen, als: Tuch, Perlen, Kanafaß, Leinwand, schwarzwollene Strumpf, Cchuh, Kastorhüte u. a. m., für das nächste Schuljahr iL25 bls 24 wird zu 676 Folge eines herabgelangten hohen Gubemial-Dccrets uom 22. v. M., Z, i3^53, am ,3. d. M., Vormittags >o Uhr, ein? Mmuendo-Versteigerung bei diesem Krclsamte abgehalten werden. »- Die Licfenmgblustigen werden da< her hiermit eingeladen, sich bei dleser Liciration zur obbestimmten Zeit einzufinden. — K. K. . Kreisamt Laibach am /^. Juli i833. Z. 677. (5) Kundmachung. Um in der Station Laibach für das allda befindliche k. k. Militär den Haferdedarf für den Monat October, und die Heuabgabe für den Monat September und October i633 im Wege der Bubarrendirung sicher zu stellen, ist beschlossen worden, am 27. d. M. Iull i833, eine Verhandlung vorzunehmen, w«^u alle Unternehmungslustigen am gedachten Ta, ge, um dle zehnte V^rantiagsstunde, mic nachstehenden Bemerkungen in dleses Krelsamt em-geladen werden. — 1.) Der Bedarf nach dem gegenwartigen Truppenstande, mtthin 6xci,2-5lvc der jtttwe sen Durchmarsche, besteht bei» lausig in täglichen »76 Hafer» und 122 Heu» Portionen, ^ 10 Pfund. — 2.) Hat jeder Unternehmungslustige am Tage der Verhandlung gegen dle anwesende Comiinssion sich aus« zuwclscn, deß er hmrelchende Mittel besitze, die zu übernehmenden Verbindlichkeiten ctenau zu erfüllen. — 3.) Muß jeder Micllcltirende sich zum Zrlage der erforderlichen Eaution, welche nach der Zelt, für welche er dle Mlll« tar-Verpficgung ersteht, m«r g ozc» des gesäumten Oelderträgnisses bemessen wird, bekennen, und dieselbe belm Eontractsabschlusse entcve« dcr im Baaren oder m Gtaatsvaoieren nach dem Eourse, oder auch fideljussorlsch leisten zu können, sich ausweisen, jedoch wird hier bewerkt, daß nur d;e von der k. k. Kammerpro» kllrarur als zureichend und rechtskräftig anerkannten Cautions-Instrumente «ngenommen werden. — ^.) Vor dem Beginne dcr kiclta» tion hat jeder Mttltcitirende 5c>c) st. E. M. als Rcugcld zu erlegen, welche nach beendigter ^icttatlon jedem Nlchterstehe« werden zu> rückgegeben, von dem 'Zrsseher aber bis zum Erlag der EauNon werden rückgehalten werden, und ohn? welchem Erlag Niemand jur Licna-tlon zugelassen wird. — 5.) Norden auch Offerte für jeden emzclnen Actlkel angenommen,, jedoch wird dem Anbote für beide Artikeln b'i gleidcn prelsen der Vorzug qegeden. — 6.) Wegen Benülzni^ der Aerarlal-Deposttorien wird de-nerkt, daß solche dem Subarrendator Nlcht überlassen werden können. — 7.) Das Protocol! wird Gchlag 12 Uhr geschlossen, und Nachtragsofferte werden kcine angenommen. — 6.) Wird noch !emerkt, daß m der k. f. Milttar-Hauftt-Verpstegs - Magazmskanzlei in den gewöhnlichen Amcsftunden jede Auskunft ertheilt wlvd, welche irgend ein Tubarrenvi» rungslust,g?r noch uor der Verhandlung selbst zu erhalten wünsden sollte. — K. K. Kreiß-amt La,bach am 2. Juli ,833. Z. 836. l3) ^ Nr. 807^. Kundmachung. Wegen Uebernahme der Reparation der städtischen Brücken «n Laibach, und zwar be« nanntllch der Naan-, Spitals« und Metzg«», brücke, dann Beischaffung emes permanenten Vorraths an Bauholz für dieselben, aus 274 Glück Pfosten, »o b>s n, lang, 1^ breit, und 3 " dick; 260 Siück fichtene Vlücklm^e, 3", c>', 6" lang, und 6)7" dick; 240 Ttück fichtene Brückllnge, 3', /^,6" luna, und 5^6" dlck; 220 Stück fichtene Brücklm^e, 3"/ 2^, 0" lang, und 6.l7 " dlck; 286 stück sichtenc Brücklinge, I" lang und 6)7" dlck, und 1006 Stück langen, uierkalidig rem behauenen fichtenen Brückllngen, 5)6 b>s 6^7" dick, und 3', H/ lang, bestehend; wird in Folge >cr herabgelangten hohen Gubernial-Verordnung vom 20. v. M., Empfang 2. d. M., H. 1.^087, am 12. d. M., Vormittags um zo Uhr, eine Mlnuendo'Verstelgerung bei dlesem k. k. ssrelsamte statr finden. — Welches mit dem Bemerken zur Wissenschaft der Unternehmungslustigen hiermit bekannt gegeben wird, daß zu den Brücken - Rcpstratlones-, Zimmer-tVann6arl»clten und die dazu gehörigen Mate« rialicn erforderlich si^d. — K. K. Kreisamt Laibach am ^. Juli i833. Ktant- unv lauvrechtliche Verlalltdarungen. 3.879. (3) Nr./z32i. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchtc in Kram, wird dem unbekannt wo befindlichen Georg Suchadobmg, oder seinen ebenfalls unbekannt wo befindlichen Erben mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habc widcr sie bei diesem Gerichte Michael Zirrer, die Klage auf Zuerkenmmg des Eigcnthumsrcchtci auf den, dem Magistrate Laibach, 5ild klappe Nr. 28^39, dienstbaren Gememcmtheil m 1^2-kuv.', ^ , Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte be» stimmt wurde. — Da der Aufenthaltsort des beklagten Georg Suchadobnig und seiner allfäl» 6?7 ligen Erben diesem Gerichte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den k. k. Erblanden ab« wcscnd sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten den bierortigen Genchtsadookatcn Or. Oviiazh als Curator bestellt, mir welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts-Ord-nung ausgeführt und entschieden werden wird. Georg Suchadobnig und dessen allfällige Erben werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oocr inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Geriete namhaft zu machen,^ und überhaupt >m rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mö-gm, insbesondere, da sie sich die aus dieser Verabjäumung entstehenden Folgen selbst vci-zumcsscn haben werden. — Lalbach den 25. Juni i8)Z. Z. K62. (3) Nr. 22,5. Edict/ e/ecutive Versteigerung des Gutes Maierberg, im Eilller Kreise. Von dem k. k. Landrechte in Gteiermark ttird bekannt gemacht , daß über Ansuchtn des Hrn. Di. u. Hammer, als Curator »6 aol,niU des Valentin Deschmann, zurRealisirung der, dem Hrn. Bittsteller wider Franz Anton Gebegg, pnncuo behaupteter 2000 5. 3. M. 0. 8. c, mittelst landrechtllchen Bescheides vom g. November 16Z2, Z. 1024I, bereits bewilligten efecutiven Verfl^gerung des, im Ellller Kreise gelegenen, m»t einem 26 ol" Dom. Beitrag pr. 60 fl. 21 kr., und »6 Pfund, 4 schilling, 2 !)^ Pfilining Rustikale beansagten Gutes Ma»erberg sammt der Lopata-Hube, und des Grünthalhofes, zusammen im Schätzwelthe pr. ^7!l, fl.35 kr., dreiTagsayungen, und,w«r: dle ernste auf den 20. Mai, die zweite auf den 24» Iun», und die dritte auf den 29. Juli d. I., jedesmal Vormittags von :o bis 12 Uhr, in dem landrechtllchen Nathszimmcr m,t dem Beisätze angeordnet worden, daß, wenn diese Realitäten weder bei der ersten noch bei der zweiten Tag'alzung um den Hchätzungs-werth odcr darüber an Mann gebracht werden könnten, solche bei der dritten Tagsatzung auch unter der Schalung verkauft werden würden. Hlezu werden die Kaufsliebhaber und die in- , ladulirten Gläubiger Mit dem Bemerken vor> geladen, daß der Ausruf um den Echatzungs- ! werth geschehen werde', und daß da5 dleßfalllge ! belegte schatzusi^p>oto?oll nebst den kic^ta- i tlonkhedlngn>ss?n in derl^ndrechtlichenRegistsss- ! tur eingesehen werden könne. Die Lici'tatl'ons-bedingmsse sit^d folgende: §. ,. Das dem Anton Sebegg gehörige, in dem sseyer. stand. Kataster, und in der k. k. Wandtafel m>t einer Russ.kalbeansagUlig von 16Pfund, ^ GchiNlng, 3 ,l^ Pfenning, und m,t emcm 25 ^lc» Dom. Beitrage von 60 ff. 2i kr. vorkommende Gut Ma,erbcrg nnt der Lopata-Hubc und dem Grünthalhofe, winde nach Ausweis des Scbayp, otokolles, l^äo. 5. September i8Z2 , auf 17 m ft. I5 kr. E. M. gerichtlich betheuert, und wild im Wege öffentlicher Licltatlon um diesen Gchayprels aus-gcrufen und an dcn, Meistb«cter ucrkauft. §. 2. Dieser Verkauf begreift in sich das Gut Maierburq, den Grünthalhof und die Lopata-Yube, -mit dcn dazu gehörigen Wohn-und Wuthschafls c G^hauden und Gründen, Hohheilen und Gerechtsamen, so wie Franz Anton Sebega. dieselben besessen und benützet hat, oder zu besitzen und zu benuyen berechtiget war, sohln auch alle Obliegenheiten derselben , welche mit dem Besiye solcher Realitäten und Rechten, vcrmög des U'bars der bei stehenden Gesetze der Landesverfassung, oder der bisherigen Gepflogenheit verbunden sind. §. 3. Obwohl der gerichtlich erhobene Schätzwcrth als Ausrufspre,s angenommen wird, 10 lvlrd weder für die Ausmaß, noch für den Ertrag im Ganzen / oder in den ein« zelnen Rubriken, noch sonst für was immer gehaftet, sondern der Verkauf geschieht in Pausch und Bogen, und die Kauftustlgen werden daher angewiesen, alles selbst zu besichtigen, und in den öffentlichen Vüchern und Protokollen zu erheben. tz. H. Jeder Llcitant soll, bevor von ihm em Anbot angenommen werden kann, den Betrag von 1700 si. E. M. baar zu Handen der Llcitatlons-Commission einlegen, und Je« der, welcher für einen Dritten einen Anbot macht, im Falle er Me,stbletcr bliebe, eme legale Original» Vollmacht beibringen. §. 5. Die Berichtigung des Meisibots geschieht auf folgende Art: Binnen sechs Wo« chen vom Tage der kic'tatwn an gerechner, hat der Erstcher zum k. k. steycrm. kandrechte den Betrag von l500 st. E. M. zu erlegen, wornach allsoglcich aus dem Vadium pr. 1700 ss. und solchem Erlag pr, i5c»o st., zusammen pr. 320Q fl. d,e vollständige Cnlfertigung der, vom Franz Anton Bcdegg, laut Urtheils, ^(io. k. k. Gtadc - und Landrecht Laidach vom 5. December 1827, Zahl 529/,, schuldigen, die gegenwärtige executive Feil^etunl! veranlassenen Valcntin Deschmann'schcsl Puplllarpoll pr. 6/6 2000 ff. C. M., sammt 5 o!o Zinsen seit 3o. April 1827 dls ^ fi. am Melstkote und an den hlevon nach sechs Wochen, vom 3age der ?«citat>on zu laufen anfangenden 5 ojo Zinsen j«igt, hat vorerst der Netrag des ach-lenThells des Meistbotcs durch d,e> Jahre, als ein Bedcckungkcavital für die allfällig hervor« kommen mögenden Octaval» Ansprüche liegen zu bleiben, dann hinsichtlich deß mehreren De» träges der Crsschcr die auf dem Gute haften» den Schulden / m so weckulcn'e'psi»chtung zu übernehmen, und den anfälligen Mehrbenag des Me»stdotes an Zra? z Anton Sebegg abzuführen. §. 6. Allsc'gleich, als der im Eingang des vorstehenden §. stlpl,l>rt<' Erlag pr. i5oo st. C. M. gemacht scm wnd, fteht es dcm Ersteher fre», mlt Ausweisung solchen Ullages beim k. k. Landrechte die phrsis-he Uebcrgabe des Gutes zu begehren, urd um d»e Vollziehung derselben abzusuchen. §. 7. Um die landtäsitche und Katastral-Uebergabe mit Aushändigung der Umschrei» bungs-Urkunde, kann der Zrsteher nach §. 53c) der allg. G. O. erst dann kmschrcitcn, wenn olle Mlt dem Mclftkote nach vorstehenden Be-dmgungen bethellten Interessenten vollständig befriediget, odcr mlt dem Me'.libieter übcr die Art der Gichersiillung und Zahlung em«er« sianden sind. §. g. Der Erftehcr hat die allfalligen Un» terthans? Ausstände gegen Ersatz E,nlaß der Embnnqunqekostrn von lc> 0^0 zu übernehmen, und solchen Adlöebetrag binnen Jahresfrist an das k. k. Landrccht zu «rlegcn. tz. a. Der Erstehcr ist schuldig, die ?lci-tationsbedlngrusse genau b?» Vermeidung dcr Anwendung, d?r im §. ZZ3 allg. G. O. ent, haltenen Bestimmungen e»n?r neuerlichen Ver« steigcrul'g auf seine Gefahr und Kosten zuzuhalten. tz 10. Alle Nutzungen und Lasten, des Gutes gchen vom l. Jänner l853 an, auf den Erflcher über, wobei insbesoe'.dkrs bemcr, tct wird, daß dlc laudcunen und Schirm? bneftaxen von allen jenen Verandcrungcn/ die sich vor dem 1. Jänner 18.^2 ergaben, wenn auch die Gcwähranschreibungen erst svä> ter erfolgen sollen, dem Ersteher mcht zu Guten kommen. Diese LicitationZbedingnisse hat der Meiss«^ bieter zur Anerkennung seiner dießfälNgen Verpflichtungen beim Abschluße der Llcttatlon mit-zuserngen. Gray am l2. März lgIZ. Anmerkung. Nachdem bei der ersten und zweiten Verstelgerungstagsatzung kein Kauf'slustlger erschien, so wird zur dritten Verstclgerungstagsayung am 2cz. Juli d. I. geschritten werden. Gräy am 24. Iunl iLZZ. Z. 889. (2) Nr. /«522. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte >n Kram, wird dem unbekannt wo befindlichen Johann Bresquar odcr dessen ebenfciüs unbekannten Erben, mittelst gcgcnwartigm Edicts erinnert: Es habe wider ihn bei diesem G^rich» te Michael Zlrer dic Klage auf Zucrkenmmg des Eigenthumärcchtes auf dcn, dem Magistrate kaidach, s„d ^la^pgo-Nl'. 269.^0/ dienstbaren Gemein,Antheil in ^Äkova ^n,!.,) Jeder Offerent hat scmem schriftlichen An« böte eine Abschrift der Empfangs, Bestätigung sciner bec Commission für annehmbar erklärt wird, auf die Begünstigung des 862. §. des bürgerlichen Gesetzbuches ausdrücklich Verzicht zu leisten, und sich sogleich zu verpflichten, nach herabgelangter Bestätigung seines Anbotes mit dem politischen öcono, mischen Stadr-Magistrate m Trieft den dieß-falligen förmlichen Contract, worüber, wenn ein Rechtsstreit entstehen sollt?, dem k. k. Gradt-und Landrcchte in Tr,est, als dem Geeichcsstande, wo dcr Contract geschlissen wurde, dleEnt-scheidung zusteht, abzuschließen, und zwar nach de» Grundlage nachstehender wesentliche« Be» dmgnisse. — 1.) Das neue Ewll, Spitals» baude wird auf den hiezu bestimmten, uliduor-langst angekauften Spttals- Grunde längs der (^«Nll-Äcla tl«l Zoij<;Ii6!.l.0, in der durch den Situations «Plan I. versinnlichten Form errich» tet, ui^d zu dlesem Behufe die Baustelle, so wie der ganze Spltals^Baugrund gehörig pla-nirt werden. — 2.) Mit Inbegriff aller Nebenarbeiten zerfällt die ganze Unternehmung in folgende Herstellungen, als: 2) Plamning des Terrains; d) Herstellung der Wasserabzugs - Canäle; c) Grabung und Ausmauerung der zwölf Brünne; ti) Bau des Svltalsgebäu-des; e) Hau eines Sections-Saales und Tod-tenkammer; i) Errichtung der Hof- und Garten-Umfangsmauern; ^) Trotwir^Pstasterung; 1i) Aufstellung der Blitz-Ableiter; i) Adaptl-rung der auf dem Spitals-Platze schon bestehenden zwei Campagne-Häuser, und k) Anla-gc der Garten nebst Pflanzung von Hecken und Bäumen. — 5.) Für alle so eben angeführten Bauten und Anlagen, welche durch die bezüglichen Plane von Nr. I. bis inoli^iv« Nr. 1^. und ihre dazu gehörigen Nebcnplänc versinnli-chet, und in der Bau-Devise umständlicher beschrieben sind, ist der Frskalpreis mSbeson» dere auf Z5HO7'ss. 27 kr. angeschlagen, — ch.) Sb wie d,e Bauführungen dem Bestbieter, nach herabgclangccr hoher Gubernia l« Btstati-gung, welche sich ausdrücklich vorbehalten wird, zugeschlagen und überlassen worden sind, k«mn derselbe die im Baaren erlegte Caution entweder durch Staats» Obligationen nach dem letzt bekannten Wiener Börse e Course berechnet, oder aber eine, w»e die andere durch cine R««!-Caution, Mittelst zur Spezialhypothck gewidmet werdenden, und zur pupillarmäßlgen Si-cherstellung der Cautions- Summe geeigneter Realitäten, wann immer substituiren, wobei die »nd 0 der voranstehenden Kundmachung an-gegebenenVorschrlften befolgt werden müssen. — 5) Der Bauunternehmer wird verpflichtet, die Arbeit längstens elnen Monat nach erfolytcr und mtimlrter höherer Bestätigung des mit diesem Btadtmaglstrate abgeschlossenen Contracts zu beginnen, und die ganze Untermh« mung lnnerhalb u»er Jahren zu beendigen. —> 6.) Sollte die Arbeit in der oben anberaumtln Frist nicht begonnen, oder nicht beendiget werden, ode« sollte der Bestbieter sich zur Abschliß ßung des förmlichen EuntracteS nach hcrabge-langte« hoher Bestätigung seines Anbotes aus was immer für Gründen nicht herbeilassm wollen, so ist derStodttu^glstrat ermächtiget, auf Kosten und Gefahr dcs Unternehmers die Arbeiten entweder mittelst separirteu Accordes, oder im Wege eme« Aeucn Versteigerung ausführen zu lassen, -kl Welchem letzteren Mlle, wenn hlebei em vorthellhaftev^ Anbot erzielet würde, der Unternehmer knnen Anspruch auf eme wle immer geartete Vergütung zu machen berechtiget wäre, entgegen für den Schaden, den der Spitalsfond lnednrch allenfalls erleiden sollte, nicht nur mlt scm^r Caution, sondern mit seinem ganzen übrigen Ve-mögen zu haften hätte. —. 7.) Für die Solidität der Arbeit, so wie für die Dauer der verwendeten Materialien, wie nicht minder für das Fortkommen der zu pflanzenden Väume und Hecken, hat der Unterneh'.n?r durch drel Jahre, ooin Tage der Uebernahme aller Bauten und Anta« gen, welche längstens bm ^ einem Monate nach anerkannter gänzlicher Beendigung zu geschehen hat, ohne auf die Final-Liquidation der erwirkten Arbeiten zu i'oanen/ gut zu stehen , und alle Gebrechen, ', )'.'lche innerhalb dieses Zeitraumes oder auch wahrend dcr Bauführung selbst zum Vorschein kommen , auf ngene Kosten und zwar längstens vierzehn Tags nach erhaltener Verständigung yicvon, auszubessern, — 6.) W.twohl der Bauunternehmer allem für tzie Solldüat der Arb«tt streng verant,vorc- 68: lick bleibt/ und eine schlellderische Arbeit durch, aus nicht gestattet, auch nur die Verwendung vollkommen guter und annehmbarer Mattria« lten erlaubt wird, so wird dennoch bedungen, dak keine Baumaterialien eher ms Werk gesetzt oder verarbeitet werdcn dürfen, als wie solche, deren Beschaffenheit und vollständige Brauchbarkeit von den Baubeamtcn, welche die Ausführung zu überwachen haben,^und welch« ihm msoesonders von Seite des «Vtadtmagistratcs werden namhaft gemacht werden, anerkannt worden seyn werden, was insbesondere auch für d:e Lieferung des Kalks gilt, welcher nicht nur ungelöscht so wie solcher auf den Bauplatz geschasst werden muß, sondern auch n«ch erfolg-tem Ablöschen hinsichtlich seiner technischen Brauchbarkeit untersucht werden wird. Alles schlecht befundene und nicht zu verwendend Matt'-iale hat der Unternehmer auf eigene Ko-sien vom Bauplaye wegzuschaffen. — 9 ) Das Eisen-, Mlpfer-und Blci.Maceriale muß «b-solut aus inländischen Fabriken bezogen werden, und der Gebrauch jedes ausländischen Metalls wird nicht gestattet. — »0.) Der Unternehmer hat sich unter keinem Vorwande von den Bauplanen und der Bau-Dcvlse, weder duvch Auslassung von Arbeiten noch durch Vermehrung derselben zu erlauben, sondern derselbe hat sich genau nach den Andeutungen der Pläne, und ^cr Beschreibung oer Bau-Devlse, dann an die Echablons und an die Mustcr«rbeiten zu halten, welche dem Contracte zur Basis dienen werden. Von diesen Planen, Vorausmaßen und Details werden dem Unternehmer authentische Copim unentgeltlich zur eigenen Richtschnur übergeben. — .1.) Sollte nn Verlaufe der Bauführung die Nothwendigkeit einer Abweichung eintreten, so kann dieselbe nur nach erlangter höherer Bewilligung und über sohmi-gen besondern Auftrag von Seite des Stadt-maMrats zur Ausführung gelangen, in jedem Halle, wo d.cse Bewilligung und der respective Aufttag mcht vorliegt, bleibt der Unternehme, fur zede Abweichung verantwortlich, und muß ,cde Veränderung auf eigene Kosten wieder am machen. — Uedrigcns ist der Bauunternehmer verpflichtet, alle Abweichungen vom Baupläne sie mögen in Mehr- oder Minderardeiten bestehen, die allenfalls in der Folge der Zeit von dem Stadtmagistrate als nothwendig erkannt werden sollten, auszuführen. — Die Vergüt tung für die Mehrarbeiten, so wie dcr Abzug für dieMlnderarbmcr, wird von der betreffenden Baubehörde von Fall zu Fall auf der Grundlage des Kostenanschlags, und mtt Bedacht-nähme auf den Nachlaß deß Bauunternehmers, ausgemittelt und demselben durch den StM-magistrat bekannt gegeben werden. Sollte der Unternehmer sich mit der von der Baubehörde ausgesprochenen Vergütung der Mehrarbeiten oder mit dem Abzüge der Minderarbeiten nicht begnügen wollen, so wird der Betrag der Vergütung oder des Abzuges durch zwei Kunstverständige, wovon den einen dcr Stadtmagistrat, und den andern dcr Bauunternehmer zu wählen hat, erhoben werden. "- Im Fallc abcr die zwei Kunstverständigen in ihrem Befunde getheilter Meinung wären, so wird zur Wahl elncs dritten von der Landesstelle geschritten werden, welcher sich der Mcmung des Einen, oder des Andern der zwei ersten anschließen muß, dessen Ausspruch sonach für beide Theile jn der Art verbindend wird, daß keine weitere Einsprache mehr Statt finden darf. — 12.) Die Auszahlung des Bcstanbotes wird in zwei Und dreißig gleichen Raten pu8l.oc:ipat.iiii erfolgen, welche dem Unternehmer nach dem Fort-schveitcn der Bauführung, und hierüber von dem aufgestellten Baubeamten erfolgenden Berechnung, werden ausgezahlt werden, wornach der Unternehmer im Laufe eines Jahres bezüglich auf den oben angeführten fünften Artikel w«nigst^ens acht Ratcn, oder das Viertel seines Bestanbotes ins Verdienen gebracht haben muß. — l3.) Den classcnmaßigen Stämpcl für em I'Zi'6 des in l^jlo ausgefertigt werdenden Contracts hat der Unternehmer in dem seinem Bcstanbote gesetzlich angemessenen Betra-ge beizustellen, so wie derselbe auch alle Inta-buiations« Unkosten zu bestrciten haben wird, wcnn derselbe an die Stelle der Caution in Barem oder den eingclcgten Staats-Obligac tjonen eine Nealcaution geben will. — ,H.) Auf gleiche Weise fallen dem Unternehmer alle jene Auslagen M' Last, welche das Ausstecken der Gebäude, Nivclircn des Terrains, die Tracirung dcr Wasserableltungs'Kcmäle :c. mit sich bringen, und zwar um so mchr, als dem Unternehmer von Seite der Bauleitung die Hauptsirpuncte werden ausgcsteck't und übergeben werden. — i5.) Die Planirung des Terrains (§. 2 Ur !i) bestehet, wie dcr Niveau-Plan II. zeigt, theils in Erdabgrabung, theils »n Etd-anschüttung; da nun in dieser letztern der wesl-llche Hauptfiügel des l»pitalgebäudcs, und ein Thcil von dem nördlichen und südlichen Tratte zu stehen kommen, so wird dem Unternehmer zur ausdrücklichen Bedingniß gemacht, die Erd-aushcbung für die Fundament - Mauern dieser Tractc vor allen andern zu veranlassen, und erst wcnn die Ausmauerung dieser Fundamen-lc die Höhe des gegenwärtigen tuuüvüchen Ter- 682 rains erreicht haben wird, kann mit der Abgrabung und der Grundaushebung in dem obern Theil des Baugrundes begonnen, und das dadurch gewonnene Erdreich durch Anschüttung m der untern Gegend/ jedoch immer nur nach Maßgabe als dort das Mauerwcrk der Gebäude sicherhebt, verwendet werden. — 16-) Mag sich bei der Planirung des Spitalsgrundes was immer für eine Beschaffenheit des Terrains vorfinden , oder die Arbeiter auf Grundquellen stof-sen, so gibt dleser Umstand dem Unternehmer kemen Tltel auf eine Schadloshaltung, sondern in einem solchem Falle hat der Unternehmer, nach Anordnung und Vorzeichnung der Baubehörden, auf eigene Kosten die geeignetsten Abhülfsmaßregeln zu Neffen, und auch dafür Sorge zu tragen, daß weder durch die Ableitung von Wasser, den, an dem Svitalsfonde angränzenden Privaten, noch auf was immer für eine anoere Art, Schaden verursachet werde. — 17.) Das Erdreich tvclchcs bei der Ab-planirung und del der Ausgrabung der Fundamente, Eanale und Brunnen gewonnen wird, darf zur Aufschüttung des Terrains, keineswegs aber zur Aufschüttung auf die T^pelbö-den und Gewölbe verwendet werden, die bloß mit trocknem, reinem Maucrschutt geschehen darf. Sollte irgend ein Erd- und Schuttma« terial erübrigen, so hat der Unternehmer solches auf eigene Kosten an jcnen Ort zu verfüh-, ren, welcher ihm vom Stadt-Magistrate wird angewiesen werden. Das allenfalls abgängige Materiale hingegen für die Planirung und Aufschüttung hat er auf eigene Kosten herbeizu-schaffen. — iä.) Bezüglich der im §. 2 aä Z aufgeführten Wasserabzugs-Eanäle, wird es dem Unternehmer frei gestellt, ihre Anlage gleichzeitig, oder nach der Plamrung des Terrains zu Veranlassen, nur wird derselbe erinnert, daß die Aushebung d«s Grundes, wo erst die neue Anschüttung aufgeführt wurde, weder berechnet noch vergütet werden wird, was auch — ig.) Hinsichtlich der Grabung der zwölf Brünne zu gelten hat, wenn deren Ausgrabung erft nach erfolgter Plamrung vorgenommen werden sollte. Hiebe» wird noch bemerkt, das dem Unternehmer der Gebrauch des Wassers der neuen Brünne durch d»e Dauer der Bauführung zugestanden werde, ohne jedoch dle zureichende Quantität zu versichern, vielmehr wlro »crjelde in dem F^lle, wcnn emi^e, oder auch alle Vrünne gar kein Wasser liefern solllen, sich um dpelt werden müssen. — 22.) Auf dem neuen spttalsplaye befinden sich un« ter Oopacke verschiedene Parthlen von Bauhölzern , und zwar: a) l353 Glück 6)3 Zoll dicke, und 25 Schuh lange Hol,er zur Dach« eindeckung; l>.) 1 c) 12 Stück 6^lc> Zoll dicke, und 27 Gthuh lange Tramme zu Tippelbsden; «.) i^3ä Stück ebenfalls Ljio ^oll dlcke, und 7 Klafter lange Tlppeiba^me, und 6.) 3/35 Stück l 3>ä ZoN dlcke, und 25 Schuh lange Pfosten zu Fußböden »n dcn Krankensas len. — Dieses vorrälhlge, und für den Spl-talsbau bestimmte Bauholz, wird fuglclch nscj> Genehmigung der Offerte im Beisein des Bau« Unternehmers lomlNlssionallter untersucht, unv das brauchbar befundene demselben m seine Verwahrung und Haflung übergeben, wvbel sich der Stadtmagistrat dat Eigenthum die<e Privcte werden geruchlose Senkapparate angelegt, wozu, wl? die Plan? zeigen, ordemliche Kammern ausmauert, und die Unrathskanale eingesetzt werden. Die Aufstellung dieser Ap. parate wird vom Privileglums. Inhaber be. sorgt, und der Unternehmer nimmt auf deren Aufstellung nur in so fcrn Emstuß, als derselbe sich verbindlich macht, dMe Aufliellung der Apparate nicht nur un Fortschreiten dcs Baues zu dulden, sondern auch alle zur Elnmaue-,)pu,ng der KHläuHe..und ihrer Befestigung erforderlichen M.aurN'arbciten zu leisten, und Überhaupt der Aufstellung dteser Aouarate allen möglichen Vorschub zu gewahren. >— 26.) Obschon die Beheiyung der Krankensale nach der Professor Meißner'schen Heilmethode eingerichtet wird, so sind doch in den in der Bau» Dcmse naher bezeichneten Mauern aufsteigen, de Kamme auszusparen, und bis zur Bedachung fortzuführen, um im erforderlichen Falle dlcselbcn durch Aufstellung von gewöhnlichen Gcubenöfen benühen zu können. Ueber die Professor Meißner'schcn Heiyapparate ist übn-gcns der Detailplan ausgcfcrtlgsl, und dle ordentliche Beschreibung ihrer Ausführung in der Bau-Deulse enthalten.—27.) Es versteht sich von selbst, daß mcht allein d»e Maurerarbeit ohne Ausnahme, sondern auch sämmtliche Arbeiten der übrlgm Professionisten kunstmaßig bearbeitet sein müssen, wldrlgens schlecht befundene, oder solche Gegenstände, welche nicht genau nach den Eampioncn, wo deren vorliegen, bcardeltet würden , ohne weiters werden ausgelassen werden; dabei wird noch besonders festgesetzt, daß tzie Tyüren und Fensterrahmen jcN-er Gattung noch vor Erfolg des Anstriches zur Untersuchung und Vergleichung mit den Campions vorgelegt werden müssen. — 26.) Bezüglich auf oaS Kupfer-, Blei- und Eisenwerk, welches nach Gewicht vergütet wird, wird der Unternehmer verhalten, dle einzelnen Gegenstande auf einer öffentlichen Wage in Gegenwart eines der, den Bau überwachen» den Beamten abwägen zu lassen, und die dafür zu entrichtenden Taxen aus Eigenem zu bestcciten. — solche Objecte, deren Gewicht im Vergleiche zu den berechneten, einen Gewichtsabgang von lao^c» haben, werden nicht angenommen. Beiragt der Adganz weniger als lo o.lo, so werden sie angenommen, und im Verhältnisse vergütet werden. — Solche Objecte, die emcn Gewichtsüberschuß von »00^0 und mehr haben, werden zwar angenommen, allein dle Vergütung dafür wird auch im Verhältnisse aber nie mit mehr als lo ojo geleistet werden. Nur jenes Gewicht wlrd dem Unternehmer besonders m Abscklaz oder Aufrechnung gebracht werden, welches sich innerhalb der vermeinten lo «!0 bewegt. — 29.) Bezüglich auf den, snd 1^ 2c» 2. §. bemerkten Bau eines abgesonderten Sections-» Saales m>t der Todtcnkammer, gelten d>e nämlichen Bcdlngungen^und Vorschriften, welche für den Bau dcs Dpicalsgebaudes koMra-hirt wcrdcn, und es wild sih in Allem und. Icdem, in so fccne gk'lchnam'.ge Arbeiten vorkommen, nach ohige,, Colttractsftunct?,, zu benehmen se^. — '^3 Ausführung Ve5 l3. Amts-Blatt Nr. 85. d. ,i. Juli 1L55.) 68^ Sections-Faals kann entweder gleichzeitig mit ^ dem GpltalSgebaude oder aber erst im leyten l Baujahre begonnen werden, was auch — 3a.) t Für die Herstellung der, sud §. 2 angcführ- ^ ten Hof« und Garten-Umfangsmauer zu gel« j ten haben wird. — Zl.) Was aber »mmer für . abgesonderte Bauten der Unternehmung vor > Ausgang der im fünften Artikel gegönnten Bauzett uon lner Jahren zur Vollendung gelangen sauten, so wlro doch die Eoilaudlrung nichr eher vorgenommen werden, bis nicht die ganze Anstalt mit allen Nedenbauten zu Ende gebracht worden lft, daher dleser Fall emgetre-ten seyn muß, wenn die Llquidlrung und das Collaudum noch vor dem vierten Oaujahre ausgestellt werden soll. — Z2>) Aus dem vorhergehenden Artikel stießt sodann die wettere Folge, daß dle Verantwortlichkeit für em hergestelltes Gauobject biS z^u dessen Eollaudirung lediglich dem Unternehmer zusteht, und somlt auch nur demselben, dle m dieser Zwischenzeit allenfalls nöthigen Unterhaltungskosten (3Hrl.a iLoUl) zur iast fallen werden. — HZ.) Die Herstellung der TroUoir»Pflasterung tz. 2/ 8uti (F<, dann die Aufstellung der Blitzableiter, zuk 11.) sind Arbeiten,, welche.lhrer Naiur nach ohnehin nuv unter die letzten Herstellungen gezählt werden können, daher der Unternehmer he» Anfertigung dieser Arbeiten sich blos an dle Angabe der BÄU-Demse zu halten haben wird. — 3/».) Die sldaptirung der §. 2, «ul> ^,) gedachten, auf dem Spitals«Vauplaye schon bestehenden 2 Campagnen-Häuser, hat in jedem Falle erst lm letzten Baujahre zu erfolgen, weil sib der Stadt-Magistrat die Benützung dieser Gebäude blS zu jener Ze»t ausdrücklich ausbedingt, und sich daher den freien Zugang zu denselben vorbehält, die durch sogesialte fer« mre Benützung dleser Gebäude allenfalls erforderlich werdenden Conseroalio.ns, und Adap» urungs- Arbeiten werden nach dem n. Ar-tlkel dlescs Contracts behandelt werden. — 35.) Zur Anlage der Garten sowohl in den innerhalb des uon dem Bpltals>Gebäudetracte eingeschlossenen Raumes, als wie außerhalb desselben, Haider Unternehmer einen erfahrenen Kärrner aufzustellen, und die Tracirung der Wege und Gänge genau nach der bezüglichen Zeichnu.ig regelmäßig zu bewerkstelligen. — In Folge der »m §. 7 bereits erwähnten, dreijährigen Haftung wird für das Aufkommen der anzulegenden Hecken und ver zu pstan-zenden Baume besonders bedungen, daß der Unternehmer die Ergänzung der abgestorbenen Setzlinge im Herbste e,nes jeden der drei Haftjahre zu benmken haben wird, wobei voraus, gesetzt ist, daß die Abvflanzung im Herbste des eizcen Baujahres vorgenommen werde. Wird )lngezen die ganze Unternehmung mit bloßer Ausnahme der, m jedem Falle nur »m Herbste zu bewirkenden Anostanzung noch vor dem yerdsse des letzten Baujahres zu Gtande gebracht, so wird die Eoilaudlrung der bewirkten Arbeiten, und die Galdirung der ganzen Unternehmung aus Ursache der rückständigen Anpflanzung nicht aufgehalten, diese letzteren aber in dem darauf folgenden Herbste um so-gewisser zu veranlassen sem, als dafür der Un« ternehmer m>t seiner eingelegten ganzen Caution zu haften hat, welche zu Folge des 7. Artikels volle drei Jahre uom Tage der Vollendung aller Arbeiten depositor bleibt. — 36.) Der Tag, von welchem die Haftung anzufangen hat/ wird den Eontrahenten von Amtswegen schriftlich bekannt gegeben werden. — 37^> Der Unternehmer wird die Kosten für den Druck der gegenwärtigen Unternehmungs, bedlngnisse, und für d»e Verlautbarung derselben mittelst der Zeitungsblätter zu tragen haben. — Tnest d.n 29 Mai z833. Lorenz vr. Miniussi, k. k. Gubcrmalrcnh und Präses dcs Magistrats. An.t..FreiherrPascotini v. Ehrenfels, Secretär. vermischte Verlautbarungen. Z. 67». (5) Nr. 55o. Feilbietungö < Gdict. Von dem vereinten VezirlsgelichteMiHelstat. ten zu Klaindurg wico hiemil besannt gemachl: Es sei) über Ansuchen des Herrn Dr. Maximilian Wurzbach, wibec Johann M^rtitsch, ältcrlich 3u» cas und Mar,a Marttts^'lchen RccdtSnachfi?lgsr. wegen schuldigen 23o st. 0. 5. c., in d^e executive Fellbietung der, dem Lehtern gehörigen, mildem Pfandrechte belegten Realitäten, nämlich dls ln der Stadt Kralndurg, 5ud, Consc. Nr. io» liegenden, gerichtlich auf ,3" st. 20 kr. geschätzten hau-fts, und deS auf cz» st. 20 sr. betheuerten Ueber« landsackeis u vt.'It:l)m I>c>l gewilli^et, und deren Barnahme auf den 27. Juni. 27. Juli und 27. August l. I>, jedesmal Gürmitlafts um 9 Uhr in Rraindurg mit de.n Beisaye anberaumt irorden, dah. Hie gedachten Realitäten, wenn solche wedex bei oer ersten noch zweiten Feilbietungstagsahunq um den SchätzungSwerth oder darüber an Mann gebracht werden lönnten, bei der dritten auch un» ter demselben hintangegebeir werden würden. Wozu die Kauflustigen und insbesondere die Tabulargläudiger mit dem Beisätze zu erscheinen eingeladen werden, daß die Licitationöbedingnisse täglich in hiesiger GerichlKtanzley eingesehen n-er» ien tonnen. Vereintes Bezirks. Gericht Michelstätten zu Krainbulg den 20. April iL33. A n m e rkung. Bei der ersten Feilbietungstag«. latzung hat sich kein Kauftustiger gemeldet.. Anhang zur Naibacher Aeitung. Meteorologische Beobachtungen zu Laibach I^?^nd^d?^ ———.------,--------------------------------------------------------------.----------- ,»., bachfiusics >>l dc» Grubei'- ^ Barometer Thermometer ^ Witterung schen ^ " 3." s^I 3.1^ 3.1^7! K. l W 'K^' k. > N j 9 Uhr 3 u'hr 9 u^ °^ c.' 0" 0'" IM 5. 27 3,5 27 ä.°!l? 5.9 - 17s— ,9 - »?/schön schön schön l^I I 7 " , 4 27 5,U «7 23,2? ä,3 — ,5 — 17 -. iä wolkicht Oo»w. trüb __ 2 6 6 5. 27 4,« '? ä.?j'7 ä,o — i3 — ,ü — l5 Ne.,cn Regen req„. ^260 . 6. ,7 3,2 ,7 2.'! «7 2 7 — 13 — ^ ^ ^- ^,^,^ ^^, wölkicht — « i 0 . 9.l27 2.° -^^»27 25 _ ,3 __ 2. - ,k sch,'., ch^n schön - , U^ " Angekommen den 6. Juli 1823. l Hr. Anton Edler v. Abramscheg, Privater, von ^ Stocia nach Klagcnsurt. — Hr. Carl Rumer, Aus-kuttant beim Stadt« und Landrecht zu Trieft, von . Trieft. ' ^ Den 7. Frau Sophie Ax!otti, Kaufmanns-Gat-linn, und Frau Anna Wagmeiter, Kaufmanns-Gat. , tinn,' Heide von Trieft nach Töplitz. — Hr. Drake, englischer Odristlieulenant zu Corfu, und Hr. O' Mal-lcy, englischer Obrist; beide von Trieft nach Wicn. — Frau Maria Danick, Militar-Verpflegs^Vackers-Witwe, von Wien nach Gö'rz. — Hr. Iodock. Schrey v. Redelwcrch, Auskultant bei den l!andrcchten zu Rovigno, von Trieft. Den «. Hr. Franz Fiugo, und Hr Franz Feletli; beide von Tricst nach Gratz. — Hr Carl Nitsch, Nealitätenbcfftzer, von Gonovih nach Trieft. — Hr. Marino Rizgardi, Sprachmeister, von Trieft nach Wien. Den 3. Hr. Niklas Poppovich, Handelsmann, Von Trieft nach Wien. — Hr. Peter Dimnig, Zollamts-Comrollor, von Rasowiza nach Rohitsch. -Hr. Sigmund Graf v. Dzieiiynsky; Frau Emilie Gräfinn v. Dziatynsky, und Hr Joseph Peter Tenenbaum, Handelsgefchaftsführcr; alle drei von Wien nach Trieft. — Hr. Franz Travi, von Görz nach Agram. —> Hr. Peter Mayerhoffer, Spediteur, von Trieft nach Cilli. Abgereist den 8. Juli 1335. Hr. Ignaz Dworzack, k k. Cameral-Gefällen-"ünzellist, von Laibach nach Fiume. ^erjeicvniß vcr hicr verstorbenen. Den 5. Juli 1823. Dem Jacob Rutschige, Taglöhner, sem Weib Margaretha,ait 72 Jahr, in der Sc.jPeteis-VorNadt. Nr. 4Z. an Altersschwache. Den 6. Dem Hrn. Io^ph Novak, Gastgeber, seine Frau Cäcilia, alt 42 Jahr, ek, geprüfter Thierarzt und gewesener Stallmeister >ei dem Hrn. General-Major Grafen v. Clam-Marti-:etz, gebürtig aus Taus bei Prag in Böhmen, alt iij Iahr, starb im Gafthofe zur Stadt Wien, Nr. 59, am Harnblasenbrand, — Dem Alexander Tschernak, Schneidcrgesellen, sein Sohn Johann,, alt 11 Tage, in der Krcngaffe, Nr. 91 , an der Mundspcrre. Den 9. Hr. Joseph Pogatschnik, bürgcrl. Schuh-' maä)ermeister, alt 73 Jahr, am Raan, Nr. 187, an der Enlkräftung. — Jungfrau Franziska Naab, alt 5? Jahr, am Altenmarkt, Nr. 163, am Schlag-fiuß. Anmerkung. Im Monate Juni sind 51 Menschen gestorben. Sours vom 5. Kuli 1833. MittelpreiS. StHateschuldverschltivungcn lu 5 v. H. <ü, detlo detto zu 4 v. H. (mCM.) U6 ^4 Darl. mit Vtrlo«. 0. I. »82c, sür 100 fi. (in CM.) 194 W'tn.Stadt'Banco.Odl. ^UH ^2 0. H.(>n CM.) 54Z>» vbl!gal»on. 0tr aligtin. ur>0 Ungar. Hofkammt« zu 2 v. H. — — N,n,Stlt,Käln-1 üu» oH.l — — ten, Kram und Worz ^zu»2/HvH.j — — Vant« Actitn pr. Htüct »229 tn Eonv. -Münze. Kaiserl. vollw. Ducaten ' . . . . 2H4 pCt. Agio. In Grah am 6. Juli iLZI: öi. 79. ä5. 35. 16. Die nächste Ziehung wlrd am 17. Juli »833 in Gratz gehalten werden. 3. 90^. (1) . Im Kaffeehause am Platze, Nr. 5, lst vom 1. Juli i3Z3 angefangen,. ^ der Oesterreichische Beobachter, zu ver-. geben.. 656 Ktavt- unV lanorechtliche Verlautbarungen. Z. 906. (,) Nr. /,47l). Von dem k. f. Stadt- und Landrechle in Krain wird bekamt qemacht: Es ftp über Ansuchen des Jacob Vossou, als testamentarischen Vormund der minderjährigen I seph und Aloy' sia Persche, und erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 26. Mai d. I. verstorbenen Agnee Pasche, die Zagsaz-zung auf den 5- August d. I., Normirrags um cz Uhr vor diesem k. k. Stadt- und ^iand-rechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an dlcsen Verlaß aus was »mmer für einem Rechtsgrunde 'Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgellend darthun sollen, widrigens sie tne Folgen des §. 6l/> b. G. V. sich selbst zu^uschrei' den haben werden. Lalbach den 2. Juli ißZZ. Z. 907. (l) Nr. 4/.31. Vcn dem k, k. Stadt? und Landrechre »n Krain wird bekannt gemacht: Es sei übcr Ansuchen des Oi-. Johann Ovlak, Machthaber des Icsevh Bchubitz, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am ig. Februar d. I. in Laibach verstorbenen Michael Goßar, dle Tagsatzung auf dcu 12. August l. I., Vormittags um y Uhr u^r diesem k. f. Stadl- und Landrechte bestimmt worden, del welcher alle Jene, welche an diesen Vcrlaß aus waß immer für einem Nechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewsß anmelden und rechlSgeltend darthun sollen, wldrigens se dle Folgen des §. g,^ b. G. B. sich selbst zuzuichrelben haben werden. Lalbach den 28. Juni i835. vermischte ^erlaulhavungen. Z. L99. (1) I. Nr. it5ö. Edict. AUe I.i-le, die bei dem Vellasse des zu Obcr^-schlcinid verstorbenen Jacob Oko^n, aus w^lv im« mcr für eine,n ReHtZglunte cinen 'Aüspl-uH m machen aedensen, haben ftlbcn rci ter oicßfcills auf den 8. August l. ),, Früh 9 Uhr, voc diesem Gerichte anberaumten Tatzs^yunq sc> geirih an:u« melden, widligens sie sick tie Folgen des §. 3<4 b. G. B. seldsj zuzuscl)rei''en baden werbön. -^ Bezictsgerichr Weirelkecg am 28. Juni l!^55. Z. 9l?. (l) Wohnung zu vermiethen. In der Gradischa-Vorstadt, im Zenker'schen Hause Nr.' Z7, ist zu Michaeli iü33, im ersten Stocke eine Wohnung, bestehend aus drei Zimmern, Küche, Speisekammer, Keller, Dachkammer und Holzlege, zu vergeben. Das Nähere erfährt man im nämlichen Haust.zu ebener Erde, bei dem Wirthe Anton S m e r e k e r. Z. 9l6. (1) " Den 16. Juli l. I. werden die zum Verlasse der Aloysta Ballian ge- ' hörigen Effecten, als: einige Prätw-sen, Einrichtungsstücke, Leibeskleidung und Wäsche, im ersten Stocke des Hauses ^d Cons. Nr. 2, m derKrakau-Vorstadt, zu den gewöhnlichen Amtsstunden gegen bare Be-zahlung versteigert werden. Z. 876. (Z) Verkaufs - Anzeige. Es ist ein, beinahe im Miltelvuncte ds« Stadt gelegenes Haus zu verkaufen. Dlc Hälfte des Kaufschillings kann viele Jahre auf demselben anllegmd bleibn,. Kauflustige können in den gewöhnlichen Vormittagsstunden bei Hcrrn ^)r. Wurzbach, am neuen Markte, Nr. 171^ im zweiten Stocke, die weitern Bcdmgnijje erfahren. Laibach den Z. Iul: i83Z. Z- 9^1. (2) Auf emer bedeutenden Herrschaft im Laibacher Kreise, eine Stunde von Laibach, wird ein Verwalter gesucht, selber muß ledig und zugleich ein geprüfter Grundbuchsführer seyn, und eine fideijussonsche Caution von tausend Gulden leisten können. Das Nähere erfährt man un Zeitungs-Comptoir7 Z. 9"^ (2) ^^ ^"^ """" Es sind zwei Wagenpferde, Tha-lersckimlnel, polnische Gestüttspferde, ,5 Faust hoch, l) Jahrs alt, vorzüglich gut eingefahren, mit oder ohne Geschirr, um einen billigen Preis zu verkaufen. Nähere Auskunft erhält^ man im Hause, Nr. 220, am neuen Markte, im ersten Stocks links