Beilage zur Laibacher Zeitung Nro. 23. I 7 HI Kurrende. Da weder in dem Zolltarif unter der Rubrick Futter^und Rauck« werck, noch in derSckätzungsnorme schwarzgefärbte, oder schwarz-graue, sondern blos schwarze mit einem Zollsätze von 4 st- für dasStück, und gemeine Fuchsbälze mit i ft. vom Buscken zu io. Stücke enthalten sind; so ist hocksten Orts zu entschlieffen befunden worden, daß von nun an künftighin dle als fchwarzgefärbten, oder als schwarzgrau angegebene?: Fuchsbälge dur^auS den wahren jchwarzen dergleichen Balgen in der Zollabnahme gleickgehalten, und für jedes Stück M- an der Mautha^bühr abqenohmen werden sollen. Auch sollen die gefärbten Fuchsbalge überhaupt zener natürlichen Gattung, dersieamuacksten kommen, im ?olle glelchgihalten werden, folglich feie künftig von j dem Stück der bl^u . oder braünqefärbten gemeinen Fuchsbälge im Tarif namcntllch nicht aufgeführt stehen, wie von den natüriick blauen, oder braunen derssonsummozoll mit 36 kr. abzunehmen, um theils der unächten E klarunqen vorzubeugen , theils aber auch die inländische Erwerb-samkeit auf das Farben, oder Tünchen der rauchen Waaren, zu leiten. Welche höchste Entschließung nun aus einem unterm 9. dieses her-eingelangten hohen Hoftammerreskrlpte von F.v.M. zur allgemeinen Wissenschajt kund gemacht wird. Laibach, den »z. März 1799. Bei Wilhelm Heinrich Korn, Buchhändler in Laiba h , sind wieder Exemplare, von den beltebten Chnst am Grabe semes Heiland angekommen; Kostet ungebunden «c> kr. droschltt 14 kr. steit gebunden 20 kr. Den 28- März d. I. früh von 9 bis 12 Uhr werden in der Stu-dtentondbherrschaft Kaltenbrum, 38 2Os,2 Mezen Hierse, 58 28s?2 «He-zen Walz, 4 2ol33 Mezen Hiersbnin lizitando verkauft werden. Kurrende. Um den zum gemeinen Besten bestehenden Weegfond vor jeden unbilligen Entgang und Verkürzung zu bewahren, ist höchsten Orts beschlossen worden, ausdrükllch zu erklären, daß die Viehhändler, die nackZulassung der bestchendenGesazze jeneWtege, worauf wegen wohlfeiler Weide und Fütterung leichter fortzukommen lst, bettelten, hledey aber mancher Mauthstazioi: ausweichen, gehalten seinjollen, beyder nachstbetretttNdenMauthstazion dieMauthgcdühr lür )ede emzelneSta-zion, der sie in dem genommenen Seitenweege ausgewichen find, nachträglich zu entrichten. Welches aus eingelangter hohen Hofoerordnuna von 21. v. Erhalt 4. l.M- zur allgememen Wissenschaft, undNachachtung annut bekannt gemacht wtrd. Laibach den 6. März. 1799. Von dem Magistrate der k.k. Hauptstadt Laibach, wird hiemit verlautbaret, daß auf Ansuchen der Pekermantjchcn Erben, das am alten Markt 1'ub c«n<:. Nro. 15«;. lugende Patidenk.Haus den 27. d. M. Nachmittags um 3 Uhr am hiesigm Rathhause fellqebochen werde- Der Verkaufsprclß ist i^o ft. die Gabe 17 ft. 48 is2 kr. der ausfallende Verkaufspreiß wird binnen 14 Tagen im baaren trlegt, die Zin-sungen bis Georgt dem Verkaufer übergeben, dle rückständige Gaab aoer aus dem Kausschllling bezahlt wilden- Latbach den l. März 1799. Von dem Magistrate der k. k. Hauptstadt Laibach wird hiemit allgemein begannt gemacht, daß zur Abhandlung des Verlasses der bei dem hiesigenKlostersrauen in Diensten gestanormn Margarelh Poren-tvu'a der 29. März d-I. Nachmittags um 3 Uhr am hiesigenRath-hHuje bestimmt worden sei« ES haben oaher alie auf dtesen Verlaß et-nenAnspruch zu stellen vermelnendePartheyen,an gedachlenTag,Stund, und Ort sogewlß zu erscheinen, als lm wldngen der Verlaß ordentlich abgehandelt, uno den erklärten Erben emgeantwonet werden würde. i^aldachden 1. März 1799. Von dem Magistrate der k. k-Hauptstadt Laibach wird denjenigen, welche aut den Verlaß des Hrn. Valentin Mercher Priesters und Professors der 2. Gramatikattlasse an dem hiesigen l^ceo gegründete Zolderungen, Erbs oder sonstige AlMüche zu stellen hal)en, hiemit aufgetragen, daß selbe den 30. d. M- Nachmittags um 3 Uhr am hiesigen Rachhause sogewiß erscheinen, und ihre Foroerungenlrwelß-lich anbringen sollen, widrtg unddeii glettimirten Erben emgeantwonet werden wurde. Latbach den 22. Februar 1799. welche auf die Verlaßmaffe desHrn. Mathias KunstclPfarrerszu Fei-stliz in der Woheln qm^mquätituw Forderungen, Erds oder sonstige Ansprüche zu machen sich berechtiget glauben, hikmlt bedeutet: daß sie solche den 8ten k. Aorilmonats Nachmittags um 3 Uhr vor diesem Magistrate sogewiß erscheinen, und legal erweisen sollen, widligens der Verlaß ohne weilcrs abgehandelt, ulw den sich legttimirenden Erben eingeantwortet werden würde. Lalbach den 22. Febr. 1799. Von dem Magistrate der k- k. HauptstadtLalbach wird denjenigen, welche auf die Verlaffenschaft des Johann Vldltz Schlsmanns in dcr Tyrnau Forderun en zu stellen vermeinen, humis aufgetragen, daß selde den i5. d'M.März Nachmittags um zUhr am hiesigenRathhause sogewlß erscheinen, ihre Forderungen anmelden, und erwe>stn sollen, w'drigens der Verlaß ohne Wetters abgehandelt, und der erhärten Ec-bin eingeantwortet werden würde, i^awach dcn 22. Febr. ,793. allenden) nigen, welche auf d-e Verlaffenschaft des munderjäyrig vers storbemn Ioh um Slabetz Färoerlehrjungens gegründete Forderullgen, Erbs odtr sonstige Ansprüche zu machen berechtiget sind, bedeutet, daß sie solche dcn 28.d M MärzNackmlttagS um 3 M)r vor dttsemMayl-strate sogewiß anmelden und crwelßllch darthun sollen, widngens drr Verlaß abgehai d^lt, und den erklärten Erben emgeantwortet werden wlrd. Lalbach den 22. Februar 1799. Von dem Magistrate dcr k. k. Hauptstadt Laibach wird hiemit d n sämmtlichen VeslaßqläublgesNdis Hrn. Joseph Mayer, gtwese-nul P lrv'lärzu Zerlle bei) Gurgfeldhiemlt btdeuttt, daß man zur Adgcvurg lhrer Aeusserungen: ob sie bey überwiegenden Pasiostande, d n Aktlvstand verhaltmßmaßiq unter sich theilen, oder aber auf Er-ö nuna diS Konkurses ankommcn lassen wollen, den 16. Mälsmo-nats Nachmittags 3 Uhr am hiesigen Rathhau